1852 / 185 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

Oeffentlicher Anzeiger.

921 n richtliche Bekanntmachung. In der Nacht vom 17. zum 18. Juli J. ist im Plötzensee ein männlicher unbeklei⸗ deter Leichnam gefunden worden. Derselbe, an= scheinend im Alter von 26 bis 30 Jahren und von mittler Größe, hatte dunkles Haupthaar. Eine genauere Beschreibung kann, da keine Klei— der bei der Leiche gefunden worden, und auch übrigens besondere Kennzeichen fehlen, nicht ge⸗ geben werden. Diejenigen, welche ein Interesse zur Sache haben oder genauere Auskunft über die Person des Gefundenen geben können, werden hiermit aufgefordert, sich

August 1852, 10 Uhr,

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am 81. auf dem hiesigen Kreisgericht, Hausvoigteiplatz 4, zu ihrer Vernehmung zu stellen. Berlin, den 3. August 1852. Königliches Kreisgericht. J. Kriminal-Abtheilung. Der Untersuchungsrichter Arndts II

1[t09t! Nothwendiger Königliches Kreisgericht. Erste Civil.) Abtheilu ing. Berlin, den 20. Juli 1852.

Das dem Fuhrherrn Gustav Rudolph Schulze gehörige, im Hypothekenbuche Vol J. No. G8 fol. 377 von Böhmisch Rixdorf eingetragene Erb⸗ pachts⸗Büdner⸗ . abgeschätzt auf 1913 Rthlr. 246 Sgr. 3 Pf., zufolge der nebst Hypo- thekenschein in unse nn V. Büreau einzusehenden Taxe, soll am 12. November 1852, Vormittags Uhr, ordentlicher Gerichtsstelle, 25 subhastirt werden.

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1080 ann gnunng.

Die Bekanntmachung:

Der unbefugte Handel mit Arzneimitteln durch Handel- und Gewerbetreibende, welche vom Staate dazu nicht autorisirt sind, hat in neuerer Zeit so sehr um sich gegriffen, daß das Polizei⸗Präsidium sich veranlaßt sieh, das be⸗ jreffende Publikum auf den §. 345 Tit. 3 Thl. III. des Strafgesetzbuches, wongch Der— henige, welcher ohne polizeiliche Erlaubniß

Arzneien, so weit deren Verkauf nicht durch beson dere Verordnungen freigegeben ist, zube⸗ reitet, verkauft oder sonst an Andere überläßt, mit Geldbuße bis zu 50 Rthlr. oder Gefäng— niß bis zu 6 Wochen und mit Konfiskation der Arzneien bestraft werden soll, so wie auf-

das. Allerhÿchst bestätigte Reglement, den Debit der Arzneiwaaren betreffend, vom 16. Septem⸗

ber 1836 (Gefetzfammlung 1837 Seite 41) aufmerksam zu .

Berlin, den 22. August 1851. , . Peli; ei⸗-Präsidium. (gez) v. Hin ckel deny. wird hierdurch . Berlin, den 29. Juli 1852. Königliches Polizei⸗Präsidium. v. Hinckeldey.

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I087] Niederschlesische Zweigbahn.

Einnahme im Juli d. J. für si50 Jer chen . und 40,276 Ctr. Güter 7914 Ri thlr. gt. 6 Pf., gegen Juli v. J. 6285 Rthlr. ö. Sy. 1 Pf., in diesem Jahre mehr 1628 Rthlr. 14 Sgr. 2 Pf.

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.

Köln⸗ Mindener Eisenbahn.

Die fünfpro zentige Prioritäts-Obligation zweiter Emission un serer Gese llschaft Nr. . zum Nomi⸗ nalwerth von 2002 hlr. ist nebst den zugehörigen Zinscoupons Nr. 5 bis 10 incl. à 5 Thlin. dem Eigenthümer abhan den gekommen. Auf den An— trag des zetzten fordern wir daher mit Bezug auf die De, n des 5§. 20 der Statuten un seren Gesellschaft den geg enwärtigen Inhaber dieser Obligation auf, diefelbe mit den Coupons an uns einzuliefern oder seine etwaigen Rechte daran geltend zu machen, widrigenfalls wir die Amottisation derselben bei dem Königlichen Land— gericht hierselbst beantragen und, sobald diese erfolgt ist, an deren Stelle dem Eigenthümer eine andere Obligation und neue Coupons aus— fertigen werden

1090 . . Aachen-Mastrichter Eisenbahn.

Auf den des Artikels 9 des Statuts werden diejenigen Herren . welche mit der am 29. Juni auf den 3. August d. J. aus— geschriebenen 6ten Einzah ia ig von zehn Prozent oder 20 Thalern per Actie in Rückstand geblieben sind, hierdurch wiederholt aufgefordert, die rück— ständigen Beträge nebst der verwirkten Konven— tionalstrafe bei einer der in der Bekanntmachung vom 29. Juni bezeichneten Empfangsstellen in der vorgeschriebenen Frist zu entrichten, widrigen— falls nach Anleitung des bezoge enen Artikels 9

des Statutes gegen sie verf sahren werden muß.

Grund

91 cor 3 J 1st 1 75 Aachen, den 4. August 1852.

10891 Ben nn g chung

Wir beabsichtigen die in Gemäßheit des Kom— munal⸗Bes schlu isses vom 12. 18. Juni 1844 auf— genommene 5prozentige Anleihe der hiesigen Stadt nach der W zahl der Besitzer der über diese An leihe ausgefertigten Obligationen, entweder durch Baarzahlung des Nennwerthes dieser O liga ne nen, odtr durch Umtausch gegen neue dergleichen auf den Grund des Allerhöchsten Privilegii vom 22. Ma . aus gẽ fertigt au porteur lautende 4prozentige Stadt-Obligation, im leßteren Falle mit einer Extra⸗-Vergütigung von 25pCt. zurück- zuzahlen.

Indem wir demgemäß den Besitzern der erst— genannten 5prozentigen Stadt⸗ Obligationen die in denselben verschriebenen Kapitalien zum 2. Ja— nuar 1853 wiederholentlich kündigen, bringen wir in Betreff der Rückzahlung resp. Konverti⸗ rung derselben folgende nähere Bestimmungen zur Kenntniß des betheiligten Publikums.

Die Königliche General-Direction der handlungs-Societät in Berlin hat auf unseren Wunsch sich bereit erklärt, das Rückzahlungs— resp. Konvertirungs-Geschäft für uns zu ver— mitteln.

Wir fordern daher alle diejenigen Besitzer der gekündigten Obligationen, welche auf einen Um— tausch derselben gegen eine neue 4prozentige Stadt⸗ Obligationen und auf den Empfang der festge⸗ setzten Extra⸗Vergütung eingehen wollen, hierdurch

See⸗

Redaction und

Rendantur:

beträgt Jahr rchie ohne

Abe nn em ent

25 Sgr. für

en Theilen der Mona preis- Erhöhung.

Mit Seiblatt (preuß. Adler-Zeitung) Ferlin: 1 Kthlr. 17 Sgr. tz Pf., der ganzen Manarchie:

1 äthir. 273 Sgr.

Königlich

auf, ihre Obligationen, nachdem solche zuvor un— ; serer Kämmerei zur Beglaubigung vorgelegt und von dieser mit einem entsprechenden Vermerke versehen sein werden, in der Zeit vom . bis ultimo September d. 2 an die Köni igl. Haupt⸗ Seehandlungskasse in Berlin, Jägerstraße Rr. 2 nebst sämmtlichen 1 einzureichen und von derselben Zug um 3ug einen gleichen Betrag in neuen 4prozentigen Obligationen nebst Coupons über Zinsen vom . Januar 1853 ab, so wie

die Zinsen à 5 pCt. bis zu diesem Tage nebst

ö . . s 2 Aue, Post - Anstalten des In- und 6 ? Füstlandes nehmen sestellungen an, ) für Gerlin die Expeditionen des

Königl. Preuß. Staats- Amjeigers Kl auer- Straße nr. 24 und der Preußischen Zeitung, Lei spꝛiger⸗ Straße Rr. 14. ;

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der Extra ⸗-Vergütung von 25 pCt. baar in —— . w Empfang zu nehmen. 428 Diejenigen Inhaber der gekündigten Obliga 16 . tionen aber, welche auf einen derartigen Umtausch

2549

Sonntag den S8. August

nicht eingehen wollen, sondern Baarzahlung ver— ̃ 8 . langen, fordern wir hierdurch auf: ihre Obliga . tionen nebst Coupons, nachdem solche von unserer Kämmerei in der vorgedach ten Weise beglaubigt worden sind, vom 2. Januar 1853 ab ebenfalls an die Königliche S erhand dlungskasse in Berlin s abzuliefern und ben Nennwerth derselben nebst Dsatrer 7 Rheder im 5 pCt. Zinsen bis um Tage der geschehenen ꝛ— l then Adler⸗O rden vierter so wi dem S Sa Tündigung bei , . in Empfang zu nehmer n meister Heinrich Müller zu Aschersle ; . 2. Eine fernere indigung der gekündigten Obl liga⸗ zehn,, . Allgemeine Eh tion über den 1. Januar 1853 hinaus findet ö nicht statt.

Denjenigen, welche

baben Allergnädigst re, General- Konsul in Königsber 1 den . Adler Orden dri 9 ö

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Berlin, den lich d Hoheit der Gr o P eters burg

statt der Konvertirung der Obligationen baare Rückzahlung beanspruchen, steht es frei, schon vor dem 7. Januar Kapital und Zinsen à 5 pCt. bis zum Erhe— bungstage bei der Seehandlungs-Hauptkasse in Empfang zu nehmen und soll denen, welche diese Erhebung im Laufe des Monats August d. bewirken, æ pCt, im September d. J. pCt., Gttbber d im November d. J. August 1 w pCt. des Nominal -Betrages der Obligation handlung der vom Auslande vergütet werden. Diese Vergütigung fällt im enen Paket bei deren Abn Monat Dezember d. J. fort, jedoch kann die §ntrichtuna der E n ü. . Empfangnahme des Kapitals mit 3 insen bis zum H 96 9 auch in diesem Monate geschehen. 11 ö hließlich bemerken wir noch, . wir auf . General. ö ngen sehr gern bereit sind, die . . mit den Vorschriften der S8. 64 und 65 der Darstel Obligationen an die Königliche Haupt— . , . a, . en Behandlung der Postgüter zu s-Kasse behufs des Umtausches der er⸗ cobachtenden Verfahrens die Anordnung getroffen, daß die vom die . Aushändigung ö, mit Post eingegangenen Pal kete, für deren Transport neuen Obligationen nebst Auszahlung . ö̃. das Porto entrichtet hat, deren Abnahme . , r, . Ia. K , ö ig der Eingangs Jah aben er aber ,, . bewirken JJ a an die Post -Anstalt zur vorschrift mäß igen weiteren J lassung zurückgeliefert werden sollen. Post-Anstalten werden hiervon in Kenntniß gesetzt lin, den 2. August 185 e General vost

St.

a * 1853 19 Ma,. 122 . 1 1

emalin Kaiserliche Hoheit, welche von

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dorthin wieder abgereis Handel, Gewerbe 2trbeit. En.

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Justiz⸗ M , n rfüg ung v 1 ei *

A. Schaaffhausen'scher Bank 6 Lerfit Verein in Köln. Von dem 8d ö 6

General-Versammlung.

ung vom 16. S

der auswärtigen Angelegenheiten ist m mitgethei t worden, daß die bestehenden Vor schriften he das Ver hren bei Requisitionen nach dem Auslande General ⸗- Vr lich Renn , ö ö ö ö Schaaffhausen⸗ 1 l Frankreich, Belgien und den Ni

landen 9 ittelbr an die dortigen Zustiz zbehörden abg

schen Bank-Vereins wird Dienstag den 7teu worden, während ste ? 8 September e, Vormittags 19 Uhr, im großen , end ste nach den bestehr nden V zorschri iften auf Saale des Rathhauses hierselbst stattfinden. Lege hätten befördert we ö müssen.

Unter Hinweisung auf die §8§. 61 und 9 un Gerichte . nimmt deshalb b Veranlassung, sämmtlichen seres Gesellschaftsstatuts laden wir die dazu be— . ten . Beamten d der . die sorgfältige Be— rechtigten Actionaire hiermit ein, an dieser . hrung der hierüber ergangenen Bestimmungen und namentlich der ,,, persönlich, oder im Verhin, , Allgem einen Verfügun 9 vVbm 15. September 1844 zusamme ena derungsfalle durch Bevollmächtigte nach 5. 95 gestellten Vorschriften hierdun, ch von Neuem zur Pflicht zu machen, des Statuts Theil zu nehmen, indem wir zu—= ö. die durch die Nichtbeachtung derselben w Verzöge⸗

gen und Reclamationen für die Folge vermieden werden.

1081

2 2 . Die diesjährige regelmäßige sammlung der Actiannre des A,

gleich bemerken, daß in Anwendung der S8. 6 und 62 ibid. die Eintrittskarten und Stimmzet tel am Montag den 6. September d. J. in un⸗= serm Geschäftsfotale, Trankgaffe Nr. 23, im Falle der Bevollmächtigung gegen Vorzeigung oder e . Einsendung der Vollmacht, in Em ang genom⸗ An sammtliche Gerichtsbehörden.

nen werden können. Ill ö . Am 7. September werden keine Eintrittskarten ö . Verfüg ng dom l ut Vermerk des De, il sss! es auf den

und Stimmzettel ausgegeben werden. . 8. w. richten a usgeferti n Ur 1 Köln, den 3. August 1852 ö . ö . Stempelgesetz vom 7. ma 1822 „Abschriften.“ Die Dire enen ö Gesetz vom 10. Mai 1851 5. 16. .

Mai

zimons

1852

.

1851, betreffend den

Schwieger.

Berlin,

Druck und Verlag der D

Ober-Hofbuchdruckerei. *

eckerschen Geheimen

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die Erhebung der Gerichtskast S rhebung der derichtskosten (Gesetz Sammlung

31 und Königlich Preußis⸗ cher S aats⸗ . zer 1851 Nr. 98

der Verbranch ves Stempelpapiers bei den Gerich⸗

en zwar aaf gegött. und es ist demzt folge 35 den gerichtlichen irkunden. soweit das gedachte Gesetz für dieselben noch einen be— sonderen Stempelansatz vorschreibt, nicht zu ersehen, welcher Stempel

J . betrag für die Urkunden in IAlnsat gebracht worden ist. Damit jedoch on beglaubigten 10st ffn! so⸗

hieraus bei Ertheilung vo fern Tieselbe,r durch eine an! e,, durch ei ne Gerichts- . gt, kein ĩ s ir Tarsfrostisen cf er. März 1822 (Gesetz nmlung S. 57) . Abschrift. Fall pflicht gkeit des 2 nals vorgeschri jtempel zu der . 6 Abschrift zu verwenden sei oder nig die Ge erichts⸗ zehörden hier durch ang newiese en, in allen en, *. welchen nach dem Sportelgesetz vom 10. Mai 18531 ein besonderer Stempelansatz vo irgeschrieben eist (wenn gleich die Erhebung un Ver ere m gg des Betrages als Her chen. losten erfolgt, den Betrag dieses Stempelansaßes, oder“ Stempel nicht zum Ans 8 kon nmen, n ihnen a igte , merken.

u voce

auf den von

1 liche Gerichts-Behörden, im Departement des

richtshofes zu Köln.

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derer

3fus zur

llgemeines . Thl Allerhöchste Ordre vom 28. r J, Ges.

S45 ( Ges.⸗

vom

1 . M 2 PI enar⸗Beschluß

. ö 19 zl gemeinen v

3

1113 setzes vom Juli 1833 von der g bh, Zu, welche in Folge befonderer gesetz licher 4chriften bei gewissen Gesch äften eintreren, i

befreit gewesen. An genommen im Plenum am 6. Jus es 2 b. S i h ung 9

1 * 111981* ( u l

ation des Gesetze n

Pr otokoll. Verpflichtungen 6. Fiskus zur Bezahlung von Zin— Allgemein! Landrecht keine ausdrückliche besonder L und es war daher angenommen, auch durch ein Justiz Piepar em m vom 20. Februar 1797 daß dem früheren gemeinrechtlichen Pr rivilegium ö der Zinsen hierdurch derogirt worden sei. Auf Unt egm Ober⸗Kriegs⸗ Kollegiums und nach ite em Gutachten zesetz⸗Kommission erging aber auf den Bericht des Groß⸗Kanz und be⸗ General⸗-Direktoriums am 28. Oktober 1799 eine . höchste Kabinets-Ordre dahin: 61 daß Fiekus ohne Stipulation Zinsen zu zahlen dergleichen aber ohne Versprechen, ohn? voͤrh nung und bestimmten sugt sei. ie i gedachte Bestimmung ist in den . 82. Tit. 11 Thl. J. des Allgemeinen Landrech genommen worden: . Fiskus ist nur vor durch das Gesetz vom 7 hin beschränkt, daß hinsi

nicht schuldig, angene Mah—

ergege 2951 49 * 251 w ** Zahlungstag zu er mpfa gen wohl be

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riedungene Zinsen z Juli 1833 wurde sich der Verpflichtum