Bekanntmachung.
nehmung der Provinzial ⸗ V Versammlung der Mark . Niederlausitz ist heute eröffnet worden.
woselbst ih missarius, das i von dem Herrn ö Propositions-Dekret, welches also lautet:
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diesem Jahre versammelten Provinzial-LSandtagen, in Allerhöchst
genstände sich befinden.
ihums Niederlausitz die entsprechenden Mittheilungen machen.
Niederlausitz folgende Propositionen zur Berathung und Erledigung vor gelegt:
Provinzialstände sich den erforderlichen Wahlen zur Bildung der Bezirks
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wird, zu unterziehen. .
2. Des Königs Majestät haben mittelst der durch di lung zur öffentlichen Kenniniß gebrachten Allerhöchsten Ordre vo d. J. (Königlich Preußischer Staats -Anzeiger Nr. 144, S
.
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werden sollen. ö .
In dem vorausgegangenen, ebenfalls veiöffentlichten Staats-Mini rial⸗Berichte vom 17. Juni d. J. Nr. 144 Seite 849) bung der Gemeinde⸗ Bezirks- und Provinzia
ist die Absicht ausgesprochen worden, unter Aufhe
Ordnung von demselben Tage, die weitere Gesetz
.
gebung, anknüpfend an den Rechtszustand vor dem 11. März
*
1850 mit Unterscheidung von Stadt und Land und Berücksichtigung pro
vinzieller Verschiedenheiten und Eigenthümlichkeiten, unter Mitwirkung der
provinzial-Vertretungen, zu regeln. Es kommt demgemäß darauf an, die dem wirklich empfundenen dürfnisse entsprechenden Reformen innerhalb der als Grundlage beizubehal tenden Gemeinde-, Kreis- und Provinzial-Verfassungen, wie solche vor de 11. März 1850 bestanden, herbeizuführen. Die zu diesem Zwecke stattgefundenen Erörterunger
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vinz zu treffen.
zial⸗Ständen zur Begutachtung vorgelegt. Ei seitens der Landtags- Abgeordneten a der Sach
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liegen, wenngleich die Absich dieses Landestheil
jt dahin geht, wegen der eigenthüm
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ö. o 9I 6 ö 2 0 2 1 . ö der Altman zur ebenmäßigen Begutachtung zugehen zu lassen. . Resorm der Kreis- und Provinzial-Verfassung ist bereits den Tammern in der letzten Session der beiliegende Entwurf einer Provinzial— . zur Kenntnißnahme und der Entwurf einer Kreis-Ordnung zur Jö die Jedoch nicht zum Abschluß gekommen, vorgelegt worden 6 an. diesen Berathungen hervorgegangene Entwurf einer Kreis-Ordnung ist ebenfalls beigefügt.
Fs werde d, , Prinz; O
* . , . Entwürfe einer Kreis- und Provinzial-Ordnung, vor Venutzung erselben zu, weiteren Gesetz- Vorlagen für die Kammern, den Provinzial⸗Landtage hierm
it zur Begutachtung unterbreitet, namentlich ans dem Gesichtspunkte e , m nn rn besönderen Ver hältnisse und Interessen der Provinz . ! hh . . der Freis Ordnung ist die Absicht vorzüglich darauf geri hit, , tere Kreis -Verfassung durch das System der Kreis⸗ Statuten unter näherer Berücksichtigung der Eigenthümlichkeiten der Pro⸗ vinz und der einzelnen Kreise weiter auszubilden Es werden daher die bezüglich en Bestimmungen in §§. 8 und 9 des Ent— wurfs zur Kreis-Ordnung der besonderen Prüfung und sorgfaͤltigen Erwä⸗ gung des Provinzigl-Landtages empfohlen. j n
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. [6 12 , 4 ö . ld zusammentretenden Kommungl-Landta
S 69 4 1 * Sachsen, demnächst noch dem b
Di ; Allerhöchster Ermächtigung zur diesmaligen Wahr⸗ Die in Folge , n,, einberufene provinzialständische Brandenburg und des Markgrafthums
Na ' Mitglieder der Versammlung dem Gottesdienste , 6 . sich dieselben nach dem Landschaftshause, heißt ihnen der Unterzeichnete, als Königlicher Landtags Kom⸗ im Allerhochsten Auftrage Sr. Majestät des Königs Minister des Innern erlassene Eröffnungs- und
Seine Majestät der König haben mittelst Allerhöchster Ordre vom 21. Jusi d. J. den Minister des Innern zu ermächtigen geruht, den in n Dero Na— men und Auftrage durch den Landtags ⸗Kommissarius von den nach sorg— fältiger Prüfung des Sachverhältnisses auf die vorjährigen provinzialstän— dischen Beschlüffe und Anträge gefaßten Allerhöchsten Entschließungen und den darauf gegründeten ministeriellen Verfügungen Kenntniß zu geben, zu— gleich auch den Landtagen eine Nachweisung vorzulegen, welche den wesent— sichen Inhalt der ergangenen Bescheide und eine Uebersicht von der Lage enthält, in welcher die noch nicht zur definitiven Erledigung gebrachten Ge—
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Demgemäß wird der Königliche Landtags-Kommissarius dem gegen— wärtig versammelten Landtage der Mark Brandenburg und des Markgraf—
In Folge der von Sr. Majestät dem Könige mittelst Allerhöchster Ordre vom 28. Juli d. J. ertheilten Ermächtigung werden der zur dies maligen Wahrnehmung der Provinzial-Vertretung berufenen provinzial ständischen Versammlung der Mark Brandenburg und des Markgrafthums
14. In Gemäßheit des §. 24. des Gesetzes vom 1. Mai v. J., betreffend die Einführung einer Klassen⸗ und klassifizirten Einkommensteuer, haben die
Kommissionen, nach den darüber von dem Finanz- Minister ertheilten näheren Instructionen, welche der Königliche Landtags -Kommissarius mittheilen
ie Gesetz-Samm⸗ e vom 19. Juni 849) be⸗ fohlen, daß mit der Einführung der Gemeinde-Ordnung vom 11. März 1850, so wie mit der Bildung der in der Kreis-, Bezirks- und Provinzial— Ordnung vom 11. März 1850 angeordneten neuen Kreis- und Provinzial— Vertretungen nicht weiter vorgegangen und den Kammern bei ihrem näch— sten Zusammentritt die geeigneten Vorlagen in dieser Angelegenheit gemacht
(Königlich Preußtscher Stagtls-Anzeigt
t rdnung vom 11. März 1850, so wie der Kreis-, =
haben hinsichtlich des ländlichen Gemeindewesens in der Provinz Brandenburg, insoweit es dabei wesentlich auf provinzielle und lokale Eigenthümlichkeiten und Ver— schiedenheiten ankommt, insbesondere das Bedürfniß herausgestellt, mit der
Feststellung von Dorf⸗Ordnungen (Orts-Statuten) vorzuschreiten, und unter ö richtiger Begränzung des Gebietes derselben, gewisse normative Bestimmun gen über einzelne wichtige Gegenstände des Kommunalwesens in der Pro
Yooy ĩ . 1 fa 3stos 59 191 5. 149 so (8G 3sson 2 * J 1 rf 5rHrvorr 158 1 3218 Der hiernach aufgestellte, beifolgende Gesetz-⸗Entwurf, betreffend die länd— ; 14 , ö 6 87 n, Mr , 57856626 liche Gemeinde⸗Verfassung in der Provinz . randenburg, wird den Provin * ( P s
0 Mt 1181 GY sr solsto ne Betheiligung an der selben k —
ĩ . l is der Altmark tann nur im Interesse schule zu Habelschwerdt: der bisl ge Hülfsleßrer Robert Sckolz in Reu⸗ * X schule zu Habelschwerdt; der bis herige 8 üulsslehrer Robert = cholz in NMenl⸗ 9 1 ö .
liche Nerkä ssse x dem sischen Provinz lichen Verhältnisse den dem sächsischen Provinzi Landtage zugefertigten Entwurf einer Landgemeinde-Ordnung der Provinz
Kreis Birnbaum; e
Kreis Buk. Boos zum Schullehrer und Glöckner bei der evangelischen Gemeinde Weyerbusch definitiv.
genen Stelle als Bürgermeister der Sammtgemeinde Lisdorf, im Kreise Saarlouis, auf 5 Jahre.
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In dem Entwurfe der Provinzial-Ordnung erscheinen vorzüglich die Vorschläge in den S8. 5 bis 7 über die Wahl der Landtags- Abgeordneten als wichtige Reform der bisherigen Einrichtungen.
Der Provinzial - Landtag wird aufgefordert, bei der Begutachtung des Entwurfs namentlich auch Vorschläge über die Eintheilung der Wahlbezirke unter geeigneter Berücksichtigung der bisherigen Wahlverbände, der Land! schaftsgränzen und sonstigen eigenthümlichen Beziehungen, wie sie durch historische Zusammengehörigkeit, besondere Landesart und Gemeinschaftlich⸗ keit der Interessen gegeben sind, zu machen.
3) Der Königliche Landtags-Kommissarius wird endlich den Provin— zial⸗Ständen in Betreff der laufenden ständischen Verwaltung die nöthigen Vorlagen machen.
Die Dauer des Landtages wird hiermit auf den Grund Allerhöchster Ermächtigung auf drei Wochen festgesetzt.
Berlin, den 6. September 1852.
Im Allerhöchsten Auftrage: Der Minister des Innern. (gez von Westphalen. An die zur Wahrnehmung der Provinzial-Ver— tretung berufene Provinzialständische Ver— sammlung für die Mark Brandenburg und das Markgrafthum Niederlausitz.“ mittheilte, und die Versawmlung für eröffnet erklärte. den 12. September 1852. Der Ober-Präsident der Provinz Brandenburg. Staats ⸗Minister Flottwell.
B eig n nt nm n chin g.
Der Herr Minister des Innern hat auf Grund Allerhöchster Ermächtigung die Eröffnung der zur diesmaligen Wahrnehmung der Provinzial-Vertretung einzuberufenden provinzialständischen Ver— sammlung der Rheinprovinz, auf Sonntag den 19. ordnet.
Der Provinzial⸗-FFeu ens Dun r, err von Waldbott⸗Bornheim ist zum Landtags⸗Marschall, der Königliche kommissarische Landrath, Herr Graf vor dern, zum Stellvertreter desselben und der Unterzeichnete zum Königlichen Landtags⸗Kommissarius ernannt.
Die Eröffnung findet, nach voraufgegangenem Gotteskbienst, in 1 4 /
dem Regierungs-Gebäude zu Düsseldorf um 12 Uhr Mittags statt Koblenz, den 6. September 1852. Der Ober⸗Pi ent der Rheinprovin von eist⸗Retzo— . Imnal - Ch ——0n . *. *. 2 ( 3 2 8 D . 2 * 6 [ 2 * 312 * Ek.
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1189 lssi LI 142 Berufen sind: Rektor ar katholischen Schule aà HMauritium zu Breslau 8 hann eutscl an m e n der tholischen Schule zu St Vincenz zu Breslau; der bisherie Adjuv Stephan Barthel zu Wallendorf zum katholischen Schullehrer in Schöt Kreis Neumarkt.
Be . t gt sin d . bi he 1 11 1 1111 n, Jol 1 in ) oß mann, als Organist und Schullehrer in Sandewalde, der seitherige Hüälfslehrer Moritz Gebauer, als dritter Lehr
an der katholischen Stadtschule zu Strehlen; der katholische Schullehrer Joseph Kreutzer zu Neuwaltersdorf, als Lehrer an der katholischen Stadt—
8 ) waltersdorf, als katholischer Schullehrer in Altwaltersdorf, Kreis Habel— schwerdt; der seitherige Schullehrer Dirschel bei Katscher, Ernst Neu
ann, als evangelischer Schullehrer zu Michelsdorf und Hintereck im 1 rei
Versetzt . 1 v 1 Ri htl D 3 1nmergere 7tö O9] J V bn 1 n
m dem Appellat Departement des Appella— tionsgerichts zu rrmann Schultz, vo ppellationsgerich it des Appellationsgeri
rankfurt g 1 Gestorben ist: Der Referendarius Wilhelm Krause.
. . Provinz Posen. . Erledigt ist: Die evangelische Lehrer⸗ und Kantorstelle zu Pritisch, 11 2 ; 111
ne nen errichtete katholische Schullehrerstelle zu Grudna,
5 7 FHC . . Dä Het ⸗ wrovinz.
Ernannt ist: Der Schullehrer Joh. Philipp
Schmidt zu 3
Bestätigt ist: Der Bürgermeister Schwan in der ihm übertra—
Verliehen ist: Dem bisherigen Lehrer am Gymnasium zu Emme— Fr. Klein, eine Oberlehrerstelle und dem Kandidaten des höhern lamts, Dr. Spengler, eine ordentliche Lehrerstelle am Gymnaslum
Fis en ha Hnn ACE vom 13. September 1852.
Aachen - Düsseldorfer. .. Bergis ch- Märkische. .
Prioritãts-
nebertragen ist: Die Verwaltung der Bürgermeisterei Heddesdorf dem Bürgermeister Reiffeisen aus Flammersfeld. t ist: Die evangelische Lehrer-, Küster⸗-, Organisten⸗ und Ilöcknerstelle zu Boos (Kreis Kreuznach). - Pensionirt ist: Der ordentliche Lehrer am Gymnasium zu Bonn,
2
einstweilen Erledig
Berlin- Anhalter Lit.
Berlin- Hamburger..
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Prioritãts
Königliche Schanspiele. Dienstag, 14. September. Im Opernhause. (134st . milien Capuleti und Montecchi, Oper in 4 Abtheilungen, nus dem Italienischen übersetzt von J. C. Grünbaum. (Fräul. Johanna Wagner: Romeo.) Mittel ⸗Preise: und Balkon daselbst, inkl. der Prosceniums-Logen dafelbst und Parquet, Tribüne, Parquet Loge Zweiter Rang Parterre
Berlin Potsdam - Magdeburger
! rioritäts- Obligationen
Vorstellung.) Musik von
Fremden ⸗-Loge
2 * 2 Breslau-Schwe
Cöln- Mindene
Erster Rang
Orchester Proscenium Dritter Rang und Balkon daselbst Amphithee 5
Jö Magde burg . Halberstäd ä inements
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Der geheime Agent, Lustspiel in
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