der Chef des General-Stabes vom 4. Armee-Corps, Oherst Freiherr von Moltke, das Commandeur-Kreuz des Leopold ⸗Ordens;
der Hauptmann Kraatz vom General-Stabe des 4ten Armee—
Corps, und
„Hauptmann von Treskow vom großen General-Stabe, so
wie . » Hauptmann von Bose, Adjutant beim General- Kom— mando des Aten Armee⸗-Corps,
den Orden der eisernen Krone dritter Klasse.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht, folgenden Personen die Erlaubniß zur Anlegung der von Ihrer Majestät der Königin von Großbritannien und Irland ihnen verliehenen Medaillen für die Feldzüge von 1793 — 1814 zu ertheilen, nämlich:
1) dem Holz⸗Aufseher Karl Friedrich Fuchs zu Lenzinghau— sen, im Kreise Herford,
2) » Thor⸗Controleur Friedrich Grüne zu Minden,
3) » ehemaligen Kaffetier Karl August Hermstedt zu Berlin,
4) » Schneidermeister Philipp Inter zu Kümmernitz, im Kreise Westpriegnitz,
Elberfeld,
b) » Tagelöhner Kaspar Manz zu Stumpen, im Siegkreise,
7) » Schneider Johann Peter Olbertz zu Köln,
8) » Tagelöhner Johann Gottfried Reichmann zu Neustadt, im Kreise Düsseldorf,
9) » Tagelöhner Gottfried Wildner zu Gollschau, im Kreise Nimptsch, und
10) » Schlossermeister Christian Wagner zu Egeln, im Kreise Wanzleben.
7
Erlaß vom 12. März 1852 — betreffend die Benutzung schulpflichtiger Kinder zu Feld- und Garten⸗ Arbeiten.
Die in unserem Verwaltungs-Bezirke in steigender Ausdehnung begriffene Kultur der Industrie-⸗Gewächse, als Zuckerrüben, Cicho⸗ rien und Kartoffeln für die Brennereien hat dadurch im hohen Grade nachtheilig auf die Schulen in den Gegenden gewirkt, in welchen Zucker⸗ oder Cichorien-Fabriken und große Brennereien er⸗ richtet sind, daß Kinder oft in sehr großer Anzahl von den Fabrik—
besitzern oder deren Aufsehern zu Feld⸗-Arbeiten auf längere Zeit
benutzt und dem Schul-Unterricht dadurch entzogen sind.
Die Schulversäumniß⸗Strafen haben sich gegen diesen Miß— brauch jugendlicher Arbeitskräfte als unzulänglich erwiesen, indem ber Eigennutz und die verlockende Aussicht auf den Verdienst der Kinder viele Eltern verleitet hat, dieselben von der Schule zurück— zuhalten, auf Arbeit zu schicken und von dem verdienten Lohne die Schulver säumniß⸗Strafen zu bezahlen.
Um diesem Mißbrauche zu steuern, sind wir mit der Abthei— lung des Innern unsers Kollegii in Verbindung getreten, und die— selbe hat auf Grund des Gesetzes über die Polizei- Verwaltung vom 11. März 1850 die im Amtsblatt abgedruckte Polizei-Ver⸗ ordnung vom 31. Januar c. (Anl. a.) erlassen, wodurch den Ar— beitgebern verboten worden ist, schulpflichtige Kinder zu Garten-, Feld⸗ und anderen landwirthschaftlichen Arbeiten anzunehmen, so⸗ fern nicht ein schriftlicher Erlaubnißschein dies gestattet.
Mit Bezug auf Nr. 4 dieser Verordnung bestimmen wir über die
den Schul⸗Inspektoren vorbehaltene Ertheilung eines Erlaubnißschei⸗
nes zur Annahme von Schulkindern für Feld-Arbeiten Folgendes:
1) Kindern, welche das zehnte Jahr noch nicht zurückgelegt
haben. ist die Erlaubniß an den Feld- und Garten-Arbeiten fur Lohn Theil zu nehmen, überhaupt nicht zu gewähren; mit vollende⸗ tem zehnten Jahre dürfen nur solche Kinder die Erlaubniß dazu erhalten, welche die Winterschule regelmäßig besucht und bereits eine genügende Fertigkeit im Lesen und Schreiben erlangt haben.
2) In der Regel ist kein Kind, für welches die Eriaubniß zu
Feld⸗ und Garten-Arbeiten um Lohn nachgesucht wird, von dem
und die Erlaubniß überhaupt nur für die Zei i e Zeit von acht Uhr Mor⸗ . ff, em nnn n g, Unterrichte zu . dieselbe aber e hne E ie S ie, eee . ö ö ohne Erlaubniß die Schule ; er von dem Schul -Inspektor l . ß fihein ) n ie, hul⸗-Inspektor auszustellende Erlaubniß⸗ 3) den Vor- und Zunamen des Kindes b) das Datum des Tages, von wo h ; / „und des Tages bis zu welchem die Erlaubniß erthriit . . c) die Angabe der Tagesstunde, mit welcher die Verpflich— tung des Kindes zur Schule aufhört und dasselbe für die Feldarbeit disponibel ist.
/
884
Die Eltern, welche einen solchen Erlaubnißschein erhalten, sind anzuweisen, solchen zunächst bei dem Lehrer zu präsentiren, damit dieser die ertheilte Erlaubniß mit Angabe der Zeit in der Ver— säumnißliste oder einem besondern Buche vermerken kann. Der
Schul -Inspektor führt dagegen seinerseits über die ertheilte Er— laubniß einen Nachweis, auf welchen nöthigenfalls als ein Beweis- mittel zurückgegangen werden kann, wenn gegen Arbeitgeber, welche Kinder ohne nachgewiesene Erlaubniß beschäftigt haben, die Bestra— fung beantragt werden muß.
4) Den Lehrern liegt es ob, jeden solchen Fall, in welchem ein Kind ohne erhaltene Erlaubniß zu den genannten Arbeiten ange— nommen worden ist, zu ermitteln, und sofort dem Schul-Inspektor davon Anzeige zu machen, die Schul ⸗-Inspektoren sind aber ver⸗— pflichtet, die Bestrafung derjenigen Arbeitgeber, welche, der Polizei⸗ Verordnung vom 31. Januar zuwider, Kinder ohne Erlaubniß zu Arbeiten angenommen haben, sofort bei dem Polizei-Anwalte nach— zusuchen.
Um indeß für solche Zeiten, in denen während der Jätezeit, oder während der Aerndte im Sommer und im Herbste die Zu⸗ ziehung der Kinder in größerer Anzahl zu Feld-A Arbeiten nothwen— dig wird, die Benutzung derselben nach Möglichkeit zu erleichtern, überlassen wir es den Schul-Inspektoren, nach vorgängiger Anzeige an die Superintendenten, die Ferien so zu legen, daß sie für jene
5) » Boten Adolph Peter Karraß zu Velbert, im Kreise Arbeiten den Schulkindern eine freie Zeit gewähren, ohne daß die
Schule darunter leidet.
Die Verordnungen über die Schulversäumnisse werden durch diese Bestimmungen nicht geändert, und es versteht sich daher von selbst, daß, abgesehen von den gegen die Arbeitgeber zu vollstrecken⸗ den Strafen, die Eltern solcher Kinder, welche ohne Erlaubniß
zu Feld -Arbeiten angenommen werden, wegen der etwa dadurch
—
herbeigeführten Versäumniß des Schul— Unterrichts zur Strafe zu
ziehen sind.
Ew. ꝛc. beauftragen wir, diese Cirkular-Versfügung den Schul— Inspektoren Ihrer Dlöcese so schleunig als möglich zur Kenntniß— nahme und pünktlichsten Nachachtung zuzufertigen, und dieselben aufzufordern, deren Inhalt auch den Lehrern, und durch diese den Schulkindern bekannt zu machen.
Magdeburg, den 12. März 1852.
Königliche Regierung. Abtheilung für die Kirchenverwaltung und das Schulwesen. An sämmtliche Superintendenten des Verwal— tungs⸗Bezirks der Königlichen Regie⸗ rung zu Magdeburg.
Das Regulativ für die Beschäftigung jugendlicher Arbeiter in den Fabriken vom 9. März 1839 (GesetzSamml. fuͤr 1839, S. 156 bis 158) gewährt die Mittel, um zu verhindern, daß Kinder schulpflichtigen Alters durch eine regelmäßige Beschäftigung in Fabrifen, oder bei Berg-, Hütten— und Pochwerken nicht auf eine ihre geistige und religiöse Ausbildung gefähr— dende Weise dem Schul-Unterrichte entzogen werden. Die strenge Befolgung dieses Negulativs haben wir den uns untergeordneten Behörden wiederholt und so namentlich durch un sere Amtsblatt⸗Bekanntmachung vom 7. Februar 1843 ur Pflicht gemacht. Die seitdem von Zeit zu Zeit und auch noch jetzt ange— stellten Ermittelungen haben ergeben, daß durch die Vorschriften des Regu— lativs vom 9. März 1839 für die in den Fabriken oder bei Berg-, Hütten
und Pochwerken beschäftigten schulpflichtigen Kinder eine ausreichende Für⸗ sorge getroffen worden ist. Dagegen sind aus verschiedenen Gegenden unseres Verwaltungsbezirks von Königlichen Landräthen, von Kommunal-, so wie von geistlichen und Schulbehörden wiederholt und dringend Klagen darüber erhoben worden, daß durch die mehr und mehr überhand neh— mende Heranziehung schulpflichtiger Kinder zu Feld und Garten— Arbeiten, diese Kinder vom Frühjahre bis zum Herbste dem Schul - Un—
terrichte in einer ihre religiöse und geistige Ausbildung gefährdenden Weise
entzogen würden. Um diesem Uebel, zu dessen Bekämpfung sich die Fest⸗ setzung der für die Schulversäumnisse angedrohten Strafen nicht als aus reichend bewährt hat, wirksam entgegen zu treten, verordnen wir auf Grund
der §§. 14 und 6 Litt. i. des Gesetzes über die Polizei ⸗Verwaltung vom 11. März 1850 (Ges. - Samml. S. 265 bis 268) für den Umfang unseres Verwaltungs-Bezirks Folgendes:
1) Arbeitgeber dürfen schulpflichtige Kinder während der für den Schul⸗
Unterricht festgesetzten Stunden zu Garten-, Feld, und sonstigen landwirth— schaftlichen Arbeiten nicht annehmen, . nicht ein schriftlicher Erlaub⸗— ölfstündi nißschein des Schul-Inspektors dies gestattet.
Besuche des zwölfstündigen Schul-Unterrichts ganz zu dispensiren,
2) Arbeitgeber, welche diesem Verbote entgegenhandeln, verfallen für
jedes Kind, welches sie während der für den Schulunterricht festgesetzten Stunden beschäftigen, in eine Geldstrafe bis zu dem Betrage von Zehn Thalern.
3) Die bestehenden Vorschriften wegen Bestrafung der Schulver—⸗
säummnisse werden durch diese Polizei⸗Verordnung nicht berührt.
4) Die Schul- Inspektoren werden von der Abtheilung unseres Kolle⸗
giums für die Kirchen-Verwaltung und das, Schulwesen mit näherer An weisung versehen werden, unter welchen Umständen der zu 14. erwähnte Er⸗ nn g d, wi le .
Unterrichtsstunden die Beschäftigung der Schulkinder bei Feld- und Garten— Arbeiten erleichtert werden darf.
chein ertheilt und wie in dringenden Fällen durch Verlegung der
Magdeburg, den 31. Januar 18562. ö Königliche Regierung. Abtheilung des Innern.
S85
Per sonal - Chronik
d er Provinzial⸗Behörden.
Provinz Brandenburg.
Bestätigt sind: Der Lehrer Fink, bisher in Arnswalde, als Küster
und Schullehrer -Adjunkt in Hohen -Karzig; der Lehrer Trautmann aus
Grünthal als Küster und Schullehrer in Brandt, Friedebergscher Diözese;
der zum vierten Lehrer an der Schule in Göritz berufene Elementar-Schul⸗ amts-Kandidat Klar; der für die Küster⸗ und Lehrerstelle zu Landsberger— Holländer berufene Lehrer ꝛ. Schulze, bisher in Blocwinkel; der bis— berige vierte Lehrer an der Elementarschule zu Lübben, Friedrich Moritz, als zweiter Lehrer an der dortigen Töchterschule; der bisherige interimistische Bürgermeister Wurm in Lebus als Bürgermeister auf fernerweite 12 Jahre; der bisherige Lehrer an der Weinbergsschule zu Züllichau, Heinrich Ben— jamin Jähde, als Kantor und Küster bei der neuen Kirche daselbst und als Lehrer an der Grünberger Vorstadt⸗Schule, und in dessen Stelle als Lehrer an der Weinbergsschule der bisherige Lehrer zu Leischin, Julius Berthold Sabrotzky.
Uebertragen sind: Nach der vom 1. Juli c. ab eintretenden Ver⸗
setzung des Oberförsters Werneburg von Neubrück nach Erfurt, die
Oberforsterstelle zu Neubrück dem Oberförster Steffens zu Alt-Sternberg, im Regierungsbezirke Königsberg; die durch die Pensionirung des Ober— försters Krüger vacant gewordene Oberförsterstelle zu Neuholland dem Oberförster Teichelmann, zu Himmelpforth.
Bestellt sind: Der Regierungs- Civil⸗Supernumerarius Taube zu Frankfurt a. d. O. in 33 der Versttzung des Domainen-Rentmeisters
von Rabiel nach Driesen zum einstweiligen Verweser des Rentamts
Finsterwalde und der Forstkasse des Reviers Grünhaus; der Predigtamts—
Kandidat und Seminarlehrer Gustav Heinrich Emil Dähn, zu Köpenick, zum evangelischen Prediger der Parochie Neuholland mit Liebenberg, in der
Superintendentur Neu-Ruppin.
Erledigt sind: Die evangelische Pfarrstelle zu Liebenfelde, in der Superintendentur Königsberg II., Privat-Patronats, durch den Tod des Predigers Schmid; die zweite Predigerstelle an der Domkirche zu Soldin,
Superintendentur Soldin, magistratualischen Patronats, durch den Tod des
Diakonus Müller.
Angestellt sind; Der Jäger Christian Friedrich Karbatsch, vom Aten Jäger-Bataillon, als Förster zu Mollberg, in der Oberförsterei Cladow; der Feldwebel vom Zten Jäger-Bataillon Johann Friedrich Karl Louis
Schulze als Förster zu Sorauer Wald, in der Oberförsterei Sorau,
6 2 J 8 9 ö ' n . ( 23 * n
definitiv; der forstversorgungsberechtigte Jäger August Wilhelm Ferdinand
Gohlke als Forst-Aufseher zu Mohnwerder, in der Oberförsterei Marien ⸗ 7? * — 6 lerie 5 Sgr.
Vereidigt sind. Der Doktor der Medizin und Chirurgie Isidor
walde, zuvörderst auf 6 Monat Probe.
Wo bl, zu Berlin, als praktischer Arzt und Wundarzt; der praktische Arzt und Wundarzt Dr., med. Franz Theodor Heinrich Oppert, zu Berlin,
auch als Geburtshelfer.
1 —
Oberförsterei Tauer, und ist der Förster Joppich von Ellerborn, in der Oberförsterei Börnichen, auf die Försterstelle zu Drachhausen versetzt.
Provinz Westfalen.
Ernannt sind: Die bisherigen Ausfkultatoren Emil Eylardi, Beinhard Cremer und Karl Morsbach zu Appellationsgerichts-Refe— rendarien; der Rechtskandidat Wilhelm Meese zum Austultator; der Ap— pellationsgerichts-Referendar Köhler zum Secretair beim Kreisgericht in Lippstadt und ist derselbe der Kreisgerichts-Kommission zu Erwitte überwie—
sen; der bisherige Büreau⸗Assistent Wischel in Medebach zum Secretair
heim Kreisgericht zu Brilon; der Post-Seeretair Kloß zu Arnsberg zum Ober-Postkassen-Buchhalter; der bisherige Lehrer zu Werl, Wilhelm Cre—⸗ mer, zum Lehrer an der evangelischen Gesammtschule in Dortmund pro—
visorisch; der bisherige Lehrer zu Willertshagen, Julius Schöneborn, zum Lehrer bei der evangelischen Schulgemeine zu Vornberg, Kreises Al— tena, definitiv; die Schulamts-Kandidatin Anna Ewh aus Kirchberg zur Lehrerin bei der evangelischen Elementar-Schulanstalt in Bommern, Kreises Hagen, provisorisch; die Auskultatoren Böhmer, Otto und Herrmann von der Heyden-⸗-Rynsch, Gerdes, von Puttkammer, Brand und Bene zu Referendarien; die Rechiskandidaten Hegemann, Buchholt und Willhelmi zu Auskultatoren; der Referendar Emil Florschütz zum Gerichts -Assessor.
Uebertragen ist: Die Verwaltung der Post-Enypedition in Biilon dem Post-Expediteur Mersch, bisher in Warstein, und die Verwaltung der Post-Expedition in letzterem Orte dem Auctions-Kommissarius Seelbach.
Versetzt sind: Der Kreisrichter Hellweg zu Steinfurt an das
Kreisgericht zu Cösfeld; der Referendarius Aulike an das Appellations⸗ gericht zu Paderborn; die Referendarien von Nosl, Bölmann und Billmann aus dem Departement des Appellationsgerichts zu Münster und Hamm in das des Appellationsgerichts zu Arnsbeyg und dem Kreis— gerichte in Hechingen zur Beschäftigung überwiesen; der Kreisgerichts⸗ Sectetair Holliet zu Erwitte in gleicher Eigenschaft an das Kreisgericht in Siegen; der Referendar Schmldts aus dem Bezirke des Königlichen
Appellationsgerichts zu Paderborn in das Departement des Appellations.
gerichts zu Hamm.
Vereidigt sind: Der Kommerzienrath Martin Neff und Kauf⸗
mann Heinrich Klein in Siegen als lechnische Mitglieder der dortigen
Fabriken⸗-Gerichts-Deputation; der Fabrikant Jakob Gechelhäuser und
Kaufmann Jakob Heinrich Schneider daselbst als deren Stellvertreter.
WBVerliehen ist: Die durch den Tod des Pfarrers Konsistorialraths Bäumer erledigte erste Pfarrstelle an der evangelischen Gemeinde zu Arns⸗
berg, Diözese Soest, dem bisherigen zweiten Pfarrer Karl Friedrich Ber lelsmann daselbst, und die dadurch zur Erledigung gekommene zweite Pfarrstelle an der vorgenannten Genieinde dem bisherigen Hülfsprediger
Pensionirt ist: Der Förster Markusch zu Drachhausen, in der
Alerander Christian Ernst Fincke in Cronenberg mit widerruflicer Anwei— sung seines Wohnsitzes zu Neheim.
Gestorben sind: Der Kreisgerichts⸗Secretair Block zu Tecklen⸗ burg, der Notar Hülse berg und der Rechts⸗Anwalt Dr. Spricknann⸗ Kerkerinck zu Münster; der Rechtsanwalt und Notar, Justizrath Dob— belstein zu Hamm.
Königliche Schauspiele.
Sonnabend, 26. Juni. Im Schauspielhause. 121ste Abon⸗ nements-Vorstellung: Zum ersten Male wiederholt: Häusliche Wirren. Lustspiel in 3 Abtheilungen, von W. Lederer. (Fräul. Arens: Luch. Hr. Feltscher: Baron von Dorblüh.) Hierauf: Drei Frauen und keine, Posse in 1 Akt, frei nach Varin und Des— verges, von G. Kettel. (Hr. Feltscher: Fritz Flott.)
Sonntag, 27. Juni. Im Opernhause. (97ste Vorstellung): Der Freischütz, Oper in 3 Atheilungen, Musik von C. M. von Weber: (Fräul. Louise Meyer: Agathe.) Hierauf: Die Maskerade, Ballet⸗Divertissement in 1 Akt, von P. Taglioni.
Mittel⸗Preise: Fremden-Loge 2 Rthlr. Erster Rang und Balkon daselbst, inkl. der Prosceniums-Logen daselbst und am Orchester 1 Rthlr. 109 Sgr. Parquet, Teibüne, Parquet⸗Loge und Proscenium des zweiten Ranges 1 Rthlr. Zweiter Rang 227 Sgr. Dritter Rang und Balkon daselbst 175 Sgr. Parterre 20 Sgr. Amphitheater 10 Sgr.
In Charlottenburg. Rothe Haare, dramatischer Scherz in 1 Akt, von M. A. Grandjean. Hierauf: Die Einfalt vom Lande. Lustspiel in 4 Abtheilungen, vom Br. C. Töpfer. (Frl. Arens: Sabine. Hr. Feltscher: Cäsar.) Zum Schluß: Der Salon der Tänzerin. Scene aus der Posse: „Die Bencfiz-Vorstellung“. (Hr. Birkbaum: Pudding. Anfang 6 Uhr.
Billets zu dieser Vorstellung sind bis zum Tage der Vorstel— lung, Mittags 1 Uhr, im Billet-Verkaufs-Büreau des Schauspiel— hauses zu Berlin und Abends im Schloß-Theater zu Charlotten— burg an der Kasse zu folgenden Preisen zu haben: Ein Billet zur Fremdenloge 1 Rthlr. Ein Billet im ersten Range Logen 20 Sgr. Ein Billet in einer Parquet-Loge 45 Sgr. Ein Parquet-Billet 15 Sgr. Ein Billet zum Orchester 125 Sgr. Ein Billet im zwei⸗ ten Range Logen 10 Sgr. Ein Billet im dritten Range Logen 77 Sgr. Ein Billet in der mittlern Abtheilung des dritten Ran⸗ ges 75 Sgr. Ein Parterre-Billet 10 Sgr. Ein Billet zur Gal⸗
Marktpreise. Berlin, den 24. Juni. Zu Lande: Roggen 2 Rthlr. 3 Sgr. 2 Pf. Grosfse Gerste 4 Rthh 16 Sgr. 3 Pf. Hafer 1 Rihlr. 9 Sgr., auch 1 Rthlr. 3 Sgr. 9 Pf. Zu Wasser: Weizen z Rthlr. 12 Sgr. 6 Pf., auch 2 KRihlr. Sgr. 6 Pf. Roggen 1 Rthlr. 28 Sgr. 9 Pf., auch 1 Rthlr. 24 Sgr. 4 Pf. Grolse Gerste 1 Rthlr. 16 Sgr. 3 P Hafer 1 Rthlr. Z Sgr. 11 Pf.,
s. auch 1 Rthlr. Erbsen 1 Rthlr. 27 Sgr. 6 Pf., auch 1 Rthlr. 25 Sgr
Mitt woch, 23. Juni.
Das Schock Stroh 7 Rthlr. 5 Sgr., auch 5 Rthlr. 25 Sg Der Centner Heu 24 Sgr., geringere Sorte auch 21 Sgr. Karrosfeln, der Scheffel 27 Sgr. 6 PFE, auch 17 Sgr. 6 Pf., metzen weis 2 Sgr., auch 1 Sgr. 6 P Die Prei- von Kartoffel Spiritus 64 ei ins Hlaus gellelert waren an 18. Juni.. g. ᷣ— 22 ö Rthli 149 J 23 u. 223 Rthlr. 22 23 Rtihli z ; . Rthh 24 9 4 . 3 er 10,800 Pr Cent nach Tralles ö Berlin, 24. Juni 1852 Die Aeltesten der Kaufmannschaft von Berlin.
// / a, ere . enen, mea
dtlicher Wechsel-, Fonds- und Geld - (ours
der Eexlimer Bässe vorm T5. Juni 18352.
ö
v eeHkse M C Olk Sge ae n 3, L0GkHrant
vom 24. Juni 1852. r el Geld
n n t nn,, 250 EI. Kurz — 1422 ß 2650 Fl. 2 Mt. . 142 Hamhurrer 300 Mk. Kurz. — — 151 4e ⸗e,, , — 150 JJ 3 Mt. 5 24 6 * 1 2 Mt S0 * 80 Wien i l, 2 Mt 86 88 ug ene 2 Mt. 101 101 i K 166 Thlr. 2 Mt — 9 Leipzig in Courant im 14 Thlr. 8 Tage. 292 9 kJ 993 —
Frankfurt a2. M. südd. W. .. 100 Fl. 2 Mi 56 20 56 16 Ferre, ,,,, 160 8sRbl. 3 Woch 1077 10
. n 2 5 .