1496
bes C.ehosften - cler Beirag des Depositi
Name Scheins
der Behörde, von welcher
an das Deposito⸗ Depositi rium eingelie- fert worden
Benennung in incl. Conven⸗ tions⸗Geld
thl. sg. vf.
Datum Gold
thl. sgr.
Kassen billets
1zumnzß 2quaj nv sii) gag a2zununzg
an vorgefundenen Depo⸗ Amt Eisleben
siten bei der im Jahre 1803 stattgehabten Revision der Depositorien beim Amte Eisleben, vorher Sangerhausen vorräthige Gelder zur An— schaffung einer neuen Feuerspritze . Fouragegelder der stift— do. 139 do. ständischen Deputation Fritzsche Konkurs⸗Masse
12. Mai 399 12. . 1805
Amt Lützen 31. Dezbr.
1825
Amt Torgau 6. Juni 1789 do. 23. Mai 1794 2. Novbr.
1825 31. Dezbr. 1825
desgl.
desgl. do. Fuhrlohnsgelder von fran⸗ Amt Lützen zösischen akkordirten Fuh— ren
Goedfried Erbegelder Kammerguts⸗
gericht Elster⸗ werd
Amt Lieben⸗ werda
Amt Lutzen 136
31. April
4779
7. Novbr. 1806 31. Dezbr. 1825 ĩI 140 13. Januar P 1806 134 19. Januar
/ 1815
Goldammer Konkursmasse
das Hebammenwesen im Amte Lützen betreffend Hilte' sches Depositum
Amt Eisleben
General⸗ Acciseinnahme zu Artern desgl. zu Grä— 9 23. fenhamnchen desgl. zu Wit⸗ tenberg Amt Lutzen
Cautionszinsen, so nicht abgehoben worden
Januar 1815 16. Januar 1815 16. März . 194 14. Novbr. 1788 19. Mai 1788 33 3. Novbr. 1800 ir. 1806 Amt Torgau S4 2. Novbr.
an dergl. an dergl. Kuhfrshngelder
in causa Lebien (Kotzer Amt Anneburg Konkurs⸗Masse) in causa Lebien u. Purtzien do. (Kotzer konkurs Masse) Lieste'sches Depositum Amt Torgau
Ottilio'sches Depositum Amt Eisleben Preßler und Falkenberg Depositum, Dienstfuh⸗ ren betreffend Rationsgelder vom Stadt⸗ rath zu Lützen Refraichissements - Gelder do. der stistständischen De—= putation
Rosenberg Depositum
Amt Lützen
Amt Mühl— berg Amt Merse⸗ 159 31. Dezbr. bung J Amt Zörbig P 1 825 3. Juni 1819 31. Dezbr. 1825
. deren Vertretung nach Art. XII. Nr. A8 der Convention vom 28. August 1819 gegangen ist. In Gemäßheit des §. 171 e. der Allgemeinen Gerichts-Ordnung Theil J. Titel 51 fordern wir dir unbekannten Eigenthüͤmer dieser Depessia auf, in dem auf .
86 Lesen 47. Februgr 1853, Vormittags 10 Uhr, . an hiesiger Gerichtsstelle vor Herin Appellationsgerichts-Referendarius Brand anberaumten Termine ihre Eigenthums- Ansprüche dalan geltend zu machen und nachzuweisen, widrigenfalls sie damit prä— kludirt und die Deposita nach §. 12 der Allerhöchsten Kabinets-Ordre vom 2. November 1822 der Staats Schulden ⸗Tilgungs⸗Kasse zugesprochen werden soll.
Den zersönlich zu Erscheinen Behinderten werden bie hiesigen Rechts-Anwalte Wagner, Grum— bach und Wehel als Mandatgrün vorgeschiagen und ist schließlich zu bemerken, daß das unterzeich nete Kreisgericht mit dem Aufgebot der aus dem Erfurter Regierungs-Bezitke herrührenden Deposita wn das Rescript des Königlichen Appellationsgerichtes zu Naumburg vom 28. Mai c. beauftragt
orden ist.
Merseburg, den 31. August 1852.
Königliches Kreisgericht. J. Abtheilung. Bodenste in,.
Schmidt Nach laßmasse
von Venediger Konkurs— Masse desgl. do.
Gelösete Gelder für vom Amt Lützen Amie Lützen verkauftes
Vieh
(
juf Preußen über⸗
Redaction und Rendantur:
1412
Se. Majestät der König haben geruht, mittelst Allerhöchster Kabinets-Ordre vom 15. Septem ber d. J,, dem landwirthschaftlichen Verein f Rheinpreußen zur Erleichterung seines Ges betriebes insoweit Corporations. Rechte zu ver. leihen, als dieselben zur Verwaltung seines Ver⸗ mögens, namentlich zur Erwerbung und zum Be? sit von Kapitalien und Grundstücken auf seinen Namen erforderlich sind.
Zufolge Auftrags des Herin Justiz⸗Ministerg und Königlichen Ministeriums für landwirthschaft⸗ liche Angelegenheiten bringe ich dies hiermit zur öffentlichen Kenntniß mit dem Bemerken, daß nach- Inhalt des §. 4 der von dem Königlichen Ministerium für landwirthschaftliche Angelegen⸗ heiten unter dem 2ten d. Mts. genehmigten Ver— eins⸗Statuten die Stadt Bonn zum Central— Geschäftssitze des Vereins bestimmt ist und daß nach 8. 19 dieser Statuten Verträge und andere Urkunden, durch welche der Verein gegen dritte Personen verpflichtet wird, durch die Unterschrift N des Präsidenten, 2) ves General-
Secretairs, 3) des Schatzmeisters für
den Verein rechtsverbindlich werden. Koblenz, den 11. Oktober 1852. Der Ober-Präsident der Rheinprovinz, A. A: von Spankeren.
114131 Lieferung s-Unternehmen.
Für die hiesige Königliche Artillerie ⸗Werkstatt soll auf das Jahr 1853 die Lieferung an L e den, Hanf, und Leinenwaaren im Wege der Submission verdungen werden. Hierzu ist am
9. November e, Vormittags 10 Uhr, ein Termin in unserm Geschäfislokale anberaumt, woselbst Proben und Bedingungen stets eingesehen werden können. Geeignete Unternehmer werden hiermit zur Uebernahme der Lieferungen aufge⸗ fordert und ersucht, ihre Angebote getrennt, schiist— lich und versiegelt bis zum Anfang des Termins unter der Aufschrift: „Submission über Leder 3c.“ portofrei an uns einzusenden.
Neisse, den 18. Oktober 1852.
Königliche Verwaltung der Arillerie⸗Werkstatt.
1405 Auction in Stettin. Am Donnerstag, den 4. November d. J. Vormittag“s 9 Uhr, soll auf dem Ilofe des Speichers . eine Partie chwedisches Kupfer, bestehend in ca. 20 Gtr, Resta in Scheiben, 3 do. — Stücken, 25 Alvidaberg u. Flögfors in ganzen und gebrochenen Blöcken, so
hierselbst
wie in 3 diverses Eisen und Brenn. stahl, baare Zahlung
. ̃ 1 mels bletend Verkauft
gegen 8 Dõ
V e rden
1411 Bekanntmachung.
Der hiesige Handelsmann Herr Karl Gottlob Friedrich Wagner hat bei dem unterzeichneten Königlichen Gerichte zur Anzeige gebracht, daß sein unten näher beschriebener Sohn Karl Gustas Wagner sich ohne Vorwissen und Genehmigung seiner Eltern am 27. August dieses Jahres von hier entfernt habe und daß derselbe allem Ver⸗ muthen nach mit einem Stellmacher, ebenfalls Namens Wagner, aus dem sächsischen Dorfe Waldkirchen, nach Bremen oder einer anderen Hafenssadt gereist sei, um von da nach Noid— amerifa auszuwandern.
Auf Antrag des Vaters wird dies andurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht mit dem an Jeder— mann und namentlich an alle Polizeibehörden und die Gensdarmerie gerichteten Ersuchen, den jungen Wagner, der übrigens auch seiner Mili⸗ tairpflicht in Sachsen noch Genüge zu . hat, im Betretungsfalle anzuhalten, für, 9 Festnehmung Sorge zu tragen und schleunig Nachricht anher zu ertheilen. . ven
Königlich sächsisci·hes Gericht Ischopau, der 19. Oltober 1852. ö Franz.
Beschreibung Wagners, Monate
Karl Gustav 7 ist 15 Jahre h R i, alt, ungefähr 62 Zoll lang, schwach von 696 6 mit blonden Haaren und grauen Augen. . kleidet ist derselbe wahrscheinlich mit einem gran
Zeugrocke und dergleichen Zeughosen. Schwieger.
J . u . ei. Berlin, Druck und Verlag der Decferschen iehcimen Sber-vofbuchdrucher
. nnem ent beträgt: ru *. ö * , Königli el a allen Thielen der Ronarchie ohne . . hn geltangh
ü Beiblatt (-BQreuß. Adler-3eitung an. r e T Riel, f dr, Pf. 6
in der ganzen Monarchie: Y. 1è*kihlr. 273 Sgr.
Preußischer
Alle Post Austalten des An⸗ und Auslandes nehmen zsestellungen an, für Serlin die Erpebitionen des Königl. Preuß. Staats · Anzeigers, — 2 , m . 5 4, und er PFreußischen Zeitung, Ceipziger= Straße r. 14. ee
Berlin, Sonntag den 24. Oktober
1852.
ar me — — —
Wegen der morgen stattfindenden W die nächste Nummer des Staats⸗Anzeigers erst übermorgen.
ahlen zur
Zweiten Kammer erscheint
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
Den seitherigen Landraths-Amts-Verweser des Kreises Rosen⸗ berg in Westpreußen, Kreis-Deputirten Werner von Gustedt, zum Landrathe zu ernennen.
Potsdam, den 23. Oktober 1852.
Ihre Königlichen Hoheiten der Prinz und die Prinzessin
Friedrich der Niederlande noebst Höchstderen Tochter, Prin— zessin Marie Königliche Hoheit, sind nach dem Haag abgereist.
Justiz ⸗Ministerium.
Allgemeine Verfügung vom 17. Oktober 1852 — be- treffend die Festsetzung und Vollstreckung der Strafen für die unterlassene An- und Abmeldung von Reserve⸗
und Landwehr-Mannschaften.
Verordnung vom 24. Oktober 1841 8§. 39 (Gesetz Sammlung S. 325).
Restript vom 17. Juni 1850 Justiz · Ministerial Blatt S. 227, 228). Salarienkassen⸗Instruction vom 10. November 1851 S§. 7 und 55.
Instruction zur Anfertigung der Jahresrechnungen vom 1. März 1852, /
S. 88 und 89. Durch die Allerhöchste Ordre vom 29. Mai 26
und Abmeldung von Reserve—
CLommandeurs der Landwehr Bataillone übertragen worden.
. (Gesetz⸗ Sammlung S. 441 und Staats-Anzeiger Nr. 163 S. 981) ist die Festsetzung und Vollstreckung der Strafen für die unterlassene An⸗ und Landwehr-Mannschaften den
Von Von
den Polizei-Anwalten sind daher Anträge wegen Bestrafung solcher
liebertretungen bei den Gerichten nicht weiter zu erheben.
Nicht minder sind demgemäß die Anordnungen in den s§8§. ?
—
und 535 der Kassen-Instrluction vom 10. November 1851 und im
Titel III. Nr. Rechnungen vom 1. März 1852
3 des der, Instruction zur Anfertigung der Jahres⸗ beigefügten Rechnungs-Schema,
Seite 88 und 89, durch welche die Art der Verrechnung der für die
bezeichneten Uebertretungen erkannten Geldstrafen bei den gerichtlichen Salarlen-Kassen bestimmt worden ist, * men sind, als erledigt zu betrachten. Berlin, den 17. Oktober 1852. Der Justiz-Minister Simons. z An sänmtliche Gerichtsbehörden, mit Ausschluß deter im Departement des Appellationsge⸗ richts hofes zu Köln. Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal⸗Angelegenheiten.
Akademie der Wissenschaften.
in soweit dergleichen Geldstrafen Ver ; . nicht bis zum Erscheinen der obigen Allerhöchsten Ordre vorgekom-= ist im Monat Dezember d. J. wiederum eine allgemeine Volkszäh⸗
Sache, und auch jene Bestimmung sei keine zufällige, weil die Per— sönlichkeit des Fürsten, seine Grundsätze und Ansichten für das Gesammtleben einer vom Staate eingesetzten wissenschaftlichen Kör— perschaft vorzugsweise maßgebend seien. Der Sprecher beseitigte die Einwürfe, die man dagegen erheben könnte, und erläuterte seine Behauptung mit Beispielen aus der preußischen Geschichte von der Gründung der Akademie an, wie er auch jene Einwürfe mit Bei— spielen erläutert hatte. Hieran knüpfte sich die statutarisch vorge⸗ schriebene Uebersicht der Leistungen der Akademie in dem Zeitraum vom 16. Oktober 1851 ab bis jetzt. Auf diese Darlegung folgte die Vorlesung einer Abhandlung, welche aus den akademischen Vor— trägen des vergangenen Jahres zu diesem Zwecke bestimmt worden: es war die Abhandlung des Herrn Dieterici „über das nume⸗— rische Verhältniß derjenigen, welche das höchste Lebensalter erreichen, zu den Kulturzuständen eines Landes“, welche der Verfasser selber in abgekürzter Form vortrug.
J
Die Kunst⸗Ausstellung im Akademte-Gebäude wird am Sonntag, den 31sten d. M., um 5 Uhr geschlossen. Die Ausstellenden werden ergebenst ersucht, die ihnen gehörenden Kunstgegenstände gegen Rückgabe der Empfangscheine baldigst abholen zu lassen.
Berlin, den 23. Oktober 1852.
Königliche Akademie der Künste. Prof. Herbig, Vice⸗Direktor.
Finanz⸗Nꝛ inisterinm. Eirkular-Verfügung vom 20. August 1852 — betref⸗ fend die am Schlusse des Jahres 1852 zu bewirkende
allgemeine Volkszählung.
In Gemäßheit der unter den Zollvereinsstaaten bestehenden Verabredungen über die Theilung der gemeinschaftlichen Revenüen
lung zu veranstalten. Die Königliche Regierung wird daher unter Hinweisung auf die Cirkular-Verfügung vom 6. Juli 1846 veran⸗ laßt, zeitig die erforderlichen Einleitungen zu treffen, damit die
Bevölkerungs-Aufnahme in Ihrem Verwaltungs-Bezirke zu der be—
stimmten Zeit und unter genauer Beobachtung der in gedachter Ver—
fügung ertheilten Vorschriften stattfinden könne. Insbesondere ist dafür zu sorgen, daß die Zählung überall am Freitag, den 3. Dezember d. J. anfange und daß eine wirkliche Zählung in den Wohnungen
statffinde.
Nur da, wo auf den 3. Dezember etwa ein Jahrmarkt
fällt, darf die Zählung erst am folgenden Tage begonnen werden.
Dieselbe muß in der Regel überall in einem Tage beendigt werden. In besonders volkreichen Orten darf sie höchstens drei Tage dauern.
Die Ortspolizei⸗-Behörden, welche zur Ausführung des Geschäfts
„Am 21. Oltober d. J, als am nächsten Donnerstage nach dem Geburtstage Sr. Majestät des Königs, hielt die Königliche Ala⸗
demie der Wissenschaften zur Nachfeier diefes erfreulichen Festes eine Nentliche Sitzung. Herr Böckh eröffnete dieselbe als vorsitzender Setretar. Die Statuten der Akademie bestimmen, es solle in dieser Stzung ein Jahresbericht über die Leistungen der Akademie, na⸗ mantlich in Richicht ihrer eigenen Abhandlungen und ihrer eigenen mud der von ihr unterstützten wissenschaftlichen Unternehmungen ge— h n werden. Der Sprecher ging von dem Gedanken aus, gute
sete seien nichts Anderes, Tals der Ausdruck des Wesens der
verpflichtet sind, sind dafür verantwortlich zu machen, daß diese Vor⸗ schriften genau zur Ausführung gebracht werden.
Besondere Aufmerksamkeit wird bei der Sorge dafür empfoh— len, daß überall das zur Ausführung der Zählung erforderliche Personal verfügbar sei, und daß dabei nur gut instrutrte und wohl befähigte Persönlichkeiten zur Verwendung kommen. Wie früher sind auch diesmal zunächst die Kommunalbeamten und soweit thun⸗ lich, auch die Beamten der indirekten Steuer Verwaltung heranzu⸗ ziehen. Die Provinzial-Steuerbehörden sind angewiesen worden, durch die Letzteren, soweit es ohne Nachtheil für den Steuerdienst