1432
Oeffentlich er Anzeiger.
13531 Steckbriefs⸗Widerruf.
Der hinter der Ehefrau des Einliegers S ann Klähr, Su sanna ge n n, n, fe. zu Golkowitz, zuletzt in Schimanit Kreis Schild- berg unterm 24. August c. in Nr. 202 des Staats⸗ Anzeigers, Seste 248 erlassene Steckbrief, ist urch die Einlieferung der z. Klähr erledigt.
Kreutzburg, den 5. Oktober 1852.
Königliches Kreisgericht. Straf⸗-Deputation.
599]! Nothwendiger Verkauf.
Das in der Dammvorstadt der Stadt Frank⸗ furt a. O. belegene, Vol. IV. Nr. 50 Fol. 133 bes Hoöpothekenbuchs verzeichnete, der Frau Schlächtermeister Schauwecker, geborenen Mühl— bach, früher Wittwe Rönnefeld gehörige, soge⸗ nannte weiße oder Mikrander⸗Vorwert, abgeschätzt auf 5623 Rthlr., soll in dem am 24. November d. J.,, Vorm. 11 Uhr,
vor dem Kreisrichter Ullrich an ordentlicher Ge— richts stelle hierselbst, Junkerstraße Nr. 1, anbe— raumten Termine öffentlich an den Meistbieten— den verkauft werden.
Die Taxe und der Hypothekenschein können in unserer Kredit-Negistratur eingesehen werden.
Die verwittwete Bauräthin Clemens, Karoline Friedricke, geb. Köhler und Fräulein Louise Alexan= drine Zastrow, resp. deren Erben, werden von dem Termine hiermit in Kenntniß gesetzt.
Frankfurt a. O., den 15. April 1852.
Königl. Kreisgericht, J. Abtheilung.
600 Rothwendiger Verkauf. Kreisgericht Merseburg, J. Abtheilung.
Das Nr. 147 Hypothenbuchs, Nr. 282 Ka— iaster in der Oberburgstraße zu Merseburg bele— gene brauberechtigte Wohnhaus mit Zubehör der Frau Rittmeister von Helbig geb. Mühling, ab— geschätzt auf 5528 Thlr. 9 Sgr. 2 Pf., laut der nebst Hypothekenschein in unserem 11. Büreau einzusehenden Gerichtstaxe, soll
am 6. Dezember 1852, Vorm. 11 Uhr, an hiesiger Kreisgerichtsstelle subhastirt werden.
6021 Nothwendiger Verkauf. Königl. Kreisgerichts⸗Kommission zu Charlotten— burg, den 24. April 1852.
Das im Thiergartenfelde bei Charlottenburg sub Nr. 8 (am Schifffahritskanal) belegen, dem Kaufmann Friedrich David Tauschmitz gehörige, im Hypothekenbuche der Stadt Charlottenburg Vol. XI. Nr. 644 verzeichnete Grundstück (das sogenannte Reifschneidersche Fabrik⸗-Etablissement; Maschinenbau, Schleif⸗ und Polier-Anstalt) ge— richtlich abgeschäßt zu 12,534 Rthlr. 24 Sgr. 10 Pf., und die daran gränzende, dem Kaufmann Karl Gustav Reifschneider gehörige, im gedachten Hypothekenbuche Vol. XIV. Nr. S42 verzeichnete . gerichtlich abgeschätzt zu 8 Thlr. 20 Sgr., ollen am 26. November 1852, Vormittags
. an ordentlicher Gerichtsstelle hierselbst subhastirt werden. Taxe und Hyperhekenschein sind in un— serer Registratur einzusehen. Die dem Aufent- halt nach unbekannten Eigenthümer der Grund- stücke, Kaufmann Friedrich David Tauschwitz und Kaufmann Karl Gustav Neifschneider, so wie die Real-Interessenten Maurermeister Eduard Appel— beck und Maurerpolier Johann Appelbeck oder
deren Erben werden hi im Teimi . hierdurch zu dem Teimine öffentlich vorgeladen. .
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13551 Bekannimachung.
In unserem Deposi'orium befinden sich folgende
letztwillige Dispositionen, die 1 l
. vor mehr als
56 Jahten niedergelegt sind:
1) Lestamentum nuncupaticum des Thomas Kopitkowski vom hiesigen Vorschloß, depo— nitt den 4. Oftober 1794.
27 Testamentum nuncupaticum des Heinrich Epp von Fürstenwerder, deponirt den 28. Juli 1795. ö. ‚.
Testamenum inscriptis der Frau Majorin Anna Charlotte Amalie von Lettow, geb.
von Rehbinder, den 7. November 1792 judicio überreicht. . Testament der Anna Maria Preußin, geb. Pittkowskin: von grl. Lichtenau, verlautbart den 25. April 1795 und rekiifizirt den 6. Ot⸗ tober 1795.
Testamentum inscriptum des Lieutenant Alcxrander Heinrich Gebhard von Zastrow, deponirt den 4. März 1793.
Testamentum judiciale nuncupaticum der Gärtner Anton Kowalskischen Eheleute hier— selbst, deponirt den 14. Ofttober 1795. Testamentum judiciale des Knecht Johann Krüger auf Vogelsang, deponit den 29. No— vember 1795.
Es werden alle Diejenigen, welche ein In— teresse bei Publication dieser Testamente haven, aufgefordert, diese nachzusuchen.
Marienburg, 28. September 1852.
Königl. Kreisgericht.
(1356 Bekanntmachung.
Die Eheleute Martin Dulski und Barbara Dulska geb. Herrmann aus Mewe haben am 18. Junt 1791 ein gegenseitiges Testament er⸗ richtet. Seit Niederlegung dieses Testamentes ist die Publication desselben nicht beantragt; auch ist über das Leben und den Tod der Testatoren nichts bekannt geworden.
Die unbekannten Interessenten werden daher aufgefordert, die Publication dieses Testaments bei der unterzeichneten Kreisgerichts-⸗Kommission nachzusuchen.
Mewe, den 10. September 1852.
Königl. Kreisgerichts-Kommission II.
1357
Wiederholte Auf kündigung der posener
35prozentrigen Pfandbriefe.
Unter Bezug auf unsere Kündigungs-Bekannt— machung vom 19. Mai 1852 sordern wir die Inhaber aller damals aufgetündigten 35 prozen⸗ igen Pfandbriefe wiederholentlich auf, gedachte Pfandbriefe unverzüglich an unsere Kasse abzu— liefern. .
Die speziellen Verzeichnisse aller solchergestalt wiederholt aufgerufenen Pfandbriefe sind bei den beiden landschaftlichen Kassen hierselbst und an den Börsen von Berlin und Breslau ausgehängt, auch in den hiesigen Zeitungen, in den öffent— lichen Anzeigein der Königlichen Regierungès— Amtsblätter hiet, zu Bromberg, so wie in der berliner Haude⸗ und Spenerschen und in der Breslauer Zeitung eingeruckt worden.
Posen, den 1. Ottober 1852.
Gene ral-Landschafts⸗Direction.
Lieferung von Eisen— bahn-Schwellen. 8 Wir bedürfen für die Unter— haltung und den Umbau der = Bahn pro 1853 7700 Stück kieferne Stoßschwellen und 43.200 Stuck kieferne Mittelschwellen, eistere 9 lang, 10“ oben, 12“ unten breit stark, letztere 8 lang, 6“ oben, 9“ unten breit und ebenfalls 6“ stark. . .
Lieferungslustige ersuchen wir, ihre Forderun—= gen bis zum 1. November e. mit der Bezeich⸗ nung auf der Adresse: ⸗
Submi sion auf, Bahnschwellen versiegelt bei uns einzureichen. .
Die Bedingungen liegen in den Büreaus un serer Ingenieure in Magdeburg, Cöthen und Halle zur Einsicht offen, werden auch gegen Er— stattung der Kopialien auf, Verlangen von den— selben abschriftlich mitgetheilt.
Magdeburg, den 5. Ottober 1852. Dliektorium“ der Magdeburg-Cöthen- Halle—
Leipziger Eisenbahn« - Gesellschaft.
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1949 Ediktal-⸗-Ladung. Nachdem zu dem überschuldeten Nachlasse des Kaufmanns Moritz Arends zu Hain von dem
Redaction und
unterzeichneten Stadtgericht der Konkursprozeß eröffnet worden ist, so werden alle bekannten und unbekannten Gläubiger des gedachten Arends, so wie alle Diejenigen, welche an dessen Verlassen— schaft aus irgend einem Rechtsgrunde Ansprüche zu haben glauben, hierdurch geladen, bei Strase der Ausschließung von diesem Kreditwesen und bei Verlust det Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, den 27. Dezember 1852 in Person oder durch zum Abschlusse eines Hauptvergleichs legitimiltte Bevollmächtigte zu rechter früher Gerichtszeit an hiesiger Gerichts— stelle zu erscheinen, ihre Forderungen anzumelden und zu bescheinigen, mit dem Konkursvertreter, so wie des Vorzugs halber unter sich, rechtlich zu verfahren, binnen 6 Wochen zu beschließen und den 15. Februar 1853
der Bekanntmachung eines Ausschließungs-Be— scheides, welcher rücksichtlich der Außenbleibenden Mittags 12 Uhr für publicirt erachtet werden wird, hiernächst
den 8 Mr n der Pflegung der Güte und nach Befinden der Abschließung eines Vergleichs, wobei diejenigen, welche nicht oder nich: gehörig erscheinen, oder über den Vergleich sich nicht oder nicht bestimmt erklären, für einwilligend werden erachtet werden, dafern aber ein Veigleich nicht zu Stande kom— men sollte,
den 14. März 1853 der Inrotulation der Akten und
den 3. Mai t sz der Eröffnung eines Locations - Erkenntnisses, welches hinsichtlich der Ausbleibenden des Mit— tags 12 Uhr für publizirt erachtet werden wird, sich zu versehen.
Auswärtige Gläubiger haben bei Vermeidung 5 Rthlr. Strafe zur Annahme künftiger Verfü— gungen Bevollmächtigte am hiesigen Orte zu be— stellen.
Hain, am 3. Juli 1852.
Das Stadtgericht. Hofmann, Stadtrichter. 1156
Nachdem bei unterzeichnetem Königlichen Land— gericht Friedrich August Matthes, Bürger, Haus— besitzer und Handels mann in Zittau, Cat. Nr. ib seine Insolvenz angezeigt hat, und in dessen Folge zu seinem Vermögen der Konkursprozeß zu er— offnen gewesen ist, so werden alle bekannten und unbekannten Gläubiger Mattheses, so wie Alle, welche aus irgend einem Rechtsgrunde Ansprüche an denselben haben, andurch geladen,
ben IJ B ehrunr äs3 als dem anberaumten Liquidations⸗-Termine Vormittags 10 Uhr, an hiesiger Königlicher Ge— richtsstelle in Person oder durch gehörig legiti— mirte Bevollmächtigte und resp. mit ihren Ehe männern oder durch ihre Vormünder, zu erschei— nen, ihre Forderungen bei Strafe der Ausschlie, ßung von diesem Kreditwesen und bei Verlust der ihnen etwa zustehenden Rechtswohlthat der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gehölig anzumelden und zu bescheinigen, mit dem bestell— ten Curator litis hierüber, so wie der Prioritat halber unter sich rechtlich zu verfahren und binnen Sechs Wochen zu beschließen, sodann aber
den 14. April 1853 der Inrotulation der Akten, und
den 30. April 1853 der Publikation eines Präklusiv-Bescheides und
den 8. Jun n 15333 ö eines Lokations-Erkenninisses, welche rücksichtlich der Ausbleibenden Mittags 12 Uhr für publizut erachtet werden, gewärtig zu sein. .
So wie ferner alle diejenigen, welche sich wegen Annahme eines vorseienden Vergleichs beullich nicht erklären, für einwilligend in das getrossent— Abkommen angesehen werden sollen, so haben auswärtige Interessenten Prokuratoren mit 14 richtlich anerkannten Vollmachten an hiesigem Orte zu bestellen.
Zittau, den 20. August 1852.
Das Königliche Landgericht. Römisch.
Rendantur: Schwieger.
Berlin, Druck und Verlag der Deckerschen Geheimen Ober- Hofbuchdr
ruckerel⸗
gas Abennement beträgt: vas 21 g für E Jahr in allen Thielen der Ronarchie ohne * 4 ö ; jt Seiblatt (Hreuß. er-eitung 1 Serlin: 1 KRthlr. 17 Sgr. 6 Pf., in der ganzen Monarchie: 1 RKthlr. 278 5gr.
Alle Post - Anstalten des In und Auslandes nehmen Sestellungen an, sür Serlin die Expeditionen des Königl. Preuß. Staats - Anzeigers, Rauer- straße nr. 54, uns der Hreußischen zeitung, Ceipziger= Straße fr. 14.
— — — — * —
82
taats-⸗
7
nzeiger.
n 241.
Berlin, Mittwoch den 13. Oktober
1852.
*
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
Dem Major und Chef des Generalstabes vom Sten Armee— Corps, von Voigts-Rhetz, den St. Johanniter-Orden; so wie dem Kammerdiener Greiff zu Berlin, den Rothen Adler-Orden ; R —; ) ? vierter Klasse zu verleihen;
Den bisherigen Appellationsgerichts-Rath Stosch aus Marien
verder zum Ober-Tribunals-Rath; und
Den bisherigen Kreisrichter Flemming in Labes zum Kreis-
gerichts-Rath zu ernennen.
Arbeiten. Verfügung vom 2. Oktober 1852 Taxirung der Geld- und Werth sendungen.
„In Beziehung auf den in dem Bericht vom 10. v. Mts. aus— gesprochenen Zweifel über die Taxirung der Geldsendungen wird der
Königlichen Ober-Post-Direktion Folgendes eröffnet: Die Bestimmungen
der Allerhöchsten Kabinets-Ordre vom
3. April 1848 haben in Betreff der Taxirung der Geld- und Werthsen⸗
dungen durch das Gesetz vom 2. Juni d. J. (Staats-Anzeiger Nr. 131. S. 765) Während nach der früheren Vor⸗ schrift bei Versendung mehrerer Pakete 3c. unter einer Adresse nicht nur das Gewicht, sondern auch die einzelnen Beträge zusammenzurechnen
S. 765) eine Abänderung erlitten.
waren, und die Taxe nach der Gesammtsumme erhoben wurde, schreibt der 8. 2 des Gesetzes vom 2. Juni d. J. vor,
porto Anwendung findet.
Wenngleich nun im §. 12 der Zusammenste k 3 . S 1 36 enstellung der Bestim⸗ Des N P k ö . R mungen über den preußischen Portotarif (Staats-Anzeiger Nr. 186 des 8. in Post. Eypedienten muß daher um so mehr beanstandet
6; werden, als derselbe auch hinsichtlich der Ableistung des Militair—
S. 134) die letztgedachte Beschränkung nicht ausdrücklich enthalten ist, so ergiebt sich dieselbe doch aus §. 15 der Zusammenstellung,
durch welchen gleichfalls vorgeschrieben wird, daß, wenn mehrere
—
Pakete zu einer Adref
in Beziehung auf das Gewichtporto, als auf das Werthporto. Die Taxirung hat hiernach, wenn mehrere Pakete mit Geld 2c. zu einer Adresse gehören, für jedes einzelne derselben in gleicher Weise stattzufinden, als ob dasselbe mittelst besonderer Adreffe ver⸗ sandt worden wäre. Folglich hat auch die für Werthsendungen üer 1000 Rthlr. nachgegebene Moderation des Werthporto nur insoweit einzutreten, als die einzelnen Stücke der Sendung mit tinem höheren Betrage als 1900 Rthlr. deklarirt worden sind. Die Königliche Ober-Post-⸗-Direction wolle die Post⸗Anstalten des dortigen Bezirks hiernach mit der erforderlichen Instruction versehen. Berlin, den 2. Ollober 1852.
Der Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.
An . 332 ‚. . ö . die Ober-Post-Direction in N.
Verfügung vom 6. Oktober 1862 — betreffend die tempelfreiheit der Strafresolute in Post⸗-Contra— ventions-Sachen bei Strafen von 5 Rthlrn. oder
weniger.
Durch Staats⸗ Ministerial⸗Beschluß vom 22. Januar 1823,
daß in solchem Falle die Taxe für jedes einzelne Stück der Sendung selbst. h * 57 . E 2 . 6 . endung selbst⸗ der 5 ali 9 8 9 Moa st Yiy 16 17 M 13 ständig erhoben werden soll, und §. 3 des Gesetzes bestimmt, daß er, Königlichen Ober- Vost-Direction am 17 v; M. ale
diese Vorschrift sowohl auf das Gewichtporto, als auf das Werth⸗ da der Post Inspektor
se gehören, für jedes einzelne Stück der Sen-
dung die Taxe selbstständig ber . . 46 ständig berechnet werden soll, und zw oh . uf . in all selb 9 h soll, und zwar sowohl gen zur Seite stehenden günstigen Zeugnisse will das General-Post—
Amt genehmigen, daß dem N. durch einstweilige diätarische Beschäf«
Direktion hierbei zurück.
die Ober⸗Post
Verfügung vom 5.
publizirt durch das Reskript des Königlichen Finanz⸗ Ministeriums vom 4. April 1823, ist bestimmt, daß Strafresolute der Finanz- und Polizei⸗Behörden, wenn die Strafe, den Werth des Konfiskats mit einbegriffen, 5 Rthlr. oder weniger beträgt, von der Stempelpflich⸗ tigkeit ausgeschlossen sind. ; 23. Hiernach sind auch die in Post-Contraventions-Sachen zu er⸗ lassenden Strafresolute für stempelfrei zu erachten, wenn darin eine Strafe von nur 5 Rthlr. oder weniger fesigesetzt ist. Wird jedoch ein Strafresolut gegen mehrere Kontravenienten zugleich abgefaßt und übersteigt die Summe aller in dem Resolut
festgesetzten Strafen den Betrag von 5 Rthlr., so ist zu demselben,
J 4. ohne Rücklicht auf die gegen jeden einzelnen Denunziaten festgesetzte Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche
Strafe ein Stempelbogen zu 15 Sgr. zu verwenden. Hiernach wird die Schlußbestimmung des §. 4 der Instruction
. vom 26. Mai 1850 abgeändert — betreffend die e, ,
Berlin, den 6. Oktober 1852. Der Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.
Verfügung vom 4. Oktober 1852 — betreffend die Beförderung der Post-Expeditions-Gehülfen zu Post⸗Expedienten.
Nach der Verfügung vom 24. April v. J. soll die Beförde⸗ rung von Post-Expeditions-Gehülfen zu Post-Enpedienten schon nach dreijähriger, Dienstzeit nur dann gestattet werden, wenn die Bewerber vorzüglich qualifizirt sind. Dies scheint bei dem Post-Expeditions-Gehülfen N. in N., welcher nach dem Berichte Post⸗ zu werden wünscht, nicht der Fall zu sein, N. demselben nur das Zeugniß ziemlicher Postdienste gegeben hat. Die Annahme
*
Expedient angenommen
Vertrautheit mit dem
dienstes den grundsätzlichen Annahme-Bedingungen nicht genügt
und seine Zulassung somit noch eine zweite Ausnahme von der Regel mit sich führen würde. 82 . 60 . an 6 . Mit Rücksicht jedoch auf die dem N. in allen anderen Beziehun—
tigung bei einem größeren Post-Amte die Gelegenheit dargeboten werde, seine Qualifikation für den Dienst zu bewähren.
Der Königlichen Ober-Post-Direktion wird überlassen, im Fall
dieselbe auf diese Weise die Ueberzeugung von der vorzüg⸗
lichen Brauchbarkeit des N. erlangt, ihren Antrag nach einiger
Zeit zu erneuern.
Die Personal-Akten des N. empfängt die Königliche O
Rer. Gyn ö er Pe 1
Berlin, den 4. Oktober 1852.
General⸗Post⸗Amt.
2 * 86
direktion in N.
Oktober 1852 — betreffen Verfahren bei Rücksendung von Vorschuß-Bri nach Vereinsgebieten.
Es ist wahrgenommen worden, daß die Post-Anstalten
sendung von Vorschußbriefen nach Vereinsgebieten nicht überein—m