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Cirkular⸗Verfügung vom 29. Mai 1852 wegen des
Diäten-Satzes für die mit der einstweiligen Verwal—
tung vakanter Kreis-Secretair-Stellen beauftragten Per sonen.
Nachdem jetzt, in Folge der anderweitigen Abstufung der Kreis— ee e ,, * Kreis⸗Secretairen bei der ersten An⸗ ssellung nur ein Gehalt von 400 Rthlrn. gewährt wird, kann es nicht als zulässig erachtet werden, den mit der einstweiligen Ver— waltung va kanter Kreis⸗Secretair-Stellen beauftragten Personen einen höheren Diätensatz als Einen Thaler täglich zu bewilligen, da sse sonst bei der demnächst erfolgenden definitiven Anstellung als
Kreis-Setcretair ein geringeres Dienst-Einkommen erhalten würden,
als ihnen die Diäten gewaͤhrten.
Die Königl. Regierung wird daher veranlaßt, in allen der gleichen Fällen über den Diätensatz von Einem Thaler täglich nicht hinauszugehen.
Berlin, den 29. Mai 1852.
Der Minister des Innern.« von Westphalen. An sämmtliche Königliche Regierungen.
Erlaß vom 8. Juni 1852 — betreffend die Heimate Verhältnisse der mecklenburg ⸗schwerinschen Staats Angehörigen.
Auf den Bericht vom 13. März c., in welchem die Königliche
Regierung die Weigerung der Großherzoglich mecklenburg schwe— rinschen Behörde zur Zurücknahme des N. aus N. im Mecklen— burgschen angezeigt hat, ist das Königliche Ministerium der aus— wärtigen Angelegenheiten, dem diesseitigen Ersuchen gemäß, mit dem Großherzoglichen Staats⸗Ministerium zu dem Zwecke in Schrift— wechsel getreten, um die Wiederaufnahme dieses Individuums, wel— ches die Eigenschaft als Preuße niemals erworben hat, herbeizu— führen. Die Großherzogliche Negierung hat jedoch, der hierher gemachten Mittheilung zufolge, die Uebernahme des N. entschieden
abgelehnt, und zwar aus dem Grunde, weil derselbe durch seine Niederlassung in Preußen nach den mecklenburgischen Gesetzen sein dortiges Heimathrecht verloren habe, und daher keine jenseitige
Behörde zu seiner Wiederaufnahme angehalten werden könne.
Während seit dem Erlöschen der preußisch- mecklenburgischen
Convention wegen Uebernahme lästiger Personen diesseits der
Grundsatz befolgt wird, daß jeder nach Mecklenburg verzogene Preuße, selbst nach erfolgter Entlassung aus der Unterthanenschaft,
auf jenseitiges Verlangen so lange in Preußen Wiederaufnahme, findet, als er nicht mecklenburgischer Unterthan geworden ist, wird der preußischen Regierung, nach der obigen Erklärung, das Recht, mecklenburgische Unterthanen in ihre Heimat zurückzuweisen, schon dann bestritten, wenn dieselben während des ihnen in der Eigen— schaft als Ausländer in Preußen gestatteten Aufenthaltes einen Wohnsitz daselbst aufgeschlagen haben.
Um den hieraus für den Staat und die Gemeinden entsprin— genden Nachtheilen vorzubeugen, und da eine besondere Ueberwachung der mecklenburgischen Staatsangehörigen zur Verhinderung ihrer Niederlassung im Lande nicht wohl ausführbar ist, tritt die Noth— wendigkeit ein, dieselben zum Aufenthalte überhaupt nur unter solchen Bedingungen zuzulassen, welche die Möglichkeit gewähren, sich ihrer, wenn sie lästig werden sollten, wieder zu entledigen. Dieser Zweck wird durch eine dem Bedürfnisse entsprechende Anwendung der Bestimmung des §. 14 des Gesetzes vom 31. De— zember 1842 (Ges.Samml. Nr. 2319) erreicht, nach welcher Aus— länder, welche sich im Lande aufhalten wollen, und nicht blos als Reisende zu betrachten sind, angehalten werden können, sich durch Heimatscheine über die Fortdauer ihres bisherigen Unterthansver— hältnisses auszuweisen. Ich bestimme deshalb hierdurch,
daß mecklenburg⸗schwerinsche Unterthanen in den Königlichen Staa—⸗ ten zum Aufenthalte nur dann zuzulassen sind, wenn dieselben einen Heimaischein besitzen, in welchem die Verpflichtung über— nommen wird, den Inhaber zu jeder Zeit wieder aufzunehmen. Diese Vorschrift, welche nur auf Reisende im eigentlichen Sinne nicht zu beziehen ist, findet auf alle diejenigen Perfonen, mit Ein— schluß der Handwerksgesellen, Anwendung, welche einen, wenn auch
nur J,, , . im Lande nehmen wollen. nwjenmgen, welche den erforderlichen Heimatschein nicht besitzen, ist der Eintritt in die Königlichen Staaten . 6 6 sei denn, daß ihre Pässe, Wanderbücher c. auch auf andere hinter Legende Staaten lauten, welchenfalls das Visa, jedoch nur zur Durchteise, zu ertheilen ist. Denen aber, welche sich' bereits im Lande befinden, ist zur Beitzringung des Heiniatscheins eine ange— messene, nicht über drei Monate hinaus zu bestimmende Frist zu bewilligen, nach deren fruchtlosem Ablaufe vie Erlaubniß zur Fort— setzung des Aufenthaltes zu versagen ist.
. Die Königliche Regierung wird veranlaßt, die in Ihrem Be—= zirke sich aufhaltenden Betheiligten durch eine mittelst des Amts= blattes und sonst zur öffentlichen Kenntniß zu bringende Bekannt= machung von dieser Anforderung in Kenntniß zu seßen.
„Was die Fassung der beizubringenden Heimatscheine betrifft, so müssen diese eine unbedingte und hinsichtlich der Zeitdauer un beschränkte Zusicherung der Wiederaufnahme enthalten. Heimat- scheine, in welchen, wie dles bei den von mecklenburgischen Behörden ausgestellten mehrfach wahrgenommen ist, die Wiederaufnahme nur bis zur Begründung eines anderen Wohnsitzes zugesichert wird, oder welche eine ähnliche Beschränkung enthalten, sind als ungenü— gend zurückzuweisen.
Die Königliche Regierung hat hiernach die betreffenden Be— hörden mit entsprechender Anweisung zu versehen.
Berlin, den 8. Juni 1852. Der Minister des Innern. von Westphalen.
Angekommen: Se. Excellenz der Wirkliche Geheime Rath
von Fran kenberg-Ludwigsdorf, von Nieder-Schüttlau.
Abgereist: Der General⸗Major und Kommandant des In⸗ validenhauses bei Berlin, von Maliszewski, nach Salzbrunn in Schlesien.
Berlin, 17. Juli. Se. Majestät der König haben Aller gnädigst geruht: Dem Minister-Präsidenten Freiherrn von Man— teuffel die Erlaubniß zur Anlegung des von Sr. Majestät dem Könige von Dänemark ihm verliehenen Elephanten-Ordens zu er— theilen.
Per sonal-Veränderungen in der
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Militair⸗Beamte.
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51 ni. 2 ; m dor 866 66 Auskultator bei der Intendantur 6 917g 1 1 2 rserendarius erngnnt.
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, hi, elle, Proviant⸗Amts⸗Alplikant in Küstrin ernannt. . ffert, Applikant bei der Intend. des Garde 26, Juni. Nitsche, Applikant bei der Intend. des III. Armee-Corps ö 29 n. Hoffmann, Applikant bei der Intend. des Armee⸗Coꝛrps, Buzello, Hülfsarbriter bei der Intend. des J. Armec-Corps, sämmtlich auf Grund der abgelegten vorschriftsmäßigen Prüfung, zu Sekretariats— Assistenten ernannt. Schwarz, Lieut. und Rechnungsführer a. D., zum Rendanten u. Inspektor des Soldaten-Kinderhaufes in Stralsund ernannt. Den D nn 96 X 86 w A 1 3 161 ei de O tendanmi . * V J 9 2 — 866 v. Cuen, Auskultator bei der Intendantur des J. Armee ⸗Corps, zum Intend.“ Neferendarius, Hoffmann, Proviantamts-Applikant in Breslau, zum Proviantamts-Assistenten ernannt. Den 8 Jun De bo, Pro viantamts-Controleur, von Magdeburg nach Potsdam, Mahlke, Proviantamts-Controleur, von Torgau nach Magdeburg, Wendt, Proviantamts-Controleur, von Küstrin nach Posen, Kling, Proviantamts Controleur, von Posen nach Torgau, Hensel, Proviantamts-Controleur, von Potsdam nach Küstrin versetzt. v. d. Mack, Proviantamts-AUpplikant in Rathenow, zum Proviantamts-Assistenten ernannt. K Ihle, Proviantamis-Applikant in Silberberg, zum Proviantamts— Assistenten ernannt. Den 6. Jul. Sonnenberg, Proviantamts-Applikant in Stettin, zum Proviant . 9 ö amts-⸗Assistenten ernannt. , Bandm ann, Proviantamts-Applikant in Breslau, — setzung nach Neiße zum Proviantamts-Assistenten ernannt.
unter Ver⸗
—
Personal - Chronik der Pr ovinzial⸗ Behörden. Provinz Brandenburg.
Ernannt sind: Der bisherige zweite Lehrer an der Schule zu Zorndorf, Herzberg, zum Küster und Schullehrer in Schönfließ; der Küster
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d Lehrer Hensler, bisher in Drehnow, zum Küster und Schullehrer in
— 14 ber Referendarius Böning zum Gerichts -Assessor; die Auskul⸗ en,, Burchardt und Krugmann zu Referendarien; der Gerichts⸗ n, . pon Mellenthin zum Kreisrichter bei dem Kreisgericht zu Frie— . mit Anweifung seines Wohnorts in Arnswalde; der Eivil⸗-Super⸗ 2 und Aktuar Staas zum Bürtan-Assistenten bei dem Kreisgericht , ,,. a. d. W. und der Civil⸗Supernumerar und Aktuar Adrian zu k zum Büreau-Assistenten bei dem Kreisgerichte zu Frankfurt . pi der bisherige Kammergerichts-Reserendar Herrmann Friedrich 2 e Gerhard Black zum Gerichts Assessor; die Auskultatoren Gustas Iutug eprecht und Julius Herrmann Schulzecz Herrmann Karl Simon; and Ziegler und Friiedrich Wilhelm von Pieschel zu Reserendarien; die Rechtskandidaten Werner Adolph von Kem nitz; garn Friedrich Wilhelm Fahrenholz und Rudolph Grimm, zu Aus—
2.5 1IfJatGsgren J . fuliataeftätigt ist: Der bisherige Kämmerer Gustav Herrmann zu Zonnenburg als Bürgermeister in Goeritz. ö. . — „ Rersetzt sind: Der Bau- Inspeltor Junker in Stelle des zum Ober-Bau-Inspettor in Sigmaringen beförderten bis herigen Bau. Inspek- w FTIamtl'nius von Köln nach Frankfurt a. O-; der Förster Jeltsch, gs⸗Bezirk Trier, auf die Försterstelle zu Drahendorf; der richts Assessor Hans Eugen Richard Corsep in das Departement des „ellationsgerichts zu Naumburg; die Post-Ezpedienten T reuter von mndenburg nach Rathenow; Wasserfall von Pitzwalk nach Branden— é arch von Strausberg nach Nauen; von Schrötter von Neu⸗ oeh nach Kyritz; Stahl von Kyritz nach Strausberg. ö Vereidigt ist: Der Apotheker erster Klasse Friedrich Krauske ifs der Uebernahme der Dr. Müller chen Aponheke zu Potsdam. Bestellt ist: Der bisherige Aftugrius und Rendant Ultsch in melle zum einstweiligen Verweser des Rent-Amtes Lübben und der Forst⸗— ss⸗ des Reviers Börnichen. . 2. ö V lüUebergegangen ist: Der Referendarius Sch midt in das epa Apptllatsonsgerichts zu Breslau und der Auskultator Kupfer Ernennung zum Referendarius in das Departement des jmergerichts zu Berlin; in das Departement des Kammergerichts, und dem Departement des Appellationsgerichts zu Halberstadt, der Emil Karl Georg Röhrig, desgl. zu Insterburg der Referen⸗ George Schilkock, desgl. zu Posen der Referendar Heinrich nowski, desgl. zu Magdeburg die Referendarien Friedrich ke und Reinhold Johann Karl Siber; desgl. zu Breslau dar Otto Friedrich Wilhelm Irgahn, desgl. zu Siettin der ir Rudolph Herzog; der Gerichts-Assessor Georg Friedrich Hein= aus dem Departement des Appellationsgerichts zu Greifs⸗
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Ludwig Ferdin
jus dem Regierun
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nach ersoöolgter
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n das des Kammergerichis. . t Angestellt find: Der bisherige Lehrer an der 11. Kommunal enschüle, Gustav Eduard Ludwig Siecke, als zweiter Ele men arlehrer
(onisenstädtischen Realschule und der Lehrer Theodor Kail August
als Lebrer an' der 5. Kommunal-Armenschule zu Berlin —sntiti
Entlaffen sind: Der Obergerichts-A1 ssessor Karl Friedrich Wilhelm
run in seines definitiven Uebertritts zur Verwaltung aus dem der Kammergerichts ⸗-Referendar Lebrecht Bernhand Leopold mann auf seinen Antrag aus dem Justizdienst
ist: Die vierie Schullehrerstelle in Lebus, Diöcese
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Förster Schawer zu Drahendorf in
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r Appellationsgerichis⸗Secretair Prochnow; der ⸗ . . 1 . 1am uen; und der Postsecretair Kegel zi Nathenow.
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Provinz Westfalen. Der Forstreferendar Krohn zu Arnsberg Sherforster; der Schulamts-Kandidat Friedrich Saß manns Lehrer bei der evangelischen Schulgemeinde zu Marienborn, brovisorisch; der Referendar Funke zum Gerichts-Assessor; lhelm Rocholl zum Gerichts -Assessor; der Ge— uUs zu Neuwarp zum Kreisrichter bei dem Kreis— nscheid, unter Uebertragung der Funktionen eines Gerichts— Plettenberg; der Salarienkassen-Kontroleur und Sportel— Bochum zum Kreisgerichts-Secretair bei dem Kreis⸗
Hhmitz 311 amm unter 3. nung und unter Bestellung zum Sportel⸗Empfanger.
Niedergelassen haben sich: Der Arzt, Wi
nr. Fleischhauer, . z . =. '. . . 3 o 111 8090 Arzt, Operateur und Geburtshelfer Dr. Ludwig Hammacher in La Arzt und Wundarzt approbirte Dr. Friedrich Koster, bis—
in Marsberg, Kreis Brilon.
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Siegbi 19, Versetzt ist: Der Referen Bezirk Münster in das
Gestorben ist: Der Kreisrichter Stammelbach zu Hagen.
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Im Opernhause.
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Georg Brown). . . Fremden-Loge 2 Rthlr. 15 Sgr.
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Roger: Dosh rei in Balkon da ud am Orchester 1 Rihlr. ogt und 1er Rang l Rthlr. Parterre 20 Sg r. In Charloltenhurg.
Dritter Rang und Balkon daselbst 20 Amphitheater 10 Sgr.
varra. Lustspiel in 5 Akten, von Scribe, übersetzt von W. Friedrich. . Billets zu dieser Vorstellung sind bis zum Tage der Vorstel⸗ lung, Mittags 1 Uhr, im Billet-Verkaufs⸗Büreau des Schauspiel- haufes zu Berlin und Abends im Schloß-Theater zu Charlotten⸗ burg an der Kasse zu folgenden Preisen zu haben: Ein Billet zur Fremdenloge 1 Rthlr. Ein Billet im ersten Range Logen 20 Sgr. Ein Billet in einer Parquet-Loge 15 Sgr. Ein Parquet⸗Billet 15 Sgr. Ein Billet zum Orchester 125 Sgr. Ein Billet im zwei⸗ ten Range Logen 10 Sgr. Ein Billet im dritten Range Logen 71 Ein Billet in der mittlern Abtheilung des dritten Ran⸗ ges 75 Sgr. Ein Parterre-Billet 10 Sgr. Ein Billet zur Gal⸗ . Sgr. . 2. Montag, 19. Juli, sind die Königlichen Theater geschlossen. Dienstag, 20. Juli. Im Opernhause. (109te Vorstellung): Jüdin, große Oper in 5 Akten, Musik von Halévy. Ballets von Hoguet. (Hr. Roger: Eleazar. Fräul. Louise Meyer: Recha.) Anfang 6 Uhr. Hohe eile. Mittwoch, 21. Juli.
Fremden-Loge 2 Rthlr. 15 Sgr. ꝛc.
Im Opernhause. 131ste Schauspiel⸗ haus-Abonnements-Voérstellung. Zum ersten Male wiederholt: Die Eifersüchtigen. Lustspiel in 1 Akt, von R. Benedix.
Hierauf: Der Damenkrieg. Lustspiel in 3 Abtheil., von Scribe und Legouvé,
bearbeitet von Laube.
Fremden -Loge 2 Rthlr. Erster Rang Prosceniums-Logen daselbst und am üne, Parquet-Loge und Prosce⸗
Kleine Preise: und Balkon daselbst, inkl. der Orchester 1 Rthlr. Parquet,
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Ueberweisung an die Gerichts-Kommission zu
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(108te Vorstellung.) Ober in Z Abtheilungen, Musik von Boieldieu.
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Die Erzählungen der Königin von Na⸗
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Wundarzt und Geburts- früher in Altendorf, Kreises Bochum, in Hörde;
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