rückfälliger, schverer Diebstahl, fünf⸗ und einhalbjährige Zuchthausstrafe und Stellung unter olizei⸗ ĩ 26) Sprung, Karl Daniel, Schuhmacher aus Berlin: einem Raube
Aufsicht auf schs Jahre.
S88
leich zu achender, zum zweiten Male rückfälliger, zugleich schwerer Diebstahl, zwölf Jahre Zucht- . n,, unter Polizei-Aufsicht auf zehn Jahre. 27) Lemke, Karl Ludwig, Arbeitsmann
aus Berlin! Vorsätz iche Brandstistung, zehnjährige Zuchthausstrafe.
28) Behlendorff, Otto
Jonathan Ludwig Ferdinand, Arbeitsmann aus Berlin: zum zweiten Male rüchfälliger und zugleich schwerer Diebstahl, sechsährige Zuchthausstrafe und Stellung unter Polizei-Aufsicht auf sechs Jahre. 25) Bronner, Karl Eduard, Arbeitsmann aus Berlin; zum zweiten Male rückfälliger und zugleich schwerer Diebstahl, fünfsährige Zuchthausstrafe und Stellung unter Polizei-Aufsicht auf fünf Jahre.
W
36) Fr, Johann Heinrich Christian, Arbeitsmann aus Berlin: zum vierten Male rückfälliger und zwar infacher Diebstahl, vierjährige Zuchthausstrafe und Siellung unter Polizei⸗Aufsicht auf fünf Jahre. 3 Sachs, August Alexander, Kunstgärtner aus Stettin: zum vierten Male rückfälliger und zwar einscher Diebstahl, dreijährige Zuchthausstrafe und Stellung unter Polizei-Aufsicht auf drei Jahre. 32) Schubert, Louis Reinhold Eduard, Müllergeselle aus Berlin: rückfälliger und zwar schwerer Dibstahl, zwei Jahre und drei Monate Zuchthaus und Stellung unter Polizei ⸗-Aufsicht auf drei Ichre. 33) Krakow, Friedrich Wilhelm Otto, Tischlerlehrling aus Berlin: schwerer Diebstahl, zweijährige Zuchthausstrafe und Siellung unter Polizei-Aufsicht auf zwei Jahre. 34) Reifels, Johann, Arbeitsmann aus Berlin: zum zweiten Male rücksälliger, einfacher Diebstahl, zweijährige
zächthausstrafe und Stellung unter Polizei⸗-A ufsicht auf gleiche Dauer.
35) Walter, Friedrich
Wilhelm, Arbeitsmann aus Berlin, zum zweiten Male rückfälliger, einfacher Diebstahl, zwei Jahre
4
und drei Monate Zuchthausstrafe und Stellung unter Polizei-Aussicht auf drei Jahre. 360) Stei— nicke, Albert Eouard Theodor, Kutscher aus Berlin: zum dritten Male rückalliger, wiederholter resp. schwerer und einfacher Diebstahl und Unterschlagung, eilf Jahre ein Monat Zuchthaus und
Stellung unter Polizei-Aufsicht auf fünf Jahre.
37) Brünne, Friedrich Wilhelm, Handelsmann
aus Berlin: zum zweiten Male rückfällige Hehlerei, drei Jahre Zuchthaus und Siellung unter
Polizei⸗Aufsicht auf fünf Jahre. Berlin, den 19. Juni 1852.
Untersuchungs-A Abtheilung des Königlichen Stadt-Gerichts Deputation J. für Schwurgerichtssachen.
864 Bekanntmachung. Der auf den 8. Juli 1852 zum öffentlichen Verkauf folgender Grundstücke:
1) des im osterburgschen Kreise unter der Ge— richtsbarkeit des unterzeichneten Königlichen Kreisgerichts belegenen, im Hypothekenbuche dieses Kreises Vol. III. No. 43 verzeichneten Allodial⸗Ritterguts Meseberg nebst Pfarr— Erbpachts⸗Grundstücken, der auf der meseberger Feldmark belegenen, Band 1 Blatt 13 des Hypothekenbuchs ver⸗ zeichneten Wiese von 2 Fuder Heu-Ertrag,
anstehende Termin ist aufgehoben worden.
Seehausen i. d. A., den 18. Juni 1852.
Königl. Kreisgericht, . Abtheilung.
862 Ediktal⸗- Citation.
Am 2. Juni 1851 ist hierselbst der Büdner Gottlob Kirstein, auch Kierstein oder Kirschstein genannt, geboren am 10. Februar 1779 zu Syk— adel bei Lieberose, ohne Hinterlassung eines Te⸗ staments verstorben. Der auf 419 Rthlr. 22 Sgr. 9 Pf. abgeschätzte Nachlaß desselben wird von 1) der verehelichten Schneidermeister Nadeborn,
Johanne Ehristiane gebornen Kirschstein zu Briesen bei Lübben, . . als seiner vollbürtigen Schwester,
2) der verehelichten Kutscher Höhne, Ulrike Erd—
muthe gebornen Rieck, zu Berlin, und
3) der verehelichten Webermeister Schwarze,
Henriette Wilhelmine Auguste gebornen Rieck, zu Lübbenau, als seiner Schwestertöchter, auf Grund der gesetzlichen Erbfolge in Anspruch genommen.
Auf Antrag dieser Interessenten werden alle 2 welche ein näheres oder gleich nahes , e wet rn ec ehen.
z
spätestens in dem auf , . a 56 In Vormittags 11 Uhr, vor dem Kreisrichter Körbin an Geri lle Zimmer Nr. A hierselbst anstehenden . zumelden und nachzuweisen, widrigenfalls die Vor⸗ genannten, verehelichte Nadeborn, Höhne und Schwarze für die rechtmäßigen Erben werden an— genommen, ihnen, als solchen, der Nachlaß zur freien Dis position verab folgt und der nach eifig— ter Präklusion sich etwa erst meldende nähere oder gleich nahe Erbe alle ihre Handlungen und Dis] positionen anzuerkennen und zu übernehmen schul⸗ dig, von ihnen weder Rechnungslegung noch Er— az der gehobenen Nutzungen zu fordern berech— zigt, sondern sich lediglich mit dem, was alsdann
noch von der Erbschaft vorhanden, zu begnügen verbunden sein soll.
Auswärtigen werden die hiesigen Rechtsanwälte Knobloch und Hagen vorgeschlagen.
Kottbus, den 11. Juni 1852.
Königliches Kreisgericht. J. Abtheilung.
674 Aufkündigung von Rentenbriefen der Provinz Schlesien.
Bei der heute in Gemäßheit der Vorschri S8§. 41 u. f. des Rentenbank⸗Gesetzes vom 2. 1850 stattgehabten Verloosung der zum 1. Ol ber d. J. einzulösenden Rentenbriefe der Provinz Schlesien, sind nachstehende Nummern gezogen worden:
t n irt, , n og Rihlr,
l , o, , n,.
JJ 1796. 2044. 2165. a , hoh wih. r, dl. 379. 479. 706. 870, 1065. 14093. 1168. 15345. 1608. 1609. 1633. 1732. 18 litt G. )Rthlr. Nr wo st, ̃ , 1295. 1311. Hl 2234. 2408. 40 Gn Lirt. PD. Nr. 29. 212. 229. ton8. 11306. 12 . Nr.. 97. 90. 278. , 5. 67. 968. 1205. 1464. 1758.
Indem wir die vorstehenden Rentenbriefe zum 1. Oktober d. J. hiermit kündigen, werden die Inhaber derselben aufgefordert, den baaren Nenn— werth dieser Rentenbriefe gegen Zurücklieferung der letztern nebst den dazu gehörigen Zins-Cou— pons Serie I. Nr. 5 bis incl. 16, so wie gegen Quittung in termino
den 1. Oktober 1852 bej unserer Kasse, G Sandstraße Nr. 10 hieselbst Vormittags 9 bis 1 Uhr, in Empfang zu nehmen. ö
Vom 1. Ottober 1852 ab findet eine weitere Verzinsung dieser gekündigten Rentenbriefe nicht statt und der Werih der etwa nicht mit einge— lieferten Coupons wird bei der Auszahlung vom Nennwerth der Rentenbriefe in Abzug gebracht.
Die ausgeloosten Rentenbriefe verjähren nach S. 4 des Rentenbank-Gesetzes binnen zehn Jahren.
Breslau, den 22. Mai 1852.
Königliche Direction der Rentenbank für die Provinz Schlesien Koch.
Thüringische Eisenbahn.
Einnahme bis ultimo Mai 1852.
2) im Personen-Verkehr: bis ultimo April 104,810 Rthlr. im Monat Mai 41,670 —
850
146,480 Rthlr. b) im Güter- 2c. Verkehr:
bis ultimo April 157,790 Rthlr. im Monat Mai 41,330 —
199, 120 in Summa 345,666 Rrihn. bis ultimo Mai 1851 war Ein⸗ JJ o daher mehr 69,670 Rthlr. vorbehaltlich späterer Festsetzung.
Hamburg-Bergedorfer Eisen— 663! bahn-Gesellschaft.
k zut Amortisation der 5proz. Prioritäts-⸗ Obligationen.
In Gemäßheit der §§. 4, 8 und 9 des Nach— trags zum Statut der Gesellschaft hat heute die diesjährige Ausloosung des pCt. vom Kapital⸗ Betrage unserer 5proz. Prioritäts-Obligationen stattgefunden und sind fosgende Obligationen
„zur Einlösung und Amortisation auf den
1 . 1. September a.
543. 741. 877. 1119. 1444. 1509.
1828. 1888.
8 8:
2591.
6 5 9 1 * à2 Bco. Mk. 100 2
ö s 1 9 8 zu ammen
Die Auszahlung der Kapital-Beträge nach dem Nominalwerthe geschieht per Banco vom 1. Sep— tember a. «. ab „gegen Einlieserung der betreffen— den Obligationen nebst den dazu gehörigen Zins Coupons und den Talons“ im Administrations Büreau der Gesellschaft auf dem Passagier-Bahn⸗ hofe im Ankunfts- Gebäude, und wird darauf aufmerksam gemacht,
1) daß mit bem 1. September a. «
zinsung der ausgeloosten obigen O
nen aufhört, ö
daß der Betrag der etwa fehlenden, noch nicht fälligen Zins-Coupons von dem Kapi tale gekürzt wird.
Unter Bezugnahme hierauf und in Gemäßheit des §. 10 des Nachtrags zum Stamut werden fer— ner folgende in früheren Jahren ausgeloosten, aber noch nicht zur Einlösung präsentirte Prioritäts⸗-Obligationen, als in Ao. 1850 Ser. 111 Bco. Mk. 100.
. 898 und 926 3 Beo. Mk. 200. IV. - 1093 und 46580 à Beo. Mk. 100. zur Einlieferung gegen Empfangnahme des Nenn werthes hiermittelst aufgerufen.
841 16 r 9p 3 J. Hamburg, den 23. Jur
P ' J J ö ö . 57 der Hamburg-Bergedorfer Eisenbahn-Gesellschast.
Redaction und Rendantur: Schwieger.
Berlin, Druck und Verlag der Deckerschen Geheimen Ober-Hofbuchdruckerei.
Das Abonnement beträgt 20 Sgr. für K Jahr in allen Theilen der Monarchie ohne Preis - Erhöhung. ; Rmit geiblatt (Preuß. Adler-3ritung; * in 8erlin: 1 Rthlr. 7 3gr. 6 pf. in der ganzen Maäanarchie: 6 1ẽ7f*t1hir. 175 sgr. *
Königlich Preusischer
Ale Ppeft-Anstaiten des In- und Auslandes nehmen Ssesteuung auf den Königl. Preuß. Staats-Anzeiger an, für gerlin die Expeditionen: Mauer- Straße Rr. 54. und Ceipziger- Straße Ur. 14.
— t — —
Staats-
M 149.
Berlin, Sonntag den 27. Juni
1852.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Dem Kaiserlich russischen außerordentlichen Gesandten am
großbritanischen Hofe, Geheimen Rath Baron von Brunnow, 0 nter nen. Kinder von W bis 12 Jahren zahlen die Hälfte, Kinder über 12 Jahre die volle Taxe. Jeder erwachsene Passagier hat 100 Pfund,
den Rothen Adler-Orden erster Klasse; dem Ober-Post-⸗Direktor zur Hosen in Aachen, den Rothen Adler-Orden zweiter Klasse mit Eichenlaub; dem Premier-Lieutenant von Zander des 1sten Infanterie-Regiments und interimistischen Direktor der kombinirten
leihen.
Ministerium für Gandel, Sewerbe und öffentliche
Arbeiten. Portofreiheit für Ihre Hoheiten die Herren Fürsten maringen und Höchstderen Familien.
Ihren Hoheiten den Herren Fürsten von Hohenzollern-Hechingen und Hohenzollern⸗-Sigmaringen und den Mitgliedern Höchstihrer
Familien sind dieselben Porto-Vergünstigungen auf den preußischen
Posten eingeräumt worden, welche nach §§. 3 bis 7 der Uebersicht der Portofreiheits-Verhältnisse den Prinzen und Prinzessinnen des Königlich preußischen Hauses zustehen.
Die Post-⸗-Anstalten haben sich hiernach zu achten.
Berlin, den 18. Juni 1852.
Der Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.
Bekanggtmachung. Dampfschiff⸗Verbindung zwischen Stettin und Stockholm. Das Königlich schwedische Dampfschiff „Nordstern“ wird in diesem Jahre eine regelmäßige direkte See⸗-Post⸗Verbindung zwischen Stettin und Stockholm unterhalten. Die Abfertigung erfolgt aus
beiden Orten an jedem zweiten Montage Mittags, und
zwar zum ersten Male . aus Stockholm, Montag den 5. Juli. und aus Stettin, Montag den 12. Juli,
Das Schiff wird sowohl auf der Hin-cals auch auf der Rück—
reise in Swinemünde und Calmar anlegen. Mit Beginn der Schiff⸗
fahrts-Periode im nächsten Jahre tritt neben dem oben gedachten schwedischen Schiffe noch ein preußisches Post⸗-Dampfschiff in Fahrt, und es wird dann die Verbindung zwischen Stettin und Stockholm in der Art stattfinden, daß von beiden Orten wöchentlich einmal ein Dampfschiff abgefertigt wird.
Das Passagegeld beträgt: a. von Stettin nach Stock
holm oder zuruck: für den J. Platz 20 Thaler, für den II. Platz
14 Thaler, und für den Deckplatz7 Thaler; b. von Stettin nach
Calmar oder zurück? für den J. Platz 115 Thaler, für den II. Platz 8 Thaler, und für den Deckplatz 4 Thaler; . von Swinemünde nach Stockholm oder zurück: für den J. Platz 185 Thaler, für den II. Platz 13 Thaler und für den Deckplatz
65 Thaler; und q von Swinemünde nach Calmar oder zu
rück für den J. Platz 10 Thaler, für den II. Platz 7 Thaler, und ( theilt — so weit nicht eine Vertheilung nach Bezirken bergebracht ist der Schultheiß unter die Mitglieder.
für den Deckplatz 35 Thaler pr. Crt. In diesen Beträgen sind die Kosten für die Bewirthung nicht
findet nicht ferner statt. Den Vorsitz bei den Verhandlu
mitbegriffen. Dieselbe findet nach dem Tarife der Schiffs⸗Restau⸗
ration statt.
Für Kinder unter zwei Jahren ist kein Personengeld zu berech⸗
wund jedes Kind, für welches die Hälfte des Passagegeldes gezahlt
wird, 50 Pfund Gepäck frei. Für das Mehrgewicht ist bis Stock⸗
Schule des Isten Armee Corps, dem Regierungs- Secretair holm 3 Sg, und bis Calmar 1 Sgr. für je 10 Pfd. zu entrich⸗
Farenthold zu Potsdam, den Steuer-Einnehmer Miklis in Polkwitz, so wie dem Rentier und Grundbesitzer Albrecht Guillion zu Venedig, den Rothen Adler-Orden vierter Klasse; EJ best. X ira ö desgleichen Lem Kaiserlich russischen Staatsrath und ersten Bot- Die Passagiere müssen mit vorschriftsmäßigen Pässen versehen sein. schafts-Secretair bei der Gesandtschaft am großbritanischen Hofe, Fur Kammerherrn von Berg, den St. Johanniter-Orden zu ver- Las Passagegeld auf dem J. Platz 13 Nthlr., auf dem 1. Platz
1 Rthlr. und auf dem Deckplatz, welcher nur an Domestiken in
Begleitung ihrer Herrschaft vergeben wird, 5 Rihlr. pr. Ert.
ten. Das Gepäck muß mit dem Namen des Reisenden und dem Bestimmungsorte bezeichnet sein. Dasselbe darf nur aus Reise⸗ Effekten bestehen. Waaren müssen als Frachtgut aufgegeben werden.
Für Lokal-Reisende zwischen Stettin und Swinemünde beträgt
Wagen, Pferde und Gütersendungen nach und von Stock- holm und Calmar werden für ein mäßiges Frachtgeld befördert. Das Einschreiben der Passagiere erfolgt in Stettin und Swi⸗
ö . . gun ; nemünde durch die Orts⸗Postanstalten. Die Frachtgüter werden in Berfügung vom 18. Juni 1852 — betreffend die Stettin durch das Handlungshaus J. W. Schlutow, in Swine— münde durch die dortige Post⸗Anstalt expedirt.
von Hshenzollern-Hechingen und Hohenzollern⸗Sig⸗
Berlin, den 25. Juni 1852. General⸗Post⸗Amt. Sch mückert.
Justiz⸗Ministerium. Der Rechts-Anwalt und Notar von Pöppinghausen zu
Dinslaken im Kreisgerichts-Bezirk Wesel ist als Rechks-Anwalt an
das Kreisgericht zu Hamm mit Anweisung seines Wohnsitzes in Hamm und mit Beibehaltung des Notariats versetzt worden.
In struction über die Kompetenz der Voluntairgerichte im Bezirke des König⸗ lichen Justiz⸗Senats zu Ehrenbreitstein.
Zur Ausführung des §. 20 der Verordnung vom 2. Januar 1849 werden zur Regulirung der Kompetenz der Voluntairgerichte im Bezirke des Königlichen Justiz-Senats zu Ehrenbreitstein nachfolgende, mit dem 1. Juli d. J. in Kraft tretende Anordnungen getroffen.
Se 0
Die kollegialischen Voluntairgerichte im Bezirke des Justiz⸗ Senats, namentlich die Schöffengerichte in den ehemals kurtrierschen und kurköl— nischen Landestheilen, die Kirchspielsgerichte in der Grafschaft Wied, die Schultheißereien und Feldgerichte im Kreise Altenkirchen und die Feldge— richte im Kreise Wetzlar bleiben, unter ihren bisherigen Benennungen, für ihre bisherigen Bezirke und mit der bisherigen Zahl ihrer Mitglieder nach wie vor bestehen. Die Gerichtsschreiber bei den Schöffengerichten fallen weg. Die Theilnahme eines Richters und Secretairs des Kreisgerichts an den Geschäften bei den Schöffengerichten zu Waldbreitbach und Schönstein
ungen der Volun tairgerichte führt der anzustellende Schultheiß. Bei den Schöffen zu Maischeidt und Isenburg ist ein Schultheiß anzustellen. §. 2.
Die Schultheißen und Mitglieder der Voluntairgerichte werden
Vorschlag der letzteren vom Justiz⸗Senate ernannt. S. 3.
Jedes Voluntairgericht hält mindestens alle 14 Tage an einem ein— für allemal zu bestimmenden Wochentage für die kollegialisch zu bei⸗ tenden Geschäͤfte eine Sitzung, in der die Mitglieder sich finden haben.
In Verhinderungs⸗- und Krankheitsfällen ist dem Schutheißen vorher Anzeige zu machen. Die nicht kollegialisch zu bearbeiten vn Geschäste ver—
* 3