1852 / 131 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

[731] Oeffentliche Bekanntmachung.

Das nachstehende Erkenntniß:;

, des Königs!“

In ver Untersuchungssache wider die Gerber gesellen Julius Behrendt aus Friedeberg, Julius Iieinhold Wilde aus oitbus, Albert esedebrod aus Demmin, Saxlehner aus Forste hat das Königliche Kreisgericht, J. Abtheilung, zu Span: dau In sciner öffentlichen Sitzung vom 12. Mai 1852, an welcher Theil genommen haben: 1) Holz ap fel Kreisgerichts Direktor, 2) Flaminins, Kreisgerichts- Rath, 3) von Gauvain, Kammergerichts⸗Referendar, für Recht erkannt, daß die Angeklagten Julius Behrendt, Julius Reinhold Wilde, Albert Miedebrock, Saxlehner zwar nicht der vorsätz= lichen schweren Körperverletzung eines Menschen schuldig und demgemäß: Behrend und Saxlehner, jeder mit einer zweimonatlichen, Wilde und Miedebrock, jeder mit einer einmonatlichen Ge— fängnißstiafe zu bestrafen, auch jeder der vier Angeklagten die Kosten der Untersuchung zu tra—⸗ gen gehalten, die baaren Auslagen aber pro rata eventualiter in solidum aufzuetlegen. V. R. W.“ wird Len abwesenden Angeklagten Wilde, Miedebrock und Sanlehner in Kraft der Publication bekannt gemacht.

Spandau, den 25. Mai 1852.

Königliches Kreisgericht. J. Abtheilunz.

I7331 Bekanntmachung.

In Verfolg der Bekanntmachung der mit der Reorganisation der Allgemeinen Preußischen Alters-Versorgungs-Anstalt beauftragten Kom⸗ mission vom 3. September v. J. wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß nach nun= mehr erfolgter Genehmigung der der General— Versammlung der Gesellschafts-Mitglieder zu machenden Vorlagen von Seiten der Herren Minister des Innern und der Justiz, gleichzeitig auch das von der hiesigen Königlichen Regierung im Jahre 1818 erlassene Verbot der er en ! neuer Gesellschafts⸗Mitglieder wiederum aufge⸗ hoben worden ist. Demgemäß darf von jetzt ab nicht nur die Annahme von Nachzahlungen auf frühere Einlagen, sondern auch die Aufnahme neuer Mitglieder wieder stattfinden, und sind dies fällige Anträge bis zu der binnen Kurzem zu er— wartenden Konstitnirung der neuen Gesellschafts— Vorstände an die mit der interimistischen Ver waltung der Allgemeinen Preußischen Alters—= Versorgungs ⸗Anstalt beauftragte Kommission unter der Adresse des Herrn Regierungs-Raths Hertel hierselbst zu richten. Sämmtliche Zeitungs= Redactionen werden im Interesse des Publikums um Aufnahme dieser Bekanntmachung ersucht.

Breslau, den 2. Juni 1852.

Der Ober-Präsident der Provinz Schlesien.

von Schleinitz.

1580] Sub hasta tions- Patent,

Das dem Kaufmann Karl Voigt, über dessen Vermögen der Konkurs eröffnet ist, gehörige, in der Knochenhaueruferstraße hier Nr. 18 belegene und im Hypothekenbuche über die Stadt Magde— burg Bd. 14 Blt. 824 eingetragene Wohnhaus nebst Seiten-, Hintergebäuden und Hofraum, worin ein Speditionsgeschäft betrieben ist und Niederlageräume vorhanden sind, abgeschätzt auf 7646 Rthlr. 13 Sgr. 63 Pf. Cour. ohne Abzug der Lasten und Abgaben und auf 6162 Rthlr. 8 Sgr. 65 Pf. nach Abzug derselben, zufolge der nebst Hypothekenschein: Und Bedingungen in der Registratur einzusehenden Taxe, soll in dem Termine

den 27. November d. J., Vormittags

111Uhr, vor dem Stadt- und Kreisgerichts-Rath Krüger an Gerichtsstelle, Domplatz Nr. 9 hier, in noih— wendiger Subhastation verkauft werden.

Magdeburg, den 149. April 1862.

Königliches Stadt⸗ und Kreis Gericht 1. Abtheilung.

2761 Rothwendiger Verkauf. Königliche Kreisgerichts-Kommission J. zu Schwedt, den 19. Februar 1852.

Das dem ehemaligen Quartiermeister Gra f= funder 1 in Schwedt belegene, im Hy⸗ othelenbuche von Schwedt Vol. 1. Rr. 67. fol. Ig96 verzeichnete Bürger- Grundstück nebst Perti= nenzien, abgeschätzt auf 7448 Rthlr. 13 Sgr. 9 Pf. ufolge der nebst neuestem Hypothekenscheine und

edingungen in der Registratur einzusehenden

Taxe, soll

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am 17. , , Vormittags r, an ordentlicher Gerichtsstelle subhastirt werden. Der dem Aufenthalte nach unbekannte Gläu⸗ biger, Einwohner Michael Friedrich Wey⸗ her, früher zu Nipperwiese, wird hiermit öffent- lich vorgeladen.

4961 Edictal⸗- Citation.

Auf Antrag des Rechts- Anwalt Wetzel hier, als bestellten Kurator über den Nachlaß der in Loepitz am 4. September 1851 verstorbenen Wirthschafterin Adelheid Horn, deren Vermögen in circa 1300 Rihlr. in baarem Gelde und emi— gen Pretiosen besteht, werden alle etwaigen un— bekannten Erben derselben resp. deren Erbnehmer hiermit aufgefordert, ihte vermeintlichen Rechte an den Nachlaß der 2c. Horn und zwar bis spä— testens in dem deshalb auf

den 26. Januar 1853, Vorm. 10 Uhr,

vor Herrn Referendar Schwanitz an hiesiger Ge— richisstelle anberaumten Termine unter Einreichung der betreffenden Zeugnisse resp. Urkunden nachzu— weisen resp. geltend zu machen, widrigenfalls nach fruchtiosem Ablaufe dieses Termins sie ihrer dessallsizen Rechte für verlustig erklärt werden und der Nachlaß hiernächst den legitimirten Erben ausgehändigt werden wird.

Merseburg, den 4. April 1852.

Königl. Kreisgericht J. Abtheilung.

17321 Ediktal⸗Vorladung.

Ueber das Vermögen des hiesigen Kaufmanns Karl August Herrmann Ambrosius ist per decretum vom 28. April c. der Konkurs- Prozeß eröffnet und Herr Rechts- Anwalt Koß⸗ mann zum Interims⸗-Kurator der Masse bestellt worden.

Der Termin zur Anmeldung aller Ansprüche der unbelannten Gläubiger an die Konkurs-Masse und zur Erklärung über die Beibehaltung des Herrn Interims-Kurators steht .

am J15. September 1852, Vormittags

1 uhr, vor dem Herrn Stadt- und Kreisrichter Dr. Ham brock im Verhandlungszimmer Nr. 2 des hiesigen Gerichts an.

Wer sich in diesem Termine nicht meldet, wird mit seinen Ansprüchen an die Masse ausgeschlossen, und ihm deshalb gegen die übrigen Gläubiger ein ewiges Stillschweigen auferlegt werden. Ven unbekannten Gläubigern werden zur Wahrneh- mung ihrer Gerechtsame die hiesigen Rechts ⸗An⸗ walt? Martens, Boie, Matthias in Vorschlag gebracht.

Danzig, 19. Mai 1852. Königliches Stadt- und Kreisgericht.

J. Abtheilung.

735 Bekanntmachung.

Der Jahresbedarf an Brennholz für die Nie⸗ derschlesisch⸗Märkische Eisenbahn pro 1853, be⸗ stehend in circa 2250 Klaftern Kief ern⸗Kloben⸗ holz, soll im Wege der Submission beschafft werden. Offerten auf diese Lieferung, oder auch nur auf einen Theil derselben, werden bis zum 21sten d. M. entgegengenommen, und sind mit der Aufschrift: .

„Submission auf die Lieferung von Brenn⸗ holz für die Niederschlesisch⸗Märkische Eisen bahn“ bis . an uns einzusenden. Die Lieferungs— Bedingungen sind in unserem Haupt⸗Büre au ein- zusehen und auch Abschriften derselben, gegen Er= stattung der Kopialien, zu beziehen.

Berlin, den 2. Juni 18522... .

Königl. Veiwaltung der Niederschlesisch⸗Märkischen Eisenbahn.

662 Bekanntmachung.

l J der nach den Bestimmungen der SS. 39, 4 und 47 des Gesetzes vom 2. März 1850 und unferer Bekanntmachung vom Aten d. M. heute stattgefundenen öffentlichen Berloosung von Ren⸗ tenbriefen, sind folgende Apoints gezogen worden: Lirtr. A. zu 1060 Thlr. Nr. 244. 321. 409. B. 500 Thlr. Nr. 1265. 4134. 359. „G. . 100 Thlr. Nr. 32. 73. 236. 284. 288. 317. 326. 327. 848. 934. 973. 1113.

25 Thlr. Nr. 107. 145. 339. 10 Thir. Nr. 259. 313. 375. 481. 538. So. Die Inhaber werden aufgefordert, gegen Quit⸗ tung und Einlieferung dieser Rentenbriefe nibst den dazu gehörigen Coupons Ser. I. Nr. 5 bis

2 D. * 1 E. 2

incl. 16 den Nennwerth der erster ze, be,. ö sleten bet unserer vom 4. tober dieses Ja . * Wochentagen . . 6j 6 . in Empfang zu nehmen. Von dem vorgedachten Tage ab hört die Ver—Q zinsung der ausgeloosten Rentenbriefe auf. Der Werth der etwa nicht mit eingelieferten Coupons wird bei der Auszahlung vom Kapitale in Ab⸗— zug gebracht.

Wegen der Verjährung der ausgeloosten Ren— tenbriefe verweisen wir auf die Bestimmungen bes §. 44 1. C.

Königsberg, den 18. Mai 1852.

Königliche Direction

der Rentenbank für die Provinz Preußen. 7361 W oll mar! t.

An Wolle wurden von den Rustikal⸗Besitzern zum diesjährigen am 2Tsten d. abgehaltenen Frühjahrs-Wollmarkt überhaupt eingebracht 180 Cir. 42 Pfd., dagegen vorjährig 209 Etr. ö. . mithin die sjährig weniger 29 Cn. 23 Pfd.

Die Preise der Wolle waren: der besten Sorte 64 Rthlr. 5 Sgr., der mittleren Sorte 58 Nthlr. 20 Sgr., und der geringeren Sorte 55 Rthlr. 5 Sgt., mithin durch schnittlich 59 Rthlr. 10 Sgr. der Centner. Vorjährig betrug der Preis nur 50 Rthlr. 23 Sgr. 4 Pf., mithin ist die s⸗ jährig der Cenmer um 8 Rihlr. 16 Sgr. 8 Pf. theurer bezahlt worden.

Brieg, den 29. Mai 1852.

Das Polizei ⸗Amt.

6681 Bekanntmachung.

Das Amt des hiesigen Bürgermeisters soll mit einem Gehalte von 660 Rthlrn. jährlich wieder besetzt werden.

Qunalifizirte Bewerber werden ersucht, ihre Meldungen bis zum 1. Juli c. dem Vorsteher, Justiz-Rath Litzmann, zugehen zu lassen.

Perleberg, den 18. Mai 1852.

Der Gemeinde ⸗Rath.

734 Bekanntmachung.

Die Drahtliefe rung für die oberirdische Leitung der Königl. sächsischen Staats- Telegraphen betreffend.

Für die zweite Leitung der Königl. sächsischen Staats- Telegraphen werden 1350 Ceniner Eisen— draht erforderlich.

Fabrikanten, welche die Lieferung dieses Drahts zu übernehmen gesonnen sind, haben ihre Offer⸗ ken „frankirt“ bis zum 2osten dieses Monats bei der Königl. sächsischen Telegraphen Direction in Dresden einzureichen.

Die allgemeinen Lieserungs-Bedingungen sind in lithographirten Exemplaren bei den Königl. sächsischen Staats -Telegraphen-⸗Büreaus zu Dres⸗ den und Leipzig zu erlangen.

Dresden, den 1. Juni 1852.

Die Königl. Direction der sächsischen Staats

Telegraphen. 83 d. .

614 .

** 3* . 62 . Lübeckische Staats -Anleihe von 1850.

Die Zahlung der am 1. Juli 1852 fälligen Zins-Coöupons findet nach der Wahl der Inha— ber statt:

in Berlin bei Herren Gebrüder Schickler

oder bei Herren Mendelsohn & Co., in Hamburg bei Herrn Salomon Heine, in Lübeck bei der unterzeichneten Behörde.

Es sind dazu Lie Werktage vom 1. bis 15. Juli bestimmt. .

Diejenigen Inhaber, welche die Zahlung in Berlin oder in Hamburg entgegennehmen wollen, haben ihre Coupons einen Monat vorher mit hin zwischen dem 14. und 15. Juni d. J. bei einem der gedachten Banquier-Häuser abstempeln zu lassen. ö.

Die abgestempelten Coupons, welche zwischen dem 1. und 15. Juli nicht in Berlin und Ham⸗ burg bei dem Banquier - Hause, von welchem sie abgestempelt sind, erhoben werden, können später⸗ hin nur in Lübeck eingezogen werden.

Lübeck, den 8s. Mai 1852.

Die Deputation zur Verwaltung der

Lübeckischen Staats-⸗Anleihe von 1850.

Redaction und Rendantur: Schwieger.

Berlin, Druck und Verlag der Deckerschen Geheimen Ober-Hofbuchdruckerel.

das Abennement beträgt: 20 3gr. für L Jahr

in allen Theilen der Monarchie ohne Preis - Erhöhung.

Mit geiblatt ( reuß. Adler - zeitung) in gerlin: 1 Kthlr. I 39gr. 6 pf. in der ganzen Klenarchit: 1èẽäRihlr. 173 38gr.

Königlich

Bren ßischer

Alle Pest-Anstalten des An⸗ . n Sestellung ö. en Königl. Preuß. Staats-Anzei an, für gerlin die 6 2 Expeditionen: . A auer -- Straße r. 51. und Ceipziger- straße Rr. 14.

2

Inze j ger.

H 131.

Berlin, Sonntag den 6. Juni

1852.

Nachdem Ich durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage den chausseemäßigen Ausbau der Straße von Simmern über Sargenroth nach Gemünden durch die betheiligten Gemeinden genehmigt habe, / bestimme Ich hierdurch, daß auf diese Straße das Recht zur Gypro⸗ priation der sür die Chaussee erforderlichen Grundstücke und das

Recht zur Entnahme der Chausseebau⸗ und Unterhaltungs-Maleria⸗ lien nach Maßgabe der für die Staats-Chausseen geltenden Be—

stimmungen Anwendung finden sollen. Zugleich verleihe Ich den bethei⸗ ligten Gemeinden das Necht zur Erhebung des Chausseegeldes auf dieser

Chaussee nach dem für die Staats-Ehausseen jedesmal geltenden Chausseegeldx Tarife. Auch sollen die dem Chausseegeld-Tarlfe , 16, . Bestimmungen wegen der Chaussee⸗Polizei-Vergehen für die in Rede stehende Straße Gül— tigkeit haben. st h J aße Gül

Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesetz-Sammlung zur

öffentlichen Kenntniß zu bringen. Potsdam, den 12. Mai 1852. Friedrich Wilhelm. ö von der Heydt. von Bodelschwingh. . 1 . in Miner ö p ä6ff scke Arbei den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten und den Finanz⸗Minister.

Gesetz, betreffend die Besteuerung der trockenen Wech-⸗ wwichtsporto, als auf das 3 i . die ,, Vorschriften über die Taxirung der Vir Friedri« j a6 2. Seld⸗ un zerthsendungen unverä ; , g Wir Friedrich Wilhelmi, von Gottes Gnaden, König von , . .

sel, Anweisungen und anderer kaufmännischen Papiere. Vom 26, Mai 1852.

Preußen ꝛc. ꝛc. verordnen, mit Zustimmung der Kammern, was folgt: Se . Der Stempelsteuer für gezogene Wechsel (Kabinets-Ordre vom 3. Januar 1830 zu 2, Gesetz⸗Sammlung Seite 9) unterliegen fortan auch alle eigenen (trockenen) Wechsel, die

den Handelspapiere, so wie Anweisungen aller Art. dürfen Anweisungen, welche am Orte der Ausstellung entweder am

folgenden Tages zahlbar sind, keines Stempels. wegen der im Giroverkehr der Bank auf jeden Inhaber ausgestell—

ten Anwelsungen bei der Bestimmung der Kabinets-Ordre vom

31. Januar 1841, Gesetz-Sammlung Seite 29. 8

Doole BVorschriften des Stempelsteuer-Gesetzes vom 7. März 1827 und die dasselbe erläuternden, ergänzenden und abändernden DHest mnmungen welche sich auf die Versteuerung der gezogenen Wechsel, auf deren Indossemente, auf Bürgschaften dafür u. s. w. beziehen, namentlich auch die S5. 20 und 26 des Gesetzes, finden auf die im vorstehenden §. 1 bezeichneten Papiere Anwendung. / Der Finanz-Minister ist mit der Ausführung dieses Gesetzes beauftragt. . Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift unb beigedrucktem Königlichen Insiegel. Gegeben Sanssonci, den 26. Mal 1852.

(L. S) Friedrich Wilhelm. von Manteuffel. von der Heydt. Simons.

von Raumer. von Westphalen. von Bodelschwingh. von Bonin.

nter den Be⸗ nennungen „Promessen“ oder J Jedoch be indlich beigedrucktem Königlichen Insiegel. Tage der Ausstellung selbst, oder im Laufe des unmittelbar darauf fie Auch verbleibt es

Gesetz, betreffend die Ermäßigung des Güter-Porto auf den Preußischen ' Posten. Vom 2. Juni 1852.

Wir Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden, Köntg von Preußen ꝛc. ꝛc. verordnen, mit Zustimmung der Kammern, was folgt:

. §. 1 . . Güterßorto für Postsendungen beträgt 13 Silberpfennige . jedes ö des Gewichts der Sendung auf je fünf Meilen der in gerader Linie zu messenden Entfernung des Abgangsorte vom Bestimmungsorte. ; J 6. Ueberschießende Lothe werden gleich einem Pfunde und Entfer— nungen unter fünf Meilen für volle fünf Meilen gerechnet. ö Als geringster Satz für eine jede derartige Sendung ist das dop⸗ pelte Briefporto zu erheben. Das Paketporto schließt das Porto für einen einfachen, das Paket begleitenden Brief in sich.

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Wenn mehrere Pakete zu einer Adresse gehören, so wird für jedes einzelne Stück der Sendung die Taxe selbstständig berechnet.

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ö Die Bestimmung des §. 2 findet auch Anwendung auf die Geldsendungen und auf die sonstigen Sendungen, deren Werth deklarirt worden ist, und zwar sowohl in Beziehung auf das Ge⸗ Werthporto (Assekuranzgebühr). Im

§. 4. Das Sor! . 59 5 Das Porto für Sendungen nach und aus den zum Postvereine

gehörigen fremden oder anderen auslaͤndischen Staatsgebieten richtet ch nach, den mit den betreffenden fremden Staaten abgeschlossenen

. 2. Vostverträgen.

ö Das gegenwärtige Gesetz tritt mit dem 1. Juli 1862 in Kraft. Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und Gegeben Sanssouci, den 2. Juni 1852.

(E. 8) Friedrich Wilhelm. von Manteuffel.

von der Heydt. Simons. von Raumer. von Westphalen. von Bodelschwingh. von Bonin.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

Dem bei dem Kreisgerichte zu Erfurt angestellten Gexichtsboten

und Exekutor Johann Peter Lakenmacher das Allgemeine

Ehrenzeichen zu verleihen; und Die Wahl des bisherigen Conrectors an dem Gymnastum zu

Prenzlau, Professors Dr. Meinicke, zum Direktor dieser Anstalt zu bestätigen.

Meinisterium für Sandel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.

ö Der bisherige Geheime revidirende Kalkulator bei der Ober⸗ Rechnungs-Kammer, Friedrich Rohr, ist zum Geheimen expedi⸗ renden Secretair und Kalkulator beim Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten ernannt worden.