1852 / 246 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

Karl Wilhelm Koch und dem Bäckergesellen Jo- hann Karl Kubatz über das Grundstück Günters= berg Rr. 161. Vol. II. Fol. 259 des Hypytheken⸗ buchs von Güntersberg, auf Grund dessen für

; 1. Kaufgelder Rubr. III. den 2c. Koch 130 Rthlr er e nem der m5

2 inter den . k ist nebst dem darüber sub eodem ausgefertigten Hopothekenscheine und der Notariats⸗-Suittung vom 31. Oktober 1850 ver⸗ loren gegangen. Alle diejenigen, welche an obige zu löschend? Post und das darüber sprechende Dokument als Eigenthümer, Cessionarien, Pfand⸗ ober sonstige Briefs -Inhaber Anspruch machen, werden hierdurch aufgefordert, ihre Ansprüche in dem auf

den 30. November c., Vormittags

41 Uhr,

an hiesiger Gerichtsstelle vor dem Kreisgerichts—= Rath Ilberg anstehenden Termine anzumelden, widrigenfalls sie damit präkludirt und ihnen des halb ein ewiges Stillschweigen auferlegt werden wird.

Crossen, den 31. Juli 1852.

Königliches Kreisgericht. J. Abtheilung.

1 . n n. Nachbenannte, seit länger als 10 Jahren in unbekannter Abwesenheit lebende Personen: a) Johann Gottlob Schellbach aus Hassel, geboren den 28. Mai 1792, welcher den russischen Feldzug 1812 mitge— macht haben soll (ohne Vermögen.) ) Schlossergesell Jmhhann Karl Andreas Meißner aus Lützen, ; geboren den 23. Juli 1796, angeblich von Hamburg 1820 nach Amerika ausgewandert (ungefähres Vermögen 418 Thlr.). . Friedrich Ferdinand Meißner aus Lützen, geboren den 30. Oktober 1799, angeblich 1818 über Bremen nach Kuba und später nach Bolanos in Mexiko aus- gewandert (ungefähres Vermögen 418 Thlr.) Dekonom Johann Lorenz aus Tanna, geboren den 29. August 1798, angeblich vor 19 Jahren nach Amerika aus⸗ gewandert (ungefähres Vermögen 37 Thlr.) Nagelschmiedegesell Gustav Adolph Schwei— nefuß, geboren den 16. Oktober 1817, vor 14 Jahren nach Sondershausen gewan— dert (ungefähres Vermögen 23 Thlr.) Schneidergesell Friedrich Gottlieb Kolenz aus Zeitz, geboren den 21. Mai 1811, seit 1338 abwesend (ungefähres Vermögen 54 Thlr.) Forstsecretair Karl Heinrich Renatus Kröhn aus Zwickau, geboren den 14. Juli 1752, von Eisleben 1778 angeblich als König— licher preußischer Armee - Lieferant wegge⸗— gangen (ungefähres Vermögen 300 Thlr.) Seilergesell Johann Gottlob Horn aus Bröckau, geboren den 19. Mai 1796, im Jahre 1815 fortgewandert (ungefähres Veimögen 115 Thlr.) Christiane Juliane Hube aus Zeitz, geboren den 9. Mai 1802, angeblich in Dresden mit Schneidermeister Seyffert verheirathet und 1839 nach Amerika ausgewandert (ungefähres Vermö— gen 26 Thin k) Handarbeiter Christoph Köhler aus Naundorf, geboren den 13. April 1752, angeblich 1769 fortgewandert, und 1778 in Polen sich aufhaltend, (ungefähres Vermögen 21 Thlr.) ö werden nebst ihren unbekannten Erben und Erb— nehmern aufgefordert, sich in unserm BüreaujJl. persönlich oder schristlich, oder spätestens in dem auf ven 3. Septemher 1 101 an hiesiger Gerichtsstelle vor dem Deputirten Herrn Kreisrichter Thümmel zu melden, widri— falls dieselben für todt erklärt, und deren Nach— laß den sich legitimirenden nächsten Erben resp.

853, Vormittags hr,

1468

dem Fiskus als herrenloses Gut ausgehändigt werden wird.

Zeitz, den 17. September 1852.

Königliches Kreisgericht. J. Abtheilung.

1382 Bekanntmachung, den Verkauf der neuen Potsdamer Stadt⸗Obligationen betreffend.

Es steht noch ein Theil der neu kreirten 4pro- zentigen, au porteur lautenden, Potsdamer Stadt⸗ Obligationen, welche bei der Konvertirung der älteren 5prozentigen Stadt-Obligationen nicht zur Verwendung gekommen sind, zum Verkauf, und werden diejenigen, welche von den erstgenannten Obligationen zu kaufen wünschen, aufgefordert, sich dieserhalb an die Königliche Seehandlungs⸗ Haupt⸗Kasse, Jägerstraße Nr. 21 zu Berlin, oder an unsere Kämmerei-Kasse hierselbst zu wenden.

Polsdam, den 10. Oktober 1852.

Der Magistrat.

lis o Königlich , 4 . . Niederschlesisch⸗Märkische Eisenbahn.

Da die seit dem 1. Oltober d. J. von uns getroffene Einrichtung, wonach es den Empsän— gern der in Frankfurt a. d. O. angekommenen Frachtgüter überlassen bleibt, die Abfuhr der— selben vom Bahnhofe selbst zu bewirten, sofern sie sich dazu nicht der von uns kontrakilich ange— stellten Fuhrunternehmer Herrmann C Comp. bedienen wollen, für den Meßveikehr aus Rück— sicht auf den großen Andrang und die dadurch beschränkte Räumlichkeit, nicht ausführbar ist, wenn nicht die für den Eisenbahn-Transport er— forderliche Ordnung und Pünktlichkeit zum Nach theil des Publikums gänzlich gestört werden soll, so wird dieselbe für die Dauer der Meß-Trans⸗ porte und zwar für die bevorstehende Herbstmesse während der Tage vom 18. Okober bis 12. No- vember, suspendirt und die Abfuhr durch uns, resp. unsere Fuhrunternehmer, gegen Erhebung der festgesetzten Taxen von:

143 Sgr. pro Centner Eilgut,

1 ? . Frachtgut der Normal— Klasse, Frachtgut der ermäßigten Klassen, wobei Sendungen unter einem Cenmer einem vollen Censner gleich zu rechnen sind, allein be—

sorgt werden.

Die Anfuhr der zu versendenden Güter bleibt indessen den Absendern selbst überlassen, sowei sie die Dienste unserer Fuhrunternehmer dazu nicht in Anspruch nehmen wollen.

Berlin, den 13. Oktober 1852.

Königliche Direction der Niede schlesisch⸗Märkischen Eisenbahn.

4

Bergisch-Märkische Eisenbahn. 1838 Belanntmachung Dem Herrn J. C. Hundeicker zu Gevelsberg sind drei Stück Stamm --Actien der Bergisch— Märkischen Eisenbahn, à 100 Thaler, und zwar die Nr. 29,445, 29,446 und 29,447 mit den dazu gehörigen Dividendenscheinen angeblich ab— handen gekommen. ; In Gemäßheit des §. 30 des Gesellschafts— Statuts fordern wir die jetzigen Inhaber dieser Dokumente hierdurch auf, solche bei uns einzu— liefern oder die etwaigen Rechte an dieselben geltend zu machen, widrigenfalls die Annullirung der genannten Dokumente veranlaßt werden wird. Elberfeld, den 18. Juni 1852. Königliche Direction der Bergisch-⸗Märkischen Eisenbahn.

Lieferung von Eisen— bahn-Schwellen. Wir bedürfen für die Unter— . . hastung und den Umbau der . Bahn pro 1853 7.700 Stück kieferne Stoßschwellen und 43,200 Stück kieferne Mittelschwellen, erstere 9 lang, 10“ oben, 12“ unten breit, 64 stark, letztere 8 lang, 6“ oben, 9“ unten breit und ebenfalls 6“ stark.

Redaction und Rendantur:

/ ͤ

Lieferungslustige ersuchen wir, ihre Forderun= gen bis zum 1. November (. mit der Bezeich⸗ nung auf der Adresse:

Submission auf Bahnschwellen versiegelt bei uns einzureichen.

Die Bedingungen liegen in den Büreaus un— serer Ingenieure in Magdeburg, Cöthen und Halle zur Einsicht offen, werden auch gegen Er— stattung der Kopialien auf Verlangen von den— selben abschriftlich mitgetheilt.

Magdeburg, den 5. Oktober 1852.

Direktorium der Magdeburg -Cöthen - Halle— Leipziger Eisenbahn - Gesellschaft.

1380 Ver zeichnils der Vorlesungen bei der Königlichen medizi- nisch - chirurgischen Akademie für das Militai im Winter- Halbjahre von Mitte Oktober 1852 bis Mitte März 1853. II. Professores ordinarii.

E. WOLFF, Dr., Decanus, wird priva tim medizinis ch- klinische Uebungen im Charitèé-Krankenhause täglich von 8 bis 9 Uhr alten.

E. MlITSCHERLICII, Dr., wird privatim die Ex pen im ent al- Chemie sechsmal wö- chentlich von 11 bis 12 Uhr, und die Phyto- und Zoochemie Montags, Mitt wochz 8 bis 89 Uli VOr

Sonnabends von

tragen.

J. L. GASPER, Dr., wird privat im 1) die gerichtliche Medizin Dienstags, Don- nerstags und Freitags von 12 bis 1 Uhr vortragen und 2) das forensische Praktikum

und

mit Benutzung der gerichtlich - mèediziniscl 6M Untersuchungen n Lebenden und LTodten u. S. W. im Bereiche des berliner Ph) Sikais V on- tags und Sonnabends von 2 bis 3 Uhr zu leiten fortfahren.

J. C. JG NGkEN, Dr., wird 1) öffent lich über die Verletzungen des mensch- lichen K5örpe 8 Mittwochs und Sonn- abends von 5 bis 6 Uhr, 2) pri atim über generelle und spezielle Chirurgie Mon tags, Dienstags, Donnerstags und Frei tags von 5 bis 6 Ubr lesen und 3) die Rli nik tür Chirurngie und Lugenheilkund- im Chanit- Krankenhaus- tãgli- 1 mit Aus

Sonnabends, von 9 bis 11 Uh

sSchluls des halten.

C. G. fent lich mittel Dienstags und Freitags 9. Uhr Abends lesen und 27 privatim (lle Arzneimittellehre wöchentlich von 8S bis 9 Ulir Morgens vortragen.

J. Mül LER, Dr, wird Montags von bis 4 Uhr die Aànatomie der Sinneswerl öffentlich vortragen. Privat tglich von 9 bis 12 Uhr in praktischen Zerglie derangskunst

und lehrt täglich von 2 bis 3 Uhu ammte Anatomie des Menschen

J. L. SCHöNLEIN, Dr., wird privatin 1) 8p zie Le Pathologie und Therapie 10 bis 11 Uhr vor klIinis he

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MITSGCHERLIGH, Dr., wird 1) über die aufregenden Xrzn von 6 his

86 hsmal

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glebt CI Un⸗

terricht .

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sechsmal wöchentlieh von 2 medizinisch

tragen und 2) ankenhaus-

Uebungen im Charitè lich Von 11 Uhr A1 halten.

. n D. wird öffentlich einer allgemeinen Ent- wickelungs G schichte dei 2 schen Natur Montags von 6 bis Abends; privatim 1) die Aãnat omie und Physiologie der Pflanzen dreimal wöchent lich Dienstags, Donnerstags und Sonn abends von 3 bis 4 Uhr, 2) die Naturge der eryptogamischen 6 wächkhse zweimal wöchentlich, Mitty und F reitags von 3 bis 4 Uhr vortragen.

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Grundzüge 42ͤ11

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II. Professor extraordinarliãus ne

L, Benn, Dr.,, wird die . Diagnostik unter Anwendung ee . nischer Fälle Mitt wochs von 8 i;, 5 ffentlich abhandeln. Pri . die Augenheilkunde mit gleichzeitiger. Ii. läuterung an klinischen Fällen lehren und 9 Operations Uchungen leiten Montag Dienstags und Donnerstags den *

6 Uhr.

wird el

y Er-

Schwieger.

Berlin, Bruck und Verlag der Deckerschen Geheimen Ober-Hofbächdräsger

Abonnement beträgt: das At Sgr. für t Jahr in allen Thielrn der, Monarchie ohne ö . .

t geiblatt (DHreuß. ler- Zeitung) i e n. 1Rthlr. 17 Sgr. 6 Pf., in der ganzen Monarchie: 1è*Rihlr. 275 Sgr.

Königlich Preusßischer

**. *

Alle Post- Anstalten des An- un

es An 8 Auslandes nehmen Sestellungen an. sür gerlin die Expeditionen des Königl. Preuß. Staats - Anzeigers K Rr. 5 q, und er Hreußischen Zeitung, Ceipziger- Strafe Rr. Ii. .

——

X 246.

Berlin, Dienstag den 19. Oktober

1 ö *

Berlin, den 18. Oltober 1852. Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht, den zum

Königlich württembergischen außerordentlichen Gefandten und be—

vollmächtigten Minister an Allerhächstdero Hoflager Staatsrath und Kammerherrn, Freiherrn von Linden Mittags im Königlichen Schlosse ! zu empfangen und aus den Händen desselben das Schreiben Sr.

ernannten in vo: gestern hierselbst in einer Privat-Audienz

Majestät des Königs von Württemberg, wodurch er in der gedach⸗

ten Eigenschaft beglaubigt wird, entgegen zu nehmen.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

Tow 8 ö 86 * * ö ; ( = ö . . ö Dem bei der Forstverwaltung der Prinzlichen Herrschaft Kro⸗ ante angestellten Hegemeister 3. 0 h ann B en j am j n S ch n eid er

das Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen; und

n Mon ö. ee. J ; ? , Dem Regierungs Secretair Peter Caspar Düsseldorf den Eharakter als Rechnungs-Rath beizulegen.

Berlin, den 1 (. , , ch w nach Ludwigslust; „Seine Königliche Hoheit der Großherzog und Königliche Hoheit die Frau Großherzogin von Mecklenbur n? w, . 8 . ö g . ö 4 Strelitz sind nach Neu-Strelitz zurückgereist.

rium für San del, Gewerbe un d Arbeiten. Lirkulare vom 14. Oktober 1852 betreffend die Be t dn der Post-Aspiranten und Po st-Eleve ö solchen Dienststellungen, in denen ihnen 8 * 2. ö k 2661 61 4 9 * . * 2 42 6 1 * * t tlegenheit gegeben wird, sich allseitig und gründlich für den Post-Dienst auszubilden. ,,, ö J 8 ö. Mehrfache Wahrnehmungen haben der Vermuthung Raum seben smüssen . daß nicht allgemein der dienstlichen Ausbildung der bost⸗Aspiranten und Post⸗Eleven dirjenige Aufmerksamkeit und

ü Gssenfgtliiche

Klein in liche Sitzung halten, zu welcher der

9 . ir deo 196 5fassa 7 ; 9 ; j . ich, falls das gedachte Regulativ sich in einzelnen te 8 oJ *. a 26464 4 5 4 31 . 4 39 n als unzurrichend oder nicht zweckmäßig herausgestellt haben sollte, etwaige Abänderungsvorschläge bei dleser Gelegenheit gern entgegennehmen. , Berlin, den 14. Oktober 1852. Der Minister für Handel, Gewerbe und von ber d.

öffentliche Arbeiten.

An sämmtliche Königliche Ober-Post⸗Directionen.

Winisterium der geistlichen, Unterrichts- und Vt edizinal⸗ Angelegenheiten.

„„Zur Feier des Allerhöchsten Geburtstages Sr. Majestät des

Königs wird die Königliche Akademie der Wissenschaften am Don-

nerstage, den 21sten d. M., Nachmittags um fünf Uhr, eine öffent—

Zutritt, auch ehne besondere

Einladung durch Karten, freisteht.

Ihre Königliche Hoheit die verwittwete Frau Gro ßherzogin von Mecklenburg⸗-Schwerin ist j

917 . . ö h ; Ihre! Allgemeines Regulativ September

Berlin, den 18. Oktober 1852.

73 61 e,, 2 ö, . Sekretariat der Königlichen Akademie der Wissenschaften.

Das —G 18

Ne in isterium. 1632 über die Behandlung des Güter- und Effekten⸗Trans⸗ ports auf den Eisenbahnen in Bezug auf das Zoll wesen. Zur Erleichterung des Verkehrs auf den Eisenbahnen werden, unter

Modisication der für den gewöhnlichen Verkehr bestehenden Bestimmungen

2 . e a, z . . über die Zoll- Abfertigung und Kontrole, folgende Vorschriften ertheilt:

Zeit und

J. Allgemeine Bestimmungen.

8 1. 1) Transportmittel. . . solche beschaffen sein müssen. Die zum Transport von Frachtgütern und von

2 Mie

le

Passagier Effekten

auf de Fisen . 66 . 564 2 . . auf den Eisenbahnen bestimmten Wagen, welche die Zollgränze überschrei—

ten und deren Ladungen nach Vorschrift dieses

Regulativs behandelt wer—

den sollen, müssen so eingerichtet sein, daß sie von der Zollbehörde durch

anzulegende Schlösser leicht

pflichtmäßige Sorgfalt gewidmet wird, welche nothwendig erscheint,

um dieselben zu tüchtigen Post-Beamten heranzubilden? und daß

meöbesondere diesen jungen Leuten häufig Dienststellungen angewie⸗

sn werden, in denen es ihnen bei f ö

nem und demselben Zweige des Dienstes ebensowohl an Zeit, als

n wdelegenheit fehlt, die verschiedenen Disziplinen des Vienstes

nieln und in ihrem Zusammenhange gründlich kennen zu lernen. Ich wünsche demnach von jeder Königlichen Ober⸗Post⸗Direction

gehörigen Tendern dürfen sich

sortdauernder Beschäftigüng in den beiden Längenseiten mit einem,

; 1 a . und so sicher unter Verschluß genommen wer— den können, daß ohne vorherige Lösung dieses Verschlusses die Oeffnung der Wagen nicht erfolgen kann. : ]

Weder in diesen Güterwagen noch in den Lokomotiven und den da; y. 1 geheime oder schwer zu entdeckende, zur Aufnahme von Gütern oder Effekten geeignete Räume befinden.

Jede Eisenbahn-Verwaltung hat die ihr zugehörigen Güterwagen an ihr Eigenthum an denselben kundge⸗

benden Zeichen und, mit einer fortlaufenden Nummer bezeichnen zu lassen.

Abtheilungen, so wir

mne ausführliche Aeußerung darüber zu erhalten, ob und inwieweit!

in ihrem Bezirke das den sis⸗ 4 .

dienstliche Ausbildung fraktischen Geltung kommt.

r, Dedingungzn in den Postdienst getretenen, in ihrem Bezirke schäftigten Post-Aspiranten und Post-LEleven namentlich aufführen,

schäftigt gewesen ist, und 9 ö 5

, nn . n ist, und welche speziellen Anordnungen die König— 3 Dreh, wol Tree en, bei jeder dieser Beschäftigungen getroffen at, en

ge ; 288 68 2 U gen Mannes für den Bienst zu erreichen oder zu fördern.

Regulativ vom 15. Januar 1850 über die der Post-Aspiranten und Post-Eleven zur O J 2* z . ö

) In den desfallsigen Berichten, deren J ] z . ö 4 * * . 2 *.

naltchst laldiger Erstattung ich entgegensehe, wollen die Königlichen er-Pest⸗Directionen jeden einzelnen, auf Grund der neuen An?

Zweck allseitiger und gründlicher Ausbildung des jun-

1 37 12 6 1 . . z ' 8 ö 1 . h d dabei angeben, seit wie langer Jeil er sich im Dienste beftabet, zur Besichtigung gestelit werden. ; welchen Post⸗Anstalten und wie lange bei jeder er seitdem be⸗ weichungen von den im §. 1 enthaltenen Vorschriften, so wird die fernere

ö 3 735 . 581 w ö .

Befinden sich in einem Güterwagen mehrere von einander geschiedene hi beilungen, d jede der letzteren durch einen Buchstaben bezeichnet. Alle diese Bezeichnungen müssen so gemacht werden, daß sie leicht in die Augen fallen.

Personenwagen, welche die Zollgränze überschreiten, dürfen, außer den gewöhnlichen Seitentaschen, besondere zur Aufnahme von Gütern oder Effekten geeignete Räume nicht enthalten.

§. 2. . b) Deren Komrolirung.

Die Zollbehörde kann zu jeder Zeit verlangen, daß ihr sowohl die Güter- wie die Personenwagen, ingleichen die Lokomotiven und Tender, Ergeben sich bei dieser Besichtigung Ab—

Benutzung des vorschriftswidrig befundenen Transportmittels von der Zell behörde untersagt. ? & S. 2 Stationsplätze und Haltestellen. Die Punlte, an welchen sich Stationsplätze oder Haltestellen befinden,