1852 / 127 p. 4 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

Der Depositen⸗ schein

1 des Pro⸗ vinzial⸗ Passiv⸗ Kapitalie n- Etats.

gehörig zur

750

unter

Jurisdiction des

Justizamts

übergegangen in das Depositum des

147

146 154 149

673) 64933

*

129

67

) Conv. Geld

Conv. Geld

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Conv. Geld

Conv. Geld Conv. Geld

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Conv. Geld inkl. 2 Thlr. 25 Sgr. in Golde.

Conv. Geld

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Conv. Geld Conv. Geld Conv. Geld

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Conv. Geld Conv. Geld Conv. Geld

Conv. Dpe cies

Conv. Geld

Conv. Geld Conv. Geld

Conv. Geld

Conv. Geld

Conv. Geld

an 35 leichten Lonis d'or à 5 Thlr.

Conv. Geld Conv. Geld

Conv. Geld inkl. 3 Thlr. 247 Sgr. in Golde. Conv. Münze Conv. Münze Convy. Münze Conv. Münze

Conv. Geld Conv. Geld

Konkursmasse des Schneider

Haus kaufgelder · Masse des Seyffarth Licitationsmasse des Sueß Kaufgeldermasse des Staffelstein Depositalmasse des Thielemann Depositalmasse des Thon

Kredimasse des Warnicke Depositalmasse des Weiße Depositalmasse des Werner Subhastationsmasse des Werner

Judicialmasse des Woywitz Nachlaßmasse des Herrmann Konkursmasse des von Marschall Kreditmasse des Bastanier Kreditmasse des Krakau Kreditmasse des von Witzleben Depositalmasse des von Helldorf⸗Wißleben Erbegelder Depositalmasse des Helldorf Depositalmasse des don Kottutinsky Kreditmasse des Rosenkranz Depositalmasse des Oberst · Lieutenant Julius Magnus von Helldorf zum Collegio Philadel- phico in Eilenburg Des gleichen Depositalmasse des von Venediger

Konkursmasse des von Venediger Depositalmasse des von Venediger

Depositalmasse der Ge—⸗ meinde Purtzien in Sachen der Gemeinde Purtzien gegen den russisch Kaiserl. Hauptmann Johann Gottfried Kotzer Kreditmasse des Kotzer

Nachlaßmasse des von Kotzer Depositalmasse des Hesse

Konkursmasse des Trautmann

Das Depositum des Niemeyer und Hornhardt Kreditmasse des Niemeyer

Depositum des Haack -Bilzingsleben Depositalmasse des Bose

Merseburg

1

Lauchstädt

Merseburg

Lauchstädt

2

Merseburg

*

Kreis amt Tennstädt 2) Schlieben Eckarts⸗ berga 3)

27 Tennstädt Eckaris⸗

berga Eilenburg

Kreisamt Leipzig

Zörbig

Annaburg

R

Lauchstädt Zörbig

Tennstädt 2

)

Langensalza

und Kon sorten

vormaligen Landgerichts Halle

W

*

Kreisgericht Naumburg. 2 ))

)

vormaligen Landgerichts Wittenberg. Kreisgericht Naumburg. vormaligen Landgerichts Wittenberg. vormaligen Landgerichts Torgau.

Kreisgericht Naumburg.

)

vormaligen Landgerichts Halle. vormaligen Landgerichts Wittenbeng.

Kreisgericht Naumburg.

R

)

Kreisgericht Langensalza.

Nachdem wir laut Resfripts des Königli Appellationsgerichts zu Naumburg n. Dezember 1851 und in Gemäßhtit des 8. 17 der Verordnung vom 2. Januar 1849 und Art. V. des Gesetzes vom 26. April 1851 Be⸗ hufs Aufgebots sämmtlicher vorbenannten König⸗ lich sächsischen Rentkammer-Depositen⸗ Scheine zum gemeinschastlichen Gerichtsstande bestellt worden sind, fordern wir die unbekannten Depo— sital⸗Interessenten auf, ihre etwanigen Eigen— thumsrechte daran innerhalb dreier Monate, spätestens aber in dem 7. September 1852, Vorm. 11 Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle vor dem Herrn Re— ferendarins Hanewald anberaumten Termine bei Vermeidung der Präklusion ihrer Ansprüche anzumelden und nachzuweisen.

Merseburg, den 29. Februar 1862.

Königliches Kreisgericht.

Aachen-Düsseldorf⸗Ruhrorter [719] Eisenbahn.

. Die Actionaire der Aachen— Düsseldorfer Eisenbahn⸗Gesell— . Maschaft werden hierdurch benach—

é richtigt, daß die Zinsen pro II. Semester dieses Jahres von ä den volleingezahlten Actien entweder bei der Königlichen Hauptbank zu Berlin, bei den Bank- Comtoiren zu Breslau, Köln, Danzig, Königsberg, Mag— deburg, Münster und Stettin, den Bank— Kommanditen zu Krefeld und Elberfeld vom 1. bis inkl. 15. Juli dieses Jahres in den Vormittagsstunden von g bis 12 Uhr oder bei unserer Hauptkasse hier, vom 1. Juli c. ab in den Stunden von 9 bis 1 und 3 bis 5 Uhr gegen Aushän— digung der Zins-Coupons erhoben werden

können.

Die genannten Banlstellen können sich auf Korrespondenzen mit auswärtigen Coupons-In— habern nicht einlassen, auch werden von denselben Coupons, die bis zum 15. Juli nicht ausgelöst worden sind, vor dem 2. Januar k. J. nicht eingewechselt.

Unsere Hauptkasse wird dagegen die Einlösung auch nach dem 15. Juli c. bewirken.

Von den Besitzern mehrerer Coupons sind den Einlösungsstellen nummerisch geordnete Verzeich— nisse vorz legen.

Aachen, den 26. Mai 1852.

Königliche Direction der Aachen Düsseldorf⸗Ruhrorter Eisenbahn.

Aachen-Düsseldorf-Ruhrorter Eisenbahn.

Die Besitzer von Prioritäts— Obligationen der Ruhrort -⸗Kre— feld Kreis Gladbacher Eisen— bahn werden hierdurch benach— richtigt, daß die am 1. Juli e. = fällig werdenden Zinsen entweder bei der Königlichen Hauptbank zu

Berlin, bei den Bank-Comtoiren zu Breslau,

Köln, Danzig, Königsberg, Magdeburg, Mün—

ster und Stettin, den Bank-Kommanditen zu

Krefeld und Elberfeld vom 1. bis incl. 15. Juli

dieses Jahres in den Vormittagsstunden

von 9 bis 12 Uhr

oder bei unserer Hauptkasse hier und bei dem Spezial-Rendanten Remkes zu Krefeld vom 1 Juli c. ab in den Stunden von

9 bis 1 und 3 bis 5 Uhr gegen Aushän—

digung der Zins-Coupons erhoben werden

können.

Die genannten Bankstellen können sich auf Korrespondenzen mit auswärtigen Coupons-In— habern nicht einlassen, auch werden von denselben Coupons, die bis zum 15. Juli nicht ausgelöst worden sind, vor dem 2. Januar k. J. nicht ein— gewechselt.

Unsere Hauptkasse und der Rendant Remkes zu Krefeld haben die Einlösung auch nach dem 15. Juli c. zu bewirken.

Von den Besitzern mehrerer Coupons sind den Einlösungsstellen numerisch geordnete Verzeich— nisse vorzulegen.

Zinsen ven Stamm-Actien, welche bereits früher fällig geworden, aber noch nicht erhoben worden sind, können an den vorgedachten Stellen

jn den angegebenen Fristen ebenfalls in Empfang

enommen werden. ö J Aachen, den 26. Mai 1852. Königliche Direction der Aach en⸗Düsseldorf⸗Ruhrorter Eisenbahn.

Niederschlesisch⸗Märkische in Eisenbahn. Im laufenden Jahre kommen statuten- und van, rag Stamm -⸗Actien. . 1606 Stück Prioritäts-Obligationen Ser. I. 2100 Rthlr.,

751

213 Stück Prioritäts-Obligationen Ser. II. à 50 Rthlr., 50 Stück Prioritäts⸗Obligationen Ser. IV. à 100 Rthlr. behufs der Amortisation zur Ausloosung. Das Ausloosungsgeschäft wird am 1. Juli d. J., Vormittags 10 Uhr, in unserem Geschäftslokale auf dem hiesigen Bahnhofe stattfinden. Inhaber von Stanim— Actien und Prioritäts- Obligationen Ser. J., II. und IV. sind berechtigt, diesem Geschäft beizu— wohnen. Berlin, den 29. Mai 1852. Königliche Verwaltung der Niederschlesisch⸗Märkischen Eisenbahn.

710

Niederschlesisch⸗Märkische Eisenbahn.

In Gemäßheit der Bestimmungen im §. 9 des Plans vom 12. Dezember 1844 und in 5. 8

bes Plans vom 15. Mai 1846 sind heute

15 Stück Prioritäts-A Actien Ger. J. 3 100

12 P do. Ser. II. 126 ö do. Ser.

93 do. Ser.

9 do. Ser.

25 do. Ser.

17 do. Ser.

25 do. Ser. 30 do. Ser. I. 715 do. er, n,. 99 do. Ser. 1. à 192 . do. Ser. II. à

9

.

durch Feuer vernichtet worden, was hierdurch bekannt gemacht wird.

Berlin, den 27. Mai 1852.

50

Rthlr. aus der Verloosung des Jahres 1850 ö do. . 1850 do. 1851 do. 1851 j do. 1848 = do. 1848 = do. 1849 ö do. 1849 do. 1850 do. ö 1850 do. = 1851 do. 1851

*

Königliche Verwaltung der Niederschlesisch⸗Märkischen Eisenbahn.

689 Bekanntmachung.

Die geehrten Actionaire der Magdeburg-Cöthen— Halle-Leipziger Eisenbahn-Gesellschaft werden mit Bezugnahme auf die Bestimmungen des §. 24 unseres Gesellschafts⸗-Statuts hiermit eingela⸗ den, sich Dienstag, den 8. Juni c., Vormittags

198 uhr, im Saale des hiesigen Administrations-Gebäudes zu der im s§. 23 des Statuts vorgeschriebenen General- Versammlung einzufinden, in welcher

1) der Geschäftsbericht der Direction

tragen, 2) der Rechnungs-Abschluß pro 1851 vertheilt,

J für die statutgemäß ausscheidenden Ausschuß⸗

mitglieder und Stellvertreter eine anderweite Wahl getroffen werden soll.

Jeder Aciionair oder Bevollmächtigte, welcher an der General-Versammlung Theil nehmen will, hat sich selbst und seinen Machtgeber am . und 7. Juni in den Bürcaustunden im Admi— nistrations-Gebäude hieselbst als Eigenthümer von fünf oder mehr Actien zu legitimiren und eine Eintrittskarte zu empfangen, auf der die Anzahl der ihm gebührenden Stimmen vermerkt ist. Ohne diese Eintrittskarte kann Niemand zu der Gene— ral-Versammlung zugelassen werden.

Sollte einer der Herren Actionaire beabsichti⸗ gen, einen das gemeinschaftliche Interesse berüh— fenden Gegenstand in der General⸗Versammlung zum Vortrag zu bringen, so wird derselbe mit Bezugnahme auf den §. 29 des Statuts ersucht, sein Vorhaben mit ausführlicher Angabe der Mo— tive spätestens bis zum 29. Mai dem Vorsitzen⸗ den des Ausschusses, und zwar durch schriftliche Abgabe seines Antrages, im Geschäftslokale der Gesellschaft am Fürstenwall, anzuzeigen.

Magdeburg, den 21. April 1852.

Der Vorsitzende des Ausschusses der Magdeburg⸗-⸗Cöthen-Halle⸗Leipziger Eisenbahn Gesellsch aft N in l a n dn.

vorge⸗

oba] (ww 1 J 2 68 . ; Ber gisch-Märkische Eisenbahn. Auf den Grund der Bestimmung im 5. 4 des Vertrages vom 23. August 4850 wegen Uebergabe der Verwaltung der Bergisch-Märkischen Eisen—⸗ bahn an den Staat, so wie mit Bezug auf die §§. 65 und 66 des Gesellschasts⸗Statuts werden die Herren Actionaire dieser Bahn hierdurch zu einer General-⸗Versammlung auf Donnerstag, den 24. Juni dieses Jah— res, Vormittags 11 Uhr, im Direrc⸗ tions-Lokale hierselbst . eingeladen, um den Geschäfts-Bericht der König—

lichen Direction für das Jahr 1851 entgegenzu⸗ nehmen, so wie um nach §. 2 des genannten Vertrages zwei Mitglieder der Deputation der Actionaire und eben so viele Stellvertreter an Stelle der Ausscheidenden zu wählen.

Der gedachte Geschäfts-Bericht wird vom Mittwoch den 16. Juni ab im Directions-Lo- kale zur Einsicht der Herren Aetionaire offen liegen.

Elberfeld, den 18. Mai 1852.

Der Vorsitz ende J der Veputalion der Actionaire der Bergisch— Märkischen Eisenbahn.

. Kölnische Rückversicherungs-Gesellschaft.

Wir berufen hierdurch sämmtliche Actionaire unserer Gesellschaft zu einer General -⸗Ver— sammlung auf Samstag den 12. Juni, Morgens 10 Uhr,

im Tempelhause hierselbst.

In dieser General-Versammlung soll zur Wahl eines definitiven Verwaltungsrathes ge⸗ schritten werden.

Köln, den 10. Mai 1852.

Der provisorische Verwaltungsrath. Für denselben: C. F. Heimann, Vorsitzender.

——

soössJ Bekanntmachung., ; Der dies jährige Frühjahrs-Wollmarkt in Posen wird an den Tagen vom 12. bis 14. Juni é. ab= gehalten werden, Die Lagerung der Wolle ge— schieht auf dem alten Marlte und den angrän⸗ zenden Straßen. Für möglichst zweckmäßige Ein⸗ richtungen zur Förderung des Geschäfts wird Sorge getragen werden. . ; n er fen en zu Lagerstellen im Freien, so wie zur Lagerung auf dem Sale im Waage Gebäude, werden bei der Rathswaage ausgegeben. Posen, den 12. Mai 1852. Der Magistrat.

708 Sie ckbre

Der unten signalssirte, wegen gewaltsamen Diebstahls zu 4 Jahr Zuchthaus verurtheilte Einwohner Christian Fritsche aus Oranien baum ist am Sonnabend den 29. d. M. auf dem Transport von Oranienbaum nach dem uchthause zu Zerbst entsprungen. ö 9 Gerichts- und Polizei⸗-Behörden des In⸗ und Auslandes werden eisucht, den Fritsche im Betretungsfalle zu verhaften, hierher abzu—

i. und der Erstattung der Kosten gewärtig ü sein. Dessau, den 31. Mai 1852.

Herzogliche Kreis-Directien.

Sig nalement.

Name: Christian Fritsche; Wohnort: Oranienbaum; Religion: evangetisch; Alter: 35 Jahr; Größe: 5 Fuß 3 Zoll; Haar: braun, lockig; Stirn: bedeckt; Augenbrauen: braun; Augen: grau, tiefliegend; Nase: gewöhnlich; Mund: mehr groß; Zähne: lückenhaft; Bart: braun, schwach; Kinn: rund, stark; Gesichtsform: länglich; Gesichts farbe: gesund; Statur: unter mittel; besondere Kennzeichen: Leberfleck über dem linken Auge, einen dergleichen unter der linken Brust, drei dergleichen auf dem linken Schulter⸗ blatt und mehrere auf dem Rücken.

Kleidung.

Grüner Tuchrock; Beinkleider von gezwirntem Hosenzeuge mit blauem Grunde und schwarzen Streifen; schwarze und weißkarrirte baumwollene Weste mit schwarzen Hornknöpfen; gehäkelter Shawl von giüner, rother und weißer Wolle; Leinwandhemde; blaue baumwollene Strümpfe mit grauer Wolle vorgestrickt; lange rindlederne Stiefeln; Hosenträger von weißer Borde mit Streifen und Schnallen; schwarze Tuchmütze.

se,, ö Der Wollmarkt in Güstrow,

durch Zoll⸗ und Steuerfreiheit für ein und aus⸗ gehende Wollen begünstigt, wird in diesem Jahre am 25., 26. und 268. Juni abgehallen und die Wolle schon vor Beginn des Marktes gelag ert, so daß mit Anfang des ersten Markttages, als des Haupttages, die Herren Käufer das ganze Quantum übersehen können. Güstrow, den 22. März 1852. Bürgermeister und Rath.

6251 Neue regelmäßige Dampfschifffahrt zwischen Hamburg und dem Nordseebade Helgoland.

Die großen, eisernen, mit eleganten und be— quemen Kajüten, so wie mit einer vortreff⸗— lichen Restauration versehenen Seedampfschiffe von 246 Pferdekraft -: „Mercator“, Capt. R. Cook „Britannia“, Capt. Buchanan, werden in diefem Jahre die folgenden, regel— mäßigen Fahrten unterhalten.

Vom 19. Juni incl. bis 31. Juli zweimal

wöchentlich: von Hamburg: jeden Mittwoch und Sonnabend Morgens; „» Helgoland: jeden Montag und Donnerstag Morgens. Vom 1. August bis 11. September drei⸗ mal wöchentlich: von Hamburg: jeden Dienstag, Donnerstag und Sonnabend;

» Helgoland: jeden Montag, Mittwoch und Freitag.

Vom 13. September bis 1. Oktober

zweimal wöchentlich wie oben.

Die obigen schnellen und sichern Dampf— schiffe werden den Weg vom Festlande nach Hel⸗ goland in wenigen Stunden va sch und bequem zurücklegen.

Nähere Auskunft ertheilt der Schiffsmakler

Hamburg, 1852. William Gibson,

Stubbenhuk 35, in Berlin der Bevollmächtigte

Theodor Uthemann,

Krausenstraße Nr. 43, am Dönhofsplatz.

709 Bekanntmachung. Nachverzeichnete, in den Jahren 1830 resp. 1829 und 1828 im Königreiche Sachsen gebo⸗ rene und in hiesigen Landen militair=, beziehend⸗ lich reservepflichtige Mannschaften haben bei den im Monat Dezember 1819 und 1850 stattgefun⸗ denen Rekrunirungen sich zur Untersuchung ihrer Diensttüchtigkeit nicht gestellt und werden deshalb da ihr Kufenthalt nicht zu ermitteln gewesen ist in Gemäßheit §. 8t des Gesetzes über Erfüllung der Militairpflicht vom 1. August 1846 in Verbindung mit §8. 17 des Gesetzes vom 9. November 1818, die Abänderung einiger Bestim= mungen des vorhin angezogenen Gesetzes betref⸗ fend, und 5§. 13 der Ausführungs-Verordnung zu selbigem hiermit vorgeladen, binnen einer dop⸗ pelten sächsischen Frist, längstens aber bis zum