1852 / 151 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

197 verzeichnete und dem Wirthschafts-Inspektor;

Daniel Ludwig Lieseberg gehörige Erbpachts— Vorwerk, abgeschätzt auf 9324 Rthlr. 21 Sgr. 8 Pf. zufolge der nebst Hopothekenschein in dem Prozeß-Büreau einzusehenden Taxe, soll

am 11. Oktober e., Vormittags 11 Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle subhastirt werden.

Alle unbekannte Realberechtigte werden aufge⸗ fordert, sich bei Vermeidung der Präklusion spä— sestens in diesem Termine zu melden.

Die verwittwete Steuer- Controleur Plügge, Sophie Dorothee geb. Mecklenburg, oder deren Erben, deren Aufenthalt unbekannt ist, werden hierdurch öffentlich vorgeladen.

1526 Nothwendiger Verkauf.

Das im osteroder Landraths-Kreise belegene, landschaftlich auf 31,92 Thlr. 12 Sgr. 1 Pf. abgeschätzte adlige freie Allodial-Rittergut Wittig= walde, adjudizirt für resp. 36,050 Thlr., 32,050 Thlr. und 40, 350 Thlr., soll auf

den 22. November c., Vorm. 10 Uhr, vor dem Herrn Kreisrichter Schrage auf dem Kreisgerichte hierselbst abermals resubhastirt wer— den, und können die Taxe, der neueste Hypothe— kenschein, so wie die gestellten Kaufbedingungen, in der Kreisgerichts-Registratur eingesehen werden.

Osterode, am 19. April 1852.

Königl. preuß. Kreisgericht, J. Abtheilung.

1691 Nothwendiger Verkauf. Königliche Kreisgerichts-Kommission zu Mitten— walde, den 22. April 1852.

Die dem Ackerbürger Martin Ernst Ludwig Rabe, modo dessen Erben gehörige, vor dem Berliner Thore belegene, im Hypothelenbuche von Mittenwalde Vol. II. Folio 49 verzeichnete halbe Hufe Land mit dem Hütungsrechte, abgeschätzt auf 592 Thaler 22 Silbergroschen 6 Pfen⸗ nige, soll am 9. September 1852, Vor⸗ mittags 11 Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle subhastirt werden. Taxe und Hypothekenschein können in unserer Registratur eingefehen werden.

Alle unbekannte Realprätendenten werden auf— geboten, sich bei Vermeidung der Präklusion spä— testens in diesem Termine zu melden.

1226 Nothwendiger Verkauf. Kreisgericht zu Bromberg.

Das im Dorfe Klein Sitter, bromberger Krei— ses sub No. 1 belegene, den Evuard und Alber— tine geborene Kinzer-Schlieperschen Eheleuten ge— hörige Erbzinsgut, abgeschätzt auf 14,402 Thlr. 5 Sgr., zufolge der nebst Hypothekenschein in der Registratur einzusehenden Taxe, soll am 30. Sep⸗ tember 1852, Vormittags 11 Uhr, an ordentlicher Gerichtsstelle subhastirt werden. Die Fräulein Antonie und Josephine Chmielewska oder deren Erben werden zu diesem Termine öffentlich vorgeladen.

IlbsésJ Nothwendiger Verkauf. Königliche Kreisgerichts ⸗Kommission J. zu Schwedt, den 11. Mai 1852.

Das dem Bäckermeister Johann Heinrich Arendt zugehörige, am Viehmarkt hierselbst bele⸗ gene, im Hopothekenbuche hiesigen Orts Vol. II. Nr. 25 fol. 125 verzeichnete Grundstück nebst Pertinenzien, abgeschätzt auf 4604 Thlr. 12 Sgr Phinsolß der nebst neuestem Hypothekenschein und Bedingungen in der Registratur einzusehen— k . ns gisti⸗ zuseh

am 3. Dezember 1852, Vormittags . GJ am ordentlicher Gerichtsstelle subhastirt werden.

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IT700l Nothwendiger . ö Königliche Kreis gerichts⸗ Kommission zu Oder⸗ 2 in . Mark, den 22. Mai 1857 53 * Has der verehel. Schiffer M ra, Catalan Wilhelmine geborne 3 . finow helegene, im Hypothekenbuche dieses . ub Nr. 55 verzeichnete Wohnhaus nebst Zube⸗ hör, gerichtlich abgeschätzt auf. „950 Rthlrn zu⸗ folge der nebst neuestem Höpothekensche in 6. Bedingungen in unserer Registrafur einzusehenden Taxe, soll 3

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am 7. September 1852, Vormittags 44 Rr, an ordentlicher hiesiger Gerichtsstelle im Wege der nothwendigen Subhastation Schulden halber öffentlich meistbietend verkauft werden.

Die Erben des Rendanten und Kaufmanns Karl Dielitz zu Neustadt⸗ Eberswalde und des flüheren Gerichtsdieners Johann Stein zu Alt— Hüttendorf werden hierdurch bffentlich vorgeladen.

1538 Bekanntmachung. Nothwendiger Vertauf. Königliche Kreisgerichs ⸗Kommission Zossen, den 22. April 1852.

Das den Erben des Ackerbürgers Friedrich Wilhelm Wilcke gehörige Ackerbürgergut Nr. 18 zu Zossen, abgeschatzt auf 5720 Rihir. 18 Sgr. 8 Pf, zufolge der nebst Hypothekenschein in der Registratur der hiesigen Kreis gerichts-Kommission einzusehenden Taxe, soll am 15. November d. J., Vormittags 11 Uhr,

an ordentlicher Gerichtsstelle subhastirt werden. Die dem Aufenthalt nach unbekannten Realprä— tendenten wenden unter der Verwarnung der Plä— klusion hierdurch öffentlich vorgeladen.

1872

Der Besitzer des zu Wolkramshausen gelege— nen, Vol. III. pag. 101 des Hypothekenbuchs über diese Ortschast eingetragenen Ritter- und Mannlehnguts, hiesige Kreis-Landrath Carl Frie— drich Ferdinand Joseph von Bpla, beabsichtigt, dasselbe durch Familienschluß unter Beseitigung der in Bezug darauf bisher stattgefundenen Sue— cession nach Lehnrechien in sein freies, durch kei— nen Lehnsnexus irgend einer Art eingeschränktes Eigenthum zu verwandeln.

Es werden daher alle etwa vorhandene unbe kannte Anwarter hierdurch aufgefordert, ihle Ei klärungen über diesen zu errichtenden Familien schluß vor oder spätestens in dem

gufß bes 28. Januar 1853 Vormittags 11 Uhr, vor dem Kreisgerichtsrath Goldhorn im Gerichts- Lokale Nr. 527 hierselbst anberaumten T : abzugeben, widrigenfalls sie mit spruchsrechte werden präkludirt werden Nordhausen, den 11. Juni 1852.

Königliches Kreisgericht, 1. Abtheilun

Niederschlesisch⸗Märkische ls Eisenbahn.

Obgleich der Vertrag über die Abtretung Niederschlesisch⸗Märkischen Eisenbahn an Staat nach Maßgabe des Gesetzes vom 31. März d. J. vor wenigen Tagen definitiv abgeschlossen worden, so st doch die Aushändigung der neuen Aprozentigen Zinscoupons an die Inhaber der Stamm-Actien bei der Kürze der Zeit nicht mehr ausführbar gewesen.

Im Auftrage der Königlichen Haupt-Verwal tung der Staatsschulden werden daher die fälli gen Coupons ö. . der Niederschle⸗ der Stamm⸗Actien (sisch⸗ Martischen der Prioritäts-Actien . z Eisenbahn— Ge⸗ der Prioritäts⸗-C bligationen sellschafi

wie bisher ; ö

in Berlin durch unsere Hauptkasse und

in Breslau durch die Stationstasse daselbf vom 1. Juli c. ab täglich, mit Ausnahme der Sonn und Festtage, in Breslau jedoch nur bis zum 10ten ej einschließlich, in den Vormittags stunden von 9 bis 1 Uhr eingelöst werden.

Mit den Coupons sind nach den Gattungen, Fälligkeitsterminen und na) der Reihenfolge ge— ordnete Nummern-Verzeichnisse einzureichen.

Es bleibt vorbehalten, die den Inha— bern der Stamm-Actien zustehende hö— here Verzinsung für das erste Semester d. J. durch Nachzahlung von 4 Prozent zu bewirken, sobald die Stamm-Actien behufs ihrer Abstempelung durch die Königliche Haupt⸗Verwaltung der Staatsschul den werden eingerufen werden.

Berlin, den 27. Juni 1852.

Königliche Verwaltung der NiederschlesischMärkischen Eisenbahn.

Aachen-Düsseldorfer ls Eisenbahn.

Auf die bis zum Mai dieses Jahres aus schriebenen Actien⸗Raten der Aachen Düsselb . Eisenbahn, von denen die erste am 31. Juli 23 die zweite am 15. April 1847, die dritte e. 10. September ej., die vierte am 5. Mai 1850 die fünfte am 1. Oftober ej., die sechste am 1. März 1851, die siebente am 1. Juli ej. . achte am 1. Dezember ej“, die neunte am . Fe⸗ brugr, die zehnte am 1. März, die eilfte am L. April und die zwölfte am 1. Mai dieses Jahres zahlfällig waren, sind unter anderen Einzahlungen für folgende Zeichnungen nicht geleistet worden: .

die

nun 119 Ih

Nr. des Zusi⸗ cherungs⸗ scheines.

Nummer Partial⸗ quittunge

Fte bis incl, 1e 25 18,981 - 19,030 5 17 600

10te b nel . ñ 283 33 365 z

Unter Bezugnahme auf §. 2 des Gesetzes vom z. November 1838 (Gesetz- Sammlung de 1838 S. 505 ff.) und auf die Artikel 10 und 11 des Gesellschafts⸗ Statuts (Gesetz⸗ Sammlung de 1846 S. 104 ff.) werden die Interessenten hierdurch nochmals aufgefordert, auf die vorgenannten Actien die Ratenrückstände innerhalb längstens zwei Monaten einzuzahlen, widrigenfalls die bis dahin eingezahlten Raten als verfallen und durch die Ratenzahlungen, so wie durch die sprüngliche Unterzeichnung den Actionairen gege

Ansprüche auf den Empfang von AÄActlen vernichtet erklärt werden.

Bei Einzahlung der rückständigen Raten wind zugleich auch die Berichtigung der statutenmäß verwirkten Konventionalstrafe erwartet.

5. . 52 3 ech, n sn.

9 20 benen

1

. ; Vite ction

s nr nr g s ö 16 1 I1I-Muhrorter Cisenbahn

int gen 3 ihsen nd Prioritäts-⸗C 1h . 9 . . nicht erhobenen Zinse

ultimo 1849

Sonntage stattfinden: unserer Hauptkasse den Herren M. Oppe hne, Burgstraße Nr. 27. den 1 hn gs. Direktorium. 649 Nach dem so eben erschienenen Rechenschafts Bericht der ehe 2nwworsicsiov 21 8 c Lebensversicherungs bank f. D. * * . in Gotha für 1851 hat sich dieses Jahr eben so sehr durch einen überaus starken Zugang an neuen Ver⸗ sicherungen, wie durch eine mäßige Sterblichkeit unter den Versicherten günstig erwiesen. In Folge davon ist der Versicherungsbestand auf 16,855

Personen mit 26,702,300 Rthlr. Versicherungs⸗

summe gestiegen. Der Fonds hat sich auf 6,455,219 Rthlr. gehoben, wovon 1,051,848 Rthlrt. als reiner Ueberschuß in den nächsten 5 Jahren inter die Versicherten zur Vertheilung kommen. Bericht und Antragsformulare werden unent— geltlich verabreicht durch C. G. Franz in Berlin, Alexanderstraße Nr. 41.

Redaction und Rendantur: Schwieger.

Berlin, Drug und Verlag der Deckerschen Geheimen Ober-Hofbu schdruckerei.

Das Abonnement betragt: 20 Sgr. für 4 ahr

in allen Theilen der Monarchie ohne Preis - Erhöhung.

Mit geiblatt (preuß. Adler zeitung) in Ferlin: 1 Rihlr. 7 Sgr. 6 Pf., in der ganzen Monarchie:

1 Rthlr. 173 Sgr.

Königlich Preuß ischer

Alle Post-Anstalten des An- und Auslandes nehmen Ssestellung auf den Königl. Preuß. Staats-Anzeiger an, für Berlin die Expeditionen: Mauer- Straße Nr. 54. und Ceipziger⸗-Straße Rr. 14.

eiger.

——

M 151.

Berlin, Mittwoch den 30. Juni

1852.

Es wird ergebenst gebeten, die Abonnements-Bestellungen auf den Königlich Preußischen Staats⸗-Anzeiger für beginnende Quartal gefälligst

1

rechtzeitig so bewirken zu wollen, daß die regelmäßige

Zusendung keine Unterbrechung erleide und die Stärke der Auflage gleich danach bestimmt werden könne.

Der Pränumerations-Preis beträgt

es Königlich Preußischen Staats-A

einschließlich der Zeitungssteuer auf den Königlich Preußischen Staats-Anzeiger allein (ohne die Preußische Jetz zr die ganze nn at ien, , ,,,, , , ;

in Verbindung mit der Preußischen (Adler-) Zeitung für Berlin ..

vierteljährlich:

2 Sgr. . Rthlr. 17 Sgr. G Pf.,

1 Rthlr. 7 Sgr. G Pf.

d Leipziger-Straße Nr. 14., außer halb

zeig ers vom 1sten Juli v. J ab wan hen

n 1uf dem vorstehend angegebenen Wege für den Abonnements-Ppreis von OOo Sgr. quartaliter nachgeliefert

.

Nachdem Ich durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage den

Bau einer Chaussee von Marklissa nach Nieder⸗Linda seitens des Kreises Lauban genehmigt habe, bestimme Ich hierdurch, daß das Expropriations-Recht in Bezug auf die zum Bau erforderlichen Grundstücke, das Recht zur Entnahme der Chausseebau- und Un erhaltungs-Materialien nach Maßgabe der für die Staats— Chausseen geltenden Bestimmungen, so wie die dem Chaussee-Tarife vom 29. Februar 1840 angehängten Bestimmungen wegen der Chaussee⸗Polizeivergehen auf die gedachte Straße Anwendung finden sollen. Zugleich verleihe Ich dem Kreise das Recht zur Erhebung eines einmeiligen Chausseegeldes nach dem für die Staats-Chausseen jedesmal geltenden Chausseegeld-Tarife. Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesetz-Sammlung zur öffentlichen Kenntniß zu bringen. Charlottenburg, den 21. April 1852. Friedrich Wilhelm. er Heydt. von Bodelschwingh. An Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten und den Finanz-Minister. Nachdem Ich durch Meinen Erlaß vom 12. Januar 1849 Uebernahme des Chausseebaues von Königshütte nach dem Hahnhofe der Oberschlesischen Eisenbahn zu Schwientochlowitz, im beuthener Kreise, durch die hierzu gebildete Gesellschaft genehmigt habe, bestimme Ich hierdurch, daß auf diese Straße das Expropria— tionsrecht für die zur Chaussee erforderlichen Grundstücke und das Recht zur Entnahme der Chausseebau- und Unterhaltungs-Mate— rialien nach Maßgabe der für die Staats-Chausseen geltenden Bestimmungen Auwendung finden sollen. Zugleich verleihe Ich der genannten Gesellschaft das Recht zur Erhebung des Chaussee— geldes für eine halbe Meile auf dieser Chaussee nach dem für die Staats -Chausseen jedesmal geltenden Chausseegeld— Tarife und den darauf bezüglichen Vorschriften. Auch sollen die dem Chausseegeld-Tarife vom 29. Febrüar 1840 angehängten Bestimmungen wegen der Chaussee-Polizei-Vergehen fuͤr die in Rede stehende Straße Gültigkeit haben. Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesetz-Sammlung zur öffentlichen Kenntniß zu bringen Sanssouci, den 2. Juni 1852. Friedrich Wilhelm. von der Heydt. von Bodelschwingh. An den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten und den Finanz -Minister.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

Dem Herzoglich arembergischen General⸗Domainen⸗Inspektor, Hofkammerrath Christoph Landschü— tz zu Recklinghausen, die Schleife zum Rothen Adler-Orden dritter Klasse zu verleihen; so wie

Kreis-Steuer-Einnehmer Prinz zu Freyenwalde a. d. O., zu Neu-Ruppin und Kreß zu Perleberg zu Rechnungs— zu ernennen.

Ministerium für Sat del, Sewerbe und öffentliche Arbeiten. Der Baumeister Heinrich Louis Alexander Herr⸗— mann ist zum Königlichen Kreisbaumeister in Greifenhagen er— nannt worden.

Dem Bergwerks ⸗-Referendarius Julius von Sparre zu St. Wendel ist unter dem 23. Juni 1852 ein Patent auf eine durch Zeichnung und Beschreibung nachgewiesene, in ihrer Zusammensetzung als neu und eigenthümlich erkannte Maschine zur Trennung der Gemengtheile ver— schiedenen spezifischen Gewichts ö Jahre, von jenem Tage an gerechnet, und für den Um— zischen Staats ertheilt worden.

1852 erfolgte Bestätigung Gesellschaft zum chaussee⸗ ar Straße von Königshütte nach Schwientochlowitz. Des Königs Majestät haben das unterm 15. when 16. 20. Mat, 4., 20. und 25 Statut, des Actien-Vereins zum chausseemäßigen Ausbau der Straße on Königshütte nach Schwientochlowitz mittelst Allerhöchsten Er— vom 2. Juni 1852 zu bestätigen geruhet, was nach Vorschrift des 8. 3 des Gesetzes über Actien-Gesellschaften vom 9. November 1843 mit dem Bemerken bekannt gemacht wird, daß das Statut durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Oppeln zur öffentlichen Kenntniß gelangen wird. ö ; Berlin, den 24. Juni 1852.

5. Juni und 23. Juli 1851 vollzogene

ein * 8

für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten. In Vertretung: von Pommer⸗Esche. Das 27ste Stück der Gesetz⸗Sammlung, welches heute ausgege⸗ ben wird, enthält unter Nr. 3584. den revidirten Post-Vereins-Vertrag vom 5. 1851.

Berlin, den 30. Juni 1852

zerlin, den 30. Juni 1852. Debits-Comtoir der Gesetz-Sammlung.

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ezember