den Besitz des erforderlichen Vermögens auszu— weisen haben. ö Stettin, den 24. Juli 1852. Königliche Regierung. Abtheilung für die Verwaltung der direkten Steuern, Domainen und Forsten. Trie t.
Nothwendiger Verkauf. eisgerichts - Kommission Oranienburg, den 16. Juni 1852. ;
Das zur erbschaftlichen Liquidations Prozeß⸗ NMasse des Banquiers Heinrich Ludwig Steg= müller gehörige, bei Birkenwerder belegene und jm Hypothekenbuch von Birkenwerder w, Nr. 36 verzeichneie Mühlengrundstück, genannt die Untermühle, und zu einer Fournier Schneide mühle eingerichtet, abgeschätzt auf 20,585 Rihlr. 1 Sgr. 9 Pf. zufolge der nebst Hypothekenschein in unserm JJ. Büreau einzusehenden Taxe, soll
am 5. Januar 1853, Vormittags
44 Uhr,
an ordentlicher Gerichtsstelle subhastirt werden.
1022 853
Königliche Kr
Bekanntmachung, ⸗
In der Sache, betreffend die Ablösung der Reallasten innerhalb des Gemeindeverbandes zu Neuwalde, Kreis Sternberg, ist am 5. Februar «. ein Ablösungs⸗-Rezeß abgeschlossen worden, wel chen der Kolonist Friedrich Wilhelm Miethke
110771
1212 auch aus anderen oberlausitzschen adeligen Familien, berechtigt.
3) Aus der Stiftung des Landesältesten Karl Wilhelm Otto August von Schindel:
a) ein Stipendium für Schüler auf dem hiesigen Gomnasium oder Studirende auf preußischen oder sächsischen Univer= sitäten. Dieses Stipendium ist für Bewerber, deren Eltern im Markgrafen⸗ thum Oberlausitz angesessen sind oder gewesen sind, und zwar vorzugsweise von Adel, in deren Ermangelung aber auch aus dem bürgerlichen Stande, bestimmt;
b) ein Stipendium für Söhne armer Pre⸗ diger aus der Oberlausitz, welche das hiefige Gymnasium oder eine Universität besuchen.
Alle diesfalls anzubringenden Stipendiengesuche müssen spätestens bis zum 15. November d. J. nebst den vollständigen dazu gehörigen Zeugnissen an den Landesältesten Grasen Löben hierselbst eingereicht werden. Spätere oder ohne die erfor—⸗ derlichen Atteste eingehende Gesuche können nicht berücksichtigt werden.
Görlitz, den 6. August 1852.
Die Landstände der Königl. preuß.
Oberlausitz.
Bekanntmachung.
1155
1. 402. 5. 40. 13 411. 79. R265. 120. 427. 121. 445. 153. 457. 187. 518. 189. 541. 218. 557. . 2566, 565. 5 360 5607. . 3658, 65. 110d. 11s. 1659. 368. 684. 1114. 1466. 1669. gezogen. Die Inhaber der gezogenen Obliga— tionen werden aufgefordert, den Geldbetrag der— selben mit den Zinsen bis 1. Okober d. 5. ge⸗ gen Ueberreichung der Obligationen mit den noch nicht abgeschriebenen Zins- Coupons auf der ständischen Dispositionskasse im Landhause in den Mittagsstunden vom J. bis zum 9. Oktober d. J. — mit Ausschluß des Sonntags — in Empfang zu nehmen. Die Verzinsung hört mit dem 30. September d. J. auf, und die nicht abgehobenen Beträge werden nach Nr. 5h. des Reglements vom 27. Dezember 1848 beim Königlichen Bank-Comtoir hierselbst für Rech— nung des Inhabers der Obligation niedergelegt. Sieitin, den 23. August 1852. .
696. 732. 761. 803. 815. 864. 895. 901. 920. 996. 1007. 1015. 1035. 1063. 1099.
1120. 1151. 1158. 1161. 1248. 1260. 1309. 1320. 1334. 4 1457. 1358. 1399. 1404. 1429.
1517. 1547. 1568. 1587. 1594. 1606. 1612. 1789. 1624. 1810. 1626. 1847. 1633. 1860. 1638. 1879. 1639. 1892. 1640. 1896. 1648. 1942. 1 .
1701. 1703. 1731. 1745. 1761.
1765.
Das Abonnement beträgt 25 Sgr. für J Jahr allen Theiltn der Monarchie ohne preis- Erhöhung.
Mit geiblatt (Preuß. Adler-Zeitung) n 8erlin: 1 KRthlr. 17 Sgr. 6 pf. in der ganzen Monarchie:
1 Rthlr. 275 5gr.
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2
Alle Post-Anstalten des An- und Auslandes nehmen Sestellungen an, sür gerlin die Expeditionen de flönigl. Preuß. Staats- Anzeigers, Mauer- straße nr. 54 , und der Preußischen Zeitung, Ceipziger⸗ Straße Ur 14. ; ö
— — — —
2
nzeiger.
Mt 202.
Berlin, Sonnabend den 28. August
1852.
me rer, mer e reer
.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Dem Präsdenten der Immediat-Justiz-Examinatiens⸗Kom- mission, Wirklichen Geheimen Ober-Justizrath Dr. August Hein Orden = , ö. . w sf. Meilen sich der Extrapost- oder Courierpferde bedient, ist von
Simon zu Berlin den Stern zum Rothen Adler
zw L —
de Ram, der
und geistlichen Rath Heubes zu Benrath, im
ter Klasse mit Eichenlaub; dem Rektor der Universität Löwen, Rothen Adler -Orden dritter Klasse; dem 8 Kreise
Die Post-Anstalten werden hiervon mit dem Bemerken in Kennt⸗ niß gesetzt, daß die neuen Abdrücke an die Stelle der zu be seiligen⸗ den Exemplare (kleinen Fermats)] des Extrapost-Reglements vom 24. April 1838 treten. Jedem Reisenden, welcher auf mehr als der Post-Anstalt am Orte der Abreise ein solcher Abdruck unabge⸗ fordert zuzustellen. ⸗
)
als angeblicher Besitzer der Kolonie Hyp.. Nr. 59 Bei der heute stattgehabten Verloosung . zu Friedrichshuld und die verehelichte Friedrich 10,000 Thlrn. pommerschen Provinzial⸗Chaussee⸗ Lietert, Wilhelmine geborne Werner als F bau-Obligationen sind die Nummern
* 1 ⸗ 9 1 . 8 Besitzerin der ebendaselbst belegenen Kolonie Hyp— JJ Nr. 30 vollzogen haben. Der Legitimation des . 66 . ö * . 59 (l h fi 8 1421 . 1 * * . 5 Mie thke fehl eine zwifchen dem Vorbesitzer Ka [11301 le sch ⸗ Märkische E isenbahn. sch ow und der verehelichten Bolze, gebornen Mit dem 1. Oktober d l ir die diesseitige Eisenbahn Eil und Frachtgüter⸗ 64 Regaierunas Miethke bereits am 18. Februar 1847 über die Tarif dessen folgende sind: . 13 ings⸗ 8 ͤ 5 s * — 4 . 61 n R 2 2 18 ö. 1 Kolonie Hyp. Nr. 59 abgeschlossene Kaufruncta= a) Für Eilfracht: Geheimer . mug unt zion entgegen. In Bezug auf die Kolonie Hyp. für die ersten 10 Meilen pro Meile und Centner 9 Pfenniat rium der geistlichen, Nr. 30 fehlt der Beitritt des Ehemannes der en - e ; K . Nie zesse dritten — WJ Den bisherigen Gerichts-Assessor Keller zum Garnison-Au— w . . V 44 ö ; diteur in Glatz und den bisherigen Gerichts-Assessor Steinhau — 3 . weitere Entfernung ö — 7 sen zum Garnison-Auditeur in Neisse zu ernennen. Lie tert unbekannt sind, so fordere ich dieselben, po Tür so wie alle diejenigen, welche an den bezeichne , . jen Grundstücken AÄnsprüche zu haben vermeinen, zi rien
Berlin, den 22. August 1852.
Der den Rothen Adler-Orden vierter Klasse; dem Berg— General⸗
s von Schöning. Geschwornen Weißborn zu Löbejün, im Regierungs-Bezirk Merse— b das Allgemeine Ehrenzeichen, und dem Fischermeister Effen⸗ 8
zu Groß-Glogau die Rettungs-Medaille am Bande zu Bek
Direktor der Altpommerschen Landstube.
anntmachung. . em 15. Oktober d. J. beginnt der Unterricht Königlichen Bau-Gewerbeschule, welcher bis zum 15. Mär täglich Vor- und Nachmittags ertheilt wird. Gesellen des Maurer-, Zimmer- und Steinmetz ⸗-Handwerks,
welche daran Theil nehmen wollen, haben dazu unter Einreichung
I) ihres selbst verfaßten Lebenslaufs, 2) des Nachweises über gehörig zurückgelegte und 3) der Bescheinigung ihrer Brodherren oder Lehrherren bisherige Führung hierdurch öffentlich auf, sich innerhalb 6 Wochen, . 1 r derten bis zum 15. September, d. N bei dem Unterzeichneten mit Angabe pätestens aber in dem auf den 23. September . ö. , hrer Wohnung schriftlich sich zu melden. Bei denjenigen, welche P f . j ö ö ö 1 8 . ö 29 Leattrtmen * 1 5ST v] 27 9 ⸗ 119 5 314 Moryl 1 5. 414 . . . . . . — 443 , * . r 8. Vormittags 11 Uhr, in meiner . . ö . ö 9 . i. . appenhans zu Berlin die Königliche Bau⸗Gewerbeschule bereits früher besucht haben, be— Straße 319 hierselbst, . . mit 6h . kö . Patent, . darf es nur der Angabe des Jahres, in welchem dieses geschehen. Han lf, nnn, dend, 61 al . , ur Flaschenkorke ö. . burch Da nur eine gewisse Zahl von Schülern aufgenommen werden . ) 1⸗ ; = 61 6n 9 1 Selichreil 1 7 zewiesenen Rerbtn dine 9 * 31 9 3 7 * 6 . 6 ö ie gegenwartige ösung zu melden, widrig vd ö Zeichnung und jeschreibung naͤchgewiesenen Verbindung kann, so ist die Einrichtung getroffen, daß die früher eingehenden falls sie Alles gegen sich gelten lassen mussen, 4) Für die ermäßigte Klasse B.: und Jemanden in der Verwendung einzelner be⸗— Meld 9 9 sp * ö 3 9g J. . d ö und ohne Jemanden in der Verwendung einzelner be⸗ Meldungen gegen spätere den Vorzug erhalten. was mit den erschienenen Inhabern der Grund- ersten 10 Meilen pro Meile und Lentner ... kannter Theile zu beschränken ga Genn hn e 5. 53 Reßbl ü 5 3 friedrichshuld festge⸗ weiten » 1 . An Gebühren sind bei der Aufnahme 5 Rthlr. zu erlegen stücke Nr. 59 und 30 zu Friedrichshuld festge w iuf fünf Jahre, von jenem Tage an gerechnet, und für den 12. August 1852 5 weitere Entfernung — / üuhlir, 6 19111 158 il grelrchltt'! . . , den] — August 1 O “X. 6. . ö . d ime Ober⸗Bau⸗Rath und Direktor der Bau⸗Akademie.
R. '' 6 . 8 ö ; ĩ fang des preußi en Staats erthei worden Bei Berechnung der Tarifsätze für die einzelnen Stationen werden nach diesen Grundzahlen die g des preußischen Staats ertheilt worden. Busse ‚— . .
Zielenzig, den 26. Juli 1852. .
Im Auftrage der Königlichen Regierung, land— hie — b em auf volle, und bei der Nor— nalklasse auf halbe Silbergroschen, bei den ermäßigten Klassen A. und B. dagegen auf volle Pfen— Verfügung vom
nige abgerundet. Für das Auf- und Abladen der Güter wird bei de
wirthschaftlichen Abtheilung zu Frank— fen furt 41 O. 6 Eilfracht der Norn alklasse ö * s * ö d — 1 h 3 — * 1 33 ö 2. s ö n. = 91 9 ö! ht 3. 19 m me n v e * en und der ermäßigten Klasse A. ein Zuschlag von 6 Pf. pro Centner berechnet. Der Lokaltarif für k nicht an genomn werden dürfen.
Gersdorf, Regierungs⸗A1ssessor. und von Stein- und Braunkohlen hört vom 1. Oktober d. J. ab auf. D* ü , , , mit Dau 36 8. . . 1 des e,, 3. November 1858 i Wiewohl d lt darauf aufmerksam ge⸗ artilleün 1 mit dem Bemerken bekannt gemacht, daß der vollständige Eil- und Frachtgüter-Tarif binnen 14 Tagen . , , Ar tille Von den Unterzeichneten, als Kollatoren der hej sa Güter. . n . 9 99 J ö haken, n n, worden sind, a Postvorschuß Sendungen nach & esterreich das Prädik . ; — ei sämmtlichen Güter Expeditionen der Bahn zum Preise von 1 Sgr. zu haben sein wird. . ,, 44 — ,,, das Pradi nachstehend gedachten Stiftungen, wird bekannt Berlin, den 18. August 1852 nicht angenommen werden sollen, so kommen noch häufig Fälle vor, — h 5 ** 76 — 8 4 . . 84 3 5 n = . 4 . — 2 J ö ⸗ ; g daß diese Vorschrift unbeachtet bleibt. Dieselbe wird daher den Post-Anstalten hierdurch mit dem Bemerken in Erinnerung gebracht,
und Schulrath Dr. Wiese in Berlin zum vortragenden Rath bei dem Ministe—
und Mevizinal⸗-Angelegenheiten;
in Kraft treien,
Unterrichts—⸗
231 Re krso Zjährige Lehrzeit,
die ersten ) Meilen pro Meile und Centner
—
M iniste rium
und
für Handel, Gewerbe
ersten zweiten » weitere Entfernung
ohne
— 119
verschiedenen Stufensätze zusammengerechnet und bei der Eilfrachtklas
Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal-⸗Angelegenheiten. hrer an dem Kadettenhause und an der vereinigten Ingenieuc-Schule hierselbst, Dr. Aschenborn, is
„Professor“ beigelegt worden.
19. ugnst 1852 daß Post vor schuß⸗
1147 Bekanntmachung. o
end n
gemacht, daß von dem oberlausitzschen Kommunal Königliche Vetwaltung der Niederschlesisch⸗Märkischen Eisenbahn. va] Dandtage im November dieses Jahres folgende ̃ . .
Stipendien zu verleihen sind: 1) aus der Stiftung der Frau Landes älteste von Gersdorf, gebornen von Hohberg; a) ein Stipendium für Schüler auf dem hiesigen Gymnasium, b) zwei Stipendien für Studirende auf den Universitäten Halle oder Leipzig. Zum Genuß beider Stipendien sind vor— zugsweise Jünglinge aus dem von Gers— dorfschen Geschlechte, nächst diesen aus andern oberlausitzschen adeligen Familien, nach ihnen aber auch bürgerlichen Standes, berechtigt. aus der Johann Gottlob Erdmann von Nostitzschen Stiftung: ö ein Universttäts-Stipendium für Stu— dirende auf den UNniversitäten Halle oder Leipzig. Zum Genuß desselben sind vorzugsweise Jünglinge aus der Verwandtschaft des Stifters, dann aus dem von Nostitzschen Geschlecht im Allgemeinen, demnächst aber
1156
Nachdem bei unterzeichnetem Königlichen Land- gericht Friedrich August Matthes, Bürger, Haus- besitzer und Handels mann in Zittau, Cat. Nr. 116 seine Insolvenz angezeigt hat, und in dessen Folge zu seinem Vermögen der Konkursprozeß zu er— bffnen gewesen ist, so werden alle bekannten und unbekannten Gläubiger Mattheses, so wie Alle, welche aus irgend einem Rechtsgrunde Ansprüche an denselben haben, audurch geladen,
den 14. Februar 1853
als dem anberaumten Liguidations-Termine, Vormittags 10 Uhr, an hiesiger Königlicher Ge— richtsstelle in Person oder durch gehörig legiti⸗ mirte Bevollmächtigte und resp. mit ihren Ehe⸗ männern oder durch ihre Vormünder, zu erschei— nen, ihre Forderungen bei Strafe der Ausschlie= ßung von diesem Kreditwesen und bei Verlust der ihnen etwa zustehenden Rechtswohlthat der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gehörig anzumelden und zu bescheinigen, mit dem bestell⸗
ten Curator litis hierüber, so wie der Prioritat halber unter sich rechtlich zu verfahren und binnen Sechs Wochen zu beschließen, sodann aber den 14. April 4853 der Inrotulation der Akten, und den 30 April 1853 der Publikation eines Präklusiv-⸗Bescheides und den 48. Juni 1853 eines Lokations-Erkenninisses, welche rücksichtlich der Ausbleibenden Mittags 12 Uhr für publizin erachtet werden, gewärtig zu sein.
So wie ferner alle diejenigen, welche sich wegen Annahme eines vorseienden Vergleichs deutlich nicht erklären, für einwilligend in das getroffene Abtommen angesehen werden sellen, so haben auswärtige Interessenten Prokuratoren mit ge, richtlich anerkannten Vollmachten an hiesigem Orte zu bestellen.
Zittau, den 20. August 1852.
Das Königliche Landgericht. Nömisch.
Redaction und Rendantur: Schwieger.
Berlin, Druck und Verlag der Deckerschen Geheimen Ober Hofbuchdruckerei⸗
1 19 rrifel C2 ; 1 2616 566 8 . , 63 daß die Artikel 66 und 64 des xrevidirten Post-Vereins.⸗Vertrages
Königlich Preußischer Staats -Anzeiger Nr. 142 Seite 83. Verkehre mit Oesterreich nicht Anwendung finden, und daß die äuternde Bestimmung zu diesen Artikeln in der Ins Ausführung des revidirten Post-Vereins Vertrages
982 !
5. 1
Ir 61e J 2 ö J 3 310 — W — z ö 6 . ö Preußischer Staats-Anzeiger Nr. 142 Seite 836) sich sowohl a
Baarzahlungen, als Post-Vorschuß-Sendungen bezieht Berlin, den 19. August 1852. General ⸗Post⸗Amt. vom 22. Au gust 1852 über Extrapost⸗ und Verabfolgung an die Reisenden.
V 6 eürsug ung
Vorschriften
derung zum
Die im dritten Abschnitte des Reglements zu dem Gesetze enthaltenen Vorschriften über Extrapost- und Courier-Beförderung (Königlich Preußischer ts⸗ ind in demjenigen Formate, her bei den zur Verabfolgung an dle Reisenden bestimm iren des Extrapost-Reglements vom 24. April 1838 An⸗ unden hat, separat abgedruckt worden und sollen diese Königlichen Ober-Post-⸗
über das
Postwesen vom 5. Juni c.
Anzeiger Nr. 181 Seite 1104) s
. wendung gef Abd 6 Abdrücke 1
. Post-Anstalten durch die Oirectionen nach Bedürfniß zugesandt werden.
betreffend di Courier⸗Beför⸗ ; Porto
Postbehörde zur
An sämmtliche Provinzial-Steuer
Nach einer Mittheilung des Königlichen General⸗⸗Postamt ) 9 J ͤ 9 kBI
sind die Postbehörden angewiesen, die Postpakete, deren Abliefer in den Adressaten nicht erfolgen kann, in allen F Absender zurückzuliefern.
Da hiernach auch diejenigen vom Auslande mit ed gegangenen Pakete, für deren Transport der Adressat entrichtet Entrichtung der Eingangs-Abgaben er aber verweiger vorschriftsmäßigen weiteren Veranlassung geliefert werden können, so wird nunmehr die Bestimmung 2. der Verfügung vom 10. September 1839 und wollen Ew. ꝛ1c. danach das Weitere veranlassen.
Berlin, den 19. Juli 1852
D
** an ve a n — hierdurch au ö
er General Direktoren un die Königlichen Regierungen in Potsdam u Frankfurt a. d. O.