1852 / 146 p. 3 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

hufs Ableistung der Prüfung an die Prüfungs- Kommission eines anderen Bezirkes zu wenden. Berlin, den 8. Mai 1852. Der Minister des Innern. Im Auftrage: von Manteuffel. An die Königliche Regierung zu N

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Finanz⸗Ministerium. Cirkular-Verfügung vom 22. April 1852 betreffend die Verrechnung der etatsmäßigen Ausgaben der Provinzial-⸗Steuerverwaltungen.

Im Einverständnisse mit der Königlichen Ober-Rechnungs— Kammer ist zur Vereinfachung des Rechnungswesens bei der Ver— waltung der indirekten Steuern beschlossen worden, vom laufenden Jahre ab die unterm 31. März 1838 erlassene Anweisung wegen Bildung eines Extraordinarienfonds bei den Haupt-Zoll- und Haupt⸗Stenerämtern auf alle aus den Fonds der Provinzial-Steuer⸗ verwaltung für die denselben untergeordneten Behörden zu leistenden Ausgaben auszudehnen.

Es wird deshalb Folgendes angeordnet:

1) Die neue Einrichtung hat sich allgemein auf die in den Etats der Provinzial-Steuerverwaltung unter Abtheilung B. aus— gebrachten Ausgabetitel zu erstrecken, nämlich auf die Titel:

2) Gehälter und Pferdegelder der Reserve⸗-⸗Gränz-Ausseher,

b) Besoldung der disponibeln Beamten,

c) Tantieme von Erbschaftsstempeln,

d) Papier, Druck⸗ und Buchbinderkosten,

e) Utensilien und bauliche Einrichtungen,

f) Diäten, Fuhr- und Schiffbegleitungskosten und

g) zu außerordentlichen Ausgaben.

2) Die Liquidationen der auf diese Fonds gehörenden Kosten sind nach erfolgter Feststellung, ohne Dazwischenkunft der Provin— zial-Steuerkasse ), dem betreffenden Haupt-Amte unmittelbar mit der Anweisung zur Zahlung und Verausgabung im Extraordinarien— Manual zuzufertigen. In der Mehrzahl der Fälle wird die Anwei sung gleich unter die Liquidation gesetzt, mithin das desfallsige Schreibwerk sehr abgekürzt werden können.

3) Ueber die angewiesenen Beträge ist durch einen Büreau beamten eine einfache Notiz titelweise zu führen, um daraus zu jeder Zeit den Stand der Fonds übersehen und zugleich genau wissen zu können, wie viel jedes Hauptamt an derartigen Zahlun⸗ gen geleistet hat.

4) Mit dem Verwaltungsabschlusse für jedes der ersten drei Quartale haben die Hauptämter eine nach Titeln geordnete Nach— weisung dieser Zahlungen einzureichen, die jedoch nur die Beträge derselben nebst dem Datum und der Nummer der Anweisungen zu enthalten braucht.

Die Summe der Nachweisung des 1. Quartals ist in der Nach— weisung für das 2. Quartal vorzutragen, und eben so in den fol— genden Quartalen zu verfahren, um aus der letzten Nachweisung immer die Ausgabe von dem ganzen zurückgelegten Theile des Jahres ersehen zu können. Während des Jahres hat die Nachweisung lediglich den Zweck, dort die Ueberzeugung zu verschaffen, daß die nach den Notizen zu 3 erlassenen Anweisungen erledigt worden sind, und daß der Betrag des baaren Geldbestandes, welcher nach dem Abschlusse in der Kasse des Hauptamts verblieben, zur Leistung dieser Ausgaben erforderlich gewesen ist.

5) Für das 4te Quartal ist die vorgedachte Nachweisung so— gleich nach dem Jahresschlusse, mithin schon in den ersten Tagen des Monats Januar, einzureichen und, nach erfolgter Vergleichung mit der Notiz zu 3. festzustellen. Die summarischen Resful⸗ tate sämmtlicher Nachweisungen sind sodann in eine, nach den Titeln geordnete Haupt-Zusammenstellung von dem gesammten Ver— waltungsbezirke zu übernehmen, welche

. n ö . 6) der Provinztal⸗Steuerkasse (Regierungs- Hauptkasse

ö ö Anweisung zuzufertigen ist, jedem Haupt-Amte die darin . Beträge gegen Kassenquittung zu zahlen und solche, mit leßterer belegt, bei dem betreffenden Fonds zu verausgaben. t , Art ist endlich auch „mit, den Gratificationen u terstützunge B , nd Unterstützungen an Beamte 8 ] h h . 5 ö. f sausschließlich der bel der Provinzial-Steuer⸗Verwaltung Ange—

stellten und mit den Untersfü ö , , ö erstützun ) 9 bliebenen der- selben zu verfahren. stützungen an die Hinterbliebenen der

Die den Hauptämtern von der gierungs⸗Hauptkasse) erstatteten von der General⸗Staats-Kasse wi

Berlin, den 22. April 1852.

Provinzial⸗Steuerkasse (Re— desfallsigen Beträge hat letztere eder einzuziehen.

; Der Finanz-Minister An sämmtliche Herren Provinzial⸗Steuer⸗ Darn cr d ö.

und die Königlichen Regierungen in Potsdam und Frankfurt 2c.

*) Wo solche aufgehoben sind, Regierungs⸗Hauptfasse.

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Verfügung vom 12. Mai 1852 betreffend die Tart-

firung der Cigarrenkistenbretter aus Cedernholz. Nach einer vorliegenden Anzeige werden bei den Hauptämtern Les dortigen Verwaltungsbezirks die auf beiden Seiten mit dem Hobel „vollständig oder unvollständig“ bearbeiteten Cigarrenkisten bretter aus Cedernholz, welche früher als „blos gehobelte Holz— waaren“ nach der Anmerkung zu Posit. 12e. des Tarifs mit der allgemeinen Eingangs-Abgabe belegt wurden, in Folge der Verfü— gung vom 26. November v. J. (Königlich Preußischer Staats-An— zeiger Nr. 17 Seite 89) gefaͤllefrei eingelaffen.

Da in dieser Verfügung nur bemerkt worden, daß es hinsicht— lich des Cedernholzes bei der früheren Bestimmung, wonach ein Unterschied zwischen Blöcken resp. Bohlen und Brettern nicht zu machen war, verbleiben müsse, daß also Cedernholz, welches früher in Blöcken resp. Bohlen und Brettern nach Posit. 5 i. des Tarife vom 10. Oktober 1845 einem Eingangszolle von 5 Sgr. pro Cent ner unterlag, nunmehr nach Posit. 5 e. 3 des Tarifs vom 13. Sep tember v. J. in derselben Beschaffenheit zollfrei einzulassen sei, wo— durch die Frage über die Behandlung gehobelter Bretter nicht berührt wird, so erscheint das vorgedachte Verfahren ungerechtfer tigt, und wollen Ew. z3c. die dortigen Hauptämter anweisen, das frühere Verfahren wieder herzustellen.

Berlin, den 12. Mai 1852.

Der General-Direktor der Steuern.

. den Königlichen Geheimen Ober-Finanzrath N. zu N

Abgereist: Se. Durchlaucht der Prinz Felix zu Salm Salm, nach Düsseldorf.

Se. Erlaucht der Ober-Kammerherr und Minister des König lichen Hauses, Graf zu Stolberg-Wernigero de, nach West falen und der Rheinprovinz.

Se. Excellenz der Ober-Ceremonienmeister, Wirkliche Geheim Rath Graf Pourtales, nach Homburg

Se. Excellenz der General-Lieutenant und Commanden

Garde-Kavallerie, Graf von Waldersee, nach Stettin.

Se. Excellenz der General-Lieutenant und Inspecteur der Artillerie⸗Inspection, von Erhardt, nach Breslau. Der Geheime Kabinets-Rath Illaire, nach der Rheinp

33 e 8984 8 * 613 ö 5 . 1 3 . Der Vice⸗Ober-Jägermeister von Pachelbl-Gehag ist,

Franzensbad kommend, nach Neu⸗Vorpommern hier durchgereist Ter, Cirkular⸗Erlaß vom 15. März 1852 bezüglich die Pflicht der Lehrer, sich eines sittlichen zu befleißig Obgleich uns bisher nur in sehr vereinzelten Fällen seiten * Y * 2s 9 9.4 75. 2 = 21959 * n 9 90 R 8 8 der Diözesan-Behörden oder einzelnen Geistlichen Anzeigen darüber zugegangen oder gegen die Schul-Departements-Räthe Klagen dar über ausgesprochen worden sind, daß Lehrer unseres Verwaltungs Bezirks es ohne Noth unterlassen, an dem sonn- und festtägliche: Gottesdienste und der Feier des heiligen Abendmahls Theil zu nehmen, so wollen wir, sowohl um der Wichtigkeit der Sache willen

wie um verkehrten und irrthümlichen Auffassungen zu begegnen, es doch nicht unterlassen, auf folgende Gesichtspunkte aufmerksam zu machen, welche Ew. 2c. sämmtlichen an den Schulen der dortigen Ephorie angestellten Lehrern zur gewissenhaften Beachtung empfeh— len wollen.

Die Lehrer der christlichen Volksschule haben durch ihr wicht:

ges Amt den Auftrag, die ihrem Unterrichte, ihrer Obhut und Pflege anvertraute Jugend zu der Erkenntniß der christlichen Heils wahrheiten zu führen und zu einem christlichen, Gott wohlgefälligen

ö.

Wandel anzuleiten. Diese Aufgabe ist durch Belehrung in den dem Religions- Unterrichte gewidmeten Stunden, durch Ermahnungen, durch die Uebung christlicher Sitte, durch Gesang und Gebet in der Schule nicht allein zu lösen, vielmehr der Erfolg der religiösen Un— terweisang und Anleitung der Jugend nur dadurch zu sichern, daß

das ganze Leben der Schule mit ihrem Unterrichte, ihrer Zucht und n und Leben

hr Ordnung in die innigste Gemeinschaft mit dem Glaube der erwachsenen Gemeinde trete, und diese, wie durch die Eltern für die häusliche Erziehung, so durch den Lehrer für die Schule ver— mittelt und fortdauernd in fruchtbarer Wechselbeziehung erhalten und genährt werde.

In dieser Berufs-A Aufgabe des Lehrers liegt aber als eine nothwendige Bedingung die Pflicht ausgesprochen, daß derselbe in den Augen der ihm zur Erziehung überwiesenen Jugend, wie der Eltern, welche ihm solche anvertraut haben, selbst als ein lebendiges Mitglied der kirchlichen Gemeinschaft erscheine, daß er mit Eifer am der gemein samen sonntäglichen Erbauung der Gemeinde, und an den Segnungen, welche nach der Verheißung des Herrn dle Kirche der Gläubigen spendet, sich betheilige und aus dieser segensreiche

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Gemeinschast, für welche er Äie ihm anvertraute Jugend heranbil— den und erziehen soll, fortwährend Geist und Herz zu einer erfolg— reichen gesegneten Berufsthätigkeit befruchten lasse.

Wir müssen daher voraussetzen, daß sämmtliche Lehrer, und nicht nur solche, welche etwa durch ihre amtliche Stellung als Die— ner der Kirche durch eine äußere Pflicht dazu angewiesen sind, nicht nur um des Beispiels, sondern um ihres wichtigen Berufs als Lehrer und um ihrer selbst willen dem sonntäglichen Gottes dienste fleißig beiwohnen, solchen ohne Noth nie versäumen, an dem Ge— nusse des heiligen Abendmahls sich betheiligen und sich beeifern, durch ihr Beispiel und ihren Wandel den Gemeinden Zeugniß von der rechten Heiligung des Sonntags abzulegen. .

Je weniger wir gemeint sind, diese innere aus dem Wesen des

christlichen Lehrerberufs abzuleitende Verpflichtung durch Hinweisung auf äußere Vorschriften der Schul⸗Reglements zu stützen, desto ernst—⸗ licher werden wir, wenn wider Erwarten Lehrer in beklagenswer— ther Verkennung ihrer Pflicht durch ein unkirchliches Leben Anstoß

in den Gemeinden geben sollten, gegen solche, falls gütliche Ermah— nung nichts helfen sollte, einzuschreiten uns veranlaßt sehen.

——

* 1.2 * . J 9 8er do Sirch 7 115 zur Kenntniß zu bringen und in den zu erstattenden Kirchen- und Schul ⸗Visitationsberichten jedesmal mit anzuzeigen, inwieweit die

betreffenden Lehrer den oben ausgesprochenen Erwartungen ent

9 . 1 9M * 19 2 igdeburg ven 10 Mär 182 r * 1 11 1 1 Königliche Megtlerun * 8 461 N 2* 21* 8 Al e llUun ̃ sun Die R rechen * e w Altu ni 441 An s 8 . M mmtliche Superintendenten des Verwa 1 AKEHO**Y Sor Gn nl ö tungsbezirks der Königlichen R 1 M 1920 * 9* 151 90* J . ] erional - GChronit . * 3 7 Vi 7 3 ö! h 1n 31 a1 2 8 ᷓE P Preußen Srnannt sind: Der bisherige Auskultator Worcews! ö . J * J vm Ho von Bar 2 9 8 chen Appellationsgerichte zu Marienwerder zum Referendarius und 5 ,, J Sem Gßzniaittfchen gpesllationsae t chtskandidat Reinhold B oje bei den Königischen Appellationsge J

. 1 2716

chtske l rienwerder zum Auskultator. Versetzt sind: Der bei dem Königlichen Stadt- und Kreisgerichte . 1

, . rh e ses , H al at ns n e nns M esfernn dart wan nzig beschäftigt gewesene Appellationsgerichts —Referendarius Pan ; ö 7 2 8. Meters nudart ö Dan , . Appellationsgerichts⸗Referendarius ö m 31 1m z 5 . J ü bw rTYNGVYIMGM 2 serii in das Königliche Kammergericht zu Berlin . 3 1 6 Fan nnn, A ngestellt vnd 2 83 Herichts 2X1 6 I DI * 1Itomg 1 8 261 1119 3 2 x ö. 7 1 * 13118 12 F * J ö 15 89883 ** 154951 A2 reidagerichtęe 21 va 14 u 8 ard als Kreisrichter be ven Konigllet 1elSdGdelichlit 311 Rartt 11 s . / ö id ( 1 ö; n 2 —st a? 1 26 J 141 K ] I 4 ! zu Vanzig

Mhein⸗Provinz

Ernannt sind: Der bisher kommissarisch angestellt F„auls zum Kommunalförster für das aus den Waldungen Orenhofen, Zemmer, Schleidweiler und Roth zusammengesetzs dkreise Trier gelegene Forstrevier Drenhosen auf Leben Kommissar Nil ken zu Mülheim a. d. Ruhr zum Polizei- Gerichts-Deputation zu Broich, und der Bürgermeister in ser daselbst zu dessen Stellvertreter 4 . Versetzt sind: Der Post⸗Secretair Strumpflei Barmen; der Post-Secretair Schüler von Hirschberg nach Bestätigt sind: Die an der Aten und 9gten katholischen Ele schnle zu Crefeld bisher provisorisch angestellten zu FlasUmacher und Wilhelm Gruters in ihrem Amte alz zweite rr

den gedachten Elementarschulen definitiv. 3 6 ann 905 81 *5r 8 40 * Uebertragen ist: Dem Post-Secretait Varn . ,, 1a des Bopst⸗Amtes in Gladhaäck dorf die kommissarische Verwaltung des J bst⸗/ II mite in 111k ö. Approbirt ist: Der praktische Arzt und Wundarzt Pr, Ertheilt ist: Dem Apotheker erster Klasse Johann Joseph die Konzession zur Fortführung der ihm von dem n meyer übertragenen Apotheke zu Köln unter, dem in der All

Kabinets-Ordre vom 5. Oktober 1846 vorgeschriebenen Vorbehalte Niedergelassen hat sich: Der praktische Arzt und

Dr. Karl Hecker zu Opladen.

Königliche Schauspiele Donnerstag, 24. Juni. Im Schauspielhause. 120ste Abo nements⸗-Vorstellung: Deborah, Volksschauspiel in 4 Abtheilungen von S. H. Mosenthal. (Frl. Arens: Deborah.) . Freitag, 25. Juni. Im Opernhause. (Hoste Vorstellun Martha, oder: Der Markt zu Richmond, romantisck komische in 4 Abtheilungen, von W. Friedrich, Musik von F. v. Floötow. (Hr. Joung, vom Hoftheater zu Schwerin: Lyonel, als

Diese Verfügung haben Ew. ꝛc. sämmtlichen Lehrern Ihrer Ephorie

Kleine Preise: Fremden-Loge 2 Rthlr. Erster Rang und Balkon daselbst, inkl. der Prosceniums-Logen daselbst und am Orchester 1 Rthlr. Parquet, Tribüne, Parquet-Loge und Prosce⸗ nium des zweiten Kanges 20 Sgr. Zweiter Rang 15 Sgr. Dritter Rang und Balkon daselbst 125 Sgr. Parterre 15 Sgr. Amphitheater 77 Sgr.

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amtlicher Hechsel-, Fonds- und Geld- Cours el er IJzerliner KBäönrge vTormi 2zF. Hani 1SS2z.

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z 9 PD 22 . 2 z 1D ezgnsei - CGonrse Preuss, Courant, 1 10220 4 ] 12 m 22. Juni 1852 Brief. Gela , . 250 FI Kurz 142 dito ...... . 2 Hamburg ö .... 300 Mk. Kurz ö 1 ; 24 8 . 293 j V 300 Mk. 12 Mt 150 . J 3 Alt 6 243 ; 6 1 ö 300 Fr. 2 Mt. 80 80 VWuien im 20 FI. Fuss.. . . ... 150 Fl 2 Mr . 85 2 1 21 1 Augsburg. ...... K 2 Mt 1091 en,, ] ; iG * 7 1 9 real,, ,,, , ,,, K 3 . ; . ; * Lelpzig in ra 14 r 8 Lage 99 99 rr * 00 F 1 h * 141 . Mt 989 66 Frankfur J 1. WMW 100 FI. 2 Mt jz6 14 P J 8§8RhlI * W 07 1 7 EFOnels - Cours 2 . . da F illige It 2 8t Anleih n 185. 18 1 10 Staats- Sc Scheine . 3 72 2 Prämiens der Secehand 8 Thh Kruar- und Ner rk. Schuldvoe ibung 70 90 Ber r t bligat ) 16 ĩ1 ** 89 * * ?; 789 9898 Ostpreusslisch . 6 . 94 ĩ 1 g . . 21 99 ꝗ35 4 Pommersche 37 96 . . dit 3 96 J 8 lt ne 5 2 ñ 4 l R 3 X estpr 3. 9 ( ur *. 1 46 19 . 1 J mer 1 1 966 0 ? 9 85 ens 93 ) 2 (Pre 100 99 j Rh̊he V 11 I 5 Säc! 1 8ch ? : . B k- An 10 1 ; 6 ; 2 30 * 1 . 11 ( 11 1 dam- Magdeburg 1 P rItat 01 192 94 ; dite 8 ö 11 23 18 1 1801 bu * M [ 60h! 2 . ; 11 1 E * dorf-Elber der. 2 lit Priorit J prioritäts- .. = Magdeburg-Halberstä ster ö = 160 8 191 ig XX 1 91 rg 66 di Prioritäts- . 2