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rafe und Stellung unter Polizei⸗Aufsicht auf drei Jahre, 32) Runge, Karl Johann, Arbeits- — aus 3 en, Vhebsra h! zwei und einhalbjährige Zuchthausstrafe und Stellung unter
Polizei⸗Aufsicht auf drei Jahre.
33) Quitzow, Johann Friedrich Christian, Dienstfnecht aus Alt—
Herzfeldt bei Grabow in Mecklenburg: schwerer Diebstahl, zwei Jahre Zuchthaus und demnächstige
Landesverweisung. 34 Bendix,
Johann Christian Friedrich, Arbeitsmann aus Berlin: einfacher
Diebstahl im driüten Rückfall, zwei Jahre Zuchthaus und Stellung unter Polizei-Aufsicht auf zwei
Jahre. 35) Damm, Polizei ⸗Aufsicht
Stellung unter z Arbeitshaus.
demnächstige Einsperrung in ein
Johann Heinrich Friedrich Wilhelm, Arbeitsmann aus Berlin: 4) einfacher Diebstahl im fünften Rückfall und 2) rückfälliges Betteln, ad 1. zwei Jahre Zuchthaus und
auf fünf Jahre; ad 2. 36) Feil, Anton Karl, Schneidergeselle aus Berlin,
sieben Wochen Gefängniß und
Diebstahl im sechsten Rückfalle: zehn Jahre Zuchthaus und Stellung unter Polizei⸗Aufsicht auf zehn
37) Wehler,
Jahre.
Johann Karl Albert, Arbeitsmann aus Berlin, einfacher Diebstahl im dritten
Rückfall: drei Jahre Zuchthaus und Stellung unter Polizei-Aufsicht auf fünf Jahre.
Berlin, den 19. August 1852.
Untersuchungs-Abtheilung des Königlichen Stadt-Gerichts. Schröder.
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Bekanntmachung. Nothwendiger Verkauf. Königliche Kreisgerichs-⸗Kommission Zossen, den 22. April 1852.
Das den Erben des Ackerbürgers Friedrich Wilhelm Wilcke gehörige Ackerbürßergut Nr. 19 zu Zossen, abgeschätzt auf 5720 Rthlr. 18 Sgr. 8 Pf, zufolge der nebst Hypothekenschein in der Registratur der hiesigen Kreisgerichts-Kommission einzusehenden Taxe, soll
am 15. November d. J., Vormittags
111 nh, an ordentlicher Gerichtsstelle subhastirt werden. Die dem Aufenthalt nach unbekannten Realprä— tendenten werden unter der Verwarnung der Prä— klusion hierdurch öffentlich vorgeladen.
5381
1386 Nothwendiger Verkauf. Kreisgericht zu Marienburg.
Das in der Dorfschaft Kaldowe Nr. 2 Litt. A. des Hypothekenbuches gelegene Grundstück der Peter und Anna, geborene Kröcker, Dyckschen Eheleute, abgeschätzt auf 6b, 2064 Rthlr. 5 Sgr. 4 Pf. zufolge der nebst Hypothekenschein und Bedingungen im III. Büreau einzusehenden Taxe, soll
am 9. Oktober 1852, Vormittags 414 Uhr, an ordentlicher Gerichtsstelle subhastirt werden.
18721] Protktlam a.
Der Besitzer des zu Wolkramshausen gelege— nen, Vol. III. pag. 101 des Hypothekenbuchs über diese Ortschaft eingetragenen Ritter⸗ und Mannlehnguts, hjesige Kreis-Landrath Carl Frie- drich Ferdinand Joseph von Byla, beabsichtigt, dasselbe durch Familienschluß unter Beseitigung der in Bezug darauf bisher stattgefundenen Suc⸗ cession nach Lehnrechten in sein freies, durch kei⸗ nen Lehnsnexus irgend einer Art eingeschränktes Eigenthum zu verwandeln.
Es werden daher alle etwa vorhandene unbe— kannte Anwarter hierdurch aufgefordert, ihre Er— tlärungen über diesen zu eirschtenden Familien— schluß vor oder spätestens in dem
auf den 28. Januar 1853, Vormittags 11 Uhr, dor dem Kreisgerichtsrath Goldhorn im Gerichts- Lolale Nr. 577 hierselbst anberaumten Termine abzugeben, widrigenfalls sie mit ihrem Wider⸗ spruchtrechte werden präfludirt werden.
Nordhausen, den 11. Juni 1852. Königliches Kreisgericht, l. Abtheilung.
17221
Am 24. März 1854 ist hierselbst de Medizin Carl Friedrich ö n, ren zu Garz im Dezember 1770, ohne Hinter lassung bekannter Erben verstorben. Er war ein Sohn des zu Garz am 1. April 1799 ver stor⸗ benen Bürgermeisters und adtrichters Carl
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Huldreich Stisser und dessen am 15. Dezember 1770 verstorbenen Ehefrau Johanne Charlotte Juliane geb. Lorbeer, und ein Enkel mütterlicher Seits des Apothekers Benjamin Lorbeer und dessen Ehefrau geb. Grundmann zu Prenzlau, und väterlicher Seits des im Jahre 1739 zu Stettin verstorbenen Kriegs- und Domainenraths Friedrich Uirich Stisser und dessen Ehefrau Wil— helmine Nosine Katsch.
Es werden hiermit Alle, welche an seinen etwa 10,900 Rthlr. betragenden Nachlaß als Erben oder Erbnehmer Ansprüche zu haben ver— meinen, hiermit aufgefordert, sich binnen 9 Mo— naten, spätestens in dem auf den 10. April 1853, Vormittags 141 Uhr vor dem Kreisrichter Hartmann hier an Gerichts— stelle angesetzten Termine, schiistlich oder persön— lich zu melden, widrigenfalls der Nachlaß den sich meldenden und legitimirenden Erben aus— geantwortet, event. aber dem Fiskus als herren— loses Gut uberwiesen und die Prätlusion der nicht angemeldeten Erben erfolgen wird.
Zu Sachwaltern werden die hiesigen Rechts— Anwälte, Justizrath Gottschalch, Rechts⸗Anwaälte Ruhnecke, Burchardt, Pescatore vorgeschlagen.
Landsberg a. d. W., den 14. Mai 1852.
Königl. Kreisgericht. J. Abtheilung.
1089
Wir beabsichtigen die in Gemäßheit des Kom— munal-⸗Beschlusses vom 12. 18. Juni 1844 auf- genommene 5prozentige Anleihe der hiesigen Stadt nach der Wahl der Besitzer der über diese An— leihe ausgeferngten Obliganionen, entweder durch Baarzahlung des Nennwerthes dieser Obligano— nen, oder durch Umtausch gegen neue dergleichen auf den Grund des Allerhochsten Privilegit vom 22. Mai er. ausgefertigte au porteur lautende 4prozentige Stadt-Odbligation, im letzteren Falle mit einer Extra⸗Vergütigung von 23 pCt. zmiück— zuzahlen.
Indem wir demgemäß den Besitzern der erst— genannten 5prozentigen Stadt-Obligationen die in denselben verschrie benen Kapitalien zum 2. Ja— nuar 1853 wiederholentlich tündigen, bringen wir in Betreff der Rückzahlung resp. Konverti— rung derselben folgende nähere Bestimmungen zur Kenntniß des betheiligten Publitums.
Die Königliche General -Direction der See⸗ handlungs⸗Societät in Berlin hat auf unseren Wunsch sich bereit erklärt, das Rückzahlungs⸗— resp. Konvertirungs⸗-Geschäft für uns zu ver— mitteln.
Wir fordern daher alle diejenigen Besitzer der gekündigten Obligatio en, welche auf einen Um— tausch derselben gegen eine neue 4prozentige Stadt- Obligationen und auf den Empfang der festge⸗ setzten Extra Vergütung eingehen wollen, hierdurch
Belannt m ach ung
6 auf, ihre Obliganonen, nachdem solche zuvor un—
serer Kämmerei zur Beglaubigung vorgelegt und z 9 9
von dieser mit einem entsprechenden Vermerke versehen sein werden, in der Zeit vom 1. bis ultimo September d. J. an die Königl. Haupt Seehandlungskasse in Berlin, Jägerstraße Nr. 24, nebst sämmtlichen Coupons einzureichen und von
Redaction und Rendantur:
derselben Zug um Zug einen gleichen Betrag in neuen 4prozentigen Obligationen nebst Couponz über Zinsen vom 1. Januar 1853 ab, so wie die Zinsen à 5 pCt. bis zu diesem Tage nebst der Extra -Vergütung von 25 pCt. baar jn Empfang zu nehmen.
Diejenigen Inhaber der gekündigten Obliga. tionen aber, welche auf einen derartigen Umtausch nicht eingehen wollen, sondern Baarzahlung ver! langen, fordern wir hierdurch auf: ihre Obliga⸗ tionen nebst Coupons, nachdem solche von unscrer Kämmerei in der vorgedachten Weise beglaubigt worden sind, vom 2. Januar 1853 ab ebenfalls an die Königliche Seehandlungskasse in Berlin abzuliefern und den Nennwerth derselben nebst 5 pCt. Zinsen bis zum Tage der geschehenen Kündigung bei derselben in Empfang zu nehmen. Eine fernere Kündigung der gekündigten Obliga— tion über den 1. Januar 1853 hinaus finder nicht statt.
Denjenigen, welche statt der Konvertirung der Obligationen baare Rückzahlung beanspruchen, steht es frei, schon vor dem J. Januar 1853 Kapital und Zinsen à 5 pCt. bis zum Erhe— bungstage bei der Seehandlungs - Hauptkasse in Empfang zu nehmen und soll denen, welche diese Erhebung im Laufe des Monats August d. 5. bewirken,“ pCt, im September d. J. „pCt., im Oktober d. J. 5 pCt. und im November d. J. a pCt. des Nominal -Betrages der Obligation vergütet werden. Diese Vergütigung fällt im Monat Dezember d. J. fort, jedoch kann die Empfangnahme des Kapitals mit Zinsen bis zum Erhehungstage, auch in diesem Monate geschehen.
Schließlich bemerken wir noch, daß wir auf Verlangen sehr gern bereit sind, die Absendung der Obligationen an die Königliche Haupt-See— handlungs-Kasse behufs des Umfausches der er— steren und die demnächstige Aushändigung der neuen Obligationen nebst der Auszahlung der entsprechenden Baarforderung an Zinsen und Extravergütigung hier am Orte durch Kämmerei zu bewirken.
Unsert
Potsdam, den 2. August 1852.
—
Der Magistrat.
2 1H or Beswgloet 1 n. e .
herrnstelle
—
Bei Einführung der Gemeinde -Ordnung vom 11. März 1850 in hiesiger Stadt, soll ein be— soldeter Rathsherr, vorzugsweise für Leitung des städtischen Forst- und Bauwesens, der zugleich die Stelle eines Beigeordneten übernimmt, 500 Rthlr. jährlichem Gehalte auf 12 Jahre an gestellt werden.
Qualifizirte Bewerber wollen ihre Anmeldun gen und Zeugnisse spätestens bis zum 15. Sep— tember c. an unseren Vorsitzenden, Herrn Frie— drich Uthemann jun., portofrei einreichen.
Wittstock, den 14. August 1852.
Der Gemeinderath.
Düsseldorf⸗ Elberfelder 166 Eisenbahn.
Nach der Allerhöchsten Bestätigungs- Urkunde vom 28. April 1842, die Ausgabe von Einer Million Thaler, vier Prozent Zinsen tragender Prioritäts-Actien von je 100 Thaler betreffend, und mit Bezugnahme auf deren §§8. 9 und 10 wird hierdurch zur Kenntniß der Besitzer dieser Actien gebracht, daß die Ausloosung der Ende d. J. zur Amortisation gelangenden 100 Stun 32 100 Thaler sind 10,000 Thaler
am Mittwoch, den 15. September,
Vormittags 9 Uhr, in unserm hiesigen Geschäftslokale in Gegenwart eines instrumentirenden Notars stattfinden wind,
Düsseldorf, den 25. August 1852.
Die Direction.
Schwieger.
Berlin, Druck und Verlag der Deckerschen Geheimen Ober Hofbuchdruckerei⸗
nnen ent beträgt: 23 Sgr. für Jahr in allen Theilen der Aonarchit ohne in , . 53 it Seiblätt (Preuß. Adler-= — 2 1Rthir. 17 Sar. 6 Ppf- in der ganzen Monarchie: 1ñRihlr. 274 Sgr.
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Königlich Preuszischer
Alle Post - Anstalten des An- und Auslandes nehmen sestellungen an, für Serlin die Expeditionen des Königl. Preuß. Staats- Anzeigers, Mauer- straße Rr. 54., und dir Preußischen Zeitung, LCeipziger- Straße Ur. 14.
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Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Sturm in Küstrin
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Berlin, den 30. August 1852
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bei der Korrespondenz nach außerdeutschen
den zum deutsch-österreichischen Postverei
wStaaten, das tarifmäßige Franko durch erts, resp. Marken, nicht vollständig gedeckt
daß die benutzten Couverts oder Marken ihren Werth
betreffenden Sendungen als unfrankirte werden. Eine Ausnahme hiervon findet für ;
Korrespondenz -nach Großbritannien und Irland ur
eden und Norwegen statt, welche in obigen dem vollen tarifmäßigen Porto fehlenden Betrage
1. Dem
9 n a wie tarifmäßigen Portobeträge für die Korrespondenz
/a. Auslande in manchen Fällen mit Brüchen von und „Sgr. 1b chließen, Postfreimarken c. zum Werthe von „ und Sgr. aber cht, dusgegeben sind, so müssen bei Anwendung von Freimarken 20. lich s nde rh von 4 Sgr. auf Sgr., und von 3 Sgr. . 2. abgerundet werden, damit die Frankobeträge durch die thandenen Werthsorten von Marken ausgedrückt werden können.
Berlin, den 25. August 1852.
D 9; 1891 C z * rr
Der Minister für Handel, Gewerbe und oͤffentliche Arbeiten. on nee nt.
*
Bekanntmachung vom 28. August 1852 betreffend
elektro⸗magnetischen Telegraphen⸗
von Bromberg nach Danzig.
̃ Genehmigung Sr. Excellenz des Herrn Ministers für
Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten wird die elektro-magnetische
Telegraphen-Linie von Bromberg nach Danzig mit den neu errich— 11
die Cröffnung der Linie
Mit
Stationen Dirschau und Danzig vom 1. September c. ab unter den in dem Reglement für den telegraphischen Verkehr in den preußischen Siaaten vom 17. Februar c. (Königl. Preußischer Staa«« -A Anzeiger Nr. 51, Seite 265) festgestellten Bedingungen, zur Benutzung des Publikums behufs Beförderung telegraphischer De— peschen eröffnet werden.
J 28. August 1852. preußische Telegraphen-Direction.
Nottebohm.
teten
5ste Stück der Gesetz⸗Sammlung, welches heute ausgege⸗ enthält unter den Allerhöchsten Erlaß vom 21. April 1852, betreffend die Berleihung der fiskalischen Vorrechte und des Chausseegeld-Erhebungsrechts in Bezug auf den Bau und die Unterhaltung der Straße von Kosel über Gnadenfeld bis an die Gränze des Kreises Kosel in der Richtung auf Leobschütz; unter das Privilegium wegen Ausfertigung auf Sbligationen des leobschützer
Vom
200.000
22 hr.
; ö ö sI svn VI ; R041 R Ulerhöchsten Erlaß vom 21.
9* 3ER IL. shenm Mn der fiskalischen Db
vor Darde zur braun⸗
Eisenbahn⸗
1852, betreffend rechte und des in Bezug auf den Aus⸗ der Straße von Neurode intschendorf; unter m 21. Juli 1852, betreffend Verleihung der fiskalischen Vorrechte und des Chaus⸗ seegeld-Erhebungsrechts zum Zweck des chausseemäßigen Ausbaues und der Unterhaltung der Straße von Pinne über Neustadt, Tirschtiegel und Brätz bis an die Gränze des Regierungs-Bezirks Frankfurt; unter Allerhöchsten Erlaß vom 21. Juli 1852, f erleihung der fiskalischen Vorrechte sseegeld⸗Erhebungsrechtes in Bezug auf d zie Unterhaltung einer Chaussee von Löwen bis in die Brieg⸗ Oppelner
Allerhöchsten 9
nach Brieg ⸗DOppel unter den Allerhöchsten Erlaß vom 21. Juli 1852, die Verleihung der fiskalischen Vorrechte und Chausseegeld⸗Erhebungsrechts in Bezug auf den Bau und die Unterhaltung einer Chaussee von dem Eisen bahnhofe bei Schwientochlowitz nach Antonienhütte zum Anschluß an die Antonienhütte-Wigodaer Bergwerks straße unweit Neudorf und von Beuthen über Siemiag nowitz und Laurahütte bis zur Staats- Chaussee am Bittkower Zollhause; unter
3626. den Allerhoͤchsten Erlaß vom 28. J
* 1 11171