onnement ir 2 9 2 ae Ihen der Monarchie ohue 9 , unn ' 1 geiblätt (Preuß. Adler-Zeitung r n nn Kthlr. 17 5gr. 6 Pf, ; in der ganzen Monarchie Rkthlr. 273 5gr.
Telegraphische Depeschen. (Nicht amtlich.) Ehambery, Sonnabend, 21. August. (Tel. Dep. d. C. B.) bez., Br. u. G. Die Herzogin von Orleans nebst dem Grafen von Paris sind hier
Alle Post-Anstalten des An- und Auslandes nehmen gestellungen an, für Serlin die Expeditionen des Königl. Preuß. Staats- Anzeigers, Kl auer- Straße Rr. 54., und der Preußischen Zeitung, LCeipziger⸗ Straße Ur. 14. ö
Gerste 35 — 38 Rthlr. Hafer 26— 28 Rthlr. Erbsen 42 - 47 Rthlr. VMinterrapps 69g - 66 Rthlr Winterrübsen do.
Räböl pr. August 953 Rthlr.
Das Ab
Preußischer
f 2 293 ö
— —— ö J
Berlin, Sonntag den 29. August
36 Minuten Nachmittags. (Lel . rn e , — Roggen loco 38 - 42 Rthlr
z8 Rthlr. bez., Rthlr. bez.
Dezember- Januar
seettäör, 27. August, 2 Uhr Dep. d Königl. Preuls. Staats- Anzeigers. ) bez., August 38 Rthlr, bez, August - September ber-Oktober 38 Rthlr. bez.: Rüböl August 93 Oktober 9 zthlr. bez, GO ktober- November 97 9845 bez, Spiritus loco ohne Fals 15 bez., November-Dezember 20 bez. , ö 12 J E . F., Donnerstag, 26. August, Nachmittags
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: nen statt ihrer kleine Kopieen im verjüngten Maßstabe der Verlei— Dem Ackerbürger Vick zu Brandenburg den Rothen Adler⸗ hungs⸗ Urkunde beigehestet werden und in (inzelnen Fällen, wenn Orden vierter Klasse; dem Fuhrherrn Johann Franz Eduard näm lich das Feld nur klein und dessen Lage, so wie die Lage des Burky, dem Oekonomen Franz Emil Adolph Kelch und dem Fundpunktes, leicht genau zu bezeichnen ist, wird eine bloße eam m R Finn Fürschnergesellen Bernhard Meinecke zu Berlin die Rettungs- Hantzeichnung, auf welche sich das betreffende Protokoll be— B.) Nordbahn 505. 45proz. Metalliques 73. Medaille am Bande zu verleihen; 6 genügen, insofern nur der damit beabsichtigte Zweck er— . 1e . qu 8 . 3a kactie 13 834 ; 9 . 8 29 TD 5 J 2 J R * n ĩ 1 ro icht ir ie age de F 1des P Tol In 5faß J n. allique. S816. a. . 4 . ö 5 J. . Den Appellationsgerichtsrath Jonas von Insterburg als . . 3. 34 ö g. 336 664 i,. n, Ein fassung * . ö Loose 114 3proꝝ. Spanier 143. 1proæ. Spanier 223 zadische . Appellationsgericht in Köslin zu veisetz n: o o stzustell 1, daß darüber keine Ungewißheit entstehen, vielmehr 178 Br., 177 6 oose 387 Kurhessische Loose 344. Wien 1013. Lombarden 88 k kö ; 66 4 ö jederzeit das verließ . 8 2 . 4 ; . 14 . r . ; 1e erzeit das voirliZehe . Paris 955. Amsterdam 10073. Livorneser S7. Den bisherigen außerordentlichen Proftssor Dr. Simrock in n n tis che 27zöen. nerstag, 26. August, Kachmittags 2 Uhr 15 Bonn zum ordentlicher Professor in der philosophischen Faku ltät ; . ̃ ) Silberanleihe 113 Mletalliques 87 der dortigen Universität; so wie ; 22. Me . ; 135 54 2 r . Dem Staats-Anwalts-Gehülfen, Obergerichts-Assessor Hell⸗ 81 r Oonds u . en Est Tt — J 58 an . ; ö: . ö weg zu Essen, zum Staats- Anwalte bei den Kreisgerichten zu Iserlohn und Lüdenscheid, mit Anweisung seines Wohnsitzes in
Septem- September-
bez.,
Aus. M Sept. do eingetroffen. zept. Oktober do. ; 1 . 4 * w 10 Rthlr. bez., Br. u. G. ᷣ Turin, Sonntag, 22. August. (Tel. Dep. d. E. B.) In Novemb./Dezemb. 105 Rihlr. Br., 105 bez, 1012 G. der Nacht vom 14ten auf den 15ten wurden die französischen Kon⸗
1 ö 1 141 1 1 8 2 ; 9 ‚ * 6 8 , , . 1 . . sular-Wappen zu Nizza, Oneglia und Villafranca mit Koth be— Januar / ebruar 53 Rthlr. Br., 10 G . ö. ; Februar/März 105 Rithlr. Br worfen und beschimpft. w 2 Paris, 25. August. (Tel. Dep. d. Königl. Preuß. Staats- ö ) . . . ö. ] 2 . . ö. . Leinöl ö 111 ö 2 Anzeigers.) Während von 3 Bezirksräthen 66 sich entschieden ceIlRno0 OC 14 — 1142 1E. . 3 ö : ) . 4 466 — Pr., Lieserung 13 -— 11 ih für das Kaiserthum ausgesprochen, scheinen die imperialistischen e,, ö Wuünsche der Generalräthe ein noch weit günstigeres Verhältniß zu . . . . Palmöl 115 - 117 Rthlr. . Sädseethran 123 - 13 Rthlir. ergeben. Spiritus loco ohne Fals 245 Rthlr., bez mit Fass pr. August 233, z u. Rihlr. bez., 23 August / Septemb. 22 Rthlr. bez. u Br., 22 G. . September / Oktob 205 a Rihlr. verk., 2 Br., 20 6 Oktober- November 19 2 4 Rthlr. verk., . Br., 19 G November-Dezember 19 a 183 Rthlr. verk,, April / Mai 19 Rihlr. bez Geschäftsverkehr unbedeute nd. VWeizen ingenehm und höher bezahlt, jedoch wenig Handel
12 ⸗ August-September 16 be unverändert still. Roggen
Rübõòl 11 * 11*. hauptet. Spiritus wenig verändert h
Loose
Rath
Dresdner Schlesische 102 B Berlin- 8
Lei ßhagäg, 26. August. Leipzig Sächsisch-Bayerische 91 G. Zittauer 26 Br. Leipziger 2683 Br. 37. G. Berlin- Stetiiner 147 G. Köln- Mindene
Thüringer 945 Bi Altona - Kieler 1033, 6. Anhalt - Hessauer bank- Actien Lit. A ä d, in, B 185 B V Gloggnitze: S863 Br., 863 G London 11, 44.
weichend.
C8 ** 2 4 c hs is cti-
. 7 1 z 24. kiagea burg inuten. e 8
iener Banknoten : 18 11 1 N tien
— 1
1 1 Uugsburg 1146 5 Lamburg
1 ö ö. Gold 253. Silber 177
J
32 72FEES,
B.) 76.
* Proz
Donnerstag, 26 85.
Lugust, Nac! 105, 60.
— m — 6— x, ᷣ·ᷣ¶C¶QäuKiKͥ—i ,, — 2 2 e s
Oeffentlicher Anzeiger.
L383 Nothwendiger Verkauf. Stadtgericht zu Berlin, Abtheilung für Civilsachen, den 13. März 1852.
Das hierselbst in der Mittelstraße Nr. 5 bele— gene, im stadtgerichtlichen Hypothekenbuche von der Dorotheenstadt Vol. II. No. 147 auf den Namen des Kaufmanns Karl Wilhelm Wolff eingetragene Grundstück, gerichtlich abgeschätzt zu 19,695 Thlr. 15 Sgr. 7 Pf., soll am 23. Oktober 1852, Vorm. 11 Uhr, an der Gerichtsstelle subhastirt werden. Taxe und Hypothekenschein sind in der Registratur einzusehen.
Nothwendiger Verkauf. Königliches Kreisgericht zu Templin.
Das zu Vogelsang belegene, im Hypotheken— buche des hiesigen Kreisgerichts Vol. IX. pas 197 verzeichnete und dem Wirthschafts-Inspektor Daniel Ludwig Lieseberg gehörige Erbpachts— Vorwerk, abgeschätzt auf 9324 Rihlr. 21 Sgr. q Pf. zufolge der nebst Hypothekenschein in dem Proözeß⸗Büreau einzusehenden Taxe, soll am 11. Oktober c., Vormittags 11 Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle subhastirt werden.
Alle unbekannte Realberechtigte werden aufge— fordert, sich bei Vermeidung der Präklusion spä⸗ testens in diesem Termine zu melden.
Die verwittwete Steuer- Controleur Plügge, Sophie Dorothee geb. Mecklenburg, oder deren Erben, deren Aufenthalt unbekannt ist, werden hierdurch öffentlich vorgeladen.
379
1525 Nothwendiger Verkauf.
Das Grundstück hierselbst in der Langgasse Nr. 8 des Hypothekenbuches, dessen Besitztitel be— richtigt ist auf den Namen des Buchhändlers Gustav Adolph Friedrich Gerhard, gerichtlich taxirt auf 14,460 Thaler, steht Schulden halber zur nothwendigen Subhastalion. Die Taxe und der Hypothekenschein sind im Büreau V. bei den Gerhardschen Subhastations-Akten einzusehen.
Der Bietungs-Termin wird
Uhr Vm. Gusta v demstlben
JJ wm an abgehalten werden; der Adolph Friedrich Gerhard hiermit vorgeladen. Danzig, den 14. April 1852. Königliches Stadt— Kreisgericht J. Abtheilung.
239 5 1819 l hhändler
vil Ill
688 Nothwendiger Verkauf. Königliche Kreis gerichts-Kommissio zu Schwedt, den 11. Mai 1852.
Das dem Bäckermeister Johann Heinrich Arendt zugehörige, am Viehmarkt hierselbst bele gene, im Hypothekenbuche hiesigen Orts Vol. 11 Nr. 25 fol. 125 verzeichnete Grundstück nebst Pertinenzien, abgeschätzt auf 4606 Thlr. 12 Sgr. 3 Pf. zufolge der nebst neuestem Hypothekenschein und Bedingungen in der Registratur einzusehen⸗ den Taxe, soll
am 3. Dezember
11 zt
an ordentlicher Gerich
1852, Vo r mittags nr, sstelle subhastirt werden
11231 Bekanntmachung, betreffend die Rückzahlung des pital-Betrages der zum 1. Inli 1852 gekündigten, nicht konvertirten fünf— prozentigen Berliner Stadt— Sbligationen.
Von den in Folge unserer Bekanntmachung vom 22. März d. J. nicht konvertirten und daher zum 1. Juli d. J. gekündigten fünfprozentigen Berliner Stadt⸗-Obligationen, ausgefertigt am 1. Januar 1846 und 1. Januar 1849, ist noch eine beträchtliche Anzahl zur Empfangnahme der Kapital-Beträge nicht präsentirt worden.
Da die Veizinsung dieser gekündigten Obliga— tionen mit dem 1. Juli d. J. aufgehört hat, so fordern wir die Inhaber mit Bezug auf unsere
Ka⸗—
Redaction und Rendantur:
J
Bekanntmachung die segen Zurück gationen und der dazu gehörigen
Coupons, 1 7 und 8,
bei unserer Stadt⸗Hauptkasse,
hierdurch auf
der 8 bli⸗ drei Zins schleunigst auf dem Berlinischen Rathhause, in den Vormittagsstunden von 9 bis 12 Uhr in Empfang zu nehmen.
Zu diesem Behufe sind die Dokumente, nach Littern, Nummern und Geldbeträgen geordnet, in ein Verzeichniß zu bringen, unter welchem über den Rüäckempfang des Kapitals zu quittiren ist.
Gedruckte Formulare zu den erwähnten Ver— zeichnissen werden von der Stadt-Hauptkasse unentgeltlich verabreicht.
Berlin, den 14. August 1852.
Magistrat Königlicher Haupt- und
cttgabe
1 Kapital⸗ ? viübIilikii
v—9yt 81 23
hie sige! Residenzstadt
dä fn Mimßsnsd Cifenl Köln-Mindener Eisenbahn.
zuli 1852 wurden eingenommen: rsonen⸗ Transport 99,163 Rthlr. 108,964
de Güter⸗Transport
0,593 Mh, 7 Sgr. aus dem Transport 92,399 Rthlr. 29 Sgr. 9 Pf., Summa 195,993 Rihlr. 6 Sgr. 9 Pf. Mithin im Mo⸗ nat Jali 1852 ein Plus von S134 Rthlr. 16 Sgr. 9 Pf. ö. In den ersten 7 Monaten des Jahres 185. wurden eingenommen: aus dem Personen-Trans⸗ port 475,282 Rihlr. 9 Sgr. 5 Pf., aus dem Güter⸗-Transport 752,132 Rthlr. 9 Sgr. 5 Pf; Summa 1,227,414 Rthlr. 18 Sgr. 16 Pf. In den ersten 7 Monaten des Jahres 1851 Tage gen: aus dem Personen-Transport 506,978 Nthht 3 Sgr. 11 Pf., aus dem Güter⸗Trans port 62 14* hlr. 24 Sgr. 8 Pf., Summa 1,134,420 Rthlr. 3 Sar. 7 Pf. Mithin pro 1852 ein Plus von 92,993 Rthlr. 20 Sgr. 3 Pf.
Schwieger.
ö . ' * * . 23, . ö 2 166 ere, Berlin, Druck und Verlag der Deckerschen Geheimen Ober⸗Hofbuchdruckere
sserlohn, zu ernennen; Dem mit Pension in den Ruhestand tretenden Stadt- und Kreisgerichts-Secretair Weiß zu Danzig den Charakter als Kanz—
— V —
Dem Schmiede-Meister Johann Jacob Kobrizinski zu Potsdam den Titel eines Koͤniglichen Hof-Schmiede-Meisters; und Dem Wagen-Lakirer J. G. Nitsch zu Ti
Potsdam den Titel Königlichen Hof⸗Wagen-Lakirers zu verleihen.
8118 *
Berlin, den 28. August 1852. Ihre Königlichen Hoheiten die Prinzen Karl und Albrecht von Stettin kommend, hier wie eingetroffen.
.
Ministerium für Handel, Gewerbe Arbeiten.
und öffentliche 1852 — betreffend Aus fertigung Verleihungs⸗U
w 1 nnen
Zur Regelung des formellen Verfahrens bei Ausübung des regalen Berg-Verleihungs-Rechts in der Monarchie, mit Ausnahme des westrheinischem heils der Rhein-Provinz, und zur Beseitigung der Verschiedenheiten, welche bei Ausfertigung der Verlejihungs⸗ urkunden durch die Königlichen Ober-Berg⸗-Aemtef in der hom und Wortfassung stattgefunden haben, wird, nachdem hierüber die Jöniglichen Ober-Berg⸗Aemter, so wie einige der Königlichen Berg— Aemter, mit ihren Gutachten vernommen worden sind, hierdurch von mir verordnet: daß die Berg-Verleihungs- Urkunden fortan Im Namen des Königs, nach dem beigefügten Formular (Anl. 4), unter meiner Vollziehung von dem Ministerium für Handel, Ge— verbe und öffentliche Arbeiten gleichlautend ausgefertigt werden solen. Demgemäß sind von jetzt ab die einzureichenden Entwürfe der Verleihungs- Urkunden nach dem Formular abzufassen und überall, wo solches bisher nicht geschehen ist, dem Einreichungs⸗ Berichte die vollständigen Instructions-Verhandlungen (geheftet, solltrt und mit Rotulus versehen), so wie die zugehörigen Verlei hungskarten, beizufügen.
In Betreff derjenigen Protokolle, welche den Verleihungs— Urkunden beigeheftet werden müssen, ist darauf zu achten, daß die— Alben hauptsächlich den Nachweis des Fundes und der Lage dessel— . so wie die Lage und Ausdehnung des Feldes, genau anzeigen. areUlbschriften sind übrigens schon dem Entwurfe beizufügen und ü dem Königlichen Ober-Berg-Amte zu beglaubigen. . le Yg die Verleihungs-Risse in vielen Fällen große Blätter sind, elche bet einem Zusammenfalten Schaden nehmen würden, so kön=
werden, ist erforderlich, daß in der Verleihungs⸗-Urkunde für letztere Bergwerke, außer dem allgemeinen Vorbehalte der Rechte Anderer, auch die Rechte und Ansprüche des älteren (namentlich anzugebenden) Bergwerks vorbehalten, und die Verpflichtung aus— gesprochen werde, sich mit der Art und Zeit des Abbaues nach den diesfälligen Anordnungen der Bergbehörde zu richten.
Wenn von einigen Seiten in Vorschlag gebracht worden ist,
in die Verleihungs-Urkunden gewisse spezielle Gesetzes-Vorschriften und Reglementar-Bestimmungen aufzunehmen, um sich der Befol— gung derselben von Seiten der Beliehenen zu versichern, während von anderen Seiten geltend gemacht wird, daß dergleichen Bestim— mungen späteren Abänderungen unterliegen und dann zwischen dem Inhalte der Urkunden und den bestehenden Gesetzen und Verord— nungen Differenzen hervortreten, diese aber leicht zu unangenehmen Verwickelungen führen, überdtes auch alle Gesetze und Verordnun— gen öffentlich bekannt gemacht würden: so habe ich mich, wie das Formular besagt, für die letztere Ansicht entschieden. Zur Erledigung der Bemerkung, daß eine wörtliche Auslegung Gesetzes vom 1. Juli 1821 dahin geführt habe, die Ver⸗ eihung als nur für die gemuthete Lagerstätte und nicht auch zu— gleich für die darüber oder darunter verkemmenden Lagerstätten desselben Minerals geltend anzusehen, sind, um jedem Zweifel zu begegnen, in dem Formular hinter der Feldes-Angabe die Worte eingerückt: „für alle in demselben vorkommenden ...... ... ......“ (z. B. Steinkohlen, Eisenerze ꝛc.)
Da übrigens das Gesetz vom 12. Mai 1851 über die Ver⸗
hältnisse der Miteigenthümer eines Bergwerks, das Amt eines Tehnsträgers aufgehoben hat und sonachndie dem Lehnsträger ü §. 265 II. 16 des Allgemeinen Landrechts auferlegte Verpflichtung zur Abgabe seiner Erklärung über die Mitbetheiligung anderer Per⸗ sonen wegfällt, van den Repräsentanten diese Erklärung jedoch schon darum nicht avbzutzt ben. 4st. „weil ie. erst von den Gewerken erwählt werden, also die Betheiligung der Miteigenthümer bereits festgestellt sein muß: so ist es nothwendig, daß schon bei der Instruction der Muthung die Theilnehmer namentlich angegeben und mit den Berg— Eigenthums⸗Antheilen eines jeden Einzelnen in die Verleihunge Urkunde aufgenommen werden. Nach diesen Bestimmungen hat das Königliche Ober-Berg-Amt jetzt ab zu verfahren, die untergebenen Berg ⸗Aemter, so wie insbesondere die mit der Bearbeitung der Muthungs- und Verlei— hungs-Sachen beauftragten Beamten mit der erforderlichen Anweh sung zu versehen und auf deren Befolgung zu halten.
Berlin, den 14. Juni 1852.
Der Minister fuͤr Handel, Gewerbe und sffentliche Arbeiten von der Heydt.
des ] 1
vol
An die Königlichen Ober⸗Berg⸗Aemter zu Bonn Dortmund, Halle und Breslau.