z ; 1190 1191
Werthperto zu erheben, und zwar für die volle Summe nach den lich Preußischer Stagts-Anzeiger Nr. 186, Seite 1135) wegen 66 ; . . a6. für Postsendungen mit angegebenem Werthe bestimmten Sätzen, und Nachsendung von Zeitungen innerhalb des preußischen Postbezirks , , , 9 weil es in den kleineren Städten an einem sicheren Lokale zur Aufbewah— nach der von Rem Reisenden wirklich zurückzulegenden Entfernung. nur auf diejenigen Zeitungen, welche bis zum Termine der Nach— zahlungspflchtigen, d. h. gegen ear e gan, w 6 ung , , Es ist z. B. für die Tour von Elbing bis Königsberg i. Pr. sendung durch die Post bezogen worden sind und auf eine andere * zal erste Rezeptur stꝰ nicht e m bien , Tn. . ann amn , auf 13 Meilen für einen Koffer von 80 Pfund und 150 Thaler preußische Post⸗Anstalt überwiesen werden sollen. betrachten, welche die Einziehung des Geldes von dem! Zahlungs flichtigen en,, ,,, Bartel na ,,, Werth (bei einem Freigewicht von 30 Pfund) zu erheben: Was dagegen die Ueberweisung von Zeitschriften, welche durch bewirkt. Die Eigenschaft der ersten Rezeptur wird nur bei dersenigen Kesse unte gleicher Rubrik porsofrei d ug 6 2) an Ueberfracht⸗Porto pro 50 Pfund 10 x 14 * 6 die Herausgeber resp. Zeitungs⸗ Commissionaire bezogen werden, vorausgesetzt, auf welche die Zahlungs-Anweisung lautet. Hanne Auzlagen die zu dieser Kategorie gehören, können von einer 1 Pfenn. — 195 Pfenn. oder. . . .. . .... . .. . . 167 Sgr. bretrifft, so kann eine solche nur innerhalb des preußischen Post⸗ Behörden oder Kassen, welche die Einziehung und Abführung solcher Sportelfasse an die andere n , ,,,, * 66 b) das Werth⸗Porto pro 200 Thaler à 100 Thaler Bezirks stattfinden, in welcher Hinsicht die Verordnung vom 7ten Gelder nur im Auftrage der ersten Rezeptur oder zur Bequemlichkeit und . n n ., e . , . 575... 2 Juni 1859 maßgebend ist. Die Nachsendung von Zeitungen der orleicht'rung des Zahlungepflichtigen besorgen, sind daher als erste Rezep⸗ zeldsendungen e an die Hauptzol Steuer⸗Aemter 2. turen nicht anzusehen, weshalb die in dieser Art etwa vorkommenden Ver- Bezug auf die bei den Geric en angeordnete empel-⸗Distribution s
12 196. D
zusammen 267 Sgr. letzteren Art nach einem in einem anderen Vereins-Bezirke be— ; ö a . . ju .. X ; — 369 st n , le Orte kan 9 Erleg; ö 16 a,. sendungen von dergleichen Geldern eben so, als wenn die ECinsendung ⸗ portofrei
Bei den Courier- und Schnellposten ist das Werth-Porto nach genen Orte kann nur gegen Erlegung des tarifmäßigen Porto's bn bon den ahlüngs intense än, rn .
R = — G ; f il! 2 vtell Zahlungspflicht gel e 1916, 61 Portozahlung . denselben Sätzen zu berechnen. ö ogen. . . segen. . ö .
Bei Reisen nach nicht zum Preußischen Post-Bezirk gehörigen Berlin, den 13. August 18. K §. 4. all,, dannn, , m. Orten — auch wenn kombinirte Posten dazu benutzt werden — ist ( General-Post⸗-Amt. Besoldungsgelder oder Gebühren, welche in herrsch vorläufig und bis zu herbeigeführter Verständigung mit den betreff. An . F 4 ang iche Beamte oder Kemmissarien abgesendet wer Desgleichen Depositalmassen fenden fremden Post-Behörden eine Deklaration des Passagier⸗ Königliche Ober-Post-Direction . g, soweit dabei der Grundsatz in Anwendung kommer ts⸗
kann, daß dergleie Gelder auf Kosten der Empfänger bei derjenigen?
Gepäcks nur bis zur letzten Preußischen Post-Anstalt zulässig. zu N. i 6 , ,, n Empfan senomme rden müsser auf welche die Zahlungs
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Die Aufbewahrung der Bagagezettel über deklarirtes Reise⸗ 6 . n bie n ö,, ,,,, Gepäck geschieht bei den Quittungen über ausgegebene Werth- ö , 1 „b,, Kan die, ihnen vorgesetzten Kreis Gegenstände. t inisterium. . . J ö ö
Berlin, den 11. August 1852. ; Allge Verfügung vom 5. August 1852
General- Post⸗Amt. die Portofreiheit der gerichtlichen Geld d Arbeitsverdienstgelder, ; . a , , , , n . W ings-Gefangener
versendet werden, gehen portofrei.
Bagage⸗Zettel 17 4480. P 2. znialich Prenßtscher Staats-Aunzel ger Nr. 99 ö 6 . * B ] k ⸗ 11 1 94 ( 0 1 1 * (ele — 22 . ; ! . ⸗ . ; ; Oorpora delieti, welche
. ö 6 mungen uber . yt oel he Ddr ger c lů nchen Untersuchungssachen vers
behufs Feststellung des Thatbestande Fällen geschieht, wo eine bloße Bes Richter nicht genügt und öthig ist. Ueberhaupt
uicht
Elbing nach Königsberg in Pr. K . 0. September 185
loße
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Angegebener . . ke .
Werth een nn,, ber die Anwen . ö y Rü 3 19 I sa ß 111 * König s⸗ Kbnigs⸗ ung : 1 Ansatz und berg Pr. berg Pr. die Erhebung der Gerichtskosten, enthält zu 5 dostentarifs
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X 2 5 . . . — . 81 3 lei n den Re 1un r 864 36 j . 3e Bezug auf die Porto 1 1 e tin die zugle mi den Verfügungen di ꝛ R ile orden ; . 3 9 — 1 ** ; 6. M. . n s
ö ö f en vrt 1111 vor ech arg en vo 1 ü 201 * J ure 1 n 9 sand — J 6 . 63 6. ö. 61M von herrenloser
die Justiz⸗
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sich später ergeben, ferner die Gelder,
Kassen gesammelt oder bei den Ge
die gedachte zen-Kasse eingesendet wen ingleichen
ztskommissionen an Kreisgerichte abzusendenden eputationen) portofrei zu befördern. . . . die Versendungen von freiwilligen Beiträgen der Parteien der 5 5
9 Bo Mark n. . T ügegt UlUd die tloslendüungen 1 irmen Vormundschafstssachen
die Portofreiheit genie portofrei befördert werden sollen, und fügt hinzu chen den Land- und Stavtgerichlen (Stadt? und resp. Kreis aerichten
II. . J für viele andere Geldsendunge 1 (z . . und den von iselb essortirenden Gerichts umissionen (und Gerichts- Elbing. Elbing. er len — e, . n denlelken resertirent erichts umisstonen (und Gerichts . 83) eLI6 ;
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e ö n n , n n,, Sa / 10 . lder, Portofreiheit bewilligt worden sei. = — ⸗ 9 w ö . Alle 1 nGoermßgen? — ͤ über Die Anwendung der all . üunvermoge . zustiz⸗Kollegien zu zahlenden Rosten sind portosrei t ; ust e . . ; c nebst der auf beide Gegenstände bezüglichen Kon
) 221
Snguisfltensachen . 8 8.5. . . 149 8 . 1 1chory 1. 95 7 ener Justiz⸗ Beamten an die Königlichen Pupillen-Kollegien
r die Provinzial-Justiz⸗Unterstützungs-Fonds für hülfsbedürftige Kinde
1 r 1
ö Königs⸗ Rubrik ie gerichtliche Geldsendung“ werden . und Werthporto 5 Sgt. J berg pr. Gerichtsbehörden darauf aufmerksam ht Gesetz ; un , n. ö Gegen Rückgabe dieses? age, . ; vom 10. Mai 185 ,, , , lben bestandenen Bestim Vie von den Lan deren Kassen an Gerichts⸗ t werden 3. Mmassaatera: , ö . z = ö K Jö en oder 1864 in gehende Stempel antieme⸗(GGelder sind bis m Be b. Nach dem Erscheinen des Passagiergut verabfolgt. rpe . iung . eiheit gerichtlicher Geldsendungen, welche fra le ven . k ; i . em Minister für Handel, Gewerb— §. 10. Die aus dem Bankverkel itg r richts ⸗Salarienkassen an die Gerichts- Hersendungen der Gelder werden erung eingetreten is ie die von den Un , . . in Bezug auf Geldsendungen der Gerichtsbehörden kei n1dere erlchien an die berger zu. en. S el⸗Ueberschuß⸗Gelder tischen Aufgaben Erweiterung der Portofreiheit enthält, als daß die ft ngleichen die aus der Büreau-Kasse des Königlichen Justiz⸗Ministeriums ram en. her nur theikweise portofrei zu befördernden Geldsendungen zwi ö,, . , . (c er Bank und den Gerichtsbehörden nach Erlaß jenes Ge ,,, e Post⸗ Amtes sind bisher den von den Ober ⸗ Post⸗Directionen ein unbedingt portofrei befördert verden st ll . gesandten praktischen Arbeiten der zum 2ten Examen zugelassenen haben die Gerichtsbehörden die nach Inhalt der 8. 41 ng, de dn endung einge Post-Secretaire häufig Abschriften der ertheilten Aufgaben nicht 31 t sür alle Verwaltungsbehörden gül Die Hypotheken Aversional-Gebühren, welche bei den Gerichts-Aemtern Siegels begründet, auch beigefügt worden. ö ö Maßregeln der Postbehörden ebenfall eachten. m Bezirk de Hvellat ichie zu Naumburg, ölogau . Empfanger, sondern „Zur Vermeidung von Verzögerungen, welche durch die in der— e den 5. 865 : 1
gleichen Fällen nothwendig werdenden Rückfragen entstehen, werden Der Justiz⸗Mi a , , e , , n die Ober⸗Post-Directionen angewiesen, künftig stets mit den prak⸗- 2 Simons. tischen Arbeiten der Examinanden die denselben ertheilten Aufgaben k in Abschrift vorzulegen. — . K
9 82.
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etheilten Zusammen tellung enthalten
(Tarif zu dem Gesetze vom
Verfügung vom 135. August 1852 — betreffend die Einsendung von Abschriften der prak
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zum zweiten (höheren) E
Nach einer Anzeige der Examinations-Kommission des General—
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stalten nich
1 . e — naesgnßt werken snd vnrtafr⸗ errschaftlich (portofrei) bezeicht Fonds eingesandt werden, sind portofrei?) herrschaftlich (portofrei) bezeich ?! . der Portofreiheit zu
J §51f, ö ; ] J . J r r =. Coy gl Fü he, In denen die el! Gerichtsbehörden, mit ? hluß ( . 3 nn. Ce ö R 4. . ö . 8 zerichtsbe . ö mit 16 ö und Sportel⸗-Ueberschuß-Geldern einander Geld zusenden, ohne daß eine Berlin, den 13. August 185. rke des Appellationsẽrichks Ppanei verpflichtet ist, für das Porto aufzußemmen. Dahin gehören die 2 82 ⸗ 7 ö ; . 8 ; s Gericht von der requirirenden Behörde
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; . G 9 ; 8 ** ; . l Gentral⸗ Post⸗Amt. ö) Dan. Auslage welche ein requirirtes ö w . ; ö . eingezog it, später aber erstatten muß, weil die Kosten niedergeschlagen Diese (öntrolnreßregel muß nament
1 V 1 di J 1 — J 1 Anwendung kommen, die unter öffentlichem
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. J I „Si 3 Rubrik an 511
9 6 . ( 4 — * 4 ; 3 I 8 ö. . ( ** ö . von 111 9 Verfügung vom 13. Au gu st 1852 — betreffend die r 1 dem Erscheinen des Gesetzes vom . gerichte d Dep⸗ eier onen eingehen. Rachsen dung von Zeitungen innerhalb des preußischen 61 (Gesetz⸗ Sammlung S. 622, Könialich Pre Ee r einser die verden, welche k zu . i ,, , . 3 6 8 n ö ; ö ö . inrichtung des Hppothekenwesens n hat; endlich Depositalgelder u ö n , , e, , r,. Post⸗Bezirks re sp. aus einem Post-Vereins-Bezirk in 14 82 er 18 N 98, S— J n m . e,. , , , , , 6 . n HSorrespondenien nal rei Wahl folge * e n 9 n d 5 e 7 B — 1 . n gi z 1b D J 264 f ö 8 w 261 h 4 ' 96 ) 2 ö / ; ö ] . ; . . ; Die Besti e, ö . JJ . lnm. 1) Zu s. Einen Malefiz-Fonds (Kriminalkosten-Fonds 1) Bescheinigung der portofreien Rubrik durch Kö ö Bestimmung im Art. 52 des revidirten Vereins⸗Vertrages Se nge e, , nnn . sz Sheraericht und iedes dt „der einer mit allen Postzeichen versehene welch. an r ußischer Staats-Anzeiger Nr. 142 Seite 833), nach I. Allgemeine für die Justiz-Verwaltung wie für anderen ; ht n desselben, mit kurzer Angabe des Inl B reins E. die Nachsendung einer Zeitung nach einem anderen Verwaltunge eltende Bestimn ö. Oberlandesgerichts⸗-Salarienkassen korrespondenz von B ist auch De 220 . j ; so * nok * 3 z — ö 1 ö . 3 . ð 3. / ' ᷓ 1 r (AM nan ß 7 eben erde ese schriften werden art., eine Nachsendungs-Gebühr von 19 Sgr. entrichtet r sind inzwischen aufgelöst. Zuschußgelder für die 4. . pen ä, len, Fetrisft, wie der Königlichen Ober-Post-Pirection auf Herrschaftliche 51 behöroen werden se , , . 1 en 261 icht vom 31 sten 8 M 6 ö . 3 ö 2 1191 I liche 3 — . F welche bei der betressend 66 t Königlichen Behörde oder Kasse an die andere portofrei, wenn ) treffenden Po die n ju dafur der Staatskasse zur Last fallen würde, was namentlich der
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hbewir ᷣ 8. nr .
bewirken hat, hestellt worden si d . ? , . ⸗ . — l ) Von dieser é sind. En der, Linsendung von Stgats-Ueberschußgeldern, oder bei Gel 1dunge 6 * 466 30n te er Vergün fins * ieje aen Gaterass- 4 nia licher ss ur Nersts , . dd 2663 ö buhrer 50nd S den 1lIchten VU erich t? — nl .
geschlossen, welche ihre ind , , , ,, n , ,, nor eher ten an Stelle der früheren Ge gerich —
] Sagdrsendungen ) in 11 1 Q * . J . 111 91nd ver Nersgrbnumn 1 13. Verl Yeinngs⸗Expeditionen rep. durch . n werben. zom 2 nu 9 (Gesetz⸗San 5. 1) organi⸗ aufgehört (Gesetz vom d 1 ; 4 . J . t . . = 3 . . ö r — — 55 88
s 14 * n und S b 2. unt
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8 hg k jei allen Sendungen zwischen den Behörden rivatpersonen w Kreisgericht n Y. * ber 1m n aon Insckaffitt , . 17 * . ; ; 3. Mrelsgerichte. Besti gen über den preußischen Pa w , gen Anschaffung von Büregu-⸗-Utensilie / * 191 De preußisch en Post⸗ Te . . . I,. 2 k * 7. ; . : : I. 85 ö r * bischen Post⸗3 üArif (Ke z Dijenst, bleibt die Portofreiheit ausgeschlossen — 31 12
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