1852 / 252 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

1504

Ida Ottilie Christine Karoline, Leo Julius Otto Nestor und Otto Ludwig Bernhold,

ferner die Wittwe Weiland, geb. Zemke, werden hierzu öffentlich vorgeladen.

Dramburg, den 5. August 1852, Königliches Kreisgericht, J. Abtheilung.

dieses Monats eröffnet. Kranke, zu deren Hei⸗ lung chirurgische oder augenärztliche Hülfe noth. wendig ist, können sich daselbst täglich Mittagg von 1 3 Uhr melden. Die Anmeldung drin gender Krankheitsfälle wird von den in der An. stalt wohnenden Aerzten zu jeder Zeit entgegen. genommen. Bedürftige Kranke erhalten in den Stunden von 2 4 Uhr täglich, außer freier ärzlicher Behandlung, auch freie Arznei, und finden, wenn ihr Zustand es erfordert, Aufnahme in der Anstalt.

Berlin, den 16. Oktober 1852.

Königliche Direction der Universitäts -Klinif für Chirurgie und Augenheilkunde.

Dr. B. Langenbeck.

Proklam a.

Cloetzin A. e Caen. ein Antheil des in Hinterpommern im schivelbei⸗ ner . e m n,, ECloetzin, abge⸗ schäßt auf 6605 Thlr. 29 Gr. 5z Pf, zufolge der nebst Hypothekenschein in dem Büreau III a. einzusehenden Tay, soll .

am 3. März 1853, Vor mitt. 11 Uhr,

an hiesiger Gerichtsstelle subhastirt werden. Die Geschwister Weiland, nämlich August Wilhelm Ferdinand, Wilhelmine Auguste Charlotte,

Albertine Henriette, Karl Friedrich Wilhelm Ferdinand,

iias

1415 Bekanntmachung.

Der Lehrkursus in dem Königlichen Universi— täts-Klinikum für Chirurgie und Augenheilkunde (Ziegelstraße Nr. 5 und 6) wird gegen Ende

i373 R e , a

Mit der am 19. Oktober er. beginnenden Eröffnung der Ostbahnstrecke Marienburg -Braunsberg tritt auf der Stargard Posener Eisenbahn und der Ostbahn folgender neue Fahrplan in Kraft.

A. Haupt⸗Cours Stettin ⸗Dirschau⸗ Braunsberg.

.

DJ und Dirschau nach Braunsberg. S Von Braunsberg über Dirschau und Kreuz nach Stettin. No. . ͤ tee. I. Abf. 11, 1 Mittgs. Ank. 4, 16 Nachm. Ank. 11,2 Abends. Ank. 1,12 Nachts.

Ank. 11,1 Migs. Ank. 4,35 Nachm. 9,27 Abd. Z, 66 Nachts. IV. - 12.31 Nachis. - 6,22 Mrgs. 1,48 Mitigs. 5,28 Nachm. 8,55 Abds. 8,7 Abends. - 11,8 Migs.

1157 Nachm. 1,20 Mitigs. VI. - 2, 16 Mitigs.

V. übernachtet in Woldenberg. VI. . in VI. , in

Anschließende Beförderung der Personen zwischen Dirschau und Marienburg erfolgt auf Eisenbahn-Billeis durch die Post, der Güter per Achse durch Vermittelung der Eisenbahn ⸗Verwaltung.

233 * Von Stettin über Kreuz No.

J. Abf. 2,22 Nachts. Ank. 5,4 früh. Il. - 19,13 Mrgs. 1,142 Mittgs. V. - A4, 28 Nachm. - 5,27 Mrgs.

B. Neben- Cours Dirschau⸗-Danzig.

Zu . Zug Von Danzig nach Dirschau.

No.

1,25 Mittags Ankunft 12, Mittags II. Abfahrt 4,11 Nachmittags Ankunft 5,6 Nachmittags 9, 47 Abends = 10,33 Abends . = 5,45 Morgens = 6,33 Morgens

Von Dirschau nach Danzig.

Abfahrt 1

.

Abends ; „1 Abends Fill. 10,5 Morgens Morgens Morgens ; 759 Morgens J S,i16 Abends Abends

Zug VII. Lokalzug Zug X. Lokalzug

.

C. Neben- Cours Kreuz- Posen. /

5) nach Posen. Zug nach Kreuz.

No.

Von Kreuz Von Posen

Ankunft 10,38 Abends

Abfahrt 5,47 Morgens Ankunft 1,51 Mittags

536 Morgens II. Abfahrt S. ss Abends 1 2,8ti Minags ö. . J fah 55

4 4,52 Nachmittags Hr, 14 nen, =

kJ . 1) Auf der neuen Strecke Marienburg⸗Braunsberg beginnt der Betrieb am 19. d. Mts. nicht mit den Nachtzügen III. und IV., sondern mit den

Tageszügen V. und II.

2) Die Züge No. IJ. bis Vl, stehen mit den Zügen der Berlin -Stettiner Eisenbahn in Verbindung; es schließen sich nämlich einerseits die Züge No. 16 II und V. an die Züge an, welche Berlin resp. Abends 10, as, Morgens 6,15 und Mittags 12,135 verlassen und andererseits treffen die Züge w n. und VI. Morgens 5, 13, Abends 91s und Nachmittags 4,5 in Berlin ein.

3 Braunsberg schließt sich eine direkte Postverbindung nach Königsberg an und findet eine gleiche von Königsberg statt.

3 23 Züge De L und II. sind für die Tour zwischen Stettin, Dirschau, Danzig Schnellzüge und halten nur an in Stettin, Stargarz

n,, . Woldenberg, Kreuz, Schneidemühl, Bialosliwe, Nakel, Bromberg, Terespol, Warlubien, Czerwinsk, Pelplin, Dirschau und Danji . . . . . . ,,, in Praust und Hohenstein und nimmt ebenso wie die Jüge No— ] ö. To hen Virschau und Braunsber ersonen g 3 Klassen auf. 2 ere n it diesen Zügen auch Eilgut und Vich befenn gᷣ . g, Personen aller 3 Klassen auf. Auf der letzter'n Tour wird mit diesen Zügen auch Eilg

4 Di 2 7 7 * * . F ; . 9 ; ö

. ,. Do. III. und IV. sind Personenzüge und befördern Personen in allen 3 Wagenllassen, Eilfrachten und Vieh.

5 e, . Kreuz und Posen werden die Züge No. J. bis IV. zugleich zum Gütertransport benutzt.

5 D . . , VI. sind Güterzüge mit Beförderung von Personen II. und III. Klasse.

flassem . ich. und XR sind Lokalzüge (VIII. jedoch mit Anschluß nach Königsberg) und befördern Personen in allen 3 Wagen—

Stettin, den 12. Oktober 1852.

Hoffmann. von Düring.

Redaction und Rendantur: Schwieger.

9 J ö c Safhuchdruckere!, Berlin, Druck und Verlag der Deckerschen Geheimen Ober-Hofbuchdruckere

annement beträgt: 3a 1 Sgr. sür 4 Jahr a allen Thielen der Monarchie ohne 2. ü. ür, Zeitung) unt geiblätt (preuß. Adler-3citung nit ferne r skthit. ir Sor 6 pf. 7 in der ganzen Monarchie:

rührt. 273 Sgr. w, ?

5 tag

Alle Post - Anstalten des In- und Auslandes nehmen Sestellungen an, für Serlin die Expeditionen des Königl. Preuß. Staats- Anzeigers, KMauer- straße Rr. 54., und der hreußischen Zeitung, Ceipziger— Straße Ur. 14.

——

5

Anzeiger.

Berlin, Mittwoch den 27. Oktober

1852.

Privilegisum vom 27. September 18. wegen Aus- sellung auf den Inhaber lautender Obligatkonen der Provinz Posen zum Betrage von 500,000 Rthlr.

Wir Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden, König

von Preußen ze. 2c.

Nachdem Wir durch Unseren Erlaß vom heutigen Tage den in der sechszehnten Sitzung der zur Wahrnehmung der Provinzial— Vertretung im vorigen Jahre berufenen provinziaälständischen Ver sammlung des Großherzogthums Posen gefaßten Beschlüssen wegen Prolongirung der nach der Verordnung vom 21. Juli 1843 zu dem Provinzial-Straßenbau-Fonds von der Provinz zu zahlenden Beiträge auf fernere zehn Jahre vom 1. Januar 1859 ab und wegen Aufnahme einer Anleihe zum Zwecke des schnelleren Ausbaues der Provinzial-Kunststraßen Unsere Genehmigung ertheilt haben und nachdem von der ständischen Kommission für Verwaltung des Posener Provinzial-Straßen⸗-Baufonds auf Grund der ihr in der gedachten Sitzung ertheilten Ermächtigung beschlossen worden ist, eine Anleihe zu dem Betrage von 506,000 Rthlrn., nach dem bei— liegenden Plane abzuschließen und dieselbe gemäß der beigefügten Berechnung zu verzinsen und zu amortisiren, so wollen Wir, da sich hiegegen weder im Interesse der Gläubiger noch der Schuldner ttwas zu erinnern gefunden hat, in Gemäßheit des 85. 2 des Ge— ktzes vom 17. Juni 1833 die Ausstellung von Posener Provinzial⸗ Obligationen zum Betrage von 500, 000 Rthlrn. in Appoints von 1090 bis 500 Rthlrn. zu vollen Hunberten, welche nach dem anlie genden Schema auszufertigen und, von Seiten der Gläubiger un⸗ kündbar, nach dem obigen Plane und obiger Berechnung zu verzin sen und zu amortisiren sind, durch gegenwärtiges Privilegium mit der rechtlichen Wirkung landesherrlich genehmigen, daß ein jeder Inhaber dieser Obligationen die daraus hervorgehenden Rechte, ohne die Uebertragung des Eigenthums nachweisen zu dürfen, gel— tend zu machen befugt sein soll. J

Das vorstehende Privilegium, welches Wir vorbehaltlich

Dri ertheilen, und wodurch für die Befriedigung Obligationen eine Gewährleistung übernommen wird, ist durch die Gesetz⸗ Sammlung zur Kenntniß zu bringen.

Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift

sedrucktem Königlichen Insiegel.

Gegeben Charlottenhof, den 27. September 1852 Friedrich Wilhelm.

von Bodelschwing!

on bet 1a n zu einer für Rechnung der Provinz Posen zu negocirenden Anleihe.

1) Zufolge des Beschlusses der provinzialständischer Versammlung des

Großherzogthums Posen vom 7. Oktober 1851 soll für Rechnung der Pro— ünz Posen zur Ausführung von Chausseebauten eine Anleihe aufgenom⸗ nenn werden, deren Betrag von dem hierzu mit Ermächtigung verfehenen sändischen Beirathe bei Verwaltung des Provinzial-Straßen-Baufonds auf 300,000 Rthlr. festgesetzt wird. „„2) Ueber diese Anleihe sollen auf jeden Inhaber lautende, mit Zins⸗ scheinen versehene Obligationen in Appoints von 100 bis 500 Rthlr. aus⸗ gestellt werden. Die Barleiher begeben sich des Kündigungsrechtes. Da— gegen bedingt sich die unterzeichnete provinzialständische Kommission aus, die Obligationen durch Aufruf im Staats-Anzeiger, der Berliner Vossischen Zeitung und dem Amlsblatte der Königlichen Regierung zu Posen kündigen su können und die Rückzahlung in der zu 4 und 8 bezeichneten Art zu bewirken.

3) Die Verzinsung des Darlehus erfolgt mit 4 pCt. jährlich, und zwar in halbjährlichen Terminen, jedesmal in der ersten Woche des Ja⸗ nuar und des Juli. Die Auszahlung geschieht bei der Königlichen Re⸗ dierungs⸗Haupt⸗-Kasse zu Posen, eventuell bei einem in Berlin zu bestim« menden Platze.

4 Die Rückzahlung, so wie die Verzinsung des angeliehenen Kapitals tsolgt aus den, laut der Verordnung vom 21. Juli 1843 und der Aller— sochsten Ordre vom ten aufzubringenden Fonds.

Die Realisirung der Anleihe erfolgt nach Bedarf, gemäß der Bestimmung

des Ober-Präsidenten der Provinz durch die Königliche Seehandlung zu

Berlin.

5) Die Amortisation beginnt mit dem 1. Januar 1854 und wird ge— mäß der beifolgenden Tabelle in 16 Jahren vollendet. Die zur Auszah⸗ lung kommenden Obligationen werden durch das Loos bestimmt. Die Ausloosung geschieht durch eine, von dem Ober-Präsidenten der Provinz zu bestimmende Kommission unter Zuziehung eines Notars.

Die gezogenen Litir, und Nummern werden vor dem' 4. Januar des betreffenden Jahres in den ad 2 genannten Blättern gekündigt, worauf

dann die Auszahlung des Kapitals und der Zinsen in dem zunächstfolgen⸗

den Zinstermine vom 1. bis 8. Juli erfolgt.

Gekündigte Obligationen, deren Betrag in dem festgesetzten Termine nicht erhoben wird, können innerhalb der nächsten 4 Jahre auch in spätern Terminen zur Einlösung präsentirt werden fallszeit ab keine Zinsen mehr. lvosung verflossen, so verlieren

(Unterschriften.

Tilgung s Plan ͤ . der Anleihe von 500,000 Rthlrn., welche behufs Bau der Provinzial⸗

Shausseen innerhalb der Provinz Posen, von dem ständischen Ausschusse

ür die Chaussee⸗Bau-Verwaltung gemacht und mit einer jährlichen Summe 1

f 4 ö 1 9 1 z J 8 irre . 29 von 42,910 Rihlrn. nebst Zinsen innerhalb 16 Jahren zurückgezahlt wer— den soll

en soll.

Davon ab Bleibt zur

6 * an Zinsen von =* ür

ñ ö ilgung de dem Reste der Tügung des

n. , Kapitals Anleihe à 4599

P Jährliche Schuldbetrag Zahlungs⸗ Summe

* ——

500000

,,

477090 23826 12 15326 18

24779 t

20000

19083 18

Tos] 7 =

25770 19

102713 15 26801 13 1610817 755d T7 = 27873 15

348038 17

319050 3

12910 15036 15

13921 16

42910

42910

42910

12910

don 3z 2 12 3967221

i = 11259 21

Ueberhaupt