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Die richtig Die richtig Die richtig ringem Umfange vorhanden ist, kein so großes Gewicht beigelegt größere Fahrpost-Transporte würden daher manni gehende gehende gehende werden kann, daß etwa wegen weniger Briefe unverhältnißmäßige Schwierigkeiten ausgesetzt a. und 3 ihren , uhr geht hr geht Uhr geht Uhr geht Transportkosten aufzuwenden wären, in welchem Falle nicht ohne fehlen. In der Regel wird daher von der Absendurg extraordinai⸗ e,, Namen der Stationen e n Namen der Stationen irn Namen der Stationen 5 . ten e ig.] Bersendungsweise durch zer Jahrpost- Transporte abzusehen sein., Im Uebrigen hat es kein Namen der Stationen. Berliner amer ö ie. 1 3 Estafette u. s. w. Gebrauch zu machen ist. Bedenken, Fahrpost- Trans ortè von minder bedeutendem Umfangs
Die richtig gehende
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Neusalz. . .. ...... Neusalzwerk
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Neustadt (Westpreußen) Neustadt (a. d. D.). Neustadt⸗ Eberswalde. Neustädtel.
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Rehme Reichenbach Reinbeig Reselkow. Rheda Richterich Riesa Rückerode Rittel
Rogãätz Rokietnice Roßla Roßlau Rothenburg. Ruda Rudzinitz Ruhrort Ruschendorf. Saarbrück Saarburg Saarlouis Sagan Salzkotten. Samter Sandkrug Sangerhausen Sassendorf , Schermbeck Schkeuditz... ....
vor Minuten.
vor nach vor nach Minuten. Minuten.
Schlobitten. Schlochau Schneidemühl
Schönebeck (Groß-), Prov. Brandenburg Schönebeck, Provinz
Sachsen. Schönlanke Schönthal.
Schulitz .. .. Jö Schwarzenbeck. . . ..... Schwedt
Schweidnitz 1 Schwerin.
Seehausen . d Seidenberg Siegersdorf Simonsdorf Sobernheim
Sommerfeld
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Stargard in Pommern
Stargard in Preußen. Steele. Stendal
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Straßburg
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Cirkular⸗-Verfügung vom 30. April 1853 — betref⸗— fend das Verfahren, welches in den Fällen, wo Unter⸗ brechungen auf Eisenbahn-Routen vorkommen, hin⸗ sichtlich der Weiterbeförderung der Postsendungen im Allgemeinen zu beobachten ist.
Im verflossenen Winter ist der Betrieb auf verschiedenen Eisen— bahnen in Folge ungünstiger Witterungsverhältnisse mehrmals für kürzere oder längere Zeit gehemmt gewesen. Wenngleich ich aus den mir hierüber erstatteten Berichten gern ersehen habe, daß die Postbeamten in dergleichen Fällen im Allgemeinen Umsicht und Ent— schlossenheit an den Tag gelegt haben und eifrig bemüht gewesen sind, für möglichst schnelle Weiterbeförderung der Korrespondenz ꝛc. zu sorgen, so nehme ich doch Veranlassung, den Königlichen Ober-Postdirectionen nach⸗ stehend dasjenige Verfahren anzudeuten, welches bei dergleichen Ge— legenheiten von den Postbeamten in der Regel zu beobachten sein wird, obwohl es in der Natur der Sache liegt, daß eine spezielle
Instruction, welche für alle Fälle der gedachten Art ausreicht, nicht
gegeben werden kann. Die nachfolgenden Bestimmungen werden daher nur im Allgemeinen zum Anhalt zu nehmen sein und wird es im Uebrigen den betheiligten Post-Anstalten und Beamten über— lassen bleiben, diejenigen Maßregeln zu ergreifen, welche unter den
jedesmal obwaltenden Verhältnissen die zweckmäßigsten sind.
Sobald der fahrplanmäßige Gang der Züge auf einer Eisen— bahn gestört wird, haben die Post-Anstalten der Route, so wie die Postbeamten, welche die Züge begleiten, sich durch Rückfragen bei den Eisenbahnbeamten (Bahnhofs-Inspektoren, Zugführern 2c.) zu⸗ nächst eine möglichst sichere Kenntniß von der Ursache und der vor⸗ aussichtlichen Bauer der Betriebsstörung zu verschaffen, um danach sorgfältig zu prüfen, welchen Einfluß die letztere auf den Postver— kehr innerhalb ihres Geschäftskreises, namentlich auf die Anschluß— posten und anschließenden Eisenbahnzüge ausüben wird, .
Bei schnell vorübergehenden Betriebsstörungen, welche nur eine unbedeutende Verspätung der Züge zur Folge haben, z. B. bei Beschädigung der Transportmittel unterweges, wird es meistentheils rathsam sein, für den Postverkehr keine außergewöhnlichen Vorkeh⸗ rungen zu treffen, sondern die Ankunft der Züge abzuwarten und den Abgang der Anschlußposten bis dahin auszusetzen. Nur solche Anschlußposten, welche wegen anderweiter wichtiger Zwecke pünktlich bis zu einer gewissen Stunde abgefertigt werden müssen, dürfen über bie festgesetzte Zeit nicht aufgehalten werden. Die Postgüter, event. auch die Reisenden, welche für die betreffende Anschluß⸗Post, nach Abgang derselben, verspätet mit dem Eisenbahnzuge eintreffen, können, falls es im Interesse des Verkehrs für nothwendig erachtet werden sollte, der vorangegangenen Haupt-Post mittelst Nachtrans⸗ ports, bei welchem die Reisenden das gewöhnliche Post-Personengeld zu entrichten hahen, nachgesandt werden. ö.
Wenn ein Zug den Anschluß an einen anderen Eisenbahnzug versäumt, so werden die Fahrpost-Gegenstände, welche auf den An— schlußzug hätten übergehen sollen, bis zum Abgange des nächstfol⸗ genden Anschlußzuges derselben Richtung zurückzubehalten sein.
In Ansthung der Briefpost-Gegenstände ist zu unterscheiden, ob es sich um Korrespondenz und Zeitungen von größeren, wichtigen Coursen oder aus hervortretend wichtigen, kommerziellen Handels⸗ plätzen, resp. um die Korrespondenz und Zeitungen für erhebliche Course oder für besonders wichtige Punkte handelt, in welchen bei⸗ den Fällen von einer Versendung durch Estafetten oder expresse Boten Gebrauch gemacht werden muß, sobald auf diese Weise die Ueberkunft am Bestimmungsorte mit Nutzen früher erfolgen kann, als durch den nächstfolgenden Eisenbahnzug; oder
ob nach Maßgabe der Ausdehnung der Course und der Be— deutsamkeit der Orte der Korrespondenz, die vielleicht nur in ge⸗—
Wenn daher z. B. der Cisenbahnzug von Hamburg (Witten auf kürzeren Strecken mit den Briespost⸗Transporten zu kombiniren,
berge), welcher um 4 Uhr Nachmittags in Magdeburg eintreffen soll, um sich an den pünktlich um 5 Uhr Nachmittags nach Leipzig abgehenden Zug anzuschließen, erst um? Uhr Abends in Magdeburg eintrifft, so muß sofort eine Estafette mit der Korrespondenz für den Eours nach Cöthen, Halle, Leipzig, Frankfurt a. M. 2c. von Magdeburg nach Cöthen abgefertigt werden, da dieselbe in Cöthen noch den Anschluß an den um 3 Uhr früh von dort nach Halle 2c. abgehenden Eisenbahnzug erreichen kann, während die gedachte Kor— respondenz bei der Spedition mit dem nächsten, nach 7 Uhr Abends abgehenden Zuge jenen Anschluß in Cöthen nicht mehr erreichen würde. Hingegen würde die estafettenmäßige Weitersendung der Korrespondenz von Magdeburg ab unterbleiben müssen, wenn durch dieselbe, obwohl für einzelne Cours-Orte, doch für Leipzig oder für die Halle⸗Frankfurter Route eine möglichst zeitige Ueberkunft nicht mehr erreicht werden könnte.
Wird der Betrieb auf einer Eisenbahn ganz oder theilweise durch Schneefall, Ueberschwemmung u. dergl. auf längere Zeit unterbrochen, so ist Folgendes zu beachten:
Diejenige Post-Anstalt, in deren Nähe die Betriebsstockung ein— tritt, hat auf das Schleunigste, wo möglich per Telegraph, das Post⸗Speditions⸗Amt und die Post⸗Anstalten am Anfangs- und am Endpunkte der Route, so wie die Ober -Post⸗Direction, in deren Bezirk die Unterbrechung stattfindet, von derselben in Kenntniß zu setzen, auch von der wahrscheinlichen Dauer der eingetretenen Stockung zu benachrichtigen und, je nachdem sich über die Beendigung dersel⸗ ben ein Urtheil fällen und zuverlässige Nachricht einziehen läßt, in angemessenen Zwischenräumen weitere Benachrichtigungen folgen zu lassen. Die Königlichen Ober-Post-Directionen haben in dergleichen Fällen, wenn die Unterbrechung sich auf mehrere Züge erstreckt, an mich darüber zu berichten, wo Staats⸗Telegraphen sich darbieten, von diesen wenigstens für die erste Anzeige Gebrauch zu machen, und mich demnächst fortlaufend von dem weiteren Ergebnisse der an- gestellten Ermittelungen, so wie von den durch die Post interimistisch getroffenen Maßregeln in Kenntniß zu erhalten.
Auf den Anfangs- und Endpunkten der Route sind die Posten
bei derartigen Unterbrechungen auf der Bahn stets pünktlich zur bestimmten Stunde abzulassen. Zwischen den Post-Anstalten an der
Eisenbahnstrecke, auf welcher der Betrieb unterbrochen ist, aber muß täglich wenigstens eine Briefpost-Verbindung erhalten bleiben.
Zu dem Ende haben die Post⸗Anstalten, bei welchen die Be— triebsstörung auf der Eisenbahn beginnt, Estafetten abzusenden, welche, wenn thunlich, auf die neben der Eisenbahn in gleicher Rich— tung laufende Straße zu dirigiren sind. So weit es angeht, wer— den auch die auf den Landstraßen sonst coursirenden Posten zur
Korrespondenz⸗Beförderung für jene Linie mit zu benutzen sein. — Die übrigen, an der Eisenbahn belegenen Post-Anstalten müssen da⸗ von in Kenntniß gesetzt werden, wie die Briefpost-Verbindung her— gestelit wird, damit sie im Stande sind, ihre Korrespondenz richtig zu spediren.
Die Spedltionsbeamlen, welche sich in dem Zuge unterwegs befinden, haben sorgsam zu erwägen, ob es zweckmäßiger ist, die in dem Speditions-Büreau befindlichen Briespostgegenstände bis zum wahrscheinlichen Weitergange des Eisenbahnzuges zurückzuhal— ten oder dieselben auf der Landstraße extraordinair fortzuschaffen. In letzterem Falle müssen die Transportmittel, wenn sich eine Post⸗ Anstalt nicht in der Nähe befindet, von der nächstbelegenen Ort⸗ schaft requirirt und die Briefpostgegenstände unter Begleitung eines
Beamten oder Unterbeamten des Speditions-Büreaus bis zur nächsten Post-Anstalt befördert werden, welche letztere demnächst wegen un— verzüglicher Weiterbeförderung der Korrespoendenz das Erforder- liche zu veranlassen hat. Es versteht sich von selbst, daß bei allen extraordinairen Korrespondenzbeförderungen diejenigen Transport- mittel gewählt werden müssen, welche sich mit Rücksicht auf die Wegebeschaffenheit, die Witterungsverhältnisse, die zu erreichende Beschleunigung 2c. am besten eignen. Die Anwendung von Schlit-⸗ ten, die Gewährung von Mehrbespannung, die Mitgabe von Be- gleitern ꝛc. ist unter solchen Umständen gerechtfertigt.
Die Disposition über die Beamten und Conducteurs der unter⸗ wegs befindlichen Eisenbahn-Post-Transporte steht dem vorgesetzten Post-Speditions-Amte zu. Dasselbe hat daher für dergleichen un⸗ gewöhnliche Fälle im Voraus die nöthige allgemeine Instruction an die gedachten Beamten und Unterbeamten zu erlassen.
Was die Spedition der Fahrpostsendungen betrifft, so ha⸗ ben die bisherigen Erfahrungen bewiesen, daß die Absendung extraordinairer Fahrpost⸗ Transporte wenigstens für längere Strecken nicht zweckmäßig ist. Die Landstraßen sind in Fällen der gedachten Art für schweres Fuhrwerk kaum benutzbar;
vorausgesetzt, daß die Beförderung der Letzteren darunter nicht be— einträchtigt wird.
Die Königlichen Ober-Post-Directionen wollen hiernach die betheiligten Post-Anstalten ihrer resp. Bezirke mit Instruction ver— sehen, letztere auch noch durch diejenigen speziellen Bestimmungen ergänzen, welche etwa für einzelne Eisenbahn-Routen, Post-An— stalten, oder in Betreff einzelner Anschlußposten 2c. im Voraus er— theilt werden können. Im Uebrigen vertraue ich dem Diensteifer der betreffenden Postbeamten, daß dieselben in Fällen, wo Unter— brechungen auf Eisenbahn- Routen vorkommen, mit Besonnenheit diejenigen Maßregeln ergreifen werden, welche unter den obwalten— den Umständen die geeignetsten sind. Es wird mir angenehm sein, den Postbeamten, welche sich bei solchen Gelegenheiten durch Um— sicht und Energie auszeichnen, die verdiente Anerkennung zu Theil werden zu lassen.
Berlin, den 30. April 1852.
Der . für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten. n
sämmtliche Königliche Ober-Post-Directionen.
Das 11te Stück der Gesetzlammlung, welches heute ausgegeben
wird, enthält unter .
Nr. 3536. den Handels und Schifffahrts-Vertrag zwischen den Staaten des deutschen Zoll- und Handels-Vereins einerseits und den Niederlanden andererseits. Vom 31. Dezember 1851.
Berlin, den 13. Mai 1852. Debits-Comtoir der Gesetz-Sammlung.
Abgereist: Se. Excellenz der Wirkliche Geheime Rath, Graf von Renard, nach Groß⸗—Strehlitz.
Per sonal -⸗Chronik der! Provinzial⸗Behörden.
Provinz Sachsen.
Ernannt sind: Der beim Kreisgerichte zu Mählhausen beschäftigte Auskultator Demme zum Referendarius; die Rechtskandidaten Lorenz und Lutteroth zu Auskultatoren; der versorgungsberechtigte Corpsjäger Christian Einst Wilhelm Wallis zum Königlichen Förster und ist ihm die Försterstelle zu Berntrode, in der Oberförsterei Breitenworbis, definitiv übertragen worden.
Versetzt sind: Der bei dem Kreisgerichte zu Mühlhausen bisher beschäftigte Referendarius Danner in das Departement des Appellations— Gerichts zu Naumburg und der bei dem Kreisgerichte zu Nordhausen be—
schäftigte Referendarius Riemann in das Bepartement des Kammer-
gerichts.
Angestellt sind: Der Predigt⸗ und Schulamts-Kandidat Christian Friedrich August Jordan als Rektor an der evangelischen Mädchen—
Bürgerschule in Suhl; der Schullehrer Jakob Waldmann, bisher in
Fretterode, als Schullehrer der katholischen Gemeinde Rohrberg, im Kreise
deiligenstadt; der provisorische Lehrer Gottlieb Goedecke als Schullehrer der katholischen Gemeinde Rüstungen, im Kreise Heiligenstadt.
Königliche Schauspiele. Donnerstag, 13. Mai. Im Opernhause. (71ste Vorstellung.)
Norma. Oper in 2 Abtheilungen, Musik von Bellini. (Frau Viala-Mittermayer, Herzoglich meiningen'sche Kammersängerin: Norma, als erste Gastrolle.)
Mittel⸗Preise: Fremden-Loge 2 Rthlr. Erster Rang und Balkon daselbst, inkl. der Prosceniums-Logen daselbst und am
Orchester 1 Rthlr. 1090 Sgr. Parquet, Tribüne, Parqueli⸗-Loge und
Proscenium des zweiten Ranges 1 Rthlr. Zweiter Rang 225 Sgr. Dritter Rang und Balkon daselbst 177 Sgr. Parterre 20 Sgr. Amphitheater 10 Sgr.
Freitag, 14. Mai.
Im Opernhause. (72ste Vorstellung):
Eigensinn. Lustspiel in 1 Akt, von R. Benedix. (Frau Parrod, vom
—
großherzoglichen Hoftheater zu Schwerin: Emma.) Hierauf: Sa— tanella, oder: Metamorphosen, fantastisches Ballet in 3 Akten und 4 Bildern, von P. Taglioni. Musik von Pugni und Hertel. Mittel⸗Preise: Fremden⸗Loge 2 Rthlr. Erster Rang und Balkon daselbst, inkl. der Prosceniums-Logen daselbst und am Orchester 1 Rihlr. 10 Sgr. Parquet, Tribüne, Parquet Loge
und Proscenium des zweiten Ranges 1 Rthlr. Zweiter Rang
227 Sgr. Dritter Rang und Balkon daselbst 1775 Sgr. Parterre 20 Sgr. Amphitheater 10 Sgr.