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dadurch nicht in den Fall kommen, in die Befugnisse der Verwal=
4 6r reifen. . ö ,,,, von der Königlichen Rictung erho— bene Kompetenz- Konflikt als unbegründet zurückgewiesen werden
müschzeun, den 6. Mär 16e erlin, den 6. Mä insscheidung der Kompetenz-Konflikte zniglicher Gerichtehof zur Entscheidung der orten Königlicher chtehef Unterschrift.
Fina uz⸗M inisteri um.
Bei der heute fortgesetzten Ziehung der 4ten Kla se 105ter Königl. Klassen- Lotterie fiel J Haupt-Gewinn von 50,00 Rthir. auf Nr. 56,477 nach Stettin bei Schwolow; 1 Haupt⸗ Gewinn von 10000 Rthlr. auf Nr. 78,891 in Berlin bei Burg; 2 Ge⸗ winne zu 2000 Rihlr. fielen auf Nr. 38801 und 45,896 nach Düsseldorf bei Spatz und nach Königsberg in Dr, Hei Jischer; 37 Gewinne zu 1000 Rthlr. auf Nr. 2526. 6872. 11,781. 12,479. 13,937. 18616. 24,594. 26,0937. 26,947. 31,020. 31,289. 33,951. 34,631. 365,200. 35,717. 37,943. 37,48. 37,902. 49, 178. 49, 694. 50,912. 51, 06. 53,963. 54,226. 54, 248. 54,889. 56, 97b. 57,368. 60,552. 62,870. b, 889. 66,084. 70,105. 71,626. 71,980. 75,414. und 79,554. in Berlin 2mal bei Alevin, 2mal bei Borchardt, bei Joseph, bei Krafft, bei Matzdorff, bei Ro— sendorn und 6mal bei Seeger, nach Barmen 2mal bei Holzschuher, Breslau bei Schreiber und bei Sternberg, Brieg bei Böhm, Cöln bei Reimhold und bei Weidtmann, 2mal bei Spatz, Elberfeld bei Heymer, Hal Sußmann, Königsberg in Pr. bei Fischer, 2Zmal bei Hertz und bei Samter, Liegnitz Zmal bei Schwarz, Minden bei Stern, Neiße bei Jäckel, Posen bei Bielefeld, Potsdam bei Hiller, Sagan bei Wiesen— thal und nach Stralsund bei Claussen; 40 Gewinne zu 500 Rihlr. gif Nr, 78. 674. 3361. 5236. JJ . 1160 615. 135,910. 19, 564. 23 405. 3,676. 23,819. I,, 6 73. , lt, Bös, ö bg n, S9 g 0. 39,783. 42,095. 42K, 773. MN, 379. 48,900. 51,100. 51, 443. 51,967. 52,288. 563,151. 55,408. 87,697. 69, 055. 72. 232. 76,0765. 76,314. 76,548. 77,245. und 79,678. in Berlin Zmal bei Alevin, 2mal bei Borchardt, bei Hemptenmacher, bei Krafft, 2mal bei Matz—
dorff und 5mal bei Seeger, nach Aachen bei Levy, Breslau bei
Froböß, bei Scheche, bei Sternberg und bei Steuer, Brieg bei Böhm, Cöln 2mal bei Reimbold, Danzig 2mal bei Rotzoll, Eiber— feld bei Heymer, Glogau bei Bamberger, Halle Lehmann, Königsberg i. P. 2mal bei Samter, bei Borchardt, Liegnitz bei Schwarz, Magdeburg bei Merseburg bei Kieselbach, Nordhausen beit Bach, 2mal bei Wiesenthal und nach Stettin bei 57 Gewinne zu 200 Rthlr. auf Nr. 357. 766. 914. 1917. 3090. 3609. 5708. 6393. 7510. 7607. S793. 9156. 10,742. 13,5009. 144,155. 16,396. 17, 086. 21,361. 22,208. 22, 641. 23,005. 24,798. 26,614. 27, 977. 30,398. 34,324. 36, 807. 40, 890. 41,357. 42,662. 43,523. 44,1462. 45,261. 465,273. 46,544. 49, 530. 50, 077. 50,088. 56, 823. 6i, 074. 64,587. 61,60 I. 62, 695. 66, 667, 67,705. 68,606. T0, 38872. 71, 3659. 723449. 72,326. 72,6519. 72,915. 75, 106. 76,124. 77,492. 78,371 und 78, 670. Berlin, den s. Mai 1852. Königliche General-Lotterie-Direction.
Noch,
Haupt⸗Verwaltung der Staatsschulden.
Der vormalige Feldwebel Johann Friedrich Winkelmann
ist als Geheimer Secretair bei der Königlichen Haupt⸗Verwaltung der Staatsschulden angestellt worden.
Kriegs⸗Ministerium. Cirkular-Verfügung vom 30. April 1852 — betreffend die auf Grund der Allerhöchsten Kabinets-Ordre vom 14. September v. J. angeordnete Einsendung aller,
gegen Personen des Soldatenstandes ergangene, auf
. der Ausübung der bürgerlichen hrenrechte lautende Straferkenntnisse an das
on ies h inistertam.
üc der Gesetz Sammlung, welches heute hier wa, ne, m, enthält unter Nr. 3529 ein . . ,, den e ig , underung mehrerer Bestimmungen in
urch dieses Gesetz, dem in kürzester Fri zführ
Perordnung nachfolgen wird, tritt die n ne f nne, 11. September v. J, wonach bisher alle gegen Personen des Sol⸗
datenstandes ergangenen, auf zeltige Untersagung der Ausübung Straferkenntnisse dem
der bürgerlichen Ehrenrechte lautenden
Düsseldorf Halberstadt bei
Amal bei Landsberg
Sagan Schwolow;'
Kriegs-Ministerium eingesandt worden sind, sofort außer Kraft, so daß es also der Einsendung dieser Erkenntnisse an das Ministe— rium, — gleichviel ob sie vor oder nach dem 15. April d. J. er⸗ gangen sind, — fortan nicht bedarf.
Auch ist aus dem erwähnten Gesetz zu ersehen, daß, wenn die zeitige Untersagung der Ausübung der bürgerlichen Ehrenrechte die Entlassung aus dem Soldatenstande nicht zur Folge hat, die Ver— urtheilten während der Dauer der Strafe der zweiten Klasse des Soldatenstandes angehören sollen. Danach versteht es sich von selbst, daß in diesen Fällen die Verurtheilten von den im §. 12, Nr. 6 des Allgemeinen Strafgesetzbuches erwähnten Folgen jener Strafe nicht betroffen werden, sondern in gleicher Weise, wie die anderen in der zweiten Klasse des Soldatenstandes stehenden Indi— viduen zu behandeln und zu verwenden sind.
Das Königliche General-Kommando setze ich hiervon mit dem ergebenen Ersuchen in Kenntniß, die demselben untergebenen Trup— pen⸗-Befehlshaber und Militair-Behörden mit der erforderlichen Instruction zu versehen.
Berlin, den 30. April 1852.
Der Kriegs-Minister. von Bonin. An sämmtliche Königliche General-Kommandos ze.
Verfügung vom 24. April 1852 — betreffend den Bei— tritt der Assistenz⸗Aerzte zur Milttair-Wittwen-Kasse.
Da denjenigen Assistenz-Aerzten, welche in Folge der Aller— höchsten Kabinets-Ordre vom 12. Februar d. J. (Königl. Preuß. Staats-Anzeiger Nr. 70 Seite 379) zu einem pensionsfähigen Ge— halte gelangen, nach den bestehenden allgemeinen Bestimmungen die Verpflichtung obliegt, insofern sie vorher schon verheirathet waren, im ersten Termine nach dem Eintritt in das pensionsfähige Gehalt, oder, wenn sie sich später verheirathen, im ersten Termine nach der Verhei— rathung — der Militair-Wittwen-Kasse mit einer Pensions-Versicherung für ihre Ehegaitinnen beizutreten, so haben die betreffenden Truppen⸗ theile 2. dafür Sorge zu tragen, daß die Assistenz-Aerzte in den gedachten Fällen ihrer Verpflichtung nachkommen und die zur Auf— iahme in die Militair-Wittwen-Kasse erforderlichen Dokumente rechtzeitig beibringen. Bei einer Versäumung der obenbezeichneten
Termine sind die Beiträge und Zinsen von diesen Terminen ab
unerläßlich nachzuzahlen. Dies wird hiermit zur Kenntniß der Armee gebracht. Berlin, den 24. April 1852. Kriegs-Ministerium. Militair-Oekonomie⸗Departement.
Gueinzius. Cammerer.
Verfügung vom 27. April 1852 — betreffend die Voll⸗ streckung des Wechselarrestes gegen im Dienst befind— liche Militairbeamte.
Nachdem durch die Verordnung vom 6. Januar 1849 die all— gemeine deutsche Wechsel⸗Ordnung im preußischen Staate einge— führt worden ist, sind bei einigen Militair-Behörden Zweifel darüber entstanden:
ob gegen im Dienst befindliche Militair-Beamte die Vollstreckung des Wechselarrestes zulässig sei? Auf Grund des §. 5 des Gesetzes vom 15. Februar 1850, die Ein⸗ führung der allgemeinen Wechsel-Ordnung betreffend, in Verbin— dung mit den Vorschriften des 8. 174 des Anhanges zur Allgemei— nen Gerichts-Ordnung, haben die Herren Minister der Justiz und
des Krieges die bejahende Beantwortung dieser Frage für unzwei—
felhaft erachtet.
Die Königlichen Militair-Behörden werden hiervon in Kennt— niß gesetzt und veranlaßt, die Vollstreckung eines von den Civil— Gerichten gegen Militair-Beamte verhängten Wechselarrestes nicht zu behindern und auf die hierüber in Gemäßheit des §. 145 Th. J. Tit. 24 der Allgemeinen Gerichts-Ordnung von den Gerichten zu ertheilende Benachrichtigung die zur Vertretung der qu. Beamten erforderlichen Anordnungen zu treffen.
Berlin, den 27. April 1852.
Kriegs-Ministerium. Allgemeines Kriegs⸗Departement.
von Wangenheim. von Schüz.
Verfügung vom 27. April 1852 — betreffend die Uni— formirung der Maschinisten und Heizer der Königlichen Kriegs-Marine.
Se. Majestät der König haben auf den Vortrag bes Herrn Kriegs-Ministers über die Uniformirung der Maschiniften und Hei⸗ zer der Königlichen Kriegs-Marine Folgendes zu bestimmen geruht:
1) Der Maschinist 1ster Klasse (Deck⸗Offizier 1ster Klasse) trägt
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die Uniform eines Deck-Offiziers, wird von solchem aber durch folgende Aenderungen in der Bekleidung unterschieden: der Frack, wie auch der Ueberrock erhält nur eine Reihe gelber Ankerknöpfe; auf dem umgeschlagenen Kragen des Fracks sovohl, wie auf dem des Ueberrocks trägt er an derselben Stelle, an welcher die Sergeanten der Armee den Knopf an dem steifen Kragen tragen, einen großen Anker⸗ knopf; weiter nach unten auf dem Kragen, dicht oberhalb des Einschnittes als Abzeichen den Anker mit dem Rade und der Krone darüber in Gold gestickt, in schräger Rich— tung von der Mitte nach der äußern Ecke auf dem Kragen liegend; die Länge des Abzeichens beträgt circa 15“. Der Maschinist 2ter Klasse (Rang des Deckoffiziers 2ter Klasse) unterscheidet sich einzig und allein in der Kleidung von dem Maschinisten 1ster Klasse, daß bei dem auf dem Kragen ge— stickten Abzeichen die Krone wegfällt. Der Maschinistengehülfe 1ster Klasse (Rang des Unteroffizie rs lster Klasse) trägt die Jacke mit einer Reihe gelber Matrosen— knöpfe; die Jacke ist an der oberen Seite der Aermel ebenfalls, jedoch nicht so weit, als die der Matrosen, von unten aufge— schnitten, und wird dieser Aufschnitt, statt bei den Matrosen durch sechs, bei den Maschinistengehülfen nur durch drei Knöpfe geschlossen. Auf dem umgeschlagenen Kragen sitzt, an derselben Stelle, wie bei dem Frack und Ueberrock der Maschinisten, ein Knopf. Das Abzeichen mit der Krone wird von den Gehülfen 1Ister Klasse auf dem linken Arm getragen, ebenso wie es bei den Unteroffizieren des Matrosen-Corps der Fall ist. Der Maschinisten-Gehülfe 2ter Klasse (Rang des Unterof— siziers 2ter Klasse) unterscheidet sich von dem Gehülfen der Isten Klasse dadurch, daß die Krone über dem Abzeichen bei ihm wegfällt. Heizer und Kohlenarbeiter tragen dieselbe Jacke wie die Ma— schinisten-Gehülfen mit Wegfall des Abzeichens auf dem Arme. Alle übrigen hier nicht angegebenen Bekleidungsstücke sind für alle Klassen genau dieselben, wie bei dem Matrosen-Corps. Vorstehendes wird hierdurch zur Kenniniß der Armee gebracht. Berlin, den 27. April 1852. Kriegs-Ministerium. von Wangenheim.
1
Allgemeines Kriegs-Departement. Gärtner.
Berlin, 8 Mai. Se. Majestät der König haben Allerhöchst⸗ Ihre Genehmigung zu den von Sr. Hoheit dem Fürsten zu Hohen— zollern-Sigmaringen an nachgenannte Personen verliehenen Fürstlich— Hohenzollernschen Haus-Orden zu ertheilen geruht.
Es haben erhalten:
J. Das Ehrenkreuz erster Klasse:
General-Adjutant und kommandirende General des 6ten Armee—⸗ Corps, General-Licutenant von Lindheim.
Il. Das Ehrenkreuz zweiter Klasse:
die Obersten von Frobel und Scheppe, Commandeure resp. 22sten und 23sten Infanterie-Regiments, so wie der S
pfarrer zu Neisse, Erzpriester Neumann.
II. Das Ehrenkreuz dritter Klasse:
Commandeur des ten kombinirten Reserve-Bataillons, von Knorr, vom 23sten Infanterie-Regiment, der des Neisser Kreises, Regierungs-Rath Richter, Bürgermeister Kutzen zu Neisse.
und
Abgereist: Der Geheime Kabinetsrath Illaire, nach
Potsdam.
Per sonal-Veränderungen in der Armee. 155fizR Ernennungen, Beförderungen und Versetzungen.
.
7
Den 27. April. Beim Kadetten⸗Korps: P. - II. Off. v. Prittwitz, beim 4. Garde⸗Regt. z. F., Herwart v. Bittenfeld und v. Scherff, beim 2. Garde⸗Regt. z. F, . beim 3., v. Haugwitz, beim 7., Lust und John, beim 16, Rogge, beim 12., Streccius und Hardt, beim 175, v. Gersdorff, beim 185, v. Wer der, beim 19., v. Mach und v. Hirsch, beim 20., v. Jahn, beim 21., v. Khapnach, beim 24., Rotte, beim 26., v. Bergfeld,
beim 27., D ieckmann, beim 28., v. Holleb en, beim 29., am Ende, beim 30, v. D rig alsti, beim 31., v. Natz mer, beim 385., v. Braun⸗ schweig, beim 36., Perizonius und v— Doering, beim 39. Inf.
Regt., Graf v. Pölzig, beim Regt. Garde du Corps,
Rodenwoldt,
beim 2, Mann, beim E., v. Lilienhoff⸗-Zwowitzti, beim 5. Artillerie? Negmt;, Henning, beim Ingenienr-Corps, als Sec. Lts., Kadetten 8. Berg, beim 4. Gade Regiment zu Fuß, v. Diezelsti und v. Hol—
leben, beim Kaiser Alexander Grenadter
bejm 2.
( Harde⸗ Regiment zu Fuß, v. Bredow und v. Meding, Regiment, v. Notz und Bogun v.
Wangenhe im, beim Kaiser Franz Gren. -Regt., Gans Edler zu' Putt⸗
litz, beim Garde- Res. Inf. Regt., Kad.⸗Gefr. Bachenschwanz gen.
a2, v. Sripen und v. Kornatzki, ctad.⸗Gefr. v. H. Pastau und Swoboda v. Kaisertreu, beim T, Werner, 8., v. Loefen J. und Hellwig, beim 9. 14G.,
v. Schwanbach, und Kadetten v. Pirch, beim L., v. Bo cke II, beim
7 ‚ j ; / . bein 3., v. Obernitz II., beim 4,
Kadetten v. Koschkull und Fiedler, beim 5.5, beim 98 Gr. d'Hausson ville, beim beim 14., Leo Il, beim 12., Roestel, beim 135,
.
Dobschütz,
Kad. Gefr. v. d. Oßen, beim 14., Kadetten v. Sa mitz und v. Winn in g, beim 15., Bethge und Kadeiten-Gefreiter Molde nhawer, beim 17,
die Kadelten Bretz, Bever und Baumann, bein 18., v. d. Wen sce und v. Blomberg J., beim 19., v. Sch epke und Schmidt III., beim
290., Sch tegel, hein 272, v. mann, Dos
J,,
denfels, meyer, Regmt., v.
Sörster und Kuch, beim 23., Habel⸗ ofssow, Lademann und Pauli, beim . die Kadetten Berthold und beim 28., v. Driygalski, beim 29., Bülle, beim Loefen II., beim 31., Kad. Gefr. Freptag und Kadetten en, beim 32., Liedke, beim 33., Tamm, beim 34., v. Koby— und v. Kistowski, beim 35., Treusch v. Buttlar-Bran⸗ beim 36., v. Ban cels, beim 37., Girschner und v. Ho⸗ beim 38., v. Wulff en und v. Gordon, beim 40. Infanterie⸗ tegn Wildemann, beim 4, v. Sodung en, beim 8. Jäger⸗Bat. Graf v. Schwerin, beim Regt. Garde du Corps, v. Borcke J. und
nl,, . )
ost i ch fr ö chter,
5 89.
v. Nie sewand, beim 8. Kür. Regt, Schmidt L, beim 4. Drag. Regt. ,
Kraus II., Sec.
G. v. Hopfgarten, beim 7. Ulan. Regt., v. Niederstet ter uͤnd Munther, beim Garde- Artill. Regt, Behrenz, beim 4. Äitill. Regt.,
Dapduck, Westphal und Leo J., beim 2. Artill. Regt., Riese, beim
2
3. Arlill. Regt, Geht mann und Paul, beim 4. Artill. Regt. v. Ger⸗
beim Ingenieur-Corps, ais P. Fähnrs. (Char.) angestellt.
gel y 1. der Land wee h rz
Den 22. April.
Kraus L, Pr. Lt. von der Knv. des 3. Bats. 1. Regts., zum Riktm.,
t. von der Kav. desselben Bats,, zum Pr. Lt., Boeh⸗
er Kas, des 2. Bats. 3. Regts., zum Rittm., Schulß,
Bei
f
X
X
m er, Pr. Lt, n . 4 .
Sec. Lt. von der Kav. desselben Bats., zum Pr. Lt. befördert.
Abschieds bewilligun gen ze. Den 26. April.
Wittich, Oberst u. Direktor der vereinigten Artill. und Ingenieur⸗
Schule, als Gen.-Major mit Pension der Abschied bewilligt.
ö
2
Dersonal
. *
Proöovinzial⸗ Behörden.
. Prosinz Preußen. Ernannt sind; Der bisherige Auskuültater Gustav Ernst Timotheus Gisevius 11. zum Appellationsgerichts-Referendarius; der Haupisteuer—⸗
amts-Controleur Freytag zum Kreissteuer⸗Einnehmer zu Schwetz.
Bestätigt sind:
Der zeitige Bürgermeister Strodzůi zu Rasten—
burg ferner als Bürgermeister auf 12 Jahre und der Stadtkämmerer Kögt⸗—
ling als Beigeordneter auf 6 Jahre. Pensionirt ist: Der Kreissteuer-Einnehmer Grützmacher zu
Schwetz.
? Vrovinz Brandenburg. Ernannt ist: Der bisherige KanzleicHülfsarbeiter Heinrich Fließ
zu Berlin zum Kanzlisten beim Königl. Schul- Kollegium der Provinz
Brandenburg.
Frhr. v. Spies, P. Fähnr. vom 3. Hus. Regt., unter Beförderung
.
zum überz. Sec, Lt., ins 7. Ulan. Regt., Cornelius, P. Fähnr. vom Be n e e,, 6 n * Bürgermeister der Stadt Zielenzig; bei dem Deichverbande der Neisse⸗ und Oder⸗Niederung
Garde- Schützen⸗Bat, ins 7. Jäger-Bat. versetzt. Den 20. April.
v. Schlichting, Oberst u. Comdr. der
Ulan. Regt. und dem 1. Garde-Regt. zu Fuß, àz la suite zu führen. Den 22. April.
v. Puttkammer, Oberst u. Comdr, des Garde⸗Artill. Regts., unter
Belassung in diesem Verhältniß, zum Flügel-Adjut. S v. Langenthal, Sec. Lt. vom 11. Inf. Regt.,, Gellert, See. Lt. vom 7. Inf. Regt., ins 19. Inf. Regt. versetzt.
1. Garde ⸗Ldw. Brig. desse 8 ; M3 9 53 ; J , / ö 69 — ö n , . Fel. il, desselben der Domainen-Pächter Amtmann Detring zu Wellmitz; bei v. Arnim, Oberst us Fomdr. der 14. Kav. Drig,, o. ; Mülbe, Masor dem Deichverbande der Oder, Rlederung unterhalb Fuͤrstenberg als Deich= u. Kommandant von Minden, gestattet, ihre bisherigen Unif. beizubehalten, . und sind dieselben resp. bei dem Kaiser Franz Gren. Negt., dem . Garde⸗ Stellvertreter desselben der Lehnschulze Schulz zu Iiltendorf und bei
Bestätigt sind: Der Schmiedemeister Busse zu Bärwalde als Beigeordneter; der zeitige Bürzermeister Sonnenburg zu Göritz als
. ; ug oberhalb Fürstenberg als Deichhauptmann der Domainen-Rentmeister Hammerschmidt zu Neuzelle; als Stellvertreter
haupimann der Domainen-Pächter Amtmann John zu Zistendorf; als
beiden als Deich-Inspektör der Wasserbau-Inspektor
Deich verbänden
Kirsten zu Frankfürt a. d. O.
ir. Majestät ernannt. DYeinri 2 . als praktischer Arzt und Wundarzt, der andere als praktischer Arzt, Wund⸗ 1
WVereidigt sind: Die Doktoren der Medizin und Chirurgie Franz Theodor Heinrich Sppert und Eduard Gutmann zu Berlin, der erstere
.
rzt und Geburtshelfer.