1852 / 254 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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ö n viem, Dienstag, 26. Oktober, Nachmittags 2 Uhr 15 Minuten.

(Tel. Dep. d. C. B.) Silberanleihe 1091.

. 5 ) 142 ⸗‚— 8 1 Neue Anleihe 94. 4Hproz. Metallidues S4.

Emsterdam 161 . Silber 155.

Gold 231.

Dienstag, 26. Oktober, Nachmittags 5 Uhr. 10. Iproz. 106, 690.

1pro. Spanier 2 Cornet Erz, Montag, i .

. ö . 921 . ** 1prROz. Spanier 204 bis 255.

Getrei demar kt:

Mehl flau. Regen.

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1427 Gerichtliche Bekanntmachung. Am 18ten dieses Monats ist auf der Feldmark Schönerlinde, in den zwischen diesem Orte und Französisch Buchholz, neben der Pienzlauer

Chaussee gelegenen Fichten, ein männlicher Leichnam, an einem Hosenträger an einer Fichte erhängt, gefunden worden. Derselbe ist anschei⸗ nend in dem Alter von 40 Jahren, 5 Fuß 5 Zoll groß, schmächtiger Statur, länglichem Gesicht, hat dunkelbraunes, krauses und vorne dünnes Haar, niedrige Stirn, blaue Augen, braune Augenbrauen, die Nase ist gewöhnlich, Kinn spiöß, der Mund klein und die Zähne waren zwar vollständig aber schlecht. Bekleidet war der Leichnam mit einem feinen, mit schwarzem Kamlot gefütterten braun⸗-schwarzem Uebexrock mit zwei Reihen schwarz-seidner Knöpfe, einem Paar neuen schwarztuchenen Beinkleidern, einer zlauen baumwollenen Weste mit rothen Blümchen und mit einer Reihe spitzen, mit schwarzer Seide bezogenen Knöpfen, einem mit Katiun gefütter— ten schwarzen Merino-Chemisette, einem halben schwarzen Kamlot⸗Halstuch, einem weißleinenen Hemde, worin mit rother Wolle die Buchstaben G. B. gezeichnet waren, kurzen einbälligen be— sohlten Stiefeln, blau⸗ baumwollenen kurzen Strümpfen und einer schwarzen neuen Tuchmütze mit Lederschirm.

In den Taschen wurde ein Streifen Papier, worauf der Name Bonne geschrieben war, eine Müllerdose und eine Streichschwamm-Dose ge— funden.

Der Verstorbene gehört anscheinend der Klasse her Schuhmacher oder Schneider an.

Alle Diejenigen, welche über die Person des Leichnams Auskunft geben können, werden hier— mit aufgefordert, sich zu ihrer kostenfreien Ver— nehmung

am 6. Rovember er.,

40 Uhr, ijerselbst an ordentlicher Gerichtsstelle einzufinden.

ranienburg, den 20. Oktober 1852. Königliche Kreisgerichts ⸗Deputation.

Vormittags

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11367! Subhastations-⸗-Patent. Nothwendiger Verkauf.

Von dem Königlichen Kreisgerichte zu Kammin soll die in Brendemühl sub Nr. 5 belegene, Mühlenbesitzer Johann Friedrich Zornow zu rige, auch 8484 Rthlr. 6 Sgr. abgeschätzte Was— sermühle nebst Zubehör, zufolge der nebst Hypo— thekenschein und Bedingungen in der Registratur einzusehenden Taxe .

am 21. April 1853, Vorm. um 1 an ordentlicher Gerichtsstelle hierselbst sub werden.

Alle unbekannten Real-⸗Prätendenten werden

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ö 66 J 3 z 1 s au gesorder! sich bei Vermeidung der Präklusion ro In sl nr e 4 8. 2 8. 9 . 1 mit ihren Ansprüchen an das Grundstück späte— stens in diesem Termine zu melden. Kammin, den 21. September 1852

Königliches Kreisgericht. J. Abtheilung.

1429 Bekanntmachun In unserem Vepositorio befinden

1 26 K j

über 56 Jahre deponirte Testamente

blication weder nachgesucht, noch übe

Fremder ordinärer Weizen

5proz. Metalliquez 84.

Hankactien 1340. ö 371 i

bahn 2173 18396 Loose 1372. Gloggnitzer Actien 157.

Augsburg 1167. Hamburg 1729. Paris 137.

Nord-

London

(Tel. Dep.

; ; . 3Z3proz. Spanier 463. 1 3

25. Oktober, Nachmittags 5 Uhr 30 Min Consols 100. 3proz

. J . Spanier 507 bis 51

höher.

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ffentlicher

Das ällige Dampsschisl aus New- Vork ist eingetroflen.

Li v Sonnabend, 23. Oktober. (Tel. Dep. . B.) Baum wolle, 15, 000 Ballen Umsatz Preise gegen gestern unver ändert.

HEEGnrm Hay, Sonnabend, 2. Oktober. Ueberlan dp ost. (Tel Dep. d. C. B.) Die Pendschabstämme beunruhigen die Gränze Bis jetzt keine Konflikte.

Baumwolle fest. Manufakturen lebhaft. Wechselcours aukw London

CæakECäagta.,. Mirtwoch, 22. September. [Tel. Dep. d. C. B) kEinsuhr lebhast. VWechsel- Cours auf London 2. 0

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1 3 . MwarsfekRͤri, 666 . 36 z 1. uverlafsiges beitgngnnt Merseburg, den 1 . 111 1848, nebst y

pothekenschein,

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izill des Fräulein Louise Julia Hedwig so wie

Faltzburg; angefertigt den

Patrimonialgericht

dem posener om⸗Kapitels.

estament des Mühlenmeister

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frau Charlotte Dorothee

7 . 0 19 ez 1796. Friedrich Hoffmann lippine Dorothee!

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Bernstein vom 10. März 17

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und Grundstück

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Die ursprüngliche g oder deren Erben

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sonstige Briefs

vermeinen,

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Ansprüchen 4: . . 631m 1Ihnen deshaäalt

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Königliches Kreisgericht.

nne nent beträgt: Pa 13. Sgr. für t Jahr a allen Thielen der Monarchie ohne in alle 3 6 an geiblatt Preuß. Adler-3eitung t ge n 1RNthir. 17 Sgr. 6 Pf., in der ganzen Monarchie: é Rihlr. 275 Sgr.

Alle Ppost-Anstalten des IJu⸗ und Auslandes nehmen Sestellungen an, sür gerlin die Expeditionen des Königl. Preuß. Staats - Anzeigers, KM äauer-Straße r. 5 4., und der Preußischen zeitung, Ceipziger= Straße Ur. 14

65 25 4.

Berlin, Freitag den 29.

Oktober

Potsdam, den 28. Oktober 1852. Seine Majestät der König sind nach Letzlingen gereist.

Allerhöchster Erlaß nebst Tarif vom 13. September 1852 betreffend die Erhebung der Abgaben für die Benutzung des Sicherheitshafens bei Koblenz.

Ich habe auf Ihren Antrag vom 2ten d. Mts. den hierbei zurückfolgenden Tarif, nach welchem die Abgaben für die Benutzung des Sicherheitshafens bei Koblenz zu erheben sind, genehmigt und vollzogen und veranlasse Sie, die Bekanntmachung durch die Gesetz⸗ Sammlung zu bewirken.

Sanssouci, den 13. September 1852.

Friedrich Wilhelm.

von der Heydt. von Bodelschwingh.

An den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten den Finanz-Minister.

und de r; 1 ach welchem die Abgaben für die Benutzung des Sicherheits- Hafens bei Koblenz zu erheben sind.

An Winterlager⸗ fenschutzgeldern ist zu entrichten:

von einem Schiffe vo 10 Lasten Ladungsfähigkeit

20 21 6 3 699 11 50 5 50 ö kJ 81 ⸗— 90 1 1090 3 1141 129 * 121 139 = 1 . 111 150 . von einem Schiffe über 150 Lasten Ladungsfähigkeit oder J i;,

w ü rr re w o de de

Zusätzliche Bestim mungen.

Das Winterlager- und Hafenschutzgeld wird von jedem Fahrzeuge

erhoben, welches im Sicherheitshafen überwintert, so wie von allen

denjenigen Fahrzeugen, welche bei eintretendem Frostwetter und Treib—

eise auf dem Rheine oder auf der Mosel in den Sicherheitshafen einlaufen und dort vor dem Eise Schutz suchen. Das Winterlager— und Hafenschutzgeld ist von den Fahrzeugen, vor der Einfahrt in den Sicherheitshafen, bei der Steuerhebestelle am Moselthore zu Koblenz unter Vorzeigung des Zulaßscheins zu entrichten.

Die zum Betriebe der Fahrzeuge gehörigen Nachen sind frei von Entrichtung des Winterlager- und Hafenschutzgeldes.

2) Zwingt ein erweislicher Nothstand zur ungesäumten Einfahrt in den Hafen, so kann diese ausnahmsweise, vor Entrichtung des Hafengel— des, geschehen. Es muß dann aber das Winterlager und Hafen— schutzgeld innerhalb vierundzwanzig Stunden nach der Einfahrt ge— zahlt werden.

Die Schiffer sind verpflichtet, die Quittungen über die entrichteten Gebühren den Steuer-, Polizei- und Hafenbeamten auf Verlangen jederzeit vorzulegen. Gegeben Sanssouci, den 13. September 1852. Friedrich Wilhelm. von der Heydt, von Bodelschwingh.

Allerhöchster Erlaß vom 19. September 1852 be⸗ reffend eine Abänderung des Statutes für den wit— tenberger Deich verband.

Auf Ihren Bericht vom 28. v. M. genehmige Ich, auf Grund

des Gesetzes über das Deichwesen vom 28. Januar 18418 55. 11 ff. und des Statutes für den wittenberger Deichverband vom 7. Ok⸗ tober 1850 8. 71, nach erfolgter Anhörung der Betheiligten, daß die zum wittenberger Deichverbande gehörige Niederung bei dem Osterberge oberhalb Pretsch ihren Anfang nehmen und die Deich— linie so vervollständigt werden soll, daß sie sich an den Osterberg anschließt, längs dem Hange um Stadt und Schloß Pretsch sich hinzieht und endlich über den Mühlbach mittelst eines Siels nach dem schon bestehenden Elbdeich hinführt, in der Linie A. B. C. D. E. a. b. c. d. e. f. g. h. i. F. l. des beifolgenden im Archiv der Re⸗ gierung in Merseburg zu deponirenden Situationsplans. Die Be⸗ sitzer der im hinzutretenden städtischen Inundationsgebiet belegenen Grundstücke follen gehalten sein, für die Jahre 1862 bis 1861 ein⸗ schließlich die jedesmal auszuschreibenden Deichkassen-eiträge ver⸗ hältnißmäßig doppelt so hoch, vom Jahre 1862 ab aber einfach, wie jeder andere Deichgenosse bei Grundstücken gleicher Art, zur Deichkasse zu zahlen, wogegen für die zum Schlosse Pretsch gehö⸗ rigen Grundstücke ein- für allemal ein Pauschquantum von oreitausend dreihundert Thalern vorweg zur Deichkasse gezahlt, daneben aber mit der Zahlung der einfachen Deichkassen-Beiträge fortgefahren wird. Endlich soll die Königliche Waisenhaus⸗ Direction des Schlosses Pretsch berechtigt sein, den Deich um die Schloß ⸗Grundstücke herum, so weit solches nach allgemeinen polizeilichen Bestimmungen überhaupt zulässig ist, zu benutzen, wogegen falls sie von dem Rechte Gebrauch macht es ihre Sache ist, das Material zur Damm-Unterhaltung unent— geltlich zu beschaffen.

Diese Ordre ist durch die Gesetz-Sammlung bekannt zu machen.

Berlin, den 19. September 1852. Friedrich Wilhelm. Westphalen. von Bonin.

An

den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Ar beiten, den Minister für die landwirthschaftlichen An⸗ 9

des potsdamschen großen Militair—

Direktoriums Waisenhauses.

elegenheiten und den Kriegsminister als Chef des

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e. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

Den Geheimen Ober-Finanzrath von Jordan zun zial⸗-Steuer-Direktor, und Den chirurgischen Assessor bei dem Medizinal-Kollegium

Münster, Dr. Falger, zum Medizinal-Rath und Mitgliede dieses Kollegiums zu ernennen.

Berlin, den 28. Oktober 1852. Ihre Königlichen Hoheiten der Prinz von Preu die Prinzen Karl, Albrecht und Friedrich Kar! nm Letzlingen abgereist.