Kapitel.
Ausgabe.
Ausgabe.
VII. inisterium der geistlichen, . und Medizinal⸗An⸗ gelegenheiten.
inisteri einschließlich 19, 965 Rthlr. Dispo⸗ ,,, ö. ,. Ausgaben) Evangelischer Kultus Katholischer Kultus ; Unterrichtswesen, Künste und Wissenschaften Gemeinsame Ausgaben für Kultus und Unterricht
Medizinalwesen
128, 217 349. 228 725, 10 1392, 885 196, 488 302,333
Summe VIII.. . . . .
IX. Kriegs⸗Ministerium.
Ministerium und General⸗Militairkasse
Für das Heerwesen.. ... ...... . Für die Marine. Für das Invalidenwesen
Für das große Militair⸗-Waisenhaus in Potsdam Für die Militair⸗Wittwenkasse
Dazu
,
*
Summe C. Staats⸗Verwaltungs⸗Ausgaben Dazu B. Dotationen ' A. Betriebs- 2c. Kosten
Summe der fortdauernden Ausgaben.... An Rückständen aus dem Jahre 1850 und zurück Summe..
Einmalige und außerordent— liche Ausgaben.
Finanz⸗Ministerium.
Domainen⸗Verwaltung.
Zu Remunerationen und Dienstaufwands-Ent⸗ schäbigungen für diejenigen Beamten, welche auf Grund des Gesetzes über die Errichtung von Rentenbanken vom 2. März 1850 mit der Aus⸗ führung des Reglements wegen Ablösung und Amortisation der dem Domainen-Fiskus als Berechtigten zustehenden Reallasten beauftragt werden
Forst⸗-Verwaltung. Zur Ablösung von Forst-Servituten..
Direkte Steuer-Verwaltung. Zur Erleichterung der Weinbergs-Besitzer in der Rheinprovinz bei der Grundsteuer-Entrichtung.. Summe Kapitel 1
Minister lum für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.
Verwaltung für Handel, Gewerbe und Bauten. Zu Land- und Wasser-Neubau⸗ ten und zu öffentlichen Arbeiten 1,000, 000 Rihlr, Summe Titel 4. für sich.
Post⸗Verwaltung.
Zur Erbauung eines Postdampf⸗ schiffes für die zwischen ö. und Stockholm einzurichtende
IF os
262, 699 23,273, b30 411,716 3, 163, 790 120,020 bo, 526
7s 7s
3,394, 602 1,772, 846 106d, 5] 9,97 , 637 6. 0, pis 5.995 . 577
66 155
210 M65
do 7 Ts 9, S895, 127 23,518. 305,
JJ 7s, 7s 2,523,721
S6, 151, 982
30, 000
50,000
12, 000 DT dvdõ
Beihülfe zur Abwehrung der Ver⸗—
3. Zur Unterstützung der Gymnasial—
Transport
von nebenstehender Spalte 1,030, 0600 Rthlr.
Verwaltung der Berg⸗ werke, Hütten und Salinen.
Zu einzelnen grö⸗
ßeren Betriebs⸗
und Bau⸗Aus⸗
führungen... 91,000 Rihlr.
Zu außerordent⸗ lichen Verwal⸗ tungs⸗Ausga⸗ 59, 000 Süimme Tiell 150,000
Summe Kapitel 2...
Justiz⸗M inisterium.
Zum Bau und zur Reparatur von Gerichts und Gefängniß-Loka—
lien 200, 000 Rihlr.
Zur Annahme von Hülfsarbeitern beim Ober⸗Tribunal und von Stellvertretern für dieselben bei den betreffenden Gerichtsbehörden 12,120 *
Summe Kapitel 3.
Ministerium des Innern.
Zum Bau von Straf- Anstalts—
Gebäuden 50, 000 Rthlr.
2. Zuschuß zu den Kosten der Polizei⸗
Verwaltung in den Domainen— Ortschaften des Regierungs-Be⸗
zirks Gumbinnen b, 000
Summe Kapitel 4...
Ministerium für landwirthschaft⸗ liche Angelegenheiten.
Zur Deckung der Kostenbeiträge unvermögender
geistlicher und Schul⸗Institute in Auseinandersetzungssachen. . 15,717 Rihlr, sandungen im Bleibache bei
Commern, Regierungs⸗Bezirks
Aachen
Zu Meliorationen und Deichbauten 140,000
Summe Kapitel 5
Ministerium der geistlichen, Un— terrichts⸗ und Medizinal-An⸗ gelegenheiten.
Zu größeren Kirchenbauten, ein⸗ schließlich 50, 9000 Rihlr. zur Fort setzung des Dombaues in Köln 75,000 Rthlyr,
. Zur Einrichtung von Demeriten—
und Emeriten-Anstalten für die Bisthümer Köln, Trier und Münster 26, 000
20, 000
4. Desgleichen der Elementarlehrer., . 50,000
Zur Fortsetzung des Baues des neuen Museums und seiner künst⸗ — lerischen Dekoration 50, 000
3. Zur Unterstützung armer Künstler
n e,,
Zum Bau eines Anatomie⸗Ge⸗
bäudes für die Universität in Königsberg .
Zum Ausbau eines Klostergebäudes zu Neustadt, Regierungs-⸗Bezirks Danzig, für das daselbst zu grün⸗ dende Progymnasium
Zur Einrichtung und beziehungs—
weise zum Ankauf von Gebäu⸗
den für die Schullehrer⸗Semi⸗
narien zu Köpnick und zu Peters⸗ .
hagen 17,600 Zuschuß zum Patronats⸗Baufonds 200, 9000 Zur Unterhaltung, Verpflegung und
Erziehung der Oberschlesischen
Typhüs⸗Waisen auf die Zeit vom 1. Januar 1851 bis 1. Januar 1861 690,000 Rthlr. (Gesetz vom 13. Juni 1851 Gesetz⸗
zu übertragen 102.575 Rihlr.
Latus.
1, 180, 000
56, 000
.
1, 9b 23
733
Ausgabe. Betrag.
Rthlr. 1, 696, 237
von voriger Seite Samml. S. 462), hier die zweite Rate mit 60, 000 Summe Kapitel 6.
Kriegs⸗Ministerium.
Zur Verlegung der Geschützgießerei und Bohrmaschine von Berlin nach Spandau
522 575
1 50, 00 Rihlr. Für den Bau und zur Unterhaltung der Festungen. 769, 556 Zur Beendigung des Baues zweier Kasernen bei Berlin 10,884 Zur Herstellung des neuen Gepäcks für die Landwehr. 50, 000 Zum Neubau eines Lazareths in Berlin, Restbetrag 48,000 Für die Marine 105,500 Summe Kapitel 7.
Summe, der einmaligen und außeror- dentlichen Ausgaben.
Bellevue, den 14. Mai 1852. (L. S.) Friedrich Wilhelm.
von Manteuffel. von der Heydt. Simons. von Raumer. von Westphalen. von Bodelschwingh. von Bonin.
1, 063, 940
3, 282,752
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht, folgende . an Kaiserlich österreichische Offiziere zu verleihen, nämlich:
Den Rothen Adler-Orden dritter Klasse:
dem Major und Corps Adjutanten des gten Armee ⸗ Corps, Supanchtich von Haberkorn; Hauptmann Freiherrn von Abele, vom Infanterie⸗Regiment Erzherzog Rainer Nr. 11; Hauptmann von Aggermann von demselben Regiment.
Den Rothen Adler-Orden vierter Klasse:
dem Ober-Lieutenant Goebl vom Infanterie⸗-Regiment Er Rainer Nr. 11, . 8 ment er zgg
den . Wanka und Fux von demselben Regiment; o wie
dem Unter-Lieutenant Spachholz vom Kaiser Jäger-Regiment.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
Die Kreisrichter Beinert zu Eisleben, Würzner zu Lan— gensalza, Lötze zu Gerbstedt, Kersten zu Hettstett, Bank zu Querfurt, Uhte zu Wippra, Pleßner zu Liebenwerda, Krämer zu Elsterwerda, Ilherg zu Colleda und von Kropff zu Naum— burg a. d. S. zu Kreisgerichts-Räthen zu ernennen.
Berlin, den 28. Mat 1852.
Se. Königliche Hoheit der Prinz Friedrich Karl sind von hier nach Warschau abgexeist.
Berlin, den 27. Mat 1852.
. Se. Hoheit der Fürst von Hohenzollern-Sigmaringen ist nach Düsseldorf abgereist.
Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.
Verfügung vom 19. Mai 1852 — betreffend die ander- weite Berücksichtigung der Post-Beamten, welche das zweite (höhere) Examen ablegen.
In der Verordnung vom 27. April v. J. ist den Post⸗Beam⸗ ten, welche das zweite chöhere) Post Examen ablegen, für die Fälle, in welchen sie bei Reisen behufs Ausführung der praktischen Probe- Arbeiten in Ermangelung eines Post-Freipasses, resp. Eisenbahn⸗ Legitimationsscheines, das Personengeld baar zu erlegen haben, vie Bewilllgung einer Beihülfe auf diese Kosten, soweit die Fonds und die über deren Verwendung best henden Grundsätze eine solche ge⸗ statten, in Aussicht gestellt worden.
Um in dieser Beziehung eine weltere Erleichterung bei der
Ablegung des zweiten Post- Examens eintreten zu lassen, will ich genehmigen, daß den Prüfungs- Kandidaten für die Aus führung solcher Examen - Aufgaben, deren *r rn die Absendung eines besonderen Kommissarius, z. B. bei Unter uchungen, Verlusten, Re⸗ vistonen c., im dienstlichen Interesse nothwendig gemacht haben würde, die reglementsmaßigen Diäten und Relsekosten gewährt werden, falls die Arbeiten dem dienstlichen Zwecke entsprechend ausgeführt worden sind und sonach die Absendung eines anderen Kommissarius dadurch erspart wird.
. Beurtheilung und Entscheidung hierüber wird dem selbst— ständigen, pflichtmäßlrgen Ermessen derfenigen Königlichen Ober— . überlassen, von welcher der Auftrag ertheilt wor⸗
Dieselbe hat in den geeigneten Fällen dem Prüfungs⸗Kandi⸗
daten die reglementsmäßigen Biäten und Reisekosten für die wirk⸗ lich nothwendig gewesene Dauer und Aus dehnung des Auftrages, jedoch nach Abrechnung der durch Benutzung des etwa ertheilten
Post⸗Freipasses und Eisenbahn⸗Legitimationsscheines ersparten Per⸗
sonengelder, anzuweisen und die Ausgabe, j
, ( je nach Lage der Sache, entweder auf die Post-Kasse zu libernehmen, 1 ö. das ö des Schuldigen übertragen zu lassen. Kosten, welche für Stellver⸗
tretung eines Prüfungs⸗-Kandidaken, während er außerhalb seines
Wohnortes eine Prüfungs-Aufgabe auszuführen hat, etwa erwach⸗ sen, sollen ebenfalls auf die Post⸗-Kasse übernommen werden und sind von derjenigen Königlichen Ober- Post-Direction anzuweisen, ,, die Post-Anstalt, bei welcher bie Vertretung stattfindet,
— . „Die Gesuche wegen Bewilligung von Diäten und Reisekosten für die Ausführung von Prüfungs- Arbeiten, oder von Beihülfen auf die mit letzterer verbundenen Kosten, sind von den Prüfungs⸗ Kandidaten an diejenige Königliche Sber-Post-Direction zu richten, welche die Aufträge ertheilt hat.
Berlin, den 19. Mai 1852. Der Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.
Verfügung vom 20. Mai 1852 — betreffend die Be— handlung und Taxirung der Korrespondenz nach und aus Parma und resp. Modena.
. Nachdem zwischen der Kaiserlich österreichischen Regierung einer- und den Regierungen von Parma und Modena anderer— seits neue Postverträge abgeschlossen worden sind, werden die Be— stimmungen derselben vom 1. Juni C. ab auch auf die Korrespon⸗ denz zwischen Preußen und den übrigen Deuischen Post⸗-Vereins⸗ Ländern einerseits und den Herzogthümern Parma und Modena Anwendung finden. Nach den Verträgen kann die Vereins-Kor—⸗— respondenz nach und aus Parma und Modena entweder unfrankirt oder bis zum Bestimmungsorte frankirt abgesandt werden. Eine theilweise Frankatur ist unzulässig.
Das Parmesanische, fo wie das Modenesische Porto beträgt ohne Unterschied des Absendungs- oder Bestimmungsortes 3 Xr. C.-⸗M. — 1 Sgr. für den einfachen Brief. Es werden hiernach für die franktrte Korrespondenz aus Preußen (den Vereins ⸗ Staaten) nach Parma und Modena, und für die unfrankirte Korrespondenz aus Parma und Modena folgende Beträge erhoben:
) Das deutsch-österreichische Vereinsporto mit. . ..... . 8 Sgr. 2) — Porto für Parma resp. Modena mit 3 Rr. C. M. — 15 *
Zusammen. . .. — 47 Sgr.
für den einfachen Brief. Außerdem ist für die Korrespondenz zwischen den Post-Anstalten der Regierungs-Bezirke Koblenz und Trier und Parma und Mo⸗
dena, welche durch bie Schweiz zu spediren ist, noch das Schweizer⸗ Transit-Porto nach Maßgabe der bisherigen Sätze zu berechnen.
Sämmtliche vorstehende Portosätze unterliegen folgender Ge—
wichts⸗Progression:
bis 1 Zoll⸗Loth exkl. » 2 ö ; von 1, his 2 2 * 2 2 ö 2 2 9 . * 2
9 ö
u. s. w. für jedes fernere Loth dem einfachen Portosatze.
Rekommandirte Briefe unterliegen dem Frankirungszwange und zahlen außer dem obigen gewöhnlichen Briefporto bei der Aufgabe in Preußen noch eine Recommandationsgebühr von 2 Sgr. für
Preußen. Jür Waarenproben und Muster, welche auf eine solche Art zur Post aufgegeben werden, daß der Inhalt derselben leicht
erkannt werden kann, ist an deutschem Vereins-Porto und an par⸗ mesanischem resp. modenesischem Porto für je 3z Loth (excl.) das elnfache Briefporto zu berechnen. Als Bedingung diefer Porto Moderation gilt, daß jeder Sendung nur ein elnfacher Brief ange— hängt worden und das Porto gleich bet der Aufgabe entrichtet wird. Nicht frankirte Muster-Sendungen werden wie gewöhnliche Briefe behandelt und taxirt. .
Für Zeitungen, Journale und andere Drucksachen unter Kreuz- band tst, sofern dieselben bei der Aufgabe frankirt werden, außer