Ediktal⸗- Citation.
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Die unbekannten Erben und Erbeserben der am 2. März 1851 im Alter von 82 Jahren und mit Hinterlassung von circa 3009 Rthlr. Ver mögen hierselbst unverehelicht verstorbenen ehe— maligen Gouvernante Anna Maria. Dorothea Buchholz, namentlich deren Bruder, der frühere Militair-Arzt Buchholz, dessen Erben oder nächste werden hierdurch vorgeladen, sich innerhalb 9 Monaten, spätestens aber in dem vor dem Deputirten Herrn Kreisgerichts-Rath Stein—
Verwandte,
ll, . . den 6. Januar 1853, Vormittags 8 11 hr,
1320
in Rechnung stellt. Potsdam, den 6. September 1852. Königliche Regierung.
(1245 Bekanntmachung.
vorräthig zu beschaffen, theils auf weitere Bestel= lung zu fertigen. Wir bringen dies hierdurch mit dem Bemerken zur öffentlichen Kenntniß, daß die Ziegelei Verwaltung direkte Aufträge der fraglichen Art nach Möglichkeit zu befriedigen suchen wird, und für 1500 Fuß Röhren von 44 Zoll Weite den Betrag von 4 Rthlr. 15 Sgr. für weitere Röhren aber verhältnißmäßig mehr,
Abtheilung des Innern.
Es wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß
angesetzten Termine zur Führung ihrer Legitima— tion und Geltendmachung ihrer Ansprüche schrift— lich oder persönlich zu melden und weitere An—
weisung zu erwarten, widrigenfalls die Nachlaß— masse dem sich meldenden und legitimirenden Erben, beim Ausbleiben eines solchen aber dem sonst Berechtigten verabfolgt werden und der nach erfolgter Präklusion sich etwa erst meldende nähere oder gleich nahe Erbe alle seine Handlungen und Verfügungen anzuerkennen und zu übernehmen schuldig, von ihm weder Rechnungslegung noch Ersatz der gehobenen Nutzungen zu sordern be— rechtigt, sondern sich lediglich mit dem, was als— dann noch von der Erbschaft vorhanden wäre,
zu begnügen verbunden ist. Striegau, den 27. Februar 1852. Königliches Kreis-Gericht. Erste Abtheilung.
1992 Ediktal⸗Vorladung.
Ueber den Nachlaß der am 13. Oktober resp. 20. September 1848 zu Fordon verstorbenen
* 7
Kaufmann Meyer Lewin und Marge, geborene Simon⸗Jacobischen Eheleute ist am 17. Fe⸗ brugr c. der erbschaftliche Liquidations⸗ Prozeß
eröffnet worden.
Der Termin zur Anmeldung aller Ansprüche
steht am 18. November 1852, Vormittags 11Uhr, in unserem Instructionszimmer an.
Wer sich in diesem Termine nicht meldet, wird aller seiner etwaigen Vorrechte verlustig erklärt und mit seinen Forderungen nur an dasjenige, was nach Befriedigung der sich meldenden Gläu? biger von der Masse noch übrig bleiben follte,
verwiesen werden. Bromberg, den 5. Juni 1852. Königliches Kreisgericht. IJ. Abtheilung.
1127 Bekanntmachung. In das Höpothekenbuch sind auf das Folium des Bauergrundstücks Weide Nr. 8 aus dem Erb—
Rezeß vom 11. September 1811, Rubrica III.
Nr. 6 957 Rihlr. 45 Gr. 13175 Pf., und Ru—
brica III. Nr. 7 1980 Rthlr. 8 Sgr. 6 Pf.
mütterliche Erbtheile für die Kinder des Regle— rungs- Conducteur Karl Friedrich Demmler, die Geschwister Karl Wilhelm, Ferdinand Friedrich August Ludwig und Wilhelmine Luise Demmler, in Folge Verfügung vom 18. Januar 1812 ein- getragen.
Das Dokument über diese Forderung, welches noch auf 214 Rthlr. 23 Sgr. 5 Pf. Kapital und, 471 Rthlr. 24 Sgr. 8 Pf. Zinsen für die Wilhelmine Luise Demmler, verwittwete Lucht, wieder verehelichte Rehefeld validirt, ist verloren gegangen, und werden alle diejenigen, welche an dasselbe als Eigenthümer, Erben derselben, Cessio—⸗ narien, Pfand- oder sonstige Briefs-Inhaber An— sprüche haben, aufgefordert, ihre An sprüche späte⸗ stens in dem auf . .
den 42. November d. 9. an hiesiger Gerichtsstelle anberaumten Termine geltend zu machen, widrigenfalls sie mit denselben präkludirt werden, das aufgebotene Dokument amortisirt, und die Forderungen selbst, so weit sie getilgt sind, werden gelöscht werden.
Neuenburg, den 19. Juli 1852.
Königliche Kreis gerichts⸗Kemmission .
1244 Bekanntmachung.
Um die Einführung der Drainage zunächst zu fördern, haben wir die Verwaltung der König⸗ lichen Ziegelei bei Joachimsthal beauftragt, Drainröhren von 13 bis 3 Zoll Weite theils
pflegungs - Kostensatz
festgesetzt worden ist. Berlin, den 13. September 1852. Königliche Thierarzneischul-Direction.
11244] Bekannt m a ch un g.
gen gleich baare Bezahlung in
wozu Kauflustige hiermit einladet die General⸗Münz⸗-Direction
11201
5 79n
Die Anfertigung, Lieferung und Aufstellung ber eisernen Gitterträger nebst Querverbindungen und allem Zubehör zum Oberbau 1) der Hauptbrücke über den Frisching bei Kob—
belbude, 423 Fuß in den Trägern lang,
2) der Fluthbrücke über den Frisching daselbst,
975 Fuß in den Trägern lang,
3) der Brücke über den Morkgraben daselbst, 39 Fuß in den Trägern lang,
) der Brücke über den Festüngsgraben bei Königsberg, mit Ausschluß der Zugklappe, 135 Fuß in den Trägern lang,
welche sämmtlich spätestens den 1. Juni 1853 vollständig aufgestellt abgeliefert werden müssen, soll im Wege der öffentlichen Submission verge⸗ ben werden.
Die Lieferungs-Bedingungen werden von der unterzeichneten Direction auf portofreie Gesuche mitgetheilt werden.
Die Offerten sind portofrei und versiegelt mit der Aufschrift:
„Submission auf die Lieferung eiserner Brücken“ bis zum Submissions-Termine am Sonnabend den 25. September d. J., Mittags 12 uhr, der unterzeichneten Direction einzusenden, wo die— selben in Gegenwart der persönlich erschienenen Submittenten eröffnet werden sollen.
Später eingehende oder ven Bedingungen nicht entsprechende Offerten bleiben unberücksichtigt.
Bromberg, den 6. September 1852.
Königliche Direction der Ostbahn.
1212) Aachen-Mastrichter Eisenbahn. Der nachstehende Beschluß der gemeinschaft— lichen Direction der Aachen ⸗Mastrichter Eisen— bahn-Gesellschaft d. d. Mastricht, den 9. Sep⸗ tember 1852: Die Direction, in Erwägung, daß auf die statutenmäßig
gebracht, daß mit Genehmigung des Königlichen Ministeriums der geistllchen, Unterrichts? und
Medizinal- Angelegenheiten der Kur- und Ver— für die der Königlichen Thierarzneischule zur Kur übergebenen kranken Hunde und anderen kleinen Hausthiere, vom 16ten d. M. ab, auf 4 Silbergroschen pro Tag
12431
Donnerstag, den 23. September, Vormittags 9 Uhr, sollen in der Königlichen Haupt⸗Münze, Unterwasserstraße Nr. 2, mehrere Centner Kupfer— Vitriol, Eisendrehspäne, Schmelzeisen, vernichtete alte Stahlstempel und alte Feilen, rother und gelber Messing, verschiedenes Compositionsmetall, altes Zinkblech, zwei alte Probiröfen aus Eisen⸗ blech, ein alter hölzerner Wellbaum, so wie alte Fenster und Thuͤren an den Meistbietenden ge— preußischem Courant und sofortige Abholung verkauft werden,
Städtchen Tl zeendigung d Eisenbahn in wenigen Minuten Dresden erreichen kann, ist von jetzt an eines s aus- und Garten⸗Gru ehemals dem Herrn Professor rige, zu vermiethen, nach Befinden zu ver— kaufen.
publizirten Aufforderungen vom 24. Dezem. ber 1848 und 17. Februar 1849 resp. 21. Juli und 14. September 1854 die vierte resp. fünft Ratenzahlung auf die Actien Nr. 13,416 bis 13,460 inkl. nicht gele istet worden ist
beschließt auf den Grund des Artikelz 916
Statuts: „Die auf die vorgenannten Nummern bis dahin eingezahlten Raten werden hiermit als verfallen und die durch die bisherigen Ra— tenzahlungen, so wie durch die ursprüngliche Unterzeichnung dem Actionair gegebenen An. sprüche auf den Empfang von Aciien für vernichtet erklärt“,
wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Mastricht, den 10. September 1852. Die Direction der Aachen-Mastrichter Eisenbahn Gesellschaft.
Ediktal⸗Ladung. Zu dem Vermögen des hiesigen Kaufmann
Gustav Eduard Eilenstein (Firma: W. H. Eilen— stein) ist auf dessen Insolvenz-Anzeige der Kon— kurs-Prozeß eröffnet worden, und es werden dessen bekannte und unbekannte Gläubiger und üben haupt alle diejenigen, welche aus irgend einem Grunde Ansprüche an denselben zu machen haben, daher hiermit peremtorisch geladen, in dem auf
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anberaumten Liquidations-Termine persönlich oder durch gehörig legitimirte Bevollmächtigte an hie— siger Amtsstelle zu erscheinen und ihre Forderun— gen unter der Verwarnung, daß sie außerdem mit solchen von der Konkursmasse werden ausge⸗ schlossen und beziehentlich der Rechtswohlthat der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand füt verlustig werden erachtet werden, anzumelden und zu bescheinigen, mit dem bestellten Rechtsvertreter, so wie der Priorität halber unter sich, darüber verfahren, binnen 6 Wochen zu beschließen und sodann
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der Bekanntmachung eines Ausschließungs - Be scheids, welcher hinsichtlich der Außengebliebenen Mittags 12 Uhr für publizirt erachtet werden wird, gewärtig zu sein, demnächst
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M
1 zur Abhaltung eines Verhörs anderweit an hiesi ger Amtsstelle sich einzufinden und wo möglich einen Vergleich, wobei diejenigen, welche sich üben dessen Annahme nicht oder nicht bestimmt erklä— ren, für einwilligend in die Beschlüsse der Mehr zahl der Gläubiger werden erachtet werden, ab.
zuschließen, für den Fall aber, daß ein Vergleich nicht zu Stande kommt,
den 19. April 19853
der Inrotulation der Akten und endlich
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der Bekanntmachung eines Locations-Erkenntnisses, welches für die Außenbleibenden Mittags 12 Uhr für publizirt versehen.
erachtet werden wird, sich zu
Uebrigens haben auswärtige Gläubiger
Annahme künftiger Ladungen und sonst Bevoll— mächtigte an hiesigem Orte bei 5 Rthlr. zu bestellen.
Werdau, den 13. September 1852 Das Königliche Justizamt daselbst.
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In dem durch seine reizende Lage bekannter zarand, von welchem man nach er baldigst ins Werk zu setzenden t der schönsten ndstücke, das Schweizer gehö
Die Räumlichkeiten des Hauses und der Sei— bie
tengebäude sind vollständig restaurirt und bieten
auch für eine zahlreiche Familie bequeme Woh— nung. Im Seitengebäude befindet sich Pferde. stall und Wagenschuppen. Der an das Haus
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schriftliche Anfrage durch
Advokat Franz Adolf Schmidt
1 . ö . 23 B ) 83 in Dresden, innere pimaische Gasse Nr. 14, 1 Et
Redaction und Rendantur: Schwieger.
Berlin, Druck und Verlag der Deckerschen gieheimen Ober-Hofbuchdruckerei.
Beilage
— — —
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onnem ent beträgt: Pas 163 ö. für 6 Jahr allen Theilen der Monarchie ohne jn i * n gentunn E geiblatt (Dbreuß. er-Zeitung gn e n. 1kthlt. s7 Sar. G p in der ganzen RMonarchit: 1 Rkthlr. 275 Sgr.
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Alle Ppost- Anstalten des An- und Auslandes nehmen Sestellungen an, für 8erlin die Speditionen des Königl. Preuß. Staats Anzeigers, AM aner- Straße Nr. 5 4., uns der hreußischen Zeitung, Ceipziger Straße Rr. 14.
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—
MK 222. Berlin, Dienstag den 21. September
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—
1852.
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Potsdam, den 19. September 1852.
Se. Majestät der König sind zu den Uebungen der Sten
Division nach Frankfurt a. d. O. gereist.
Auf Ihren Bericht vom 12. August d. J. will Ich dem Grafen zu Stolberg-Roßla das Recht zur Chausseegeld-Erhebung auf der Chaussee von Roßla über Agnesdorf nach Schwiegerschwende nach dem für die Staats -Chausseen jedesmal geltenden Chausseegeld— Tarife einschließlich der in demselben enthaltenen Bestimmungen über die Befreiungen, so wie der sonstigen die Erhebung betreffen— Gegenwärtiger Erlaß ist durch die Gesetz-Sammlung zur öffentlichen Kenntniß zu bringen.
den zusätzlichen Vorschriften verleihen.
Putbus, den 21. August 1852. Friedrich Wilhelm. von der Heydt. von Bodelschwingh. An ö den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche und den Finanz-⸗Minister.
— ——
Arbeiten
Nachdem Ich durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage den Bau einer Chaussee von Alt ⸗-Schlage nach Reinfeld durch den Gutsbesitzer Oppenfeld genehmigt habe, bestimme Ich hierdurch,
erforderlichen Grundstücke und das
finden sollen.
.
Zugleich verleihe Ich dem Gutsbesitzer Oppenfeld das
Recht zur Erhebung des Chausseegeldes auf dieser Chaussee nach dem
für die Staats-Chausseen geltenden jedesmaligen Chausseegeld-Tarife, einschließlich der in demselben enthaltenen Bestimmungen über die Be⸗ freiungen, so wie der sonstigen die Erhebung betreffenden zusätz— lichen Vorschriften. Auch sollen die dem Chausseegeld-Tarife vom 29. Februar 1840 angehängten Bestimmungen wegen der Chaussee— Polizeivergehen für die in Rede stehende Straße Gültigkeit haben. Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesetz-Sammlung zur öffentlichen Kenntniß zu bringen. Putbus, den 23. August 1852.
Friedrich Wilhelm.
von der Heydt. von Bodelschwingh.
An den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten und den Finanz-Minister.
Berlin, den 20. September 1852. Se. Königliche Hoheit der Prinz Karl und Se. Königliche Hoheit der Prinz Albrecht von Preußen sind von hier nach Frankfurt a. d. O. abgereist.
Justiz⸗Ministerium.
Allgemeine Verfügung vom 24. Au gust 1852 — betref⸗
fend di amten der Staats⸗Anwaltschaft in ilso — nats rweit fend die von den Beamt ; portmittel gestellt und das Dienstfuhrwerk nicht mitgeführt und be⸗
Intersuchungssachen zu machenden Mittheilungen.
Allgemeine Verfügung vom 29. Juni 1851 (Königlich Preußischer Staats-
Anzeiger 1851 Nr. 5, Seite 17.)
Durch das Gesetz, betreffend die Abänderung mehrerer Bestim⸗
daß auf diese Straße das Expropriationsrecht für die zur Chaussce Recht zur Entnahme der Chaussee-Neubau- und Unterhaltungs-Materialien nach Maßgabe der für die Staats-Chausseen geltenden Bestimmungen Anwendung
Anwendung zu bringen.
Ausnahme zu gestatten.
Sammlung Seite 115 und Königlich Preußischer Staats⸗Anzeiger
Nr. 102, Seite 577) durch die zur Ausführung desselben erlassene
Allerhöchste Verordnung vom 18. Math d. J. (Königlich Preußischer
Staats-Anzeiger Nr. 137, Seite Sl) so wie durch den Aller-
häöchsten Erlaß, die Bestrafung der Militairpersonen wegen unter⸗
lassener An- und Abmeldung betreffend, vom 29. Mat v. 3
(Gesetz⸗Sammlung S. 442 und Königlich Preußischer Staats-
Anzeiger Nr. 163 Seite 981) sind in Ansehung derjenigen Mit-
theilungen, welche die Beamten der Staatsanwaltschaft in Unter⸗
suchungssachen mit Rücksicht auf die Militairverhältnisse zu machen haben, nachstehende Aenderungen der Verfügung vom
29. Juni 1851 nothwendig geworden:
1) Wenn gegen eine Person des Beurlaubtenstandes auf Zucht—
hausstrafe, auf Verlust der bürgerlichen Ehre oder auf zeitige Untersagung der Ausübung der Ehrenrechte rechtskräftig er⸗ kannt worden ist, so ist eine beglaubigte Abschrift des Urtheils⸗ tenors mitzutheilen.
2) Lautet das rechtskräftige Urtheil gegen eine Person des Beur— laubtenstandes auf zeitige Untersagung der Ausübung der Ehrenrechte für eine den Zeitraum von drei Jahren nicht übersteigende Dauer, so ist außerdem von dem Tage des An⸗
mungen in den Militair-Strafgesetzen vom 15. April d. J. (Gesetz⸗
tritts der Freiheitsstrafe Nachricht zu geben. 3) Die unter Nr. 4 der allgemeinen Verfügung vom 29. Juni 1851 enthaltene Bestimmüng fällt weg. Endlich wird dem Antrage des Herrn Kriegs-Ministers gemäß 4) bestimmt, daß die durch die Nr. 3b. der allgemeinen Verfü⸗ gung vom 29. Juni 1851 und durch Nr. 1 und 2 der ge— genwärtigen Verfügung vorgeschriebenen Mittheilungen nicht an die betreffende Brigade, sondern an das Landwehr— Batalllons-Kommando zu machen sind. Berlin, den 24. August 1852. Der Justiz⸗-Minister Simons. An die Beamten der Staatsanwaltschaft.
— — —
Ministerium des Innern. Erlaß vom 10. Juli 1852 — betreffend die Bewilli— gung von Fuhrkosten auf Dienstreisen in
befahrungs-Angelegenheiten. Auf den Bericht vom Zten d. M., die Bewilligung von Fuhr—
kosten bei Dienstreisen in Strombefahrungs-Angelegenheiten be⸗ treffend, erwiedern wir der Königlichen Regierung, daß die Aller⸗ höchste Verordnung vom 10. Juni 1848 das Verhältniß nicht be— rührt, für welches das Cirkular-Reskript vom 17. Januar 1837 (Annal. S. 13) ergangen ist, und daß der Inhalt dieses Reskripts der gedachten Verordnung nirgends entgegensteht. Dasselbe ist demnach in den betreffenden Fällen bis auf Weiteres ferner in ; Uebrigens liegt keine Veranlassung vor, in Ansehung der Reise-Zulagé der Regierungs-Bauräthe eine t Diese Reise⸗Zulage ist bewilligt, um für die Mehrkosten der Unterhaltung des Dienstfuhrwerks während der Reise eine Vergütung zu göwähren. Der Grund der Bewilligung fällt also fort, wenn von Staats wegen ein anderweitiges Trans— nutzt wird.
Berlin, den 10. Juli 1852.
Der Minister des Innern. von Westphalen.
Der Finanz-Minister. von Bodelschwingh.