1852 / 200 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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Oeffentlich er Anzeiger.

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Cloetzin A- . n n rt, n an . ir Kreise belegenen Ritterguts Cloetzin, abge⸗ n 3. Thlr. 29 Gr. n hf. zufolge der nebst a,, in dem Büreau IIa. inzusehenden Taxe, so! 2 März 1853, Vormitt. 11 Uhr, hiesiger Gerichtsstelle fubhastirt werden. Die Geschwister Weiland, nämlich

August Wilhelm Ferdinand,

Wilhelmine Auguste Challotte,

Albertine Henriette,

Karl Friedrich Wilhelm Ferdinand,

Ida Ottilie Christine Karoline,

Leo Julius Otto Nestor und

Otto Ludwig Bernhold, ferner die Wittwe Weiland, geb. Zemke, hierzu öffentlich vorgeladen.

Vramburg, den 5. August 1852.

Königliches Kreisgericht, J. Abtheilung.

1143 P

ein Antheil des in

an

415 Edikt al ⸗- Citation. ; Die nachbenannten militainpflichtigen Personen,

geboren den 2 1828, 2) Moritz Friedemann aus Heinrichs, geboten den 3. April 1828, und ö 3) Johann Georg Hickfang aus Suhl, geboren den 14. August 1827, H deren jetziger Aufenthaltsort unbekannt ist, und von denen die beiden zu 1 und 2 gedachten Per⸗ sonen muthmaßlich nach Amerika ausgewandert sind, weiden auf Antrag des Königlichen Fiskus hierdurch aufgefordert, behufs Ableistung ihrer Militairpflicht ungesäumt in Königlich preußischen Staaten zurückzukehren und sich we— gen ihres Austritts in den an hiesiger Gerichts⸗ stelle vor dem Herrn Kreisgerichts-Rath Schöne— mann auf den 15. September 1853, früh 11 Uhr, angesetzten Termi zu verantworten, unter der Warnung, zei ihrem Ausbleiben ein Jeder von ihnen zu 50 Thlr. Geld- oder virhältniß mäßiger Gesängnißstrafe verurtheilt werden wird Suhl, den 13. Juli 1852. Königl. preuß. Kreisgericht, !

die

11 ö Abtheilung.

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11421 Bekanntmachung. Dem Königlichen Ober⸗Präsidenten der vinz Posen, von Puttkammer, sind Anzeige desselben am 6. d. M. auf einer Eisen— bahnfahrt zwischen Danzig und Bromberg fol— gende westpreußische Pfandbriefe: Nr. 9. Stolzenfelde über 800 Rthlr. berger Depart., Nr. 84. Sobieszerni über 600 Rihlr. berger Depart., Nr. 47. Grabionne über 500 Rihlr mühler Depart., Nr. 15. Rosainen über 200 Rthlr. werder Depart., . sämmtlich mit laufenden Coupons, entwendet worden. Dieses wir was dem -Kemerken bekannt 9 J 6 C gemacht, daß, wenn sich die unbekannt n Inha— ber dieser Pfandbrieff und der Coupons zu den⸗ selben nicht melden sollten, die Amortisation dieser Geldpapiere nach Ablauf der gesetzlichen Frist veranlaßt werden wird. Marienwerder, den 18. August 1852. Königl. Westpr. General-Landschafts-Direction. von Rabe.

Herrn

brom⸗ brom⸗ schneide⸗

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Niederschlesisch⸗Märkische . 2 ⸗— itts Eisenbahn.

Vom 1. Oltober d. J. ab wird auf allen Stationen der Niederschlesisch⸗Märkischen Eisen—= bahn das An- und Abfahren der Eil= und Fracht— güter Sache der AÄbsender restz. Empfänger, auf den Stationen Berlin, Frankfurt und Bieslau jedoch in das Belieben der Absender resp. Em— pfänger gestellt sein, ob sie sich zum An- resp. Abfahren der dazu angenommenen Fuhrwerke gegen eine besonders festzusetzende Vergütigung

bedienen wollen oder nicht. Auch wird von dem— selben Zeitpunkte ab jede Rabatt-Vergütigung aufhören. Demgemäß werden von dem vorbezeichnten Termine ab die §§. 69, 71 und 73 unseres Be— triebs⸗Reglements vom 28. August 1850 aufge⸗ hoben und die §§. 62 und 74 desselben dahin abgeändert, daß J 15 im zweiten Absatz des S§. 62 die Worte: „soweit letztere nicht seitens der Eisenbahn— Verwaltung oder ihrer Beauftragten abge— rollt werden“ ausfallen, und 2) der 5. 74 dahin lautet: „Dem Adressaten

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Tarif in Kraft treten, 27 F m

für die ersten 10 Meilen 3 zweiten

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Berechnung der Tarifsätze für die e

verschiedenen Stufensätze zusammengexrechnet

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und der ermäßigten Klasse A. ein Zuschlag von

Stein- und Braunkohlen Oktober Dies wird hierdurch

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Königliche Verwaltung der

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Magdeburg⸗Wittenbergesche Eise 1144 Betrieb s⸗Resultate pro Monat 185 13,354 Personen mit 142,4 15 Rthlr. 26 Sgr. 7 Pf nkl. 58 Rthlr. 24 Sgr. 5 Pf. für 126 M (gegen 16,744 Personen mit 13, 225 Rth Sgr. 5 Pf. inkl. 2546 Rihlr. 21 Sgr. 2 für 2654 Militairpersonen im Monat Juli 1831.) S8, 439,0 Ctt. Frachtgüter 2c. mit 9103 Rihlr. 13 Sgr. 7 Pf. (gegen 2, 385,8 Ctr. mit 9328 Rthlr. S z Pf. im Monat Juli 1851 )

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1102 Bekannt machung, en Anfang der Vorträge and andwirthschaftlichen Lehr-Anstalt Poppelsdorf bei Bonn 1852, 1853 betreffend. Die wissenschaftlichen Vor zaöge a4. r höheren landwirthfchaftlichen Lehr⸗Aßstalt zu Poppelsdorf beginnen für das Winterhalbjahr am

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nächste 15. Oltober c. gleichzeitig mit den Vorlesungen an der Universität zu Bonn, mit welcher die An⸗ stalt in der engsten Verbindung steht, dieselbe hat in dem letzten Jahre durch Erbauung eines zweckmäßig eingerichteten Institutsgebäudes durch eine bedeutende Vermehrung der wissenschaftlichen Sammlungen und durch eine Erweiterung der Versuchswirihschaft eine wesentliche Vervollkomm— nung erhalten. . Das wichtige Kulturmittel der Entwässerung des Bodens durch Röhren (Drains) ist bereits zum Gegenstand des Unterrichts gemacht, und entsprechende Anlagen sind auf den Gutsfeldern in Angriff genommen. Wegen Eintritts in die Lehr- Anstalt beliebe man sich entweder persönlich oder in portofreien Briefen an den unterzeichneten Direktor zu wen— den, welcher auf die betreffenden Anfragen genaue

Redactton und

; 9 66 8 3 , Niederschlesisch⸗Märkische Mit dem 1. Oktober d. J, wird fur die diesseitige Eisenbahn ein neuer Eil- und Grundzahlen folgende sind:

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angekommener Frachtgüter wird durch die Post oder durch Boien auf seine Kosten davon Anzeige gemacht und der Frachtbrief übersandt. Geschieht die Meldung durch einen Boten, so zahlt der Adressat für jeden ihm übersandten Frachtbrief 3 Sgr. Bestell⸗ geld.“

Die Herausgabe einer den veränderten Ver⸗ hältnissen entsprechenden Betriebs-Ordnung bleibt vorbehalten.

Berlin, den 15. August 1852

Königliche Verwaltung der Niederschlesisch⸗

Märkischen Eisenbahn.

Eisenbahn. Frachtgüter⸗

lfracht: Pfennige,

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der C lfrachtklasse

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stück II. tel und Klosterstraße selbst belegen, im bene Bot vo lich befunden ist, durch

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anf 7. September d. J., Vormittags angesetzt, zu wel bieten wollen, den weiden .

Dieser vor eiwa 10 Jahren neu eibaute G hof hat eine sehr günstige Lage, viele Logirzimmer und amxere erforderliche Räum— lichkeiten, ist resp. zu und katastrirt und in der städtischen Brandkasse zu 23,350 RthUi Ert. und 8400 Rthlr. Ert. versichert. Die Tia dition des Grundstuͤcks findet Johannis 1853 statt. Der Meistbietende muß im obengedachten Ter mine eine baare Conventionalpön von 1000 Rthl. Ert. zahlen und erhält dann bis auf Genehmi gung Großherzoglicher hoher Kammer den Zu— schlag. Der bezügliche Kauf- und Verkauf⸗Kou— trakt liegt in hiesiger Amts-Registratur zur Durch— sicht bereit, ist dort auch in Abschrift gegen Ge— bühr zu belommen. Nachweisung an Ott und Stelle ertheilen sowohl der Herr Gastwirth Neu— decker, als der Herr Amts-Registrator Schnell hierselbst.

Schwerin, den 30. Juli 1852. Großherzoglich mecklenburgsches Amt—

Rendantur: Schwieger.

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Berlin, Druck und Verlag der

Deckerschen Geheimen Ober- Hofbuchdruckerei⸗

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bennement beträgt: m . Sgr. für K Jahr in allen Theilen der Monarchie ohne ire g . 1 it geiblatt (Preuß. Adler-3titung) 36 Ferlin: 1 Rthlr. 17 Sgr. 6 Pf., in der ganzen Monarchie: 1KRthlr. 275 Sgr.

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Alle Post - Anstalten des In- und Auslandes nehmen Sestellungen an, für Serlin die Expeditionen des Königl. Preuß. Staats- Anzeigers, Kauer Straße Rr. 54., und der Preußischen Zeitung, Leipziger Straße r. 14. .

Anzeiger.

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in, Donnerstag den 26.

August

Nachdem Ich durch Meinen Bau einer Chaussee von dem

Anschluß an di und

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heutigen Tage den Eisenbahnhofe

bet Schwientochlowitz Antonienhütte-Wigodaer on Beuthen über Slemia— aussee am Bittkower Zoll— hause durch den Kammerherrn Grafen Henkel von Donnersmark auf Siemignowitz genehmigt habe, bestimme Ich hierdurch, daß auf ditse Straßen das Expropt icht für die zur Chanssee lichen Grundstücke und das Entnahme der Ch, Unterhaltungs Maßgabe de 3—Chausseen geltenden Bestimmungen Anwendung finden gleich verleihe Ich dem Kammerherrn Grafen Henkel onnersmark gegen die für sich und seine Nachfolger im Be— tze der Herrschaft Siemignowitz übernommene Verpflichtung zur rtdauernden chausseemäßigen Unterhaltung dieser Straßen, das Erhebung von Chausseegeld auf denselben, und der Chausse Schwientochlowitz An eine halhe M den Bestimmungen des f

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vom 29. Februqh 2 ö . 6. 912 9 r angehangten Bestimmungen wegen Polizei für die in Rede stehenden ö. 9 1

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kenden Zusammentritt der Provinzial zu lassen. Ob es mit machten Erfahrungen rathsam erscheint, der Bezirks- Kommission anders für den

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bortigen Bezirk, zu btstimmen, als durch die Verfügung vom 13. Jul 1851 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger 1851 Nr. 82 Seite 446) geschehen ist, darüber wollen Ew. c. Sich gefalligs binnen acht Tagen gutachtlich äußern. Was die Beschlußfähigkeit der neu zu wählenden Einschätzungs⸗ Jommi sionen und Bezirks-⸗Kommisstonen betrifft, so behält es im All gemetnen bei der Cirkular-Verfügung vom 4. Februar J. J. Königlich Preußischer Stagts-Anzeiger Nr. 199 Seite 1201) sein Bewenden, wonach Beschlüsse schon bei Anwesenheit von mindestens der Hälfte der Kommisstons Mitglieder gefaßt werden dürfen. Wenn aber die Kommisstonen aus mehr als 6 Ritgliedern bestehen, so soll die Anwesenhrit von mindestens 3 Mitgliedern genügen, un: gültige Beschlüsse fassen zu können. Sollte die Nothwendigkeit ein⸗

eine Kommission zum zweiten Male deshalb einzuberufen, sich das erste Mal nicht die beschlußfähige Anzahl von Mit— ern eingefunden hatte, so sind die alsdann erscheinenden Mit⸗ ohne Rücksicht auf deren Anzahl für beschlußfähig zu erach— ten. Hiernach wollen Ew. ꝛ4. die Vorsitzenden der Einschätzungs— Kommissionen gefälligst mit der erforderlichen Anweisung versehen.

Berlin, den 17. Juli 1852. 3

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An sämmtliche Vorsitzende der Bezirks-Kommissionen.

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Kommissionen zur klassifizirte

Nachdem die Einschätzungs die Veranlagung der klassifizirten Einkommensteuer n obliegenden Geschäfte überall in der ‚eendet haben werden, ist der Zeitpunkt gekommen, die . zu den Einschätzungs-Kommisstonen, welche nach 8. 21 des Ge vom 1. Mai 1851 für jeden landräthlichen Kreis, so wie zu einem Kreisverbande nicht gehörige alljährlich zu sind, aufs neue wählen zu el Die Wahl ist in allen Irganen vorzunehmen, welchen nach den vom Königlichen Ministe— des Innern getroffenen Anordnungen die Wahrnehmung der ichte der Kreisvertretung zur Zeit der Wahl anvertraut ist. In E, einem Kreiszerbande nicht gehörigen Städten, oder wo, nach näheren Festsetzung der Königlichen Regierung, für einzelne . städtische oder ländliche Gemeinden innerhalb eines land— räthlichen Kreises besondere Einschätzungs-Kommisstonen werden sollen, muß die V seitens der betreffenden Gemein Vertretung bewirkt werden. Die Zahl der Kommissions-Mitglie gierung nach Maßgabe der Cirkular— t Berücksichtigung der seitdem erlangten Erfahrung zu Rücksicht auf di Kosten⸗ Er schwerfälligen beschränkt werden.

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überall auf das wirkliche Städten, für welche Einberufung einen Kostenaufwand missions-Mitgliedern für die Geschäfte an ; igen si kann schon deshall

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n Kreisen dagegen, so wie in kleineren etwa eine besondere Kommission gebildet wird, ist dan nahmsweise über die Zahl von 6 Mitglied

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