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stände etwa nöthigen Post⸗ Beamten gegen Zahlung des en n lichen Personengeldes mitzunehmen, und daß der genehmig e Fahr⸗ plan und Tarif im Innern eines jeden zu dem Unternehmen benutz— 3 ** 1 9 95 z agens ausgehängt werden muß. . — ben . 5 Bedingungen etwa sonst noch an die Kon—⸗ ss 1. knüpfen sein werden, erwarte ich, in dem mir vorschrifts⸗ e gn, u erstattenden Berichte, jedesmal die besondere gutachtliche , er betreffenden Königlichen Ober-Post-Direction. . J. September 1852. Berlin, den 4. ' ö Der Minister für Handel, Gewerbe und öffentlich Arbeiten. ä von der Heydt. An
. h Den 6, Sßer- Wm st⸗ Di . P sämmtliche Königliche Ober⸗P ost⸗Directionen.
Justiz⸗Ministerium.
Den Rechts-Anwalten und Notaren Brach vogel zu Prenzlau und Wolff zu Bromberg ist der beantragte Stellentausch gestattet, und demzufolge ist der c. Brachvogel zum Rechts Anwalt bei dem Appellationsgerichte und dem Kreisgerichte in Bromberg und zum Notar für das Departement des genannten Appellationsgerichte, and der ꝛc. Wol ff zum Rechts⸗-Anwalt für den Bezirk des Kreis⸗
gerichts zu Prenzlau mit Anweisung seines Wohnsitzes in Prenzlau und zum Notar für das Departement des Kammergerichts bestellt
worden.
0
Abgereist: Se. Erlaucht der Ober— Kammerherr und Minister des Königlichen Hauses, Graf zu Stolberg Wernigerode, nach Wernigerode.
— ——
ö teen. *.
8 n Bei der heute in üblicher feierlicher Weise, nach vorhergegan— genem Gottesdienste, durch den Unterzeichneten, als Königlichen Tandtags-Kommissarius, erfolgten Eröffnung der provinzialständi⸗ schen Versammlung der Provinz Westfalen wurde das nachstehende Eröffnungs- und Propositions⸗Dekret in die Hände des Herrn Landtags-Marschalls, Grafen von Landsberg-Gemen, nieder geleg g, Majestät der König haben mittelst AUllerhöchster Ordre vom 21.
1 —
Juli d. J. den Minister des Innern zu ermächtigen geruht, den im vori—
gen Jahre versammelt gewesenen Provinzial-Landtagen bei ihrem, Wieder⸗
zusammentritt in Allerhöchstdero Namen und Auftrage durch den Landtags
KFommissarius von den nach sorgfältiger Prüfung des Sachverhältnisses auf
die provinzialständischen Beschlüsse und Anträge gefaß len Allerhöchsten Ent⸗
schließungen und den darauf gegründeten ministeriellen Verfügungen Kennt niß zu geben, zugleich auch den Landtagen eine Nachweisung vorzulegen, welche den wesentlichen Inhalt der ergangenen Bescheide und eine Ueber⸗ sicht von der Lage enthält, in welcher die noch nicht zur definitiven Erledi
gung gebrachten Gegenstände sich befinden. sene. ö Demgemäß wird der Königliche Landtags Kommissagrius dem gegen—
wärtig versammelten Landtage der Provinz Westfalen die entsprechenden
Mittheilungen machen. ö K ö. ö In Folge der von Sr. Majestät dem Könige mittelst Allerhöchster
Oldre' vom 38. Juli d. J. ertheilten Ermächtigung werden der zur, dies
maligen Wahrnthmung der Provinzial-Vertretung berufenen provinzial
ständischen Versammlung der Provinz Westfalen folgende Propositionen zur
Berathung und Erledigung vorgelegt: ö .
1) In Gemäßheit des §. 24 des Geseßes vom 1. Mai v. J,, betreffend die Einführung einer Klassen- und klassifizirten Einkommensteuer haben Sich die Provinzialstände den erforderlichen Wahlen zur Bildung, der Bezirks-Kommissionen, nach den darüber Lon dem Finanz Minister ertheilten näheren Instructionen, welche der Königliche Landtags⸗ Kommissarius mitthellen wird, zu unterziehen. 4 .
2) Des Königs Majestät haben mittelst der durch die Gesetz Samm⸗ lung zur bffentlichen Kenntniß gebrachten Allerhöchsten Ordre vom 19. Juni d. J. befohlen, daß mit der Einführung der Gemeinde⸗ Ordnung vom 11. März 1850, so wie mit der Bildung der in der Kreis-, Bezirks und Provinzial⸗Ordnung vom 11. März 18690 ange— ordneten neuen Kreis- und Piovinzial-Vertretungen nicht weiter vor= gegangen, und den Kammein bei ihrem nächsten Zusammentritt die geeigneten Vorlagen in dieser Angelegenheit gemacht werden sollen.
In dem vorausgegangenen, ebenfalls veröffentlichten Staats-Mi⸗ nisterial⸗Berichte vom 11. Juni d. J. ist die Absicht ausgesprochen, unter Aufhebung der Gemeinde⸗Ordnung vom 11. März 1850, so wie der Kreis⸗, Bezirks- und Provinzial-Ordnung von demselben Tage, die weitere Gesetzgebung anknüpfend an den Rechtszustand vor dem 11. März 1850 mit nnterscheidung von Stadt und Land und Berücksichtigung provinzieller Verschiedenheiten und Eigenthüm— lichkeiten, unter entsprechender Mitwirkung der Provinzial-Vertie— tungen zu regeln.
Die Provinziglstände werden aufgefordert, die hiernach aus— gearbeiteten beifolgenden Entwürfe:
a) einer Städte-Ordnung für die Provinz Westfalen,
b) eines Gesetzes wegen Ergänzung und Abänderung der Land—
Gemeinde- Ordnung für die Piovinz Westfalen? vom Zisten Oltober 1841 und
c) eines Gesetzes wegen Wiederherstellung der genannten Landge— meinde⸗Ordnung einer Begutachtung zu unterziehen.
Wegen Reform der Kreis- und Provinzial -Verfassung ist den Kammern in der letzten Session der beiliegende Entwurf einer Pro- vinzial-⸗Ordnung zur Kenntnißnahme, und der Entwurf einer Kreis— Ordnung zur Berathung, die jedoch nicht zum Abschluß gekommen, vorgelegt worden.
Der aus diesen Berathungen hervorgegangene Entwurf einer Kreis⸗Ordnung ist ebenfalls beigefügt.
Es werden diese Entwürfe einer Kreis- und Provinzial-Ordnung vor Benutzung derselben zu weiteren Gesetz- Vorlagen für die Kammern, dem Provinzial - Landtage hiermit zur Begutachtung unterbreitet, namentlich aus dem Gesichtspunkte der ob— waltenden besonderen Verhältnisse und Interessen der Provinz.
Bei dem Entwurf der Kreis-Ordnung waltet die Absicht vor, die ältere Kreis-Verfassung durch das System der Kreis-Statu— ten unter näherer Berücksichtigung der Eigenthümlichkeiten jeder Provinz und der einzelnen Kreise weiter auszubilden. Es werden daher die bezüglichen Bestimmungen im 8. 8 und 9 des Entwurfs zur Kreis-Ordnung der besonderen Prüfung und sorgfälti⸗ gen Erwägung des Provinzial-Landtages empfohlen, wobei namentlich für die Provinz Westfalen Nr. 3 des §. 9, außerdem aber auch der vorletzte Absatz des §. 2, §. 12 Nr. 1, 8. 13 Nr. 2, 58. 14, 15, 24 in Betracht kommt.
In dem Entwurfe der Provinzial-Ordnung erscheinen vorzüglich die Vorschläge in den §8§. 5 bis 7 über die Wahl des Landtags-Ab— geordneten als wichtige Reformen der bisherigen Einrichtungen.
Der Provinzial-Landtag wird aufgefordert, bei der Begutachtung des Entwurfs namentlich auch Vorschläge über die Eintheilung der Wahlbezirke, unter geeigneter Berücksichtigung der bisherigen Wahl— verbände, der Landschaftsgränzen und sonstigen eigenthümlichen Be ziehungen, wie sie durch historische Zusammengehörigkeit, besondere Landesart und Gemeinschaftlichkeit der Interessen gegeben sind, zu machen.
3) Die Verordnung wegen Einführung eines gleichen Haspelmaßes für Handgespinnst aus Flachs in der Provinz Westfalen, vom 14. Jun: 1843 (Gesetz Sammlung S. 305), hat sich in ihrer Anwendung
nicht bewährt, und es ist das Bedürfniß anerkannt worden, die da—
durch entstandenen Mißstände im Wege der Gesetzgebung zu beseiti— gen. Ein demgemäß ausgearbeiteter, nebst Motiven beigefügter Ge setz⸗Entwurf wegen Einführung gesetzlicher Haspelmaße für das zum
Verkaufe bestimmte Handgespinnst aus Flachs, Hanf oder Heede in
der Provinz Westfalen, wird den Provinzialständen zur Begutachtung
unterbreitet. ;
I) Der Königliche Landtags-Kommissarius wird endlich den Provinzial Ständen in Betreff der laufenden ständischen Verwaltung die nötl gen Vorlagen machen.
Die Dauer des Landtages wird hiermit auf Grund Allerhöchst Ltimächtigung f Wochen festgesetz Berlin, den 29. August 1852. 3 All h hit 21 u — 11 * Der Minister 19 ) V N . J die zur Wahrnehmung der Provinzia Vertretung berufene provinzialständi sche Voersammlung der Provinz West alen . 90111. 9 . 2 3. 8 ,, ö) mbher ö 61 Kö iglie XJ I K nmissart lu 2 von Westfal v Mn T . l
Provinz Preußen.
Ernannt ist: Der berittene Steuer-Aufseher George zu Rheden zum Haupt-Steuer-Amts-Assistenten in Marienwerder. .
Versetzt ist: Der Ober-Steuer⸗Controleur Geyer zu Dt. Erone in gleicher Eigenschaft nach Schwetz. ; ö
Verliehen ist: Dem bisherigen Pfarrer Bernhard Scheler, zu Kaszezorek die erledigte Pfarrstelle an der katholischen Kirche zu Unislam, Kreifes Culm; dem bisherigen Pfarradministrator Johann Wroblewsh; die erledigte Pfarrstelle an der katholischen Kirche zu Kowalewo, Kreises Thorn. , .
Bestätigt ist: Der bei der Ober-Post-Direction zu Danzig be schäftigte Post-Expedient Adolph Rätze als Enpedient.
Provinz Bommern. .
Bestätigt ist: Der Landrichter . D. Ludwig Kampf meher zu Rügenwalde als Beigeordneter und als Stellvertreter des Bürgermeisters zu Rügenwalde auf 6 Jahre.
Hohenzollernsche Lande. ö. e.
Erledigt ist: Die Pfarrei Liggersdorf durch den Tod des pfa
rers Schmeh. Die Bewerber um diese Stelle haben ihre Gesuche bis
Ende September bei Sr. Hoheit dem Herrn Fürsten Karl Anton zu Hohen zollern-Sigmaringen einzureichen.
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Königliche Schauspiele.
Mittwoch, 8. September. Im Opernhause. 155ste Schauspiel⸗ haus? Abonnements -Vorstellung. Die Braut von Messina, oder: Dle feindlichen Brüder, Trauerspiel in 4 Abtheilungen, von Schiller. Die zur Handlung gehörige Musik ist von B. A. Weber. (Frau Frelinger? Donna Isabella) Anfang 6 Uhr. Kleine Preise: Fremden ⸗Loge 2 Rthlr. Erster Rang und Balkon daselbst, inkl. der Prosceniums-Logen daselbst und am Orchester Rthlr. Parquet, Tribüne, Parquet-Loge und Prosce— nlum des zweiten Ranges 20 Sgr. Zweiter Rang 15 Sgr. Dritter Rang und Balkon daselbst 125 Sgr. Parterre 15 Sgr. Amphitheater 3 Sgr;
Donnerstag, 9. September. Im Opernhause. 156ste Schau⸗ spielhaus⸗-Abonnements-Vorstellung. Rosenmüller und Finke, oder: Nbgemacht! Original-Lustspiel in 5 Akten, vom Dr. C. Töpfer. Kleine Preise: Fremden⸗-Loge 2 Rthlr. ꝛc. ö.
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Berlin, den 6. September.
Zu Lande: Weizen Z Rthlr. 5 Sgr. Raggen 2 Rthlr.,, auch ihr. 26 Sgr. 3 Pf. Grose Gerste 1 Rihlr. 15 Sgr. 8 Pf Hafen hl , 53 bi, neh f ihr. . Erbs n 2 Rthlr
Zu Wasser: Weigen 2 Rthlr. 20 Sgr, auch 2 Rihlr. 12 Sgr. P Roggen 4 Rthlr. 27 Sgr. 6 Pf., auch 1è Kthlr. 25 Sgr., a.
l kihlr. 21 Sgr. 3 Pf Hafer 1 Rthlr. 6 Sgr. 3 Pf., nich 1 Rthl 38 Pi Erbsen 1 Rthlr. 26 Sg! 8 11 auch 1 KRthli 22 Sg — P Sonnabend, 4. September. Rock Stroh 6 Rthlr. 15 Sgr., auch 6 Rthli ringe! rte auch 16 881
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