802
Gesetz, betreffend den Handel mit Garn ⸗Ab fällen, Enden und Dräumen von Seide, Wolle, Baumwolle und Leinen. Vom 5. Juni 1852.
Wir Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden, König von Preußen ꝛc. c. verordnen, mit Zustimmung der Kammern, was folgt: Einziger Paragraph.
Die Bestimmungen des §. 49 der Allgemeinen Gewerbeord— nung vom 17. Januar 1845 und des §. 68 der Verordnung vom g. Februar 1849, betreffend die Errichtung von Gewerberäthen und verschiedene Abänderungen der Allgemeinen Gewerbeordnung, sinben fortan Anwendung auf den Handel mit Garn Abfällen, Enden und Dräumen von Seide, Wolle, Baumwolle und Leinen.
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Insiegel.
Gegeben Bellevue, den 5. Juni 1852.
(L. S.) Friedrich Wilhelm.
von Manteuffel. von der Heydt. Simons.
von Raumer. von Westphalen. von Bodelschwingh, von Bonin.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
Dem ersten Syndikus bei der schlesischen General⸗-Landschafts— Direction, Justizrath von Görtz zu Breslau, den Charakter als Geheimer Regierungs-Rath zu verleihen;
Den Justizrath und Notar Marchand hierselbst zum Gehei— men Justizrath; und
Den Kaufmann A. Behn in Singapore zu ernennen.
Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.
Dem Schlossermeister Kolesch zu Stettin ist in Anerkennung rühmlicher Leistungen in seinem Gewerbe die von des Königs Majestät gestiftete Preis-Medaille „für gewerbliche Leistungen“ in Silber verliehen.
a ⸗Verfügung vom 8. Juni 1852 — nach welcher l. Negterungen darauf zu halten haben, daß ö ⸗
**
schon bei den Vorarbeiten für Feststellung der Statuten
von Attien-Gesellschaften in denselben die das Auf—
sichtsrecht der Königl. Verwaltung s-Behörden betref— fende Bestimmung regelmäßig aufgenommen werde
Nach §. 24 des Gesetzes vom 9. November 1843 hat der Vor— stand einer Actien-Gesellschaft jährlich eine Bilanz des Gesellschafts— Vermögens zu ziehen und solche der Regierung mitzutheilen. Er— giebt sich aus dieser Bilanz, daß sich das Grundkapital um die Hälfte vermindert hat, so muß die Regierung von den Büchern der Gesellschaft nach §. 25 J. c. Einsicht nehmen. Es ist indessen nicht ausdrücklich ausgesprochen, daß die Regierung diese Einsicht auch in anderen Fällen verlangen darf.
Wenngleich die Verwaltungs-Behörden auch für die bereits bestehenden Gesellschaften dieses Recht als Ausfluß des ihnen zuste— henden Oberaufsichtsrechts zu behaupten und nöthigenfalls mit Energie auszuüben haben, so ist es doch wünschenswerth, bei nen entstehen— den Actien⸗Gesellschaften durch Aufnahme einer dieses Recht un— zweideutig feststellenden Bestimmung in die Statuten jedem mög— lichen Konflikt vorzubeugen.
Die Königliche Regierung wird daher veranlaßt, schon bei den Vorarbeiten für Feststellung solcher Statuten darauf zu halten, 3 in dieselben regelmäßig eine Bestimmung dahin aufgenommen werde:
„Die Königliche Regierung ist befugt, einen Kommissarius zur
Wahrnehmung des Aufsichtsrechts für beständig oder für einzelne
Fälle zu bestellen. Dieser Kommissarius kann nicht nur den
Gesellschafts⸗Vorstand, die General-Versammlung oder sonstige Organe der Gesellschaft gültig zusammenberufen und ihren Be—
rathungen beiwohnen, sondern auch jederzeit von den Büchern,
Rechnungen, Registern und sonstigen Verhandlungen und Schrift—
stücken der Gesellschaft Einsicht nehmen.“ Berlin, den 8. Juni 1862. Der Minister für Handel, Der Minister des Innern, Gewerbe und öffentliche Arbeiten. gleichzeitig in Vertretung des Mi— von der Heydt. Angelegenheiten.
von W halen. An estphale
sämmtliche Königliche Regierungen und das Königliche Polizei⸗Präsidium hierselbst.
nisteriums für landwirthschaftliche
49 Justiz⸗Ministerium. Allgemeine Verfügung vom 4. Juni 1852 — betref— fend die Zeitschrift: „Mittheilungen des Königlichen
Polizei-Präsidiums zu Berlin zur Beförderung der
Sicherheit spflege.“ Allgemeine Verfügung vom 30. März 1850.
Als Fortsetzung des von dem Polizeirathe Merker begründe— ten und später von „Baurath“ redigirt gewesenen Blattes:
„Mittheilungen zur Beförderung der Sicherheits pflege“, dessen HalÜ
tung den Stadt- und Kreisgerichten, so wie den Ober-Staats—
Anwalten durch die allgemeine Verfügung vom 30. März 1850 Justiz—
Ministerial-Blatt S. 118) anempfohlen worden ist, erscheint gegen⸗
wärtig seit dem Monat April d. J. eine von dem Polizei-Direktor
Schultz und dem Polizei-Rathe Dr. Stieber hierselbst in amt— lichem Auftrage redigirte periodische Zeitschrift unter dem Titel: „Mittheilungen des Königlichen Polizei-Präsidiums zu Berlin zur Beförderung der Sicherhettspflege.“
Sämmtliche Königliche Appellatlonsgerichté, desgleichen die Stadt- und resp. Kreisgerichte, so wie die Herren Ober⸗Prokurato ren werden hierdurch angewiesen, je ein Exemplar dieser Zeitschrift auf Druckpapier, und zwar, was die genannten Gerichte anlangt, zum Mitgebrauch für die Staatsanwaltschaft, zu halten und den sährlichen Abonnementspreis mit 3 Rthlr. 10 Sgr. aus den zu derartigen Zwecken zu ihrer Di s zu ent nehmen.
Ueber die Art des Bezuges der abonnirten Exemplare werden sich die vorgenannten beiden Redacteure der Zeitschrift mit zetreffenden Justizbehörden in Korrespondenz setzen.
SMG A* 8538 . 2 27 Berlin, den 4. Juni 1852.
Don viJI*J
An sämmtliche Appellationsg resp. Kreisgerichte
Prokuratoren.
Ministerinunm der geistlichen, Unterrichts⸗ Medizinal⸗Angelegenheiten.
Der Kandidat des höheren Schulamts, Dr. Karl Eduard Borchard, ist als ordentlicher Lehrer an dem Fri Wilhelms-Gymnaslum hierselbst angestellt; und
Die Berufung des Predigtamts-Kandidaten Karl Klaeber als Lehrer an der Saldernschen höhern Bürger Realschule zu Brandenburg bestätigt worden.
.
Evangelischer Ober⸗Kirchen⸗Rath.
Juni 1852 — betreffend die Abhand y 2 Gh cet kp ng rv Appelle . Präsidenten öh den gern, . in Ehescheidung«
Sachen nach der Verordnung vom 28. Juni 1844.
J . ö
12
,
Dem Königlichen Konsistorium übersenden wir anliegend einen Abdruck einer im Verlage von Karl Heymann hierselbst erschienenen Schrift: .
Der geistliche Sühne-Versuch in Ehescheidungs-Sachen nach der
Verordnung vom 28. Juni 1844. . J
Eine Abhandlung von dem Appellationsgerichts-Vice-Präsidenten Korb.
Diese Schrift enthält eine vollständige und in leicht übersicht— licher Weise geordnete Zusammenstellung der gesetzlichen Bestimmun⸗ gen über den geistlichen Sühneversuch in Ehescheidungssachen, der zum Grunde liegenden Motive, der seit 1844 gemachten Erfahrun— sien und der weiteren Entwickelung der Praxis, und bietet deshalb sowohl für Geistliche und Seelsorger, als auch für die kirchlichen Behörden ein empfehlenswerthes Hülfsmittel für diesen wichtigen Zweig der pfarramtlichen Thätigleit. . .
Der Preis des einzelnen Exemplars ist 5 Sgr. Größere Par⸗ tieen von je 50 Exemplaren ist der Verleger für 5 Rthlr. abzulassen bereit.
Wir überlassen es dem Königlichen Konsistorium, die Geistlichen seines Bezirks auf diese Schrift in geeigneter Weise aufmerksam zu machen.
Berlin, den 2. Juni 1862.
Evsangelischer Oher⸗Kirchenrath.
An das Königliche Konsistorium zu N.
Kriegs⸗M inisterinm.
Perfügung vom 27. Mai 1852 — betreffend die Kur-,
Berpflegungs⸗ und Beerdigungskosten für Militair— Personen.
.
In neuerer Zeit sind mehrfach nicht unbedentende Beträge an
Kur-, Verpflegungs⸗- und Beerdigungskosten für Militatrpersonen, vie zwar auf ihren Wunsch, jedoch ohne Zustimmung ihrer Ange— hörigen, in einem ungeheilten Zustande in die Heimat beurlaubt waren, von den, Angehörigen zur Erstattung liquidirt worden.
Zur Vermeidung solcher Anforderungen an die Staatskasse ist von den Königlichen Truppen-Kommando's und Militair-Behörden von jetz an die Beurlaubung kranker Militairs aus den La— zarethen in die Heimat ꝛc., um daselbst ihre vollständige Wieder— herstellung, überhaupt den Ausgang der Krankheit abzuwarten, ausnahmsweise nur dann zu gestatten, wenn die Angehörigen sich zuvor zur Aufnahme und unentgeltlichen Verpflegung ꝛ4. solcher Kranken ausdrücklich und schrlftlich verpflichten.
Berlin, den 27. Mai 1852.
Kriegs-⸗Ministerium. Militair-Oekonomie-D
Gueinzius. Schmidt.
partement.
betreffend die
Verfügung vom 29. Mai 1852 gaben zur Anstellung bei der Landgen darmerie. Die von den Truppentheilen durch die Königlichen General—
Kommando's alljährlich dem Kriegs-Ministerium zugehenden Listen
der zur Anstellung bei der Landgendarmerie in Vorschlag gebrachten
Unteroffiziere ꝛc. enthalten nicht immer die nach der Allerhöͤchsten
Kabinets-Ordre vom 30. Dezember 1820 §. 6a. zur Begründung
dieses Vorschlages erforderliche Angabe: daß das betreffende Indi—
viduum den unverletzten Ruf der Treue, Ehrlichkeit, Nüchternheit und eines untadelhaften Lebenswandels bewahrt habe. oft der Inhalt der Führungs-Atteste und Strafverzeichnisse, welche seitens der Truppentheile den zur Prüfung Einberufenen mitgege— ben werden, mit den früher eingereichten Listen nicht im Einklange. Es giebt dies Veranlassung, den Truppentheilen die für die Anlegung der beregten Eingabe in der Allerhöchsten Kabinets-Ordre vom 30. Dezember 1820, so wie in den kriegsministeriellen Erlassen August 1827 und 17. Oktober 1839 gegebenen Vorschriften
zur genauesten Beachtung hierdurch erneuert mit dem Bemerken in
Erinnerung zu bringen, daß unvollständige Vorschläge unberücksich—
tigt bleiben
zuge
ein
lassen werden, welchen seitens der betreffenden Truppentheile
in der früher eingereichten Liste entsprechendes Führungs-A1ttest und
Strafverzeichniß mitgegeben wird. ;
Berlin, den 29. Mai 1852.
Kriegs⸗-Ministerium. In Vertretung
Wasserschleben
Allgemeines Kriegs⸗Departement.
5 FrToJYFYSOm Yb von 1 . L Lr 11 *
vemnmnbpen
Nachweis ür
Offizieren vom Hauptmann resp. Rittmeister
lasse aufwärts als Privatdiener
6, 14 — 189 Mann schaften.
ungirenden
In Folge von Anfragen bezüglich des von den Truppen in ihren Verpflegungs-Rapporten zu führenden Nachweises über die— jenigen Mannschaften, welche während der Dauer ihres Verhältnisses als Privatdiener bei Offizieren vom Hauptmann und Rittmeister 1ster Klasse aufwärts, aus dem Verpflegungs- und Bekleidungs— Etat des betreffenden Truppentheils treten, wird zur Herbeiführung eines gleichmäßigen Verfahrens hierdurch bestimmf, daß dergleichen Individuen in den Erläuterungen des Verpflegungs-Rapports unter den „Bemerkungen“ „als Offizier-Burschen außer Reihe und Glied gestellt“ der Zahl nach aufzuführen sind
r, Ji
Kriegs⸗Ministerium. Allgemeines Kriegs-Departement
In Vertretung:
Wasserschleben. von Schuz. Bekanntmachung vom 4. Juni 1852 veränderte Benennung des Marinir
Mannschaften desselben.
Nachdem Se. Majestät der König mittelst Allerhöchster Ordre vom 13. v. Mts. zu bestimmen geruht haben, daß herigen Marinir-Corps forkan die Benennung, See⸗ den Mariniren aber die Benennung „See-Soldaten“ werde, wird solches hierdurch zur Kenntniß der Armee g
Berlin, den 4. Juni 1852.
Kriegs⸗Ministerium. Allgemeines Kriegs-T
In Vertretung:
.
Wasserschleben.
Auch steht
und zur Prüfung nur diejenigen Aspiranten werden
803
Angekommen; Se, Excellenz der Staats- und Finanz- Minister von Bodelschwingh, von Stettin.
Se. Excellenz der Staats ⸗-Minister und Ober⸗ Präsident der Provinz Westphalen, Dr. von Düegberg, von Münster.
Der Erbschenk in Alt⸗Vorpommern, Kammerherr von Heyden— Linden, von Tützpatz.
. 24* : 2 * Per sonal-beränderungen in der Armee. . Offizier e.
Ernennungen, Beförderungen und B ersetzung en. . Den 27. Mai. 1. erken ka mp, Pr. Lt. vom 8. Hus. Regt. zum Rittm. u. Esc. Chef befõrdere Pom merenicke, C berst⸗Lieut. u. Chef des Generalstabes bei er sen. Jnspection der Artill, zum Mitgl. der Prüfungs-Kommiss. für
l r till Wr 958 Ka Sem 2 . SZ. 122 Arti. Pr. Ets., La dem ann, Oberst-Lieuk. u. Direltor der vereinigten
— . Artill.
= u. Jngen.⸗Schule, zum Präses der Allgemein. Betriebs⸗Verwaltung des Feuerwerks-Laboratoriumz zu Spandau und zum Mitgl. der Prüfungs? Kommiss, für Artill. Pr. Ltg. einannt. Baron v. d. Goltz, Major und persönlicher Adjutant des Prinzen Adalbert von Preußen Königliche Ho— , von den Adjutant.-Geschäften bei der General-Inspertion der , 3 Kr gewel, Hauptm. vom Garde⸗ Artill. Regt., zur ö,, . Gen Insp. der Artill. fommanditt, wobei der selbe aus dem Eiat des NMegts. ausscheidet Und 3 la suite desselben 31 füh⸗ ren ist. Trosch l, Pr. Lt. vom Garde -Artill-Regt., zum Hauptm. und BPattr. Chef, . Decker, Sec. Lt. von 7. Artill. Regt, zum Pr. Lt. im BHarde-Aitill. Regt. befördert. Vog ell, Oberst-Lieut. vom 6. Artill. Regt. zum Eomdr. des 3. Artill. Regts. ernannt. Herring, Haupim. vom 6. Artill. Regtz, zum Major befördert. v. Scholte n, Oberst⸗Lieut. v. 8. Art. Regt., zum EComdr. des 6. Art. Regts. ernannt. Jacobi, Masor v. 2., ins 8. Arüll. Regt, Aumüller, Major von der komb. Festungs. Artill. Abtheil. und 31 zuite des 8. Artill. Regis, ins 2. Artill. Regt. versetzt. Lehm ann, Haupim vom 7. Artill. Regt, zum Major bei der komb. Festungs-⸗-Artill. Abtheil. befördert, und ist derselbe in diesem Verhältniß à ja sujte des 7. Artill. Regts. zu führen. Schopff, Hauptm. vom 1. Artill. Regt, zum Major im 2. Artill. Regt., Strieber, Pr. Lt. vom 1. Artill. Regt, Ru do lph, Pr. Lt. vom 3. Artill. Regt., zu Hauptl. und Batterie-Ehefs, Min a— meyer Il, Sec. Lt. von dems. Regt., z. Pr. Lt., Kamm bly, Hauptm. vom 1. Artill. Regt., zum Major, Schmidt, Pr. Lt. von dems. Regt. zum Hauptm. u. Battr. Chef, C Gaebler, Sec. Lts. von dems. Regt., zu Pr. Lts. befördert. Tetz, Pr. Lt. von dems. Regt., unter Beförderung zum Hauptm. u. Battr. Chef, ins 8. Artill. Regt. versetzt. Roos, Sec. Lt. la suite des 4. Artill. Regts., Directions -Assistent der Pulverfabrik in Neiße, zum Pr. Lt. 3 la suite befördert. Wachter, Hauptm. vom Sten Artill. Regt. unter Versetzung zum 4. Artill. Regt., zum Vorsteher der Artill. Werkstatt zu Deutz ernannt. Rodenwoldt, Hauptm. u. Artill Offiz. vom Platz Küstrin, zum Major im 8. Artill. Regt. befördert v. Decker, Hauptmann vom 3. Artill. Regt., zum Artill. Offiz. des Platzes Küstrin ernannt. Woide, Hauptmann und Artill. Offiz. vom Platz Kolberg, als Batterie Chef ins 3. Artillerie- Regiment versetzk. Rodenwoldt, Hauptm. vom 2. Artill.Regt., zum Artillerie⸗O ffizier des Platzes Kolberg ernannt. Schneppe, Pr. Et, von demselben Regt., zum Hauptm. u. Battr. Chef, Gülle L, Kaehne, Sec. Lis. von dems. Regt. zu Pr. Lts,, Hartmann, Hauptm. à la suite des 5. Artill. Regts. und Mitgl. der Artill. Prüfungs⸗Kommiss., zum Major à la suite befördert. v. Flotow . Sec. Lt. vom 8., ins 7. Artill. Regi., v. Wedell, Hauptm. u. Artill, Dffiz. vom Platz Danzig, als Battr. Chef ins Garde-Artill. Regt, S. Keltsch, Hauptm. u. Artill. Offiz. vom Platz Torgau, in gleicher Ei— jenschaft nach Danzig versetzt. v. Brause, Hauptm., vom Garde-Artill. zum Artill. Offlz. Torgau ernannt. Tro st, Hauptm. u.
) e sund, als Battr. Chef ins 2. Artill. Regt. versetzt. okolowski, Hauptm. von dems. Regt., z. Artill. Offtz. de ͤ
*
— — . * 2
G G *
— 2
yr I* H ge Ja* * ernannf. Kipping s z
5 C cS YS np al, — 1h Uu
1 — 168 8 Hauptm
Chefs ins 5. Artill. R igt. versetz v. Bülzingsl
Hauptl. vom 6. „Offizieren der Plätze resp.
und Silberberg ernannt Hauptm. und Artill. Offiz. vom P Minden. Gaddum, Hauptm. u. ill. Offlz. vom Platz Jül Battr. Chefs ins . — s .
von dems. Regt
ö Inn
elasin sky
46 R 544 5yny Innt
ęns. „vegtw. 1 ẽI1I1U91nl
*. r* . einn ann 1
omdr. des Ldw. Bats. 35.
„Inf. Regt, die Kommandi
R meat naAatrwo 9 86 1117 em n L iuUlit Kadettenhause
7
; D k . 6, 2. Garde ⸗N gi zu Fuß
Najor u.
19 8 * ar — 940 125519 FHRIISIů2I . ö n Potsdamer Kadettenhause kommandirt.
, dorff vom S8. J
11 Kur Regt., von
m a5sra* nel * Majestät genehmigt
Rats
Bats.
Sec, Lt, vom 24 . . Mat
vom dw 41.
14 —
abgelegter vorschrifism
Den 30. Mai.
84 . z H n w HFerst unt Preußen, Königliche Hoheit, Oberst un g