1852 / 108 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

58s]! Bekanntmachung.

Der Bauer Ehristoph Klatt zu Schioß, hiesigen Kreifes, ist durch das hier am A4sten diefes Monats ergangene Erkenntniß für . Verschwender erklärt und unter Kuratel geste worben, was hierdurch mit der Aufforderung:

demselben ferner keinen Kredit zu ertheilen, Jedermann zur Kenntniß bekannt gemacht wird. D. Krone, den 10. April 1553 Königl. Kreis Gericht. J. Abtheilung.

581 r ok la a. 14 ar e,, Robert Theodor Fried⸗

„hieselbst gebürtig, ist angeklagt, den Kauf⸗ 14 die, . im August pr. um 20 Tha⸗ ler betrogen zu haben und deshalb zur Unter- suchung gezogen. Zur öffentlichen und mündlichen Verhandlung der Sache steht der Termin den 31. August 1852, Vormittags um 11 Uhr, vor der Kriminal-Deputation des hiesigen Stadt- Gerichts im ehemaligen Inquisitoriats-Gebäude an, zu welchem der Angeklagte mit der Auffor⸗— derung hierdurch vorgeladen wird, zur festgesetz⸗ ten Stunde zu erscheinen und die zu seiner Ver- theidigung dienenden Beweismittel mit zur Stelle zu bringen oder noch so zeitig vor dem Termine anzuzeigen, daß sie zu demselben herbeigeschafft werden können. Beim Ausbleiben des Angeklag⸗ ten wird mit der Untersuchung und Entscheidung in contumaciam verfahren werden. Königsberg, den 21. April 1852. Königliches Stadtgericht. Erste Abtheilung.

584 Ediktal⸗Citation.

Der Handarbeiter Caspar Köting aus Anrep⸗ pen, im Kreise Büren, geboren zu Pömbsten, ist angeklagt, nach mehrmaliger rechtskräftiger Ver⸗ urtheilung durch einen preußischen Gerichtshof am 9. Oktober 2. p. bei dem Kötter Bügener im Kirchspiel Epe einen einfachen und bei dem Leibzüchter Wepling einen schweren Diebstahl wiederum begangen zu haben und deshalb durch Beschluß des Königlichen Appellationsgerichts hierselbst vom 31. Dezember a2. p. in Anklage— stand versetzt. Zur Verhandlung der Sache vor dem Schwurgerichte auf Grund der Anklage vom 4. Januar a. «. ist ein Termin auf den 11. Okto ber d. J., Morgens 9 Uhr, im hiesigen Kreisgerichtsgebäude anberaumt, zu welchem der abwesende Angeklagte mit der Auf= forderung vorgeladen wird, sich zur bestimmten Stunde einzufinden, die zu seiner Vertheidigung dienenden Beweismittel mit zur Stelle zu brin⸗ gen oder solche so zeitig vor dem Termine dem Gerichte anzuzeigen, daß sie noch zu demselben herbeigeschafft werden können. Im Fall seines Nichterscheinens wird mit Entschei dung der Sache in contumaciam verfahren.

Als Belastungszeugen sind der Kötter Johann Gerhard Bügener, der Leibzüchter Bernard Wep⸗ ling und der Ackerknecht Herrmann Schneimann zu Epe vorgeladen.

Münster, den 19. März 1852.

Königliches Kreisgericht. Abtheilung l.

i656. Nothwendiger Verkauf.

Das zur Konkurs masse des Gold- und Silber- waagrenhändlers Neumann Aronsohn gehörige, aus einem Haupt- und Seitengebäude nebst Hof— taum bestehende, in der Altstadt sub No 51 belegene Grundstück, abgeschätzt auf

S4 8 Rihir. 25 Sgr. 3 Pf.,

zufolge der nebst Hppothekenschein in der Regi— stratur einzusehenden Taxe, soll

am 6. September e., Vormittags vor dem Herrn K c gg n

ktreisgerichts⸗Rath S

ordentlicher her ch ell. 5. . .

Der dem Aufenthalt nach unbekannte Kridar

620 Neumann Aronsohn wird hierzu öffentlich vor⸗

geladen. Thorn, den 21. Januar 1852.

Königliches Kreisgericht JI.

13 Nothwendiger Verkauf. Kreisgericht zu Marienburg.

Das in der Dorfschaft Reichfelde Nr. 10 des Hypothekenbuchs gelegene Grundstück der Friedrich Alexander und Auguste gebornen Redecker, Broes⸗ keschen Eheleute, abgeschätzt auf 7400 Rthlr. zu— folge der nebst Hypothekenschein und Bedingun— gen im III. Büreau einzusehenden Taxe, soll am 14. Juli 1852, Vormittags 11 Uhr, an ordent—⸗ licher Gerichtsstelle subhastirt werden.

587 Bekanntmachung. Die Lieferung von A. 60 Last große Stücktohlen, B. 130 Last Nußkohlen zur Rostfeuerung, C. 100 Last zum Ziegelbrennen geeignete feine Kohlen für den Bau der Nogat⸗-Brücke zu Marienburg soll im Wege der Submission ausgegeben werden. Die Bedingungen sind auf dem Rathhause und der Börse zu En nl und der Börse zu Danzig, so wie in unserm Geschäftslokale einzusehen, und die Erbietungen versiegelt und mit der Aufschrift: „Submission für Kohlenlieferung unter den Bedingungen vom 1. Mai c.“ bis zum 15. Mai c., Vormittags 11 Uhr, portofrei der unterzeichneten Behörde einzusenden, von welcher die Eröffnung der eingegangenen Erbietungen an genanntem Tage, in Gegenwart der etwa persönlich erschienenen Submsttenten, geschehen wird. Dirschau, den 1. Mai 1852. Königliche Kommission für den Bau der Weichsel⸗ und Nogat⸗-Brücken.

———

Niederschlesisch⸗Märkische loöss Eisenbahn.

Da ein großer Theil der nicht konvertirten und daher zur Rückzahlung des Kapitalbetrages zum 1. April d. J. gekündigten Niederschlesisch⸗Mär⸗ kischen Prioritäts⸗Obligationen Ser. III. 3 100 Thaler bis jetzt nicht eingegangen ist, so werden die Inhaber dieser gekündigten Obligationen wie— derholt aufgefordert, dieselben nach Maßgabe unse⸗ rer Bekanntmachung vom 16. März d. J. an unsere Hauptkasse auf dem hiesigen Bahnhofe einzu— reichen und den Kapitalsbetrag in Empfang zu nehmen. Wir bemerken dabei, daß die Verzin— sung der gekündigten Beträge vom 1, April d. J. ab aufgehört hat.

Berlin, den 3. Mai 1852.

Königl. Verwaltung der Niederschlesisch⸗Märkischen Eisenbahn.

576 .

w 8. . ö em , g f

Oberschlesische Eisenbahn.

Die Herren Actionaire werden hierdurch zu der auf den .

22. Mai c., Nachmittags 3 Uhr, im Lokale der öffentlichen Bͤörsen⸗Versammlun⸗ gen, Karls straße Nr. 37, anberaumten ordentlichen General-⸗Ver⸗

sammlung eingeladen.

Außer den in dem . 24 des Gesellschafts— Statuts bezeichneten Gegenständen wird zur Be— rathung und Beschlußnahme gebracht werden:

1) die Legung eines zweiten Gleises auf dem ganzen Trakt der Bahn, Vermehrung der Betriebsmittel, Aus führung verschiedener bau⸗ licher Anlagen, so wie massiver Bahnwärter⸗ häuser und die fernere Ausführung der durch die oberschlesischen Gruben- und Hütten Reviere zu führenden Zweigbahn,

2) Feststellung der zu der Ausführung der ad 1 bezeichneten Anlagen erforderlichen Kosten⸗ summe, so wie Beschlußnahme über die Art

und Weise der Beschaffung derselben,

3) Austausch der auf Grund des Statuten⸗-Nach⸗ trags vom 7. März 1843 emittirten 3703 Stück Prioritäts⸗Actien gegen neu auszu— fertigende Prioritäts-Actien unter Abände⸗ rung der Form der Unteischriften und Bei⸗ fügung von Zinstalons,

Vereinbarung über einen die ad 4 bis 3 zu fassenden Beschlüsse enthaltenden Nachtrag zum Gesellschafts-Statut.

Diejenigen Herren Actionaire, welche dieser General-Versammlung beiwohnen wollen, haben in Gemäßheit des §. 29 des Statuts, spätestens am 21. Mai im Central⸗Büreau der Gesellschaft auf, dem hiesigen Bahnhofe ihre Actien zu pro⸗ duziren, oder deren am dritten Orte erfolgte Nie⸗ derlegung glaubhaft nachzuweisen, und zugleich ein unterschriebenes Verzeichniß der Nummern der- selben in zwei Exemplaren zu übergeben, von de⸗— nen das Eine zurückgegeben, nachdem es mit dem Vermerk der zuständigen Stimmen und dem Sie⸗ gel der Gesellschaft versehen worden, als Einlaß⸗ karte zu der Versammlung dient.

Breslau, den 1. Mai 1852.

Der Verwaltungs-Rath der Oberschlesischen

Eisenbahn⸗Gesellschaft.

589 Bekanntmachung.?

Die geehrten Actionaire der Magdeburg-Cöthen⸗ Halle⸗Leipziger Eisenbahn-Gesellschaft werden mit Bezugnahme auf die Bestimmungen des §. 24 unseres Gesellschafts-Statuts hiermit eingela⸗ den, sich

Dienstag, den 8. Juni e, Vormittags to hr,

im Saale des hiesigen Administrations⸗Gebäudes

zu der im H. 23 des Statuts vorgeschriebenen

General⸗Versammlung einzufinden, in

welcher

1) der Geschäftsbericht der Direction

tragen, 2) der Rechnungs-Abschluß pro 1851 vertheilt, 3) für die statutgemäß ausscheidenden Ausschuß— mitglieder und Stellvertreter eine anderweite Wahl getroffen werden soll.

Jeder Actionair oder Bevollmächtigte, welcher an der General-Versammlung Theil nehmen will, hat sich selbst und seinen Machtgeber am 4., 5. und 7. Juni in den Büreaustunden im Admi— nistrations-Gebäude hieselbst als Eigenthümer von fünf oder mehr Actien zu legitimiren und eine Eintrittskarte zu empfangen, auf der die Anzahl der ihm gebührenden Stimmen vermerkt ist. Ohne diese Eintrittskarte kann Niemand zu der Gene⸗ ral⸗Versammlung zugelassen werden.

Sollte einer der Herren Actionaire beabsichti- gen, einen das gemeinschaftliche Interesse berüh— renden Gegenstand in der General⸗Versammlung zum Vortrag zu bringen, so wird derselbe mit Bezugnahme auf den §. 29 des Statuts ersucht, sein Vorhaben mit ausführlicher Angabe der Mo— tive spätestens bis zum 29. Mai dem Vorsttzen⸗ den des Ausschusses, und zwar durch schriftliche Abgabe seines Antrages, im Geschäftslokale der Gesellschaft am Fürstenwall, anzuzeigen.

Magdeburg, den 21. April 1852.

Der Vorsitzende des Ausschusses der Magdeburg⸗Cböthen-Halle⸗Leipziger Eisenbahn Gesellschaft Nulandt,

vorge⸗

Die Molken⸗-Heilanstalt zu Schlangenbad wird für die bevorstehende Saison, wie alljährlich in der Mitte Mai's, eröffnet.

580]

Die Bade⸗Verwaltung.

An die Abonnenten der stenographischen Berichte über die Verhandlungen beider Kammern.

Heute den 6. Mai 1852 sind ausgegeben worden: Zweiundsechzigste und dreiundsechzigste Sitzung der II. Kammer, à 33 Bogen, zus. 7 Bogen. Total 310 Bogen des J., II., III. und IV. Abonnements.

Redaction und Rendantur: Schwieger.

Berlin, Druck und Verlag der Deckerschen Geheimen Ober-Hofbuchdruckerei.

Das Abonnement beträgt: pn 9 9 20 Sgr. für K Jahr 6 1 1 li in allen Theilen der Monarchie ohne Preis- Erhöhung. 3 Mit 8geiblatt (Breuß. Adler-Zeitung) 7 in Berlin: 1 Rthlr. 7 gr. 6 Pf., 65 in der ganzen Mäanarchie: 1ẽ41thlr. 1783 3gr. n m

Alle pofi-Anstarten des Zu— und Auslandes nehmen Sestellung auf den Königl. Preuß. Staats Anzeiger an, für gerlin die ) Expeditionen: Rauer - Straße Rr. 53. und Ceipziger - straße nr. 14.

Berlin, Sonnabend den 8. Mai

24

1852.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

Dem General-Major a. D., von Zastrow in Berlin, den

Rothen Adler-Orden zweiter Klasse; dem Direktor des Kadetten-⸗ hauses zu Wahlstatt, Major von Clausewitz, und dem Kreis- gerichts-Rath Heinrich Friedrich Wilhelm Mahlendorff zu Köslin, den Rothen Adler-Orden vierter Klasse; so wie dem Mühlenbesitzer Eißn er zu Zinna, die Rettungs-Medaille am Bande;

und

H eck

verleihen; so wie

Auf Grund der von dem Gemeinderathe zu Barmen bei An— wendung des §. 1563. der Gemeinde-Ordnung vom 11. März 1850

getroffenen Wahlen den Fabrikanten Friedrich Wilhelm Osterroth

als zweiten, den Banquier Gustao Adolph Fisch er als dritten, den Fabrikanten Karl Barthels als vierten, und den Fabrik⸗ Inhaber Karl Ludwig Wesenfeld als fünften Beigeordneten der

Stadt Barmen für eine sechsjährige Amtsdauer zu bestätigen.

Mai 1852. Se. Königliche Hohei

Rheinprovinz hier eingetroffen und abgereist.

n, den t

bereits

Ihre Königliche Hoheit die Frau Prinzessin von Preu⸗

ßen, so wie Höchstderen Tochter, die P rinzessin Louise, König

liche Hoheit, sind aus der Rheinprovinz hier eingetroffen.

Berlin, den 6. Mai 1852. Se. Königliche Hoheit der Pri

lau abgereist.

.

Berlin, den 7. Mai 1852.

Se. Königliche der nz Rlbtecht l Ihre Königliche Hoheit die Prinzessin Alexandri R * * ar Meintnaen pier 381 . 659 preußen sind von Meiningen hier eingetroffen.

. Sokhket Hbhertt

Charlottenburg, den 6. Mai 1852.

Ihre Königliche Hoheiten die Prinzessin Friedrich der Niederlande und Prinzessin Tochter Marie sind hier ein⸗

getroffen und im Königlichen Schlosse abgestiegen.

Finanz⸗Ministerium.

Im Interesse des betheiligten Publikums bringen wir hiermit 7) ,, 46 536 ö den nachstehenden Erlaß des Kaiserlich österreichischen Finanz-Mi—

nisteriums vom 26. August v. J., betreffend die Einziehung einiger

österreichischer Scheidemünzen, von dessen Bestimmungen zunächst die unter Nr. 1, 5 und 6 für die diesseitigen Staats-Angehörigen von

Interesse sind, zur öffentlichen Kenntniß. Berlin, den 30. April 1852. Der Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten. von der Heydt.

Der Finanz⸗Minister. Im Auftrage: Horn.

Verordnung des Finanz-Ministers vom 26. August 1851, wtmelsnkRn für lle Kronl inder, womit dine

berufung einiger Scheidemünzen verfügt wird.

In Vollziehung der Kaiserlichen Verordnung vom 7. April ziehung 9

1856 (Reichsgesetzblatt vom 24. Mai 1851, Stück XXXIX., Seite

Dem Guts⸗ und Fabrik ⸗-Besitzer Friedrich Gottfried er zu Alt-Staßfurth den Charakter als Kommerzien-Rath zu

der Prinz von Preußen ist aus der nach Breslau wieder

nz Albrecht von Preußen ist von Meiningen hier eingetroffen und bereits wieder nach Bres

409) werden folgende Bestimmungen zur allgemeinen Kenntniß ge⸗ bracht: ‚. ö. 1 Die Kupf erscheidemünzen zu 1, J und F Kreuzer mit dem Ge⸗ frage vo m Jahre 1816, welche mit Allerhöchstem Patent vom . a ,. in Umlauf gesetzt wurden, dann die in Folge Allerhöchster Entschließung vom 19. August 1818 nach demselben Systeme ausgeprägten Kupfermünzen zu 2 Kreuzer C. M. werden in allen Kronländern, mit Ausnahme des lombardisch⸗ venetianischen Königreichs, mit Ende Dezember des künftigen Jahres 1852 außer Umlauf gesetzt. Im lombardisch-venetianischen Königreiche haben die in den Münztarif vom 1. November 1823, Abtheilung J., Buchstabe EM, einbezogenen Kupferkreuzer vom Jahre 15165, dann die zusolge der Allerhöchsten Entschließung vom 19. August 1848 geprägte. Kupfermünze zu zwei Kreuzern mit Ende Dezember Tes Lufenden Jahres 1851 außer Umlauf zu treten. Die Silber-Scheidemünzen zu sechs Kreuzer C. M. mit den Jahreszahlen 1848 und 1849, welche in Folge der Allerhöch⸗ sten Entschließungen vom 19. August 1848 und vom 1. Juni 1849, mit den nur in den übrigen Kronländern, mit Äus— nahme des lombardisch-venetianischen Königreichs, kundgemach⸗ en Verordnungen des Finanz⸗Ministeriums vom 18. Septem⸗ ber 1848, 3. 31,442 854, und vom 3. Juni 1849, 3. 6457 . . eingeführt worden, seither aber auch in den Ver⸗ kehr im lombardisch-venetianischen Königreiche eingedrungen sind, werden in diesem Königreiche gleichfalls mit Ende Be— zember des laufenden Jahres 1851 außer Umlauf gesetzt. Die nach dem mit Kaiserlicher Verordnung vom 7. April 1851 eingeführten neuen Systeme ausgeprägten Kupfermün— zen zu 3, 2, 1, F und 4 Kreuzer C. M. mit der Jahreszahl 1851, werden vorläufig in dem lombardisch⸗ venetianischen Königreiche nicht ausgegeben, und bleiben bis auf weitere Weisung in jenem Königreiche vom gesetzlichen Umlaufe aus⸗ geschlossen. Die in den bestehenden Vorschriften für die Annahme von Scheidemünzen enthaltenen Anordnungen bleiben im Allgemei— nen in Wirksamkeit. Nur wird, um den Besitzern der ein— berufenen Scheidemünzen deren Verausgabung vor Ablauf der in den ss. 1, 2 und Z festgesetzten Fristen zu erleichtern, ausnahmsweise gestattet, daß diese Münzen bis dahin bei Zahlungen an öffentliche Kassen bis zu dem Betrage von zwei Gulden C. M. oder von sechs österreichischen Liren ver— wendet werden dürfen. Nach Ablauf des Monates Dezember des Jahres Eintausend achthundert zwei und funfzig sind die nach 8. 14 einberufenen Kupfermünzen außer Umlauf gesetzt, und es werden dieselben nur als Kupfermateriale nach dem Gewichte zu dem hierfür besonders festzusetzenden Preise bei folgenden Aemtern und Kassen angenommen werden:

a) bei dem K. K. Haupt-Münzamte in Wien;

b) bei der K. K. vereinten Salz-Erzeugungs— und Berg⸗ gefällen⸗Kasse, zugleich Verschleiß⸗Faktorei in Hall; bei der K. K. Faktorei⸗ und Forstwesens⸗Kasse in Neuschl; bei der K. K. Inspektorats-Oberamts-Kasse zu Na⸗ gybänya, und bei der K. K. Bergdirections-Kassen⸗Verwaltung in Oravieza.

kgez7 Ph. Kranß m. p.

Bei der heute fortgeseßten Ziehung der 4ten Klasse 195ter Königl. Klassen-Lotterie fiel der zweite Haupt-Gewinn von 80,000

Rthlr. auf Nr. 27,140 in Berlin bei Mendheim; 2 Gewinne zu