1852 / 218 p. 3 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

Kein mit Pulver beladener Wagen 3 auf dem Marsche vor einer Schenke oder einem andern Hause halten bleiben. . der Pferde, oder um ihnen Heu vorzulegen, wobei sie nicht ausgespannt werden, angehalten, so muß dies immer in gehöriger Entfen— nung von dem Hause oder dem Orte und auch der Wagen unter sich ge⸗ ber unter gehöriger Aufsicht der Kommandirten

Geschieht der Transp die Kommandeurs oder schaffenheit der Wagen ver vor der Beladung suchen, und jedem Man vorste hend des Pulvers, so wie sind die Train-Komp 1831 unterrichtet.

ort durch Proviant⸗F hrer derselben für di antwortlich und verpfli durch Schmiede und W gel sogleich und vollständig

Vorgeschriebene hrend des Transports agnieen durch die

Wird aber unterwegs

schehen, dieselben müssen a

Wird aber zum Mittags futter angehalten, und werden die Pferde aus- gespannt, so muß der Transport in einer Entfernung von 300 Schritt von dem Orie, abwärts von der Straße auffahren, und unter Aufsicht einer

Schildwache gestellt werden. Müssen zu einem Pulver—

nommen werden, so muß die Unter der Haltbarkeit,

oder Munitions⸗ t suchung diese als der sicheren Fortsch

Kommt der Transport in das bestimmte Nacht-Quartier, so wird der

Mehr als 5 Lagen Pulvertonnen, oder

3 Lagen Patronenfässer Die von der Ortsbehörde zu treffenden Anordnungen bestehen unter

uhrwesen⸗Kolonnen ; gute und brauchba

chtet,

hne Zwischenverd eck nscht über einande d andere Güter mit zu verladen, n Gegenständen bestehen dürfen, Raum abgeschlagen oder dasselbe

r gelagert werden.

die jedoch nicht aus leicht Feuer so muß für das Pulver ein be— auf die Mitfracht obenauf gela—

anderen darin, daß die Passage auf dem Fluß ganz frei gemacht und auf den am Ufer liegenden Schiffen oder am Die Brücken, durch welche die Pulverkähne r . damit nichts über dieselben passire oder sich darauf befinde, während die Kähne durchfahren und dergleichen mehr. )

Auch hier muß der Transport so lange in einer Entfernung von we—

Ufer selbst kein Feuer sein darf. fahren, müssen gesperrt werden,

die Tüchtigke agner genau abhelfen zu

Ob an demselben Einladungsplatze 4 oder mehrere Schiffe gleichzeitig

zu beobachtende V

besondere Instruction vom

aden sind, hat die absendende Behö er? adenden Pulvers und den sonst stat tfindenden Verhältnissen

; Jedem mit Pulver beladenen Fahrzeuge sind: bis 3 leere Pulvertonnen, einige Tonnenreifen,

1de nach der Men

ge des zu ver⸗ zu bestimmen. 1 bis 2 Pulvertragen, 1 Schlägel und Antrei⸗—

nigstens 500 Schritten vom Orte anhalten, bis die men, daß alle erforderlichen Anordnungen getroffen sind, und der Traus— Dessenungeachtet muß, wo es zu⸗ fer ein Unteroffizier oder Kommandirter dem Transport

Meldung zutückgekom⸗

port ohne Aufenthalt durchgehen kann.

lässig ist, auf jedem U

Transport Bauerwagen ge⸗

r Wagen, sowoh

affung der

Militair-Kommandant oder die betreffende, Orts⸗Behörde durch den voraus— gehenden Unteroffizier um sofortige Anweisung desjenigen wo die Wagen für die Nacht auffahren können. Geht dem ein Quartiermacher voraus, so ist dieser verpflichtet, Anträge bei der betreffenden Behörde zu machen, Eskorte bei der Ankunft des Trans

geschehen; sie müssen ferner nur mäßi verschiedenen, oft schlechten Seite auch um nöthigenfalls die gen vertheilen zu können, nißmäßiger Vorrath augenblickliche Aushülfe auf dem Marsch Verzbgerung der Ankunft des Pulvers

g beladen w nwege, die man öfters Last von einem od nächstdem darf b von leeren Wagen

Platzes ersucht, Transport aber die deshalb nöthigen und dem Offizier der ports von dem Geschehenen Anzeige zu

Der zur Aufstellung der Pul 500 Schritt von dem Orte ent sein, auch ist er wo möglich auf derjenigen wo hinaus der Transport seiner Ankunft den Ort passirt hat.

Des Nachts muß er nach P oder zwei Schildwachen b haben, daß Niemand sich den Fahrzeugen brennenden Pfeife oder Cigarre.

verwagen bestimmte Platz muß wenigstens r Straße abwärts gelegen Artes zu wählen, so daß derselbe schon bei

aßgabe der Zahl der W ewacht werden,

sernt und von de Seite des O

z Im Allgemeinen sind auch bei Pulver seine Reise fortsetzt,

im Vorigen vorgeschriebenen M auch für das Bilden von W schriften und können bei u Wagen unter Aussicht eines

aßregeln zi agengruppen die im §. 10 enth egleitungsmannsch Kommandirten

agen durch eine welche vorzüglich darauf zu sehen a nähere, am wenigsten mit einer Steht Gainison im Orte, so müssen die

nzureichenden B

ber, Filzschuhe und, Haardecken beizugeben, und gegen Regen mit einem guten Bretterdach versehen n j * Endlich ist jedes der beladenen Fahrzeuge mit einer schw

ß dasselbe zum Schutz eine Strecke voraus ge

hen, um sich zu überzeugen, daß diese Maßregeln ge— troffen sind.

e ohl in Betref ast um so sorgfäl

X.

arzen Flagge,

erden, theils wegen

esonders bei i

sendungen auf Landwagen die tbefolgen.

Hat man keine Leinwandpläne zum Bedecken der

Schildwachen von derselb

en genommen und von dem den Transport renden Offizier geh

örig instruirt werden, außerdem geschieht die von den Leuten des Begleitungs-Kommando's. Der Offizier desselben hat sich auch die erforderliche Ueb

sen Transporten in der Regel der anzudeuten, daß es ein Pulver-Tra benen schwarzen Flagge wenigstens für jeden einzelnen

zewachung

erzeugung zu

ende Zahl Flaggen

verschaffen, daß die Schildwachen ihre Pflicht erfüllen. nicht gleich zu beschaffen wäre.

Va dtese Transporte, wie erwähnt, auch abti die Aufmerksamkeit um so daß nichts verloren geht J. haffen, um sich die Last der Gegenstände auf den jeils desselben,

An dem Tage, wo der Transport an seinem B kommt, muß der Offizier sehr früh einen Untero dahin vorausschicken und dem Kommandanten Pulver empfangenden Behörde, dessen Ankun die erforderlichen Anstalten zu deffen Abl können, und derselbe daher sogleich nach den kann.

Die Abl

estimmungsorte an— ffizier oder Kemmandirten des Orts, so wie der das ft melden lassen, damit dieselben adung und Empfangnahn dem Abladungsplatz gebracht wer—

gesehen werden, vom Wagen heruntersch Verpackung und hintern Th lage), so wie ein dem Fuhrmai dem Wagen geladenen Sachen, und möglichst genaue Aufsicht

ie treffen und Befestigung

adung muß, wenn es angeht weshalb, wenn es die Umstände erlauben, der Transport am letzten Tage nur und bei guter Zeit an dem Bestimmur

Ist dies aber

„noch denselben Tag geschehen, die Reise so einzurichten ist, daß einen kleinen Marsch zu machen l ngsort ankommt.

nicht ausführbar und muß der Transport noch eine

sind die dagegen „Munitions- und Pulver-Transporte nitionswagen bestehen, können Dampfzuges auf der

ich wohl des Nachts geschehen, größer sein, und besonders darauf

auf welcher sich ein weißes P von 15 Fuß Höhe befindet, ‚. ; Größe und in solcher Höhe angebracht zu versehen, daß die Ladung mit Pulver schon in der Ferne erkannt werden kann. D t auch bei windstillem Wetter die volle Fläche zeigt, ist es nothwendig, die— selbe durch angemessene Mittel stets ausgespannt zu erhalten.

Sind Schleusen oder Schiffbrücken zu passiren, so muß ein Unteroffizier frühzeitig genug vorausgeschickt werden, um den meister mit Angabe der Zahl der Kähne und il der Ankunft des Pulver-Trans sogleich Anstalt treffen, daß weise durchgeschleust und geschifft werden.

Um den gefährzichen Transport in kürzester bringen, müssen gleichzeitig ss men kann, durchgeschleust werden; es ist aber nicht Privatgütern beladene Schiffe mit Pulvs

Besteht der Pulver-Transport nicht auf einmal durchgeschifft werden kann, bis die Reihe an sie kommt, in einer Entfernun von der Schleuse oder Schiffbrücke und die einzelnen P weit von einander entfernt anhalten.

Liegen vor der Schleuse oder die Pulverschiffe von jenen, bis ihr Di fernung und O ben worden ist,

von solcher

fahren muß, theils er dem anderen auf die übri— hnen ein verhält. nicht fehlen, um durch sie eine e zu haben, weil im Kriege eine oft sehr nachtheilige Folgen haben

Schleusen⸗ oder Strom— rer ungefähren Größe, von Dieser muß dann lten und vorzugs⸗

Damit diese Flagge aber

ports zu benachrichtigen. die Pulverkähne unaufgeh

Bei der Uebernahme der beladenen Schiffe gilt dasselbe, was bei Ver— Das Begleit⸗-Kommando,

Zeit durch die Schleuse zu ils die Schleuse aufneh⸗ gestatten, andere, mit erschiffen zugleich durchzuschleusen. so vielen Schiffen, so müssen die zurü

vorgeschrieben worden. jedes Fahrzeug 2 Mann erhalten kann, mäßig vertheilt; der Kommandoführer behält einen Unteroffizier bei und postirt einen zweiten auf das letzte Fahrzer

sendungen zu Lande .?

virl Pulverschiffe, on solcher Stärke,

daß derselbe bleibenden, ns 500 Schr

ulverschiffe eben so

zaften selbst vier

Die Begleitungs-Mannschaften haben mit der größten Aufmerksamkeit zu einer Gruppe vereinigt

Strenge zu wachen, daß auf den mit Pulver beladenen Fahrzeugen weder Feuer noch Licht angemacht, noch Taback geraucht wird. Da i dieser Beziehung große Vorsicht nöthig ist, so werden sewohl dem Schiffs⸗ volke als der militairischen Begleitung die Tabackspfeifen, Cigarren und ĩ T ffizier nimmt diese Gegenstände in seine Kajüte in sichern Verwahrsam, in einem irdenen Topfe c., und überzeugt sich sorgfältig, daß Nichts zurückbehalten wird. . a. Wenn die treidelnden Mannschaften, wie oft geschieht, in die mit Pulver beladenen Kähne aufgenommen werden müssen, so ist ganz besonders daran zu sehen, daß diese Leute nicht etwa die brennenden Pfeifen in die Tasche

3 Last, welches bei die—⸗ Fall sein wird, so bezeichnet man, um nsport ist, mit der im Vo den eisten und letzten Wage

Schiffbrücke andere Schiffe, Durchschiffen beginn ig anf die

in derselben Ent—

rigen angege— n, im Fall nicht vorhanden oder

Feuerzeuge nommen. n n, e vorhin n 3 . kante in und darf der Pulver-Tran Durchschleusen in Bewegung gesetzt werden, wenn Unteroffizier die Meldung eingeht, daß der Weg, bezüg des Feuers in den anlsegenden Schiffen und W

si * vm 5 y S r 8959S 2c. gesichert und von der Ortspol

rst dann zum tausgeschickten des Auslöschens

rauchens ei bewacht ist.

gar die Fuhrleute etwas erleichtern. E Schließen oberen n übergebenes genaues

treff

„welche aus normalmäßigen bei gehöriger Vorsicht auch vermittelst

Eisenbahn fortgeschafft werden.

Nacht au

fgeladen bleiben, so muß er do des Abladun

so viel als möglich in die Nähe

hörde hat sich hierzu sodaun die im vorigen

und mit Hülfe s Transports zu sorgen Beim Auf- und A hältnißmäßig gerin

gsplatzes gebracht werden, und sind Paragraphen gegebenen Vorschriften zu beobachten. 8 laden ist nach der Er Beim Abladen sind nicht nur allein die schon beim Aufladen ien, sondern überhaupt die bei den Pulver- mein bekannten Vorschriften zu beobachten. Außerdem müssen die Fonnen, che sie ins rein abgefegt und genau nac sie anderweitig schadhaft gleich herzustellen, oder da, w

lrbeiten gegebenen und zertrauten d zu weisen Oje Erfahrung

portwagen 2 Protzen

kommen, hgesehen werden, ob t geworden o es nöthig ist, das Pulver auszu—

149 gelehrt l moder Munition ausgenommen werden, Platz Construction vo gesicherter als auf erster

allem Stroh ꝛc. befreit, Bänder losgegangen o welches so schütten ist.

em untergebracht wer

der Mannkheg 4 is aοsi 4 Ie Nerla del Bahnbegmten sür die gesicherte Verla—⸗

stecken und damit die Pulverschiffe betreten. c chiffe des Abends 9 steten Pla

Eine gute des vordern Decke (Stroh— Verzeichniß der auf wovon sich derselbe selbst überzeugen muß n Maßregeln.

die Pfeifen ꝛc. Leute wieder vertheilt werden, sie Und zu ver⸗

Gelangt der Transport n, so hält derselbe in der Entfernung von schnittspunkte an und die Pulverschiffe schließen auf. rer verhält sich nun nach Vorschrift s geschlossen, nach Maßgabe der Anzahl Schiffe ganz weg: zur Ankunft des nächsten noch eine halbe (5) Stunde Zeit bleibt. Nähert sich der Transpoktt der Eisenbahn ter, ohne sie zu durchschneiden, so statt, sondern derseibe setzt seinen Annäherungsstrecke, unverweilt fort. Sind Koaksöfen wird, wie §. 16 vorgeschrieben, verfahren.

zu durch⸗ chritt vom * er Ko nmandof en Transport

setheilt, in Be⸗

ö eine Eisenba Wenn die

n eingerie

es §. 16 1

500 Schritt von einander

Dampfwag Oampslwage

wegung, wenn

sogleich benachrichtigt werden,

z jenem nähern.

findet weder

absendende betreffenden Eisenbahn-Direction in

oder muß deren Führer schwarzen Flagge,

am 1lfer befindet,

angelegten vorbej,

Hin kltet er n Anblick der

größerer Näl

ie militairische Hülfe

62 ö , auch nicht gerathen

bssenen Eisen daß die * J 112 28

Protzen ode

26 8, 8 ö einem bedeckten

en können.

angekommene Pulver nicht z nächsten Pul diese an einem luftigen Ort weitig verwahrt.

weiteren Versendung be— umgeschüttet,

aufgehangen

Räder der aufgeladenen; en durch vorgelegtes Kren jedoch nur, wenn es 2s Wiedereinsetzen derselb bend ist und Verlegenheiten h bahnwagen sind von alle leicht Feuer

ahrzeuge s

5 . wma oYrVworr . 3 zu hemmen;a die

stimmt ist, so Säcke herausgenommen und werden, ehe man sie ander

bahnbeamt durchaus beim Verlassen Wenn Pulver in kleinen Quantitäten erbeiführen kann. WV ülver in kleinen Quantitäten,

. 8. das Pulver zum benschießen und zu den Manövern ür

. ; 1 sjrzeugen das Futter, die Truppen versendet wird, so

fangenden Gegens

Unten Beihülfe der Eisen⸗ Deichseln dürfen herausgenommen werde

r Eisenbahn en unbedeckten Eisen—

W rIBSI .

e

d

entfernen

müssen dergleichen gleitet und mit Bezugnahme au übrigen Vorschriften analog befo

Transporte ebenfalls durch zuverlässige Kommandirte be—

deckten Güterwag 3 dieser Instruction auch die

1. en unterzubringen, wenn brandsichere Decke

n vorhanden sein sol

Jedem mit Munition beladenen Begleitungs-Kommando's zur auf offenem

lgt werden. Mea nr Feen *

0 re ; Begnssichtigu

b) Im Kriege. agen ein Eimer mit W Wagen fallende Funken sofort / Verminderung ladenen Eisenbahnwagen

Im Kriege kommt es sehr

; häufig vor, namentlic lunitions-Depots im

h zur Einrichtung von e, daß nicht

Rücken der Arm nur fertige Munition,

auch geschieht,

der enen er Pulverschiffe ver Gisenbahnen

C

8 114 ö . Munitie ns8⸗

Güterwagen

ckung

Eisenbahnwagen wird 1 Mann de zugetheilt

21119

* u 9

sondern auch loses aus Mangel deren Pro viant-⸗Fuhrwesen der vom Lande requirir

Pulver zu Lande transp ormalmäßig eingerichteten Munitions lonnen oder Frachtfuhrwerk b guerwagen bedienen und

ortirt werden muß, wozu man,

wagen, theils die theils sich aber

dersendungen

derselben

(65

demselben asser beigegeben, um eiwa auf den schen zu können.

der Gefahr müssen die mit Munitionswagen be— die hintersten Stellen im

wird die Fahrt in der vorigen Wenn ein Kahn des niedrigen Wasserstandes 6 erhalten. hütung der 3

W

a) auf Kähnen oder Flußschiffen.

. der Transport au dem zuwei ö j

zuweilen des Nachts geschehen muß. R derselben kann zwar nach S§. 2 Caution gestellt haben,

werden, diese hat sich

Bei diesen Transp stehenden Etappen Kom stens einen Tag vor

orten ist stets die Mitw

irkung der zu mandanten

dieser Zeit be— nachzusuchen.

müssen daher wenig-

; Schiffe, so wie die Belastung zuverlässigen Unternehmern, wenn diese nach Ermessen der absendenden' Behörde überlassen

aber, wenn der Schiffer nicht als

ge des Pulver⸗-Tr en durch ein als L on dem Durchgange des jeder derselben in seinem

ansports die auf der aufzettel vor⸗

ist und keine Eautio der Güte der Fahrzeuge und deren zur Zeit stattfindenden Wasserstand

Den Einladeplatz kann der

vorhandenen Etappen auszusendendes Duplikat de rts in Kenntniß gef Etappenbezirke die vorgeschrieben

n leisten kann, unter

ver⸗ Trans po etzt werden,

Schiffer wählen, derselbe

en Sicherheits- und Vorsichtsmaßregeln in beschaffen sein, daß die W das Ufer zu stellen, das E Raum zum Ausstellen des

handen ist.

Ausführung bringen lassen kann

Demnächst sind diese Etapp eines sicheren Aufbewahrungsort nition auf dem Marsche, bei e abgeladen werden muß, Nachtquartieren die Wa

assertiefe gestattet, die inladen bequem und

Beim Verladen der Kähne und Sch Unterlagen und Widerlagen eine feste

naß werde. Erhält der Kahn einen Leck, zorsichtsmaßregeln, den, trockenen Fleck am Ufer gebracht und, wenn sonst keine handen sind, es trocken und sicher unterzubringen geltücher gelegt, so lange die Ausbesserung des Kahns

Koömmandirt

.

Schiffe ist bestimmten Kähnen zi en Schwankungen am

Tonnen gesehen werden, ze Holzwiderlagen zu bewirken

Schiffsraums

anderen Hülfs

zuf ausgebreitete

zuverlässig bekannt alleiniger Verantwortlichkeit, von Ladungsfähigkeit mit Rücksicht auf den zu überzeugen.

ss B D 2 83 9 usbesserung mehrere die Höhe

3 . z w1An Beschädigung von l erung mehrer zesserer Kahn zur Auf

erlfß sindn 5 muß en webe lich 1nd, o mut entwe ö 9 bsi. Drts behörde ern nahme d Pulvers eschaf der aber e naäachste Vrtsbehb Ii 4646 . ; nahme des Pulvers angeschafft . ö. . . und auf Säulen, die gehbrig auf werden, ein abgelegenes unbewohntes Gebäude, t t

5 jedoch so estrs Balk muß jedoch o des festes Balkenlager angebracht,

Die Instandsetzung

hne möglichst nahe an

nahe am Ufer hinreichender nach 8. 4 in Tonnen verpackten Pulvers vor—

iffe ist den Pulvertonnen durch und gegen Nässe gesicherte Lage zu

einstweiligen Unterbringung des Pulse überlassen. des Kahns darf, wegen des gewöhn

Nähe des Pulvers vorgenommen werden. h 9

gelagert werden.

Jedem beladenen sind 2 tonnen, Tonnenreifen, kleine messingene und Haardecken mitzugeben.

; h 2 ö Sar azu nöthigen Feuers, nicht in der

Muß der Transport durch eine Festung oder offene Stadt, Betreff der Anmeldung desselben, wie bei den beobachten.

ndtransporten,

Sollten noch mehrere Güter außer nd