1852 / 217 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

als herrenloses Gut dem Königlichen Fiskus oder . ö der betreffenden Gerichts obrigkest wird zugesprochen Tie Belanntmachung:

werden. . . Glatz, den 16. März 1852.

1284 Bekanntmachung. 11215 Fre qu en z

Im Monat August 1852 fuhren auf der Bahn 31,362 Personen und betrug die Einnahme: a) an Personengeld incl. Gepäck-Üeberfracht, Vieh- und

„Unter Bezugnahme auf das unter dem 15. Mai d. J. erlassene Verbol der Anwendung der mit—

Königliches Kreis-Gericht. Erste Abtheilung. telst Arsenit dargestellten grünen Kupferfarben Equipagen - Transport io, 274 tir. 26 Sr. 3p) für

Fiebig.

1214 Bekanntmachung.

Die in dem nachstehenden Verzeichnisse aufge= führten westpreußischen Pfandbriefe werden mit Bezugnahme auf die öffentliche Kündigung vom Mai e. hiermit wiederholt öffentlich aufge— rufen und die Inhaber derselben aufgesordert, diese Pfandbriefe in coursfähigem Zustande nebst laufenden Couposs spätestens bis zum 15. Fe⸗ bruar 1853 den Priovinzial-Landschafts-Diec— tionen, zu deren Departement dieselben gehören, einzurfichen und dagegen gleichhaltige Ersatz⸗ Pfandbriefe nebst laufenden Coupons in Empfang

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zu nehmen.

Werden diese Pfandbriefe nicht bis zum 15ten Februar 1853 den betreffenden Provinzial-Land— schafts-Directionen eingereicht, so werden die Inhaber derselben (nach s. 105 Th. J. des rev. westpreußischen Landschafts-Reglements) mit ih— rem Realrecht auf die in den Pfandbriefen aus— gedrückte Spezial-Hypothek präkludirt, die Pfand— briefe in Ansehung dieser Spezial-Hypothet für vernichtet erklärt, dieses im Landschafts⸗-Register, so wie im Hypothekenbuche vermerkt und die In⸗ haber mit ihren Ansprüchen wegen dieser Pfand— briefe und der dazu gehörigen Coupons nur an die Landschaft verwiesen und auch mit allen hier⸗

aus entstehenden Kosten belegt werden. Marienwerder, den 6. September 1852. Königlich westpreußische General Landschafts⸗ Direction. von Rabe.

Verzeichniß der zur Ablösung gegen Umtansch gekündigten westpreußischen

Pfandbriefe. I. Aus dem Departement Bromberg—

) Sämmtliche anf Popowo haftende Pfand—

briefe, nämlich:

Nr. 1 bis incl. 8 à 1000 Rthlr.; Nr. 9

bis incl. 13 à 800 Rthlr.; Nr. 14 und 15 609 Rthlr.; Nr. 17 und 18 2 400 Rthlr.; Nr. 19 und 20 3 200 Rthlr. und Nr. 21 und 22 à2 60 Rthlr. b) Folgende auf Ossowitz hastende Pfandbriefe: Nr. 8 à2 1000 Rthlr.; Nr. 9 bis incl. 14 à 500 Rthlr.; Nr. 16 à 100 Rthlr.; Nr. 17 à 50 Rthlr.; Nr. 18, 19 und 20 à 25 Rthlr. I. Aus dem Departement Danzig: a) Sämmtliche auf den Gütern Warznau, Cze— ezewo C., Kloßowcken und Groß-Mischan B. haftende Pfandbriefe. b) Nr. 10 Podjaß C. à 265 Rthlt.

III. Aus dem Departement Marien— werdert

a) Folgende auf Lopatken haftende Pfandbriefe: Nr. 9 bis incl. 14 3 500 Rthlr.; Nr. 15 und 17 à 400 Rthlr.: Nr. 19 3 360 Rthlr.; Nr. 20, 24 und 25 3 200 Rthlr.; Nr. 26 bis incl. 30 3 100 Rthlr.; Nr. 33 und 34 3,75 Rthlr.; Nr. 36 à 50 Rthlr.; Nr. 37 bis incl. 40 à 25 Rthlr.; Nr. 41, 42 und 13 3 1000 Rthlr.; Nr. 44, 45, 47, 48 und a8 à 500 Rthlr.; Nr. 50 bis incl. 54 3 100 Rthlr.; Ni. 55, 56 und 57 3 300 Rthlr. ; Nr. 58, 59 und 60 2 200 Rthlr.; Nr. 61 bis incl. 64 3 100 Rthlr.; Rr. 65 und 66 275 Rthlr.; Nr. 67, 68 und 69 3 50 Rthlr. ; Nr. 70 und 71 3 25 Rthlr.; Nr. 72 à 1006 Rthlr.; Nr. 73 3 2609 Rthlr.; Nr. 74 3 ö ö 75 3 200 Rthlr.; Nr. 76 2465 3 , . ö . 6h in 3 50 Rthlr. und Nr.

b) Folgende auf Thymau haftende Pfandbriefe: Nr. 1 bis incl. 5 1000 R hin Nr. 24 und 25 à 500 Rthlr.; Nr. 28 29 and 30 eM Cas Rehlr.; Nr. s und zs . 75 Miyln! Nr. 43 bis incl. 48 2 50 Rthlr. Nr 6 bis incl. 66 3 25 Rihlr. .

Marienwerder, den 6. September 1852. Königlich westpreußische General? Landschafts⸗ Direction. von Nabe.

zum Färben oder Bedrucken von Papier, nament⸗- Güter Wrausrort (i162, 592 Ctr. 15 Pfd.) S6 lich zum Anstreichen von Tapeten und Zimmern, Rthlr. 10 Sgr. 1 Pf. zusammen 24932 NRthir zum Bedrucken von Fenster-Rouleaux, Gardinen 6 Sgr. 1 Pf. Im August 1851 besrug die und Fenstervorsetzern, und des Handels mit den Einnahme 21,845 Nthlr. 10 Sgr. 11 Pf. daher genannten, mit arsenikhaltigen Farben gefärbten I852 mehr 3087 Rthlr. 25 Sgr. 2 Pf. * Gegenständen, kann das Polizei ⸗Präsidium nicht Breslau, den 5. September 1852.

ͤ dringend genug das Publikum auf die Gefahren Direktorjum der Breslau⸗Schweidnitz⸗Freiburger aufmerksam machen, welche die Benutzung der Eisenbahn. 5 genannten, mit grünen, arsenikhaltigen Kupferfar⸗ .

. /

ben gefärbten Gegenstände, besonders das Be. Sür dor N 8 3r*EX 8 2. 22 1 76 ; 8 )

wohnen von Zimmern, deren Wände mit der⸗ Hörder Ber gwerks und gleichen Sat ben bemalt oder mit derartigen Ta⸗ litt] Hütten⸗Verein. peten bekleidet sind, für die menschliche Gefundheit ,,,

V,, . 3 . ö Die diesjährige regelmäßige General-Versamm— herbeiführt. Am meisten gefährdet sind erfah⸗ e, , . . ; . , Dre a, . cd lung der Actionaire des Hörder Bergwerks- und rungsgemäß die Bewohner solcher Zimmer, durch Hüsten-Vereins wird deren Feuchtigkeit die Verdunstung des Arsenits Huälten X J,, Na4q , g , sefer Tünsté Dienstag, den 28. September c., Nach— gefördert wird. Die Einathmung dieser Dünste mittags 3 Uhr aber hat die Erscheinungen einer allmäligen Ar S O). , , n n e . g . . y . im Geschäfts Lokale der Herrmannshütte in Hörd. senikvergiftung gestörte Verdauung, beengtes af Derr mann enfin Kind

63 z stattfinden. hen golen, Husten, umherzizbende Schmetßen, In dieser General-Versammlung wird über die Niuskelschwäche, Zittern und Lähmung der Glie⸗ gegenwärtige Lage des Geschäftes Bericht erstat. der, Ausfallen der Haare, Hautgeschwüre, Ab⸗ é . 89 .

tet und über Zusätze zu 8§. 6, 29, 38, so wie über Abänderung des §. 35 Beschluß gefaßt wer— den. Unter Hinweisung auf die §§. 33 und 36 unseres Gesellschafts-Statuts laden wir die dazu berechtigten Actionaire hiermit ein, an dieser Ge— neral⸗Versammlung Theil zu nehmen.

magerung und endlich sogar Zehrfieber und Tod zur Folge. Um die an den Wänden vorhan— denen Arsenikfarben zu entfernen, darf man sie jedoch nicht trocken abreiben, sondern mit Salz wasser abwaschen, weil durch trocknes Abreiben von dem Arbeiter unvermeidlich eine große und Die Eintritts⸗-Karten und Ssimmzettel können leicht tödtlich wirkende Menge Arsenik eingeathmet . . Ge a Versammli . ln erem . zürde 2 besonderen Beachtung em am age der Venerg Ver samm ung in unserem werden würde,. Zu besonderen Hhtung, em. Geschäfstslokale in Empfang genommen werden pfiehlt das Polizei⸗-Präsidium diese Angelegenheit , , , Gp, 185 K den Herren Llerzten, welche in ihrem Wirkungs se ,. er s 9 3 kreise vorzugsweise Gelegenheit haben, auf Be— d seitigung der arsenikhaltigen Kupferfarben durch 1 Rath und Belehrung einzuwirken. Berlin, den 6. September 1850. Königliches Polizei-Präsidium. gez. v. ö wird hierdurch republizirt. Berlin, den 7. September 1852.

1071 Da der für das zur Zeit als Gasthof benutzte Grundstück Hotel du Nord resp. an der Schloß und Klosterstraße sub Nr. 707 und 967 hie selbst belegen, im ersten Verkaufstermine abgege bene Bot von 16,125 Rthlr. Ert. nicht aunehm Königliches Polizei-Präsidium. . ist, so wird ein neuer Termin hier.

Im Auftrage: . . ö ; .

ö 27. Septem ber, d. JE, Vor mittags 11 U hy angesetzt, zu welchem alle diejenigen, welche mehr bieten wollen, vor das unterzeichnete Amt gela

“ιrl! 2 1189 Bekanntmachung. den werden. Zum Bau neuer Kohlenwagen bedürfen wir Dieser vor elwa 10 Jahren neu erbaute Gast— 300 Stück Gußstahl⸗Achsen, hof hat eine sehr günstige Lage, einen Saal 600 Scheibenräder mit Puddelstahl⸗ viele Logirzimmer und andere erforderliche Räum— Bandagen, lichkeiten, ist resp. zu 3 und Hause katastrirt

und 600, Partabol-Fedein von Gußstahl Die Lieferung dieser Gegenstände wird hier mit getrennt zur Submission gestellt. Die ein—

U] und in der städtischen Brandkasse zu 23,350 Rthh Ert. und 8400 Rthlr. Crt. versichert. Die Tra it io

dition des Grundstücks findet Johannis 1853 statt. gehenden Offerten werden Der Meistbietende muß im obengedachten Ter 8 Mittags 12 Uhr, mine eine baare Conventionalpön von 1000 Rthlr. etöffnet, und können die Zeichnungen und Lie— Ert. zahlen und erhält dann bis auf Genehmi ferungs⸗ Bedingungen täglich in der Zeit von gung Großherzoglichet hoher Kammer den Zu—

früh 9 bis Mittags 2 Uhr in unserem Haupt- schlag. Der bezügliche Kauf— und Verkauf Kon Büregu eingesehen werden. Kopien werden ge- trakt liegt in hicsiger Amts-Registratur zur Durch— gen Erstattung der Kosten verabfolgt. sicht bereit, ist dort auch in Abschrift gegen Ge— Berlin, den 7. September 1852. bühr zu bekommen. Nachweisung an Ort und Königliche Verwaltung Stelle ertheilen sowohl der Herr Gastwirth Neu der Niederschlesisch Märtischen Eisenbahn. decker, als der Herr Amts-Registrator Schne hierselbst. Schwerin, den 30. Juli 1852. Großherzoglich mecklenburgsches Amt.

1190 Bekanntmachung. Die Erbauung und Lieferung von entweder 100 Stück sechsrädriger, 1207 oder 150 Stück vierrädriger hölzerner Kohlenwagen in 4 resp. 6 Voosen à 25 Stück, soll im Wege der Submission ausgegeben Beendigung der baldigst ins Weik zu setzenden werden. . Eisenbahn in wenigen Minuten Bresden erreichen Zeichnungen und Bedingungen hierzu liegen kann, ist von jetzt an eines der schön ten in unserem Haupt- Büreau hierselbst aus und Haus- und Gärten-Gru ndstücke, das können täglich, mit Ausnahme der Sonntage, hemals dem ern Professor Schweizer gehb von Morgens 9 bis Nachmittags 2 Uhr einge— rige, zu vermiethen, nach Befinden zu ver sehen werden. Auch werden dafselbst Abschriften kau fen. der Bedingungen und Kopien der Zeichnungen Die Räumlichkeiten des Hauses und der Sei— gegen Kosten-Erstattung verabfolgt. tengebäude sind vollständig restaurirt und bieten „Der Termin zur Eröffnung der Submissionen, auch für eine zahlreiche Familie bequeme Woh— hinsichtlich deren Einsendung die Bedingungen nung. Im Seitengebäude befindet sich Pferde— das Nähere ergeben, steht am stall und Wagenschuppen. Der an! das Haus Freitag, den 1. Oktober e, anstoßende ziemlich große Garten gewährt einen Mittags 12 Uhr, angenehmen Aufenthalt. . Das Nähere auf persönliche oder frankirte Berlin, den 7. September 1852. schriftliche Anfrage durch Königliche Verwaltung Advokat Franz Adolf Schmidt der Niederschlesisch⸗Märkischen Eisenbahn. in Dresden, innere pirnaische Gasse Nr. 14

Redaction und Rendantur: Schwie 66 *

In dem durch seine reizende Lage bekannten Städtchen Tharand, von welchem man nach

an

1 Et.

Berlin, Druck und Verlag ber Deckerschen Geheimen Ober-Hofbuchdruckerei.

onnement dpeträgt: bar eg, gr, für, r geh. allen Theilen der Nonarchit ohne 2 reis - Erhöhung. mit Beiblatt (hrtuß. Adler-Z3eitung)

n Ferlin: 1 Rthlr. 17 8gr. 6 pf.

Königli

2

in der ganzen Monarchie: in afr i, , e.

Preuszischer

Straße Ur. 14.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Dem französischen Lieutenant der Kavallerie Cogent, Vor- steher der Sattler-Werkstätte in Saumur, den Rothen Adler-Orden

vierter Klasse; dem evangelischen Schullehrer und Küster Schulze zu Weteritz, Regierungs⸗Bezirk Magdeburg, dem Förster Lassig zu Mertensmühle im Kreise Jüterbog, Regierungs-Bezirk Potsdam, und dem Magazin-Arbeiter Karl Friedrich Wilhelm Ludwig Müller beim Haupt-Montirungs-Depot zu Berlin, das Allgemeine

Ehrenzeichen zu verleihen; so wie

Den Rechts-Anwalt und Notar Pistorius in Wolgast zum

Justizrath zu ernennen.

Potsdam, den 13. September 1852.

Se. Hoheit der Erbprinz und Ihre Königliche Hoheit die Erbprinzessin von Sachsen-Meiningen sind nach Meiningen abgereist.

Meinisterium für Handel, Gewerbe und offentliche Arbeiten.

Zusammenstellung der Betriebs-Einnahmen preußischer Eisen— bahnen im Jahre 1852 bis zum Schlusse des Monats Juli (S. fünfte Seite bag. 1289). Justiz⸗Ministe rium.

Der Gerichts-Assessons Mindel ist zum Rechtsanwalte bei den Gerichtsbehörden des Kreises Wiedenbrück und zum Notar im De partement des Appellationsgerichts zu Paderborn, mit Anweisung seines Wohnsitzes in Rietberg; und

Der Notariats-Kandidat Julius Bier gans zu Köln zum Notar für den Friedensgerichts-Bezirk Sinzig, im Landgerichts— Bezirke Koblenz, mit Anweisung seines Wohnsitzes in Niederbreisig, ernannt worden.

Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal⸗Angelegenheiten.

Die Immatriculation für das bevorstehende Winter Semester 1852 / 53 findet bis 8 Tage nach dem 15. Oktober er., dem vor— schriftsmäßigen Anfange der Vorlesungen, wöchentlich zweimal, Mittwochs und Sonnabends um 12 Uhr im Senalssaale statt.

Behufs derselben haben

1) die Studirenden, welche von einer anderen Universität kom—

men, ein vollständiges Abgangszeugniß von dieser Universität,

2) diejenigen, welche die Universitätsstudien beginnen, insofern sie

Inländer sind, ein vorschriftsmäßiges Schulzeugniß und, falls

sie Ausländer sind, einen Paß oder sonstige ausreichende Legi— timationspapiere vorzulegen.

Unter väterlicher ober vormundschaftlicher Gewalt Stehende haben außerdem die schriftliche Zustimmung ihres Vaters oder Vor— mundes zum Besuch der hiesigen Universitaäͤt beizubringen. J

In Betreff derjenigen Inländer, welche, ohne das vorschrifts— mäßige Zeugniß der Reife zu besitzen, die Universität zu besuchen wünschen, wird auf die §§. 35 und 36 des Prüfungs-Reglements vom 4. Juni 1834 verwiesen.

Berlin, den 13. September 1852.

Die Immatriculations-Kommission. Dieterici. Lehnert.

Finanz⸗Ministerium. Cirkular-Verfügung vom 30. August 1852 betref⸗ fend die Erzeugnisse des Zollvereins, welchen bei ihrer Einfuhr in die Niederlande Zollbegünstigungen

zusteh en. Mit Bezug auf die Verfügung vom 5. Juni d. J. (Königlich

Preußischer Staats⸗Anzeiger Nr. 141, Seite S825) erhalten Ew. ꝛc. hierbei eine Zusammenstellung (a.) derjenigen Zollbegünstigun⸗

gen, welche von den Niederlanden vertragsmäßig anderen Nationen

gewährt sind und daher auf Grund des Art. 25 des Handels⸗ und

Schifffahrts-Vertrages vom 31. Dezember 1851 (Königlich Preu⸗ ßischer Staats-Anzeiger Nr. 113 Seite 649) auch den gleichartigen Erzeugnissen der Zollvereins-Staaten bei der Einfuhr in die Nie⸗ derlande zustehen, mit dem Bemerken, daß die in der gedachten Ver— fügung vorgeschriebenen Ursprungs-Bescheinigungen auf sämmt⸗ liche in der Anlage aufgeführte Erzeugnisse Anwendung finden, für welche eine Zollermäßigung bei der Einfuhr in die Niederlande in Anspruch genommen wird.

Ew. ꝛc. überlasse ich, hiernach die Haupt-Aemter des dortigen

Verwaltungsbereichs mit entsprechender Anweisung zu versehen.

Berlin, den 30. Augqust 1852. 9 4 ö. . Der Finanz ⸗Minister. An

sämmtliche Provinzial-Steuer-Direktoren und die Königlichen Regierungen in Potsdam und

Frankfurt. A.

Auszug aus den Handels- und Schifffahrts-Verträgen zwischen den Niederlanden und fremden Nationen, eine Zusammen— stellung der Zollbegünstigungen enthaltend, welche die Nie— derlande fremden Nationen vertragsmäßig gewährt haben, und deren die deutschen Zollvereinsstaaten durch Gleichstel⸗ lung mit den am meisten begünstigten dritten Nationen theil- haftig werden.

J. Vertrag zwischen den Niederlanden und Frankreich; vom 12. Juli 1844.

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Art. 10. §. 1. Se. Majestät der König der Niederlande genehmigt:

1) daß von allen Einfuhrzöllen beim Eingange in Seine europäischen Staaten befreit sind, die französischen Weine, Branntweine und Spiri— tuosen;

und daß um drei Fünftel für Weine auf Flaschen und um die Hälfte für die Branntweine und Spirituosen, gleichfalls auf Flaschen, die Ein— fuhrzölle (mit Einschluß des Zolles auf das Glas) ermäßigt werden, wenn die genannten Weine, Branntweine und Spirituosen, sei es auf Fässern, sei es in Flaschen, seewärts unter der einen oder der anderen der beiden Flaggen, und landwärts und auf den im Art. 8 aufgeführten Strömen

und Flüssen unter irgend einer Flagge eingeführt werden.

(NB. die im Art. 8 aufgeführsen Flüsse und Ströme sind: die in den

Ari. 108 und 117 der wiener Koöngreßakte vom 9. Juni 1815 genannten Flüsse und Ströme, deren schiffbare Strecke beiden Staaten gemeinschaft⸗ lich ist, so wie die Zwischengewässer dieser Flüsse und Ströme auf nieder- ländischem Gebiete.)

2) daß zu Gunsten der nachstehend genannten französischen Erzeugnisse

bei ihrer Einfuhr auf allen vorbezeichneten Wegen und unter jeder Flagge, die jetzt durch den allgemeinen Tarif festgestellten Einfuhrzölle ermäßigt werden, wie folgt:

von à auf 2 Fl. für das niederländische Pfund auf die seidenen Stoffe, Gewebe und Bänder; (NB. der jetzige tarifmäßige Zollsatz ist 6 Prozent vom Werthe.)

von 10 auf 5 Prozent des Werthes auf Strumpfwirkerarbeit, Spitzen und Tüll; (B. der jetzige tarifmäßige Zellsatz ist 6 Prozent vom Werthe.)

von 6 auf 3 Prozent vom Werthe auf Messerschmiedarbeit und kurze Waaren (mercerie);

von 10 auf 6 Prozent vom Werthe auf Tapetenpapier; .

um ein Viertel des jetzigen Zollsatzes auf Seifen aller Art. (Der Zoll auf Seife betrug zur Zeit des Abschlusses dieses Vertrages 6 II. pro 100 Kilogrammes; dieser Zollsatz besteht im Allgemeinen noch, beträgt jedoch für parfümirte Seife 10 Fl. pro 100 Kilogrammes.)

3) daß beim Eingange auf den genannten Wegen das weiße und

alles andere nicht vergoldete Porzellan zu demselben Zolle, wie das Favance,

zugelassen werden,

und Glaswaaren zu den bei Einfuhr auf dem Rheine erhobenen

Alle Post-Anstalten des In- und Auslandes nehmen gestellungen an, für Serlin die Expeditionen des Königl. Preuß. Staats- Anzeigers, Mauer- Straße Nr. 5 4., und der Freußischen Zeitung, Leipziger

Anzeiger.

Berlin, Mittwoch den 15. September