Rthlr., Nr. 338 über 500 Rthlr., Nr. 397 über 50 Rthlr., Nr. 429 über 500 Rthlr., Nr. 445 über 50 Rthlr., Nr. 525 über 500 Rthlr., Nr. 535 über 500 Rthlr., Nr. 541 über 500 Rthlr., Nr 583 über 500 Rthlr., Nr. 696 über 506 Rthlr., Nr. 758 über 500 Rthlr.I, Nr. 823 über 166 Rihlr., Nr. 974 über 50 Rthlr., Nr. 99 über
sprüche auf den Nackschen Nachlaß, der in circa 256 Rihlr. besteht, geltend zu machen, widrigen⸗ falls solcher als herrenloses Gut dem Fiskus zugesprochen werden muß. Kaukehmen, den 6. Juni 1852. Königl. Kreisgericht, J. Abtheilung.
7131 Bekanntmachung.
Der Kaufmann Friedrich Wilhelm Krause zu Berlin behauptet, einen von ihm mit der Unter— schrist „Fr. Wilh. Krause ei Co.“ auf den Gast— hofsbesitzer Louis Dürre zu Köslin gezogenen, auf eigene Ordre lautenden, 6 Monate nach dato fälligen, von dem Bezogenen am 10. September 1851 acceplirten, mit einem Inkasso⸗Indossement auf den Justizrath Raumann zu Köslin verse— henen Primawechsel vom 10. September 1851 über 160 Thlr. verloren zu haben.
Der unbekannte Inhaber dieses Wechsels wird hierdurch aufgefordert, denselben binnen 6 Mo— naten, spätestens aber in dem am 11. Dezember er., Mittags 12 Uhr, vor dem Herrn Kreisrichter Möllhausen hierzu anberaumten Termine dem unterzeichneten Ge— richte vorzulegen, widrigenfalls der Wechsel für unkräftig erklärt werden wird.
Köslin, den 25. Mai 1852.
Königl. Kreisgericht. J. (Civil-) Abtheilung.
1897 u fg hn t.
Folgende verloren gegangene Dokumente wer—
den hiermit aufgeboten:
1) der Erbvergleich vom 10. Dezember 1834 über 79 Thlr. A Sgr. 2 Pf. Muttererbe der Geschwister Marie Elisabeth und Johanne Louise Karge, eingetragen auf Pasten Gut Nr. 7 in Cummero Vol. J. Rubr. III Nr. 1,
2) die Obligation vom 26. April 1843 über 100 Thlr. für den Bauer Christian Nauck zu Wellmitz, eingetragen auf Wochatz Bauer— gut Nr. 4 zu Bahro Rubrica III. Nr. 11.
Alle diejenigen, welche auf obige Dokumente als Inhaber, Erben, Cessionarien, Pfand- und sonstige Briefsinhaber, Ansprüche und Anrechte zu haben vermeinen, werden hiermit aufgefordert, sich beim hiesigen Gericht, binnen 3 Monaten, spätestens in dem auf
den 13. Oktober c., Vormittags 11 nn an Gerichtsstelle angesetzten Termine zu melden, widrigenfalls sie mit ihren Ansprüchen ausge— schlossen, die Dokumente amortisirt und die Posten gelöscht werden sollen. Neuzelle, den 24. Juni 1852.
Königliche Kreisgerichts-Kommission.
1890 Bekanntmachung.
In dem am heutigen Tage zur Berloosung der in diesem Jahre zu amortisirenden Schuld? verschreibungen der Eichsfeldischen Tilgungs— Kasse angestandenen Termine sind folgende Schuld verschreibungen:
8
. ö 34 p Et.
„Nr. 115 über 5909 Rihlr., Nr. 118 über 100 Rthlr;, Nr. 178 über 5 Rihlt., Rr. 215 über 500 Nthlr., Nr. 330 über 560 Rthlr., Nr. 438 über 10 Rihlr., Nr. 527 über 500 Rihli. Ri. 5h über 5090 Rthlr., Nr. 627 über 25 Rthlr. Nr. 674 über 25 Rthlr., zusammen über 2665 Rthlr.
II. Lit tr. B. 34 pCt.
Nr. 5 über 50 Rthlr., Nr. 63 über 5 20 Rthlr.,
Nr. 124 über 10 Rihlr., Nr. 269 über 506
11.
928
25 Rthlr., Nr. 1116 über 10 Rthlr.I, Nr. 1151
über 190 Rthlr., Nr. 1209 über 10 Rtihlr.,
Nr. 1286 über 50 Rthlr., Nr. 1339 über 500 Rthlr.I, Nr. 1379 über 100 Rthlr.ͥ, Nr. 1494 über 19 Rthlr.ä, Nr. 1528 über 10 Rihlr., Nr. 1571 über 200 Rthlr., Nr. 1606 über 160 Rthlr., Nr. 1758 über 500 Rthlr., Nr. 1902 über 106 Rthlr., Rr. 2209 über 5 Rthlr., Nr. 2429 über 500 Rihlr., Nr. 2493 über 50 Rihlr., Nr. 2603 über 500 Rthlr., Nr. 2664 über 50 Rihlr., Nr. 2830 über 25 Rthlr., Nr. 2848 über 106 Rthlr., Nr. 2978 über 5 Rthlr., Nr. 3209 über 106 Rthlr., Nr. 3245 über 100 Rthlr., Nr. 3247 über 109 Rthlr., Nr. 3283 über 100 Rthlr., Nr. 3347 über 500 Rthlr.I, Nr. 3400 über 25 Rthlr., Nr. 3433 über 560 Rthlr., Nr. 3455 über 100 Rihlr., zusammen über 9785 Rthlr., ausgeloost worden.
Die Inhaber dieser obengedachten Schuldver— schreibungen werden hierdurch aufgefordert, die— selben nebst den dazu gehörigen Zins -Coupons Serie II. Nr. 3 und 4
am 31. Dezember d. J. an unsere im hiefigen Königlichen Schlosse be— findliche Kasse abzuliefern und dagegen den Nenn— werth nebst den bis dahin fällig gewordenen Zin— sen in Empfang zu nehmen.
Unterbleibt die rechtzeitige Erhebung des Gel— des, so kann daraus kein Anspruch auf fernere Zinsvergütigung gegen die Anstalt hergeleitet werden.
Zugleich wird denjenigen Inhabern der ausge— loosten Schuldverschreibungen, welchen die fo fortige Auszahlung des Nennwerths deiselben
wünschenswerth sein sollte, bekannt gemacht, daß wir hierzu bereit sind und daher den desfallsigen Anzeigen binnen spätestens 14 Tagen entgegen— sehen.
Heiligenstadt, den 25. Juni 1852.
Königliche Direction der Eichsfeldischen Tilgungs-⸗Kasse. X
5 9 9 w— FU.
Niederschlesisch⸗Märkische 18696 Eisenbahn.
Die Erbauung und Lieferung von 130 Stück neuen bedeckten vierrädrigen hölzernen Güter wagen in 5 Loosen, à 26 Stück, soll im Wege der Submission ausgegeben werden. Zeichnung und Bedingungen hierzu liegen in unserem Haupt— Büreau hierselbst aus und können täglich, mit Ausnahme der Sonn und Festtage, in den Mor— genstunden von 9 bis 2 Uhr eingesehen werden, auch werden daselbst Abschriften der Bedingungen und Kopieen der Zeichnung gegen Kostenerstat— tung verabfolgt. Der Termin zur Eröffnung der Submissionen, hinsichtlich deren Einsendung die
Bedingungen das Nähere ergeben, steht auf Dienstag, den 20. Juli c., Mittags 172 an. Berlin, 26. Juni 1852.
Königliche Verwaltung der Niederschlesisch⸗Märkischen Eisenbahn.
721
ö ‚ 9 — * / . tiederschlesische Zweigbahn.
*
2
8 28
In Gemäßheit der Bestimmung bes S. 20 un— seres Statuts und des Beschlusses der General— Versammlung vom 24. Januar 1849 laden wir hierdurch die Herren Actlongire der Niederschlesi⸗ schen Zweigbahn zur diesjährigen ordentlichen General-Versammlung auf den
17. Juli d. J., Vormittags 10 Uhr,
hierher ergebenst ein. Zur Verhandlung werden kommen: 1) der Betriebsbericht und der Rechnungs-Ab— schluß für das Verwaltungsjahr 1851,
2) Ergänzungswahlen der Mitglieder des Di— rektoriums und des Ausschusses, 3) Erneuerung resp. Abänderung der Vollmacht der Kommission zur Unterhandlung wegen Verkaufs event. Beschlußnahme in Bezug auf die Weiterführung der Niederschlesischen Zweigbahn. Unter Bezugnahme auf s. 25 der Statuten werden die Herren Actionaire ersucht, die Num— mern derjenigen Stamm-Actien, für welche das Stimmrecht ausgeübt werden soll, spätestens ach Tage vor der General-Versammlung der Dire tion anzuzeigen. J Auf Grund dieser Anmeldungen wird eine Einlaßkarte, in welcher das Versammlungs-Lokal angegeben sein wird, ertheilt werden, beim Ein tritt in die General-Versammlung sind jedoch die Actien selbst zu deponiren. ;
Gegen Vorzeigung der Einlaßkarten wird auf
2 unserer Bahn freie Fahrt gewährt.
Glogau den 28. Sum 1852
Die Direction.
Die in . Juli d. 5 fälligen Coupons unserer 4⸗ und 5prozentigen Prioritäts-Obli— gationen und Prioritäts-Stamm- Aktien werden von dem gedachten Tage ab durch unser
Haupt-Kasse in Glogau und vom 1. bi 15. Juli c. durch die Herren Gebrüder Veit i c . eingelöst, zu welchem Zwecke ons n
*
; ; ö , . 8 J . 7 einem nach ihrer NRummernsolge geordneten Ver
zeichnisse einzureichen sind.
hanniter-Orden zu verleihen; und
1 ö. 8 Prioritäts CGsungngmäâ svor Tov 116 Pribritats-Goupons fru 6 rel X Eermingt die bisher noch nicht abgehoben worden, könn vom 1. bis zum 15. Juli ebenfalls bei unserer H werden. Hlogau, den 22 z * D ] ie D e l 29 1 * s cha . Hastw chaft Ver! v M 8 acht . ; er pachtung 11 3 n 9 1612 Unsere Vergnügungs-Anlage, der Volksagarter genannt Stunde östlich von Göttingen an Darz
nach dem führenden Chaussee am Hainberg belegen, wird Ostern k. J. pachtlos. Wir wün schen dieselbe zu verkaufen, oder eventuell ander⸗ weit zu verpachten. Sie umfaßt einen Flächen öh. .
. ö . 69 11ne A2 raum von circa 50 hannov. Morgen, wovon
circa 15 Morgen mit einer hohen Mauer ein gefriedigt sind, und enthält außer den parkartigen Wirthschafts-Anlagen, Gemüse- und Gras garten und bedeutenden Obstbaum-Plantagen ein großes dreistöckiges, massiv neu erbautes Gasthaus mit sehr geräumigen Kellern, einen Sommer-Tanzsaal, Orchester im Freien Pavillons, Caroussel, russi sche Schaukel, Rutschbahn, Scheibenstände, Kege) bahnen, große Felsenbierkeller für Brauereien Eiskeller, so wie die nöthigen Stallungen und
sonstigen Oekonomie-Gehäude. Die röomantische Aussicht auf circa 40 Städte, Dörfer und Ge höfte entlockt Fremden und Einheimischen ein stimmigen Beifall; die binnen Kurzem zur Voll— endung kommende Eisenbahn von Hannover über Göttingen nach Kassel läßt eine Vermehrung des jetzt schon bedeutenden Besuchs diese: Anlage mi Sicherheit erwarten. Anfragen erbitten wir uns
franko; lithographirte Ansichten vom Volksgarten
stehen gegen Erlegung der Auslage zu Gebote.
2 . h . Göttingen im Juni 1852.
Berlin, Druck und Verlag der Deckerschen Geheimen Ober-Hofbuchdr
i Uctere.
nement beträgt: * * ng. für t Jahr in allen Theilen der Nonarchte ohne reis * zeitunch z eiblatt (Preuß. Adler- 3e e,, e. . 17 Sgr. 6. Pf. 26 in der ganzen Monarchie z 1è Rthlr. 275 35gr.
Staats-
— —
Königlich Preußischer
Alle Post-Anstalten des In- und Auslandes nehmen Sestellung auf den Königl. Preuß. Staats Anzeiger an, für Berlin dit
1 Expeditionen:
, KKauer-Straße Rr. 5 4. und
Leipziger - Straße nr. 14 — — — n —
eiger.
D
. J ——
Berlin, Dienstag den 6. Juli
1852.
Potsdam, den 4. Juli 1852.
Majestät der König sind aus der Rhein-Provinz auf
Zanssouci zurückgekehrt
Potsdam, den 3. Juli 1852.
Ihre Majestät die Königin sind von Pillnitz auf Schloß ans souci zurückgekehrt.
Ze. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
Dem Königlich hannoverschen Ober⸗Baurath Mosengel, den Rothen Adler⸗ Orden zweiter Klasse; dem Rektor und Professor
am Gymnasium zu Salzwedel, den Rothen Adler -Or—⸗ ben dritter Klasse mit der Schleife; dem Regierungs-Secretair, Registraturrath Ziemann zu Köslin, den Rothen Adler-Orden er Klasse; so wie dem Landgerichts-Rathe Werner Georg
m Ernst von dem Knesebeck zu Köln, den St. Jo Den bisherigen Kreisgerichts-Direktor Jonas zu Lüben zum h bei dem Appellationsgericht zu Insterburg zu ernennen.“
AM E88 Ban 9 61 * 1 ⸗ 852 Potsdam, den 3. Juli 1852.
Hp 3 Königlichen Hoheiten der Prinz und die Prinzessin r po 9Bhss MB rim ? sissn JFch 9 Mari ĩ N 3 . — 9 n de 1 * bst 1 m 8 . — 60 M 1 loß Sanssoueci eingetroffen
Potsdam, den 4. Juli 1852.
1 . n gerwittwete (SrbpßkerzBpatwy n hr Ronigliche Hoheit die verwittwete Gi b B herzogin vol lenburg Schwerin ist auf Schloß Sanssouei einge—
Berlin, den 5. Juli 1852. Se. Königliche Hoheit der Prinz Albrecht von Preußen Ztolzenfels hier eingetroffen.
kJ
Zufolge der von uns unter dem 20. Mai 1840 veröffentlichten
verfassungs mäßigen Bestimmungen sollen sowohl Lie vaterländischen,
als auch die fremdherrlichen Orden und Ehrenzeichen, welche Preu— ßischen Unterthanen verliehen gewesen sind, nach dem Tode ihrer Inhaber von deren Hinterbliebenen unmittelbar oder durch die Dienst⸗ und Orts-Behörden mit Anzeige des Todestages der Ver—
storbenen an uns eingesandt werden. Da diese Verordnung in neuerer Zeit oftmals unbeachtet geblieben ist, so wird , . allgemeinen Befolgung hierdurch von Neuem bekannt gemacht, mit r di einge ) dem n n , ie . Dokumente den Angehörigen und sonstigen Sendungen in Abwesenheits- oder sonstigen Behinde- der Verstorbenen als ein Andenken belassen werden, und die brön⸗ nen Kriegsdenkmünzen für die Feldzüge von 1813 bis 1815 wie
isher an die Kirchen zur Aufbewahrung abzugeben sind. Berlin, den 3. Jult 1852. . Königliche General-Ordens⸗-Kommission.
Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.
Verfügung vom 27. Juni 1852 — betreffend die Porto⸗
freiheit der behufs Ausreichung der Zins ⸗Coupons
Seriell. zu versendenden Schuld-Verschreibungen der Anleihe vom Jahre 18438.
Bei der bevorstehenden Ausreichung der Zins-Coupons Serie II. zu den Schuld-Verschreibungen der Anleihe vom Jahre 1848 sollen die dadurch nothwendig werdenden Versendungen solcher Schuld⸗ Verschreibungen zwischen Königlichen Kassen so wie zwischen diesen und Privatper sonen unter der Bedingung portofrei befördert wer⸗ den, daß die betreffenden Sendungen mit der Bezeichnung versehen werden:
„Herrschaftliche Zins-Coupons— Ausreichungs-Sache“.
Berlin, den 27. Juni 1852.
Der Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten. Bekanntmachung vom 3. Juli 1852 — betreffend die zeitweise Löschung des Drehfeuers auf Darßer-Ort.
An dem Drehfeuer auf dem Leuchtthurm zu Darßer-Ort an der pommerschen Küste muß eine Reparatur vorgenommen wer ⸗ . I, ö 1 . 9 h . 6 * ? 9 . beendißen sein wird. In die fem Falle wird das Dreh feuer in der Nacht vom Donnerstag zu Freitag — dem 29. zum 30. Juli d. J. — und möglicherweise auch in der darauf folgen⸗ den Nacht vom Freitag zu Sonnabend, dem 30. zum 31. Jult d. J., gelöscht sein. . ö .
Das schifffahrttreibende Publikum wird hiervon mit der Bemer⸗ kung in Kenntniß gesetzt, daß das zweite, vierzig preußische Fuß über dem Meeresspiegel erhabene feste Feuer auf dem Leuchtthurme zu Darßer⸗-Ort ununterbrochen leuchten wird.
Berlin, den 3. Juli 1852. .
Der Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.
In Vertretung: von Pommer-⸗Esche. Verfügung vom 28. Juni 1852 — betreffend die Be⸗ niß der Kreis Zecretaire, in Abwesenheit der Landräthe die für die Letzteren mit der Post einge— henden Briefe und Gelder in Empfang zu nehmen und darüber zu quittiren.
d 1
Zur Beseitigung von Zweifeln, welche darüber entstanden sind, b die Kreis-Secretaire befugt selen, die an die Landräthe in deren Abwesenheit oder Behinderung eingehenden Gelder anzunehmen und darüber zu quittiren, hat der Herr Minister des Innern erklärt: daß die Kreis-Secretaire, sofern nicht von dem ihnen vorgesetzten Landrathe der betreffenden Post-Anstalt das Gegentheil ausdrück lich angezeigt worden, zur Empfangnahme der für die Landräthe bestimmten dienstlichen Korrespondenz, namentlich der mit der Post eingehenden Gelder, ermächtigt sein sollen, dergestalt, daß die Post-Verwaltung durch die Aushändigung an den Kreis⸗-Secretair von aller Verantwortlichkeit befreit wird. Die Post-Anstalten werden daher angewiesen, die an die Land⸗ raths-Aemter und an die Landräthe dienstlich eingehenden Geld⸗
1 2.
rungsfällen des Landraths an dessen Kreis-Seeretair auszuhändigen, sofern nicht das Gegentheil von dem betreffenden Landrathe aus— drücklich erklärt worden ist. . — 466
Briefe und Gelder, welche an den Landrath in anderen dienst⸗ lichen Eigenschaften, z. B. in der eines Feuer-Soctetäts-Direktors,