Iõlasl e, e, ,,, ; Der Tagearbeiter Johann Gottlieb Pen, ge aus Droskau (zuletzt in Kohle, Gubener a . sich aufhaltend) soll wegen Nichtbeachtung poli⸗ zeilicher Beschränkungen zur uUntersuchung ga, werden. Berselbe hat sich jedoch aus . ö. entfernt und ist sein , . Aufentha bisher uicht zu ermitteln gewesen, —ͤ 26 3 und Milifair⸗ Behörden . daher dienstergebenst ern n m n , nögli s ahe 1 * möglich gewesen, unten n .
arbeiter Peu ke zu vigiliren, : falle zu verhaften und uns zur weiteren Veran—
jassung hiervon Nachricht zu geben. Sorau, den 12. Mai 1852. Königl. Kreisgericht. Abtheilung IJ.
Signalement.
Der Tagearbeiter Johann Gottlieb Peuke ist 24 Jahr alt, aus Droskau gebürtig, evange⸗ zischer Religion, 5 Fuß 5 Zoll groß, von mittler Statur, hat blonde Haare, dergleichen Augen⸗ brauen und Bart, niedrige Stirn, blaugraue Augen, proportionirte Nase und Mund, gute Zähne, rundes Kinn, längliches Gesicht und ge⸗ funde Gesichtsfarbe.
Der 2c. Peuke, dessen Kleidungsstücke nicht angegeben werden können, spricht deutsch und hat keine besondern Kennzeichen.
14142 Subhastations⸗Patent.
Das im Arnswaldschen Kreise der Neumark belegene Nittergut Spechtsdorff mit den dazu gehörigen Vorwerken Wilhelmsborn und Lubsee, abgeschätzt auf 34,915 Rthlr. 22 Sgr. 1. Pf. zufolge der nebst Hypothekenschein in dem Bü— eau JII. einzusehenden Taxe, soll
am 16. Juli 1852, Vorm. 10 Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle subhastirt werden.
Folgende Interessenten, als: 1) Hauptmann Albert von Hiller, 2) Friederike Dorothea, separirte Hauptmann von Hiller, 3) der Hauptmann Albert von Treskow, 45 die Wilhelmine Marie, separirte von der Lanken, 5) die Gräfin von Carmer, Henriette, geborne von Treskow, . werden hierdurch von dem Termine in Kenntniß
gesetzt. Dramburg, den 25. November 1851.
Königliches Kreisgericht. J. Abtheilung.
Nothwendiger Verkauf.
Königliches Kreisgericht zu Kempen. J. Abtheilung.
Das im Regierungs-Bezirk Posen und. dessen schildberger Kreise belegene, zur erbschaftlichen Liquidatlonsmasse des Friedensrichter Johann Karl August Glauer gehörige freie Allodial⸗ Rittergut Wieruszow nebst Pertinenzien, land⸗ schaftlich abgeschätzt auf 163,559 Rthlr. 13 Sgt. 6 Pf. zufolge der nebst Hypothekenschein und Be= nnn in der Registratur einzusehenden Taxe,
o am 4. Oktober 1852, Vormittags 10 Uhr,
an ordentlicher Gerichtsstelle subhastirt werden. Alle unbekannten Real⸗-Prätendenten werden
lsa
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aufgeboten, sich bei Vermeidung der Prällusion spätestens in biesem Termine zu melden. . Die dem Aufenthalte nach unbekannten Gläu⸗— biger 6 Geschwister Guhrauer ) Wilhelm Julius Reinhold, b) Karl Ferdinand August, ch Luise Wanda Marie, d) Klara Wilhelmine Klotilde, e) Ottilie Adelheid Franziska und f) Leopold Otto Franz werden hierzu öffentlich vorgeladen.
Kempen, den 28. Februar 1852.
32s Nothwendiger Verkauf. Königliches Kreisgericht, erste Abtheilung, zu Spandau, den 5. März 1852. Das dem verstorbenen Maurermeister Ernst
Wilhelm Otto Blümner jetzt zu dessen erbschaft⸗ licher Liquidations-Prozeßmasse gehörige, hierselbst in der Potsdamer Straße sub Nr. 14 belegene, im Hypothekenbuch Vol. IV. fol. 123 verzeich⸗ nete Grundstück, zufolge der nebst Hypotheken schein und Bedingungen in der Registratur ein⸗ zusehenden Taxe, gerichtlich abgeschätzt auf 6232 Thaler 3 Silbergroschen 117 Pfennig, soll am 4. Oktober d. J., Vormittags 111
an ordentlicher Gerichtsstelle subhastirt werden.
6451 Ediktal⸗Citation.
Nachdem über das Vermögen des Kaufmanns Karl Voigt hierselbst der Konkurs eröffnet ist. werden sämmiliche Gläubiger des Gemeinschuld— ners zur Anmeldung und Ausweisung ihrer An⸗ sprüche zum Termine ü, , Born n n, vor dem Stadt- und Kreis-Gerichts⸗Rath Krüger an Gerichtsstelle Domplatz Nr. 9. hierselbst unter der Verwarnung vorgeladen, daß diejenigen, welche in diesem Termine persönlich oder durch zulässige Bevollmächtigte nicht erscheinen, mit allen ihren Forderungen an die Masse präkludirt werden' und ihnen deshalb gegen die übrigen Kreditoren ein ewiges Stillschweigen auferlegt wird.
Den behinderten und unbekannten Gläubigern werden die Herren Rechts-Anwalte Alschefsky, Weber, Berge, benannt, an deren einen sie sich wenden und denselben mit Information und Voll— macht versehen können.
Magdeburg, den 26. April 1852.
Königl. Stadt- und Kreisgericht. J. Abtheilung.
196 Ediktal⸗Citation.
Nachstehend benannte Verschollene:
1) der Brauer Johann Gottlieb Lubrich, welcher am 29. September 1788 zu Neuhammer geboren, nachdem er ins Ausland gewan— dert, seit mehr als 30 Jahren verschollen ist; Johann Jeremias Altmann, geb; den 12. Mai 18065, welcher nach Amerika ausge— wandert und seit dem 1. Mai 1836 ver— schollen ist; Johann Gottlieb Tschierschwitz, welcher am 6. Juni 1795 zu Neuen geboren, im Jahre 1806 Nieder-Moys verlassen, und seit dem Jahre 1813, nachdem er in Martinwaldau gedient, verschollen ist;
4) der Inwohner Johann Gottlieb Dunkel am 16. März 1768 zu Ottendorf geboren welcher seit J oder 2 Jahren vor dem Kriege von 1813 verschollen ist;
Johann Friedrich Müller, am 1. Juni 1799 zu Warthau geboren, welcher gegen das Jahr 1820 in Berlin zur Garde eingezogen später bei dem sächsischen Gesandten daselbst als Bedienter in Dienste getreten, und seit dem Jahre 1839, nachdem er sich bei der dortigen Polizei nach Köpnick abgemeldet verschollen ist; . die Unverehelichte Johanne Friederike Becker geboren am 7. Sltober 1806 zu Nieder? Mittlau;
die Gebrüder Posselt,
a) der Müller Johann Gottlieb,
b) der Tuchmacher Johann Gotthelf, welche vor länger als 20 Jahren verschollen sind, und von denen der erste sich im Jahre 1821 Lon Troitschendorf entfernt haben soll,
auf deren Todeserklärung angetragen worden,
oder deren etwa zurückgelassene unbekannte Erben und Erbnehmer werden hierdurch vorgeladen, sich innerhalb neun Monaten, spätestens aber in dem vor dem Deputirten Herrn Kammergerichts -Assessor
Wolff auf
den 9. Dezember c., Vormittags 11 Uhr,
angesetzten Termine schriftlich oder persönlich zu
melden und weitere Anweisung zu erwarten,
widrigenfalls deren Todeserklärung und xresp.
Präklusion ausgesprochen und ihr zurückgelassenes
Vermögen denen sich legitimirenden Erben aus—
geantwortet werden wird.
Gleichzeitig werden die unbekannten Erben und
Erbes-Erben:
1) der am 28. April 1847 zu Ottendorf ver⸗ storbenen Maria Rosina Rother, geschiedene Krabel, der am 9. Oktober 1847 geborenen und am
2. Juni 1848 verstorbenen Friederike Karo— line Gebhardt, unehelichen Tochter der unverehelichten Johanne Elisabeth Gebhardt zu Ober⸗-Mittlau
zu dem vorgedachten Termine unter der Verwar— nung vorgeladen, daß die resp. Nach laßmassen dem sich meldenden und sich legitimirenden Erben, beim Ausbleiben eines solchen aber dem Fiskus verabfolgt werden, und der nach erfolgter Präklu—= sion sich erst etwa meldende nähere oder gleich nahe Erbe alle Handlungen und Verfügungen des Ersteren anzuerkennen und zu übernehmen schuldig, von ihm weder Rechnungslegung noch Ersatz der gehobenen Nutzungen zu fordern berechtigt, son⸗ dern sich lediglich mit dem, was alsdann noch von der Erbschaft vorhanden wäre, zu begnügen verbunden ist.
Bunzlau, den 31 Königl. Kreisgericht.
9
). Januar 1852. J. Abtheilung.
Niederschlesisch⸗Märkische loia Eisenbahn.
Zum Neubau des Geleises auf der Berlin- Frankfurter Bahnstrecke sind noch ansehnliche Quantitäten gesiebter Kies erforderlich. Wer solches Material von näher festzustellender Be⸗ schaffenheit zu liefern im Stande ist, wolle seine Anträge unter Beifügung von Proben baldigst bei uns einreichen.
Berlin, den 15. Mai 1852.
Königliche Verwaltung. der Niederschlesisch⸗Märkischen Eisenbahn.
An die Abonnenten der stenographischen Berichte über die Verhandlungen beider Kammern.
Heute den 18. Mai 1852 ist ausgegeben worden:
Vierundsechzigste Sitzung der 1. Kammer....
9
33 Bogen.
Total 344 Bogen des L, II., III. und IV. Abonnements.
Redaction und Rendantur: Schwieger.
Berlin, Druck und Verlag der Deckerschen Geheimen Ober-Hofbuchdwecerei.
Das Abonnement beträgt: 20 5gr. für 4 Jahr in allen Theilen der Monarchie ohne ; Preis -Erhöhung. Nit geiblatt (Hhreuß. Adler-3eitung) in 8erlin: 1 Rthlr. 7 Sgr. 6 pf. * in der ganzen Monarchie: . 1RKRthlr. 173 Sgr.
Königlich Preußischer
Alle Pest- Anstatten des Au 1e und 1 2 Sestellung auf tönigl. Preuß. Staats- Anzeige an, sür Serlin die 9a n
. . 2 Expeditionen:
Mauer- Straße Rr. 51. und Ceipziger - Straße nr. 14.
— — —— —
eil (kr.
M 118.
Berlin, Donnerstag den 20. Mai
1852.
Nachdem Ich durch Meinen Erlaß vom 23. April 1847 den chausseemäßigen Ausbau der Straße von Peterswaldau nach Stein! kunzendorf durch den für diesen Zweck zusammengetretenen gctien⸗ Verein genehmigt habe, bestimme Ich hierdurch, daß auf diefe Straße das Expropriationsrecht für die zur Chaussee eefordẽrlichln Grundstücke und das Recht zur Entnahme der Chausseebau⸗ und Unterhaltungs-Materialien nach Maßgabe der für die Staats— Chausseen geltenden Bestimmungen Anwendung finden len. Zugleich verleihe Ich dem genannten
Actien⸗Verein das Recht zur Erhebung des Chausseegeldes auf dieser
Kenntniß zu bringen. Charlottenburg, den 21. April 1852.
Friedrich Wilhelm. van der Heydt.
von Bodelschwingh.
An den Minister für Handel, Gewerk bff ü idel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten und den Finanz-Minister. J .
ö Nachdem Ich durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage den Bau einer Gemeinde-Chaussee von der Köln-Frankfurter Staats—
straße bei Kircheip über Buchholz und Oberpleis nach der Beuel⸗
n. Chaussee in Niederdollendorf genehmigt habe, bestimme . 8p F . , 5386. 5 *. u,. ö . ö ö ** . .
Ich hierdurch, daß das, Recht zur Expropriation der für die Chaussee erforderlichen Grundstücke, so wie das Recht zur Entnahme der
Chausseebau⸗ und Unterhaltungs-Materialien nach Maßgabe der für die Staats-Chausseen geltenden Bestimmungen, auf die gedachte Straße Anwendung finden sollen. ᷓ
betheiligten Gemeinden gegen Uebernahme der
sollen.
Zugleich will Ich den dabei künftigen vor⸗
schriftsmäßigen Unterhaltung der Straße, das Recht zur Erhebung
an * 6 — — ; h . *. = ' 4 des Chausseegeldes nach dem jedesmal für die Staats-Chausseen gel⸗ Auch sollen die dem Chausseegeld-Tarife
tenden Tarife verleihen.
vom 29. Februar 1840 angehängten Vorschriften wegen der Chaussee⸗ Straße Gültigkeit haben. Der ö. 9 I. . Verfassungs Urkunde vom 31. Januar 1850, den WPräsidenten des Staats-Ministeriums beauftragt, die gegenwärtige Sitzung der Kammern am heutigen Tage zu schließen, und davon mittelst Allerhöchster Botschaft vom 17. d. M. beide Kammern mit der Aufforderung in Kenntniß gesetzt, zu dem gedachten Zweck im ĩ Königlichen Schlosse zusammenzutreten. ; Aufforderung hatten sich heute Nachmittag um 2 Uhr die Mitglie⸗ der des Slaats⸗-Ministeriums und beide Kammern im weißen Saale des Königlichen Schlosses versammelt.
Polizeivergehen für die gedachte gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesetz⸗ Sammlung zur öffent— lichen Kenntniß zu bringen. . Potsdam, den 3. Mai 1852. Friedrich 2WBilhelm.
g von der Heydt. von Bodelschwingh.
An 9 den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten
und den Finanz-Minister.
2
von Niedernetphen über Afholderbach nach Kronprinzen -Eiche ge- nehmigt habe, bestimme Ich hierdurch, daß auf diese Straßen das Expropriationsrecht für die zur Chaussee erforderlichen Grundstücke
und das Recht zur Entnahme der Chausseebau⸗ und Unter . CE hme a ⸗ iterhaltungs⸗ . ö. sen sion zu schließen, die beinahe sechs Monate hindurch Ihre an—
gestrengte Thätigkeit in Anspruch genommen hat.
Materialien nach Maßgabe der für die Staats-Chausseen geltenden Bestimmungen Anwendung finden soll. Zugleich verleihe Ich den Be— iheiligten das Recht zur Erhebung eines, gegen die Sätze des Chau ffee⸗ geld-⸗Tarifs für die Staats-Chausseen um die Hälfte erhöhten Chaussee—
4
geldes, letzteres mit der Maßgabe, daß die Betheiligten sich eine
Herabsetzung auf die einfachen Sätze nach Ablauf von sechs Jahren ohne Entschädigung gefallen lassen müssen, insofern dies nach der 9ntscheidung des Ministers für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten und des Finanz⸗-Ministers im Interesse des Verkehrs noth⸗ wendig wird. Auch sollen die dem Chausseegeld-Tarife vom 29. ZJe⸗
bruar 1849 angehängten Bestimmungen wegen der Chaussee-Polizei—
N . . w 1 . ö die in Rede stehenden Straßen Gültigkeit haben. Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesetz Sammlung zur öffentlichen
. as Kenntniß zu bringen. „Erhebt Chaussee nach dem für die Staals-Chausseen jedesmal geltenden Chauffeegelh⸗ Tarife. Auch sollen die dem Ehauffeegeld-Tarife vom 29 Februar 1840 angehängten Bestimmungen wegen der Chaussee⸗ Poli e- Ver- gehen, für die in Rede stehende Straße Gültigkeit haben. Der ge⸗ genwärtige Erlaß ist durch die Gesetz-Sammlung zur öffentlichen
Potsdam, den 3. Mai 1852. Friedrich Wilhelm. von der Heydt. von Bodelschwingh.
Dort NR ö j . 9. D * 1 den M inist rw für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten und den Finanz⸗Minister.
Se. M ajestãt der König haben Allergnädigst geruht: Dem Arzte des Civil⸗Spitals und Waisenhauses und Bade—
Inspeltor, r. Georg von Sartorius zu Aachen, den Rothen
Adler⸗ Orden vlerter Klasse; so wie dem Haupt ;
' ; m Hauptmann und Adju⸗— tanten Sr. Hoheit des Herzogs zu Anhalt-Deßau, von Ber . horst, den St. Johanniter⸗-Orden; und
Dem Geheimen expedirenden Secretair bei der technischen B . ö t 9 n ⸗ , , Brandenburg, den Charakter als Kanzleirath zu z hen.
Potsdam, den 18. Mai 1852. C s. . 6 2 * 1 1 * 7. er * Ihre Majestäten der König und die Königin von Han—
. nebst. Rrinze sin Therese von Sachsen-Altenburg Durchlaucht sind auf Schloß Sanssouci eingetroffen. ö
Geschehen in dem Königlichen Schlosse zu Berlin, den 19. Mai 1842 r z 561 Des Königs Majestät haben, auf Grund der Bestimmung im
In Folge dieser
Nachdem die Führung des Protokolls von Seiten des Staats—
Ministeriums dem Gehei —⸗Fi st
4 ö Ni imen Ober-Finanz-Rath Costenoble, von ) Nachdem Ich durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage den Seiten der . Ausbau einer Gemeinde ⸗Chaussee von der Altenhagen-Siegener di Staatsstraße bei Siegen über Netphen und Feudingen bis zur Abgeordneten Noeldechen übertragen war, hielt der Präͤsident des
Wittgensteiner Straße bei Saßmannshausen, nebst einer Zweigstraße
83 ersten Kammer dem Schriftführer, Abgeordneten zi Dio und von Seiten der zweiten Kammer dem Schriftführer,
Staats ministeriums Freiherr von Manteuffel die nachstehende Anrede an die versammelten Kammern: Meine Herren! Seine Majestät der König haben mir befohlen, eine Ses
Wie die Regierung Sr. Masestät ihrerseits, so sind auch 96 meine Herren, bestrebt gewesen, diesen Zeitraum für das Land fruchtbar zu machen.