Kein mit Pulver beladener Wagen 3 auf dem Marsche vor einer Schenke oder einem andern Hause halten bleiben. . der Pferde, oder um ihnen Heu vorzulegen, wobei sie nicht ausgespannt werden, angehalten, so muß dies immer in gehöriger Entfen— nung von dem Hause oder dem Orte und auch der Wagen unter sich ge⸗ ber unter gehöriger Aufsicht der Kommandirten
Geschieht der Transp die Kommandeurs oder Fü schaffenheit der Wagen ver vor der Beladung suchen, und jedem Man vorste hend des Pulvers, so wie wä sind die Train-Komp 1831 unterrichtet.
ort durch Proviant⸗F hrer derselben für di antwortlich und verpfli durch Schmiede und W gel sogleich und vollständig
Vorgeschriebene hrend des Transports agnieen durch die
Wird aber unterwegs
schehen, dieselben müssen a
Wird aber zum Mittags futter angehalten, und werden die Pferde aus- gespannt, so muß der Transport in einer Entfernung von 300 Schritt von dem Orie, abwärts von der Straße auffahren, und unter Aufsicht einer
Schildwache gestellt werden. Müssen zu einem Pulver—
nommen werden, so muß die Unter der Haltbarkeit,
oder Munitions⸗ t suchung diese als der sicheren Fortsch
Kommt der Transport in das bestimmte Nacht-Quartier, so wird der
Mehr als 5 Lagen Pulvertonnen, oder
3 Lagen Patronenfässer Die von der Ortsbehörde zu treffenden Anordnungen bestehen unter
uhrwesen⸗Kolonnen ; gute und brauchba
chtet,
hne Zwischenverd eck nscht über einande d andere Güter mit zu verladen, n Gegenständen bestehen dürfen, Raum abgeschlagen oder dasselbe
r gelagert werden.
die jedoch nicht aus leicht Feuer so muß für das Pulver ein be— auf die Mitfracht obenauf gela—
anderen darin, daß die Passage auf dem Fluß ganz frei gemacht und auf den am Ufer liegenden Schiffen oder am Die Brücken, durch welche die Pulverkähne r . damit nichts über dieselben passire oder sich darauf befinde, während die Kähne durchfahren und dergleichen mehr. )
Auch hier muß der Transport so lange in einer Entfernung von we—
Ufer selbst kein Feuer sein darf. fahren, müssen gesperrt werden,
die Tüchtigke agner genau abhelfen zu
Ob an demselben Einladungsplatze 4 oder mehrere Schiffe gleichzeitig
zu beobachtende V
besondere Instruction vom
aden sind, hat die absendende Behö er? adenden Pulvers und den sonst stat tfindenden Verhältnissen
; Jedem mit Pulver beladenen Fahrzeuge sind: bis 3 leere Pulvertonnen, einige Tonnenreifen,
1de nach der Men
ge des zu ver⸗ zu bestimmen. 1 bis 2 Pulvertragen, 1 Schlägel und Antrei⸗—
nigstens 500 Schritten vom Orte anhalten, bis die men, daß alle erforderlichen Anordnungen getroffen sind, und der Traus— Dessenungeachtet muß, wo es zu⸗ fer ein Unteroffizier oder Kommandirter dem Transport
Meldung zutückgekom⸗
port ohne Aufenthalt durchgehen kann.
lässig ist, auf jedem U
Transport Bauerwagen ge⸗
r Wagen, sowoh
affung der
Militair-Kommandant oder die betreffende, Orts⸗Behörde durch den voraus— gehenden Unteroffizier um sofortige Anweisung desjenigen wo die Wagen für die Nacht auffahren können. Geht dem ein Quartiermacher voraus, so ist dieser verpflichtet, Anträge bei der betreffenden Behörde zu machen, Eskorte bei der Ankunft des Trans
geschehen; sie müssen ferner nur mäßi verschiedenen, oft schlechten Seite auch um nöthigenfalls die gen vertheilen zu können, nißmäßiger Vorrath augenblickliche Aushülfe auf dem Marsch Verzbgerung der Ankunft des Pulvers
g beladen w nwege, die man öfters Last von einem od nächstdem darf b von leeren Wagen
Platzes ersucht, Transport aber die deshalb nöthigen und dem Offizier der ports von dem Geschehenen Anzeige zu
Der zur Aufstellung der Pul 500 Schritt von dem Orte ent sein, auch ist er wo möglich auf derjenigen wo hinaus der Transport seiner Ankunft den Ort passirt hat.
Des Nachts muß er nach P oder zwei Schildwachen b haben, daß Niemand sich den Fahrzeugen brennenden Pfeife oder Cigarre.
verwagen bestimmte Platz muß wenigstens r Straße abwärts gelegen Artes zu wählen, so daß derselbe schon bei
aßgabe der Zahl der W ewacht werden,
sernt und von de Seite des O
z Im Allgemeinen sind auch bei Pulver seine Reise fortsetzt,
im Vorigen vorgeschriebenen M auch für das Bilden von W schriften und können bei u Wagen unter Aussicht eines
aßregeln zi agengruppen die im §. 10 enth egleitungsmannsch Kommandirten
agen durch eine welche vorzüglich darauf zu sehen a nähere, am wenigsten mit einer Steht Gainison im Orte, so müssen die
nzureichenden B
ber, Filzschuhe und, Haardecken beizugeben, und gegen Regen mit einem guten Bretterdach versehen n j * Endlich ist jedes der beladenen Fahrzeuge mit einer schw
ß dasselbe zum Schutz eine Strecke voraus ge
hen, um sich zu überzeugen, daß diese Maßregeln ge— troffen sind.
e ohl in Betref ast um so sorgfäl
X.
arzen Flagge,
erden, theils wegen
esonders bei i
sendungen auf Landwagen die tbefolgen.
Hat man keine Leinwandpläne zum Bedecken der
Schildwachen von derselb
en genommen und von dem den Transport renden Offizier geh
örig instruirt werden, außerdem geschieht die von den Leuten des Begleitungs-Kommando's. Der Offizier desselben hat sich auch die erforderliche Ueb
sen Transporten in der Regel der anzudeuten, daß es ein Pulver-Tra benen schwarzen Flagge wenigstens für jeden einzelnen
zewachung
erzeugung zu
ende Zahl Flaggen
verschaffen, daß die Schildwachen ihre Pflicht erfüllen. nicht gleich zu beschaffen wäre.
Va dtese Transporte, wie erwähnt, auch abti die Aufmerksamkeit um so daß nichts verloren geht J. haffen, um sich die Last der Gegenstände auf den jeils desselben,
An dem Tage, wo der Transport an seinem B kommt, muß der Offizier sehr früh einen Untero dahin vorausschicken und dem Kommandanten Pulver empfangenden Behörde, dessen Ankun die erforderlichen Anstalten zu deffen Abl können, und derselbe daher sogleich nach den kann.
Die Abl
estimmungsorte an— ffizier oder Kemmandirten des Orts, so wie der das ft melden lassen, damit dieselben adung und Empfangnahn dem Abladungsplatz gebracht wer—
gesehen werden, vom Wagen heruntersch Verpackung und hintern Th lage), so wie ein dem Fuhrmai dem Wagen geladenen Sachen, und möglichst genaue Aufsicht
ie treffen und Befestigung
adung muß, wenn es angeht weshalb, wenn es die Umstände erlauben, der Transport am letzten Tage nur und bei guter Zeit an dem Bestimmur
Ist dies aber
„noch denselben Tag geschehen, die Reise so einzurichten ist, daß einen kleinen Marsch zu machen l ngsort ankommt.
nicht ausführbar und muß der Transport noch eine
sind die dagegen „Munitions- und Pulver-Transporte nitionswagen bestehen, können Dampfzuges auf der
ich wohl des Nachts geschehen, größer sein, und besonders darauf
auf welcher sich ein weißes P von 15 Fuß Höhe befindet, ‚. ; Größe und in solcher Höhe angebracht zu versehen, daß die Ladung mit Pulver schon in der Ferne erkannt werden kann. D t ꝛ auch bei windstillem Wetter die volle Fläche zeigt, ist es nothwendig, die— selbe durch angemessene Mittel stets ausgespannt zu erhalten.
Sind Schleusen oder Schiffbrücken zu passiren, so muß ein Unteroffizier frühzeitig genug vorausgeschickt werden, um den meister mit Angabe der Zahl der Kähne und il der Ankunft des Pulver-Trans sogleich Anstalt treffen, daß weise durchgeschleust und geschifft werden.
Um den gefährzichen Transport in kürzester bringen, müssen gleichzeitig ss men kann, durchgeschleust werden; es ist aber nicht Privatgütern beladene Schiffe mit Pulvs
Besteht der Pulver-Transport nicht auf einmal durchgeschifft werden kann, bis die Reihe an sie kommt, in einer Entfernun von der Schleuse oder Schiffbrücke und die einzelnen P weit von einander entfernt anhalten.
Liegen vor der Schleuse oder die Pulverschiffe von jenen, bis ihr Di fernung und O ben worden ist,
von solcher
fahren muß, theils er dem anderen auf die übri— hnen ein verhält. nicht fehlen, um durch sie eine e zu haben, weil im Kriege eine oft sehr nachtheilige Folgen haben
Schleusen⸗ oder Strom— rer ungefähren Größe, von Dieser muß dann lten und vorzugs⸗
Damit diese Flagge aber
ports zu benachrichtigen. die Pulverkähne unaufgeh
Bei der Uebernahme der beladenen Schiffe gilt dasselbe, was bei Ver— Das Begleit⸗-Kommando,
Zeit durch die Schleuse zu ils die Schleuse aufneh⸗ gestatten, andere, mit erschiffen zugleich durchzuschleusen. so vielen Schiffen, so müssen die zurü
vorgeschrieben worden. jedes Fahrzeug 2 Mann erhalten kann, mäßig vertheilt; der Kommandoführer behält einen Unteroffizier bei und postirt einen zweiten auf das letzte Fahrzer
sendungen zu Lande .?
virl Pulverschiffe, on solcher Stärke,
daß derselbe bleibenden, ns 500 Schr
ulverschiffe eben so
zaften selbst vier
Die Begleitungs-Mannschaften haben mit der größten Aufmerksamkeit zu einer Gruppe vereinigt
Strenge zu wachen, daß auf den mit Pulver beladenen Fahrzeugen weder Feuer noch Licht angemacht, noch Taback geraucht wird. Da i dieser Beziehung große Vorsicht nöthig ist, so werden sewohl dem Schiffs⸗ volke als der militairischen Begleitung die Tabackspfeifen, Cigarren und ĩ T ffizier nimmt diese Gegenstände in seine Kajüte in sichern Verwahrsam, in einem irdenen Topfe c., und überzeugt sich sorgfältig, daß Nichts zurückbehalten wird. . a. Wenn die treidelnden Mannschaften, wie oft geschieht, in die mit Pulver beladenen Kähne aufgenommen werden müssen, so ist ganz besonders daran zu sehen, daß diese Leute nicht etwa die brennenden Pfeifen in die Tasche
3 Last, welches bei die—⸗ Fall sein wird, so bezeichnet man, um nsport ist, mit der im Vo den eisten und letzten Wage
Schiffbrücke andere Schiffe, Durchschiffen beginn ig anf die
in derselben Ent—
rigen angege— n, im Fall nicht vorhanden oder
Feuerzeuge nommen. n n, e vorhin n 3 . kante in und darf der Pulver-Tran Durchschleusen in Bewegung gesetzt werden, wenn Unteroffizier die Meldung eingeht, daß der Weg, bezüg des Feuers in den anlsegenden Schiffen und W
si * vm 5 y S r 8959S 2c. gesichert und von der Ortspol
rst dann zum tausgeschickten des Auslöschens
rauchens ei bewacht ist.
gar die Fuhrleute etwas erleichtern. E Schließen oberen n übergebenes genaues
treff
„welche aus normalmäßigen bei gehöriger Vorsicht auch vermittelst
Eisenbahn fortgeschafft werden.
Nacht au
fgeladen bleiben, so muß er do des Abladun
so viel als möglich in die Nähe
hörde hat sich hierzu sodaun die im vorigen
und mit Hülfe s Transports zu sorgen Beim Auf- und A hältnißmäßig gerin
gsplatzes gebracht werden, und sind Paragraphen gegebenen Vorschriften zu beobachten. 8 laden ist nach der Er Beim Abladen sind nicht nur allein die schon beim Aufladen — ien, sondern überhaupt die bei den Pulver- mein bekannten Vorschriften zu beobachten. Außerdem müssen die Fonnen, che sie ins rein abgefegt und genau nac sie anderweitig schadhaft gleich herzustellen, oder da, w
lrbeiten gegebenen und zertrauten d zu weisen Oje Erfahrung
portwagen 2 Protzen
kommen, hgesehen werden, ob t geworden o es nöthig ist, das Pulver auszu—
149 gelehrt l moder Munition ausgenommen werden, Platz Construction vo gesicherter als auf erster
allem Stroh ꝛc. befreit, Bänder losgegangen o welches so schütten ist.
em untergebracht wer
der Mannkheg 4 is aοsi 4 Ie Nerla del Bahnbegmten sür die gesicherte Verla—⸗
stecken und damit die Pulverschiffe betreten. c chiffe des Abends 9 steten Pla
Eine gute des vordern Decke (Stroh— Verzeichniß der auf wovon sich derselbe selbst überzeugen muß n Maßregeln.
die Pfeifen ꝛc. Leute wieder vertheilt werden, sie Und zu ver⸗
Gelangt der Transport n, so hält derselbe in der Entfernung von schnittspunkte an und die Pulverschiffe schließen auf. rer verhält sich nun nach Vorschrift s geschlossen, nach Maßgabe der Anzahl Schiffe ganz weg: zur Ankunft des nächsten noch eine halbe (5) Stunde Zeit bleibt. Nähert sich der Transpoktt der Eisenbahn ter, ohne sie zu durchschneiden, so statt, sondern derseibe setzt seinen Annäherungsstrecke, unverweilt fort. Sind Koaksöfen wird, wie §. 16 vorgeschrieben, verfahren.
zu durch⸗ chritt vom * er Ko nmandof en Transport
setheilt, in Be⸗
ö eine Eisenba Wenn die
n eingerie
es §. 16 1
500 Schritt von einander
Dampfwag Oampslwage
wegung, wenn
sogleich benachrichtigt werden,
z jenem nähern.
findet weder
absendende betreffenden Eisenbahn-Direction in
oder muß deren Führer schwarzen Flagge,
am 1lfer befindet,
angelegten vorbej,
Hin kltet er n Anblick der
größerer Näl
ie militairische Hülfe
62 ö , auch nicht gerathen
bssenen Eisen daß die * J 112 28
Protzen ode
26 8, 8 ö einem bedeckten
en können.
angekommene Pulver nicht z nächsten Pul diese an einem luftigen Ort weitig verwahrt.
weiteren Versendung be— umgeschüttet,
aufgehangen
Räder der aufgeladenen; en durch vorgelegtes Kren jedoch nur, wenn es 2s Wiedereinsetzen derselb bend ist und Verlegenheiten h bahnwagen sind von alle leicht Feuer
ahrzeuge s
5 . wma oYrVworr . 3 zu hemmen;a die
stimmt ist, so Säcke herausgenommen und werden, ehe man sie ander
bahnbeamt durchaus beim Verlassen Wenn Pulver in kleinen Quantitäten erbeiführen kann. WV ülver in kleinen Quantitäten,
. 8. das Pulver zum benschießen und zu den Manövern ür
. ; 1 sjrzeugen das Futter, die Truppen versendet wird, so
fangenden Gegens
Unten Beihülfe der Eisen⸗ Deichseln dürfen herausgenommen werde
r Eisenbahn en unbedeckten Eisen—
— W rIBSI .
e
d
entfernen
müssen dergleichen gleitet und mit Bezugnahme au übrigen Vorschriften analog befo
Transporte ebenfalls durch zuverlässige Kommandirte be—
deckten Güterwag 3 dieser Instruction auch die
1. en unterzubringen, wenn brandsichere Decke
n vorhanden sein sol
Jedem mit Munition beladenen Begleitungs-Kommando's zur auf offenem
lgt werden. Mea nr Feen *
0 re ; Begnssichtigu
b) Im Kriege. agen ein Eimer mit W Wagen fallende Funken sofort lö / Verminderung ladenen Eisenbahnwagen
Im Kriege kommt es sehr
; häufig vor, namentlic lunitions-Depots im
h zur Einrichtung von e, daß nicht
Rücken der Arm nur fertige Munition,
auch geschieht,
der enen er Pulverschiffe ver Gisenbahnen
C
8 114 ö . Munitie ns8⸗
Güterwagen
ckung
Eisenbahnwagen wird 1 Mann de zugetheilt
21119
* u 9
sondern auch loses aus Mangel deren Pro viant-⸗Fuhrwesen der vom Lande requirir
Pulver zu Lande transp ormalmäßig eingerichteten Munitions lonnen oder Frachtfuhrwerk b guerwagen bedienen und
ortirt werden muß, wozu man,
wagen, theils die theils sich aber
dersendungen
derselben
(65
demselben asser beigegeben, um eiwa auf den schen zu können.
der Gefahr müssen die mit Munitionswagen be— die hintersten Stellen im
wird die Fahrt in der vorigen Wenn ein Kahn des niedrigen Wasserstandes 6 erhalten. hütung der 3
W —
a) auf Kähnen oder Flußschiffen.
. der Transport au dem zuwei ö j
zuweilen des Nachts geschehen muß. R derselben kann zwar nach S§. 2 Caution gestellt haben,
werden, diese hat sich
Bei diesen Transp stehenden Etappen Kom stens einen Tag vor
orten ist stets die Mitw
irkung der zu mandanten
dieser Zeit be— nachzusuchen.
müssen daher wenig-
; Schiffe, so wie die Belastung zuverlässigen Unternehmern, wenn diese nach Ermessen der absendenden' Behörde überlassen
aber, wenn der Schiffer nicht als
ge des Pulver⸗-Tr en durch ein als L on dem Durchgange des jeder derselben in seinem
ansports die auf der aufzettel vor⸗
ist und keine Eautio der Güte der Fahrzeuge und deren zur Zeit stattfindenden Wasserstand
Den Einladeplatz kann der
vorhandenen Etappen auszusendendes Duplikat de rts in Kenntniß gef Etappenbezirke die vorgeschrieben
n leisten kann, unter
ver⸗ Trans po etzt werden,
Schiffer wählen, derselbe
en Sicherheits- und Vorsichtsmaßregeln in beschaffen sein, daß die W das Ufer zu stellen, das E Raum zum Ausstellen des
handen ist.
Ausführung bringen lassen kann
Demnächst sind diese Etapp eines sicheren Aufbewahrungsort nition auf dem Marsche, bei e abgeladen werden muß, Nachtquartieren die Wa
assertiefe gestattet, die Kä inladen bequem und
Beim Verladen der Kähne und Sch Unterlagen und Widerlagen eine feste
naß werde. Erhält der Kahn einen Leck, zorsichtsmaßregeln, den, trockenen Fleck am Ufer gebracht und, wenn sonst keine handen sind, es trocken und sicher unterzubringen geltücher gelegt, so lange die Ausbesserung des Kahns
Koömmandirt
.
Schiffe ist bestimmten Kähnen zi en Schwankungen am
Tonnen gesehen werden, ze Holzwiderlagen zu bewirken
Schiffsraums
anderen Hülfs
zuf ausgebreitete
zuverlässig bekannt alleiniger Verantwortlichkeit, von Ladungsfähigkeit mit Rücksicht auf den zu überzeugen.
ss ⸗ B D 2 83 9 usbesserung mehrere die Höhe
3 . z w1An Beschädigung von l erung mehrer zesserer Kahn zur Auf
erlfß sindn 5 muß en webe lich 1nd, o mut entwe ö 9 bsi. Drts behörde ern nahme d Pulvers eschaf der aber e naäachste Vrtsbehb Ii 4646 . ; nahme des Pulvers angeschafft . ö. . . und auf Säulen, die gehbrig auf werden, ein abgelegenes unbewohntes Gebäude, t t
5 jedoch so estrs Balk muß jedoch o des festes Balkenlager angebracht,
Die Instandsetzung
hne möglichst nahe an
nahe am Ufer hinreichender nach 8. 4 in Tonnen verpackten Pulvers vor—
iffe ist den Pulvertonnen durch und gegen Nässe gesicherte Lage zu
einstweiligen Unterbringung des Pulse überlassen. des Kahns darf, wegen des gewöhn
Nähe des Pulvers vorgenommen werden. h 9
gelagert werden.
Jedem beladenen sind 2 tonnen, Tonnenreifen, kleine messingene und Haardecken mitzugeben.
; h — 2 ö Sar azu nöthigen Feuers, nicht in der
Muß der Transport durch eine Festung oder offene Stadt, Betreff der Anmeldung desselben, wie bei den beobachten.
ndtransporten,
Sollten noch mehrere Güter außer nd