1852 / 236 p. 3 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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unterm 24. März 1846 bewilligte Portofreiheit für die von ihm an

Staats-Behörden abgesandten und von Letzteren an ihn eingehen—

den Subscriptions-Listen auf das von demselben herausgegebene

Repertorium der Gesetz-⸗Sammlung wird hierdurch aufgehoben. Berlin, den 29. September 1852.

Der Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.

re nn t m g cn ng. Post⸗-Dampfschiff⸗Verbindung zwischen 14 Kronstadt (St. Petersburg). Die Post-Dampfschiffe „Preußischer Adler“ und „Wladimir“ werden bei ihren Fahrten von Stettin nach Kronstadt (St. Peters burg) wegen des früheren Eintretens der Dunkelheit von Sonn— abend den 2. Oktober c. ab aus Stettin schon um 12 Uhr Mit— tags abgefertigt werden, worauf die Reisenden nach St. Peters— burg, welche die genannten Schiffe benutzen wollen, aufmerksam ge— macht werden. Berlin, den 30. September 1852. General ⸗Post⸗Amt. Schmückert.

Stettin und

Verfügung vom 30. September 1852 betreffend die

Bezeichnung der Prüfung s-Aufgaben der Post-Assi—

stenten in Beziehung auf die Verstattung zum zweiten (höheren) Examen.

Die Bezeichnung einer Arbeit, als: „im Ganzen gut“, ist, wie der Königlichen Ober-Post-Direction auf den Bericht vom 18. d. M. erbͤffnet wird, nicht mit der Bezeichnung: „gut“, son— dern nur mit der Bezeichnung: „genügend“, gleichbedeutend. E Post-Ussistent, dessen Leistungen bei der ersten Prüfung theils als:

„gut“, theils als: „im Ganzen gut“, bezeichnet worden sind, gehört

mithin nicht zu den Beamten, welche nach der Verfügung vom 18. Juli 1851 (Staats⸗Anzeiger 1851 Nr. 28 Seite 139) zum zweiten Examen verstattet werden dürfen.

Berlin, den 30. September 1852.

7 J * ö Amt.

General ⸗Po st

An

die Ober⸗Post⸗Direction zu R.

Verfügung vom 30. September 1852 betreffend den Verschluß der aus Preußen nach den Niederlanden zu versendenden rekommandirten Briefe.

Auf den Bericht vom 16ten d. M. wird der Königlichen Ober— Post⸗Direction eröffnet, daß hinsichtlich des Verschlusses der aus Preußen nach den Niederlanden zu versendenden dirten Briefe lediglich die Bestimmung im s. 10 der

Uebereinkunft wegen Ausführung des preußisch- nieberländischen zufolge

Postvertrages vom 26. Januar 1851 maßgebend ist, deren die zwischen den beiderseitigen Post-Anstalten zur Auswechse—

lung kommenden rekommandirten Briefe, resp. nach den in beiden

Staaten bestehenden Vorschriften in der Art verschlossen sein müssen, daß ohne Verletzung des Verschlusses eine Kenntnißnahme oder Spoliirung des Inhalts nicht möglich ist.

Niederlanden mit fünf Siegeln versehen seien. wird aber sorgsam darauf zu achten sein, daß die letzterwähnten

Briefe so sicher und halibar verschlossen seien, wie es die oben an⸗

geführte Bestimmung verlangt. Die in der Verordnung vom 29. September 1849 enthaltene Bestimmung über den Verschluß der rekommandirten Briefe ist, so

weit sie die velommandirten Briefe nach den Riederlanden betrifft,

durch den Abschluß des neuen Postvertrages mit dem Königreich der Niederlande vom 26. Januar 1851 aufgehoben worden.

Berlin, den 30. September 1852. General⸗Post Amt.

An die Ober⸗Post⸗Direction in N.

Ein

rekomman⸗

Da nun diesseits für den Verkehr im Inlande nicht vorgeschrieben ist, daß rekomman⸗ dirte Briefe mit fünf Siegeln verschlossen sein müssen, so ist es uch nicht nothwendig, daß die rekemmandirten Briefe nach den In jedem Falle,

Verfügung vom 2. Oktober 1852 betreffend das

Verfahren bei Annahme von Paketen und Geldern

aus dem Orte an solche ländliche Korrespondenten, welche ihre Postsachen abholen lassen.

Der Königlichen Ober- Post-Direction wird auf den Bericht vom 23sten v. M. Folgendes eröffnet:

Nach §. 19 des Reglements werden an Orten, wo eine Stadt— post⸗Einrichtung nicht besteht, nur undeklarirte Briefe zur Bestellung im Orte angenommen. Die Abholung von der Post ist der Bestellung im Orte gleich zu achten.

Zur Abholung von der Post⸗Anstalt des Orts dürfen daher Briefe mit Geld oder Paketen aus dem Orte nicht angenommen werden. Verlangt dagegen der Aufgeber durch Vermerk auf der Adresse die Bestellung durch den Land-Briefträger, so kann die Annahme für Orte des Landbestellbezirkes erfolgen, die Bestellung ist aber sodann immer durch den Land-Briefträger zu bewirken.

Werden Sendungen der gedachten Art an Korrespondenten zur Post geliefert, welche in dem Bestellbezirke einer anderen Post— Anstalt wohnen, so hat die Bestellung durch die letztere zu erfolgen

und sind ihr die Sendungen ohne Rücksicht darauf, von wo die

Adressaten ihre Postsachen abholen lassen, wie gewöhnliche Sendun— gen zuzuspediren. Berlin, den 2. Oktober 1852. General⸗Post⸗Amt.

An die Ober-Post-Direction in N.

. 46 V 1852

Verfügung vom 3. Oktober betreffend die Dampfschiff⸗-Verbindungen mit Kopenhagen.

Die Post-Dampfschiff⸗Verbindungen mit Kopenhagen werden gegenwärtig in folgender Weise unterhalten:

a) zwischen Stettin und Kopenhagen:

aus Stettin Freitag Mittags, aus Kopenhagen Dienstag Nachmittags;

b) zwischen Wismar und Kopenhagen:

aus Wismar Mittwoch Nachmittags 4 Uhr, aus Kopenhagen Sonnabend Nachmittags;

c) zwischen Lübeck und Kopenhagen:

aus Lübeck Dienstag Nachmittags 2 Uhr, aus Kopenhagen Sonntag Nachmittags 2 Uhr;

d) zwischen Kiel und Kopenhagen:

aus Kiel Donneistag und Sonntag Nachmittags 3 Uhr, aus Kopenhagen Montag und Donnerstag Nachmittags L Uhr.

Die Post-Anstalten haben bei Spedition der Brief- und Fahr post-Sendungen nach und über Kopenhagen diese Verbindungen zu beachten.

Berlin, den 3. Oktober 1852.

General⸗Post⸗Amt

Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal⸗Angelegenheiten.

Der praktische Arzt, Operateur und Geburtshelfer Dr. Haacke zu Frankfurt a. d. O. ist zum Kreis-Physikus des Kreises Lebus, mit Anweisung seines Wohnsitzes in Frankfurt a. d. O., ernannt;

Die Berufung des früheren Subrektors Karl Adolpl Schubert als ordentlicher Lehrer an dem Gymnasium zu An—

Heinrich W

amts, Dr. Heinrich vom Kolke, als Lehrer an der höl Bürgerschule zu Aachen bestätigt; so wie

Der bisherige Seminarlehrer Richter in Alt-Döbern zum Lehrer und Waisenhaus-Vorsteher an dem Königlichen Schullehrer— Seminar und Waisenhause in Neuzelle ernannt worden.

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Abgereist: Der General⸗-Major und Kommandant von Bres lau, von Aschoff, nach Erfurt.

Der General-Major und Remonte-Inspecteur, Freiherr Dobeneck, nach Ragnit.

1 von

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Königliche Schanswiele. —ᷓ

Donnerstag, 7. Oktober. Im Opernhause. (169ste Schau— spielhaus⸗ Abonnements Vorstellung.) Othello, der Mohr von Venedig. Trauerspiel in 5 Abtheilungen, von Shakespeare, über⸗ sezt von H. Voß. Herr Dessoir: . Preise: Fremden⸗Loge 2 Rthlr. c.

Freitag, 8. Oktober, Im Opernhause. (147ste Vorstellung.) Fidelio. Oper in 2 Abtheilungen, Musik von L. van Beethoven. Kleine Preise; Fremden -Loge 2 Rthlr. 30.

In Potsdam. Mit Allerhöchster Genehmigung, zum Benesiz 6. Sängers Herrn Wolff: Der Kaufmann von Benedig, Schauspiel in 5 Abtheilungen, von Shakespeare, übersetzt von A. W. Schlegel. fang b Uhr. sa gets zu dieser Vorstellung sind in der Kastellans-Wohnung n Schauspielhause zu Potsdam zu folgenden Preisen zu haben: Erster Ballon und erste Rang-Loge 25 Sgr. Parquet und Par⸗ quet⸗Loge 20 Sgr. Zweite Rang-Loge 10 Sgr. Parterre 10 Sgr. Amphitheater 5 Sgr.

(Frau Hoppe: Desdemona.

An

ntlicher Wechsel-, Fonds- Und Geld- (ours

der Berliner Känrse vom G. Ol'etohbhenr 1852.

——

VF egchsel - Cord rse vom 5. Oktober 1852.

Preuss. Courant.

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250 FI dito 250 FI. do . .... 500 Mi.

12. 300 Fr. 150 PFI. 150 FI. 100 Thlr.

Kurz.

2 Mt. 1423 Kurz. 152 151

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2 ; 38 Gem. vom 6. Oktober 1852. g

Brief. Geld.

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Frei wi lige Lnleihe ... k Staats-Anleihe von 1856...

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Staats- Schuld-Scheine. J

Prämiensch. der Seehandl. à St. 50 Thlr.“ Kur- und Neumärk. Schuldverschreibung. Berliner Stadt- bligationen.

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Schlesische .. . Schuldverschr. d. Eichsf. Tilg. -C. Preussische Bank-Antheil-Scheine.

Friedrichsd' or K k 54 Lndere Goldmünzen à 5 Thlr. . . . . . .

Hisenhanßsm - AGCtiern vom 6. Oktober 1852. Lachen - Düsseldorfer. . Bergis. h- Märkische. . . .. dito Prioritãäts dito dito zerlin- Anhalter Lit. A. u

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Brief. Geld.

Bręeslau-Schweidnita- Freiburger Cöln- Mindener. . dito Prioritãts - Obligat. 29 * dito dito . Dũsseldors- Elberfelder dito Prioritãâts dito Prioritäts- .. Magdeburg Halberstädter .. Magdeburg-Wittenberge dito Prioritãts- dito dito

Prioritäts-. Prioritäts- . dito Prioritäts- III. Serie dito IV. Serie Nie derschless 1 . kis che Zweig bahn Oberschlesis he Lit A dito Lit. B.. Prinz Wilhelms (Steel dito dito Rheinis- he dito dito dito Ruhrort -Creseld- Kreis-Gladbacher. dito Stargard- Posen. Thüringer dito VWilhelms bahn

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In- und ausländische Eisenbahn- Stamm- Actien und Quittungsbogen.

Lachen-Mastricht 70 5 Einz..

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Krakau- Oberschlesische.

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Livorno - Flore.

Mecklenburger 2222

Nordbalin (Friedr. Wilh.) ..

Zars koje- Selo pro Stück

Ausländische Prioritäts-Actien.

Amsterdam-Rotter dam Krakau-Oberschlesische . . .. Nordbahn (Friedr. Wilh.) ... Belg. garant. Oblig. ..

Ausländische Fonds.

uss. Hamb. Cert. . . . .. Hope 1. Anleihe Stiegl. 2. 4. Anleih- do. 6 Anle K von Rothschild Lst. .. Engl. Anleihe. Poln. Schatz- Obligationen 40 Cert. L. do. 8 2 1. neue Pfandbr. Part. 500 Fl do do. 300 FI Sardin. Engl. Anleihe. Hamb Feuer-Kasse. ⸗— do. Staats-Pr. Anleihe Lübecker Staats- Anleihe Kurhess. Pr. Obl. 40 Thlr. . N. Bad do 36 F.... Span 3 99 jinlind 8. huld

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