1852 / 221 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

laß, als ein herrenloses Gut, dem Fiskus wird

verabfolgt werden. Cönnern, den 12. Juni 1852. Königl. Kreis gerichts⸗Kommission.

Bekanntmachung. ie rel, Depositorium befinden sich folgende

beren Eigenthümer unbekannt sind; * Rthlr. f Sgr. 11 Pf. als ein Perzi⸗ piendum von 5 unbelannten Mitgliedern der Rnapendorfer Kohlengewerkschaft aus der Stiftsbaumeister Weineckschen Konkurssache aus der Schuldverschreibung vom 23. Juli 1808 und Cession des ,, Johann Gottlob Krause zu Merseburg, vom 21. Juli 18138. ; 155 Rthlr. 5 Sgr. 1 Pf. als ein Perzi⸗ piendum des Rauchwaarenhändlers Karl David Hohl zu Merseburg aus der Stifts— baumeister Weineckschen Konkurs masse. 87 Rtihlr. 25 Sgr. als ein Perzipiendum des Kaufmanns Neubert zu Naumburg resp. dessen Erben aus der gedachten Konkurs masse. 27 Rthlr. 12 Sgr. 11 Pf. als ein Perzi⸗ piendum der Wittwe des Stiftsbaumeisters Weineck, Marie Sophie Friedericke, geb. Neubert resp. deren Erben, bestehend in ci⸗ nem Theile ihrer Illatenforderung aus ge— dachter Konkursmasse. 17 Rthlr. 24 Sgr. 1 Pf. als ein Theil des Perzipiendums der im Hospital zu Leipzig verstorbenen Christiane Volpert aus jener Konkursmasse. 15 Rthlr. 23 Sgr. 8 Pf. als ein Perzi—- piendum des Einwohners Christian Wilhelm ö zu Balgstedt aus jener Konkurs⸗— ma 2 s) 10 Rthlr. 28 Sgr. Erbtheil des verstorbe⸗ nen Stellmachermeisters Burkhardt Schiele zu Warschau aus dem Nachlaß seiner Mut- ter, der Wittwe Eva Schiele zu Donndotf. Die unbekannten Eigenthümer dieser Massen tesp. deren Erben werden hiervon mit dem Be— merken in Kenntniß gesetzt, daß die vorbezeichne⸗— ten Gelder bei ferner unterbleibender Abforde⸗ rung aus der Depositalkasse nach Ablauf von Wochen zur allgemeinen Justiz⸗Offizianten⸗Witt⸗ wenkasse abgeliefert und bei derselben so lange aufbewahrt und für die gedachte Witt wenkasse genußt werden sollen, bis die Eigenthümer oder die Erben sich zu deren Empfangnehmung melden und gehörig legitimiren. Naumburg, ben 10. September 1852.

König liches Kreisgericht.

1237]

Die hiesige Königliche Artillerie⸗Weristatt hat 8 große, 4 kleine und 5 mittlere eichene Achsen, 80 Achsfutter und 200 Arme aus jüstern oder eichen, 1A eichene Sattelbäume, 100 eichene oder rüsterne Tragebäume, 45 3zöllige eichene, 300 3 3zöllige rüsterne, 25 3 zöllige, 150 Azöllige, 60 5zöllige à 12 Fuß lang, 15 5zöllige 2 16 Fuß lang, 70 57 zöllige, 5 6zöllige, 15 7zöllige, 25 7äözöllige, 37 13 z6llige eichene Bohlen, 50 große und 20 kleine eichene oder rüsterne Brackhoͤlzer,

kleine und 900 mittlere rüsterne Felgen, 1200 Fuß weißbüchene Kloben, 500 Fuß Azolli⸗ ges, 500 Fuß özölliges, 500 Fuß bzölliges elsen Rundholz, 50 birkene Deichselstangen und 2000 Stück roth oder weißbüchene, ahorn und rüsterne Zwiesel, im Wege der Submisfion zu beschaffen und wird hierzu ein Termin auf den 20. Oktober c., Vormittags 9 Uhr,

in unserm Geschäftszimmer, Hünergasse Nr. 323, anberaumt. Lieferungslustige für das Ganze sowohl, als für einzelne Theile, werden eingela— den: die Lieferungs bedingungen in den gewöhn— lichen Geschäftsstunden daselbst einzusehen (aus- wärtige Unternehmer können dieselben auf Ver— langen gegen Erstattung der Kopialien, abschrift= lich erhalten) und dann ihre schriftlichen versie⸗ gelten Gebote, mit dem Velmerl „Submisslon auf Nutzholz“ bis spätestens Morgens 8 Ühr am Tage des Termins, an uns einzureichen. Den Submittenten steht es frei, dem Termin in Person oder durch einen schrifilich Bevollmäch ng⸗ ten beizuwohnen. Sollten Besitzer geneigt sein unbeschlagene eichene oder rüsterne Blöcke von gesunder und sonst geeigneter Beschaffenheit zu liefern, aus denen sich obige eichene nud rüsterne

1312 Hölzer zurichten lassen, so sind wir nicht abge— neigt, auch hierauf Verbindungen anzulnüpfen.

Danzig, den 14. September 1852. Die Königliche Artillerie⸗Werkstatt.

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38. Königlich Preußische Ostbahn.

e, mmm, , A

Der Achs-Transport der Tssenbahn-Fracht⸗ und Eilgüter zwischen den Bahnhöfen der Ost— bahn Dirschau und Marienburg im Anschluß an die Bahnzüge bei genannten Orten soll im Wege öffentlicher Submission auf die Dauer von drei Jahren an den Mindestfordernden verge— ben werden.

Zu diesem Zwecke haben wir einen Submis— sionstermin

auf Freitag den 1. Oktober d. J., Mittags 12 Uhr, in unserem hiesigen Eentral— büreau angesetzt und veranlassen die hierauf Re— flektirenden, ihre desfallsigen Offerten versie— gelt und portofrei unter dem Rubro: „Sub— mission auf den Gütertransport zwischen Dirschau und Marienburg“ der unterzeichneten Direction bis zu gedachtem Termine einzusenden, an welchem sie in Gegenwart der etwa persönlich erschienenen Submittenten eröffnet werden sollen.

Die Submissions Bedingungen sind vorher jederzeit bei uns einzusehen und auf portofreie Requisitionen zu erhalten; als Submittenten werden indeß nur solche Bieter zugelassen, welche spätestens bis zu obigem Termine eine Caution von 1000 Rthlrn. in Staats- oder vom Staate garantirten Papieren bei der Hauptkasse der un— terzeichneten Direction einzahlen und Atteste von Behörden oder achtbaren Privatpersonen über ihre Zuverlässigkeit, Bemittelung und Erfahrung 'in Fuhr Unternehmungen beibringen.

Stettin, den 16. September 1852.

Königliche Eisenbahn Direction. C. Hoffmann. von Düring.

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Die Vorlesungen auf hiesiger Universität wer- den im bevorstehenden Winter-Halbjahr 1852/53 der festgesetzten Ferien⸗Ordnung und der Angabe im Lections Verzeichnisse gemäß sofort nach der öffentlichen Feier des Geburtsfestes St. Majestät des Königs

am 15. Oktober d. J.

und nach der mit derselben zu verbindenden öffentlichen Preisvertheilung beginnen.

Halle, den 10. September 1852. Der Prorektor der Königlichen vereinten Friedrichs

Universität. . 44.

Große Auction von Pferden, Wagen (1239 und Geschirren.

Sonnabend, den 25. September e., Vormittags 10 Uhr, werde ich in Magdeburg im Gasthofe „Zur Sonne“ vor dem Sudenburger Thore, wegen Beendigung mehrerer Fuhr-Enireprisen

34 Stück starke, kräftige, größtentheils junge

5 Jährige Arbeitspferde, worunter sich meh⸗

rere Paare egale befinden, 14 Stück größten—

theils fast neue Leiterwagen mit eisernen Achsen,

2 Kutschwagen, 1 offene Drosche, 30 Stück

Kumpt⸗ und Sielengeschirre, mehrere Paar

Sielengeschirre mit Neusilber-Beschlag, Ketten,

Schippen, Radehacken, Futterkasten ꝛc. meistbietend gegen baare Zahlung verkaufen.

Käsebier, Auctions ⸗Kommissarius.

1173 Ediktalladung. Bei dem Königlichen Appellationsgerichte zu Dresden haben: der Schneidermeister Johann Radeburg, der Handarbeiter Ruppendorf, der Hoftellerei⸗-Gehülfe Karl Friedrich Ferdi—= nand Deubner zu Dresden, und Johanne Henriette Gläser, geborene Wolf, in Dresden,

Ernst Vitt zu Karl Gottlob Holfert zu

nachdem ihre Ehegatten, nämlich: Johanne Chri⸗ stiane Friederike Vitt, geborne Krancher, Jo⸗ hanne Christiane Holfert, geborne Schütz, Jo- hanne Christiane Deubner, geborne Schone und Karl August Gläser, in dem auf den 11. August 1851 anberaumt gewesenen zweiten und, soviel ernannten Gläser anlangt, ersten Ediktal-Termine außengeblieben, um Fortstellung des Ediltal-⸗Prozesses nachgesucht. Es werden hierauf Johanne Christiane Friederike Vitt, Krancher, Johanne Christiane Holfert, geborne Schütt, Johanne Christiane Deubner, geborn; Schöne, und Karl August Gläser hierdurch geladen, den 1. November 1852 des Vomittags 10 Uhr in dem Königlichen Ap⸗ pellationsgerichte allhier persönlich zu erscheinen und, soviel die verehelichte Vitt, die verehelichte Holfert, die verehelichte Deubner anlangt, der Bekanntmachung eines Urthels, welches im Falle ihres Außenbleibens für bekannt gemacht erachtet werden wird, sich zu versehen, wagegen Karl August Gläser in dem vorstehend anbe— raumten Termine rechtmäßige Behinderung, wes— halb er im vorigen Termine nicht erschienen, an— zuzeigen und beizubringen hat, indem außerdem auf seiner Ehefrau Ansuchen ferner ergehen wird, was Recht ist. Dresden, den 265. August 1852. Königlich sächsisches Appellationsgericht. D. Meißner.

geborne

1236 Edikt alladung. Nachdem in dem hier anhängigen, zu dem Vermögen 1) des Handelsmanns Wilhelm Müller und 2) Julianen verw. Müller und Wilhelm Mül— lers als der Inhaber des hier unter der Firma Chr. Fr. Müllers Wwe. ct Sohn bestandenen Posamentierwaaren - Geschäfts entstandenen Kreditwesen anderweit mit Erlaß von Ediktalien zu verfahren gewesen ist, so wer— den die bekannten und unbekannten Gläubiger der Gemeinschuldner, überhaupt aber alle diese— nigen, welche aus irgend einem Rechtsgrunde einen Anspruch an dieselben zu haben glauben, hierdurch geladen, den 15. Februar 1853, welcher zum Liquidationstermin anberaumt wol— den ist, in Person oder durch gehörig legitimirte Bevollmächtigte bei Vermeidung des Ausschlusses von der Konkursmasse und bei Verlust der ihnen etwa zustehenden Rechtswohlthat der Wiederein— setzung in den vorigen Stand an hiesiger Stadt— gerichtsstelle zu erscheinen, ihre Forderungen an— zumelden und gehörig zu bescheinigen, darüber mit dem Konkursvertreter so wie nach Befinden des Vorrangs halber unter sich rechtlich zu ver— fahren, binnen 6 Wochen zu beschließen und den 5. April 1853 der Publication eines Präklusivbescheides, welcher Mittags 12 Uhr rücksichtlich der Außenbleibenden für publizirt erachtet werden wird, sich zu ge⸗ wärtigen, hiernächst aber den 16. April 1853 fernerweit legal an hiesiger Stadtgerichtsstelle zu erscheinen, die Güte zu pflegen und da möglich einen Vergleich zu treffen, wobei diejenigen, welcht außen bleiben, ingleichen diejenigen, welche sich wegen Annahme der gemachten Vergleichs vor— schläge nicht oder nicht bestimmt erklären, als in die Beschlüsse der Mehrzahl einwilligend werden geachtet werden; dafern aber ein Veigleich nicht zu Stande kommen sollte, den 26. April 1853, der Inrotulation der Akten, zum Verspruch, so wie den 23. Mai 1853, der Eröffnung eines Locations - Erkenntnisses, welches im Betreff der Außenbleibenden, Mittags 12 Uhr, sür publizirt erachtet werden wird, scch zu gewärtigen.« Auswärtige haben zur Behändigung etwaiger Verfügungen hier oder in der Nähe Bevollmäch— tigte zu bestellen. Buchholz, an 26. August 1852. Das Stabtgericht.

Redaction und Rendantur: Schwie ger.

Berlin, Drug und Verlag der Deckerschen Geheimen Ober- Hofbuch druckerei.

nem ent beträgt: Das 1e nag. für 4 Jahr ia allen Theilen der Ronarchie ohne in auf Preis Erhöhung. tt preuß. Adler-Zeitung) 1Rthlr. 17 Sgr. 6 Pf., 2 ganzen Monarchie: * 1èRthlr. 275 Sgr.

Königlich Preuszischer

w n , der Preußischen Zeitung, Ceipziger-

Alle Post-Anstalten des An- und Auslandes nehmen sestellungen an, für Gerlin die Expeditionen des Königl. Preuß. Staats - Anzeigers, Mauer- Straße Rr. 54., und

Straße tr. 14.

——

Anzeiger.

Berlin, Sonntag

den 19. September

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Kabinets-Ordre vom 29. Juli die Anstellung von Ausländern bei Königlich preußischen Marine.

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Auf Ihren gemeinschaftlichen Bericht vom 23. Juli d. J. will Ich hierdurch genehmigen, daß zur theilweisen Besetzung der untern Chargen in Meiner Kriegs-Marine, vom Deckoffizier abwärts, bis

auf Weiteres auch Ausländer, die sich jedoch im Besitz von Hei—

matsscheinen befinden müssen, auf ein- bis zweijährigen Probedienst angenommen werden dürfen, ohne daß dieselben nöthig haben, sich früher, als bei ihrem eventuellen definitiven Uebertritt in Mei- nen Dienst, die preußischen Unterthanenrechte zu erwerben. Ich!

überlasse hiernach Ihnen, dem Kriegs-Minister, das weitere Erfor— derliche anzuordnen. Sanssouci, den 29. Juli 1852. Friedrich Wilhelm. von Bonin. Für den Minister des Innern. von Manteuffel. An

J 8 * CG 120 8 142 2 die Minister des Innern und des Krieges.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

Dem emeritirten Superintendenten und Oberpfarrer Friedrich Emanuel Wilhelm Stibs, seither zu Märkisch-Friedland in

Westpreußen, jetzt zu Stargard in Pommern, den Rothen Adler—

Orden vierter Klasse zu verleihen.

1 7 September

Königliche Hoheit der Prinz Friedr ußen ist nach der Altmark abgereist.

Berlin, den 18.

Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.

Die Zusammenstellung der Längen, Anlagekosten

Transportmittel der im Königreich Preußen am

des Jahres 1851 in Betrieb befindlichen

nen, nebst den Ergebnissen des Betriebes

Jahre 1851 liegt als Beilage der heutigen Nummer dieses Blattes bei.

Dem Schlossermeister H. F. Eckert in Berlin ist unter dem

l5. September 1852 ein Patent

auf eine durch Zeichnung und Beschreibung nachgewiesene, in ihrer Zusammensetzung für neu und eigenthuͤmlich erkannte Ein— richtung zum Stellen der Sohle an Pflügen, ohne Jemand in Benutzung bekannter Theile zu hindern,

auf fünf Jahre, von jenem Tage an gerechnet, und für den Um— fang des preußischen Staats ertheilt worden.

Justiz⸗Meinisterium. Der Landgerichts⸗Referendarius Gottfried Gräff zu Trier

ist auf Grund der bestandenen dritten Prüfung zum Advokaten im

Bezirke des Königlichen Appellationsgerichtshofes zu Köln ernannt worden.

asd die Auslegung des Artikels 36 der zwischen der König—

C

Allgemeine Verfügung vom 9. Juli 1852 betreffend

lich preußischen und der Großherzoglich sächsischen Regierung getroffenen Uebereinkunft zur Beförde— rung der Rechtspflege vom 23. /29. März 1852 in Be— ziehung auf das Verfahren bei Ehrverletzungen. Allgemeine Verfügung vom 12. Januar 1852 (Königlich Preußischer Staats— Anzeiger Nr. 40 Seite 206).

Mit Bezug auf die zwischen der Königlich preußischen und der Großherzoglich sächsischen Regierung getroffene Uebereinkunft zur Beförderung der Rechtspflege vom 23.29. März 1852 (Gesetz⸗ Sammlung Seite 125 und Königlich Preußischer Staats⸗Anzeiger Nr 105 Seite 601) werden sämmtliche Gerichtsbehörden darauf aufmerksam gemacht, daß hinsichtlich der Ehrverletzungen, welche

von den Angehörigen des einen Staats im Gebiete des anbern verübt werden, nach denselben Grundsätzen zu verfahren ist, welche

in der allgemeinen Verfügung vom 12. Januar d. J. in Bezug

auf die zwischen der Königlich preußischen Und der Königlich saͤch=

sischen Regierung geschlossene Convention als maßgebend aufgestellt worden sind. Nachdem sich die Großherzoglich sächsische Regierung hiermit

einverstanden erklärt hat, ist von dem Großherzoglich fächsischen Appellationsgericht in Eisenach die nachfolgende Bekanntmachung

vom 3. Mai d. J. (a) an die dortigen Justizbehörden erlassen worden. Berlin, den 9. Juli 1852. Der Justiz-Minister Simons. An sämmtliche Gerichtsbehörden.

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Bekanntmachung. Während im Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach die njuriensachen ohne Ausnahme entweder im Wege des gewöhn— lichen Untersuchungsprozesses oder durch das besondere in den Ar— tikeln 370 bis 377 der Strafprozeß-Ordnung vorgeschriebene Unter— suchungsverfahren erledigt werden, mithin durchgängig als Unter— suchungssachen zu behandeln sind, werden im Königrelche Preußen nach den Bestimmungen des dortigen Strafgesetzbuchs und des Ein— führungsgesetzes vom 14. April 1851 im Untersuchungsverfahren nur verfolgt und bestraft: l) die im 8. 102 des Strafgesetzbuchs erwähnten Ehrverletzun gen gegen öffentliche Behörden und Beamte;

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2) die öffentliche oder schriftliche Beleidigung, so wie die Ver— leumdung gegen Privatpersonen (885. 152 bis 155), sofern die mit der öffentlichen Klage beauftragte Behörde die Sache von der ent sprechenden Bedeutung findet (Artikel XVI. des

gesetzes);

é Real-Injurie gegen Privatpersonen (88. 187 und 189 des Strafgesetzbuchs) unter denselben Voraussetzungen wie zu Nr. 9 ]

wogegen alle übrigen einfachen Injurien, welche unter die vor— stehenden Nummern, unter 1 3 nicht zu subsumiren sind (8. 343 des Strafgesetzbuchs), lediglich der Verfolgung im Civilprozesse unterliegen. Diese Verschiedenheit ist geeignet, bei von Angehörigen des einen Staats im Gebiete des andern verübten Injurlen hinsichtlich der Anwendung der in Nr. 14 des Regierungs-Blatts von diesem Jahre publizirten erneuerten Convention zwischen dem Königreich Preußen und dem Großherzogthum zur Beförderung der Rechte— pflege Zweifel zu veranlassen.

Cinführungs⸗