1444
Oeffentlicher Anzeiger.
1366 . ;
Gegen den nachstehend näher bezeichneten Bött⸗ chergefellen Karl Ludwig 5 nie dz ich Müller ist die Untersuchung wegen Landstreichens und Bettelns eingeleitet. . — — ;
Derselbe hat sich aus seinem bisherigen Auf⸗ enthalltzorte Regenwalde entfernt und ist uns sein gegenwärtiger Aufenthalt unbekannt. Sämmt⸗ liche Gerichts- und Polizei⸗Behörden werden er— sucht, auf den 2c. Mülũler zu vigiliren, ihn im Betretungsfalle zu verhaften und an uns abliefern zu lassen.
Naugard, den 5. Oktober 1852.
Königliches Kreisgericht. J. Abtheilung.
k
1) Familienname: Müller, 2) Vornamen: Karl Friedrich Ludwig, 3) Geburtsort: Drossen, 4) Aufenthaltsort: vagabondirend, 5) Re- ligion: evangelisch, 6) Alter: 46 Jahre, 7) Größe: 5 Fuß 3 Zoll, 8) Haare: braun, 9) Stirn: hoch, 10) Augenbrauen: braun, 11) Augen: blau, 12) Nase und Mund: gewöhnlich, 13) Bart: braun, 14) Zähne: defekt, 16) Kinn: rund, 16) Ge— sichts bildung: oval, 17) Gesichtsfarbe: gesund, 18) Gestalt: untersetzt, 19) Sprache: deutsch, 20) besondere Kennzeichen: über dem linken Zeige— finger eine Schnittnarbe.
113631 Nothwendiger Verkauf.
Das in der Gubener Vorstadt auf dem Stein— damme sub Nr. 2 hierselbst belegene, Vol. II. Nr. 205 des Hypothekenbuchs verzeichnete, der Wittwe Reimer, Charlotte Friederike Euphrosine geb. Bredow, gehörige Wohnhaus nebst Zubehör, abgeschätzt auf 9326 Rthlr., soll in dem
am 27. April 1853, Vorm. 11 Uhr, vor dem Hrn. Kreisrichter Ullricv an ordent— licher Gerichtsstelle hierselbst, Junkerstraße Nr. 4, anberaumten Termine öffentlich an den Meistbie—= tenden verkauft werden.
Die Taxe und der Hypothekenschein können in unserer Kredit-Registratur eingesehen werden.
Zu diesem Termine werden die Fräulein Ulrike von Kleistschen Erben vorgeladen.
Frankfurt a. d. O., den 15. September 1852.
Königliches Kreisgericht. J. Abtheilung.
1365 Der Rentier Roggensack hierselbst hat gegen die Erben des Krügers Ruge zu Sagard auf
Zahlung von 25 Rihlr. 27 Sgr. 7 Pf. Klage erhoben und denselben gleichzeitig mehrere Kapi-
talien aus den Schuldverschreibungen vom 4. und 24. Juni 1831, 24. Inni 1837 und 24. Juni 1840 zum Betrage von 506 Rthlr. 12 Sgr. 11 Pf. gekündiget. Dem einen der Erben, Kauf—
mann Johann Friedrich Ruge zu Peters— burg, hat die Klage nicht zugestellt werden kön—
nen, weil sein Aufenthalt nicht zu ermitteln ge— wesen ist. Demselben wird daher aufgegeben, in Gemeinschaft mit seinen Miterben dem Kläger die eingeklagte Summe mit den Kosten dieses Verfahrens zu zahlen, oder bis zum 1. Februar 1853 bei dem unterzeichneten Gerichte Wider⸗ spruch zu erheben, indem mit dem Ablauf der Frist, dies Mandat die Kraft eines Kontumazial— Erkenntnises erlangt und auf Anhalten des Klä— gers zur Vollstreckung gebracht werden wird. Die eingelegte Kündigung wird demfelben hierdurch mitgetheilt. ; Bergen, den 8. Oktober 1852. Königliches Kreisgericht. . Kommissarius für Bagatell⸗ und Injurien-Sachen.
13641 In unserm Depositorio befinden sich solgende länger als 56 Jahre niedergelegte Testamente; 1) des Grengdiers Hans Jürgens Schütz qe dato Wallerstädt den 17. November 1794. 2) das wechselseitige Testament des Dorf-Kuh⸗ hirten Johann Joachim Jenz und dessen Ehefrau, Margarethe Sophie geb. Dahlen, zu Garz vom 19. November 1794;
.
3) das wechselseitige Testament des Bürgers und Schuhmachermeisters, auch Garde du Corps Johann Friedrich Mewes und dessen Ehefrau, Marie Dorothee geb. Schulzen, de dato Wittstock den 15. Oftober 1794.
Da von dem Leben oder dem Tode der Testa— toren uns nichts bekannt geworden, so werden die etwanigen Interessenten aufgefordert, unter Nachweisung ihres Rechts dazu, die Publication der Testamente spätestens in dem am 3. Mai 1853, Vormittags 11 Uhr, auf unserm Gerichts-Lokale vor dem Kreisge— richts ⸗Direktor Breithaupt anstehenden Termine
nachzusuchen, widrigenfalls damit nach Vorschrift Th. J. Tit. 12 §. 219 seq. des A. L. R. verfahren
werden soll. Wittstock, den 2. Oktober 1852.
Königliches Kreisgericht.
13621 .
Die direkte Brod und Fourage-Verpflegung der Truppen im Verwaltungs-Bezirk der unlerzeich neten Intendantur pro 1853 soll im Wege des öffentlichen Submissions eventualiter Lizitations Verfahrens an den Mindestfordernden vergeben werden, wozu wir folgende Termine vor unserem Kommissarius Herrn Intendantur-Rath Pflugradt anberaumt haben.
[13297 Materialien ⸗Lieferung.
Die Lieferung des Bedarfs der hiesigen König⸗ lichen Anillerie⸗Werkstatt an Steinkohlen, Leder, Hanf, Leinenwagaren und Leinöl pro 1853 soll auf dem Wege der öffentlichen Submission verdungen werden. Hierzu haben wir einen Termin auf Donnerstag, den 28. Oktober ., Vor mit-
tags 10 Uhr,
in unserm Geschäftslokale, Dorotheenstraße Nr. 59, anberaumt und fordern Lieferungslustige auf, die näheren Bedingungen daselbst einzusehen und ihre Gebote versiegelt, mit der Aufschrift: „Submission zur Materialien-Lieferung“ bis zu gedachtem Ter— mine abzugeben. Die Submittenten können dem Termine beiwohnen, ein mündliches Abgebot fin— det aber nicht statt.
Berlin, den 5. Oktober 1852.
Königliche Artillerie⸗Werkstatt. von Malinowski. Marggraff.
Tag und Stunde Auf dem Benennung der Orte, Schluß des Rathhause für welche der Bedarf ausgeboten des Termins. zu: wird. Termins. 22. Oktbr,, Vorm. 9 Uhr. Hirschberg. Hirschberg, Löwenberg, Landeshut und 12 Uhr Schmiedeberg. Mittags. 25. dito dito Görlitz. Görlitz und Lauban. . dito 26. dito dito Liegnitz Liegnitz, Lüben, Polkwitz, Haynau, Jauer, dito Vunzlau. 30. dito dito Beuthen a. Beuthen, Freystadt, Unruhstadt und Grün— dito 6 berg. 1. Novbr. dito Fraustadt. Fraustadt, Rawiez, Kosten, Schmiegel. dito 8. bid dito Krotoschin. Krotoschin, Ostrowo und Zdunvd. dito 5 big dito Schrimm. Schrimm, Gostyn, Neustadt a. W., Sten— dito schewo, Moschin. 8. dito dito Samter. Samter, Pinne, Gay. dito la, dito Schneide⸗ Schneidemühl, Schönlanke, Grabowo und dito mühl. Grabionne. ö dito Nakel. Nakel, Wirsitz, Koronowo. dito 15; its dito Inowraclaw. Inowraelaw und Strzelno. dito 147. dito dito Gnesen. Gnesen, Mogilno und Trzemeszno. dito
Indem wir Vorstehendes bekannt machen, fordern wir zugleich alle kautionsfähigen und reellen Unternehmer auf, ihre schriftlichen, auf dem Couvert mit der Bezeichnung „Lieferungs-Anerbie—
tung“ versehenen und versiegelten Offerten zu Anfang der vorbezeichneten Termine an unsern Kom— missarius abzugeben, sich dabei über ihre Lieferungs- und Cautionsfähigkeit auszuweisen und dem.
11 7 1
nächst der, eine Stunde nach Eröffnung der Termine stattfindenden Entsiegelung der Submissionen wie der darauf etwa abzuhaltenden Minus-Licitation beizuwohnen. Nach dem Schluß der Termine
treten unfehlbar die §. 9 der Lieferungs-Bedingungen gegebenen Bestimmungen ein, weshalb Schlußzeit der Termine genau zu beachten bleibt. D en viant⸗Aemtern zu Posen, Glogau und Bromberg, so wie bei den Magisträten der vorgenann
Bedarfs-Orte eingesehen werden. Posen, den 11. Oktober 1852.
Die näheren Bedingungen fönnen bei den P
die 16 5 *. ten
1
Königliche Militair-Intendantur 5ten Armee⸗Corps.
[1256 Bekanntmachung.
Bei Ablösung sämmtlicher Reallasten, welche auf den Grundstücken des Gemeinde Verbandes Wutschdorff, im schwiebuser Kreise, für die Guts— herrschaft daselbst haften, erhält diese eine Ab— findung von circa 1830 Thalern in Rentenbriefen. Auf dem Gute Wutschdorff stehen 200 Thaler, von deren Zinsen das dort befindliche von Kalt⸗ reuth⸗Wutschdorffer Erbbegräbniß erhalten werden soll. Die Interessenten dieser Fundation werden hierdurch aufgefordert, binnen 6 Wochen und spätestens ͤ
am 1. Dezember 1852, Vormittags
— vor dem Unterzeichneten zu erklären: ob sie verlangen, daß das Ablösungs-⸗Kapi— tal zur Wiederherstellung ihrer geschmälerten Sicherheit oder zur Abstoßung der zueist eingetragenen Kapitalsposten verwendet werde.
Die Stillschweigenden verlieren ihr Pfandiecht auf das Ablösungs-Kapital.
Schwiebus, den 19. September 1852.
Barsekow, Kreisrichter.
.
1361 n 9 ahr. Betriebs-⸗-Einnahmen: ö Für Personen, Gepäck und Equipagen: Im Sepiember 1852 circa: 59,50 Thlr. Für Güü— ter und Vieh: 91,500 Thlr. Zusammen: 151,000 Thlr. Für Personen, Gepäck und Equipage: Im September v. J. circa: 53,394 Thlr. 10 Sg. J Pf. Für Güter und Vieh: I6, 496 Thb. 2 Sgr. 5 Pf. Zusammen: 129,885 Thli. 12 Sgr. 9 Pf, also im entsprechenden Monat d. 5. mehr circa 21,200 Thlr. In den Monaten Ja. nuar bis einschließlich September 1852 betragen die Einnahmen (nach Feststellung der Einnahmen pro J. Semester): Für Personen, Gepäck und Equipagen circa: 488,B7 12 Thlr., für Güter . Vieh: 708,085 Thlr., zusammen: 1, 196,797 Thli. In denselben Monaten des vorigen Jahres: . Personen, Gepäck und Equipage: 144,796 . 13 Sgr. 1 Pf., für Güter und Vieh: . Thlr. 24 Sgr. 3 Pf, zusammen: 1, 053,3 ö 7 Sgr. 4 Pf., also im laufenden Jahre meh circa: 143,400 Thlr.
Redaction und Rendantur: Schwieger.
Berlin, Druck und Verlag der Deckerschen Geheimen Ober Hofbuchdruckerei⸗
Das Abennement beträgt: 275 Sgr. für K Jahr n allen Thielen der Monarchie ohne
reis - Erhöhung. ; a , . 2
e d (Breuß. Adler- Zeitung) e n ,, des in Serin: 1 Kthir. 17 Sar. 6 pf. 6 an .,. 6 er mine, in der ganjen Monarchie: . g. e 9 23. der Hreußischen zeitung, Ceirziger-
1èẽ Rnthlr. 275 Sgr.
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Königlich Preustischer
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Straße r. 14.
Alle Post- Anstalten des In und Auslandes nehmen Sestellungen an,
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; 243.
, . ¶·ᷣ¶— war- r.
Berlin, Freitag den 15. Oktober
1852.
enipi ; 8 ale für ⸗ f ; * Revidirtes Reglement für die Provinzial-Feuer⸗
Sozietät der Rheinprovinz, welches an' Stelle Reglements vom 5. Januar 18360 trstt.
Vom 1. September 1852.
Wir Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden, König
von Preußen zꝛe. rc.
J.
861
. ; C 3 22 8. 2 6 . 2 . * ö. vom 5. Januar 1836 das letztere einer Revision unterworfen, und an Stelle desselb das gegenwärtige revipirte Refs 1as
an Stelle deßelben das gegenwärtige revidirte Reglement zu erlassen
6111
—
Coschs 5 7 8x ?. 315 . 2 * ** . . 5 Ww! eschloßen, und verordnen demnach, auf den Antrag Unseres Mi—
2 . . * nisters des Innern, was folgt: 2
J. Allgemeine Bestimmungen.
8 „Es soll Üür die ganze Rheinprovinz in derjenigen Begränzung, welche seselbe als Ober- Präsidialbezirk hat, fortan nur Eine öffentliche Sozietät stehen, deren Zweck auf gegenseitige Versicherung von Gebäuden gegen zeuersgefahr gerichtet und in welcher also die Gefahr dergestalt gemein— schaftlich übernommen ist, daß sich jeder Theilnehmer zugleich in dem Rechts—
rhältniß eines 1689 1 ven ikr 19 * J n (RGes ledoch nur mit den ihm nach dem gegenwärtigen Gesketze 1 ; ö . ? 1 J 1 . 3 Bersicherungssumme obliegenden Beiträgen verhaftet ist . .
— *
.
tät ven 2wvisckre —— denz zwischen
J . ro rata elne
. Ne ard 241 . 50 N. . . ĩ 2 J Die Berhaudlungen behufs Verwaltung der Provinzial-⸗Feuer⸗Sozie⸗ aw 19 9 gPFTIMIIO— — 1691 r 5 * 855 191 1 s * 19 R ? ; d 66 täts-Angelegenheiten in der Rheinprovinz, die darauf bezügliche Korrespon—
24 Mol?! . 1m Mn n= an, . . 2 . z en Behörden und Mitgliedern der Sozietät, die amtlichen
d
9 3 2 2220 f ; ; . .
Atteste für die Versicherungen und die Quittungen über empfangene Brand 4
entschädigungsz
n 16 — 21 6 65 263 8 hlung aus ber Sozietätskasse sind vom tarifmaßigen Stem ; ͤ
il und von S porteln entbunden. Bei Prozessen Namens der Sozietät in d * 6to — 1 9 9 8 3 3 ö J 18 J 1 = 16 s ind diesenigen Stempel, deren Bezahlung ihr obliegt, außer Ansat.z zu
lassen. I NM. A9 . s 7 Zu Vertragen mit einer st Stempel in dem halben Betrag healankl⸗ kt Yk, . beglaubigter Abschriften zu verwenden. 8 2 '
Eben so soll ihr die Portofreiheit in Betreff aller mit dem Vermerk
2 7
—
zeurn. Sozietät, Sache versehenen und mit öffentlichem Siegel verschlosse—
empelpflichtigen Partei ist der tarifmäßige e, zu den Nebenexemplaren der Stempel
*
nen Berichte, Gelder und Pakete zustehen, die in Feuer Sozietäts⸗Ange⸗
egenbeiten zwischen den Behörden hin- und hergefandt werden. Privat— bersonen und einzelne Interessenten aber müssen ihre Briefe an die Feuer— ozietäts-⸗Behörden frankiren, und kommt ihnen und den an sie ergehenden
— — 11 1.
ifrankirten Antworten die Portofreiheit nicht zu statten.
II. Aufnahmefähigkeit der Theilnehmer.
. 2 . . ö . . 4. ) . Lie Sozietät darf zur Versicherung gegen Feuersgefahr nur Gebäude und zwar nur solche Gebäude aufnehmen, die innerhalb derjenigen Texrito= tialgränzen, auf welche sich ihre Verbindung bezieht, belegen sind.
§. 5
2 . . vd. 9. ö . r, In dieser Beschränkung gilt zwar die Regel, daß Gebäude aller Art n. enn w ah ihrer Einrichtung und Bestimmung, zur Aufnahme geeig— net sind. 666
; Se 65
. * . . ( 21.1 5 gl Folgende Gebäude jeboch, als Pulvermühlen und Pulvermagazine, Aas- und Schmelzhütten, Eisen⸗ und Kupferhämmer, Stückgießereien und
Münzgebäude, Zuckersiedereien und Cichorienfabriken und Schwefelraffine⸗
en Terpentin, Firniß- und Holzsäurefabriken, Anstalten zur Fabrication on Aether, Gas, Phosphor, Knallsilber, Knallgold und Erdöl, Spiegel— gießereien, Spinnereien in Schaf⸗ und Baumwolle und in Flachs und über— , er worin Dampfkessel befindlich sind, Theeröfen, Ziegel- und unf g kenn ereien Vitriol⸗ und Salmialfabriken, Theater und öffentliche hr m, , 2 und Brennereien, Malzdarten, Destillirgebäude, Trou rn drien, Lohr, Wind— und Oelmühlen, so wie Gebäude, in welchen sich tar unge an falten befinden. können nun gegen einen Beitragssatz aufgenommen a n worüber die Provinzial - Feuersozietäts- Direction außer den sonsti⸗ mit ? ichen Klassensätzen mit ihren Besitzern übereinkommt, und immer nur
em Vorbehalte, daß dieser Direction von Jahr zu Jahr freistehe, ein
haben in Folge der Anträge der Provinzial-Landtags-Versammlung der Rheinprovinz auf mehrere Abänderungen und Ergänzungen des Reglements für die Provinzial- Feuer -Sozietät der Rheinprovinz
8 Ne siclrerer 1 * 22 Marsz A . s 5 ĩ . sy es Versicherers und eines Versicherten befin det, als Versicherer
jeder anderen Zeit, Sonn- und Feiertage ausgenommen, verstattet, wenn
1
solches Vertragsverhältniß drei Monate vor Abl 53 . ö 6 s.
„ie Direction ist jedoch auch rücksichtlich ker in s bände nicht verpflichtet, 2 33 M * 5. 2 * I * 63 3) hing uszugehen, sondern kann nach Umständen auch innerhalb der Grenzen der letzteren treffen P 1
Jedes Gebäude muß ei . ö 8 36. * bell ( muß . Hinsergebäude besonders, ver
ö ichert werden.
8.53
Ein und dasselbe Gebäude eines Gehöftes liegen, darf resp. dürfen nur bei Einer S werden. Diese, Bestimmung bezieht sich jedoch nicht
. 2
nehmigung des Verwaltungs-Ausschusses, zulässig sein.
Der Gesammibeirag sämmtlicher Versicherungssummen darf aber die
nach §. 13 zulässige Höhe nicht übersteigen.
—
11 *
zukommenden Brandvergütigung verlustig, ohne daß gleichwohl seine Ver⸗ bindlichkeit zu allen Feuerkassen⸗Beiträgen bis zum Ablauf des Jahres, in zelchem die e olgt, eine Abänderung erleidet, und die Sozie⸗ . zer ies orbffi 6 Tall 2u 7 . 53 9 1 . 5 ; ! ät ist überdies verpflichtet, den Fall zur näheren Bestimn ung darüber, ob
welchem die Ausschließung erf
Grund zur Kriminal-Untersuchung wegen intendirten Betruges vorhanden ist dem kompetenten Gerichte von Amts wegen anzuzeigen. III. Beitragspflichtigkeit der Theilnehmer. §. 16 Im , Allgemeinen besteht für die Besitzer von Gebäuden keine Zwangs— pflicht, ihre Gebäude gegen Feuersgefahr zu versichern, sondern es hängt solches von ihrem freien Entschlusse ab. 1 . §. 11.
Indessen soll fortan jeder Hppothek-Gläubiger, für dessen Forderung ein bei der Provinzial-Feuerversicherungs-Sozietät versichertes Gebäude verhaf— tet ist, berechtigt sein, sein Hypothekenrecht im Feuer⸗Sozietäts⸗Kataster ver⸗
merken zu lassen, und es ist alsdann die das Kataster führende Behörde
nicht allein zu diesem Vermerk, sondern auch dazu verpflichtet, die geschehene Eintragung desselben auf dem Schuld-Instrumente selbst zu bescheinigen. Ein solcher Vermerk kann alsdann nicht anders gelöscht werden, als wenn der Beweis über geschehene Tilgung der Schuld oder die ausdrück—
liche Einwilligung des Gläubigers beigebracht wird, und bis dahin ist in Beziehung auf ein solches verpfändetes Gebäude kein Austritt aus der Pio vinzial-Feuerversicherungs Sozietät zulässig. Vermerke dieser Art sollen zugleich sekretirt und die Kataster dürfen demnach nur solchen Personen
vorgelegt werden, welche ein Interesse zur Einsicht nachweisen können. IV. Zeit des Ein- und Austritts. §. 17.
„„ „Der Eintritt in die Sozietät mit den davon abhängenden rechtlichen Wirkungen, so wie eine Erhöhung der Versicherungssumme, so weit solckh 1
8 4 ö. ö 4 — ( 2 ' l sonst zulässig ist (8. 26), findet regelmäßig und, wenn nicht ein An ausdrücklich in Antrag gebracht wird, nur einmal jäbrlich, nämlich mi
Tagesbeginn des 1. Januar jeden Jahres statt; doch ist Beides auch
darum unter der Verpflichtung, alle Beiträge, sowohl die ordentlichen als
die ußgrordentlichen, von dem Anfange desjenigen Monats ab, in welchem die Versicherung eintreten soll, zu zahlen, nachgesucht wird. 2 h e.. . 3 1 — ö Die rechtliche Wirkung des Vertrages beginnt in diesem Falle nach den
darüber im 8. S6 enthaltenen Bestimmungen.
Ermäßigung der Ver „11 und 26), kann zu ffinden und hort d zertrages mit dem Tage 1 igu
dem Genehmigun
„„Auch der Austritt aus der Sozietät oder die sicherungssumme, so weit solches sonst zulässig (C8 jeder Zeit, Sonn und Feiertage ausgenommen, stat nm, im Falle des Austritts, die rechtliche Wirkung des V auf, welchen der Abmeldende beantragt hat und i
1
ö i * lauf des Jahres aufzukün— des digen, um eventuell über neue Beitrags sätze anderweitig ider af ene
,, — §. 6 genannten Ge⸗ in jedem Falle über die sonst üblichen Klassensätze
die Vereinbarung eln, und also jedes abgesonderse Neben- oder
so wie mehrere Gebäude, welche innerhalb Sozietät versich ert t au e r in⸗ zelnen Landestheilen bestehenden oder noch zu n ,,,, n vatvereine, in welchen sich die Nachbarn unter einander bei einem Brand- schaden durch, Natural-Prästationen gegen Bezahlung derselben unterstützen. us nahmsweise soll eine Versicherung besonders werthvoller und feuerge⸗ fährlicher Gebäude in zwei oder mehreren Sozictäten, jedoch nur mit Ge⸗
Findet sich zu irgend einer Zeit, daß ein Gebäude, dieser Bestimmung entgegen, noch anderswo versichert ist, so wird dasselbe nicht allein in den Katastern der Provinzial-Feuersozietät sofort gelöscht, sondern es ist auch
der Eigenthümer im Falle eines Brandunglücks der ihm sonst aus derselben