1852 / 115 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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i n ion desselben auf aben, wie z. B. von Salz und Spielkarten in Preußen. Hier zei versteht

Nachbargränze, so wie behufs der rr, , , eben 1 sich von felbsi, daß die Verbote der letztgedachten ,. ohne dem gedach len Gebiete, innerhalb 1a Mengen über vier nieder- Wirkung bleiben, wenn und soweit die Regierung des betheiligten Staats

erwähnten Gesetzes festgesetzt n , sein muß, welcher auf die Einbringung der gedachten Gegenstände unjer gewissen Bedingungen

ländische Pfunde mii cg fle he enen. Gesetzes erfolgten Decla⸗ gestattet.

ĩ olge . schen Erhebungs-Be— Artikel 11. . ö ö ,. in der Ertnen w Die im vorstehenden Artikel genannten Behörden und Beamten haben, und, a

werden f z = t, die einzu⸗ auch ohne besondere Aufforderung, die Verbindlichkeit, alle gesetzlichen gnueg lt e n hägh n n. . . w , welche zur Verhütung, Entdeckung oder Bestrafung haltende Straße, so wie die k soll. Alle in vorgedachter Art nicht der gegen einen derkontrahirenden Staaten versuchten ö. n , n die Alus fuhr sialtzu st nden n Zoll-Beamten in Beschlag genom- Contraventionen dienen können, und sich gegenseitig , n, n. e, n. . men den niederländischen Gesetzen gegen die un⸗ niß zu setzen, was sie in der an 3 mg in Erfahrung gen. uf diese ö 8 Strafen zur ; . i edel r , n em ochenen nnn: Die vorgedachten Behörden und Beamten sollen insbesondere ö. Anwendung gebracht werden. Artikel 7. tigt sein, bei Verfolgung von Schleichhändlern oder von Spuren . semder unverzollter oder solcher Waaren, für welche gener Zoll-Umgehungen sich auf das angränzende Gebiet ö ö. 1. . Der Ausgang flem Abschreibung oder Rückvergütung gewährt wird, nrahitenden Theils zu begeben, um die dortigen Behör 2 un an eine Zoll- oder Steuer der Niederlande, wird seitens der preußischen) davon in Kenntniß zu setzen, wonach die letzteren ö,. e ö wen e Har ar , in der Anlage! A, aufgeführten Zollämter und gesetzlichen Mittel anzuwenden haben, welche zur Feststellung 1 ; estra Verwaltung nur ö . Zollstraßen gestattet werden. sung der versuchten oder begangenen Zoll-Umgehungen führen Yin / auf den darin 5 Id der Ausgang fremder unverzollter oder solcher Auch haben sie sich gegenseitig binnen der kürzesten IFrist.? itthei . Auf gleiche Weise wird oll- oder Skeuer-Abschreibung oder Rückver⸗ über die zu ihrer Kenntniß kommenden schleichhändlerischen Versuche an; Waagren, für welche 1 rh, Gränze Preußens, seitens der niederlän- Unterschleife, welche gegen den anderen köntrahirenden Theil gerichtet sind, gütung gewährt wird, ü ö. ö. in der Anlage B. aufgeführten Zollämter zu machen; es soll, zu diesem Zwecke, bei jeder einander gegenüberliegenden

t en ir chen. 2 VWy⸗

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Kapelle

et Emme- reuz- chold et Anhol sage - Aemter 1 ert Vreden

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ge- Amt 3 61 3 LTZoll - Amt de

se - Amt Elten

ls er quartier.

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ge- Amt

Zoll- Amt).

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s Haupt- oll. Amt). asse à

asse an der Schwalme.

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et Ansage - Amt à Ro-

lasse et An et Ansa

ollAmt de I. Classe à Grunewald.

lasse à Lingsfort. *

lasse à We

Zoll- Amt de II. Classe à Karken. lasse à Vreden.

lasse et Ansa

Classe et Ansage-Amt à S' Hee-

Classe et Ansa

Zwillbroek

3 Amt de I. Classe).

le Neben-Zoll-Amt de II.

* Classe

as senber Classe). II. Classe à Kotten. ö de II. (

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e; et Emmerich Iaupt- Zoll- ; r1Onau (Neben

de II. Classe et Ansage-Amt à Schwa-

2 Spyker - Faehre;

ri ch Haupt- Zoll- Ami). 111.

Aemter et

ö Oldenkotte

Q eben Zoll

aupt- Zoll- Amt); et Kaldenk anenburg Haupt

rwyk; et Bo

oll X emte de I.

le Neben-Zoll-Amt de le Neben-Zoll- Am

27 les Neben- Zoll

6t (

le Ansage - Amt

Zoll- Amt de J. Classe à2 Vae

le Neben- Zoll-Amt de I.

le Neben

Aoll-Amt de I.

Bureaux Correspondants de la Prusse. lasse).

avec décharge des droits, ind

2 Syde

ben- g *

et Emmerich Haupt- Zoll- Amt). (

Neben- 2 Neben le Neben-Zoll-Amt de II.

ler;

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le Neben-Zoll-Amt de II. C1 nenhaus (H renbergerbrück

Amt). les Neben-Zoll-Aemter de II. (

nerbrück

et .

le Neben-Zoll-Amt de II. Classe à Heydenendt. le Neben- Zoll-Amt de I. Classe Dammerbruch. (

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le Neben-Zoll—-Amt de II. Classe le Neben-Zoll- Amt

e Neben- Zoll- Amt de II.

le Neben- Zoll- Amt de I. (

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ion

e nnn m, . Zollstraßen (heerebanen) gestattet werden. Aufsichtsstation ein Register geführt werden, in welches diese Mittheilungen

zen darin verzei ö lef 29. . en nen, dieser Waaren von den Ausgangsämtern ab bis

i ; überlie Eingangsämtern zur Gränze in der Richtung nach den gegenüberliegenden Eingang

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inzutragen sind. ö. r rf die Anzeigen das Bestehen von Waaren-Niederlagen zum Zwecke des Schleichhandels, so sollen schleunige Nachforschungen angestellt

f i ü ü tattfinden. uud die Resultate derselben, so wie die angeordneten Maßregeln, sofort den . ö , n , . Artikels ge! Behörden oder Beamten des ö mitgetheilt werden.

. ; te Be des letzten Aus⸗ rti kel 13. ; . , . zum . Zoll⸗ Der im Artikel 10 erwähnte Beistand der Behörden beider . . 5. ö leitet rd Die zu diesen Waaren gehör Entdeckung oder Unterdrückung der Zoll-Contraventionen begreift ,. . . 5 3. . be leitenden Beamten mitgegeben, welcher das Sammeln aller Beweismittel bezüglich der vollbrachten i . . renden Bezettelungen werden . n Er n ig danate; versehen, sogleich dem Zoll-Umgehung zu dem Zwecke in sich, um deren Verfolgung durch . ,,, . ö. n hat . ichtsbehörde des Landes, in welchem sie begangen worden ist, . . Ausgangs⸗Zollamte zurüchzu ungen gf höherer Gewalt ausgenommen, zwi tern. In Folge dieses Grundsatzes können die Zoll— und Sine, 969

Diese Transporte dürfen, t 0. dem fremden Gebiete nicht anhalten; des einen Theils durch Requisition ihrer vorgesetzlen Behörde von a, schen dem letzten . e Verzug geschehen, und es ist die Rück! der zuständigen Behörde des anderen Theils aufgefordert werden, . ö ö. 3ünehz mu ber usgang o un f wenn, wegen unzureichender Ab- vor letzterer selbst oder vor der kompetenten Behörde ihres eigenen Lande k liegenden Eingangs-Zollamtes, ö. . die auf die Zoll-Umgehung . . auszusagen.

2 3 in. 3 z O iesem Falle 0 ih e ,, .; 1 3

tritt in den anderen Staat w ö Die Gränzzoll-Aemter werden sich wechselseitig d,, , n, . . . ö. emerkt und der Transport unmittelbar, Uebersichten aus den Zoll⸗ Registern mittheilen, welche c , in , . ö ö. Beamten des einen Staates und eines Menge der zur Ausfuhr abgefertigten fremden unverzollten 32 . unter , der ö . Staates von Seite der letzteren Waaren enthalten, für velche, bei der Ausfuhr, eine Zoll- oder Steuer⸗ , ö unverweilt zurückgeführt werden. Abschreibung oder sonstige, Rückvergütung gewährt ist. 6 . , , dem Rhein erfolgt, so kann die Begleitung In Beziehung auf die aus dem Gebiete des . 96. t pen

ö. a,, . . Zollamt des Einen bis zum Eingangs- anderen der beiden kontrahirenden Theile übergehenden , . n, 3 k ch die Verbleiung oder Versiegelung der freien Verkehrs soll den Zoll-Behörden und Beamten n . ie . w daß dem Handel dadurch fugniß zustehen, bei der gegenüberliegenden Abfertigungsstelle von dem da—

eldern

soll gegenfeitig nur auf den dazu erlaubten Straßen, welche in die Zoll

l'exportat

ants. Swalmen

à

Par

par Herkenbosch et

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Aix la Chapelle

reilenkirchen

par Kapel, Melik et

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es et les bureaux correspond

Sittard à (

de Rotrmond

Kaldenkirchen * M ünster

raé len à Kempen

Eeeze

Roërmond

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Venlo à

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Routes autorisèées.

de

de Spyk et le Rhin E

de Maastricht

la route de

la route

route

Brüggen la route par Steyl à Kaldenkirchen

Odilienberg 3 Heinsb

Kivit Wassenberg la route de Groenlo et d'Eibergen à Coesfeld

la route de Venlo par Straëlen à ( la route par Grune wald à Cleve

la route par Wyler à Cleve la route par Bergerdyk à Emmerich

la route d' Arnhem à Emmerich la route de VWinters v yk 2 Borken

la route d'Aalten à Bochold

la routs de Roërmond

la route par St la route à W

la route la rOute de la route d

la digus

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Thyssen, ourbe qui

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charge de

ption du sel.

e sous dêcharge an

teur, qui devra

inclusion du

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k (h , , ne, mn. der bereits ange⸗ sesßst gefilhrten Register über die ertheilte Transport- und Ausgangs-Be— y Sic n erf Cab Diese Bleie oder Siegel dürfen zettelung Einsicht zu nehmen. u, won in Der, ee. Eingangs- Zollamtes des . , 3 genommen werden, welche die Bezettelungen, mit 3 isa versehen, verweilt an das Ausgangs-Zollamt zurüchusenden haben.

Artikel 8.

sur une auto-

tre renouvell

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Usse, qu] sont ouverts au trans 6.

2Vec

J Die hohen kontrahirenden Theile verpflichten fh sich über . handlung der Waaren- Ein-, Aus- und Durchfuhr auf der zwischen den beiden Ländern herzustellenden Eisenbahn zu verständigen, e, , w. Die Zoll-⸗Verwaltungen der beiderseits angränzenden Staaten werden derliche Sicherheit gegen den . ö g. =. 3. Befugniss in- Art. 5 und 7 (Absatz 4) und 14 (Absatz 4) auf ö . . , . Abfertigungs-Befugnisse, welche den ein- Art. . . Durchfuhr keine Anwendun sich eine Uebersicht der Hebe- und A 2 . äumt ö weges erfolgende Waaren-Ein-, Aus⸗ und Durchfuhr keine Anwendung ö ; ; 3 ö ern eingeraumt sind, neuweges ersolgende Waare ,. , !. ,,,, , n nin unn Ansggngs Kimm e. , und weiche dem internationalen Verkehr . wp ö ö. K zwischen Preuße d Belgien bewi un n n eine Declaration zum Ausgange für eine Waarenmenge oder gewährt, die für die Eisenbahn zwischen Preußen und Belgien bewillig ollte eine D ie Befugniß des gegenüberliegenden worden sind. . / a,, ,, , . ,, 6 Ss⸗-Amt hierauf den De⸗ . . . sz * * 9 2 1 y 6 n 60 118 28 Eingangs-Amtes übersteigt, so wird das ö auf der begehr⸗ Um die Wirksamkeit der vorstehend verabredeten Maßregeln noch mehr flaranten aufmerksam machen und, wenn derselbe zu sichern, sollen die oberen Zollbeamten in den gegenseinig angränzenden

mn é . 4 mte unverzugli ; 3 ö , g e er nn ö . Verwaltungsbezirken angewiesen werden, ein freundnachbarliches Vernehmen achricht geben. . sten Artikel 9.

i n, , . zon Zeit zu Zeit persönlich zusammentreten, um sich zu unterhalten uhnd von Zeit zu Zeit persönlich zusammer , , . Die Errichtung oder Beibehaltung der im Artikel 3 gedachten Waaren⸗ ihre Wahrnehmungen und Nachrichten über . ö ,,, , Verletzung der angeordneten Kontrole⸗Maßregeln, ferner der Transport der sprechen. Artikel 17.

h n Hebiet i andere bestimmten Waaren, Am ö P goll. her . nen . . nach Sonnen- ö. . . ge, , e n in e n , ,. ; i 'ari ein theilnehmenden Staaten freistehen, i. Untergang oder vor Sonnenaufgang, oder ohne Einhaltung der darin zum verein zeiln hm , , bestimmten ö sollen nach der . gen Uebereinkunft alf e,, , ö . wo die Contravention geschiehf, besiehenden Gesebzgebung grahnde Die gegenwärtige Ucbereinkunft soll einen Monat nach . , Wenn vie Aus uhr der im Artikel? Absatz 4, gedachten Waaren, der Ratifitgtionen zur Aus führung gebracht 6 n nnen, 36 seg e, , abgesehen vom Eintritt einer höheren Gewalt, unerachtet der von Seiten bis zum Ende des Jahres Ein , 23 . . . der begleitenden Beamten ergehenden Aufforderung, verzögert wird, so muß und wenn sechs Monate vor, 9 i . miar el j einer offiziellen Erklä— , n, 2 , , . . nie en nn el g en ir en ein nr fe lbe außer Wirt samkei zu ; mi M rgesetzten Be⸗ rung die Absicht angekündigt, ollte, . au . eleelnsenl Bächnijtanz ber Lem zität inte rorgcser Erd gen ri bel nl denn' ahr e diefe geit ha uss nb ol weter Artikel 10. von Jahr zu Jahr aufrecht w ö Die Zoll- und Steuer-, so wie die sonst zuständigen Behörden und . Artikel 19. m in fionen Beamten in den beiderseitigen Staaten, . n e mn , und unter Die gegenwärtige 6, ah ., n n. ö , allen Umständen den verlangten Beistand zur Vollziehung derjenigen gesetz⸗ derselben sollen im Haag innerhalb 31 stuh'! a g , 36 ,, , . e zun Berhntung, Entdeckung und k,. zeichnen , e n, ,,,. . md biin r en Bevollmächtigten diese fung ven Zoll Contraventionen dienlich sind, die gegen einen dieser Staa— Zur Urkunde dessen haben enn j n , ten versucht oder begangen werden. Uebereinkunft unterzeichnet und derse n l 6 ö. 71 Juli 185. Unter Zoll-Contraventionen werden nicht nur die Umgehungen der in So geschehen und doppelt an e n ö. aag . den kontrahirenden , , . gingenge Ausgangs- und Durch— il 9 . angs-Abgaben verstanden, sondern auch die Übertretungen der erlassenen ,, 39 ; 9. Au und Durch fuhr -Verbote, und die verbotene Einbringung solcher Die vorstehende Uebereinkunft ist ratifizirt und die Auswechselung der Gegenstände, deren ausschließlichen Debit die Regierungen sich voibehalten Natifikations-Urkunden bewirkt worden.

Sucr

routes auto Pas compris avon et de lat

17

à l'accise

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lieu par ce bur

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l „exportation sous

accise avec d6écharge de il'accise“ ne sont

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exportation Laccise, avec inclusion des

savon et à exclusion du sel; .

'accise )!); transit?)

et de l

le l'accise; transit al à la seule exce

exportation

1 7 2 2 e de l'accise, et transit 6

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Observations.

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l'exclusion du se

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mn elne Ph jects non soumis à Laccise

objects non soumis

S80Ous

1

fort es risation specia

de chaux non éteinte, transit

dècharge concessionnée spécialement à la

Sauniere et Roërmond 2 des

2) Le transit est genèr

2 1) Sous le terme g 3) NSéanmoins I'

rtation ion du sel; transit avec

boissons fortes, du

boissons savon et ?

sucre;

transit

1

portation avec décharge de l

xportation avec

situés à la fr du Ezportation sous de charge de accise; transit

Transit de fils de coton non tors et non te

tations des boissons fortes, duns exigent une mention speciale.

Exportation sous décharge de ' pour chaque expédition.

= . Exportation sous déchar

FE X DO ü 3 . Exportation s80us ds

Pransit

. ; Transit Transit

1 rTallsikt Transit des Transit

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Exportations

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Cologne de

res Pt 58

de

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(Lindenboom)

Designation des Bureaux

barrière ( Veendaal)] V enl⸗ )

barrit re Arcen

Hekkens

ö! Babberik S: Heerenberg Kyf hütte Kotten Holterhoek Oldenkotte Glanebrugge

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Posterholt Well

Roërmo Swalmen Tegelen

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Vaals Sittard * la

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Designation des Provinces.

La Gneldre 120 ver yssel

Le Limbourg

des hureaux de douanes des Pays-B