1852 / 180 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

11009]! Edittal⸗Ladung.

Um die gänzliche Erledigung der Verlassen⸗ schaftssache Seiner Hochfürstlichen Dunchlaucht des am 28. Januar 1850 verstorbenen Herrn Landgrafen Georg Karl von Hessen, auf die Grundlage des seitherigen, in Gemaßheit der Ediktal-Ladung vom 25. Juni 1832 stattge⸗ habten Verfahrens, herbeizuführen, hat das Großherzoglich hessische Ober-Avpellations- und Cassations- Gericht zu Darmstadt beschlossen:

nunmehr die geeigneten gerichtlichen Ver— handlungen zur Feststellung der Größe, Richtigkeit und Vorzugsrechte der betreffen den, von landgräflichen Kreditoren ange— meldeten Forderungen, durch richterliche Er—⸗ kenntnisse eintreten zu lassen.

Zu den erwähnten Fordernngen gehört eine im Kapitalbetrage von Dreitausend Reichsthalern, welche auf die am 25. Juni 1832 ergangene Ediktal⸗Ladung durch den Großherzogl. Hofgerichts— Advokaten Zimmermann dahier Namens der als Erben des Schöffen Hermann Kaldenhofen prä— dicirten Wittwe Hermann Buchloh und Wilhelm Buchloh zur Anzeige gebracht, von der jedoch sväter bemerkt wurde, daß sie auf die genannten Personen durch Cession der Schwester und ein— zigen Erbin des Schöffen Hermann Kaldenhofen, Wittwe Diederich Vörster in Mülheim, überge— gangen sei.

Der Großherzogl. Hofgerichts-Advokat Zimmer— mann ist schon seit längerer Zeit nicht mehr als Anwalt für die bei der gedachten Forderung der— malen betheiligten Personen aufgetreten, und eben so wenig haben Letztere mit völliger Gewißheit ermittelt werden können, indem die deshalb ein— geleiteten Nachforschungen nur so viel ergeben haben, daß die Geschwister Buchloh, nämlich der frühere Seilermeister Heinrich Buchloh, die Ehefrau Trappmann, die Ehefrau Karl Bilger und Wilhelmine Buchloh zu Broich, behaupten, Rechts -Nachfolger des Schöffen Hermann Kal— denhofen zu sein.

Die unterzeichnete Kommission sieht sich hier—

durch veranlaßt, in Auftrag des Großherzoglichen hessischen Ober-A Appellations- und Cassations— Gerichts, außer den vorgenannten Geschwistern Buchloh, die in der gedachten Beziehung mit ihren etwaigen Forderungen an die landgraäfliche Nachlaßmasse bereits ausgeschlossen erscheluen alle diejenigen, welche als Erben oder sonstige Rechts -Nachsolger hinsichtlich der auf die Ediktal⸗Ladung vom 25. Juni 1832, ange— meldeten Dreitausend Reichsthalern glauben Ansprüche machen zu können, hiermit aufzu— fordern: solche binnen vier Monaten, von heute an gerechnet, für den Zweck des eingeleiteten gerichtlichen Verfahrens bei der unterzeich— neten Kommission durch einen gehörig Be— vollmächtigten hiesigen öffentlichen Anwalt, und zwar, was Erben und sonstige Rechts⸗ Nachfolger früherer Interessenten betrifft, mit dem erforderlichen Nachweise ihrer Legi⸗ timation als solcher, so gewiß darzulegen ind diejenigen Vorzugsrechte, welche etwa dafür hinsichtlich der hiesigen Masse, oder einzelner Bestandtheile derselben (im Gegen- satze zur Herrschaft Broich und deren Er— trägnissen) verlangt werden, auszuführen, auch mit Beifügung von Abschriften der zum Beweise zu benutzenden Urkunden, so gewiß zu begründen, als sonst, ohne weitere Bekanntmachung; die betreffende Forderung von der Befriedigung aus der landgräflichen Verlassenschaft ausgeschlossen und bei deren Vertheilung ganz unberücksichtigt bleiben wird. Jür die Unterstellung obwaltender Unkenntniß hinsichtlich der hiesigen öffentlichen Anwälte, findet sich die unterzeichnet: Kommission bewogen, die Großherzoglich hest. Dofgerichts Advokaten Eigen brodt, Hofmann J. und Kraus zur beliebigen Aus⸗ wahl in Vorschlag zu bringen. Darmstadt, den 19. Juli 1852.

Die in der Verlassenschaftssache Sei Hoch⸗

fürstlichen Durchlaucht 6 gi e .

Georg Karl von Hessen vom Großherzogl. heff

Ober⸗Appellations⸗ und Cassations⸗ Gerichte 68 stellte Ktommission.

(L. S.) Christian von Heiff,

Großherzogl. hess. Ober⸗Appellations⸗ und Cassa⸗

tions- Gerichts⸗Rath.

11010

1688 Edittal-⸗-Ladung.

Um die gänzliche Erledigung der Verlassen— schaftssache Seiner Hochfürstlichen Durchlaucht des am 28. Januar 1830 verstorbenen Herrn Landgrafen Georg Karl von Hessen auf die Glund— lage des seitherigen, in Gemäßheit der Ediktal⸗ ladung vom 25. Juni 16832 stattgehabten Ver- fahrens, herbeizuführen, hat das Großherzoglich hessische Ober-⸗Appellations⸗- und Cassationsgericht zu Darmstadt beschlossen:

über die Größe, Richtigkeit und Vorzugsrechte

sämmtlicher betreffenden Forderungen landgräf⸗

licher Kreditoren gerichtliche Verhandlungen zur Begründung jener Feststellung durch rich⸗ terliche Erkenninisse eintreien zu lassen.

Auf die am 25. Juni 1832 ergangene Ediktal— ladung würden durch den Großherzoglichen Hof— gerichts⸗Advolaten, Rath Theobald dahier Na— mens der Erben, beziehungsweise anderer Nechts— nachfolger des Königlich preußischen Landraths Wilhelm Diprand Freiherrn von Richthofen auf Malitsch in Schlesien, verschiedene Kapital- und Zinsenforderungen im Gesammtbetrage von ur— sprünglich 1,719,086 Rthlr. 20 Sgr. 6 Pf. angemeldet, jedoch später die Erklärung abgegeben, für das damalige, eine gütliche Auseinander⸗ setzung bezweckende Verfahren nur einen darunter begriffenen, aus mehreren Wechseln abgeleiteten Anspruch von 549, 196 Rihlr. 10 Sgr. preuß. Cour. geltend machen zu wollen.

die Ediktalladung vom 25. i 1832 angemeldeten Forderungen spezielle Ladungen erlassen und den Anwälten zugestellt worden, von welchem man vorerst annehmen durfte, daß sie die betreffenden Gläubiger, wofür sie früher gehandelt hatten, noch fortwährend zu vertreten bevollmächtigt seien.

Aus den hierdurch herbeigeführt wordenen Ein— gaben des Gloßherzoglichen Hofgerichts-Advo— katen Raths Theobald haben sich in Ansehung der vorgedachten von Richthofen'schen Forderung unter andern folgende Verhältnisse ergeben:

1) Auf den ursprünglich in der Person der ver— storbenen Landräthin Christiane Wilhelmine von Hugo, geborne Freiin von Richthofen, reprä— sentirten Stamm der Erben des Landraths Wil— helm Diprand von Richthofen sind von den Wechselforderungen des Letzteren an den Herrn Landgrafen Georg Karl zu Hessen 125,000 Rthlr. preuß. Cour. gefallen, hiervon aber in dem über den Nachlaß der Christiane Wilhelmine, verehe licht gewesenen von Hugo, bei dem Königlich pres ßischen Oberlandesgericht zu Breslau eingeleite— ten, völlig erledigten Schulden⸗ und Liquidations— Prozesse, 113,006 Rthlr. den Beneficial-Erben der Letzteren, 12,000 Rthlr. aber den Nachlaßgläu bigern überwiesen worden.

Mit Ausnahme der als Liquidantin aufgetre— tenen Fräulein Johanna von Haase zu Kreben in Schlesien sind die Personen jener Nachlaß— gläubiger, beziehungsweise ihrer etwaigen Erben oder sonstigen Rechtsnachfolger, dahier unbekannt und der Großherzogliche Hofgerichts-A Advokat, Rath Theobald hat erklärt, hinssichtlich ihrer nicht handeln zu können.

2) Der Aufenthaltsort des Ernst Julius Ema—⸗ nuel von. Diebitsch, welcher zu den Beneficial— Erben seiner Großmutter, der verstorbenen Land— räthin von Hugo, gehört und nach Amerika aus— gewandert sein soll, hat nicht ermittelt und darum von dem Großherzoglichen Hofgerichts-Advokaten, Rath Theobald keine Vollmacht desselben zur Wahrung seiner Ansprüche beigebracht werden können.

3) Der im Jahre 1813 verstorbene Ernst Wil— helm Christian Freiherr von Richthofen hat durch testamentarische Verfügung vom 12. Dezember 1809, publizirt den 25. Oktober 1813, den Kri— minalrath Brassert und den Bedienten Ernst Wil— helm Edel, Jeden zu einem Drittheile seines Nachlasses zu Miterben eingesetzt. Beide genannte Personen sind, nach der Anzeige des Großherzog— lichen Hofgerichts-Advokaten, Raths Theobald, längst verstorben, deren Erben oder sonstige Rechts⸗ nachfolger aber unbekannt, weshalb der genannte Anwalt erklärt hat, wie er sich genöthigt sehe, in 6 derselben das Patrocinium niederzu—

egen.

Redaction und

4) Burghard Friedrich Dettlef von Diebitsch Sohn der Freiin Sophie Juliane von Rieben' verehelichten von Diebitsch, und Urenkel des Land? raths Wilhelm Diprand Freiherrn von Richtho⸗ fen, soll am 7. Januar 1843 unverehelicht ver⸗ storben sein, und über die Angabe seines Vaters, daß, er vermöge des sogenannten Schoofßfallrechts alleiniger Erbe und Rechts nachfolger desselben geworden sei, gebricht es an einem genügenden Nachweise.

In Berücksichtigung der vorangeführten Ver— hältnisse werden, der desfallsigen oberstrich terlichen Verfügung vom 8. laufenden Monats gemäß, die nachbenannten Betheiligten hierdurch aufge— fordert: ö

binnen vier Monaten, von heute an gerechnet,

für den Zweck des eingetretenen gerichtlichen

Verfahrens bei der unterzeichneten Kommisslon

die Ansprüche, welche sie bezüglich der im Ein—

gange erwähnten, dem verstorbenen Landrathe

Wilhelm Diprand Freiherrn von Richthofen

angeblich gegen den Herrn Landgrafen Georg

Karl von Hessen erwachsenen Forderungen zu

haben vermeinen, durch einen gehörig bevoll⸗

mächtigten hiesigen öffentlichen Anwalt, und zwar, was Erben und sonstige Nechtsnachfol— ger früherer Interessenten betrifft, mit dem er— forderlichen Nachweise ihrer Legitimation als solcher, so gewiß darzulegen und diejenigen Vorzugsrechte, welche etwa dafür hinsichtlich der hiesigen Masse oder einzelner Bestandtheile derselben (im Gegensatze zur Herrschaft Broich und deren Erträgnissen) verlangt werden, aus⸗ zuführen, auch mit Beifügung von Abschriften der zum Beweise zu benutzenden Urkunden, so gewiß zu begründen, als sonst, ohne weitere

Bekanntmachung, die hetreffenden Forderungen

von der Befriedigung aus der landgräflichen

Verlassenschaft ausgeschlossen und bei deren Ver—

theilung ganz unberücksichtigt bleiben werden:

a) mit Ausnahme der Fräulein Johanne von Haase zu Koeben, diejenigen Gläu— biger, beziehungsweise etwaige Erben oder sonstige Rechtsnachfolger derfelben, welchen zusammen in dem über den Nachlaß der

Wilhelmine, verehelicht gewe— senen von Hugo, bei dem Königlich preußi— schen Ober-Landesgericht zu Breslau an— hängig gewesenen Schulden- und dations⸗Prozesse die oben unter 1. er wähnten 12,000 Rthlr. gerichtlich über— wiesen worden sind; be,, unter Julius Emanuel von Diebitsch, oder seine etwaigen Erben und sonstigen Rechts— nachfolger; die Testaments-Miterben des Ernst Wil⸗— helm Christian Freiherrn von Richthofen Kriminalrath Brassert und Ernst Wilhelm Edel, beziehungsweise deren Erben und sonstige Rechtsnachfolger; diejenigen Personen, welche etwa als Er— ben oder sonstige Rechtsnachfolger des unter 4. erwähnten, angeblich von seinem Vater allein beerbten Burghard Friedrich Dettlef von Diebitsch, bezüglich der be— treffenden Forderungen glauben Ansprüche machen zu können.

Den Geladenen wird hierbei zugleich bemerklich gemacht, wie es voraussichtlich zur Vereinfachung der Sache und Verminderung der Kosten ge— reichen würde, wenn sie dem Großherzogl. Hof— gerichts-Advokaten, Rath Theobald zur Verfol— gung ihrer vermeintlichen Rechtszuständig keiten Vollmacht ertheilten, daß man ihnen übrigens, für die Unterstellung obwaltender Unkenntniß be— züglich des Personals der hiesigen öffentlichen Anwälte, auch noch die Großherzogl. Hessischen Hofgerichts-Advokaten Köhler, Leydhecker, Ludwig, Vogel und Weller zur beliebigen Auswahl in Vorschlag zu bringen sich bewogen finde.

Darmstadt, den 19. Juli 1852.

Die in der Verlassenschaftssache Sr. Hochfürst— lichen Durchlaucht des Herrn Landgrafen Georg Karl von Hessen vom Großherzogl. Hessischen Ober-Appellations⸗ und Cassationsgerichte bestellte Kommission. (L. S) Christian von Herff, Großherzogl. Hessischer Ober⸗-Appellations⸗ und Cassationsgerichts-Rath.

Rendantur: Schwieger.

1611

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Liqui-

aufgeführte Ernst

Berlin, Druck und Verlag der

Deckerschen Geheimen Ober-Hofbuchdruckeref.

Pas Abonnement betragt: T Sgr. für 4 Jahr in allen Theilen der Monarchie ohne Preis - Erhöhung. it 8eiblatt (Breuß. Adler-Zeitung) in Serlin: 1 KRthlr. 17 5gr. 6 Pf., in der ganzen Monarchie: 1 Rthlr. 273 Sgr.

**

Königlich Prensischer

Alle Post-RAnstalten des In- und Auslandes nehmen gsestellungen an, sür Serlin die Expeditionen des Königl. Preuß. Staats - Anzeigers, KMauer-Straße Nr. 54., und der Preußischen Zeitung, Leipziger Straße Nr. 14.

Berlin, Dienstag den 3. August

*

Allerhöchster Erlaß vom

die Errichtung einer Handelskammer

Stadt Thor

Auf den Bericht vom 12. Juli d. J. genehmige Ich die Er— richtung einer Handelskammer für die Stadt Thorn. Die Handels kammer soll aus sechs Mitgliedern bestehen, für welche sechs Stell⸗ vertreter gewählt werden. Zur Theilnahme an der Wahl der Mitglieder und Stellvertreter sind sämmtliche Handel- und Gewerb— treibende des Stadtbezirks berechtigt, welche in der Steuerklasse der Faufleute mit kaufmännischen Rechten Gewerbesteuer entrichten. Im Uebrigen finden die Vorschriften der Verordnung vom 11. Fe— bruar 1848 über die Errichtung von Handelskammern Anwendung. Dieser Erlaß ist durch die Gesetz⸗-Sammlung zur öffentlichen Kennt— niß zu bringen.

Sanssouei,

Friedrich Wilhelm.

von der Heydt.

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Beschädigungen 2c.

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8919 ja!! in De! 9 „1 G89 nne, 1 Dt lit l!

Dampfschiffe oder Segelschiffe digten, haben sich vermehrt, und nen Anzeigen anzunehmen, daß in Dampfschiffe hierbei Fahrlässigkeit Last fällt.

Q Q . ss 6 8 6 16 * Merkoßr Im Interesse der Sicherheit des Verkehrs é entgegengewirkt werden, zgebung ausreichende Mittel dar.

der Mosel muß diesem Uebelstande 3

bietet hierfür die bestehende Gese

a gn . elnen Falle

Mangel

s auf dem Rhein und und

6.

Die Verordnung zur Beförderung der Sicherheit der Dampf⸗ schifffahrt auf dem Rhein und auf der Mosel vom 24. Mai 1844,

legt den Führern von Dampsschiffen

Reihe besonderer, auf den eigenthümlichen Verhältnissen y 3 9. n * * schifffahrt beruhenden Verpflichtungen auf. Die Führer vor

schen Rhein-Dampfschiffen sind indeß a

und als solche mit Rheinschiffer-Pate

er König haben Allergnädigst geruht: von Groote beim Appellationsgerichts täsidenten ) wei . f el zu er-Orden dritter Appellationsgerichts-Rath von Gruben zu Köln, ö Kammer-Präsidenten Oedekoven beim Landgericht zu Köln, wd Ober-Prokurator von Breuning zu Koblenz, Handelsgerichts⸗Präsidenten Mumm zu Köln, Landgerichts-Rath von Uechtritz zu Dässeldorf, Ober-Staatsanwalt Neuenburg zu Ehrenbreitstein und Kreisgerichts-Direktor Spring mühl zu Wetzl

n Rothen Adler⸗Orden vierter

1 1

Kammer-Präsidenten

2 ö 91 . . 1 52 8 . . k ‚. J d 51 32 po sck chf; Dem im Büreau der General Kommission zu OSerlin be schäf⸗ 211 ' 283 2c *

3 (98S n . 1 * 8 tel Rechnungs-Rath

zten Vermess ungs-Revifor Go ner den Tite

Svorloisie os verlfihen.

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Gewerbe

9 1 O ( F ö 89 56 ** ö ru * Wegebau-Inspettor Meyer zu Bromberg

* en 2 1 54 3 2244 ; Ron Inspekto: daselbst ernannt worden. X. 1

1

* 2 Be Luckenwalde

Maschinenbauer Johann Becher zu 20. Juli 1852 ein Paten auf eine durch Zeichnung und Beschreibung nachgewiesene, ihrer ganzen Zusammensetzung sür neu und eigenthüm—

2121ch rigen gleichzeitigen

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in lich erkannte doppelt wirkende Pumpe, zur Förderung kalten und warmen Wassers, . fünf Jahre, von jenem Tage an gerechnet, und für

* . des preußischen

* * 5 theilt worden.

diesem Grunde nach §. 26 der Verord

den Fällen,

wegen Ausübung

in welchen nach den S5 der Rheinschifffahrt 8

vom 5. August 1834 der Verlust de

tritt, auch die Befugniß, ein preuß verloren gehen. Nach §. 20 Nr.« 5. August 1834 gehört nun zu

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unzweifelhaft die Anwendung der erforderlichen Vorsicht, schädigungen fremder Schiffe und Güter zu einem Rheinschiffer, wenn eine anharrende

Pflicht erwiesen ist, nach (§. 20 Nr. Königlichen Regierung zu Köln in Rheinschiffer -Patent entzogen werden.

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in den 3

uch gleichzeitig Rhein

nten versehen, und

nung vom 24. Mai

19 und 20 des Regulativs

von diesseitigen Unterthanen

Rheinschiffer-Patentes ein—⸗

sches Dampfschiff zu führen,

e. f. des Regulativs vom

Pflichten jedes Rheinschiffers

um Be⸗ 4 52 *. 1 vermeiden, und kann 8 1 7 ö 911 1 98

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Vernachlässigung dieser .

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Auch die Bestimmungen der §§. 71 und 72

nung vom 17. Januar 1845 verleiher die Befugniß, gegen patentirte Schiffe erforderlichen Vorsicht bei Führung d administrativen Wege einzuschreiten Schiffer⸗Patentes anzuordnen.

veranlasse ich hiernach,

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und in allen Fällen, in welchen osel-⸗Dampfschiff ein anderes

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