1852 / 142 p. 6 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

Bekanntmachung vom 5. Juni 1852 betreffend die

Gültigkeit der preußischen Paßkarten zum Gränz—

nebertritte und zum 14tägigen Aufenthalte in den Ssterreichischen Kronländern Böhmen, Mähren und Schlesien.

Die Kaiserlich österreichische Regierung hat auf das preußischer⸗ seits gestellte Ersuchen zum Zwecke der Erleichterung des Verkehrs angeordnet, daß für die Bewohner der Regierungs⸗VBezirke Liegnitz, Breslau, Oppeln und Merseburg die diesseitigen Paßkarten als gültige Legitimations Urkunden zum Gränz-Uebertritte und zum 14tägigen Aufenthalte in Böhmen, Mähren und öster— reichisch Schlesien unter folgenden Voraussetzungen und Bedingun« gen ausnahmsweise anerkannt werden sollen:

a) daß die Paßkarten nur an vollkommen verläßliche, insbeson⸗

dere in politischer-Beziehung unbedenkliche, im Ausstellungs— bezirke ihren bleibenden Wohnsitz habende preußische Staats-

angehörige von den dazu ermächtigten Behörden ausgestellt

werden;

b) daß solche Karten außer dem Orte der Ausstellung und der

Bezeichnung der ausstellenden Behörde, außer dem Namen,

Charakter und der eigenhändigen Unterschrift des Inhabers,

auch die Angabe seines Alters, seiner Statur, Haare und etwaiger besonderer Kennzeichen enthalten, und daß dieselben

innerhalb der oͤsterreichischen Gränzen in der Regel nur zur

Legitimation je eines einzelnen Individuums und ausnahms— weise die Paßkarten des Familienvaters auch für die ihn be— gleitende Gattin und Kinder als Ausweis zu gelten haben, und daß

hinsichtlich der Visirung dieser Paßkarten bei dem jedesma—

ligen Gränzübertritte, so wie der Folgen, welche der In—

haber einer solchen Paßkarte durch die Ueberschreitung der usnahmsweise damit verbundenen Reise- und Aufenthalts— Berechtigung sich zuzieht, dieselben Modalitäten und Grund sätze, wie bei der Zulassung der Königlich sächsischen Paß— karten zu beobachten sind, denen zufolge zur Kontrole des Aufenthalts-Termins bei dem Ein- und Austritt der Rei— senden von Seiten des K. K. Gränzpolizei⸗Kommissariats und in dessen Ermangelung von dem betreffenden K. K. Gränzzollamte einer solchen Paßkarte blos mittelst einer Stampiglie (Stempels) der Ort und Tag des jedesmaligen Ein- und Austritts deutlich aufgedrückt wird, daher es sich von selbst versteht, daß, wenn die Paßkarte den genügenden freien Raum zur Aufdrückung des Stempels nicht mehr dar—⸗ bietet, sie als Reiselegitimatlon auf österreichischem Gebiet nicht mehr benutzt werden kann.

Außerdem ist diese Paßkarte den offentlichen Aufsichtsbehörden und Organen zwar auf Verlangen vorzuzeigen, jedoch, wenn sie in Ordnung befunden wird, dem Besitzer zu belassen.

Hätte hingegen der Reisende die Frist von 14 Tagen, ohne mit einer anderweitigen förmlichen Paß-Urkunde versehen zu sein überschritten, oder mit der bloßen Paßkarte seine Reise in ein an

deres österreichisches Kronland ausgedehnt, oder aber. von der Paß

*

karte einen wie immer gearteten Mißbrauch gemacht, so verfällt er der Fremdenbehandlung und nach Umständen der Strafamtshand— lung nach den diesfalls in Oesterreich bestehenden Polizei-Verord— nungen und Strafgesetzen.

Durch die vorstehenden Anordnungen, deren Wirksamkeit am

20. Mai cr. beginnt, werden übrigens die den täglichen Verkehr

zwischen den eigentlichen unmittelbaren Gränznachbarn beider

Staaten betreffenden sonstigen Bestimmungen nicht beirrt.

. Indem solches hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird, weisen wir die mit Ausstellung von Paßkarten beauftragten Behörden des Bezirks hiermit noch besonders an, die Amtsblatts— Verordnung vom 2. Februar v. J. und die Zirkular-Verfügung vom 10. Januar d. J. dabei genau zu beachten. Sollte sich Jemand des durch Ertheilung einer Paßkarte in ihn gesetzten Vertrauens unwürdig zeigen, so kann solche ohne Weiteres durch Wiederabnahme zurückgezogen werden.

Merseburg, den 5. Juni 1852. Königl. preuß. Regierung, Abtheilung des Innern,

Königliche Sch auspiele.

Sonnabend, 19. Juni. Im Opernhause. 117te Schauspielhaus— Abonnements⸗Vorstellung: Faust, dramatisches Gedicht 1. Geh, in 6 Abtheilungen. Ouvertüre, Entreakts und die sonst zur Hand lung gehörige Musik ist theils vom Fürsten Radziwill, theils vom a, . ann, Anfang 6 Uhr. z v

eine Pretse: Fremden- Loge 2 Rthlr. Erster Rana! und Balkon daselbst, inkl. der ö gasch . . Orchester 1 Rthlr. Parquet, Tribüne, Parquet⸗-Loge und Prosce⸗ nium des zweiten Ranges 20 Sgr. Zweiter Rang 15 Sgr.

S38

Dritter Rang und Balkon daselbst 125 Sgr. Parterre 15 Sgr.

Amphitheater 775 Sgr.

Sonntag. 20. Juni. Im Opernhause. (94ste Vorstellung).

Zum ersten Male wiederholt: Lutig von Lammermoor. Tragische Oper in 3 Akten, gedichtet von Salvator Cammerano, übersetzt von C. E. Käßner. Musik von G. Donizetti. (Hr. Kindermann: Lord Heinrich Asthon.) „Mittel-Preise: Fremden⸗-Loge 2 Rihlr. Erster Rang und Balkon daselbst, inkl. der Prosceniums -⸗Logen daselbst und am Orchester 1 Rihlr. 10 Sgr. Parquet, Tribüne, Parquet-⸗Loge und Proscenium des zweiten Kanges 1 Rthlr. Zweiter Rang 223 Sgr. Dritter Rang und Balkon daselbst 177 Sgr. Parterre 20 Sgr. Amphitheater 10 Sgr.

In Charlottenburg. Zum ersten Male: Häusliche Wirren,

Lustspiel in 3 Abtheilungen, von W. Lederer. B. Besetzung: Karl Ruhthal, Herr Liedtcke. Adele, seine Frau, Fräul. Fuhr. Lucy, seine Schwester, ——. Präsident von Thurgeu, Herr Stawinsky. Frau von Thurgeu, Frau Komitsch. Baron von Dorblüh, —. Otto von Dornau, Herr Holtzstamm. Lisette, Kammermädchen, Fräul. Schmidt. Ein Gärtner, Herr A Bihge Ulrich, ein Bedienter, Herr Grohmann. Damen. Bedienten.

(Fräul. Arens: Luch. Hr. Feltscher: Baron von Dorblüh.) Hierauf: Solotanz. Anfang 37 Uhr.)

Billets zu dieser Vorstellung sind bis zum Tage der Vorstel— lung, Mittags 1 Uhr, im Billet⸗Verkaufs⸗-Büreau des Schauspiel hauses zu Berlin und Abends im Schloß⸗Theater zu Charlotten— burg an der Kasse zu folgenden Preisen zu haben: Ein Billet zur Fremdenloge 1 Rthlr. Ein Billet im ersten Range Logen 20 Sgr. Ein Billet in einer Parquet-Loge 15 Sgr. Ein Parquet⸗-Billet 15 Sgr. Ein Billet zum Orchester 12 Sgr. Ein Billet im zwei— ten Range Logen 10 Sgr. Ein Billet im dritten Range Logen

75 Sgr. Ein Billet in der mittlern Abtheilung des dritten Ran

ges 75 Sgr. Ein Parterre⸗-Billet 19 Sgr. Ein Billet zur Gal— lerie 5 Sgr. THarhktpreise B 12 ; * ] Berlin, den Zu Lande Weizen 2 Rthlr Roggen 2 Kth. 2 Sgr. 6 ich 2 Rthl Grolse Gerste 1 Rthlr. 16 S 11 Hafer 11 . Sgr. 6 Pf., auch 1 Rthlr. 1 8g! 5 Pl Zu Wasser: VWoeizen 2 Rthlr. 12 Sgr. 6 P uch 2 Ril 6 Pf. Roggen 2 Rthlr., auch 1 Rthlr. 26 Sgr. 3 Pf 6r 1 Rthlr. 16 Sgr. 3 Pf Hafer 1 Rthir 8g Erbsen 2 Rthlr. auch 1 Rthli 25 Sgr Vit t woch 16 3 1 6 , . Das Schock Stroh 7 Kthlr. . auch o RHt 1 2 C ! leu 24 Sgr., geringere Sort ö gt Karrolffeln. de scheftel 1 Rthl l J h 1 89 Pf 1 P *. 2 * J 2 16 1 1 1 80 p56 0 B riin 17 ö 2 Di e ar. . a Q.

Amtlicher Wechsel-, Fonds- und Geld- Cours

der KHerlimer lBäͤrge voni 18. Fenni6 1832.

ve echsel- Corse Preuss. Courant vom 17. Juni 1852. Brief. arg. ,,,, Kurz. . * dito ö w 2 Mt FJ Hamburg w 22 3 2 300 Mk. Kurz. t 152 . cd Q Q J 6 160 ö . 1 Lst. 3 At 6 243 ; 6 24 . ö,, 1 69636 Vien im 20 FI. Fuss.. . . . .. 150 F! 2 Mt. 847 8475 Augsburg. .... , 1650 Fl. 2 Mt. 101 ö 191 me 4 ö 160 Thlr. 2 Mt. 11 ͤ 99 Leipzig in Courant im 14 Ihlr. 8 Tage. 999 99 m , 6 , , ,, Uher, nn 997 ö Frankfurt a. M. südd. W. ... 100 FI. 2 Mt ösß is 56 14 Petersburg ...... ...... ...... 109 SRbi. 3 Woch, 1077 107

Fonds - Conrse vom 18. Juni 1852.

Linos.

Freiwillige Anleihe... . . . 1029 10175

Staats - Anleihe von 1869 u. 1852 Staats- Schuld- Scheine. .... ö e e Prämiensch. der Sechandl. à St. 50 Thlr. Kur- und Neurnärk. Schuld vers chreibung.

Berliner Stadt- Obligationen

Ausländische Prioritäts - Actien.

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Krakau - Oberaschlesische. . . ..... Nordbahn (Friedr. Wilh.) ..

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Kur- und Neumärk. . ... ...... Kassen- Vereins-Bank-A- Ostpreussis che

Pommersche ) Posensche

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( Preussisc I Rheinische und Sächsische. .... 1 d. Eichsfeld

Bank- Antheil-Scheine

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Goldmünzen à 5 Thlr. . ..

Eisenhnhrk - Aectienm

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Anhalt- Dessauer Landesbank

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Telegraphische Depeschen. (Nicht amtlich.)

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