1852 / 129 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

1725] Nothwendiger Verkauf. Das dem Gutsbesitzer Meklenburg gehörige, zu Zermüßzel gelegene, Vol. V. Pag. A8 des Hypothekenbuchs des Kammergerichts verzeichnete, jetz in das Hypothekenbuch des unterzeichneten Gerichts, Vol. XI. Fol. 460 No, 5 übertragene, auf 10,989 Thlr. 2 Sgr. 11 Pf. abgeschätzte Landgut soll . Dezember er., Von m. 11, Uhr, an hie siger Gerichtsstelle öffentlich meistbietend den. . . ö. Hypothekenschein können in der Re— sistratur eingesehen werden. i, , den 23. Mai 1852. Königl. Kreisgericht. Abtheilung J.

Nothwendiger Verkauf. Königl. Kreisgericht Langensalza, Abtheilung J. den 21. November 1851.

Die dem Ziegelbrenner Heinrich Benjamin Kraushar zugehörige, in der Nähe der Stadt Langensalza sub Nr. 930 belegene Salpeter⸗ und Ziegelhütte nebst Zubehör, zufolge der nebst Hypothekenschein in unserer Registratur einzu— sehenden Taxe, abgeschätzt auf 6148 Thlr. 13 Sgr., soll in dem auf den 14. Juli 1852, von Vormittags

11Uhr bis Abends 6 Uhr, angesetzten Termine an hiesiger Gerichtsstelle öffentlich an den Meistbietenden verkauft werden.

756 1402 Nothwendiger Verkanf.

Das in der Regierungs-Straße sub Nr. 13 hierselbst belegene, Vol. J. Nr. 227 des Hypo⸗ thekenbuchs verzeichnete, dem Schankwirth Ernst Heinrich Ferdinand Günther gehörige Wohnhaus nebst Zubehör, abgeschätzt auf 40, 037 Rthlr., soll in dem .

am 2. November 1852, Vorm. 11 Uhr,

vor dem Kreisgerichts⸗Rath Moers an ordent⸗ licher Gerichtsstelle hierselbst, Junkerstraße Nr. 4, anberaumten Termine öffentlich an den Meist-— bietenden verkauft werden.

Die Taxe und der Hypothekenschein können in unserer Kredit⸗Registratur eingesehen werden.

Frankfurt a. O., den 24. März 1852.

Königliches Kreisgericht, J. Abtheilung.

562! Nothwendiger Verkauf. Königl. Kreisgericht zu Krossen, J. Abtheilung.

Das in Krossen belegene, der verehelichten Manrermeister Rüdiger gehörige, im Hypotheken⸗ buche Vol. J. Fol. 126 No. 126 verzeichnete Weinbergs-Grundstück, der Silberberg genannt, abgeschätzt auf

öb7 Thlr. 9 Sgr. 10 Pf.,

zufolge der nebst Hypothekenschein in unserer Registratur einzusehenden Taxe, soll am 27. November d. J., Vorm. 11 Uhr,

an ordentlicher Gerichtsstelle subhastirt werden. Krossen, den 22. April 1852.

16 Nothwendiger Verkauf.

Das im Inowraclawer Kreise gelegene Rit— tergut Niemojewko Nr. 178, abgeschätzt auf 32,934 Rthlr. 27 Sgr. 6 Pf., zufolge der nebst Hypothekenschein und Bedingungen in der Re— gistratur einzusehenden Taxe, soll

in R, Ja Ion,

Vormittags um 11 Uhr, an ordentlicher Gerichts⸗

stelle subhastirt werden.

Alle unbekannten Realprätendenten werden quf⸗— geboten, sich bei Vermeidung der Präklusion spä— testens in diesem Termine zu melden.

Die dem Aufenthalte nach unbekannten Be— sitzer, und zwar:

4) die Wittwe Wilhelmine Lawrenz, geborene

Sowalli;

2) die Erben des Gutsbesitzers Johann Lawrenz, so wie die dem Aufenthalte nach unbekannten Realgläubiger:

1) die Francisca, geborene Kownacka, und Jo⸗ r, Nepomucen von Plawinskischen Ehe⸗ eute;

2) die Gustav Symphorian und Marianna, eborene Kownacka von Plawinslischen Ehe⸗ eute,

werden hierdurch öffentlich vorgeladen.

Inowraclaw, den 9. November 1851.

Königl. Kreis⸗Gericht. J. Abtheilung.

Sprzedaz KRonieczna.

W powiecie InowroctawSskim potozone dobra szlacheckie Niemojewko pod Nrem. 178, oszacowane na 32,934 tal. 27 5sgr. 6 fen. wedie taxy mogäccj bys præejrzanj wraz z wykazem hypothecnym i warunkami w Registraturze, ma bys

ni ü Lip ea 1852. przed poludniem o godeaimie 11tj, w miejs cu wyklem posiedazen sadovwem spraedane.

Wszyscy niewiadomi, pretendenci realni way waja sie, azeby sie pod uniknieniem pre- kluzxyi zgkosili najpöäniéj e terminie oznaczonym.

Nie wiadomi I pobytu posiadacze, miano wicie:

1) Wäaowa Wilhelmina Lawrenz, urodzona So walli;

2) sukcessorowie dzie dzica döbr Jana Lawrenz, niemniej z mie js ca pobytu nie viadomi wierzyciele realni: ĩ ;

1) Franciszka, urodzona Kownacka i Jan

Nepomucen mat onkowie Plawinsecy;

5) 8 = * 2) Gustav Symsorian i Maryanna, z dorau Kovnacka malt onkowie Blawinseyꝶ,

zakoꝛy waj4 sie niniejszèm publicanie. Ino wrackaw, dnia 9. Listopada 1851.

Kroölewöki sad powiatowy. Wydziah I.

7141 Nothwendiger Verkauf.

Das Rittergut Zalesie im Kreise Schwetz, zu⸗ folge der nebst Hypothekenschein in der Registra⸗ zur einzusehenden Taxe, landschaftlich auf 9388 Rthlr. 3 Sgr. 4Pf., abgeschätzt, soll in termino

den 23. Dezember e., Morgens 11 Uhr, an ordentlicher Gerichtsstelle subhastirt werden.

Schwetz, den 15. Mai 1852. Königliches Kreisgericht. J. Abtheilung,

CIT 221

Am 24. März 1851 ist hierselbst der Dr. der Medizin Carl Friedrich Benjamin Stisser, gebo⸗ ren zu Garz im Dezember 1770, ohne Hinter⸗ lassung bekannter Erben verstorben. Er war ein Sohn des zu Garz am 1. April 1799 verstor= benen Bürgermeisters und Stadtrichters Carl , n. Stisser und dessen am 156. Dezember 770 verstorbenen Ehefrau Johanne Charlotte Juliane geb. Lorbeer, und ein Enkel mütterlicher Seits des Apothekers Benjamin Lorbeer und dessen Ehefrau geb. Grundmann zu Prenzlau, und väterlicher Seits des im Jahre 1739 zu Stettin verstorbenen Kriegs und Domainenraths in Ulrich Stisser und dessen Ehefrau Wil= elmint Rosine Katsch.

Es werden hiermit Alle, welche an seinen eiwa 10,9009 Rihlr. betragenden Nachlaß als Erben oder Erhnehmer Ansprüche zu haben ver=

meinen, hiermit aufgefordert, sich binnen 9 Mo— naten, spätestens in dem auf

den 10. April 1853, Vormittags 11 Uhr,

vor dem Kreisrichter Hartmann hier an Gerichts⸗ stelle angesetzten Termine, schriftlich oder persön⸗— lich zu melden, widrigenfalls der Nachlaß den sich meldenden und legitimirenden Erben aus— geantwortet, event. aber dem Fiskus als herren⸗ loses Gut überwiesen und die Präklusion der nicht angemeldeten Erben erfolgen wird. . Zu Sachwaltern werden die hiesigen Rechts⸗ Anwälte, Justizrath Gottschalck, Rechts⸗Anwälte Ruhnecke, Burchardt, Pescatore vorgeschlagen. Landsberg a. d. W., den 14. Mai 1852. Königl. Kreisgericht. J. Abtheilung.

lot! Oeffentliche Vorladung.

Der Weber Karl Dierig in Lampersdorf hat wider seine Ehefrau, Elisabeth, geborene Wolf, wegen böslicher Verlassung auf Trennung der Ehe geklagt. Zur Beantwortung der Klage

haben wir einen Termin auf den 16. Juli 1852, Vormittags um

11 Uhr, in unserem Geschäftslokal am Schloßplatz hier= selbst vor dem Kreisrichter Bernstein angesetzt, zu welchem die Verklagte unter der Warnung hierdurch vorgeladen wird, daß, wenn sie sich we⸗ der vor noch in dem Termine meldet, die bös⸗

liche Verlassung für zugestanden erachtet und au Trennung der Ehe erkannt werden wird. Frankenstein, den 11. März 1852. Königl. Kreisgericht. JI. Abtheilung.

713 Bekanntmachung.

Der Kaufmann Friedrich Wilhelm Krause zu Berlin behauptet, einen von ihm mit der Unter schrift „Fr. Wilh. Krause et Co.“ auf den Gast⸗ hofsbesitzer Louis Dürre zu Köslin gezogenen auf eigene Ordre lautenden, 6 Monate nach qui fälligen, von dem Bezogenen am 10. September 1851 acctptirten, mit einem Inkasso⸗Judossement auf den Justizrath Naumann zu Köslin verse— henen Primawechsel vom 10. September 1851 über 160 Thlr. verloren zu haben.

Der unbekannte Inhaber dieses Wechsels wird hierdurch aufgefordert, denselben binnen 6 Mo— naten, spätestens aber in dem am 11. Dezember er., Mittags 12 Uhr, vor dem Herrn Kreisrichter Möllhausen hierzu anberaumten Termine dem unterzeichneten Ge⸗ richte vorzulegen, widrigenfalls der Wechsel für unkräftig erklärt werden wird.

Köslin, den 25. Mai 1852.

Königl. Kreisgericht. J. (Civil) Abtheilung.

146 Bekanntmachung. el r unbekannte Inhaber nachstehenden Wech— els: Dresden, den 9. September 1851.

Für Rthlr 107 15 Sgr. Ultimo Dezember 1851 zahlen Sie für diesen Prima-Wechsel an die Ordre Eigene die Summa von Einhundert und sieben Tha— ler fünfzehn Silbergroschen den Werth in mir selbst und stellen es auf Rechnung laut Bericht.

P-

Koenenkam

gez. Leopold Goede. . Kocnenkamp in Danzig. No. 3262. Für mich an die Ordre des Herrn F. Emil Holberg, Werth in Rechnung. Dresden, 14. Dezember 1851. gez. Leopold Goede. wird aufgefordert, denselben spätestens in dem am 17. August e. 11 Uhr vor Herrn Secretair Siewert in unserm Gerichts- hause Zimmer Nr. III. angesetzten Termin uns vorzulegen, widrigenfalls der Wechsel für kraftlos erklärt werden wird. Danzig, den 26. Januar 1852. Königliches Kommerz und Admiralitäts⸗ Kollegium. von Grod deck.

690 8 ö zu der am 18. Juni d. J. anstehenden General⸗Versammlung der Actionaire der vereinigten Samburg-Magdeburger Dampfschifffahrts - Compagnie. Die Herren Stamm- und Prioritäts⸗Actionaire der vereinigten Hamburg- Magdeburger Dampf- schifffahrts⸗-Compagnie werden hierdurch zur dies⸗ jährigen ordentlichen General-Versammlung auf den 18. Juni d. J., Nachmittags 3 Uhr, im hiesigen Börsenhause ergebenst eingeladen. Die Einlaßkarten dazu können an den letzten 3 Tagen vorher, also vom 15. bis 17. Juni d. J., nebst den Stimmzetteln und dem Haupt⸗Verwaltungs⸗ Bericht, mit angehängtem Rechnungs-⸗Abschluß auf dem Comtoir der Gesellschaft, Holzhof Nr. 8, gegen die statutmäßige Legitimation in Empfang genommen werden. Gegenstände der Verhandlung werden sein: 1) der Vortrag des vom Direktor erstatteten Haupt⸗Verwaltungs Berichts und des Be⸗— richts des Verwaltungs⸗Rathes darüber; 2) die Wahl der Mitglieder des Verwaltungs⸗ Raths und deren Ersatzmänner; 3) eine Berathung über die Mittel zur ferneren Abbürdung der Prioritäts ⸗Actien. Magdeburg, den 27. Mai 1852.

Der Verwaltungs-Rath der vereinigten Hamburg⸗ Magdeburger Dampsschifffahrts-Compagnie. Justizrath Silberschlag, Vorsitzender.

[T7261 Steckbriefs⸗ Erledigung.

Unser heutiger Steckbrief ist durch die so eben

erfolgte Ergreifung des ꝛc. Fritsche erledigt. Deßau, den 31. Mai 1852. erzogliche Kreis⸗Direrction.

angenommen J

Redaction und Rendantur: Schwieger.

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Preuszischer

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Alle Pest-Anstalten des An- und Auslandes nehmen gsestellung auf den Königl. Preuß. Staats Anzeiger an, für 8Serlin die Expeditionen: Mauer- Straße Rr. 54. und

Anzeiger.

A 129.

Berlin, Freitag den 14. Juni

1852.

Nachdem Ich durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage den

Bau einer Chaussee von Groß⸗Strehlitz nach Himmlowitz durch den

Grafen Renard genehmigt habe,

bestimme Ich hierdurch, daß

auf dieser Straße das Expropriationsrecht für die zur Chaussee er⸗ forderlichen Grundstücke und das Recht zur Entnahme der Chaussee— Neubau- und Unterhaltungs-Materiallen nach Maßgabe der für

die Staats-Chausseen geltenden Bestimmungen Anwendung finden Staats⸗-Chausseen jedesmal geltenden Chausseegeld-Tarife.

die in Rede stehende Straße Gültigkeit haben. Der gegenwärtige 0 ist durch die Gesetz⸗Sammlung zur öffentlichen Kenntniß zu vringen. Charlottenburg, den 24. März 1852. Friedrich Wilhelm. von der Heydt. von Bodelschwingh. An den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten und den Finanz⸗Minister.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Dem Großherzoglich mecklenburg—-strelitzschen Forst - und Oeko—

nomie⸗Rath Dr. Franz Betzhold den Rothen Adler-Orden vier⸗ ter Klasse zu verleihen.

Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten. «Der Eisenbahn-Baumeister Plange ist zum Königlichen Eisen— bahn⸗Betriebs⸗Inspektor ernannt.

dem 29. Mai 1852 ein Patent

Ministerium für die landwirthschaftlichen Ange⸗ legenheiten. Bescheid vom 17. Mai 1852 betreffend die Ablssung von Krug⸗-Verlagsrechten. Der Königlichen General-Kommission wird auf den Bericht

ats ⸗6 t vom 5. April d. J., sollen. Zugleich verleihe Ich dem Grafen Renard das Recht zur ö. Erhebung des Chausseegeldes auf dieser Chaussee nach dem für die

d Auch sollen die dem Chausseegeld-Tarife vom 29. Februar 1840 ange- bei Rücksendung der AÄnlagen Folgendes eröffnet:

hängten Bestimmungen wegen der Chaussee-Polizei-Vergehen für

die Vorstellung des Justizraths N., als General⸗Bevollmächtigten der Frau Herzogin von N., wegen der Renten-Ablösungen in der Herrschaft N. betreffend,

Das Ministerium tritt der Ansicht der Königlichen General⸗ Kommission dahin bei, daß, wenn vor Verkündung des Ablösungs⸗ Gesetzes vom 2. März 1850 Krug-⸗Verlagsrechte aufgehoben und dafür feste Geld⸗Abgaben von den Partelen rechtsverbindlich fest⸗ gestellt sind, welche als Reallasten auf Grundstücken haften, die Ablösung der letzteren nach dem VII. und T. Titel des gedachten Gesetzes zu bewirken ist, und es auf den Ursprung der Geld⸗ Abgabe, welche die Entschädigung des Krug⸗-Verlagsrechts darstellt, nicht weiter ankommt. Die Königliche General-Kommission mag daher danach verfahren und den Justiz-⸗Rath N. in diesem Sinne auf seine Vorstellung vom 29. November v. J. bescheiden.

Was dagegen solche Geldrenten betrifft, welche erst nach der Emanation des Ablösungs-Gesetzes vom 2. März 1850 für die Ab⸗

lösung von Krug-Verlagsrechten festgestellt sind und werden, so ist

die Ansicht derjenigen Mitglieder des Kollegiums der Königlichen General-Kommission zu billigen, welche solche Renten zur Üeber⸗ nahme auf die Rentenbanken für nicht geeignet halten. Es ist nämlich nicht zu verkennen, daß durch das zweite Alinea des §. 58

des gedachten Gesetzes die nach der Gewerbe⸗Ordnung vom 17. Ja⸗

nuar 1845 abzulösenden Rechte und die dafür ferner zu stipuliren— den Renten den übrigen Bestimmungen der Gesetze vom 2. März 1850

haben entzogen werden sollen, und daß mithin auch der Titel X.

auf eine Feinspinn-Maschine für wollenes Streichgarn in der durch Zeichnung und Beschreibung nachgewiesenen Zusammensetzung und ohne Jemand in der Benutzung be⸗—

kannter Theile zu beschränken,

auf sechs Jahre, von jenem Tage an gerechnet, und für den Um—

fang des preußischen Staats ertheilt worden.

Verfügung vom 22. Mai 1852 betreffend die Por-

dungen in Angelegenheiten des Verbandes zur Regulirung der schwarzen Elster.

des Ablösungs⸗Gesetzes und namentlich der §. 64 auf solche Ren⸗ . , . . ten keine Anwendung finden. Dem Mechaniker Theodor Wiede zu Chemnitz ist unter

Berlin, den 17. Mai 18562. Ministerium für landwirthschaftliche Angelegenheiten. In Vertretung: Kette. . Königliche General-Kommission zu N.

Ober⸗Rechnungs⸗Kammer.

Am 1. Juni d. J, sind ausgeschieden: der Geheime Rechnungs— Revisor, Geheime Rechnungs⸗Rath Kellner mit Pensian, und der

tofreihett auf die Korrespondenz- und Akten-Sen— Geheime revidirende Kalkulator Rohr, behufs seines Ueberganges

zu dem Königlichen Ministerium für Handel, Gewerbe und 6äffent—

liche Arbeiten.

Nach 8.9 des Gesetzes vom 7. April c. (Königlich Preußischer

Staats⸗Anzeiger Nr. 963, Seite 522) ist dem Verbande zur Regu— lirung der schwarzen Elster für alle Verhandlungen in Ängelegen— heiten des Verbandes für die Dauer der ersten, von Königlichen Beamten zu leitenden Ausführung der Meliorations- Anlagen bis zu deren Uebergabe in die eigen Verwaltung des Verbandes die Portofreiheit bewilligt worden. Die Post-Anstalten werden hiervon mit der Aufgabe in Kenntniß gesetzt, die Korrespondenz⸗ und' Akten Sendungen in Angelegenhelten des Verbandes, insofern dieselben mit öffentlichem Siegel verschlossen und mit dem Rubrum:

„die Regulirung der schwarzen Elster betreffend“ bezeichnet werden, bis auf Weiteres portofrei zu befhrdern.

Berlin, den 22. Mai 18562.

Der Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.

Ange ßhommen; Der General⸗Major und Commandeur der Isten Infanterie-⸗Brigade, von Döring, von Königsberg in Pr.

Abgereist: Ste. Excellenz der Herzoglich anhalt-cöthensche Staats-Minister von Goßler, nach Cöthen.

Berlin, 3. Jun. Seine Majestät der König haben Aller— gnädigst geruht: dem Landrath des Kreises Lippstadt, Freiherrn von Schade, die Erlaubniß zur Anlegung der von Sr. Durch⸗ laucht dem Fürsten zur Lippe ihm verliehenen Verdienst-Medaille zu ertheilen;

Dem Premier -Lieutenant von Sydow des 31. Infanterie⸗ Regiments, in Anerkennung seiner Leistungen im Gebiete der Geo graphie, die große goldene Medaille für Wissenschaft zu verleihen.