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eines anderen meistbegünstigten curopäischen Staates bewilligt sind oder
illigt oöchten. bewilligt werden m ch urti ö ö r s Zollvereins, so kadu 6 r n , n. auf . . . ndeit werden, ohne Rücksicht d . r e n nr r gehe e ee lernen e,. bestimmt sind: . bei d 6 n irn n dem Schiffskörper bei dem Eingange, währen 9 . . 55 bei dem Ausgange haftenden Abgaben, nament- lich aller derjenigen, welche im Artifel 4 des gegenwärtigen Vertrages aufgeführt sind; Aue E s Rechtes zur Einfuhr und Ausfuhr von Erzeugnissen 28 e r , e, nach Maßgahr des Artikels 2 des gegen— ärtigen Vertrages; nn, : pan gn der fegen irgend welcher Art, die für Erzeugnisse und
3) ; . 96 lin. dels-Gegenstände bei der Einfuhr oder Ausfuhr gegenwärtig be— ; * ] und das Siegel ihrer Wappen beigedrückt.
sehen oder in Zukunft angeordnet werden möchten, nach Maßgabe . Artikels 3 des gegenwartigen Vertrages. Eben so sollen die in den Attikeln 4 — 9 enthaltenen Bestimmungen auf den Handel und
die Schifffahrt mit den niederländischen Kolonieen oder umgekehrt
endung finden. ö n,, , . in den Kolonieen bleibt den niederländischen
. j t * Schiffen vorbehalten r er g.
ie Erzeugnisse jeder Art des Bodens und des Gewerbefleißes der ,, , gleichviel woher, in die nieder ländischen Kolo— nicen eingeführt werden, sollen weder andere noch höhere Abgaben entrich— en, als diejenigen, welche die ie,, Erzeugnisse irgend einer anderen meistbegünstigten Nation jetzt oder in Zukunft zu entrichten haben. Jede in dieser Beziehung oder in Betreff der Ausfuhr von Kolonial⸗ oder an deren Etzeugnissen, dem Handel im Allgemeinen oder ügend einer anderen Nation insbesondere zugestandene Begunstigung soll sofert, von Rechts wegen und ohne Gegenleistung, dem Zollverrin zufallen. 3 6 Von dieser Regel findet nur eine Ausnahme in Betreff derjenigen Begünstigungen statt, welche den asiatischen Nationen für die Einfuhr der eugnisse ihre en d . kerl glb oder in Zukunft bewilligt werden möchten. Außerdem verpflichtet sich die niederlaͤndische Regierung:
in ihren westindischen Kolonieen alle Erzeugnisse des Bodens und a2) Hel n n, des Zollvereins den Erzeugnissen des Bedens und des Gewerbeflesßes der Niederlande gleichzustellen, wenn sie auf niederländischen oder Zollvereins-Schissen oder unter irgend einer anderen, der nationalen gleichgestellten Flagge in die Kolonicen ein-
eführt werden; — r der ostindischen Kolonieen sollen die nachstehend verzeich= neten Erzeugnisse des Bodens und des Gewerbefleißes des Zollvereins,
wenn sie durch die Niederlande transitiren, und in cinem Hafen der
Niederlande auf einem niederländischen oder Zollvereins. Schiffe, oder
unter irgend einer anderen, der nationalen gleichgestellten Flagge ver— laden und geraden Weges von einem niederländischen Hafen in einen Hafen der niederländisch-ostindischen Kolonieen eingeführt werden, in diefen Kolonieen nur diejenigen Abgaben entrichten, welche nach Maß⸗ gabe des jetzigen Tarifs für die direkte Einfuhr dieser Gegenständt
aus den Niederlanden bestehen, nämlich: ad valorem
Holz und Holzwaaren, mit Ausnahme von Fässern, . 6 pCt.
Lichte, Spermaceti⸗, Kompositionen⸗ 3c. das Kilogr. 12 Cents; kö ; Eßwagaren, mit Ausnahme der im Tarif besonders aus— geführten
Droguerieen und Apothekerwaaren,. JJ
Mineralwasser in Krügen oder in Flaschen, die 100 Krüge oder Flaschen 6 Gulden;
Seidenwaaren mit Einschluß der Sammete. .
Materialien zum Schiffsbau und zur Schiffs-Ausrüstung, mit Ausnahme von Tauwerk und Segeltuch
Kurze Waaren, mit Einschluß falscher Juwelenwagten und Glaswaaren
, sowohl in Blättern als auch verarbeitet, das Kilogr. 8 Cents; . alle in dem ostindischen Einfuhrtarife nicht aufgezählten Gegenstände, welche Erzeugnisse Enropa's, Amerika's, oder des Vorgebirges der guten Hoffnung sind 6 *
Jede Ermäßigung, welche in Betreff dieser Gegenstände zu Gunsten
der dus Len Niederlanden kommenden Waaren ferner erfolgt, soll sofert,
von Rechts wegen und ohne Gegenleistung den gleichartigen Erzeugnissen
des Bodens und des Gewerbeflesßes des Zollvereins unter denselben Be—
dingungen, wie solche 6 unter b angegeben sind, zu gute kommen. Artikel 33.
Wenn einer der hohen vertragenden Theile in der Folge einem anderen Staate in Beziehung auf Handel odei auf Zölle andere ober größere, als die in dem gegenwärtigen Pertrage, vereinbarten Begünstigungen gewähren sollte, so weiden dieselben Begunstigungen auch dem anderen Theile zu gute kom— men, welcher dieselben unentgeltlich genießen soll, wenn die Bewilligung unentgeltlich geschehen ist, ober gegen Gewährung elner Gegenleistung, wenn für die n,, Etwas kedungen ist, in welchem Falle die Gegenlei= stung zum Gegen ᷣ hohen vertragenden Theilen gemacht werden soll.
Artikel 34.
Es soll jedem deutschen Staate, welcher sich mit dem Zollverein ver⸗
binden wird, freistehen, dem gegenwärtigen Vertrage beizutreien,
s Bobens und ihres Gewerbefleißes oder für ihre Ausfuh—
tande eines besonderen Uebereinkommens zwischen den
Artikel 35.
Der gegenwärtige Vertrag soll in Wirksamkeit bleiben bis zum ersten Januar 1854, und wenn sechs Monate vor dem Ablaufe dieses Zeitraumes keiner der hohen vertragenden Theile dem Anderen seine Absicht, die Wir= kung des Vertrages aufhören zu lassen, mittelst einer offiziellen Erllãrung kund gethan haben sollte, so wird der Vertrag vom 1. Januar 1854 an noch zwölf Monate in Kraft bleiben, nachdem der eine der hohen vertra— genden Theile dem Anderen seine Absicht, ihn nicht mehr aufrecht halten zu wollen, erklärt haben wird.
Artikel 36.
Der gegenwärtige Vertrag soll sogleich zur Ratification aller betreffen= den Regierungen gebracht und die Ratificationen sollen im Haag innerhalb drei Monaten vom Tage der Unterzeichnung ab, oder wenn es sein kann, früher ausgewechselt werden. Derselbe soll sogleich nach der Auswechselung der
Rattficationen veröffentlicht und unmittelbar darauf in Vollzug gesetzt werden.
Zu Urkunde dessen haben die Bevollmächtigten denselben unterzeichnet
So geschehen im Haag, den 31. Dezember 1851. König smarck. (L. 8.) van Sons beeck. (L. S.) van Bosse. (L. S.)
Pa hud. ; , . Der vorstehende Vertrag ist ratifizirt und die Auswechselung der Rati-
fications-Urkunden im Haag bewirkt worden.
Tarif
über
die Erhebung des Rheinzolls für die Strecke von der Lauter bis Emmerich für alle Gegenstände, welche unter der Flagge eines Deutschen Rheinufer
Staates oder unter Niederländischer Flagge transportirt werden.
Bei der Fahrt
Für die Rheinstrecke
abwärts aufwärts
Erhe⸗ bungs satz.
an der
Zollstelle zu
an der
Zollstelle zu
J
Ordnungs-Nummer.
Cen. Mill.
A. Von allen Gütern, welche der ganzen Gebühr unierliegen. Neuburg — 231 Neuburg Neuburg 1176 Mannheim Mannheim Mainz Mannheim 1667 Mainz 17 Mainz Caub Mainz 10 — Caub 1992 Caub Coblenz Caub Coblenz 812 Coblenz Andernach Coblenz 223 Andernach 335 Andernach Linz Andernach 1 76 Linz 2563 Linz Cöln Linz Cöln ; 306 Cöln Düsseldorf Coöln Düsseldorf 875 Düsseld orf Ruhrort Düsseldorf Ruhrort 565 Ruhrort Wesel Ruhrort Wesel, 5390 Wefel zu Niederländ. Wesel Emmerich 807 Preuß. Gränze
bei Schenken⸗ schanz
der Lauter Neuburg
Neuburg Mannheim
k. Von den Gütern zur ganzen Gebühr, welche den Rhein verlassen und in die Lahn einlaufen.
13 Caub zur Lahn d 14 der Lahn Coblenz — . Coblenz
Angekommen: Se. Excellenz der General der Kavallerie und Ober-Befehlshaber der Truppen in den Marken, von Wran⸗
gel, von Nauen. . Der Großherzoglich badische General- Major Leiningen, von Karlsruhe.
Graf von
Abgereist: Der evangelische Bischof und General⸗Super⸗
intendent der Provinz Brandenburg, Dr. Neander, nach Neu⸗ Ruppin. .
Per sonal - Chronik
der
Provinzial⸗Behörden.
Ernannt ist: Der bisherige Appellations gerichts⸗Auskultator Otto Hilbert zum Appellationsgerichts-Referendarius.
Provinz Preußen.
653
Versetzt ist: Der Domainen-Renimeister Fritsch zu Heiligenbeil in gleicher Eigenschast nach Labiau und hat derselbe die Verwaltung des Domainen⸗Rentamts daselbst übernommen.
Uebertragen ist: Die Bertretung des erkrankten Landbau Inspek-⸗ tors Helle zu Danzig dem Baumeister Giede; dem Regierungs- Super= numerar Schirmacher die interimistische Verwaltung des Domainen⸗ Rentamts Heiligenbeil.
Verliehen ist: Dem bishꝛrigen Präzentor- und Lehrer- Adjunkten Friedrich Ludwig Theodor Laupichler zu Muldzen, Kreises Gerdanen, die erledigte dritte Lehrerstelle am Königl. Schullehrer⸗Stminar zu Pr. Eylau; die Försterstelle zu Kallweninglen in der Oberförsterei Neu⸗Sternberg dem
Corpsjäger Mücklisch interimistisch. Provinz Brandenburg.
Bestellt find: Der Predigtamts-Kandidat und Rektor Adolph Ju—⸗ lius Goeße zu Sonnenburg zum evangelischen Prediger der Parochie Wellersdorf; der bisherige Prediger zu Leuthen, Christian Pank, zum
evangelischen Prediger zu Dissen, Superintendentur Kottbus.
Provinz Pommern.
Bestätigt ist: An Stelle des abgegangenen Schullehrers Gen— schow der Schulamtsbewerber Friedrich Hansen aus Stralsund als
Schullehrer zu Schmedshagen.
Angestellt sind: Der Kandidat des Predigt⸗Amts Richard Karl
Eduard Rudel als Prediger der von der evangelischen Landeskirche sich
getrennt haltenden Lutheraner zu Tiieglaff; der Unteroffizier Schmid! vom 4sten Artillerie⸗Regiment als Kanzlist bei dem Königlichen Konsisto⸗
rium der Provinz Pommern.
Versetzt sind: Der Navigations-Lehrer Albrecht zu Stralsund in
gleicher Eigenschaft nach Danzig; der Navigations-Lehöer Oehme zu Danzig in gleicher Eigenschaft nach Stralsund—
Niedergelassen hat sich: Der praktische Arzt, Wundarzt und Geburtshelfer, Or. Mittmann, in Triebsces.
Provinz Schlesien.
Ernannt sind: Die Appellationsgerichts-Auskultatoren Schade
und Werdermann zu Referendarien; der Kreisgerichts-Secretair Jacob in Wünschelburg zum Polizei⸗Anwalt für die ländliche Bevölkerung des
Bezirks der Königlichen Kreisgerichts-Kommission zu Wünschelburg, an Stelle des abgegangenen Polizei-Anwalis, Bürgermeister Kunerth; der städtische Sparkassen⸗Rendant Hautzinger in Waldenburg zum Substitu. ten des Polizei⸗Anwalts für den Stadtbezirk Waldenburg, Gemeinde-Vor— / steher Vogel daselbst, an Stelle des abgegangenen Polizei⸗Anwalts⸗-Sub⸗
stituten Gleis.
des Kreises Striegau; der Rittergutsbesitzer Gläser zu Klein⸗Sägewitz als Polizei⸗Distrikt⸗Kommissarius für den achten Bezirk des Kreises Bres⸗
lau; der Kaufmann Neumann als Beigeordneter des Gemeindevorstandes
der Stadt Frevburg für die Dauer von 6 Jahren; der seitherige Kämmerer Matschke als Beigeordneter des Gemeindevorstandes der Stadt Guh— rau für die Dauer von 6 Jahren; der bisherige dritte Lehrer an der evan— gelischen Stadtschule zu Schweidnitz, Karl Gottlieb Zimm er, als zweiter
Lehrer an derselben; der bisherige fünfte Lehrer an der evangelischen Stadt⸗ schule zu Schweidnitz, Moriß Battel, als vierter Lehrer' an dersclben;
der bisherige Kandidat des Predigtamts, Heinrich August Wilhelm Theodor
Dennicke, als dritter Pastoͤr in Sagan; der bisherige Rektor in Christian⸗ stadt, Kreis Sorau, Ernst Heinrich Richard Kober, als Pfarrer in Cunau, Kreis Saganz der bisherige Adjuvant in Linden, Kreis Brieg, Karl Hei
ler, als fünfter Lehrer an der evangelischen Stadtschule zu Festenberg.
Angestellt sind: Der Lehramts-Kandidat Theodor Wisso wa als
Kollaborator an dem Königlichen katholischen Gomnasium in Leobschütz; der Schulamts - Kandidat Adolph Prifich an dem evangelischen Gpmna—
sium in Brieg als ordentlicher Lehrer; der Ober- Postsecretair von Nege⸗ lein als Postmeister in Frankenstein; der frühere Wachtmeister Bräuer und der frühere Feldwebel Jän sch als Post Exvedienten bei dem Postw Amte zu Breslau; der Post-Expeditionsgehülfe Baude und der Post⸗Ey⸗ peditionsgehülfe Manx als Post-Expedienten bei der Ober-Post-Birection zu Breslau; der Orts-Stener-Einnehmer Hertrumpf zu Kostenblut als
Post-Expediteur daselbst. Versetzt sind:
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Auskultatoren von Leupold, von Prosch und von Gersdorf in das
Departement des Appellationsgerichts zu Glogau; die Appellationsgerichts.; Auskultatoren Graf von Carmer-Borne in Naumburg a. S., Schütze, Halke und Liebelt in Breslau, Adam in Magdeburg, von den Appel⸗ lationsgerichten in Naumburg a4. S., Bieslau und Magdeburg, in das,
Departement des, Appellationsgerichts in Glogau; der Ober- Postsecretair
Stäubler von dem Post-Amke zu Breslau nach Brieg, als interimisti⸗
scher Vorsteher daselbst; der Postvecwalter Berkhahn von Brieg zu dem Post⸗Amie in Breslau; der Post⸗Expediteur Krause von Neumarkt nach Guhrgu; der Post-Expediteur Staretscheck von Guhrau nach Neumarkt. Berufen ist: Der bisherige Rektor und Prediger in Muskau,
2 *
Karl Rudolph Gotsch, zum Diakonus in Winzig.
Ausgeschieden ist: Der Post-Expediteur Depene zu Kostenblut.
Provinz Posen.
Errichtet soll werden in der Sladt Bromberg und zwar in deren auf dem linken Brahe - Ufer belegenen Stadttheile eine drilte Apo- theke. Qualifizitte Bewerber um die zu ertheilende Konzefsion haben sich
Der Kreisrichter Zenker in Friedeberg 4. Q. an das Kreisgericht in Löwenberg, der Kreisrichter Aßmann in Goldberg an das Kreisgericht in Liegnitz; der Kreisrichter Priever in Beeskow an das Kreisgericht in Goldberg; der Appellationsgerichts⸗Referendarius Burow an das Kammergericht und der Appellationsgerichts-Auskultator Graf von Roedern an das Appellationsgericht zu Breslau; die Kammergerichts⸗
an die Königliche Regierung, Abtheilung des Innern, zu Bromberg zu wenden.
Bestätigt ist: Der Ober-Post⸗Secretair Hensel als Ober · Post· Kassen-Rendant in Bromberg.
Uebertragen ist: Die Verwaltung der Post-Expedition in Witkowe nach dem Ausscheiden des Post-Erpediteurs Janosfe dem Post- Expe⸗
dienten Uihke; der Bahnhofs Post-Expedition in Miasteczko nach dem
Ausscheiden des Post-Expediteurs von Oppen dem Eisenbahn-Stations— Vorsteher Borchardt; und der Post-Expeditien in Lobsens nach dem Aus— , , . Post · Expediteurs Wagner dem Post- Expeditions - Gehül⸗ en is.
WVersetzt find: Die Post-Exypedienten Naschinski von Schneide⸗ mühl zum Postamte in Junowraelaw, Eng von Nakel zur Bahnhofs⸗ N36. Expedition in Bromberg, Silber von Bromberg zum Postamte in znesen,
Angenommen ist als Post⸗Expedient der Sergeant Gohlitke im Bürecau der Ober -Post-Direction zu Brombe ig.
Angestellt ist: Der Lehrer Traugott Ziebarth aus Pietrowo
Kreis Samter, als Lehrer an der evangelischen Schule zu Exin. Entlafsen ist; Der Post⸗Expedient Schulz in Inowraclaw. Pensionirt ist: Der Post-Secretair Me yr.
Provinz Westfalen.
Bestätigt sind: Für die Sammtgemeinde Billerbeck, Kreises Coes—= feld, bestehend aus den Einzelngemeinden Stadt Billerbeck, Kirchspiel Bil⸗ lerbeck und Beerlage, der bisherige Amtmann Karl Massonneau als Bürgermeister; der Kaufmann Ludwig Kemper in Billerbeck als Bei= geordneter.
Rhein ⸗ Provinz. Ernannt sind: Der bisherige Berggerichts Aktuar Steinbrinck
zum BergamtsSecretair; der bisherige Bergamts-Kalkulator Spruth zum
Kassen-Controleur; der Berggeschworne, Referendar Lorsbach zum Ober einfahrer; bei der Salinen-Verwaltung zu Münster am Stein der Salinen Inspektor Schnödt zum Salinen-Birektor; der Referendar Dues berg zum Gerichts -Assessor; die Auskultatoren Wiese und Puchta zu Refe⸗ rendarien und der Gerichts Assesor Duckmann zu Rügenwalde zum Kreis= richter bei dem Kreisgericht zu Lüdenscheid, unter Uebertragung der Func⸗ tion eines Gerichts-Kommissars zu Altena; der Berggeschworne Schwarze zum Qbereinfahrer und Bergamts⸗Mitglied.
Bestätigt ist: An die Stelle des freiwillig ausgeschiedenen Bei geordneten Wilhelm Reinhard zu Rengsdorf der Äckerer Philipp Klein⸗
. ; 5 . —ͤ mann daselbst als Beigeordneter der Buͤrgermeisterei Anhaufen. Bestätigt sind: Der Rittergutsbesitzer Freiherr von Richthofen / 6 k ꝛ auf Groß-Rosen als Polizei⸗Distrikis Kommissarius für den zweiten Bezirk
Versetzt sind: Der Berggeschworne Dunker zu St. Wendel in gleicher Eigenschaft nach St. Gbar; die Referendarien Röder und von Bernuth, ersterer an das Königliche Kammergericht zu Berlin und letzte— rer an das Königliche Appellationsgericht zu Arnsberg und der Referendar Bäil!lmann aus em Bezirk des Königlichen Appellationsgerichts zu Münster in das Departement des Appellationsgericht zu Hamm; der Aus— kultator Linnigmann an das Appellationsgericht zu Münster und der Kreistichter Markhoff zu Menden in gleicher Eigenschast an das Kreis⸗ gericht zu Bochum.
Angesteilt sind: Der Civil-Anwärter Mertens als Kalkulator; der Kreis-Feldwebel Liebig als Kanzlist; der Eivil-Anwärter Fricke als Bergamts-Kalkulator und der Civil-Anwärter Manke als Schichtmeister der landesherrlichen Steinkohlengrube Reden.
Beguftragt ist: Der Berg und Hütten-Eleve Roth kommissarisch mit der Verwaltung des Reviers St. Wendel.
Entlassen ist: Der Landgerichts⸗-Assessor Johann Claudius Joseph Longard zum Zwechs seines Uebertritts zur Verwaltung aus dem Justizdienste.
X D
Pensionirt sind: Der Bergamts-stassen⸗Controleur Vor länder und der Bergamts-Kanzlist Bell.
Gestorben find: Der Geheime Bergrath Fulda und der Kreis— gerichts-Secretair Obertüschen zu Hamm.
Königliche Schauspiele.
„Ireitag, 14. Mai. Im Opernhause, (T2ste Vorstellung): Eigensinn. Lustspiel in 1 Akt, von R. Benedix. (Frau Parrod, vom großherzoglichen Hoftheater zu Schwerin: Emma.) Hlerauf: Sa— tanella, oder: Metamorphosen, fantastisches Ballet in 3 Akten und . Bildern, von P. Taglioni. Musik von Pugni und Hertel.
Mittel pre Fremden⸗Loge
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Parquet, Tribüne, Parquet-Loge und Proscenium dees 29 1 Rthlr. Zweiter Rang ... J 22
Dritter Rang und Balkt aselbsi — 17 Parterre. . 3 n ö Amphitheg⸗ n, — n . Sonnabend, 15. Mai. Im Schauspielhause. (100ste Abon⸗ nements-Vorstellung): Der Ball zu Ellerbrunn. (Herr Heinrich Schneider, vom Stadttheater zu Frankfurt a. M.: den Baron Jacob, als Gastrolle. Hierauf: Das Versprechen hinter'n Heerd.
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