1852 / 132 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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; een, aft der Bau der Bahn, so wie nach voll⸗ , ,, , ,, unter den noch festzustellenden, Meiner Genehmigung k Bedingungen kem Staate für immer zu überlassen ist. Zugleich bestimme Ich, daß die in dem Gesetze über die e,, ,, nehmen Com 8. November 1838 (Gesetz Sammlung für 1832 Site hs) ergangenen allgemeinen Vorschriften, namentlich diejeni⸗ gen über die Expropriation so wie die Verordnung vom 21. De⸗ Reuber 1846, Cie bei dem Bau von Eisenbahnfn beschästißten Hand. Arbeiter betreffend (Gesetz Sammlung für 1847 Seite 21), auf das

Unternehmen Anwendung sinden sollen.

Sanssouci, den 3. Juni 1852. Friedrich Wilhelm.

von Manteuffel. von der Heydt. Simons. von Raumer. von Westphalen. von Bodelschwingh. von Bonin.

An das Staats⸗Ministerium.

Auf den Bericht vom 9. Mai d. J. genehmige, Ich, daß der in Berlin vor dem Brandenburger Thore am Exerzierplatze belege⸗ nen, bisher gemeinhin „Segerhof“ genannten Straße, dieser Name definitiv beigelegt werde. Sie haben hiernach das Weitere zu ver— anlassen.

Potsdam, den 15. Mai 1862. Friedrich Wilhelm. von der Heydt.

An den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.

Se. Mꝛajestät der König haben Allergnädigst geruht:

Dem Bau-⸗Inspektor Schönner zu Barby den Charakter als ‚„Bau⸗-⸗Rath“ zu verleihen.

Der Königliche Hof legt heute die Trauer auf drei Tage für Se. Hoheit den Herzog Eduard von Sachsen-Alten⸗ burg an.

Berlin, den 7. Juni 1852.

Der Ober⸗Ceremonienmeister.

Graf Pourtales.

Berlin, den 7. Juni 1852.

Se. Königliche Hoheit der Prinz Georg von Preußen sind nach Ems abgereist.

Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.

Das dem Maschinenbauer Karl Ziegler zu Frankfurt a. O. unterm 20. März 1851 ertheilte Patent

auf eine durch Zeichnung und Beschreibung nachgewiesene Walzenpresse für breiartlge Substanzen

ist erloschen.

Verfügung vom 5. Juni 1852 betreffend die Auf⸗—

forderung wegen Angabe der in Folge des Zeitungs—⸗

Stempel⸗Gesetzes eintretenden Veränderungen in den

Abonnementspreisen der Zeitungen und die Bestellung auf dieselben.

Das Zeitungsstempel-Gesetz wird in diesen Tagen erscheinen. Die Post-Anstalten haben daher sofort die Verleger der inländischen Zeitungen aufzufordern, die Preise ihrer Blätter, und zwar 1) den Verkaufspreis, 2) den Stempelbetrag nach den gesetzlichen Bestimmungen, 3) den ganzen Betrag

anzugeben.

Die Verzeichnisse dieser Preise sind unverzüglich an das Zei— tungs-Comtoir einzureichen, bei dem ste unfehlbar zwischen dem 15ten und 17ten d. M. eingehen müssen.

Bestellungen sowohl auf inländische als auf ausländische Zei⸗ tungen 2c., deren Preise durch das neue Gesetz geändert werden, sind vorläufig nur unter der Bedingung anzunehmen, daß die Abon⸗ nenten sich verpflichten, den Mehrbetrag des Abonnements-Preises nachzuzahlen.

Das Erscheinen des neuen Preis-Courants wird in der Art beschleunigt werden, daß die neuen Abonnements -Preise noch vor Eintritt des neuen Abonnements -Termins zur Kenntniß der Post⸗ Anstalten gelangen.

Berlin, den 5. Juni 1852.

Der Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.

Verfügung vom 22. Mai 1862 betreffend die An⸗

wendung der Bestimmungen des deutsch-österreichi—

schen Post-Vereins-Vertrages auf die Korrespondenz

und die Fahrpost-Sendungen nach und aus den hohen⸗— zollernschen Landen.

Die Post-A nstalten werden davon in Kenntniß gesetzt, daß vom 1. Juni d. J. ab die hohenzollernschen Lande dem deutsch⸗ österreichsschen-Post⸗-Vereine angehören werden. Das Postwesen in den gedachten Landen bleibt dabei vorerst noch der Zürstlich Thurn und Taxisschen Post⸗Behörde überlassen. Bis dahin, daß wegen Uebernahme der unmittelbaren Verwaltung desselben eine Vereinba⸗ rung getroffen sein wird, kommen alle Bestimmungen des Vereins= Vertrages von dem obigen Termine ab auf die Korrespondenz und die Fahrpost-Sendungen nach und aus den hohenzollernschen Lan— den in Anwendung.

Das Vereins-Porto für die aus Preußen ze, unfrankirt nach Hohenzollern abgehende Korrespondenz wird in Rheinischer Währung zugerechnet.

Das Porto für die Fahrpost⸗ Sendungen kommt nach denselben Sätzen zur Berechnung, wie für die Sendungen nach und aus Württemberg.

Es ist jedoch das württembergische Transit-Porto für Sen— dungen nach und aus Preußen:

a) östlich der Weser auf 9 Meilen, b) westlich der Weser auf 11 Meilen,

und ferner das Porto für Hohenzollern nach dem ersten Progres— sions Satze zu berechnen.

Die gedachten Transitlinien für Württemberg von 9 und 11 Meilen kommen auch bei der Briefpost in Betracht.

Portofrei werden auf den Fürstlich „Thurn und Taxisschen Posten in den hohenzollernschen Landen befördert:

) die Korrespondenz und die Fahrpost⸗Sendungen Sr. Majestät des Königs und der Mitglieder Allerhöchstderen Familie, wo— gegen Eingaben von Personen in Privat-Angelegenheiten zu frankiren sind;

b) die Korrespondenz und die Fahrpost-Sendungen der König— lichen Regierung und deren Unter-Behörden in Hohenzollern, so wie der Gerichts-Behörden daselbst in herrschaftlichen

vat oder Parteisachen der Portozahlung unterliegen.

Berlin, den 22. Mai 1852. General ⸗Post⸗Anmt.

Das 20ste Stück der Gesetz⸗ Sammlung, welches heute ausgege⸗

ben wird, enthält unter

Nr. 3571. Das Gesetz, wegen Crhebung einer Stempelsteuer von Vom 2. Juni 1852;

politischen und Anzeigeblättern. und unter

„3572. Den Allerhöchsten Erlaß vom 3. Juni 1852, betreffend die Anlage einer Eisenbahn von Dortmund über Hoerde, Unna und Werl nach Soest, im Anschlusse an die Ber⸗ gisch⸗Märkische, die Köln-Mindener und Westphälische

Eisenbahn.

Berlin, den 7. Juni 1852.

Debits⸗Comtoir der Gesetz⸗Sammlung.

Ju stiz⸗ M inisterium.

Dem Rechtsanwalt und Notarius von Stöl

84 36 ö ; . ting zu Frede— burg, im Kreisgerichts-Bezirk Olpe, 5

legen.

Ministerium des Innern.

Dae 2 . . ö . . Adenrem andrathe Fonck ist das Landraths- Amt des Kreises 21 dDengu, im Regierungs⸗Bezirk Koblenz, übertragen worden.

Preußische Bank.

Bekanntmachung.

In. Gemäßheit des Publikandums des Herrn Chefs der Bank vom 22sten v. M. bringen wir hiermit zur öffentlichen Kenntniß,

daß die Bank-Kommandite in Bromberg am 14ten d. M. ihre Wirk“ samkeit heginnen und auch die bisher von der Königlichen Regie— rungs- Haupt-⸗Kasse daselbst besorgten Bank-⸗Geschäfte überneh⸗ men wird. .

ö ö von der Bank-Kommandite zu betreibenden Geschäfte be— stehen in:

) Dis 19 2 1 N 9 5 A 1 g f 1) Diskontirung von Wechseln auf Bromberg und Ankauf von Referendarien; der Rechtskandidat O 1659 b 1115 06h 816 . W von 2 .

Wechseln auf Berlin und andere inländische Plätze, an welchen sich dilial / Anstalten der preußischen Bank befinden, so wie von ausländischen Wechseln, welche an der herliner Börse einen Cours haben;

Ertheilung, von Darlehnen gegen Unterpfand von edlen Me— tallen, inlüändischen Staats-, Kommunal-, ständischen und anderen öffentlichen, auf jeden Inhaber lautenden Papieren und dem Verderben nicht ausgesetzten, leicht verkäuflichen Landes-Produkten und Waaren;

3 Ausstellung von Anweisungen auf die Haupt-Bank und deren , Anstalten in den Provinzen, so wie Einlösung der Anweisungen dieser Anstalten auf die Bank⸗Kommandite; Jesoꝛ gung des An- und Verkaufs von öffentlichen Papieren für Rechnung öffentlicher Behörden und Anstalten; Annahme von Wechseln und sonstigen zahlbaren Effekten zur Einziehung;

d . ; . der zur zinsbaren und unzinsbaren Belegung bei n Bank⸗-Comtoir zu Posen bestimmten Gelder von? Bee

. ist gestattet worden seinen Wohnsitz nach Büstein, in demselben Kreisgerichts-Bezirk, zu ver⸗

Kreises dem Civil-Supernumerarius Tetzlaff; die

das Kreisgericht zu Karthaus herige Kammergerichts-Auskultator Wilke ĩ

her lge Kammer V nach seiner E Refcerendarius zum Appellationsgericht zu Stettin.

Schullehrer Rehbein als vierter Lehrer fest

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Dienst⸗ oder Regierungs Angelegenheiten, wogegen alle Pri=

hörden, Anstalten und Privatpersonen, worüber die Antrã auf Ausfertigung der Bank⸗-Ohbligationen aber seitens n

Deponenten direkt an das genannte Bank-Comtoir zu rich⸗ ten sind.

Die Verwaltung der Königlichen Bank-Kommandite ist de Bank⸗ Buchhalter Wenke und dem Bank-Buchhalterei a tenen Gelpcke gemeinschaftlich übertragen worden und sind daher Beider Unterschriften bei allen rechtsverbindlichen Erklärungen und Ausfer⸗ tigungen der Bank-Kommandite erforderlich.

Berlin, den 7. Juni 1852.

Königlich preußisches Haupt ⸗Bank⸗Direktorium. von Lamprecht. Witt. Meyen. Schmidt. Dechend. Woywod.

ö

Angekommen: Se. Durchlaucht der Prinz Wilhelm zu

.

Solms-Braunfels, von Hannover.

Der General⸗Postdirektor Schmückert au . ; Westphalen. ch ö S8 der Provinz

N ; s86yezC. Me S j j ö. Abgereist: Der Unter-Staateé⸗Secretair im Ministerium des Innern, Freiherr von Manteuffel, nach Kissingen.

. Der General Major und Commandeur der 1sten Infanterie Srigade, von Döring, nach Marienbad.

Se. Excellenz der Kaiserlich russische General der Kas . Se. E ich ; z vallerie Kriegsminister und General-Avjutant Sr. Majestät des Kier von Rußland, Fürst Tschernyscheff, nach Weimar.

Se. Excellenz der General der Kavallerie und Oberbefehls— haber der Truppen in den Marken, von Wrangel, ist von

Treuenbrietzen hierselbst eingetroffen und bereits nach Wriezen a. O. wieder abgereist.

Per sonal - Chronik der

Pr ovinzial-Behörden.

Provinz Pammern.

Ernannt sind: Die Auskultatoren Weber und Pehlemann zu

Rescrendarien; der Re . tzen zum Auskultator und derselbe dem Kreisgerichte zu Anklam zur Beschäftigung überwiesen. t

Verliehen sind: Die erledigte Kreis⸗Seeretairstelle greifenhagener

. erledigte Kreis⸗

Secretairstelle kamminer Kreises dem Civil Supernumerarius Na u c

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Versetzt sind: Der Gerichts - Assessor Fanow als Kreisrichter an „marienwerderschen Departements; der bis

rnennung zum

9 g. i. ö ; Angestellt sind: An der Elementarschule zu Swinemünde der , . als und an der Bürgerschul daselbst der Schullehrer Jäger als Lehrer der dritten r n dit d hn e

Provinz Schlesien.

Verliehen ist 3 Dem bisherie . 3. ; ö gen Hülfsaufseher, Gardejäger Karl Theoder Gustag Müller, unter Ernennung zum Königlichen c ler die

Forsterstelle zu Fasanengarlen in der Ober fötsté en Gore sm en definitiv.