1852 / 152 p. 3 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

23 Journ al des Post Amtes zu ; Ii. über die Einnahme an Zeitungs Stempel-⸗Steuer für ausländische stempel= pflichtige Zeitungen und Anzeige⸗Blätter, welche unter Kreuzband eingehen. Stückzahl der Steuer⸗Be⸗

pro Monat 185 unter Kreuz- trag à 3Pf. band eingehen pr. Nummer. den Nummern.

Stückzahl der Steuer ⸗Be⸗ unter Kreuz- trag à3pf. band eingehen pr. Nummer. den Nummern.

Datum.

5 86 2 Re. M 4

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Summa

Daß nicht mehr als der obige Betrag von Thalern Sgr. ö , an Zeitungs-⸗Stempel-Steuer für ausländische unter Kreuzband eingegan— gent stempelpflichtige Zeitungen und Anzeige⸗Blätter in dem Monate ; 185 bei dem Post⸗Amte in . aufgekommen und zu berechnen gewesen ist, wird hierdurch pflichtmäßig be scheinigt. . den ten . m t.

Ministerium für die landwirthschaftlichen Ange— legenheiten.

gestellten Provinzial⸗Rentmeister, als: der Domainen⸗Rath Pfeiffer bei der Rentenbank für die Pro— vinz Brandenburg zu Berlin; . der Regierungs-Secretair Partowicz bei der Rentenbank für die Provinz Schlesien zu Breslau; der Regierungs⸗Rath Winkler bei der ? Provinz Posen zu Posen; der Regierungs- Hauptkassen⸗Buchhalter Hermenau bei der Rentenbank für die Provinz Preußen zu Königsberg; der Rechnungs⸗Rath Stark bei der Rentenbank fur die Provinz Pommern zu Stettin; der Secretair des Königlichen Provinzial-Schul Kollegiums, Zimmerhäckel, bei der Rentenbank für die Provinz Sachsen zu Magdeburg, sind definitiv als solche ernannt worden.

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tentenbank für die

Berlin, 30. Juni. Se. Majestät der König haben Aller— gnädigst geruht: Dem Geschäftsträger in Florenz, Legations-Rath von Reumont, die Erlaubniß zur Anlegung des von Sr. Majestät dem Könige beider Sicilien ihm verliehenen Commandeur-Kreuzes des Konstantinischen Ordens von St. Georg; so wie dem Betriebs— Direktor der Thüringischen Eisenbahn, August Mons zu Erfurt, zur Anlegung des von Sr. Majestät dem Kaiser von Rußland ihm verliehenen St. Stanislaus-Ordens dritter Klasse zu ertheilen.

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Hohenzollernsche Lande. Bekanntmachung vom 19. Juni 1852 betreffend die Vorschriften für die Prüfung der Feldmesser in den

hohenzollernschen Landen.

ö Der Feldmesser soll die Kenntnisse nachweisen, welche zur Ent⸗ lassung als reif aus der 2ten Klasse eines Gymnasiums “*) erfordert werden, oder die Reife derjenigen Klasse einer anderen Lehranstalt, welche das Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten ihr gleich achtet. Offizlere des stehenden Heeres, welche die Prüfung als Offtzlere bestanden haben, so wie reitende Feld— jäger, sind von Beibringung jener Zeugnisse entbunden. Der Feld— messer muß ferner vor feiner Prüfung als solcher, bei einem oder mehreren Feldmessern oder Kataster-Geometern, wenigstens über- haupt ein Jahr lang in Ausführung von Vermessungen und Ni— . gearbeitet und einen unbescholtenen Lebenswandel geführt

§. 2. Mit den Zeugnissen hierüber meldet sich der Kandidat, unter

) Diese Schulbildung wird seit dem Reskript vom 26. Mai 1823 gefordert, und begreift die Kenntniß der griechischen Sprache in sich.

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Einreichung seines Lebenslaufs, bei der Regierung desjenigen Re⸗ gierungs⸗Bezirks, in welchem er praktisch gearbeitet hat, und trägt auf seine Prüfung an, welche jene durch die bei ihr bestehende Feldmesser⸗Prüfungs⸗Kommission anordnet.

772.

Die Kommission ertheilt ihm eine angemessene Probe Aufgabe; wird deren Bearbeitung nicht verworfen, so findet die schriftliche und mündliche Prüfung statt, und zwar:

in der Feld-Eintheilungslehre; der Feldmeß- und Nivellirkunst;

in der Arithmetik, mit Rücksicht auf praktische Fertigkeit im Rech— nen, der Algebra, einschließlich der Auflösung quadratischer Glei= chungen und Uebung im Gebrauche der Logarithmen; der ebenen

Geometrie; der Trigonometrie, mit einiger Kenntniß der sphäri⸗

rischen; dem Situationskartenzeichnen. §. 4.

Die Regierung übersendet sämmtliche Dokumente, Probe⸗-Arbei— ten und das Prüfungs-Protokoll mit dem Gutachten der Prüfungs- Kommission an die technische Bau⸗Deputation. Das von dieser Behörde auszustellende Zeugniß entscheidet über die Fähigkeit zum Feldmessen überhaupt, oder über die bedingte Fähigkeit zu gewissen Arten der Vermessungen und Nivellements.

86 5.

Untüchtig befundene können sich nur nach Jahresfrist zu eine:

zweiten Prüfung melden. §. 6.

Die Vereidigung als Feldmesser kann von den Regierungen nur nach Ablegung der einjährigen Militairpflicht, oder nach er wiesener Untüchtigkeit zum Militairdienst verfügt werden *).

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Feldmesser sollen bei öffentlichen Bauten nicht beschäftigt werden. „Indem wir die vorstehenden Vorschriften zur allgemeinen Kennt- niß bringen, sehen wir uns zur Beruhigung der im diesseitigen Regierungs⸗Bezirk bereits fungirenden Feldmesser zu der Erklärung veranlaßt, daß denjenigen Geometern erster Klasse, welche ihre Qua⸗ lisication auf Grund ihrer Prüfung vor der Königlich württember⸗ gischen Kommission erlangt haben, die gleichen Befugnisse zustehen, welche von den nach obigen Vorschriften bestandenen Geometern

erworben werden. .

Den von der früheren Fürstlich sigmaringischen Kommission geprüften Geometern zweiter und dritter Klasse sollen die bisher ausgeübten Befugnisse in der Ausdehnung des früheren Fürsten. thums Sigmaringen ungeschmälert erhalten bleiben, sie sind jedoch zur Ausübung dieser Functionen in keinem andern Theile des preußischen Staatsgebiets, auch nicht im ehemaligen Fürstenthum Hechingen berechtigt.

Sigmaringen, den 19. Juni 1852.

Königlich preußische Regierung Graf von Villers.

*) Durch Reskript vom 2. Mai 1846 ist der §. 6 dahin abgeändert daß die Vereidigung der Feldmesser künftig auch Ableistung der Mili tairpflicht stattfinden kann, sofern die zu vereidenden Feldmesser sich recht— zeitig zum einjährigen Militairdienst gemeldet haben und mit den vorge schriebenen Qualifications-Attesten der Departements-Prüfungs-Kommissio versehen sind.

Bekanntmachung vom 21. Juni 1852 betreffend das Verfahren bei der Unter suchung als zu leicht befundener Brode.

Die Verordnung der ehemaligen Fürstlichen Landesregierung über die veränderte Regulirung der Brodpreise vom 27. Mai 1835 (G. S. Bd. IV. S. 348) bestimmt unter Nr. 6, daß Verfehlun gen gegen den Tarif mit einer Geldstrafe bis zu 25 Fl. zu belegen seien, dagegen ist darüber keine Bestimmung getroffen, was mit dem von den Brodschauern oder der Orts-Polizei⸗Behörde bei der Un— tersuchung als zu leicht befundenen Brode geschehen soll.

Da es nun, um jede Benachtheiligung des Publikums zu ver⸗ hüten, aus polizeilichen Rücksichten nicht gestattet werden darf, daß das als zu leicht befundene Bryd dem Bäcker belassen und zum freien Verkauf wieder zurückgegeben werde, so bestimmen wir hier— mit für den Umfang des ehemaligen Fürstenthums Hohenzollern— Sigmaringen zur Nachachtung für die Königlichen Ober-Aemter und die sämmtlichen Polizei⸗Behörden Folgendes: .

Das bei der Untersuchung zu leicht befundene Brod ist sofort von dem übrigen, tarifmäßigen, abzusondern und, jedoch nur, wenn der betreffende Bäcker sich ausdrücklich damit einverstanden erklärt, in bisheriger Weise den Gemeinde-Behörden zur Vertheilung an die Stadtarmen zu übergeben.

Kann letzteres wegen mangelnder Zustimmung des Bäckers nicht geschehen, dann muß das tarifwidrige Brod entweder sofort von der Ortspolizei⸗Behsrde für Rechnung des Bäckers unter der ausdrücklich hervorzuhebenden Bezeichnung als zu leicht befundenen Brodes öffentlich an den Meistbietenden versteigert oder, falls der Bäcker diesen Verkauf nicht wünschen sollte, derartig in Stücke zer—

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schnitten werden . . ar en durch den Bäcker nicht mehr stattfinden kann.

Demgemäß werden die bestellten Brodschauer, bezüglich die Ortspolizei⸗Behörden angewiesen, bei jedem Befunde tarifwidrigen Brodes junächst den Bäcker selbst darüber zu hören, ob er es vor= zieht, daß das qu. Brod an die Ortsarmen vertheilt oder öffentlich derkauft werden soll, und im Falle, daß er Beides verweigert, den rarifwidrigen Brodvorrath in obiger Weise zu zerschneiden. In allen Fällen aber ist, bevor dieses geschieht, in die betreffende Ver—

handlung entweder das ausdrückliche Zugeständniß des Bäckers wegen

per Tarsfwidrigkeit des Brodes oder, wenn dieses verweigert wer⸗ den sollte, die amtliche eigene Wahrnehmung der Brodschauer resp. der Polizei⸗Beamten darüber aufzunehmen und sofort dem vorge—

setzten Königl. Oberamt von dem zur Sache Vtranlaßten Anzeige

zu machen. J . Sigmaringen, den 21. Juni 1852. Königlich preußische Regierung. Graf von Villers.

Per sonal Chronik d er Provinzial⸗Behörden.

Provinz Schlesien. Ernannt sind: Die Auskultatoren Kern, Kessel, Zahn und nder zu Referendarien; die Rechtskandidaten Fuhrmann, Hoff— Mehrländer, von Mühlenfels, Müller, Schaffer und mon v. Seherr-Thoß zu Auskultatoren; der Salarien-Kassen⸗-Contro- mund Sportel⸗Revisor Keil zum Salarien⸗ und Deposital⸗Kassen⸗-Ren—

13 der Büreau-⸗Diätarius Scholz vom Kreisgerichte zu Reichenbach um Salarien-Kassen⸗-Controleur und Sportel⸗Revisor.

Bestätigt sind: Die Vocation des Kandidaten des evangelischen predigt⸗ und Schulamtes, Alexander Robert Theodor John, als Konrektor in der evangelischen Stadtschule zu Wohlau; der Archidiakonus Karl Gotiftied August Borrmann als Pastor primar ius; der Katechet Karl Gottlob Schmidt als Archidiakonus und Prediger an der Kirche zum Kreuze ohristi; der Predigtamts⸗Kandidat Karl Louis Stock als Biakonus zu auban; der bisherige Adjuvant zu Altenlohm, goldberg-hainauer Kreises, einrich Eduard Julius Kamke, als Substitut seines Vaters, des Kantors

d Schullehrers Gottfried Kam ke daselbst.

Versetzt sind: Der Kreisgerichts-Salarienkassen-Conttoleur und

rtel⸗Revisor Mosler bei dem Kreisgerichte zu Habelschwerdt in gleicher

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Eigenschaft an das Kreisgericht zu Ohlau; der Kieisgerichts-Stcretair

Amend, bei dem Kreisgerichte zu Landeshut in gleicher Eigenschaft an das Treisgericht zu Ohlau; der Referendarius Höfer an das Appellations— gericht zu Köslin; der Referendarius Irgahn an das Kammergericht;

Referendarius Lonicer an das Appellationsgericht zu Ratibor; der

Referendgrius Nolten vom Appellationsgericht zu Hamm au das Appella⸗

tionsgericht zu Breslau; der Auskultator Müller an das Appellations— gericht zu Glogau; der Auskultator Sehler an das Appellationsgericht zu Marienwerder; der Auskultator Graf von Rödern vom Appellationsgericht an das Appellationsgericht zu Bret lau; der Salarien' und al⸗-Kassen⸗Rendant Neumann bei dem Kreisgerichte zu Namslau

Kreisgerichts-Secretair an das Kreisgericht zu Landeshut; bei dem reisgerichte zu Ohlau: der Kreisgerichts⸗Secretair von Kalb a cher in

eicher Eigenschaft an das Kreisgericht zu Reichenbach, und der Salarien n-Controleur und Sportel⸗Revisor Müller in gleicher Eigenschast an

Kreisgericht zu Habelschwerdt.

Uebertragen ist: Dem Referendarius von Siegroth bei dem reisgerichte zu Militsch die interimistische Verwaltung der Rechtsanwalts—

in Trachenberg.

Angestellt sind: Der bisherige Haupt-Steuer-Amts⸗Assistent

n Frankenberg zu Wohlau als Steuer-Einnehmer bei der Königl. teis-Steuerkasse zu Steinau; der Civil -Supernumerarius Pätzold als Assistent bei dem Haupt-Steuer-Amte zu Wohlau.

Pensionirt ist: Der Förster Weinert in Tränke, Oberförsterei Kietschen, und ist der forstversorgungsberechtigte Jäger Christian Benjamin Törner von demselben Tage ab mit der interimistischen Verwaltung dieser Försterstelle beauftragt worden

Provinz Sachsen.

Verliehen ist: Die erledigte evangelische Pfarr⸗-Adjunktur zu Bi— big, in der Diözes Eckartsberga, dem bisherigen Feldprediger a. D., Einst Zustus Pfeiffer; die erledigte evangelische Predigerstelle an St. Cyriaci u Nordhausen, in der Diözes gleichen Ramens, dem bisherigen Predigtamts— Jandidaten Andreas Gottfried Zimmermann; die erledigte evangelische Higkonats-Adjunktur zu Weferlingen, in der gleichnamigen Diözes, dem bisherigen Predigtamts-Kandidaten und Rektor zu Burg, Eduard Hof—

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Bestätigt sind: Der provisorische Schullehrer Dahlmann zu Aschersleben definitiv als solcher; der Kantor Speckhals in Wenlleitz als Drganist, Kantor, Küster und erster Lehrer in Ir)leben, Diözes Bar— eben; der Küster und Schullehrer Krohn zu Mötlitz als Küster und Schullehrer in Roßdoif, Diözes Altenplathow; der Schulamts-⸗ Kandidat Karl Koch als Schullehrer in Grünewalde, Diözes Gommern, provisorisch. Approbirt ist: Der Assistenz⸗Arzi im Königlichen 16ten Husaren— Regiment, Dr. Emil Otto Gründler zu Aschersleben, als Arzt und Wundarzt.

ö ö. Rhein⸗Provinz. Ernannt sind: Der bisherige definitive Schullehrer Jacoby zu

** 9 bis 1 ÜUhr Vormittags abholen zu lassen, nach welcher Zeit die—

daß ein das Pablikum benachtheiligender Verkauf Medenschied in gleichtr Eigenschaft zum Schullehrer bei der evangtlischen

Gemeinde zu Hargesheim. Bestätigt ist: An die Stelle des mit Tode abgegangenen Beigeord⸗ neten Peter Dötsch zu Kesselheim der Landwirth Johann Bubenheim senior zu Kesselheim als Beigeordneter der Bürgermeisterei St. Sebastian. Niedergelassen hat sich: Der praklische Arzi und Wundarzt Dr. Robert Blasberg zu Lennep. Uebernommen hat: Der Apotheker erster Klasse Karl Friedrich Reinhard Herbst die Verwaltung der Filial⸗Apotheke zu Alf. Pensionirt ist: Der Regierungs-Secretair Conrad. Gestorben sind: Der Tirektor des Gomnasiums zu Essen, Pro⸗ fesor Dr. Wilb eng. Die erledigte Direktorstelle wird demnächst mit einem . Schulmanne wieder besetzt werden. Der CEivil⸗Supernumerar lie ener 1.

Königliche Schauspiele.

VDonnerstag, 1. Juli. Im Opernhause. (99ste Vorstellung): Die Teib ente Schwant in 1 Att, von G. A. von Maltitz. (Herr Birckbaum: Robert.) Hierauf: Die Maskerade, Ballet⸗Divertisse⸗ ment in 1 Akt, von P. Taglioni. Dann, zum Erstenmale wieder— holt: Die Kunst, geliebt zu werden, Liederspiel in 1 Akt, nach dem Französischen. Musik von Ferdinand Gumbert. (Herr Birckbaum: Elsterwitz.) Und: Don Quixote, komisches Ballet in 1 Akt, von P. Taglioni.

Kleine Preise; Fremden-Loge 2 Rthlr. ꝛc.

Freitag. 2. Juli. Im Opernhause. (100ste Vorstellung): Die weiße Dame, Oper in 3 Abtheilungen. Muslk von Boieldfru. (Herr Roger: Georg Brown, als erste Gastrolle.)

Hohe Preise: Fremden-Loge 2 Rthlr. 15 Sgr. ꝛc.

Sonnabend, 3. Juli. Im Opernhause. Erste Vorstellung der Mlle. Rachel, in Begleitung von Künstlern der ersten Bühnen von Paris: Les Horaces, Tragédie en 4 actes, de Corneille. (Mlle. Kachel: Camilla.) Vorher: Le mari de la veuve, Co- medi en 1 acte, de Asexandre Dumas.

Preise der Plätze: Ein Billet zu den Logen des Prosceniums, des ersten Ranges und im ersten Balkon 2 Rthlr. Ein Billet zum Parquet und den Parquet-Logen, so wie zur Tribüne und zum Orchester 1 Rthlr. 15 Sgr. Ein Billet zu den Logen des zweiten Ranges und den daselbst befindlichen Logen des Prosceniums 1 Rthlr. Ein Billet zu den Logen des dritten Ranges im Balkon und zum Parterre 20 Sgr. Ein Billet zum Amphitheater 10 Sgr. Ein Billet zu den Fremden-Logen 3 Rthlr.

Die eingegangenen Meldungen sind in der Reihenfolge ihres Eingehens beruͤcksichtigt worden, und wird ersucht, die derartig zu der vorstehenden ersten Vorstellung der Mlle. Rachel bestellten Billets, im Billeteverkaufs-Bureau heute, Donnerstag den J. Julf, von

selben anderweit verkauft werden. Der Verkauf der Billets zur u

( 5

Juli, beginnt Freitag, den 2. Jul

Die Bücher zu den Vorstellungon der Mlle. Rachel sind von Donnerstag, den 1. Juli an, im Billet-Verkaufs Büreau, so wie bei einer jeden Vorstellung Abends im Korridor des K. Spern— hauses zu 10 Sgr. zu haben, und sind dieselben zu den Vorstellun— gen, welche Mlle. Rachel hier geben wird, besonders gedruckt, indem solche mannigfachen Korrekturen unterworfen waren.

Ueber die freien Entreen zu den Vorstellungen der Mlle. Rachel hat die General⸗-Intendantur der Königlichen Schauspiele keine Verfügung.

orstellung am Sonnabend, den

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cer HBerliner KEHäre vorna 320, Huni 1852.

——

EV eclkgel - CGlg ks vom 29. Juni 1852

Ums terdam 250 FI.

dito w Hamhhrgg,-,, 300 Mb.

dite, r, m, e, . 300 M. London 8 k Vwien im 20 FI. Fus 1560 FI. Augsburg.. . 160 FI. J Leipzig in Courant im 14 LThlr

J Frankfurt a. M. südd. W. ... 100 FI. Petersburg. 190 8Rbl.

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