1852 / 225 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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an hiesiger Gerichtsstelle vor ihre Eigenthums-Ansprüche d kludirt und die Deposita na Staats Schulden ⸗Til

Den persönli

Benennung

san vorgefundenen Depo⸗ siten

bei der im Jahre 1803 stattgehabten Revision der Depositorien beim Amte Eisleben, vorher Sangerhausen vorräthige Gelder zur An— schaffung einer neuen Feuerspritze Fouragegelder der stift— ständischen Deputation Fritzsche Konkurs-Masse

desgl. desgl.

Fuhrlohnsgelder von fran— zösischen alkordirten Fuh— ren

Goedfried Erbegelder

Goldammer Konkursmasse

das Hebammenwesen im Amte Lützen betreffend Hilke'sches Depositum

Cautionszinsen, so nicht abgehoben worden

an dergl.

Kuhfrohngelder

in causa Lebien (Kotzer Konkurs⸗Masse)

in causa Lebien u. Purtzien (Kotzer Konkurs ⸗Masse) Lieske'sches Depositum

Ottilio'sches Depositum

Preßler und Falkenberg Depositum, Dienstfuh⸗ ren betreffend Rationsgelder vom Stadt⸗ rath zu Lützen Refraichissements⸗ Gelder der stiftständischen De⸗ putation

Rosenberg Depositum

Schmidt Nachlaßmasse

von Venediger Konkurs Masse desgl.

Gelösete Gelder für vom Amte Lützen verkauftes Vieh

Name

des Depositen⸗

1332

Scheins

voller Betrag des Depositi

[78t] Oeffentliches Aufgebot.

Auf den Antrag ihrer Kuratoren werden die unbekannten Erben und Erbnehmer der nachste⸗

der Behörde, von welcher das Deposito⸗ rium eingelie⸗ fert worden

in Datum

Amt Eisleben

Amt Lützen

do.

Amt Torgau

do. Amt Lützen Kammerguts— gericht Elster⸗

werda Amt Lieben⸗

werda Amt Lützen Amt Eisleben General⸗ Acciseinnahme zu Artern desgl. zu Grä— fenhainchen

tenberg Amt Lützen

do. Amt Torgau Amt Eisleben

Amt Torgau

Amt Lützen do. Amt Mühl— berg Amt Merse—

burg Amt Zörbig

do.

Amt Lützen

gegangen ist. In Gemäßheit des §. 171 e. der diet unbekannten Eigenthümer dieser

deren Vertretung nach Art. XII. Nr. 18 der Convention vom

Allgemeinen Gerichts-Ordnung Theil J. Titel 51 fordern wir Depoösita auf, in dem auf

1067

do. 165

1140 13. Januar

134 19. Januar

169 23. Januar

Amt Anneburg 19.

12. Mam 1805

do.

b. Juni 1789 23. Mai 1794 2. Novbr. 1825 31. Dezbr.

/ 1825

31. April 1779

7. Novbr.

1806 31. Dezbr.

1825

1806

1815

1815

desgl. zu Wit⸗ 102 16. Januar 162

815 1 14. Novbr. 1788

1806 2. Novbr.

1810

31. Hrzhr. 1825

1. August 1825

3. Jun

den 17. Februar 1853, Vormittags 10 Uhr,

aran gelten ch §. 12 de gungs⸗Kasse zuge

Königliches Kreisgericht.

Bodenstei

Herm Appellationsgerichts-Referendarius Brand anberaumten Termine nd zu machen und nachzuweisen, widrigenfalls sie damit prä— t Allerhöchsten Kabinets⸗Ordre vom 2. November 1822 der 86-9 sprochen werden soll. .

ch zu erscheinen Behinderten werden die hiesigen Rechts-Anwalte Wagner, Grum⸗ bach and Weße! als Manxatgrien vorgeschlagen und ist schlichlich zu bemerken, daß das unterzeich⸗ nete Kreisgericht mit dem Aufgebot der aus dem Erfurter Ftegierüngs. Vezirke herrührenden Deposita durch 3 Rescript des Königlichen Appeliationsgerichtes zu Raumburg vom 25. Mate beauftragt

orden ist. ; ö Merseburg, den 31. August 1852.

Abtheilung. n.

Berlin

Conven⸗ ö. tions⸗Geld Kassen⸗

28. August 1819 auf Preußen uͤber=

henden Personen: 1) des zu Pesen am 8. Januar 1851 ver Lehreis Michael Mazierski; Nachlaß 13 Thlr. 11 Sgr. 2 Pf; . der zu Owinsk, Posener Kreises, am 24. No. vember 1846 verst. Wittwe Johanna Su⸗ sanna Timm; Nachlaß 99 Thlr. 4 Sgr 6 Pf. baar und 193 Thlr. 20 Sgr. un. sichere Activa; des zu Jankendorff bei Preuß. Holland geb und am 6. Oktober 1846 in Posen verst Kalkulaturgehülfen bei der Königlichen Ge— neral-Kfommission Wilhelm Zaborow 5k i; Nachlaß ungefähr 38 Thlr.; der angeblich in Krotoschin geb. und am 6. August 1849 in Posen Herst. unverehe⸗ lichten Charlotte Junock; Nachlaß un— gefähr 6 Thlr.; der am 5. April 1787 geb., durch das Er— kenntniß des vormaligen Landgerichts zu Posen vom 7. Juni 1832 für tobt erklärten unverehelichten Agnes Zatwardzinska aus Posen; Nachlaß 63 Thlr. 5 Sgr. 8 Pf.; des am 26. Oktober 1845 in Posen verst. Töpfermeister Franz Robert; Nachlaß 15 Thlr. 22 Sgr. 5 Pf.; der am 1. Dezember 1814 in Posen verst. Theodora, verehelicht gewesenen Po⸗ leys ka, geb. Arab ska; Nachlaß 96 Thlr.; des am 14. August 1840 im Zuchthause zu Rawiez verst. Nich ael Miele arek alias Gielniak aus Zegrze, Posener Kreises:; des am 19. September 1849 im Militair— Lazareth zu Posen verst. Füsilier der Iüten Compagnie 5ten Infanterie Regiments, Alexander Nag orski, auch Na görnv, in der Gegend von Eyk geboren; Nachlaß t Thir. 4 Sgr. 1 Pf; werden hierdurch aufgefordert, sich vor ode testens in dem am 6. April 1853, Vormittags 11 Uhr, vor dem Herrn KreisgerichtsNath Neumann in unserem Instructionszimmer anstehenden Ter— mine entweder schriftlich oder persönlich zu mel⸗ den und daselbst weitere Anweisung zu gewärti—Q gen, widrigenfalls sie präkludirt und der Nachlaß den sich meldenden Erben oder in Ermangelung solcher dem Fislus zugesprochen und zur freien Verwaltung verabfolgt werden wird. Posen, den 20. Mai 1852. Königliches Kreisgericht. IJ. Abtheilung für Civilsachen.

incl.

Gold billets thl. sgr.

11202 Nutzholz⸗Lieferung.

Es soll die Lieferung von circa

3 kleinen eichenen Achsen, 4 . . ö birkenen Hebebäumen, 60 birkenen Richtbäumen,

74 zölligen eichenen Bohlen,

37zölligen = 103361igen kiefernen 154 z6lligen = = 6990 laufende Fuß 1z36ligen kiefernen Brettern, 36 5 zölliges kiefernes Kreuzholz, 50 kleinen rüsternen Naben, 100 Leiterstangen, auf dem Wege der öffentlichen Submission ver— dungen werden.

Hierzu haben wir einen Termin auf den

16. Oktober c., Vormittags 9 Uhr, in unserm Geschäftslokale, Bischofhofe, anbe⸗ raumt und fordern lieferungslustige und kautions— fähige Unternehmer auf, die näheren Bedingungen daselbst einzusehen und ihre Gebote versiegelt mit der Aufschrift „Submission zur Lieferung von Nutzhölzern“ bis zum angefuͤhrten Termine ab— zugeben. .

Die Submittenten können dem Termine beir wohnen, mündliche Abgebote finden aber nicht statt. Neisse, den 9. September 1852.

Königliche Verwaltung der Artillerie ⸗Werkstatt. Redaction und Rendantur: Schwieger.

„Drud und Verlag der Deckerschen Geheimen Ober-Hofbuchdruckeref.

ement beträgt: ** 8 8 ,, ,, Königli auen Theilen der Nonarchie ohne . . 2 Zeitung) 2

. reuß. er- ? ; git gern . 17 Sgr. 6 pf. 3 in n der ganzen Monarchie: 1

Rthlr. 2735 Sgr. n

Prensischer

? 9 *

Alle Post-Anstalten des An- und Auslandes nehmen gestellungen an, für Serlin die Expeditionen des Königl. Preuß. Staats Anzeigers, Mauer- straße Ur. 5 4., unz dtr Preußischen Zeitung, Ceipziger - Straße Ur. 14.

Berlin, Freitag den 24. September

1852.

Es wird ergebenst gebeten, die Abonnements-Bestellungen auf den Königlich Preußischen Staats ⸗-Anzeiger für

das mit dem 1. Oktober c. beginnende

1 .

Quartal gefälligst zusendung keine Unterbrechung erleide und die Stärke der Auflage gleich danach bestimmt werden könne“

rechtzeitig so bewirken zu wollen, daß die regelmäßige

Der Pränumerations⸗-Preis beträgt vierteljährlich: auf den Königlich Preußischen Staats-Anzeiger allein (ohne die Preußische

IAdler⸗] Zeitung) für die ganze Monarchie. ..... in Verbindung mit der Preußischen Zeitung für Berlin ......

Bestellungen für Berlin nehmen die Exp jedoch nur die Post-Aemter entgegen.

8 9 9 * 8 9 9

42

1 Rthlr. 89 f. E Rthlr. Sgr. G Pf.

Leipziger⸗Straße Nr. 14, außerhalb

Vollständige Exemplare des Königlich Preußischen Staats-⸗Anzeigers können, und zwar:

vom 1. Juli 1851 ab bis dahin 1852 und vom 1. Juli d. J. ab

für den Abo nnements-Preis von 20 Sgr. quartaliter

do. 5 Sgr. do.

auf dem vorstehend angegebenen Wege nachgeliefert werden.

J

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

Dem bei der Gesandtschaft in Konstantinopel angestellten Kanzler Testa, den Rothen-Orden dritter Klasse mit der Schleife; ß wie dem Müllergesellen Karl Bernhard Michaelis zu Kopnitz im Kreise Bomst, die Rettungs-Medaille am Bande zu verleihen;

Den Landgerichts-Rath Beckers zu Düsseldorf zum ständigen

Kammer-Präsidenten bei dem dortigen Landgerichte; und . . hte;

Den bisherigen Kreisgerichts-Direktor Völsch zu Lyck zum

Rath bei dem Appellationsgerichte zu Insterburg zu ernennen.

Berlin, den 23. September 1852.

Se. Königliche Hoheit der Prinz Albrecht von P reußen

ist von Frankfurt a. d. O. zurückgekehrt und nach Dresden wieder

abgereist.

Ministerium für Handel, Gewerbe und 6ffentliche Arbeiten. Derfügung vom 16. September 1852 betreffend die

Nachsendung der Zeitungen für die im Felde stehenden truppen, so wie für aktive Militairs und Militair?

Damte, welche ihren Wohnort gewechselt haben, ohne

Ueberweisungs-Gebühr.

Nach 8. 24 der Zusammenstellung der Bestimmungen über den Preußischen Post-Tarif soll für die Nachsendung der Zeitun— En für die im Felde stehenden Truppen, so wie für aktive Nilitairs und Militair-Beamte, welche ihren Wohnort gewechselt haben, keine Ueberweisungs-Gebühr erhoben werden.

Diese Bestimmung, welcher nach dem von der Königlichen Ober⸗ post⸗ Direction untern Zten“ d. M eingereichten Berichte des Zei⸗ lungs-Comtoirs vom 19ten v. M. ne verschiedene Auslegung gegeben wird, ist genau nach ihrem Wortlaute aufzufassen.

Die Abwesenheit vom Wohnorte während der Theilnahme am Nanöver kann nicht als ein Wechsel des Wohnorts angesehen erden. Ein solcher tritt vielmehr nur ein bei wirklicher Versetzung. ks ist daher für“ die Nachsendung der Zeitungen an Milltairs, delche nur temporär von ihrem Wohnorte entfernt sind, insofern e nicht im Felde stehen, die Ueberweisungsgebühr zu erheben.

Die Königliche Ober-Post-Direction wird veranlaßt, das Zei⸗ tungs-⸗Comtoir hiernach anzuweisen. Berlin, den 16. September 1852. General ⸗Post⸗Amt. An die Ober-Post-Direction zu N.

Verfügung vom 16. September 1852 nach welchen den Korrespondenten unbenommen ist, Schriften⸗ Sendungen in Briefform mit der Briefpost oder Paketform mit der Fahrpost zu versenden.

Der Königlichen Ober-Post- Direction gereicht auf den Bericht vom 17. v. M. zum Bescheide, daß es einem jeden Korrespondenten unbenommen blelbt, seine Schriften⸗-Sendungen entweder in Brief⸗ form verpackt mit der Briefpost zu versenden, oder dieselben in Paketform verpackt, resp. mit einer Werths-Declaration versehen, zur Beförderung mit der Fahrpost zu bestimmen, insofern bei der letzte⸗ ren Verpackungsweise nicht zugleich eine Verletzung der Bestimmung im §. 35 Nr. 3 des Gesetzes über das Postwesen vom 5. Juni é. (Staats-Anzeiger Nr. 114 S. S5) stattfinbet, wonach Briefe oder andere Gegenstände, für welche ein höheres Porto zu entrichten ist, unter andere Sachen, welche nach einer geringeren Taxe befördert werden, nicht verpackt werden dürfen.

Es kann daher nicht als eine Verleitung zu Post-Contraven— tionen angesehen werden, daß das Büreau der Gothaer Lebens⸗ Versicherungsbank in dem von der Königlichen Ober-Post-Direction abschriftlich eingereichten Schreiben vom 26. Juli c. die Agenten der Bank angewiesen hat, die Schriften⸗Sendungen an die Bank, welche das Gewicht von 2 Loth überschreiten, entweder in Paket⸗ form verpackt, oder mit einer Werths-Angabe versehen, zur Post zu geben.

Die Post-Anstalten haben jedoch die Sendungen zwischen der Gothaer Lebens -Versicherungsbank und ihren Agenten einer stren— gen Kontrolle zu unterwerfen und darauf zu halten, daß bei diesen Sendungen nicht eine Umgehung der allegirten gesetzlichen Bestim— mung stattfinde.

Daß für dergleichen Sendungen, wenn nach der äußeren Be⸗ schaffenheit derselben zu vermuthen ist, daß sie Schriften enthalten, stets das tarifmäßige Porto nach der Schriften⸗Taxe zu erheben ist, kann nicht zweifelhaft sein.