1852 / 250 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

sfember 315, 3 a 4 FI.; Der. 323, 4 a 4 FI. 85 n!, 2a 6 Wochen 31 PFI. effect. 307 FI.; November 30 FJ. Hanföl auf 6 Wochen 40 FI.; effect. 39 Fl. Rüb kuchen 68 a 73 Fl. Lein kuchen 875 a 11 FI.

Auf den 22. Oktober sind zur offentlichen Versteigeruns angeschla- gen: 37 Last poln. Weizen, wegen Seeschadens, 124, 125 Pfd., und 35 Last odess. Roggen, wiegend 120, 121 Pld.

Telegraphische Depeschen.

b . 1 2 (Nicht amtlich.)

Brüssel, Mittwoch, 20. Oktober, Abends. Es cirkulirt das noch unverbürgte Gerücht, daß der Chef der katholischen Partei, de Theux, zum Könige berufen wor—

C. B.)

=

den sei.

HKreslaig, 21. Oktober, 1 Uhr 25 Min.

des Staats- Anzeigers.) Oesterreichische Freiburger Actien 105 G. Oberschlesische Actien Lit. B. 149 Br, 90 Br. Neisse-Brieger Actien 753 Br.

Getreidepreise: Roggen 52 65 Sgr. Gerste 42 46 Sgrm.

d. Staats- Anzeigers.)

1404 Bekanntmachung.

Auf den Grund des §. 11 des Gesetzes über die Polizei- Verwaltung vom 11. März 1850 und der §5. 147 u. ff. der Allgem. Gewerbe⸗Ordnung vom 17. Januar 1845 bestimmen wir hierdurch, daß Handwerksmeister bei Vermeidung einer Po lizei⸗Strafe von 1 bis 5 Thalern oder verhält— nißmäßiger Gefängniß-Strafe Lehrlinge nur dann annehmen dürfen, wenn sie dieselben bei der In⸗ nung oder, wenn am Orte eine Innung für ihr Handwerk nicht besteht, bei der Kommunalbehörde zum Eintritte in die Lehre angemeldet haben.

Zugleich machen wir Eltern und Vormünder darauf aufmerksam, daß die von ihren Pflegebe— fohlenen etwa bei einem zur Ausbildung von Lehrlingen nicht befugten Handwerksmeister ab—

ehaltene Lehrzeit, bei der Zulassung zum Ge— in. und Meister-Examen nicht angerechnet werden kann und es daher für die Sicherung der gewerblichen Rechte der dem Handwerfe zu wid menden jungen Leute von dem höchsten Interesse ist, durch die Anmeldung bei der Innung oder bei der OrtsUbehörde die Berechtigung des gewähl— ten Lehrmeisters zur Annahme von Lehrlingen feststellen zu lassen.

Düsseldorf, den 8s. Oktober 1852.

Königliche Regierung.

s26!. Nothwendiger Verkauf. Königliches Kreisgericht, J1. (Civil) Abtheilung, zu Berlin, din 15. Juni 1852. : Das zur Maurermeister Heinrich David Ernst Reichertschen erbschaftlichen Liquidations⸗-Masse gehörige, an der Potsdamerstraße Nr. 1122 be— legene, im Hypothekenbuche des Königlichen Kreis—⸗ gerichts von Alt⸗Schöneberg Vol. IV. No. 183 Fol. 73 verzeichnete Büdner⸗ Grundstück, abge— schätzt auf 14,015 Rthlr. 6 Sgr. 11 Pf. zufolge der nebst Hypothekenschein in dem fünsten Buͤ— reau einzusehenden Taxe, soll am 30. Dezember 1852, Vormittags ö an ordentlicher Gerz eth, Zimmerstraße Nr. 25, auf Antrag eines Gläubigers und des Masse⸗ Kurators subhastirt werden.

[53] Nothwendiger Verkauf.

Kreisgericht zu Kosten, J. Auch tun

ie nn Re ert äs, ge, =.

eim Regierungsbezirk Posen belegene Ritters gutsherrschaft Karczewo, bestehend ä. 1. werken Karczewo, Plastowo, Jagkolfi Groß Lenki, Wolkowo und GHnin, wovon die ersten fünf zum Kreise Kosten, das letzte zum Kreise Buk gehört, auf den Namen der Witwe des Grafen Heinrich Dzieduszpeki, Theodosia geborene Gräfin Mielzynska, und seiner Kinder, namentlich;

Mai 345 FI.; Scptem⸗

Nachmittags. (Tel. Dep. Banknoten 88 ., Br. Oberschlesische Actien 1

Oberschlesisch-Krabauer Aëctien

Weizen, weilser 61 69 Sgr., gelber 61 67 5gr. /

. laser 27 - 30 8 Stetggärz, 21. Oktober, 1 Uhr 49 Minuten Nachmittags Roggen 45 a 50 Rthlr., Oktober 45

1488

H n nE ar,

1proz. Span. 24.3. Getreidemarkt:

Oel RH.

(Tel. Dep. d. Neue Anleihe 94. bahn 2174. Amsterdam 1614. 235. Silber 16. d. 6. )

Spanier 25.

Aproꝝ. 1 .

Spanier 255 bis . 10 bis 44 Rr.

81.

. ( Lel. Dep. 9 Rthlr. Br..

9

Baumwolle,

* 4 . J verändert.

Rüböl Oktober 95 Br. 21. Oktober,

18391 Lo Augsburg 116.

10,009

November 43 Br., November- Dezember 42 bez., Spiritus Oktober 15 Br.,

( Lel. Dep. d. Staats- Anzeigers.) Wittenherge 54. Mecklenburger 35. Sardinien 91. Weizen, niedriger, Holstein 101, alles zu haben. Zink, 10,000 Ctr. von 113 bis 12 bezahlt loco, No. vember und Frühjahr.

Szkenrm, Mittwoch, 20. Oktober, Dachmittags 2 Uhr 15 Minuten. (Tel. Her 4. g. 4 proz. Metalliques 843. e 137. Gloggnitzer Actien 1583. London 11, 31.

HaaKkäs, Mittwoch, 20. Oktober, 3proz. 81, 60.

LO τOν. Dienstag, 19. Oktober, Nachmittags (Tel. Ber d G. Sardinier 973.

Hamburg 3 Monat-VWechsel 13 Mb. 73 bis 7. Sch.

Häürenhpedrl, Montag, 18. Oktober. Ballen Umsatz-

Consols 1007, 3.

Frühjahr 43 . run an. 174 kr. 2 Uhr 48 Minuten Nachmit Berlin- Hamburg 105. Kieler 103. Geldeourse. Pommern 104, Rosgen, Frühjahr süller.

ta gz. M ve debu

Z3proz. Span. 435.

Wismar 102

Silberanleihe 109.

proz. Metalliques 943 . . . 2 Fankactien 1340. Nord? Hamburg 172. Paris 137. Gold Nachmittags 5 Uhr. 4pproz. 106, 35.

(¶Lel. Dep 3pro. Spanier 465. 1pror 5 Uhr 30 Min. . Zproꝝt. Spanien 64. Ipror Türkische Anleihe 5 pCt. Pràamie.

Wien 111.

(Tel

Preis- gegen

Dep. . B.)

8 . voOonnabend un.

22 : ) e 2 D - . 2 . 2.) 22 ,

ei ger.

1) Henriette Amalia Maryanna Francisca, 2) Maria, 3) Amalia, 4) Michael, Geschwister Graf Dzieduszãkki eingetragen, einschließlich der auf 127,540 Thlr. 3 Sgr. 3 Pf. taxirten Forsten landschaftlich abgeschätzt auf 346,511 Thlr. 26 Sgr. 6 Pf. zufolge der nebst Hypothekenschein und Bedingungen in der Registratur einzusehen= den Taxe, soll am

8 ann 1853, , an ordentlicher Gerichtsstelle subhastirt werden.

Nachstehende, ihtem Aufenthalte nach unbe kannte Personen, nämlich:

1) der Graf Nikolaus v. Mielzynski,

2) die Wittwe des Paschal Poullin, Marianna geborene Riboute,

3) die Gräfin Brigitta Mielzynska, geborene Szezaniecka,

4) der Gutsbeßtzer Traugott Hildebrand,

werden hierzu öffentlich mit vorgeladen.

Vormittags

655 Nothwendiger Verkauf. In Verfolg der Einleitung des Konkursverfah— rens über das Vermögen des Geibermeisters Johann Wilhelm Nasedz sollen die dem Gemein— schuldner gehörigen, hieselbst in der altstädtischen Burgstraße ub Nr. 106 und sub Nr. 115 des Hypothekenbuchs und am St. Katharinen⸗-Kirchen steige im sogenannten Kagenzippel sub Nr. 11 und sub Nr. 12 des Hopothekenbuchs belegenen Grund— stücke, die zusammen auf 10,140 T haler gericht⸗ lich abgeschätzt sind, in dem auf ö zember 1852 41 mittags, an hiesiger Gerichtsstelle anberaumten Termine im Wege der noihwendigen Subhastation ver— kauft werden.

Uhr Vor⸗

Das Taxationsinstrument kann mit den neuesten Hppothekenscheinen der Grund- stücke im fünften Büreau eingesehen werden.

Zum Termine werden die unbekannten Erben der verstorbenen Ehefrau des Gemeinschuldners Florentine Wilhelmine geb. Streg, früher ver— wittwete Engel, öffentlich vorgeladen; zugleich werden alle unbekannten Realpkätendenten unter Androhung der Präklusion anfgefordert, spätestens in dem anberaumten Termine ihre etwaigen An— sprüche geltend zu machen. ö

Danzig, den 6. Mai 1852.

Königl. Stadt- und Kreisgericht. J. Abtheilung. 1402 Ediktal⸗Citation.

Der Schiffsknecht Herrmann Schneider aus Neusalz a. S. ist beschuldigt, am 16. Januar d. J. aus dem Boberniger Zorstrevier und zwar im sogenannten Hinterwalde zwei Stück Stock— holz entwendet zu haben, und deshalb durch Beschluß vom 26 Juli e. wegen neuen einfachen

Redaction und Rendantur:

/ ( J

Diebstahls an geschlagenem Holze aus dem Walde auf Grund der §§. 217. 3 und 219 des Straf⸗ Gesetzbuchs in den Anklagestand versetzt worden,

Zur mündlichen Verhandlung der Sache is ein Termin auf

, ,, Vormittags

ö

anberaumt worden, wozu der oben Genannte müt der Aufforderung vorgeladen wird, zur festgeset ten Stunde zu erscheinen, die zu seiner Verthez— digung dienenden Beweismittel mit zur Stelle zu bringen, oder solche dem unterzeichneten Gericht dergestalt zeitig vor dem Termine anzuzeigen, daß sie noch zu demselben herbeigeschafft werden können.

Erscheint der Angeklagte wird in ontumaciam mit Unter suchung und Entsch eidung verfahren werden.

Als Zeugen werden zu dem Termine:

1) der Förster Tittel in Neuhaus, 2) der Bauer Joh. Martin Hübner in vorgeladen werden.

Grünberg, den 4.

Königliches Kreisgericht

h,

Oktober 1852. J. Abtheilung. 3 Ediktalladung. Der Particulier Wilhel tor Achilles hat sich am seiner Ehefrau Friederike Marie Amande geb. Kleeberg, zu Dresden, enffernt, ohne daß bis jetzt sein Aufenthalt hat ermittelt wer Derselbe wird deshalb aufgefordert, zu seiner Ehefrau zurückzukehren oder spätestens sich in dem am 5. April 1853, Vormittags 11 Uhr, im hiesigen Gerichtslokale, vor dem Kreisgerichts-Rath Pieper anstehender Termine zu stellen, um sich auf die von seiner Ehefrau gegen ihn angestellte Ehescheidungs— klage auszulassen, widrigenfalls auf den Antrag seiner Ehefrau die Ehe getrennt und er für den allein schuldigen Theil erklärt und zur Entrich— tung der Ehescheidungsstrafe verurtheilt werden wird. Neu-⸗Ruppin, den 13. September 1852. Königliches Kreisgericht. Abtheilung J.

1403 Bekanntmachung. Der westpreußische Pfandbrief . Nr. 76 Lopatken über 75 Nthlr., Marien— werderer Departements, . ist verdorben und soll auf den Antrag des n lischen Kirchen-Kollegiums zu Kunzendorf, Marienburg, amortisirt werden. . Marienwerder, den 2. Oktober 1852. Königl. westpreuß. General -Landschafis⸗- Vin von Rabe.

den können.

6

bei

ection.

Schwieger.

Berlin, Dru und Benlag der Decerschen Geheimen Ober-Hofbuchbruckerel.

nem ent beträgt:

3e ng. sür 64 Jahr

allen Thielen der Monarchie ohne ü er i Zeitung)

ä Seiblätt (Hreuß. Adler-Zei t gen. el. 17 Jar. 6 pf. 9. in der ganzen Monarchie: I nthir. 275 Sgr.

Das A

Alle Post-Anstalten des An und Auslandes nehmen sestellungen an, für Serlin die Expeditionen des Königl. Preuß. Staats - Anzeigers, RMauer-Straße Rr. 5 4., un der Preußischen Zeitung, Ceißziger⸗

Straße Kr. 14. . ————

eiger.

250. Berlin,

Oktober 1852.

Potsdam, den 21. Oktober 1852.

Seine Majestät der König sind von der gestern nach der Schorshaide unternommenen Reise heute wieder auf Sanssouci ein getroffen.

Nachdem Ich durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage den chaussemäßigen Ausbau der Straße von Ratibor über Groß⸗ Peterwitz und Wilhelmsdorf bis an die Kreisgränze in der Rich⸗ lung auf Katscher durch den Kreis Ratibor genehmigt habe, be— stimme Ich hierdurch, daß auf diese Straße das Expropriations—

Recht für die zur Chaussee erforderlichen Grundstücke und das Recht zur Entnahme der Chausseebau- und Unterhaltungs⸗Mate⸗

rialien nach Maßgabe der für die Staats-Chausseen geltenden Bestimmungen Anwendung finden sollen. Zugleich will Ich dem Kreise Ratibor das Recht zur Erhebung des Chausseegeldes nach

dem für die Staats-Chausseen jedesmal geltenden Chausseegeld⸗

Tarife, einschließlich der in demfelben enthaltenen Bestimmungen

über die Befreiungen, so wie der sonstigen, die Erhebung betreffenden

zusätzlichen Vorschriften verleihen. Auch sollen die dem Chausseegeld— Tarife vom 29. Februar 1840 angehängten Bestimmungen wegen

Gültigkeit haben.

Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesetz⸗ Sammlung zur

öffentlichen Kenntniß zu bringen..

Berlin, den 19. September 1852. Friedrich Wilhelm. von der Heydt, von Bodelschwingh.

An

die Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten Fi

und den Finanz-Minister.

Nachdem Ich durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage den Bau einer Chaussee von und von

Franzburg genehmigt habe, bestimme Ich hierdurch, daß das Expro⸗ zur Chaussee erforderlichen Grundstücke, zur Entnahme der Chausseebau- und Unter—

priations Recht für die ingleichen das Recht

*

Oskar, Herzog von Upland, an.

. Greifswald nach Jarmen bis zur Peene Tribsecs nach Richtenberg mit einer Abzweigung nach

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Den bisherigen Kreisgerichts-Dircktor, Geheimen Justiz-Rath

von Brauchitsch in Erfurt, zum Vice-Präsidenten des Appella—

tions⸗-Gerichts in Stettin; und Den Kreisgerichts-Rath Reichel zu Mohrungen in Ostpreußen

Zum Direktor des Kreisgerichts zu Lobsens zu ernennen.

2. 8

Der Königliche Hof legt morgen di für Seine Koͤnigliche Hoheit den Prinzen

e Trauer auf acht Tage Franz Gusstav

Berlin, den 22. Oktober 1852.

Berlin, den 22. Oktober 1852. Se. Königliche Hoheit der Prinz von Preußen ist von Groß-Schönebeck wieder hier eingetroffen.

Ministerium für Handel, Gewerbe und o6ffentliche Arbeiten.

Verfügung vom 8. Oktober 1852

2 2 . er 2 R 1 r hren beim Verschreiben ansleznvischker der Chaussee-Polizei-Vergehen für die in Rede stehende Straße Verfahren beim Verschreiben ausländisch

seitens der Post-Anstalten.

Es ist wahrgenommeu worden, daß von den Post-AUnstalten hin und wieder Zeitungen und Zeitschriften, welche außerhalb Preußen

erscheinen, auch dann unmittelbar bei den betreffenden ausländischen

Post-Anstalten bestellt werden, wenn solche durch Vermittelung an— derer, dem ausländischen Verlagsorte näher belegener, diesseitiger

Post⸗Anstalten, oder resp. durch Vermittelung des Zeitungs-Comtolrs in Berlin, eben so schnell bezogen werden können.

Dieses den Vorschriften im §. 16 Abschnitts XIV. der Dienst—

Instruciion zuwiderlaufende Verfahren wird den Post⸗Anstalten

hierdurch untersagt. Gleichzeitig werden die Königlichen Ober-Post-Directionen aufgefordert, das Verfahren der Post-Anstalten beim Verschreiben der ausländischen Zeitungen durch die Aufsichts-Beamten speziell überwachen und insbesondere auch darauf achten zu lassen, daß für die direkt vom Auslande bezogenen Blätter die Provision überall gehörig berechnet werde.

Berlin, den 8. Oktober 1852.

General⸗Post⸗Amt.

haltungs= Materialien nach Maßgabe der für die Staats-Chaus⸗

sen bestehenden Vorschriften auf die Straße zur Anwendung kom w D 6 19 1 9 V L 1 11 . 1 9. 4 1 3

8 * . r 5 * 8 r (So P —⸗ D Dorpommern und Rügen gegen Uebernahme der künftigen chaussee Taxirung der Sendungen nach und aus den

men sollen. Zugleich will Ich den Kommunal-Ständen von Neu⸗

nißigen Unterhaltung dieser Straßen das Recht zur Erhebung von

Ihausseegeld nach dem für die Staats-Chausseen jedesmal geltenden

shausseegeld⸗Tarife, einschließlich der in demselben enthaltenen Be—

9.

1 * . 1 9 1 9 * [ immungen über die Befreiungen, so wie der sonstigen, die Erhe— ö . ö. ; r ung g ref , f . ö ö. . . 8 6 solle Mihla (Sachsen-Weimar-⸗Eisenach), beide auf der Route zwischen kung betreffenden zusätzlichen Vorschriften verleihen. Auch sollen . , Großneuhausen und Slbers— dem Chausseegeld-Tarife vom 29. Februar 1840 angehängten Mühlhausen und Eisenach belegen, fe Yroßneuhausen und Olbers

zstimmungen wegen der Chaussee-Polizei-Vergehen auf die ge⸗ dachte Straße zur Anwendung kommen. Der gegenwärtige Erlaß st durch die Gesetz⸗Sammlung zur öffentlichen Kenntniß zu bringen. Sanssouci, den 4. Oktober 1852.

Friedrich Wilhelm.

von der Heydt. von Bodelschwingh. An den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten und den Finanz-Minister.

Cölleda und Weimar belegen, erhalten vom 1. F. M. ab auch im Verkehr mit Preußen schaft als Fürstlich Thurn und Taxissche Post Anstalten. Postsendungen nach und von den genannten Orten ist daher von

betr

Postorten Nazza, Mihla, Großneuhausen und Olbersleben. Die in den Orten Nazza (Sachsen-Koburg-Gotha) und

Eisenach), beide auf der Route zwischen bestehenden Post-Annahmestellen . ie (VyY nwo dit Eigen⸗ Fur die

vom

leben (Sachsen⸗Weimar

gedachten Tage ab die Vereins-Portotaxe, und zwar für die Sen— dungen nach und von Nazza und Mihla die Taxe von Essenack, und für die Sendungen nach und von Großneuhausen und C lbers⸗ leben die Taxe von Buttelstedt in Anwendung zu bringen. Berlin, den 14. Oktober 1852. General ⸗Post⸗Amt.