1852 / 164 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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Oeffentlicher Anzeiger.

1643 Steckbrief.

. Tagearbeiter Johann Gottlieb Peu ke aus Drossau (zuletzt in Kohle, Gubener Keeises, sich aufhaltend) soll wegen Nichtbeachtung poli— zeilicher Beschränkungen zur Untersuchung gezogen werden. Derselbe hat sich jedoch aus Kohle entfernt und ist sein gegenwärtiger Aufenthalt bisher nicht zu ermitteln gewesen.

Alle Civil- und Militair-⸗Behörden werden daher dienstergebenst ersucht, auf den, so weit es möglich gewesen, unten näher signalisirten Tage⸗ arbeiter Peuke zu vigiliren, ihn im Betretungs— falle zu verhaften und uns zur weiteren Veran— lassung hiervon Nachricht zu geben.

Sorau, den 12. Mai 1852.

Königl. Kreisgericht. Abtheilung J.

Signalement.

Der Tagearbeiter Johann Gottlieb Peuke ist 24 Jahr alt, aus Droskau gebürtig, edange— lischer Religion, 5 Fuß 5 Zoll groß, von mittier Statur, hat blonde Haare, dergleichen Augen⸗ brauen und Bart, niedrige Stirn, blaugraue Augen, proportionirte Nase und Mund, gute Zähne, rundes Kinn, längliches Gesicht und ge⸗ sunde Gesichtsfarbe.

Der 2. Peuke, dessen Kleidungsstücke nicht angegeben werden können, spricht deutsch und hat keine besondern Kennzeichen.

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In Ehescheidungssachen der verehelichten Hen⸗

riette Michael, geborne Dettmar, zu Düben, Klä⸗ gerin, wider deren Ehemann, den früheren Bäcker— meister Friedrich Michael, Verklagten, ist zur Beantwortung der Klage und weiteren mündlichen Verhandlung ein Termin auf den 16. September er,, Vorm. 12 Uhr, vor dem Kollegio des unterzeichneten Gerichts angesetzt. „Der Verklagte wird hiermit vorgeladen, in die— sem Termine persönlich zu erscheinen, im Fall scines Nichterscheinens die Klägerin aber auf Scheidung anzutragen für bexechtigt erachtet werden wird.

Merseburg, den 3. Mai 1852.

Königl. Kreisgericht. J. Abtheilung

——

3121 Edikt al⸗Citation.

Die zeitigen Verwalter der vom Rathsher Wilhelm Winterfeld im Jahre 1144 theils zur Erhaltung der St. Jakobs -Kapelle in der hiesi⸗ gen St. Marien-Kirche und des Gottesdienstes in derselben, theils zum Besten seiner noth— leidenden Abkömmlinge männlicher und weiblicher Linie gegründeten St ftang beabsichtigen die Errichtung eines Familienbeschlusses, der zum Gegenst ande hat: die Feststellung der Erforder— nisse zur Theilnahme an der Stiftung, die Ver— waltung derselben durch einen Familienrath, die

in

Zusammensetzung und Wahl des Familienraths,

so wie seine Rechte und Pflichten, endlich die Verwendung und Vertheilung der Einnahmen der Stiftung.

Zur Eiklärung über diesen Familienschluß, desen gedruckter Entwurf im fünften Büreau des Unterzeichneten Gerichts eingesehen werden kann, haben wir einen Termin auf

den 15. September 1852, Vormittags

1 n hiesiger Gerichtsstelle vor Herrn Stadt- und irn Mir anberaumt und laden zu dem⸗ Jer R ) ) * ö

. folgende ihrem Leben und Aufenthalte nach nicht bekannten Anwarter:

] .

1 den am 9. Ottober 1811 gebornen Rudolph

Julius Wilhelm Christoph

7) vie am . 6 3

mn, ,, ezember 1800 geborne Johanna

Louise Richte, verehelichte Dodt,

3 97 8 ö. ö ; m.

3) den e 29. November 18 gebornen Os—

kar Arthur Hugo von Dorne,

4) den am 29. Mai 1817 40

, n,. gebornen Joh Martin Etowski, . n. Johann 8 He 5 H 2) * 5s) den am 5. März 1827 gebornen Moritz von Frantzius, 6) den am 9g. September 1815 gebornen Johann Julius Robert Gabrahn, ö

7) den am 28. Februar 1818 gebornen Hein—

rich Wilhelm Gabrahn,

s) den am 17. März 1824 gebornen Gustav Herrmann Gabrahn, 9) den am 13. November 1780 gebornen Re— natus Alexander Goechter, 106) den am 12. Dezember 1810 gebornen Ephraim Eduard Groß, den im Jahre 1781 gebornen Johann Gott— fried Hort, die am 19. Juni 1808 geborne Alexandrine von Kampen, die am 25. Juli 1805 geborne Wilhelmine Ernestine Pelz, verehelichte Kirsten, die am 2. Mai 1822 geborne Emilie Flo— rentine Klatt, den am 18. November 1822 gebornen Karl August Klein, die am 2. Juli 1796 geborne Marianne Henriette Lampe, den am 9. Febraar 1819 gebornen Alexander Malonneck, den am 6. August 1798 gebornen Johann Friedrich Pleger, die am 4. März 1809 geborne Eleonore Louise Pleger, den am 24. November 1823 gebornen Frie— drich Reinick, den im Jahre 1809 gebornen Heinrich Wil helm Richeer, den im Jahre 18141 gebornen Paul gott Richter, die im Jahre 1791 geborne Henriette derike Richier, die am 6. Juni 1793 geborne Friederike Richter, die am 16. Oktober 1809 geborne Florentine Wilhelmine Senkpiel, Schlemmer, den am 30. Oktober 1796 gebo Eduard Schroeder, den am 19. April 17 Gottlieb Schubert, den am 13. November 17 tin Christian Schubert, den am 20. Mai 1804 gebornen dolph Schumann, den am 8. Oktober 1805 Schumann, den am 23. März 1808 gebornen Schumann, die am 5. Oktober 1798 geborne Johanna Karoline Friederike Göchter, verehelich Schuster, den am 5. Februar 1802 gebornen Wilhelm Senkbpiel, die am 23. Juni 1809 g Friederike Viktoria von Dorne, verchelichte von Stojenthin, den Oscar von S'ojenthin, die Rosalie von Sojenthin, die am 14. April 1798 geborene Anna Eli— sabeth Reimann, verehelichte Wilm, die am 2. Ottober 1825 geborene Amalie Justine Wilm, 39) den am 17. Juli 1826 geborenen Julius Wilm, , ö so wie alle unbekannten Anwarter mit der Auf— forderung vor, entweder vor oder in dem Ter mine ihre Einwendungen gegen den zu errichten den Familienschluß anzubrin«en und unter der Verwarnung, daß nach Ablauf des Termins der Ausgebliebene mit seinem Widerspruchsrecht werde prätläadirt werden. . Danzig, den 27. Februar 1832. Königl. Stadi⸗ und Kreisgericht. 1. Abtheilung.

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965 Oeffentliche Vorladung. . Ueber den Nachlaß des am 22. August 1849 hier verstol benen Kaufmanns Karl Ernst Alexan— der Lorenz ist der erbsckaftliche Liquidations⸗ Prozeß von uns eröffnet worden. . Zur Anmeldung und Nachweisung der Forde⸗ rungen und Ansprüche an die Masse, so wie zur Ertlärung über die Beibehaltung des Interims— Kurators oder zur Wahl eines anderen Kuratois haben wei en Termn auf . den 11. Ottober d. J., Vormittags 111Uhr,

vor dem Herrn Kreisrichter Böhmer in un-

serem Geschäfts-Lokale hierselbst

angesetzt, zu welchem die unbekannten Gläubiger unter der Warnung vorgeladen werden, daß die Ausbleibenden aller ihrer etwanigen Vorrechte verlustig erklärt und mit ihren Forderungen nur an dasjenige, was nach Befriedigung der sich meldenden Gläubiger von der Masse übrig blei—

ben möchte, werden verwiesen werden.

Als Bevollmächtigte werden die Rechts-Anwalte

Lenke, Calow, Pfotenhauer und Justizrath Hausch— teck vorgeschlagen. Stettin, am 12. Juni 1852. Königliches Kreisgericht. Abtheilung für Civil-Prozeßsachen.

616 Ediktal⸗Eitation.

Der Zimmergesell August Fritz, welcher wohnhaft war, im Monat April 1849 aber hiesigen Ort verlassen hat, ohne spätern Aufenthalte Nachricht zu geben, wird auf den Antrag seiner Ehefrau, Wilhelmine geb. Kraft, behufs Wiedervereinigung mit derselben zu dem auf

) .

den 2. Se Vormittag 1

P in unserm Instructionszimmer anberaumte J

mine hierdurch öffentlich u— der Warnung geladen, daß im Fa nannte Ehefrau

rechtigt

n sbleibens

. . Scheidung anzutragen

8 . Sllbmiisislslson

auf sind mit

Bezeichnung:

„Submission auf

und Pelzmützen für die Niederschle

fische Ei senbahn“ und unter Beifügung von Probestücken 2Asten d. M., Vormittags 10 Uhr, Haupt-⸗Büreau hier abzugeben, wo genen Offerten in Gegenwart

den Submittenten eröffnet werd

Die Lieferunge-Bedingungen sind Haupt-Büreau einzusehen. Berlin, den 8. Juli 1852. Königliche Verwaltung

derschlesisch⸗Märkischen Eisenbah!

49* 1

9

nde Theilung des enen Kaufmanns

e wantigen Gläubige ri I 246

. 1 ö. 1

des ;

semacht. Breslalt, den

Dis konto-Gesellschaft. Es wird hiermit bekannt gemacht, daß F. Meißner in Gemäßheit des §. 3, Art des Gesellschasts-Vertrages vom 6. Juni zum Stellvertreter des Geschäftsinhabers, Hansemann, ernannt ist und nun, gleich dem tern, mit Kontra-Signatur eines Geschäftsf rers für die untenstehende Firma gültig unte zeichnen kann. o Jun 183

.

Direction der Diskonto⸗

9661 Bekanntmachung. Die im Johannis-Teimin 1852 fällig gewor— denen Zinsen, sowohl der 4 als auch 3 proz Großherzogl. posenschen Pfandbriefe, werden gegen Einlieferung der betreffenden Coupons und deren Spezific ationen vom 1. bis 16. August d. J., die Sonntage ausgenommen, in den Vormittags— stunden von 9 bis 12 Uhr in Berlin durch den unterzeichneten Agenten in seiner Wohnung (wo auch die Schemata zu den Coupons-Spezificatio— nen unentgeltlich zu haben sind), und in Breslau durch den Herrn Geheimen Kommerzienrath J. F. Kraker ausgezahlt. Nach dem 16. August wird die Zinsenzahlung * Berlin, den 12. Juli 1852. F. Mart. Magnus, Behrenstr. Nr. 46.

Redaction und Rendantur: Schwieger.

1 . J. 4 ro Berlin, Truck und Verlag der Teckerschen Geheimen Ober-Hofbuchdruckerei.

eschlossen und können die nicht erhobenen Zinsen eist im Weihnachts-Termin 1852 gezahlt werden.

gas Abonnement betragt 25 Sgr. für 4 ahr allen Theilen der Monarchte ohne preis Erhöhung. Mit geiblatt (Preuß. , n in 8Serlin: 1 KRthir. 17 S9 6 * in der ganzen Monarchie KRthlr. 275 gr

1n

Alle Post - Anstalten des An- und Auslandes nehmen Bestellung auf den Königl. Preuß. Staats-Anzeige: an, für 8Serlin die Expeditionen: Mauer ⸗-Straße Rr. 54. und Ceipziger-Straße Rr. 14

Berlin, Donnerstag den 15.

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. Mol *yBonm 8am n Behorden von 1, zur Abtragung der städtischen he von 300,000 lautende,

7

es Gesetzes vo 7. Juni 1833, wegen Ausstellung von Pa— pieren, welche eine Zahlungs⸗-Verbindlichkeit an jeden Inhaber ent— halten, durch gegenwärtiges Privilegium zur Ausstellung von 300,000 Ethlrn,, in Worten: Dreimal hundert kausend Thalern Potsdamer

Dbligationen, welche im einzelnen Stücke zu Beträgen von Rthlrn., 500 Rthlrn., 190 Rthlrn., 50 Rthlrn. und 25 Rthlrn.

nach dem hier beigedruckten Schema auszufertigen, mit vier Pro— ent jährlich zu verzinsen und, von Seiten der Gläubiger unkünd— ar, durch einen mit einem Prozent des Kapitals jährlich fundirten Lilgungsfonds, welchem auch die Zinsen der amorttsirten Obliga—⸗ tionen zuwachsen, mittelst jährlicher Verloosung oder Ankaufs inner- halb 42 zt siren sind, und zu deren Sicherheit ins . ] w . . 5 der im Umlauf be—

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8 R . 2 2 ( ö P⸗otsdamer Stadt ⸗Obligatior

J Trockener Stempel. 1 über Thaler Kurant. Der Magistrat und der Gemeinderath der Stadt Potsdam bekunden

hiermit, kraft des landesherrlichen Privilegiums vom .. 185. (Ge⸗ setz' Sammlung de 185. Seite ...), daß der Inhaber dieser Obligation die Summe von .. Thalern, in Worten.. ..... .... Thalern Preu⸗ ßisch Kurant, deren Empfang sie bescheinigen, an die Stadtgemeinde Pots— dam zu fordern hat.

Der Inhaber dieser Obligation, zu deren Sicherheit ein gleicher Be—⸗ trag in Berlin⸗Potsdam⸗Magdeburger Eisenbahn-Stamm-A1ctien ober in anderen sicheren Effekten deponirt ist, erhält alljährlich vier Prozent Zin⸗ sen, welche in halbjährlichen Raten am . . und am gegen Rück= gabe der ausgefertigten Zinskupons in der Kämmereikasse zu erheben sind.

2

Werden jedoch die Zinsen innerhalb vier Jahren nach dem im Kupon be—

Zahlungs taa f ornngkHorꝶ ov fal . J Zahlungstage nicht erhoben, so verfallen sie zum Vortheil der

Rückzahlung des

abgedruckten er ti ans mittelst jährlicher und es steht daher den In⸗ gungsrecht nicht zu. Den Kommunal Behörden bleibt jedoch das Recht vorbehalten, den Tilgungsfonds zu ver—

stärten oder auch sämmtliche Obligationen auf einmal zu kündigen. der Amortisation ausgeloosten oder gekündigten Nummern werden drei Monate vor dem Zahlungs -Termine durch den q Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam, he Zeitung und die hiesigen Lokalblätter bekannt dlung dieser Obligationen erfolgt an dem dazu be— Nominalwerthe durch die Kämmerei⸗Kasse an den gegen Auslieferung derselben. Mit diesem Tage Obligation auf. Der Betrag der ausgereichten

r

weit solche nach dem Zahlungs⸗Termine der Obligation Obligation nicht zurückgereicht sind, wird von dem Ka⸗

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8

um di die Staatsschuldscheine und deren Kupons Bezug Vorschriften der Berordnung vom 16. Juni 1819 wegen des Auf⸗ und der Amortisation verlorener oder vernichteter Staatspapiere 13 mit nachstehenden näheren Bestimmungen Anwendung: Verordnung vorgeschriebene Anzeige muß dem werden, welchem alle diejenigen Geschäfte . welche nach der angef D

zukommen; gegen die

.*

l *r verlorenen oder vernichteten Obligationen oder Zins⸗

ten Verord nung 26

gina 9 Königlich

die in den §§. 6, 9 und

kanntmachungen sollen durch diejenigen Blätter geschehe die ausgeloosten Obligationen veröffentlicht werd

an die Stelle der im §. 7 jener Verordnung erwähnten zahlungs -Termine sollen vier, und an die Stelle des

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wahnten achten Zinszahlungs-Termins soll der fünfte treten

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r ö 32S e it Berat X 1 Demelndergt

(Namen gedruckt.)

Kupons.

(Erster) Kupon zur Potsdamer Stadt-Obligation Litu

über

Inhaber dieses erhält am . ö die halbjährlichen Zinsen oben genannter 1 mit —Rthlr. in Worten

aus der Kaämmerei⸗Kasse zu Potsdam.

Potsdam, den ten... ... 185

Der Magistrat. (Namen gedruckt.) Stempel.

Dieser Kupon verfällt in vier Jahren nach dem Zahlungs Termine.

Trockener Der Gemeinderath. (Namen gedruckt.)

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