6481 Ediktal-⸗- Citation.
Folgende Personen: . 1) der am 21. Dezember 1825 hieselbst geborne Seefahrer Carl Thomas Heinrich Kunkel; . 2) der am 28. Juli 1826 zu Pillau geborne Seefahrer Carl Julius Ritschkewitsch; 3) der am 10. April 15826 hieselbst geborne Seefahrer Carl Eduard Wioeschʒ 4) der am 14. März 1827 hie selbst geborne Seefahrer Nichard Andreas Block; „) der am 8. Mai 182, hieselbst geborne See— ö fahrer Johann Julius Düsterhoff; ) ber am 25. September 1826 hieselbst ge⸗ born? Seefahrer August Heinrich, Froese; 7 29. März 1827 hieselbst geborne Seefahrer Johann Carl Schimplowski; 8) der am 23. April 1827 zu Ragnitt geborne Seefahrer Carl Herrmann Kröll; 9) der am 2. Februar 1827 hieselbst geborne Seefahrer Albert Ferdinand Mollien; der am 9. Mai 1827 zu Swinemünde ge— borne Seefahrer Daniel Wilhelm Friedrich Schucke; ö kö 5 November 1827 zu Neufahrwasser geborne Seefahrer Carl Heinrich Senkler; der am 28. Juni 1827 zu Siolzenberg ge— borne Seefahrer Carl Wilhelm Mischke; der am 17. Oktober 1827 hieselbst geborne Seefahrer Johann Gottfried Erdmann; , der am 253. Oktober 1825 zu Hölle bei Wonneberg geborne Seefahrer Johann Wil— elm Pirschke; 2 15) ö . 8. März 1827 hieselbst geborne Malergeselle Herrmann Ernst Arends, . deren Aufenthalt unbekannt ist, und gegen welche die rechtliche Vermuthung streitet, daß sie sich durch ihre Entfernung der Militairpflicht haben entziehen wollen, werden hierdurch aufgefordert, un= gesäumt in die Königlichen Lande zurückzukehren und sich in dem auf ö den 7. September 1852, Vormittags 11 Uhr, vor Herin Stadt- und Kreis-Richter Mix an hiesiger Gerichtsstelle anberaumten Termine wegen ihres Austriits zu verantworten, widrigenfalls gegen einen jeden von ihnen auf Grund des Gesetzes vom 4. Januar 1849 eine Geldstrafe von 50 bis 1000 Thaler festgesetzt und aus ihrem Vermögen beigetrieben werden wird.
Danzig, den 4. Mai 1852. Königliches Stadt- und Kreis-Gericht. J. Abtheilung.
10)
11) 12) 13) 14
—
4251 ö .
Ueber den Nachlaß des am 22. Oktober 1850 zu Fürstenwalde verstorbenen Kammergerichts— Referendarius Ludwig Leopold Karbe, zu welchem das im beskower Kreise liegende, im dortigen Hypothekenbuche Vol. IV. Fol. 1 verzeichnete, aus den Abgaben und Prästationen der soge— nannten Krachtbauern in Herzberg und Glienicke bestehende Rittergut gehört, ist der erbschaftliche Liquidations-Prozeß eröffnet worden. Es werden dessen sämmtliche Gläubiger hierdurch vorgeladen, sich in dem auf
J 55 RBormitt. 4 hr,
vor dem Kreisgerichtsrath Moers an hiesiger Gerichtsstelle, Junkerstraße Nr. 1, angesetzten Li⸗ quidations⸗-Termine zu gestellen, den Betrag und die Art ihrer Forderungen anzugeben, die vor— handenen Dokumente urschriftlich vorzulegen, und demnächst die weitere rechtliche Verhandlung zu ewärtigen. Diejenigen, wolche am persönlichen Erscheinen gehindert sind und denen es hierselbst an Bekanntschast fehlt, werden die Rechtsanwälte
688 Justizrath Hannemann, Keller und Vogel als Bevollmächtigte vorgeschlagen. Die Ausbleiben⸗ den haben zu gewärtigen, daß sie aller ihrer etwa— nigen Vorrechte für verlustig erklärt und mit ih- ren Forderungen nur an dasjenige, was nach Befriedigung der sich meldenden Gläubiger von der Masse etwa übrig bleiben möchte, werden verwiesen werden. Frankfurt a. d. O., den 24. März 1852. Königl. Kreisgericht. J. Abtheilung. Kunowski.
651 Mwüfkün digung von Rentenbriefen der Provinz Posen. Mit Hinweisung auf die Vorschriften des Rentenbank-Gesetzes vom 2. März 1850, 5§. 41 u. ff. werden die Inhaber von Rentenbriefen der Provinz Posen hierdurch in Kenntniß gesetzt, daß bei der heutigen vorschriftsmäßig erfolgten Ver— loosung der zum 1. Ottober 1852 einzulösenden Rentenbriefe nachstehende Nummern gezogen wor— den sind: Litt. A. zu 1000 Thlr.: 202. 289. 475. 819.
835 n 6 Sick. ) 33 R 500 3) 343. 476. 697. 845.
1016 5 5 ) . ton , a n n .
759. 114115. 1240.
1248. 1304. 1383.
1507. 1545. 4705 13 5 2 235 5) 6 ,
SoG. 6860. 859.
934 k 8 7 1. n , 25. 270. 410.
k 4 5
Indem wir die vorstehenden Rentenbriefe hier- mit kündigen, fordem wir die Inhaber derselben auf, die Baarzahlung des Nennweiths der ge— kündigten Rentenbriese gegen Zurücklieferung der letzteren im coursfahigen Zustande und der dazu gehörigen, noch nicht fälligen Coupons in ter— mino den 1. Oktober 1852 auf unserer Kasse in Empfang zu nehmen.
Posen, am 17. Mai 1852.
Königliche Direction der Rentenbank für die Provinz Posen.
löbso! Bekanntmachung. Ausloosung von Rentenbriefen.
Bei der in Gemäßheit des §. 39 des Renten⸗ bankgesetzes vom 2. März 1850 heute stattgehabten öffentlichen Verloosung von Rentenbriefen sind die nachbenannten Rentenbriefe aufgerufen:
J. Rentenbriefe Litt. A. von Tausend Thalern:
. II. Rentenbriefe Litt. B. von Fünfhundert Tha— lern: r 63 III. Rentenbriefe Litt. C. Nr. 44. 261. 270. ba0 und 1187. IV. Rentenbriefe Litt. D. von Fünfundzwanzig Thalenrn: Nr. , dä sn, dl. und 850.
Indem wir dieses auf den Grund der darüber aufgenommenen Verhandlung bekannt machen, fordern wir die Inhaber der ausgeloosten Ren— tenbriefe auf, die Kapitalbeträge derselben am ersten Oktober dieses Jahres im Geschäftslokale der Rentenbank-Kasse auf dem Domplatz dahier gegen Rückgabe der Original-Rentenbriefe und der dazu gehörigen noch nicht verfallenen Zins— Coupons in Empfan; zu nehmen.
von Hundert Thalern: 338. 407. 565. 579.
228. 597. 825
Zugleich machen wir darauf aufmerksam, daß nach S. 43 des erwähnten Gesetzes vom 1. Ok- tober 1852 ab eine Verzinsung der vorbemerkten Rentenbriefe nicht ferner stattfindet; auch die aus⸗= geloosten Rentenbriefe selbst nach 8. 44 a. a. O. binnen zehn Jahren zum Vonheil der Anstalt verjähren.
Münster, den 17. Mai 1852. Königliche Direction der Rentenbank für West—
falen und die Rhein-Provinz. von Hartmann.
Niederschlesisch⸗Märkische
652 J. 4 Eisenbahn. Die Niederschlesisch⸗Märkischen Eisenbahn⸗
Stamm-Actien Nr. 21,448. 21,449. 2, 451. und 21,452. nebst den Coupons Nr. 5 bis 20 sind bei uns als abhanden gekommen angemeldet worden. Behufs Amortisatlon derselben werden in Gemäßheit der desfallsigen Statutbestimmun— gen die gegenwärtigen Inhaber der bezeichneten Papiere aufgefordert, solche an uns einzusenden oder ihre etwanigen Rechte an dieselben geltend zu machen, widrigenfalls nach Ablauf der statu— tenmäßigen Frist die Amortisation der gedachten Papiere stattfinden muß.
Berlin, den 17. Mai 1852.
Königliche Verwaltung der Niederschlesisch—
Märkischen Eisenbahn.
Rheinische Eisenbahn-Gesell— . schaft.
Unter Bezugnahme auf die §§5. 33 und 34 des Statuts berufen wir die diesjährige ordentliche General-Versammlung auf Don nerstag den 27. Mai, Vormittags
19 nn, in dem großen Rathhaussaale in Köln, und machen die Actionaire, welche derselben beizu— wohnen gedenken, auf die pünktliche Beachtung der s§S. 30 und 31 des Statuts aufmerksam.
Köln, den 21. April 1852.
Die Direction. Hirte, Spezial-⸗-Direktor.
Hörder Bergwerks- und löst. Hütten-Verein. General-Versammlung.
Nachdem der Königlichen Regierung zu Arns— berg, in Gemäßheit des S§. 6, alinea 3 der Sta— tuten, das erforderliche Grund-Kapital als ge— zeichnet nachgewiesen worden und somit die Ge— sellschaft in Wirksamkeit getreten ist, berufen wir hiermit sämmtliche Actienzeichner, unter Hinwei— sung auf die 88. 33 und 36 der Statuten, zur ersten General⸗Versammlung auf
Sonnabend, den 5. Jun i 1852, Morgens 10 Uhr, im Geschäftslokale der Hermannshütte in Hörde.
In dieser General-Versammlung soll über die Propositionen des Programmes, den Uebergang der Hermannshütte und der Eisenstein-Kon— zessionen an die Actiengesellschaft betreffend, Be— schluß gefaßt werden.
Hörde, den 24. April 1852.
Der Verwaltungsrath des Hörder Bergwerks— und Hütten-Vereins.
Mevissen. W. L. Deichmann. C. Dietzsch.
W. Idest. C. Over weg. J. F. Wie sehahn.
An die Abonnenten der stenographischen Berichte über die Verh
Htute den 19.
Mai 1852 ist ausgegeben worden: Fünfundsechzigste ö
8
andlungen beider Kammern.
3834 Bogen.
Total 348 Bogen des J., II., III. und IV. Abonnements.
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Redaction und
Rendantur: Schwieger.
Berlin, Druck und Verlag der
Deckerschen Geheimen
Ober⸗Hofbuch dyn derei.
Das Abonnement beträgt: 20 Sgr. für 4 Jahr in allen Theilen der Monarchie ohne Preis- Erhöhung. flit geiblatt (Breuß. Adler-Seitung) in Serlin: 1 Rthlr. 7 Sgr. 6 Pf., in der ganzen Msnarchie: 1èẽRihlr. 175 Sgr.
Staats-
Alle Ppest-Anstalten des An- und Auslandes nehmen gestellung auf den Königl. Preuß. Staats Anzeiger an, für 8gerlin die Expeditionen: auer - Straße Rr. 51. und Ceipziger- Straße nr. 14.
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zeiger.
M 119.
Berlin, Sonna
Mai
bend den 22.
Nachdem Ich durch Meinen Erlaß vom Bau einer Gemeinde- und Forst-Chauffee von brücker Staatsstraße bei Kreuznach über Gutenberg, Wallhausen, Dalberg, Argenschwang, Graefenbacher Hütte, . Trier⸗-Mainzer Staatsstraße bei Argenthal genehmigt habe, bestimme Ich hierdurch, daß das Recht zur Expropriation der für die Chaussee erforderlichen Grundstücke, so wie das Recht zur Entnahme der
heutigen Tage der
Chausseebau- und Unterhaltungs-Materialien nach Maßgabe der
für die Staats-Chausseen geltenden Bestimmungen, auf die gedachte Straße Anwendung finden soll. Zugleich will Ich den Unternehmern die—⸗ ses Ehausseebaues das Recht zur Erhebung des Chausseegeldes nach dem für die Staats-Chausseen jedesmal gültigen Chaussergeld— Tarife verleihen. Auch sollen die dem Chausseegeld⸗ Tarife vom 29. Februar 1840 angehängten Bestimmungen wegen der Chaussee⸗ Polizei-Vergehen auf bieser Straße zur Anwendung kommen. Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesetz-Sammlung zur öffentlichen Kenntniß zu bringen. 1 Charlottenburg, den 21. April 1852
— *
5 = 8 ⸗— a2 * 1 Friedrich Wilhelm. von der Heydt. von Bodelschwingt
4
An den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten und den Finanz⸗Minister.
8
lergnädigst geruht: Den Ober ⸗-Konsistorial⸗-Rath, Professor Dr. R tzsch, den Obe r⸗Konsi storial-Rath, Professor Dr. Twe sten und den Gehei⸗ men Justiz-Rath Dr. Stahl hierselbst, so wie den bisherigen
Konsistorial⸗
Mal ö , 2. ; Math Cappell in Münster als Mitglieder in den (v Sm 4 2116 * * e, , 894 3 . ö Evangelischen Ober-Kirchen-Rath zu berufen; und Y 4 . . * Iv * 85A R 69 5 9 89n . Den seitherigen Landrath des Kreises Weißensee, von Münch
hausen, zum Geheimen Regierungs- und 355 ,,,, , ö. 6 Ministerium des Innern zu ernennen.
, 6 . Vell ngenklrin Rath im
Berlin, den 19. Mai 1862.
Ihre Königlichen Hoheiten der Großher zog und der Erb
großherzog von Oldenburg und Seine Hoheit der Herzog
von Anhalt-Deßau sind hier eingetroffen und im Königlichen Schlosse abgestiegen.
19. Mat 1852.
8
. ,, , 8 d 5
KRoöntgliche Hoheit der Pi 3 e 1888 7 . a, n , .. ,,, 16 nde ist hier eingetrossen Und im Königlichen Schlosse abgestiegen.
. Potsdam, den 21. Mai 1852. Ihre Majestäten der König und die K önigin von Han⸗ nover und Ihre Kaiserliche Hoheit die Frau
*
Konstantin sind nach Hannover abgereist.
987 6 v ng Großsurstin
Staats-⸗Ministerinm.
Der seitherige Geheime Kanzlei -Assistent Geheimen Kanzlei-Secretair bei Angelegenheiten ernannt worden.
Fr h h se ist der Central ⸗-Stelle für Preß—
Vetinisterium für Sandel, Gewerbe und ü ff en tlie Arbeiten. Biel a nn t m a ch ung.
Das Kaiserlich russische Post-Dampfschiff „Wlarimir“ hat we— gen des Eises am 15. Mai c. Kronstadt nicht verlassen können. Es kann daher auch die planmäßige Abfertigung dieses Schiffes von Stettin nach Kronstadt am Sonnabend den 22. Mac.
j 22. noch nicht erfolgen.
der Bingen-Saar—
Thiergarten bis zur
Wegen des nächsten Abganges des Dampfschiffes von Steltin Kronstadt bleibt weitere Bekanntmachung vorbehalten.
Berlin, den 21. Mai 1852. General-Post⸗AUmt. Schmückert.
nach
Das 14te Stück der Gesetz⸗Sammlung, welches heute ausgege⸗
ben wird, enthält unter 935 3544 . . 5 ö 266 29 M 9 * Ar. 3544. das Gesetz, betreffend die Zusätze zu der Verordnung
vom 3. Januar 1849 über die Einführung des münd⸗
lichen und öffentlichen Verfahrens mit Geschworenen in
Untersuchungssachen. Vom 3. Mai 1852, und unter
45. das Gesetz Über die vorläufige Straffestsetzung wegen Uebertretungen für diejenigen Landestheile, in welchen die Verordnung vom 3. Januar 1849 über die Ein—
führung des
lintersuchungssachen Gesetzeskraft hat. Vom 14. Mai
1852.
Berlin, den 22. Mai 1852.
. . ; ; w . Debits⸗Comtoir der Gesetz⸗Sammlung.
ül mündlichen und öffentlichen Verfahrens in
* 2 * .
Justiz⸗Ministerium.
Than RtrRX 29; s R 4 (S z —— 9 31 7 Der Rechts-Anwalt und Notar Studt zu Schweidnitz ist a zu Sch niß ist J g . 2237 . . das Kreisgericht zu Waldenburg, mit Bestimmung der Praxis für 6 9392z1irF 5Siosos r* * 4 Row dF t 91 ; e 5 den Bezirk diefes Kreisgerichts, und der Rechts-Anwalt und Notar X 6 ö,, . , ö ; Cautz zu Waldenburg an das Rreisgericht zu Schweldnitz, mit 58 . * an 6 . . ö Bestimmung der Praxis für den Bezirk dieses Kreisgerichts, vom . JJ ö . ; ö J, versetzt worden.
89 . , . ; K m . / 9 Aãllgemeine Verfügung vom 15. Mai 1852 — betres⸗ 1 M essinm⸗ 9. . 2 ö 1 * 6 no die Anträge auf Bestimmung eines gemeinschaft⸗
lichen Gerichtsstandes.
Geset vom 26. April 1851 Art. V. (Gesetz⸗ Sammlung S. 183.) Durch den Art. V. des Gesetzes vom 26. April 1851 (Gesetz⸗ Sammlung von 1851 S. 183) ist die Bestimmung eines gemein⸗ schaftlichen Gerichtsstandes, so weit dieselbe früher nach §. 138 Thl. J. Tit. 2 der Allgemeinen Gerichts Ordnung dem Justiz⸗Mi— ster zustand, dem Königlichen Oher-Tribunal übertragen worden. Dieser Vorschrift ungeachtet werden noch fortwährend von einzelnen Gerichten und Rechts-Anwalten Anträge auf Bestellung eines ge⸗ meinschaftlichen Gerichtsstandes an den Justiz-Minister gerichtet und dadurch unnöthige Verzögerungen herbeigeführt. . Die Gerichte und Rechtsanwalte werden deshalb angewi die nach dem allegirten Art. V. des Gesetzes vom 26. April zur Entscheidung des Königlichen Ober-Tribunals gehörigen Anträge Bestimmung eines gemeinschaftlichen Gerichtsstandes unmittel—
22
2
bar an diesen Gerichtshof zu richten. Berlin, den 15. Mai 1852.
Der Justiz-Minister Simons. An an vnvissiesre zor ICsitARo 69 2 ⸗ 9 . ö sämmtliche Gerichtsbehörden und Rechtsanwalte, mit 260 9 86** *. 83 9 s J Ausschluß d Bezirke des Appellationsge⸗
richtshofes zu Köln.
nm der geistlichen, Unterrichts und zinal- Angelegenheiten. Erlaß vom 27. März 1852
J
yx ; ;
Vä in isterin d ö Medi
bezüglich auf die Kon⸗ zessionirung befähigter Per sonen zur Ausübung
1 24
der ogenannten kleinen Chirurgie, und die für die Hülfs—
stungen derselben zu gewährenden Entschädigungen. Der Königlichen Regierung eröffne ich auf den Bericht vom
⸗. — 160 1 1 161