1852 / 117 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

hende Gesuche dieser Art haben keinen Anspruch auf Berücksichtigung.

hen! n , 3. uren, , n. als 24 reußisch, und deren Tie 16 ,. können nicht zugelassen

werden. 6.

S. : öffentliche Auslegen von Wolle in . 6 Höfen der in der Umgegend des Markts befindlichen Häuser behufs deren Verkaufs, insbesondere also auch das Aufschnei⸗ den der Wollzüchen und das Aushängen von Adreffen der Wollverkäufer, darf eben so wenig als bas Auslegen der Wollen auf öffentlichen Plätzen und in Zelten (8. 2) früher als an den BSrei letzten Tagen vor dem eigentlichen Beginn

des Marktes erfolgen.

Breslau, den 160. Mai 1852. U F Königliches Polizei⸗Präsidium. von Kehler.

nl, a g n n g.

Der diesjährige Frühjahrs⸗Wollmarlt in Posen wird an den Tagen vom 12. bis 14. Juni c. ab⸗ gehalten werden. Die Lagerung der Wolle ge— schieht auf dem alten Markte und den angräͤn— zenden Straßen. Für möglichst zweckmäßige Ein= richtungen zur Förderung des Geschäfts wird Sorge getragen werden.

Anweisungen zu Lagerstellen im Freien, so wie zur Lagerung auf dem Sale im Waage⸗-Gebäude, werden bei der Rathswaage ausgegeben.

Posen, den 12. Mai 1852.

Der Magistrat.

Magdeburg⸗-Wittenbergesche 1607] Eisenbahn.

Die geehrten Actiongire der Magdeburg-⸗Wit— tenbergeschen Eisenbahn-Gesellschaft werden hier— durch eingeladen, sich Montag den 14. Juni d. J., Vormittags

. im hiesigen Börsenhause zu der im §, 24 des Gesellschafts⸗Statuts angeordneten General⸗ Versammlung einzufinden. In derselben ollen: 9. der Geschäftsbericht des Direktoriums vor— getragen,

2) der Rechnungsabschluß über das letzte Ver—

waltungs jahr vertheilt,

3) die Wahlen für das ausscheidende Drittheil

der Ausschuß⸗Mitglieder vorgenommen und

) ein Antrag der Gesellschafts-Vorstände auf

Abänderung des durch die Allerhöchste Kon— zessios⸗ und Bestätigungs-Urkunde vom 31. Januar 1847 modifizirten §. 52 des Gesellschafts⸗Statuts dahin: „daß der Syndikus der Gesellschaft als wirkliches Mitglied mit beschließender Stimme dem Direktorium hinzutritt und in dem Falle, daß ein Mitglied des Direktoriums qualifizirter Techniker ist, der Ober⸗Ingenieur sür entbehrlich erklärt wird, so wie daß event. bei fernerem Be⸗ stehen des Direktoriums aus nur zwei Mitgliedern dem Syndikus oder dem Ober⸗Ingenieur vom Ausschusse Voll⸗ macht zur Vertretung eines Direktors ge⸗ geben werden kann“,. zur Berathung und Beschlußnahme gebracht werden.

An dieser General ⸗Versammlung können nur solche Actionaire Theil nehmen, welche minde— stens drei Stamm-Actien besitzen und sich durch dieselben in den Tagen des 9., 10. und 11. Juni in dem Bürean der Gesellschast, Neue Fischerufer Nr. 232 hierselbst, nach Maßgabe der §8§. 25 und 26 des Stgtuts legitimirt haben. Zur Erleich⸗ terung dieser Legitimation für die außerhalb

676

Magdeburg wohnenden Actiongire werden den jenigen, welche bis zum 11. Juni die Anzahl der Actien, für welche sie Stimmkarten wünschen, dem Gesellschafts⸗-Direktorium, unter Angabe der Nummern, schriftlich anzeigen und demnächst beim Eintritt in die General⸗Versammlung die angemeldeten Actien vorzeigen, die Eintrittskarten ausgereicht werden.

Die deponirten Actien können am 16. und 17. Juni gegen Rückgabe der Bescheinigungen über die erfolgte Einlicferung wieder in Empfang genommen werden. ͤ

Magdeburg, den 4. Mai 1852.

Der Ausschuß der Magdeburg⸗Wittenbergeschen Eisenbahn-Geselischaft. (gez) Deneke, Vorsitzender.

15689 Bekanntmachung.

Die geehrten Actionaire der Magdeburg-Cöthen— Halle⸗Leipziger Eisenbahn-Gesellschast werden mit Bezugnahme auf die Bestimmungen des §. 24 unseres Gesellschafts-Statuts hlermit eingela— den, sich Dienstag, den 8. Juni er, Vormittags

16 nt, im Saale des hiesigen Administrations-Gebäudes zu der im s. 23 des Statuts vorgeschriebenen General ⸗Versammlung einzufinden, in welcher

1) der Geschäftsbericht der Direction vorge—

tragen, 2) der Rechnungs-Abschluß pro 1851 vertheilt, 3) für die statutgemäß ausscheidenden Ausschuß— mitglieder und Stellvertreter eine anderweite Wahl getroffen werden soll.

Jeder Actiongir oder Bevollmächtigte, welcher an der General-Versammlung Theil nehmen will, hat sich selbst und seinen Machigeber am 4., 5. und 7. Juni in den Büreaustunden im Admi— nistrations⸗Gebäude hieselbst als Eigenthümer von fünf oder mehr Actien zu legitimiren und eine Eintrittskarte zu empfangen, auf der die Anzahl der ihm gebührenden Stimmen vermerkt ist. Ohne diese Eintrittskarte kann Niemand zu der Gene— ral⸗Versammlung zugelassen werden.

Sollte einer der Herren Actionaire beabsichti—⸗ gen, einen das gemeinschaftliche Interesse berüh— renden Gegenstand in der General⸗Verfammlung zum Vortrag zu bringen, so wird derselbe mit Bezugnahme auf den §. 29 des Statuts ersucht, sein Vorhaben mit ausführlicher Angabe der Mo— tive spätestens bis zum 29. Mai dem Vorsitzen⸗ den des Ausschusses, und zwar dutch schriftliche Abgabe seines Antrages, im Geschäftslokale der Gesellschaft am Fürstenwall, anzuzeigen.

Magdeburg, den 21. April 1852.

Der Vonrsitzende des Ausschusses der Magdeburg-Cöthen-Halle⸗-Leipziger Eisenbahn Gesellschaft N ü l! gn.

. 9 Köln-Mindener Eisenbahn. General⸗Versammlung.

Die diesjährige regelmäßige General⸗Versammlung der Aktio⸗ S naire der Köln-Mindener⸗-Eisen—⸗ bahn wird am Sonnabend den 19. Juni er., Vormittags 10 Uhr, im großen Rathhaussaale hierselbst Statt sinden. Unter Hinweisung auf die S§. 33 bis 39 des Statuts werden die in den Büchern der Gesell— schaft bis zum gestrigen Tage eingetragenen Ak— tionaire hierdurch eingeladen, an dieser General— Versammlung in Person oder im Verhinderungs— falle durch Bevollmächtigte nach §. 40 des Statuts

8 , .

Theil zu nehmen, indem wir bemerken, daß in Anwendung der §§. 33, 34 und 39 jz. eim die Eintrittskarten und Stimmzettel am 46. Juni cr. in den Nachmittagsstunden von 3 bis 6 Uhr und am 17. und 18. Juni er. in den Vormitta S⸗ stunden von 9 bis 12 Uhr in unserm Geschäfts⸗ lokale am Frankenplatze hierselbst, jedoch nur gegen Vorzeigung der. Akfien oder einer genügenden Bescheinigüng über den Besitz derselben im Falle der Bevollmächtigung außerdem gegen Vorzei⸗

gung oder Einsendung der Vollmacht in Empfang

genommen werden können. Außer der vorbe“ merkten Zeit werden keine Eintrittskarten ver— abreicht. Köln, den 16. Mai 1852. Die Direktion.

646

Mit Bezug auf §. 3, Art. 76 des Gesellschafts⸗ Vertrages werden die stimmfähigen Betheiligten (diejenigen, welche einen Geschäfts - Antheil von 1000 Thalern oder mehr haben) zu der Am 3. Juni, Nachmittags 41 2 im Börsensaale stattfindenden General-Ver— sammlung eingeladen.

Die zum Eintritt erforderlichen Legitimations⸗ karten, insofern sie nicht von uns den Betheilig⸗ ten zugesandt sein sollten, können von den let teren in unserem Büreau vom 1. bis zum 3. Juni Vormittags in Empfang genommen werden.

Berlin, den 17. Mai 1652.

Direction der Dis conto⸗Gesellschaft.

338 In der Nachlaßsache der verstorbenen Ehefrau

des Amts-Gerichtsdieners Völschow hierselbst ist zur Anmeldung von Erbschafts⸗ und Schuld⸗ Ansprüchen ein Termin am,, Morgens 14 Uhr, vor hiesigem Amtsgerichte anberahmt, in welchem sich auch die beiden, als alleinige Erben de- functae bezeichneten unehelichen Kinder der sel⸗ ben, als: 1) Pauline, angeblich mit einem Matrosen Bahrdt gezeugt, 2) Ludwig, dessen unehelicher Vater ein Oeko⸗ nom Bade sein soll, und deren Aufenthaltsort nicht zu ermitteln ge— wesen ist, zur eventuellen Empfangnahme der geringen Verlassenschaft einzufinden haben. Im liebrigen wird, auf das den Landes-Intelligenz— Blättern inserirte ausführliche Proklant vom heu⸗ tigen Tage verwiesen. Schwaan, den 10. März 18652. Großherzoglich Mecklenhurg-Schwerinsches Amtsgericht. 3

6391 ,

Es ist dermalen das Thielesche Stipendium für Studirende, dessen Kollatur der unterzeichneten Inspection milder Stiftungen zusteht, und zu dessen Genuß zunächst Verwandte der Stifter, und vorzugs⸗ weise „solche“, die den Namen „Thiele“ führen, abwechselnd mit Chemnitzer Bürgerssöhnen, be—

rechtigt sind, zur Erledigung gelangt.

Daher werden alle diejenigen, welche hiernach Anspruch auf dessen Genuß haben, aufgefordert, sich längstens bis zum

n n . bei uns zu melden und zu legitimiren.

Chemnitz, den 7. Mai 1852.

Die Inspection milder Stiftungen.

Die Königliche Der Rath der Stadt

Superintendentur Chemmitz.

Frz. Schlegel, Vetters,

Sup. Stdtr. und stellv. Vors.

. ——

An die Abonnenten der stenographischen Berichte über die Verhandlungen beider Kammern.

Heute den 17. Mai 1852 ist ausgegeben worden:

Siebzigste Sitzung der II. Kammer. .... .... .... .. Total 341 Bogen des L, II., III. und IV. Abonnements.

*

35 Bogen.

Redaction und Rendantur: Schwieger.

Berlin, Druck und Verlag der Deckerschen Geheimen Ober-Hofbuchdrucerei.

Das Abonnement beträgt: 20 Sgr. für K Jahr in allen Theilen der Monarchie ahne Leis- Erhöhung.

Mit geiblatt (Hreuß. Adler- Zeitung) in Serlin: 1 Rthlr. 7 3gr. 6 Pf., in der ganzen Manaärchie: 1*Rihlr. 175 sgr.

n

Königlich Preusßischer

Alle Pest-Anstalten des In und Auslandes nehmen gestellung auf den Königl. Preuß. Staats Anzeiger an, für gerlin die Expeditionen: Mauer- Straße Rr. 54. und Ceipziger - straße Ur. 14.

ö

2 * 293 2 8 J . . 1 * 8 8 , W ) . J . ; 1 1 n. 5 z . 7 ? * 5 8 F . ö ; . '; ö 2 . . 8 . ( f 3 ö , ; 9 3 ö ; . ' 7 * 23 s 2863 X * . 3

Berlin, Mittwoch den 19. Mai

2

t. Nachdem Ich durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage den Bau einer Chaussee von der Appelhülsen Coesfelder Staaisstraße

in Coesfeld über Borken und Bocholt bis zur Werth⸗Emmericher Ge—

meinde⸗Chaussee in Werth genehmigt habe, bestimme Ich hierdurch, daß

das Recht zur Expropriation der zur Chauf

(

stücke, so wie das Recht zur Entnahme der Chaussee bau- unb Unterhal⸗ tungs⸗Materialien nach Maßgabe ber für die Staats-Chausseen gel⸗ lenden Bestimmungen, auf die oben gedachte Straße Anwendung finden Ich den diesen Chausseebau ausführen⸗

sollen. Zugleich will den Gemeinden und Corporationen gegen Uebernahme der künf—

tigen Unterhaltung der Chaussee das Recht zur Erhebung des

Chausseegeldes nach dem für die Staats-Chausseen jedesmal gelten— den Chausseegeld-Tarife verleihen.

zur öffentlichen Kenntniß zu bringen. . Charlottenburg, den 21. April 1852. Friedrich Wilhelm. von der Heydt. , . en Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten

und den Finanz⸗Minister.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: /

w ip ö. ö . Min isterium für 'e!l, Sewerbe und öffentliche

Dem Platzmajor von Stralsund, Major

Rothen Adler-Orden dritter Klasse mit der Schleife; dem Stadt—

und Kreis -Gerichts⸗Rathe Hirsch zu Magdeburg, den Rothen

Adler⸗Orden vierter Klasse; so wie dem Kaiserlich russischen Oberst⸗ Lieutenant im Ulanen-Regiment des Thronfolgers, Cesarewitsch und Großfürsten Alexander Nicolajewitsch Kaiserliche Hoheit, Frelherrn 3 Johanniter-Orden zu

.

dr o * 5 * 13 1 C4 Ferdinand von Klüchtzner, den St. verleihen.

Potsdam, den 17. Mai 1862. * n , n. . ö . 21 5 n Ihre Königliche Hoheit die Frau Gr oßherzogin von Mecklenburg-Schwerin ist auf Schloß Sanssouci eingetroffen.

Berlin, den 17. Mai 1862. Se. Hohe ist hier eingetroffen und im Königlichen Schlosse abgestiegen

Staats⸗Meinisterium. nehmigung zu der Verordnung vom 3. Januar 1849 über die Einführung des mündlichen und öffentlichen Verfahrens mit Geschwornen in Untersuchungssachen. Vom 2. Mat 1852.

lassene und durch die Gesetz⸗ Sammlung von 1849 S. 14 f. verlündete Verordnung über die Einführung des mündlichen und öffentlichen Verfahrens mit Geschwornen in Unter suchungssacher

see erforderlichen Grund?

. Auch sollen die dem Chaussee— geld⸗-Tarife vom 29. Februar 1840 angehängten Bestimmungen we- derg R.-M. ist genthmüat: 9 . 5 h j * ; h ö L Y. M. if c z ;

gen der Chaussee⸗Polizei-Vergehen auf diese Straße Anwendung * genehmigt;

finden. Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesetz Sammlung . ; 1 das Prädikat „Oberlehrer“ beigelegt; und

von Bodelschwingh.

ausgegeben sind, bl

.

der Verfassung gemäß den Kammern vorgelegt worden ist, haben dieselben der gedachten Verordnung ihre Genehmigung ertheilt. Dies wird hierdurch zur Beachtung bekannt gemacht. Berlin, den 2. Mai 1852. . Das Staats ⸗Ministerium. von Manteuffel. von der Heydt. Simons. von Raumer. von Westphalen. von Bodelschwingh. von Bonin.

Unterrichts und ngelegenheiten.

Adjui Ar. Georg Ferdinand Au gust entlicher Lehrer an dem Gymnasium zu Königs⸗

9

Dem Kollaborator am Gymnastum zu Neu-Ruppin, Len hoff, Kandidat des höheren Schulamts Waele ws ki als dentlicher Lehrer an dem Gymnasium zu Culm angestellt worden.

Bekanntmachung.

Die K ali kan N

w— 1 01 nigl 1 6 schlossen. T seiben tag, Berlin, den 18. Maj 1862. Direction der Königlichen Museen.

Arbeiten. irkular-Erlaß vom 24. Februar 1852 betreffend ie Ausbildung taubstummer Mädchen in weiblichen

Handarbeiten. Es sind in neuerer Zeit mehrfach Anträge auf Bewilligung r durch den Allerhöchsten Erlaß vom 16. Juni 1817 in Aussicht gestellten Prämie für die Ausbildung taubstummer Mädchen in weib⸗ lichen Handarbeiten, insbesondere im Zuschneiden und Nähen weib—

C 9 8

Ro 661 *

licher Kleidungsstücke, eingegangen, welche in Berücksichtigung der in iener Allerhöchsten Bestimmung enthaltenen Voraussetzung nicht immer genehmigt werden konnten. Da hiernach die Prämie von 56 Rthlr. den⸗ jenigen Künstlern und Handwerkern, welche einen Taubstummen als Lehrling annehmen und auslehren, verheißen ist, so kann die Prämie für die Ausbildung weiblicher Taubstummen in der vorstehend bezeichneten Handarbeit nur von denjenigen Schneidermeistern in Anspruch ge⸗

it der Fürst von Hohenzollern-Sigmaringen, 2 45 z ; nommen werden, welche zum Halten von Lehrlingen gesetzlich befugt

sind und welche durch Beibringung glaubwürdiger Atteste darthun,

.

daß die Taubstumme in Folge der ertheilten Anweisung die er— porderlichen Fertigkeiten und Kenntnisse erworben habe, um durch Ausübung des erlernten Gewerbes ihren Lebensunterhalt gewinnen ; ö . 9 zu können.

Bekanntmachung der von den Kammern ertheilten Ge-

Die Königliche Regierung hat sich bei Prüfung der bei Ihr

eingehenden derartigen Anträge nicht nur selbst hiernach zu achten, sondern auch die Vorsteher der Taubstummen⸗-Anstalten von diesen Bestimmungen in Kenntniß zu setzen, damit diefelben bei Unter— bringung taubstummer Mädchen hierauf die erforderliche Rücksicht nehmen.

Nachdem die auf Grund des Artikels 105 der Verfassungs⸗ Urkunde vom 5. Dezember 1848 unter dem 3. Januar 1849 er⸗

Berlin, den 24. Februar 1852. Der Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten. von der Heydt. An

sämmtliche Königliche Regierungen und an das

Königliche Polizei⸗-Präsidium zu Berlin.