1852 / 136 p. 3 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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Z2 zur Genüge, wie derselbe nur gemeint sein

n n . ö nur die Fortsetzung der unter den Par⸗ teien überhaupt obwaltenden Streitsache, die auch durch Anstellung einer neuen Klage geschehe⸗ 6 . 9. wi n, rr Sprach⸗ in , ,, 1 Eu 20 Thl. JI. des corpus juris Fride- riciani hinter der betreffenden Stelle befindlichen Zusatz anlange, so sei solcher in der neuen Redaction fortgelassen und in Stelle roneten Verfahrens an zwei verschiedenen Orten,

ö 0 . z des dort ö 9 und 8. 21 Tit. 20, einfach auf din 32. Titel

aämlich 8§. 42 , wodurch hinlänglich angedeutet sei, daß dem Gesetzgeber

bie in dem früheren Gesetze enthaltene Klausel bedenklich geschienen, und er an den Vorschriften über das Provocations-Verfahren für biese Art der Provocation nichts habe ändern wollen.

Wenn dadurch dem Kläger ein Mittel gegeben werde, durch die Entsagung der angestellten Klage den Nachtheilen einer ungün—

stigen Prozeßlage,

einen Ausweg gelassen habe, die materiellen Nachtheile der zu scharfen irn. wenn schon nicht ohne erhebliche HSeldopfer, von sich abzuwenden, und würde es die Rechte des Klägers ver— letzen, wenn die Freiheit der Litisrenunciation unbedingt von der Zustimmung des Verklagten abhängig gemacht werden sollte.

Nach cröffneter Diskussion wurde zwar noch Verschiedenes zur Rechtfertigung der neueren Meinung vorgebracht, namentlich her—

vorgehoben, daß eben weil der Verklagte ein erhebliches Interesse

dabei haben könne, daß der für ihn in günstiger Lage sich befin—

dende Prozeß gerade in dieser Lage fortgesetzt werde, dem Kläger

nicht freistehen könne, den Verklagten durch seine Prozeß-Entsagung zu benachtheiligen, außerdem aber eine Diffamationsklage den Klä—

ger nur zur Anstellung einer neuen Klage nöthige, der Ver⸗

klagte aber dadurch nicht dagegen gesichert werde, daß der Kläger der neuangestellten Klage von Neuem entsage, und so die Sache

kein Ende gewinne.

Es fand jedoch die ältere Meinung überwiegend lebhafte Unter⸗ und nach geschlossener Debatte ward von der Versammlung die

stützung. Es wurde angeführt:

Die neuere Meinung sei allein oder doch hauptsächlich auf die

Wortfassung des §. 21 Tit. 20 Thl. J. der Allgemeinen Gerichts—

Ordnung, namenklich auf die darin enthaltene Bestimmung ge⸗ der Verklagte befugt sei, den Kläger „zur Fortsetzung Allein dieser Ausdruck sei in diesem ganz aus der betreffenden Stelle des Codex Fridericianus in die Allgemeine Gerichts Ordnung hinüber genommenen Theil des Ge- herren ! Eclat eint andere Bebeutung, als er vort' gehabt zu Pforta, Robert Buddensieg, ist das Prädikat „Professor“; erter , . möge. Denn die in die Allgemeine Gerichts ⸗Ord⸗

JI . , den Vorschrif⸗ das Prädikat „Oberlehrer“ beigelegt worden. ten vom Diffamationsprozesse erfolgen solle, habe wohl un⸗— ö a n . ä

stützt: daß des Prozesses“ anzuhalten.

setzes nur stehen geblieben, und erhalte hier durch den ganz verän⸗

haben nung aufgenommene Bestimmung, einen solchen Antrag des Verklagten nach

bedenklich darin ihren Grund gehabt, daß man sich überzeugt,

klagten bestrittene Forderung aus einem Schuldscheine, in welchem keine causa deébendi angegeben, als eine Darlehns-⸗Forde⸗

rung, eingeklagt habe, Verklagter aber ausdrücklich in Abrede gestellt, daß ein Darlehnsgeschäft stattgefunden, oder wenn der Ver⸗—

klagte in einem anderen Falle behauptet, daß die in dem Schuld— scheine angegebene causa deébendi unrichtig sei, indem ein anderes Geschäft zum Grunde gelegen, Kläger auch nicht rathsam gefunden habe, aus diesem Fundamente den Anspruch zu verfolgen und deshalb die Klage zurücknehme, so würde auch eine ausdrückliche Entsagung der eingeklagten Forderung dem Kläger nicht ver— wehrt haben, aus dem anderen der Ausstellung des Schuld— scheins wirklich zum Grunde gelegenen Geschäfte von neuem Klage zu erheben und Verklagter daher nur seinen Zweck erreichen, wenn er den Kläger im Wege des Diffama— tions⸗-Prozesses nöthige, seine angeblichen, auf den Schuld⸗ schein gegründeten Ansprüche binnen einer bestimmten Frist geltend zu machen. Es seien daher auch im Titel vom Diffamationspro— zesse für den Fall, wo die bloße Fortsetzung einer zurückgenom— menen Klage beantragt werde, gar keine Vorschriften enthalten, und daraus folge denn, daß nur die vorhandenen zur Richtschnur dienen könnten, und der Antrag, einen Kläger zur Fortsetzung des Pro— zesses, dem renuntiirt worden, anzuhalten, nicht zu beachten sei. Könnte aber selbst angenommen werden, daß ein solcher Antrag auch im Wege des Diffsmgtions -Prozesses, wenigstens in gewissen besonderen Zällen, sich gesetzlich begründen ließe, ö müsse doch immer darüber in einem beson deren Verfahren erst erkannt werden, da nach bekannten Vor chriften der Gerichts-Ordnung verschiedene Prozeß⸗ Gattungen ni t in dem nämlichen Verfahren vermischt werden dürften, bis dahin also das frühere Prozeß-Verfahren durch die

namentlich aber dem scharfen Präjudize der neuen Prozeß⸗Gesetzgebung zu entgehen, so sei es nicht auffallend, wenn die Gesetzgebung der vorzüglich benachtheiligten Partei wenigstens

Zurücknahme Seitens des Klägers als beseitigt angesehen sei. Der Ausdruck „den Prozeß fortsetzen“ könne daher in dem Zusammen⸗ hange, in welchem er jetzt stehe, nur die von dem zweiten Referen⸗ ten angegebene Bedeutung haben.

Wenn dabei von dem Gegentheile hervorgehoben wird, daß dem Kläger, wenn er in Folge eines Erkenntnisses im Diffama— tions verfahren eine Klage wirklich angestellt habe, immer noch frei— stehen würde, solche gleichfalls wieder zurückzunehmen und dadurch

die Intention des Verklagten doch zu vereiteln, so sei dieser Ein=

wand ohne Gewicht. Abgesehen nämlich davon, daß der Kläger schwerlich ein, so bedeutende Geldopfer erforderndes Verfahren rath— sam finden möchte, so könne derselbe auch nach Vorschrift §. 20 Tit. 20 und §. 14 Tit. 21 der Gerichts-Ordnung zu einer cautio

/ 40 lite brosequenda angehalten werden, außerdem aber stehe dem Verklagten ja frei, durch Anbringung einer auf Ungültigkeits— Erklärung der Ansprüche des Klägers gerichteten Reconvention dem

Nachtheile einer abermaligen Zurücknahme der Klage vorzubeugen.

Wenn endlich opponirt werde, daß dem Kläger bei Annahme der älteren Meinung ein Mittel an die Hand gegeben werde, ge— wisse Prozeßvorschriften zu umgehen, z. B. die, daß ein angenom— mener deferirter Eid nicht widerrufen werden könne, oder durch seine Zurücknahme der Klage die gesetzlichen Folgen versäumter Prozeß—

vorschriften von sich abzuwenden, so würden einestheils die Fälle wohl

sehr selten sein, wo ein Kläger blos aus diesem Grunde sich zu einer solchen immer doch bedenklichen und kostbaren Operation ent— schließen möchte, auch noch immer unter richterlicher Entscheidung

gestellt bleiben könne, ob und inwiefern dem Kläger, wenn er ganz den nämlichen Prozeß wieder aufnähme, die Prozeßverhandlun⸗ gen des früheren ihm entgegenstehen möchten, anderentheils sei aber dieser Grund auch einflußlos auf die hier zu entscheidende Frage, da, wenn der §. 21 Tit. 20 so verstanden werden müsse, wie die ältere Meinung annehme, jener Umstand nur als eine Folge des dem Kläger zustehenden Rechts, dem Prozesse zu entsagen, anzusehen sei, durch welche das Recht selbst nicht in Frage gestellt

werden könne.

Diese Gründe fanden im Wesentlichen allgemeinen Anklang,

ältere Meinung als die richtige angenommen und demgemäß der Eingangs erwähnte Rechtssatz zum Beschlusse erhoben. Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten. Dem Adjunktus und zweiten Geistlichen an der Landesschule

und Dem ordentlichen Lehrer an dem Gymnasium zu Neisse, Otto,

Angekommen: Se. Excellenz der General der Kavallerie

tine Jortsetzug des Verfahrens in der Art wie der Codex Fricke wund Oberbefehlshaber der Truppen in den Marken, von Wrangel ricianus sie angeordnet hatte, würde 9 . . . 63 von Spremberg.

ührten Zwe ühren, den Ver⸗ ö zu dem im Gesetze selbst angeführten Zwecke führen, ö u sn n, klagten gegen künftige Ansprüche des Klägers sicher zu stellen. Division, von Wu ssow, von Prenzlau.

Denn wenn z. B. der Kläger eine in quali et quanto vom Ver-

Se. Exeellenz der General-Lieutenant und Commandeur der

Abgereist: Seine Excellenz der Staats-Minister von der Heydt, nach Breslau. Der Geheime Kabinets-Rath Illaire, nach Breslau.

Berlin, 11. Juni. Se. Majestät der König haben Aller— gnädigst geruht: den nachbenannten Offizieren die Erlaubniß zur Anlegung der von Sr. Majestät dem Kaiser von Rußland densel⸗

ben verliehenen Orden zu erthe ilen. Es haben erhalten: Den St. Alexander ⸗Newski⸗Orden in Brillanten: der General der Kavallerie von Wrangel, Ober-Befehlshaber in den Marken, » General⸗-Adjutant, General⸗-Lieutenant von Lindheim, kommandirender General des 6ten Armee-Corps. Den St. Alexander⸗-Newski⸗Orden: Der General-Adjutant, General-Lieutenant v. Neumann. Den Weißen Adler⸗Orden: Der General⸗Adjutant, General-Lieutenant v. Gerlach. Den St. Wladimir⸗Orden dritter Klasse:

Der Flügel-Adjutant, Oberst von Alvensleben,

y y Oberst Graf von Blumenthal, Comman— deur des 1sten Garde-Regiments zu Fuß, Oberst Prinz von Croy, Commandeur des 2ten Garde-Ullanen⸗Regiments,

Oberst von Schlemüller, Commandeur

der 2Tten Garde⸗Kavallerie-Brigade,

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der Oberst von Schlegel, Commandeur des Kaiser Franz Gre— nadier-Regiments, n „von Berg, Commandeur der 7Tten Kavallerie⸗Brigade, Flügel-Adjutant, Major Graf zu Münster-Meinhövel, ö Freiherr von Manteuffel.

Den St. Wladimir-Orden vierter Klasse: der Hauptmann Graf von Hacke la suite des 1sten Garde⸗

Regiments zu Fuß, kommandirt zur Dienstleistung als Platz.

masor von Potsdam, Rittmeister von Bonseri des 6ten Kürassier— von Wedell Regiments (Kaiser Graf von Königsdorff) von Rußland), Hauptmann von Schlegell 5 von der Groeben zu Fuß, Rittmeister Pe dell des 2ten Ulanen-Regiments. Den St. Annen-Orden erster Klasse in Brillante! Der Kriegs-Minister, General-Lieutenant v. Bonin, Den St. Annen-Orden erster Klasse: General-Lieutenant Graf v. Walder see, Commandeur der Garde-Cavallerie,

Brese, Chef des Ingenieur-Corps General-Major Graf von Schlieffen, Commandeur der lsten Garde-Infanterie-Brigade.

n St. Annen⸗-Orden zweiter Klasse mn lichen Krone:

„Rittmeister von Witz St. Annen ⸗-Or

igel-Adjutant, Oberst von Schöler II. des Garde-Husaren-Regiments.

leben des Garde-Husaren-Regiments,

Ren zweiter nl fe in Brill g nien;

Den St. Annen-Orden zweiter Klasse:

Oberst von Puttkammer, Commandeur des Garde-Artillerie⸗Regiments,

Vogel von Falckenstein, Chef des Generalstabes Zten Armee⸗-Corps,

von Steinmetz, Commandeur des Kadetten-Corps, von Kleist, Commandeur des 2ten Garde-Regiments zu Fuß,

von Rauchhaupt, Commandeur des Kaiser Alexander Grenadier-Regiments, Graf von der Schulenburg, Commandeur des Garde⸗Reserve⸗Infanterie-Regiments, von Manstein, Commandeur des Sten Infanterie— Regiments (Leib-Infanterie-Regiment), . Freiherr von Rheinbaben, Commandeur des 24sten Infanterie-Regiments, Graf von Bönhoff

Adjutant,

Regiments Garde du Corps, Freiherr Lauer von des Garde-Kürassier-Regiments, Graf von Schlippenbach, Commandeur des 6. Kü— rassier⸗Regiments (Kaiser von Rußland), von Sobbe, Commandeur des 3. Ulanen-Regiments, Gerwie . Abtheilungs-Vorsteher im großen General⸗ Stabe, von Arnim, Inspecteur der Jäger und Schützen,

Oberst-Leutenant Mohrenberg, Platzmajor von Berlin.

Den St. Annen⸗Orden dritter Klasse:

12 1y** * * 82 * 2ommandeur

Hauptmann Freiherr von Schele des 22sten Infanterie⸗

Regiments, von Diezelski des 23sten Infanterie-Regimenlts, von Hippel des 31 sten Infanterie-Regiments, von Bünau des 27sten Infanterie-Regiments, Premier-Lieutenant Freiherr von Rothkirch-Trach des UIsten Garde⸗Regiments zu Fuß, Seconde-Lieutenant von Rauch J. des 6ten Kürass. Rgts. von Rauch II. S (Kaiser von Rußland).

Den St. Stanislaus-Orden erster Klasse:

)

der General Ala suite, General-Major von Brauchitsch, Com—

mandeur der 4ten Garde-Infanterie-Brigade,

General-Major von Kropff, Commandeur der 3Zten Garden,

Infanterie⸗Brigade,

von Wentzel, Commandeur der 12ten In⸗

fanterie⸗Brigade,

von Barby, Commandeur der 6ten Kaval-

lerie⸗Brigade, 6 von Borcke, Kommandant von Berlin.

des 1sten Garde-Regiments

Commandeur

Den St. Stanislaus-Orden zweiter Klasse mit der Kaiserlichen Krone: Der Oberst-Lieutenant Graf von Pölzig, Commandeur des Asten / Garde⸗Ulanen⸗Regiments,

* IBlügel-Adjutant, Major Freiherr Hiller von Gärtringen, 8 Major v. Boddien.

Den St. Stanislaus-Orden zweiter Klasse:

Der Oberst-Lieutenant von Wintzingeroda, Chef des General— Stabes 5. Armee-Corps,

2 7)

Major v. Glisczinski, Chef des General -Stabes des Garde⸗Corps, Graf von Blumenthal des Kaiser Franz Grena— dier-⸗Regiments, Commandeur des Lehr-Infanterie— Bataillons, von Trebra vom Garde-Jäger-Bataillon, geil von Eberstein, Commandeur des Garde— Schützen-Bataillons, Erich, Commandeur der Garde-Pionier-Abtheilung, von Stosch . r . von Podewils vom Garde-ALrtillerie⸗Regiment, von Griesheim vom 3Zten Husaren-Regiment, von Stößel des 6ten Kürassier-Regiments (Kaiser von Rußland), von Schrabisch, Adjutant des General-Kommandos 6ten Armee-Corps, Rittmeister von Schulz des 6ten Kürasster-Regiments (Kai⸗ I , . Flügel⸗Adjutant, Hauptmann von Lon.

.

1 St. Stanislaus-⸗Orden dritter Klasse:

Lieutenant von Gontard des 12ten Infanterie⸗Re⸗ giments,

von Alvensleben des 6ten Kürassier⸗ Regiments (Kaiser von Rußland),

von Brauchitsch II. des 1sten Garde— von Berg Regiments von Möllendorff 9 z3u Fuß

*

Königliche Schauspiele. Sonnabend, 12. Juni. Im Opernhause. 113te Schauspielhaus— Abonnements-Vorstellung: Der Sohn auf Reisen. Posse in 2 Ab⸗ theilungen, von C. Feldmann. Hierauf: Das Gefängniß. Origi— nal-Lustspiel in 4. Abtheilungen, von R. Benedix. (Hr. Feltscher: Doktor Hagen.) Kleine Preise: Fremden-Loge 2 Rthlr. Erster Rang und Balkon daselbst, inkl. der Prosceniums-Logen daselbst und am Orchester 1 Rthlr. Parquet, Tribüne, Parquet⸗-Loge und Prosce— nium des zweiten Ranges 20 Sgr. Zweiter Rang 15 Sgr. Dritter Rang und Balkon daselbst 125 Sgr. Parterre 15 Sgr. Amphitheater 77 Sgr. Sonntag, 13. Juni. Im Opernhause. (91ste Vorstellung.): Rothe Haare. Dramatischer Scherz in 1 Akt, von M. A. Grand⸗ jean. Hierauf: Maskerade. Ballet-Divertissement in 1 Akt, arran— girt von P. Taglioni. Dann: Eigensinn. Lustspiel in 1 Akt, von R. Benedix. (Fräul. Arens: Emma, als Gastrolle. Und: Don Quixote. Komisches Ballet in 1 Akt, von P. Taglioni. Kleine Preise: Fremden- Loge 2 Rthlr. ꝛc. In Charlottenburg. Der Damenkrieg. s theilungen, von Scribe und Legouvé, bearbeitet von Laube. (Hr. Feltscher: Gustav von Grignon.) Hierauf: Verschwiegene wider Willen. Lustspiel in 1 Akt, von Kotzebue. Anfang 6 Uhr. Billets zu dieser Vorstellung sind bis zum Tage der Vorstel— lung, Mittags 1 Uhr, im Billet-Verkaufs⸗Büreau des Schauspiel— hauses zu Berlin und Abends im Schloß⸗Theater zu Charlotten— burg an der Kasse zu folgenden Preisen zu haben: E Fremdenloge 1 Rthlr. Ein Billet im ersten Range Log Ein Billet in einer Parquet⸗Loge 15 Sgr. Ein P 15 Sgr. Ein Billet zum Orchester 125 Sgr. Ei ten Range Logen 10 Sgr. Ein Billet im dritten d 77 Sgr. Ein Billet in der mittlern Abtheilung des di ges 75 Sgr. Ein Parterre-Billet 10 Sgr. Ein B lerie 5 Sgr. Harke tpreise. Berlin, den 10. Juni. Zu Lande: Roggen 2 Rthlr., auch 1 Rthlr. 28 Sgr. Gerste 1 Rthlr. 16 Sgr. 3 Pf. Hafer 1 Rthlr. 7 Sgr. 6 Pf., 5 Sgr. Zu Wasser: Veizgen 2 Rihlr. 12 Sgr. 0 Pi. auch 2 Rthlr. 7 Sg 6 Pf. Rogzen 2 Rthlr. 1 Sgr. 838 Pf., auch 1 Rthlr. 27 Sgr. 6 Pf. Grosse Gerste 1 Rihlr. 18 Sgr. 9 Pf., auch 1 Rihlr. 15 Sgr Hafer 1 Rthlr. S Sgr. 9 Pf., auch 1 Rthlr. 4 Sgr. 8 Pf. Erbsen 2 Rthlr-, auch 1 Rthlr. 26 Sgr. 3 Pf.