ö gründet. Gesetzt, es bestände ein Recht der Königlichen Regierung, Grand vom benachbarten Acker abfahren und die Abfuhr wider den Willen des Eigenthümers bewerkstelligen zu lassen, so ist doch
. hier ein Vertrag dazwischen getreten, welcher einen dem Privat-
rechte angehörigen speziellen Rechtstitel für den Kläger bildet, und
⸗ es muß daher im Rechtswege darüber entschieden werden, ob und
inwieweit dieser Vertrag das Recht der Verwaltungs-Behörde in
. Bezug auf die Abfuhr des Grandes über fremden Grund und
. Boden modifizirt habe. Die Verwaltungs-Behörde hat der Voꝛ⸗
. besitzerin des Klägers kontraktlich zugesagt, daß vor der Abfuhr ves Grandes sie sich mit ihr über den zu nehmenden Weg und die Entschädigung vereinigen werde; die Abfuhr ist aber ohne eine solche vorgängige Einigung geschehen, Kläger hat daher das Recht,
im Rechtswege dagegen aufzutreten und auf den Grund des Kon—
traktes Entschädigung oder Pfandgeld wider die einzuklagen,
welche durch die Abfuhr Schaden gestiftet haben. Allein auch abgesehen hiervon handelt es sich im gegenwärtigen Falle nicht um die Behinderung der Abfuhr, sei es durch Pfändung
oder sonst, welche Behinderung, den Anordnungen der Verwaltungs— Behörde gegenüber, allerdings unstatthaft wäre, sondern die AÄbfuhr ist geschehen, und der Gegenstand des Piozesses ist lediglich ein Ent— schädigungs-Anspruch des Klägers, über welchen der Richter zu entscheiden hat.
Daß im vorlitgenden Falle nicht sowohl ein nach Maßgabe des
all . . 1, n . 9 af . S ieter Entschädigungs⸗-Anspruch gelter 211
* .
gestifteten Schadens berechnete gemacht, vielmehr ein nach Anzahl der Pferde, welche über den Acker gegangen sind, berechnetes Pfandgeld eingeklagt wird, ändert die rechtliche Beschaffenheit des Prozesses nicht, es betrifft solcher vielmehr eine dem Privatrechte angehörige Entschädigungs-Forde⸗ rung und eine Klage auf Schadenersatz.
Nach 8. 8 der (Gesetz⸗ Sammlung 346) soll nämlich das Pfandgeld von dem auf fremdem Grund und Boden betroffenen Vieh um dieser That— sache willen und ohne Rücksicht darauf, ob wirklich gepfändet wor— den, entrichtet werden, und der §. 11 dleses Gesetzes bestimmt aus— drücklich, daß das Pfandgeld die Stelle des Schadenersatzes ver— tritt, und stellt dem Beschädigten nur frei, einen höheren Ersatz zu verlangen, wenn der angestiftete Schaden sich nachweislich höher beläuft.
Das Pfandgeld stellt daher, besonders da die Pfändung selbst nichts zur Sache thut, lediglich den im Voraus durch das Gesetz auf ein Pauschquantum arbitrirten Schadenersatz dar; es ist mit— hin gerade diejenige Entschädigung, die der Konflikttbeschluß selbst als eine zulässige Forderung anerkennt, um welche es sich hier han— delt, und da Fiskus, wie jeder Privatmann, wegen Schadenersatz in Anspruch genommen werden kann, und es sich also keines weges um eine allerdings unstatthafte Behinderung der Abfuhr selbst han— delt, so muß der Prozeß seinen Fortgang behalten und der Kom— petenz⸗Konflikt zurückgewiesen werden.
Berlin, den 65. Juni 1852.
Königlicher Gerichtshof zur Entscheidung der Kompetenz Konflikte. (Unterschrift.)
ldpolizei-Ordnung vom 1. November 1847
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2
Meinisterium der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal⸗Angelegenheiten. I 1532 — 5er ef fend die private Vorbildung von Schul-Amts-Kan— didaten außerhalb der Seminarien.
Aus den mir von den Königlichen Provinzial⸗Schul-Kollegien nach vorherigem Vernehmen mit den Königlichen Regierungen über die private Vorbildung zum Elementarschul-Amt bei einzelnen Geist— lichen und Lehrern erstatteten Berichten ergiebt sich, daß die Resul— tate dieser Vorbildung bisher nur sehr vereinzelt, mangelhaft und nicht der Art gewesen sind, daß in ihr ein Ersatz für die Ausbil— dung zum Schul-Amt gefunden werden kann, wie dieselbe in ordentlich eingerichteten Seminarien angestrebt wird. /
„In, den Gründen dieses bisherigen Erfolges liegen auch die
Hindernisse, welche es nicht gestatten, dieser Art der Schullehrer—
Bildung von Seilen der Regkerung eine umfassende und feststehende
. k in der Ausdehnung zu geben, daß mit Sicherheit
. darauf gerechnet werden könnte, auf diesem Wege die ausreichende
ö. Zahl der für das öffentliche Schulwesen erforderlichen, genügend 3 gusgebildeten Schulamts- Kandidaten! zu erlangen. Schon die
3 Schwierigkeit, an (inem und demselben Srté, oder lin un'
4 mittelbarer Nähe Geistlichée und TLchrer zu finden, welche
* neben dem Berufe zur gedeihlichen Schullehrerbildung auch die er—
3 forderliche Muße dazu finden, macht es nicht zulässig dieserhalb nn, 6. zu treffen. . k]
ö e mehr nun andererseits die Seminarien sich ihr ent⸗
ö lichen Aufgabe bewußt werden, unter Fernhaltung a en. 16.
3, rieen und eines unfruchtbaren Experimentirens, rinfache, aber' in ö dem Elementarschulwesen sicher und praktisch ausgebildete Lehrer zu
. 1020
erziehen, dieselben auch durch Disziplin und die ganze Gestaltung des Anstaltslebens im rechten Zusammenhang mit der Kirche und Familie zu erhalten, in welcher Beziehung demnächst weitere um— fassende Instructionen ergehen werden; um so mehr ist zu wün—
schen, daß die dazu befähigten Geistlichen und Lehrer ihne Kraft und Zeit auf die Vorbildung tüchtiger Präparanden für die Se— minarien verwenden, und namentlich dahin streben, dieselben schon vor ihrem Eintritt in das Seminar in das unmittelbare Leben der Eltmentarschule und in die Beschäftigung mit dem Unterricht und der Erziehung der Kinder praktisch einzuführen, damit auch durch diese vorbereitende Hülfe die Seminarien in den Stand gesetzt wer— den, ihre Zöglinge mehr als angehende, mit den Schwierigkeiten
und der Wichtigkeit des erwählten Berufes bereits vertraute Lehrer.
vorm a * . j voeitorn Ris . 9 16 f ö ; denn als nur mit weiterem Wissen auszustattende Schüler zu be trachten und zu behandeln. .
72
Dabei wünsche ich aber dringend um der verschiedenen Be
dürfnisse, Individualitäten und des Segens willen, der offenbar in der Berufsbildung innerhalb kleinerer und natürlich gegebener Ve
hältnisse liegt, daß die Königliche Regierung überall, wo sich zur privaten Vorbildung von Schulamts- Kandidaten außerhalb' der Seminarien geeignete und willige Kräfte vorfinden, diefe zur dies— fälligen erfolgreichen Thätigkeit ermuntere und in ihren Bestrebungen unterstütze. Wo in einzelnen Fällen materielle Unterstützungen der
5
stehenden Mittel gestatten, gern bereit.
8
Lehrer oder Zöglinge zur Förderung der Sache erforderlich sind, bin ich zu deren Bewilligung, so weit es die zu meiner Verfügung
9
.
die weitere Entwickelung der Ange—
Ueber den Fortgang und
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oa! s . z . 10 tonAR ö n, ,,
legenheit werde ich durch die seitens der Königlichen Regierungs— Präsidien jährlich zu erstattenden Verwaltungs-Berichte in der nö— thigen Kenntniß erhalten werden. r
Berlin, den 9. Juli 1852.
. Der Minister der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal— Angelegenheiten. An
sämmtliche Königliche Regierungen.
Abschrift vorstehender Verfügung erhält das K önigliche Pro. vinzial⸗Schul-Kollegium zur Kenntnißnahme in Verfolg des Erlasses von 23. Jun? v. 3.
went den d. Jil 1852
Der Minister der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal
Heino Io . Angelegenheiten
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] s . 194k ; 19 61 95. 1 494 s 1 ; sämmtliche Königliche Provinzial-Schul-Kollegie
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6)
In Bezug auf die in den Sälen des Königlichen A Gebäudes hierselbst zu veranstaltende große Kunst⸗-Ausstellung wer den die nachfolgenden Bestimmungen hierdurch in Erinnerung ge bracht: =
1
21
Große Kunst⸗Ausstellung 1852.
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. — . X
Die Kunst-Ausstellung wird am 1. September d. J. eröffnet und am 1. November geschlossen; während dieser Zeit wird dieselbe den Besuchen des Publikums an Wochentagen von (0 bis 5 Uhr, Sonntags von 11 bis 6 Uhr geöffnet sein. Nur die von den Künstlern selbst oder auf deren Veranlas sung angemeldeten Werke werden zur Ausstellung zugelassen, was auch dann gilt, wenn dieselben nicht mehr im Besitz der Künstler sind, indem weder die Echtheit der Arbeit, noch die Bestimmung derselben für diese Ausstellung zweifelhaft sein darf.
Die schriftlichen Meldungen der auszustellenden Kunstwerke zur Aufnahme in das zu druckende Verzeichniß müssen vor dem 1. August d. J. bei dem Inspektorat der Akademie ein— gegangen sein, und außer Namen und Wohnort des Künst— lers die Anzahl und Kunstgattung der einzusendenden Arbei— ten nebst Angabe der dargestellten Gegenstände, so wie die Bemerkung enthalten, ob das Kunstwerk käuflich oder nicht Mehrere Kunstwerke können nur dann unter einer Nummer begriffen werden, wenn dieselben in einem gemeinschaftlichen Rahmen befindlich sind.
Die Aufnahme dieser Anmeldungen in den gedruckten Aus— stellungs⸗Katalog berechtigt nicht zu dem Anspruch, daß die angemeldeten Gegenstände auch wirklich ausgestellt werden. Die Kunstwerke selbst müssen bis zum 15. August bei dem Inspektorat der Akademie mit zwet gleichlautenden Verzeich— nissen derselben, wovon das eine als Empfangs-Bescheinigung gestempelt zurückgegeben wird, abgeliefert werden. Später eintreffende Kunstwerke werden nur insofern berücksichtigt, als zur geeigneten Aufstellung derselben noch Platz vorhanden ist. Eine Umstellung schon placirter Gegenstände zu Gunsten der später eintreffenden darf nicht gefordert werden.
Zur Bequemlichkeit des Publikums und zur Erleichterung der Geschäftsführung werden die Einsender ersucht, jedes
83) Vor gänzlicher Beendigung der Ausstellung kann Nieman
1021
Werk an einer sichtbaren Stelle mit dem Namen des Künst— lers, wenn auch nur durch Anheften einer Karte, zu bezeich⸗ nen, und bei Gegenständen, wo eine Verwechselung möglich ist, als Prospekten, Landschaften 2c., den Inhalt der Dar— stellung auf der Rückseite des Bildes kurz anzugeben.
7) Anonyme Arbeiten, Kopien (mit Ausnahme der Zeichnungen
für den Kupferstich), Stickereien, aus der Ferne kommende Malereien und Zeichnungen unter Glas, musikalische In— strumente, so wie mechanische und Industriesachen aller Art
werden nicht zur Ausstellung zugelassen.
einen ausgestellten Gegenstand zurückerhalten, und stehren die selben während der Dauer der Ausstellung unter der Ga rantie der Akademie.
Eine für diese Ausstellung aus Mitgliedern des akad Senats und der Akademie in einer Plenar-Versammlung zu
emischen wählende Kommission ist für die Beobachtung der Vorschrif— ten 2, 4, 7 und 8, für die Aufstellung zugelassener Kunst— werke und die Ausschließung nicht geeigneter Gegenstände ver— antwortlich; erhobene Zweifel und Einsprachen entscheidet ver akademische Sene
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Transporttosten
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8 22 J
ihrer Mitglieder oder besonders von ihr aufgesorderter Künst 4 . . ,
é. Kunsiwerke von schwerem Gewicht aus der Ferne dur nur nach vorgängiger Anfra⸗ e Und Genehmigung zur
Ausstellung übersandt werden.
Auswärtige Einsender, mit Ausnahme der unier 10) bezeich neten, haben die Kosten des Her- und Rücktransports der übersandten Kunstwerke selbst zu tragen und zur Ablieferung und Wiederempfangnahme ,
selbst zu bezeichnen, welchem jede desfällige Besorgung und Korrespondenz, so wie die Vermittelung des Verkaufs dir Kunstwerke und die Weiterbeförderung derselben an eine an— zeabsichtigt wird, überlassen
8 8421
derselben einen Beauftragten hier⸗
dere Kunstausstellung, wenn diese h bleiben muß. Für die Einrahmung von Bildern, Kupfer stichen haben die Einsender ebenfalls selbst zu sorgen. zür unangemeldete, nicht zur Ausstellung zugelassene oder erst eintreffende Gegenstände
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den keine Transportkesten vergütigt; auch kann die Aka
wegen Beschädigung der Sendungen während d Rücktransports nicht in Anspruch genommen werden.
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1 ; 1 J e Horgit8s 1 der ndlich empfiehlt die Akademie wiederholt die bereits in der
ᷓ— 11 2 — — W 2 2 2812 9X5 vf 197 11 kündigung vom 27. Oktober v. J. enthaltenen Bemerkungen zu
igte achtung: Daß die rechtzeitige Einsendung der für die Ausstellung be⸗— stimmten Kunstwerke um so nothwendiger ist, da der Bericht
r Akademie über die den Ausstellern vorzüglicher Kunst— verke zu verleihenden goldenen Medaillen bereits in den ersten Wochen der Ausstellung erstattet werden muß;
1 15
. . 1 . . orr toll 19 151 dieselben durch Vermittelung von
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I e, . 8 ). . . 12 19 yon 218 Kunsthandlungen bdi aus dem ager letzteren an die e ᷓ⸗ ö 12 . 4 ) viogfopA Mwr 91 ne 1tademte abgelieser worden, nach §. 2 dieses Programms,
it einem schrißstlichen
Attest der Künstler selbst versehen sein r diese Ausstellung bestimmt sind.
. . . r 9 wiederholt bekannt ge⸗
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lest ch tung dL eh innen . . . a, . Königliche Akademie der Künste.
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An en mnen . Excellenz der Wirkliche Geheime Math,
. Gesandte und bevollmächtigte Minister am Kaiser iserordentliche Gesandte nun nnn Imakt 1191 Y 111rL uni oni . ö 6 91 6 63 Sefeftin österreichischen Hofe, Graf von Arnim, von Stettin
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Per sonal-Chronik U 5 der wr oõvVinzt al- Behörden. Provinzial⸗Behörden.
Provinz Preußen. Ernannt ist: Der Auskultator Sartorius zum Refer ch arius
Bestätigt ist: Der seitherige Prtedigtamts-Kandidat Gotllicb Henn
ich August P; sᷣ hhm ann als Pfarrer der evangelischen Kirche zu Wossit Vereidigt ist: Der Dr. Karl Gustav Ferdinand Hoburg al
praktischer Arzt und Wundarzt. G
Angestellt ist: Der bisherige Civil⸗Supernumergrius August Ther dor Cofack als Büreau⸗Assistent bei dem Königl. Stadt- und Kreis gerichte zu Danzig definitiv.
Versetzt find: Der Kreisrichter Lesse, bisher bei dem gönig! Kreis gerichte zu Rosenberg, in gleicher Diensteigenschast an das e m. Kreisgericht zu Pr. Stargardt; der Kreisrichter Vessel⸗ bisher , . Königl. Kreisgerichte zu Neustadt, in gleicher Diensteigen chat n 166. Königl. Kreisgericht zu Dt. Crone; der Kreisrichter Schnaas ei der
Königl. Kueisgerichts-Kommission zu Putzig, in gleicher Diensteigenschaft an das Königl. Kreisgericht zu Neustadt; der Gerichts ⸗-Asessor Paris von dem Königt. Appellanonsgerichte zu Köslin an das Königl. Stadt⸗ und Kreisgericht zu Danzig; der Ausfkultator Joseph Schler von dem Königl. Appellationsgerichie zu Breslau an das Königl. Appellationsgericht zu Marienwerder und ist derselbe dem Königl. Kreisgericht zu Elbing zur Beschäftigung überwiesen worden; der Auskustator von Hinkel dey von dem Königl. Kammergerichte zu Berlin an das Königl. Appellationsgericht zu Marienwerder und ist derselbe dem Königl. Stadt- und Kreisgericht zu Danzig zur Beschäftigung übercwiesen worden. . . Verliehen ist: In Stelle des in Bieczkowo, Reviers Piekelken, als Hülfsaufseher verbleibenden Jägers Neumann die Forstaufseheistelle in Konradshammer, Oberförsterei Oliva, dem Jäger Schulze aus der Schulforst Kielau interimistisch. ö Pensionirt ist: Der Stadt- und Kreisgerichts⸗-Secretair von Wysiecki zu Danzig.
9
Gestorben sind: Der Secretair Lazarczick bei der Gerichts⸗ . 4
Expediteur Bulbeck in Schmalle⸗
l ö 8 Ry 9 . d 1 * 2
bꝛarmowrissig Deira 4 ö Kommission in Sickenburg der
Provinz Schlesten.
Ernannt sind: Die Spezial-Kommissarien und Ober⸗Gerichts Assesso en Michaelis in Oels, Koch in Breslau und Keigel in Hirsch⸗ ber zu Regierung--Assessoren; der Protokollführer Fritze zu Hoverswerda zum Oelonomie-⸗Kommissions-Gehülfen; die Applikanten Selle, Müllen⸗ dorf und Flögel zu Protokollfuhrern; der Ober- Feuerwerker Schu— mann zum Bürcau-Biätarius; der Rechts-Kandidat Martin zum Civil⸗ Zupernumerar; der Eivil⸗-Supernumerarius Hartel zu Rybnick zum Bü⸗— reau-Assistenten; der Salatien-Kassen-Controleur Hubert zu Neustadt zum Secretair; der frühere Landgerichts-Assessor von Schkopp bei dem Kreis— gerichte zu Rybnick zum Kreisrichter; der Secretair Feykisch zu Hultschin zum inierimistischen Salarien-Kassen-Rendanten; der Büreau-Assistent Zimirski bei dem Kreisgerichte zu Ratibor zum Secretair; der Eivil⸗ Supernumerarius Einst Fischer zum Büreau-Assistenten; der Seeretair
1
Dinter zu Ottmachau zum Salarien-Kassen⸗Rendanten; der Büreau— Assistent Mehlhorn zu Neisse zum interimistischen Salarien⸗Kassen-Eon⸗ troleur und Sportel-Revisor; der Salarien-Kassen-Rendant Golotka zu Nybnick zum Secretair; der Gerichts-Assessor Un verricht zu Löwenberg, statt beim Kreisgerichte zu Oppeln, beim Kreisgerichte zu Grünberg, Ve⸗— partement Glogau, zum Kreisrichter; der Büreau - Assistent Serson zu Rybnick zum Secretair; der Büregu-⸗Assistent Malorni zum Sectetan; der Civil⸗Supernumerarius Materla zum Büreau-Assistenten. Bestätigt sind: Der zum Bürgermeister in Namslau gewählte seitherige Bürgermeister in Lowen, August Mende; der bisherige Pastor in Postelwitz, Superintendent Ludwig August Heinrich Groß, als Stadt pfarrer und' Pastor primarius in Bernstadt; der zum katholischen Schul⸗ lehrer in Oswitz, Kreis Breslau berufene Adjuvant Hugo Gläsner zu Ninkau, Kreis Neumarkt; der seitherige Lehrer zu Konstadt, Richard Theo⸗
3 * ) 1 T r CGrnle 21 dor Ludwig Mai als siebenter Lehrer an der evangelischen Stadtschule zu Strehlen; der seitherige Adjuvant zu Domanze, Friedrich Kaßner, als
evangelischer Schullehrer in Frauenhain, Kreis Schweidnitz; der seitherige zAidjudant Karl August Gottlieb Pfitzner als Organist und Lehrer an der evangelischen Kirchs und Schule in Wüste⸗ Waltersdorf, Kreis Walden⸗ burg; der bisherige Lehrer Jehn zu Domsel, Kreis Wartenberg, als evan⸗ gelischer Schullehrer in Briesche, Kreis Trehnitz. WVersetzt sind: Der Feldmesser Möbius von Namslau nach Kreutzburg; der Secretair Beninde in gleicher Eigenschaft an das Kreis— gericht zu Rybnick; der Kreisrichter Böhm, statt an das Kreisgericht zu Hrünberg, an das Kreisgericht zu Oppeln; der Obergerichts-Assessor und Kreisrichler Brassert 1. zu Grünberg an die Stelle des abgegangenen Bergrathes von Götze in gleicher Art an das Königlich niederschlesische Berg-Amt; die Appellationsgerichts-Referendarien Lo nicer von dem Appel⸗ lationsgerichte zu Breslau und Pusch von dem Appellationsgerichte zu Marienwerder in das Departement des Appellationsgerichts zu Ratibor; der Post-Expediteur Fiebig von Sulau nach Nimkau; der Post - Exnpediteur Marx von Nimkau nach Sulau. ; . Erledigt ist: Durch die Emexitirung des Pastor Geßner Schöndorf, Kreis Bunzlau, das dortige evangelische Pfarramt. Pa desselben ist der Graf Solms Vereidet ist: De in Zobten, als Feldme 423 n me n Angestellt sind: Der Post-Secretair T heiler als Büregu-Be— imter bel der Ober-Post⸗Direction zu Breslau, unter gleichzeitiger Ernen nung zum Ober-Post-Secretair; der Ortsschulz und Wirihschafts⸗Inspel sor Stidel in Wüste-Giersdorf als Post⸗Eypediteur daselbst. Ausgeschieden ist: Der Berg-Geschworne Grieger zu Walden burg auf eigenes Ansuchen.
J
. 96 7 4 * T ** ) 1 vk * 511 Muy 4 Pensipnirt ist: Der Feldmesser Kerkow zu Mus Gestorben sind: Der Feldmesser Martini zu — d
richter Rudolph Scuta, bei dem Kreisgerichte zu Rosenber Königliche Schausviele Königliche S ele. Mittwoch, 21. Juli. Im Opernhause. (199te Vorstelung * 10 . —— . ö ⸗ n 21898 Die Jüdin, große Oper in 3 Abtheilungen. Mun n Hal Ballets von Hoguet. (Hr. Roger: Eleazar. SFraul. Loumse
Recha.“ Anfang 6 Uhr. 7 4 * . 9 Hohe Preise. Fremden⸗Loge 2
Zu dieser Vorstellung bleiben die bereits gelssten, Dien stag bezeichneten Opernhaus-Billets gültig ole solche nicht bis heute Mittag 12 Uhr im Billet-Verkaufs— Buren zurückgegeben sein sollten; auch werden die dazu noch 26. r kaufenden Billets ebenfalls mit Dien st ag bezeichnet en
Ranspiel u8⸗ Schau spielhaue
z 3 . 1 w — ö p 2 spę Donnerstag, 22. Juli. Im Opernhause. 131ste