ausbezahlt, oder deren Zahlung kann den Adressaten über!
wo Vereins⸗Post⸗ An wird, dafür das Minimal -Fahrpost-Porto entrichtet, dergleichen Baarzahlungen an Gebühren erhoben:
oder 3 Kr., sonst aber von der eingezahlten Summe
für den Rückweg nicht stätt.
benen Werthe zu bemessen. Besteht eine Geldsendung aus fremden das ist, im Postbezirke der Aufzabe nicht allgem in als Landeswährung gelten— ben Gelödsorten, so hat der Aufgeber und aushülfsweise der annehmende Postbeanite die Reduction vorzunehmen. . . Bei Weithsendungen vom Auslande erfolgt die Rrdüetien in die lan— deszübliche Silberwährung durch die Eingangs Gränz-Postanstalt. Art. 62.
Garantie.
Dem Absender bleibt es freigestellt, die Gränzen der verlangten Gewähr durch die Erklärung des Werthes nach eigenem Ermessen zu bestimmen.
In Beschädigungs- und Verlustfällen wird die Entschädigung nach Maßgabe des deklarirten Werthes geleistet, mit alleiniger Ausnahme des durch Krieg oder unabwendbare Folgen von Natur- Ereignissen herbeigeführten Schadens. Der absendenden Post-Änstalt gegenüber haben die anderen Postverwallungen nur die in der Landeswährung angegebene oder darauf reduzirte Summe zu vertreten. Auch bei Sendungen, für welche ein be— stimmter Werth nicht angegeben ist, wird Gewähr geleistet; dieselbe erstreckt sich jedoch nur bis zum Belaufe von 10 Sgr. oder 30 Kö. für jedes Pfund der Sendung oder den Theil eines Pfundes, und kann bei vorkom— menden bloßen Beschädigungen innerhalb dieser Gränze nur bis zum Be— laufe des wirklich erlittenen Schadens in Anspruch genommen werden. Die Beibringung einer Empfangs“ Bescheinigung von dem Adressaten ist bei Fahrpoststuͤcken unzulässig. Den Parteien gegenüber liegt die Ersatzpflicht der Post-Verwaltung ob, welcher das Post⸗Amt der Aufgabe unteisteht. J Der Ersatz kann gegenüber der Post-Anstalt nur innerhalb eines hal— ben Jahres, vom Tage der Aufgabe an gerechnet, beansprucht werd Der den Ersatz leistenden Anstalt bleibt es überlassen, eintretenden r
a6 ; 89 96s eieni se Me hr ] ö f falls den Regreß an diejenige Verwaltung zu nehmen, in deren Bezir der Verlust oder die Beschädigung entstanden ist. Es gilt hierfür bis zur
Führung des Gegenbeweises diejenige Post-Anstalt, welche die Sendun
che die Sendung
86otf ber rHrerack . sᷣ J 324356 85 ö mer ö von der vorhergehenden Post-Anstalt unbeanstandet übernommen hat, und weder die Ablieferung an den Abressaten, noch auch in den beireffenden Fällen die unbeanstandete Ueberlieferung an die nachfolgende Vereinspost
Anstalt nachzuweisen vermag.
Die vorstehenden Bestimmungen finden Anwendung auf alle zw schen zwei Vereins -Postbezirken gewechselten Fahrpostsendungen, obne Unterschier ob der Verlust im Postbezirke der Aufgabe oder im B zirke einer anderen Post ⸗Anstalt stattgefunden hat, und ohne Rücksicht darauf, ob in den treffenden Bezirken für die innerhalb derselben gewechselten Sendungen a weichende Vorschriften bestehen.
9 Nachnahmen.
Bei jeder Vereins⸗-Post-Austalt können au jr ereins⸗Pe
Anstalt Beträge bis zur Höhe von 50 Rihlrn.
— 2 1
Sendungen, kachnahme hafte 9 254 52 j . N,, . . Räckscheine beizugeben. Vile Auszahlung De S8 OSetsrdges 1m X 8 .. 3 , 2 P. , . D Aufgabe d rf nicht eher erfolgen, 91s bis der Rückschein mit der Bemer⸗
1 J . 9 ö. 6. , man . — 72 ' z kung, daß die Einlösung erfolgt sei, zurückgekommen ist.
f * 96 1 n. 28 3 59 n . nosorw8⸗ 19 nw Länger als 14 Tage dürfen Naͤchnahmesendunęe n Nicht
el Uneingel aufbewahrt werden. Nach Ablauf dieses Termins sind die nicht eingelösten Sendungen nach dem Aufgabeorte zurückzubefördern. .
Für Nachnahmesendungen wird, außer dem gewöhnlichen Porte Gunsten der vorschußleistenden Post-Anstalt ei Hebühr von 1 S oder 3 Kr. als Minimum, sonst aber von der nachgenommenen Surame für jeden Thaler oder Theil eines Thalers 3 Sgr. Und für jed Huld oder Theil eines Guldens 1 Kr. erhoben. Eine oraus bezahl d Porto und der Gebühr ist nicht nothwendig
Bei Retoursendungen wird die Gebühr für die Rücksenm ung noch einmal angesetzt. Die Nachnahmebeträge und Gebühren dafür werden bei der Expedition wie Anrechnungen von fremdem Porto behandelt. Sendi s
18
ingen, auf denen Nachnahme haftet, sind ausschließlich mit dei Fahrpost zu befördern, mit Ausnahme dei Fälle, wo Vereins-Post-Anstal—
1 . j 1 [ 1 1611 1 ken ohne Fahrpost-Expedition bestehen. Wenn die Sendungen i nem Sa . * 2 — '! . J 98 . Briefe bestehen, werden dieselben mit der Minimal-Taxe * der Fahrpost
belegt. 2 rt. 64. Baare Einzahlungen. . Vereins -Post-Anstalt können Beträge bis a0 Rihlrn. oder 15 Fl. (173 FI. rh. W.) zur Wiederausza H y] * 1 ö * . z 2 ß * — ** bestimmten, innerhalb des Vereinsgebiefes wohnenden Empfa werden. Jeder Einzahlung muß ein Brief oder eine
Uung an einen 8 —91t
1 . 6 236 5 HI iger eingezahlt
sein, welche den Empfänger genau bezeichnet. . Mir Aluszahlung erfolgt sofoꝛrt nach dem Eingange des Briefes oder der Adresse bei der Post-Anstatt des Bestimmunggzortes. Stehen jedoch die erforderlichen Geldmittel dieser Poff⸗Anstalt augenblicklich nicht zur Verfü— gung, so kann die Auszahlung erst verlangt werden, nachdem ple Beschaf⸗
fung der Mittel erfolgt ist. x .
Das Porto und die Gebühr können bei dergleichen Sendungen vor⸗
1 Adresse beigegeben
assen werden.
Die . erfolgt mit der Fahrpost, mit Ausnahme der Fälle, alten ohne Fahrpost⸗ Expedition bestehen. An Ports
Außerdem wird für
als Minimum 1 Sgr.
il ei h! für jeden Thaler oder Theil eines Thalers . Sgr. und für jeden Gulden en, . l . oder The es Gul⸗ dens Kr. 1 Theil eines Gul Die Gebühr bezieht diesenige Post. Anstalt, welche die Zahlung leistet. Die Vergütung der Baarzahlung erfolgt, wie die Vergütung von Weiterfranko. gütun
Bei Retour⸗Sendungen findet die Erhebung des Porto und der Gebühr
834 (
Art. 65. ᷓ Allgemeine Bestimmungen. Wenn mehrere Pakete zu Einer Adresse gehören, so witd für jedes i. Stück der Sendung die Gewichts- und tie Werthstaxe selbstständig berechnet.
Art. 66. Adreßbriefe zu Fahrpost-Sendungen sollen in der Regel das Gewicht nd werden in dirsem Falle nicht
eines einfachen Briefes nicht übersteigen 1 ein schwereret Adreßbrief vor,
mit Porto belegt. Kommt ausnahmsweis n besonderes Frachtstück anzusehen und der Minimal
so ist derselbe wie ein M ehen.
Frachttaxe zu unterz . . 6 Es ist freigestellt, die Sendungen entweder unf is zum Bestimmun
J 1
P Dres dn ankirt aufzugeben o
gs-Orte zu fiankiren.
Erhebungen an Schein- und sonstigen N
. 31 2 3 vor a3 5 .
; 1 gl Nebengebühren sollen d H sie bestehen, über die dermaligen Sätze nicht erhöht und neue dergleiche
11 ö
1 ch!
71 *
eingeführt werden.
Der Porlobezug berechnet sich nach vorstehenden Tarif-Bestimm
für die Transportstrecke einer jeden einzelnen Ven altung besonde ö
zurückgehende und weitergehende Sendun nerliegen den Gebül ten nach der auf dem Hinwege und auf dem Rückweg rückzulegen . 2. 7 Lira Sportstrecke.
Art. .
In Bezug Ul die Beha dlu ig de Fal post⸗ 3e 1dlinge ! 1 nd Abgabe gelten die in jedem Vereins -Bezirke bestehenden ert ungen.
M 1 81 . c ? ö — 1
Keine Verrins-Post-⸗-Anstalt darf dergleichen Sendung elch 'n. (iner anderen Vereins- Post - Anstalt zugeführt werden, aus dem G
zurückweisen, weil die Vorschriften hinsichtlich der Annahm! und Verpack in dem Bezirke der empfangenden Post⸗-Ar lt verschied
1 ] . ) ! migen bei der absendenden Post-Anstalt.
In Absicht auf die B zeichnang und Registrirung der Fahrpost⸗Sen dungen werden folgende Vorschriften in den sämmilichen Vereins ⸗-Bezirken baldthunlichst erlassen werden
Jede Fahrpost⸗Sendung, welche aus einem Vereins -Bezirke nich ein 1deren gesendet wird, muß brei der Post-Anstalt am Aufgabeorte mit dem
— 1 1
amen dieses Aufgabeortes id mit der Nummer deutlich bezeichnet wer n, unter der die Sendung ein Annahme-Register (Aufgabe-Protok
( zelchner wurde O J Name l 01 gabe 1 Dil eben w ) immer sind als Merkmale der Send r d ihres ganzen Tran 16 D 1 h 1 18 zereins 9 6 1 11 1nd l * l ten 1 hal
allen Karten zu er schein in welche di— 1idungen im Lau es
5fürde ) ö j
19 19 1 2bitnd eine 2. 183 81 * , ö 99 . 35 12 44 ? 8 hn nn, nn,, rann n, nn ,,, . 2 91287 63 ? 1 1 811 ** * ö — Arleßbiiesen aber mittelst Abdruck eines Stem * . 93 1 1 1sz * ; 2 * n. I (Ummer ist auf allen Fahrpost⸗ 6éndiünge d . 1 J ; J 51 ⸗. mit i s I J R 9 brᷓIigen bBbriefen mittelst gedruckter n — 71 ) 1 2. 91 3918 . ö 23 ( Held tige . post Dendun n 10 zn 1 w 1. 8 * 71 Fi 12 oJ 8ehb en 60 11519416 cn un ⸗ 1Inan 1 enstl , Lienstsiegel de en den Behör chlossen ‚ ; J ; 1 h1Ibsst U il 91 viel 1100) 9 9 11 1 541 7 ; 92 ‚ . ö — J —— 11 1 1 ( 5 ; ; 1 ! 111 v k 71 4 2111 1 5 ie dsrichtt 11 9 81 * 151 8. 9 R = * M r 2 . Die nwen ung . in 11 — 18 14 F 4 r IIA 892 89. 11 üstehen, welche sich nicht durch gegensfeitige Ver ge! un ü 26 ,, . ö 9 . ⸗ ö ; ö gleichen, soll darüber e nü schiedsgerichtliche Snhtscheidung, welcher sich s mel. 4 Smynwst Nermaltirnaet ar rr 9 j z dmmil ü Pb Derwaltungen zum Voraus unterwerfen, in der Wei 1 1 . e herhei— y * z 8p p — on n2pIneor . 88 ( ** — herbeigeführt werden daß in dem einzelnen Falle jede Partei eine unbe 153 * 71 3 ö — thersiat —5nst 91 81InnYry 4869* A5 gn 15 11 n 6a 4 141 lheiligte Dt ldinintsiratson g4gus dem Vereine zu! Schted Srꝛichter ⸗- m — 41 ö 1 s 9 or 24 — I oBGri ry ö. s x 5 . . wahlt und dirse beiden Schiedsrichter sodann eine dritte unbetheiligte Ve Ein g Maost⸗Merm nlt nr n 5 . j — 1 eins⸗Post Verwaltung sich zugesellen Falls die beiden Schiedsrichter ü 8 ihne 2112 sollen de Nermaltiry 7 w ; ; 1* 4 . die 1hnẽ zuzugesellende Verwaltung sich nicht vereinigen können so ha 19 O or 1h ern 555 r 81 . ar. K* . K = s 6 k jeder derselben 1sur einen Kandidaten auszustellen und zwisch d 86 — 541 . 164 Il enticheid 1 7 . 99 11 125 3 Ril;ir sn . — 85 ö 3 1Un8sbildung des Vereins. n 8 1 36 were id ng eg Reer, wass, fil 1 slaemeline (. welk Anvboildung des Vereins und Cinfuhrung allgemeiner
fe le sti
de
6) die getroffenen Verabredungen über die Verhältnisse mit fremden Lä
Verbesserungen, Gleichheit der C itwrisen Zusammentritte einer
8asat 5 * * 0 a rw orBAà ö 8 Hesetzgebung und der Reglements 1
3. ;. deutschen Post-Konferenz vorbehalten. Diese Konsere
nz wird aus Bevollmächtigten aller Post-Verwaltunge 161 welche Meitnaltes ar Sa . 25 53.3 . sldet, welche N itgli der des deutsch-österreichischen Post⸗Verieins sind
Jede der gedachten Post-Verwaltungen hat das Necht, zur Post⸗Kon renz einen eigenen Bevollmächtigten abzuordnen oder den Bevollmächtig- n einer anderen Verwaltung zur Wahrnehmung ihrer In tuiren.
Siimmen-Einhelligkeit unter Vorbehalt der höheren Ratificati
rn alle Beschlüsse, welche zum Gegenstande haben:
1) die Dauer und den Umfang des Vereins,
2) eine Veränderung des Vereins-Tarifs und wa besondere auch der Transit- und sonstigen Gel
3) den Bezug und die Theilung des Porto,
) die direkte Einwirkung des Bereins auf die interne Post-Gesetzgebung der einzelnen Vereins-Gebiete, .
5) die Portefreiheiten,
.
8 da ü
zühren,
dern, und
835 „) die schiedsrichtesliche Entscheidung über die bei Anwendung einer Be- Anrechnung eines zu hohen Porto bestehende Unrichtigkeit ist durch die Herab= stimmung des Vereins-Vertrgges entstandenen Irrungen. . setzung der Gebühr guf dem Briefe und in der Karte zu berichtigen. . In allen minder wichtigen Fällen ist die höhre Ratification nicht Bei allen Berichtigungen der Karten müssen die Gründe dafur ange⸗ . erforderlich, wenn drei Viertheile der Stimmen sich für den Anttag aus- geben werden, welche sofort auch in die Empfangsbestätigungen aufzuneh— . gesprochen haben. Gegenstände reglementarischtr Natur bedürfen zum men sind.
zweck ihrer Annahme und Ausführung lediglich der absoluten Stimmen Werden dergleichen Differenzen nicht von der Auswechselungs Post⸗ mehrheit. Anstalt, sondern erst von der Post-Anstalt des Bestimmungsorts enideckt
Bei Beschlüssen nach Stimmenmehrheit steht nur den anwesenden Ab und beseitigt, so hat letztere die erstere davon zu benachrichtigen, damit das ordneten eine Stimme zu, und fiadet eine Uebertragung der Stimme Nachschuß-Porto zu Gunsten der fremden ab sendenden Post⸗Verwaltung in 6 ht statt. der betreffenden Karte nachgetragen werden kann. Ist die Empfangs bestä— ‚. M ri. 6 tigt 185 2 . 2
! tigung (Attestkarte) in derartigen Fällen der fremden Post-⸗Anstalt schon
—
9 ö 1 9* Kg Mart aA 8 12423 12* * 16 ü , 5 f ⸗ . ox a Ratification und Tauer des Veisttages. wieder zugegangen, so 1st das Geschehene derselben zurückzumelden. 55 . ; an m Rr 9 Nercrinharunm ö den bis Ent d nr 5 D ; Die Ratificationen der gegenwarngen Vereinbarung werden bis Ende Ad Art. 15 und 16. z 9g 1 . 23 2 2 2 38 f 3 , . bruar 1852 erfolgen. Lransitgebuhr und Vergütung derselben. 111911 ( — . . . ö ) w 8 ⸗ 5 — . f 1 Apr: 18352 ö ; cen luna ber TFraudi taste [ =. . N ir itt nm 8906 Die Vereinbarung tritt mit dem 1. April 1 . s ‚ IImittelung der TVräansitgebuhr angeordnete Rotirung des C 1 — * B ‚ P * 1 — = — ö — * k 86 n 36 ĩ 82 1 65 r . vr —1sttaglsz chert (8e 8nrummt P1589 . * 2 Ir 123 r or . —81* rr zum Schlusse des Jahres 1860 un ꝛ . 91 oslttaglichen wesammtgewich is der einzelnen attung der Vans it- Korre- J 85 . . 1 . der * e risntagorr Gvnfie an —— sy t ihriger Kündigung in Krafft b 3 I . 1e espbndenz derjenigen Postvereins⸗ Stagten resp. Berlin, den 5. Dezember 1851 J verein Bel waltunge mit der inbarung Uuber eine ange— messene 411 llumme noch nicht stattgehabt at, bis auf Weiteres in der ) ' . 21 Ffalagy — 95h41 ⸗ , mw ee 914 zen Art zu ersolgen Zobald eine neue Verständigung dieser Art 1 . rf 144 e] hei it, wird de 6 igten post⸗Anstalten das Erforderliche we⸗ 16 3 s ; 8 . 8 141 s 1 — 11 1 1 ö 61 8 . — . 111 latt mitgetheilt werden 8 1 1 21 ꝛ 464 transitl rigens das Recht, die 6E TI 6 8 n tfrei oder transitzahlend 1 8 * 4 * 1 J 1 1 1 n * mn er l n Trwelterun I . 611 . der — hi hal 1 en des sa 1 8 21 s 19 1 — * ertrage Dm 1IpriII 1850 hen Vel elch PI 1 ) 11 n ö. ö j 3 ] . Sach sen, Hannover Württemberg, Baden, Lux I un ; 1 2a tzten Gewicht ⸗ 2 * 191 2 z 1 5 1nd 9 ? 1 — ö len burg ⸗ ö. chwerin ( 116 1Ibüure . 1111 8 7 ( 1 t 2 issere] En . — 8 1 ** — * 1 Stadte Lübeck, Bremen 860 — l Ui 10 i vicht ö. — 22 . J 9 ; Taxisschen Post-Verwallung unter ͤ Dezember Marr fr Nor HWessgeckhkrrim . Vertrag ig, Bezeichnung: 914 ⸗ 8 , , . — . revidirter Post⸗-Vereins⸗Vertrag Bzewichts- und Tar re s ie z 2 6 ers ; 85 ⸗ nd abgeschlossen worden. versi f e ö . ** ö . * — 635 31 1m P * . 2m r Vertrag tritt für die gesammten Ländergebiete und Postbezir der n geri , n . freien Städte ; mit Aus ; 9 ⸗ . an nannten Stagten retten Stnidtt 511 i e 1 2 Ide] d meh nnn ü 7 sus 6hitnr 1 en nrfnnen = — 2 s — 23 nReHIrIFEX 5 1h der nn Fürstlich Thurn Und eh blen ven B unte tt d Ist⸗ stalten behufs ih — 22 11 8 J 27. l er lppe⸗- 2 el mold Und chgl uli J J ö J 3 ; 84 keit 1srTo** kl z z aen V Holstein bleiben dagegen . — 1 4 11 . 1 8 . 952 8s . . Königlich dänischen Posf 9 Verhältnisse unverander ; 9 — esti erhalin 6 nne ndert. J ⸗ . Pe . . Nereinad 2 Ner⸗ revidirten Vereins- Ver j ne Wer e ; ö 97 19 BPost . ff sse für die Vereins⸗Post⸗ für ine Verkehr gelend s e R 3 — nir wan 2 ö. 2 ; ö Dinsicht die Bestimmunger e r 19a Sereins dei n m en 16 wel hn rs q ‚ 4 — l r'scht 1 el vi ic 1 5 9 * 1 K pringen 1 115 11 Y *g* ö ö 91 Hrogg * 26 -. 1 Münzwährung und Abrechnung. z Briefvost-Sendunaen bel del ng des Porto sowohl für unmittelbar ausgewechselie I . f di ; ) — z 24 3 1 1 J 2 J ö 2 25 * 2 . 4 — [66 eins⸗Korrespondenz hal zu ersolgen: ö. . sc nad 161 ⸗ Ve! l 89 . rI o0si 82 aG) PHBrerßer achser . 1 — der 911 rw espk Lenz 11e Füehßen, 8 n . n um . 1 . n ; ver 11 J ) le 19 zwerin (L(elctlen ß ; ; yr j ; D ] 111117 r f 7 51 s 6 n 1 s 9 ] B * ! J . ̃ 1 1 ĩ 9. n f Une . ⸗ mf n 1. — dit ł 9 1695 1 1 4 4 welchen J 15 . 1 3 l L ener kn J ö 1 J *. 1* J *. 11 wendu J da l 6 1 6 811 1 1 1631 — J 1. . . m wirklichen Geldwertk ress ? n 4 — Anst J . P 1 * . ientlich ist die Re ung t h ö 1 ⸗ 1 959 ] n 7 3 . — ,. . 1 J 4 r en der 21 Huldenfus stet ch X He ö 5. * . 5 ] 1d 6 Uubltizirte Labelle zi — — 1 — 1. P . ichen rant! 1 * 339 1 de 1 1 8 — 8 ĩ z Zenbin an anaskäwatg Me bei dem erbobenen Franko vder dem slerech neter ͤ De e, n nnng nnage Aangte 1 191 . 1vKDLEIILEII ] 1111 B DUV L LI 133 6E I 1 2 h ? j z Marla g oraz ĩ . 5 1. 8 97 nos 5 411 . F*3 . 111595 r nn * we Calle die ‚ oro DVebpdergation nicht edenhelt der Landesgewichte ihren Grund haben können, werd l ) ‚ ; ö bost⸗Anstalt des Sestimmungsorts nicht berichtigt. nde hin . 2a . . 2 . 2 . K 21 111221 h ni ss err 8 ** 1959 bericht 3 c oro 89844 215 yorn i* inge es⸗ Sendung bet! 1. 1 mussen dagegen er lchtig welden,. ns zu wenig eing ĩ . 4 J tell 8 *r! 9 ; 4 — 9 . ñ 1* ñ 'recknete Bort st inter 91 nn) ding der l85öerige Inwendüung des 2 das zu wenig angerechnete Porto ist unter „inwendung der bisher . ig 2 119 16 r * ö z ñ Meß n . 18 . r nagen der leßztge dachten Art ritt mithin . nicht dollständig frankirten Briefen eintretenden Zuüschlage in di düngen der letztged achten A t [n. ! ö 111 9. . 90. ; 2 2d Art. A ö 2238 J 3 6 48 12 9 1 9 ᷓ1. 2 * tzusetzen und von dem Adressaten einzuziehen. J ; 3 — r * . ie r K 85 ssoyt . e 958 9 sᷣ 819 11 Tyrol 7 389 126 2618 ö e stelung 10 bien. 3 gleicher Weise sind die mit Freimarken oder Franko-Couverte 7 . ; — J 29 . ö * / 27 ⁊ 7 ] 1 11 1 ö d 9 9. , l iefe in Absicht auf die Richtigkeit der Taxe zu kontroll ꝰ d it ausdrücklichem Ver ĩ — t al 1 ͤ —ĩ 2 ; * ; ö / . za ifm n ver sehene Nerein Korreslpond del d . Us der Werth der Freimarken oder Frei⸗ECouverts das tarifmäß ig versehene Vereins⸗Korxr denz ? ᷣ 2 ; ö 8gr ; . znuern 549 Ken 11h das gewöhnliche Briesvorto un di commandagatiomt NR und bei Briefen, die nach außerdeutschen Ländern weitergehen, auch as gewohnliche Briesporto und die Rece M or Tr 164 srroi Mh ter MWerichktiasttna Se karte nachträalich bezahlen Weiter⸗Franko nich errelcht, Unter Serichtigung der Karte nachtragiich . ö. ; . . . ; ; 6. ö J 9 21 18889 9 12A 1118 . . . ) X ö f R 2 1 s * * 919 u Vorausbezahlunga des zotenlohns 1st dagegen de —bfend nin Ergänzungs⸗ und Zuschlag porto zu belegen. nn 4ausbez ihli ug des — * 1 18 . K ü J . ö m , , st nicht verpflichtet Verselbe haftet indeß für die Bericht ; — Die mit einem zu hohen Betrage angenommene Frankirung ist nicht erpbflichlct. Derselbe haftet indeß für t J !. . ? — ö 6 M i x . 180 P cksich tigen er die Bestellgebühren nicht bezahlen sollte . D ; J ] , 2 Wey ur 1 wir? ine l ; ffüs Se 8 ntäasgerscRhtIeBßenH reichen in der nter den zezeichnung am Xage wird d ie über den Einfluß der HGewichtsperschtedenheit reichende ‚— rr 1ni Xn !