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nach Maßgabe der Bestimmungen unter 8 des gedachten Regulativs — 36 gegen — ein ge ge nn betẽ: Verdacht des zwecklosen Umherkreibens oder der Arbeitsscheu hervortritt, oder welche sich des Bettelns schuldig gemacht haben, mittelst einer im Passe vor zuschreibenden Reise-Route in die Heimat zurückgewiesen werden.
Die Königliche Regierung hat die ihr untergebenen Polizei— Behörden demgemäß mit der erforderlichen Weisung zu versehen und auf gehsrige Befolgung der vorstehenden Bestimmungen mit Nachdruck zu halten.
Berlin, den 11. Juli 1852.
Der Minister des Innern. von Westphalen. An
sämmtliche Königliche Regierungen und an das Königliche Polizei⸗Präsidium zu Berlin.
Finanz⸗Miinisterium.
Bei der heute fortgesetzten Ziehung der Aten Klasse 106ter Königlicher Klassen-Lotterie fielen 3 Gewinne zu 5000 Rihlr. auf Nr. 7867. 12,492 und 22,399 in Berlin bei Alevin, nach Königs— berg in Pr. bei Heygster und nach Tilsit bei Löwenberg; 5 Gewinne zu 2000 Rthlr. auf Nr. 211. 27,961. 32,549. 77,457 und 84, 412 in Berlin bei Moser, nach Aachen bei Levy, Halberstadt bei Sußmann, Magdeburg bei Brauns und nach Stettin bei Schwolow; 39 Gewinne zu 1000 Rthlr. auf Nr. 1492. 2530. 2613. 2798. 3201. 6063. 593. 1G 2651. EHI, 5f7 1667S. 49 304 214 GG. 25931. 28. G22. 31, 9047. 32, 108. 32, 935. 35,789. 38,385. 42,012. 44,520. 45,626. 48,021. 51, 583. 53, 100. 53,449. 53, 521. 54,401. 57,31. 59,575. 59, 744.
. 5
61, 290. 64,649. 64,845. 71,955. 77,998. 78,029. 81, 283 und 84,276.
in Berlin bei Alevin, bei Baller, 2mal bei Burg, 2mal bei Matzdorff
und hmal bei Seeger; nach Aachen bei Levy; Breslau bei Froböß und bei Steuer; Brieg 2mal bei Böhm; Cöln 3Zmal bei Reimbold; Danzig bei Meyer und bei Rotzoll; Eilenburg bei Kiesewetter; Glatz bei Braun; Grüneberg bei Hellwig; Halberstadt bei Heine— mann; Halle 2mal bei Lehmann; Königsberg i. Pr. 2mal bei Heygster; Landsberg bei Borchardt; Magdeburg bei Roch; Nordhau— sen bei Bach; Posen 2mal bei Bielefeld; Stettin bei Schwolow; Stolpe bei Dalcke; Tilsit bei Lovenberg und nach Wittenberg bei Haberland. 37 Gewinne zu 500 Rthlr. auf Nr. 1445. 14760. 3704. 5784. 729, , an, sig. 12, 128. 18 288. 1H, 092. 16,928. 22,725. 27,469. 29,431. 29, 952. 33, 008. 37,647. 38, 277. 39,81. 44,683. 46,795. 48,1094. 48,364. 50, 822. 51,690. 57, 810. 66,740. 68,518. 69,739. 71,399. 74,168. 76,769. 77,905. 78,050 und S0, 634 in Berlin Zmal bei
bei Baller, bei Borchardt, Zmal bei Burg und bei Seeger, nach Bonn bei Haast, Brieg bei Böhm, Broͤmberg bei George; Coblenz bei Gevenich, Cöln 2mal bei Reimbold, Danzig bei Rotzoll, Ehrenbreitstein bei Goldschmidt, Eilenburg bei Kiesewetter, Elberfeld bei Heymer, Gleiwitz 2Bmal bei Fränkel, Halle bei Leh— mann, Hamm bei Pielsticker, Königsberg in Preußen bei Hertz, Liegnitz bei Schwarz, Magdeburg bei Brauns und bei Roch, Minden bei Stern, Neumarkt bei Wirsieg, Ostrowo kei Wehlau, Posen bei Bielefeld, Rawiez 2mal bei Baum, Schweidnitz bei Scholz, Stargard bei Hammerfeld, Stralsund bei Elaußen und nach Weißenfels bei Hommel; 64 Gewinne zu 200 Rthlr. auf Nr. S4. 952. 3038. 509. 5541. 5645. 6969. 7924. 6, 6s, s, ihr. 17,747. , 195345. 22,970. 24, 985. 25337. 28, 503. 30 960. 31,384. 34,6 49. 32,252. 33, 289. 35,842. 37, 062. . 6024. 38,424. 41,427. 46, 100. 46,870. 49, 258. 50,767. 50,979. 52, 385. 5039. 54, 60s. 55,687. 57,506. 61, 923. 62,733. 62.880. 63, 007. 63.737. 4,947. 64,959. b, 306. 64d, 395. 66. 490. 67,244. 70,713. „1,331. 73, 299. 73,675. 76, 998. 77, 402. 78,772. S0, 534. S0, 897. S1, 765. S2, J und 84. 55. ᷣ
Berlin, den 28. Oktober 1852. Königliche General-Lotterie-Direction.
Angekommen: Graf vom Hagen,
Der Erbschenk im Herzogthum Magdeburg— von Möckern.
Abgereist: Der Ober Pras 2 t ! 3 ber⸗Präsident der Freiherr Senft von Pilsach, nach Stettin.
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Lirkulat - Verfügung vom 265. Juni 1862 — betref—
fend die Beaufsichtigung des Zustandes der bei größe⸗
ren Fabrik-Afnstalten zur Unterbringung der Arbeiter hier und da bestehenden Familienhäuser.
Die verschiedenen, in unserem Verwaltungs⸗Bezirke immer mehr an Ausdehnung gewinnenden Fabrik - Anstalten erfor⸗ dern so viel Arbeitskräfte, daß dazu die arbettende Kla sse der den Fabriken nahe belegenen Ortschaften häufig ausreicht und daher fremde Arbeiter herangezogen“!
Provinz Pommern,
werden
Alevin,
nicht
müssen. Diese fremden, meistens nur einen Theil des Jahres
den Fabriken beschäftigten Arbeiter werden nun bei vielen Fabrif
in greßen Familienhäusern, sogenannten Arbeiter-Kasernen 96 Sonderung der Geschlechter und ohne Rücksicht auf die der 3 der Arbeiter nicht entsprechende Räumlichkeit untergebracht. z ah nun schon durch das Nichtgetrenntsein der Geschlechter die um sun lichkeit geradezu befördert wird, so hat andererseits die Erfahrune gezeigt, daß durch die in jenen Arbeiter-Kasernen herrschende uu reinlichkeit und die Vereinigung von Menschen in einen Raum ver dem Einzelnen das zur Erhaltung der Gesundheit erforderliche No, mal⸗-Quantum von 300 Kubikfuß Luft nicht gewährt, die Gefunt. heit gefährdet, namentlich aber auch der Verbreitung ansteckender Krankheiten in nicht zu verantwortender Weise offenes Feld ge⸗ lassen wird. 99
Die traurigen Erfahrungen, welche uns in dieser Beziehun vorliegen, veranlassen uns, den Königlichen Landräthen, in bern Kreisen dergleichen Familienhäuser bestehen oder noch errichtet wer? den, die Ueberwachung derselben auf das dringendste zu empfehlen. Die Herren Landräthe haben sich demgemäß unter eventueller Zu⸗ ziehung des Kreis-Physikus und Kreis-Baubeamten an Ort und Stelle durch eigene Anschauung von der Einrichtung der Familien- häuser genaue Kenntniß zu verschaffen und ihr Augenmerk nament- lich darauf zu richten: ob in jenen Häusern j
1) die Geschlechter vollständig getrennt untergebracht sind,
2) die zur Wohnung bestimmte Räumlichkeit der Zahl der dar— auf angewiesenen Menschen entspricht,
3) für Nachtlager, Reinlichkeit und Luftung der Wohnräume zweckmäßig gesorgt wird.
Ueberall, wo in Beziehung auf obige Punkte bei den Fabrik— Etablissements etwas zu wünschen bleibt, haben die Königlichen Landräthe die betreffenden Fabrikanten über die Art, den vorge— fundenen Uebelständen abzuhelfen, nöthigenfalls schriftlich anzuweisen und diesen ihren Verfügungen durch angemessene Exekutiv-Strafen Nachdruck zu verschaffen. Die Pflicht und das Bedürfniß, das geistige und leibliche Wohl der Fabrik-Arbeiter zu schützen und zu fördern, ist so unabweisbar und das eigene Interesse der Fabrikan— ten dabei so wesentlich betheiligt, daß wir nicht zweifeln, die An— ordnungen der Königlichen Landräthe werden bei umsichtiger Be handlung der Sache bereitwilligen Eingang bei den Fabrikbesitzern finden; sollten aber in einzelnen Fällen Indolenz und Eigennutz der Fabrikanten den Bemühungen der Königlichen Landräthe hindernd entgegentreten, so erwarten wir von deren Energie eine kräftige Handhabung der ihnen zur Beseitigung dieser Hindernisse zu Ge bote stehenden Mittel.
Den weiteren Berichten über die Ausführung vorstehender Ven fügung sehen wir innerhalb dreier Monate entgegen.
Magdeburg, den 26. Juni 1852.
Königliche Regierung. Abtheilung des An sämmtliche Landräthe des Magdeburger Regierungs⸗-Bezirks.
Bekanntmachung vom 26. Juli 1852 — betreffend die Obliegenheiten der Hebammen nach §. 201 des Straf— gesetzes.
Der §. 201 des Strafgesetzes vom 14. April 1851 lautet: Hebammen, welche verabsäumen, einen approbirten Geburtshelfer herbeirufen zu lassen, ereignen, die eine Gefahr für das Leben der Mutter und des Kindes besorgen lassen, — oder wenn bei der Geburt die Mutter oder das Kind das Leben einbüßt, werden mit Geldbuße bis zu 50 Thalern oder mit Gefängniß bis zu drei Monaten bestraft.
Es sind Zweifel bei uns darüber erhoben worden:
1) ob die Hebammen verpflichtet sind, den Geburtshelfer persoön lich herbeizuholen? und
2) aus welchen Gründen sie einen Geburtshelfer herbeirufen sollen, wenn bei der Geburt die Mutter oder das Kind das
Leben einbüßt: da der Tod auch bei völlig regelmäßigen
Geburten eintreten könne, ohne daß solcher irgendwie vorher
schon zu besorgen gewesen wäre?
Was den ersten Punkt anlangt, so kann der klare Ausdruck des Gesetzes — „herbeirufen zu lassen“ nicht auf die Ver⸗ pflichtung auszudehnen sein, daß die Hebammen von der hülfebe— dürftigen Frau fortlaufen sollen. Es liegt nicht nur in dem Be— rufs-Eide, sondern auch in der Natur der Sache, daß keine Hebamme, zumal wenn erschwerende Umstände Gefahr drohen, die Gebährende verlassen und ste demnächst völlig beistandslos, ihrem Schicksale üher—⸗ lassen darf. In den Städten und in den Gegenden, wo ein Ge⸗ burtshelfer nahe zur Hand ist, würde die Hebamme unter Umstän— den immerhin auf kurze Zeit persönlich zu demselben sich begeben können; — auf dem Lande aber würde ste oft viele Stunden ö. der Gebährenden sich entfernen müssen, um den auswärts wohnen * und ohnehin nicht sicher anzutreffenden Geburtshelfer zu erreichen.
wenn bei einer Entbindung Umstände sich
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sind die Hebammen verpflichtet, in den gesetzlich vorge⸗
ten iche w' nnen und Hausbewohner mit der obwaltenden Gefahr bei Zeiten bekannt, zu machen und die Herbeiholung eines Geburts— slfers ausdrücklich zu beantragen, — ja sogar, zu ihrer eigenen
iuhi en fee Anordnungen finden, der Ortsbehörde von der Sachlage nd von der Nothwendigkeit des Beistandes eines Geburtshelfers sinzeige zu machen. '
Auch hinsichtlich des zweiten Punktes erleidet das richtige Ver— ständniß der betreffenden Gesetzesstelle kaum einen Zweifel. Es soll nämlich nicht nur in demjenigen Falle, wo die Gefahr für das Leben der Mutter oder des Kindes vorherzuseh en ist, — son— dern auch in solchem Falle der Geburtshelfer herbeigeholt werden, wo, — die Gefahr mag vorherzusehen gewesen' sein, oder nicht — bie Geburt mag regelmäßig, oder regelwidrig stattgefunden haben, — die Mutter oder das Kind das Leben bei der Geburt einbüßt. Dort soll die Zuziehung des Geburtehelfers zur Abwendung der Gefahr und des tödtlichen Ausganges, — hier, wo der Tos des einen oder des anderen Theiles eingetreten ist, zur noch möglichen Lebensrettung erfolgen. Es liegt hierin die Fürsorge für die Hülfslosigkeit eines Scheintodten.
en ; Dag eg Faͤllen den Familten-Vorstand, oder die Angehörigen, oder
Die Hebammen haben also, bei Vermeidung der im Gesetze
angedrohten Strafe, die Angehörigen oder sonst nahe stehende Per— sonen unter allen Umständen erweislich aufzufordern, einen Ge— kurtshelfer herbeizuholen, wenn eine Entbindung für das Leben der Mutter oder des Kindes gefahrdrohend erscheint, — oder wenn bei der Geburt, diese sei leicht oder schwer von Statten gegangen, die Mutter oder das Kind das Leben eingebüßt hat.
Wir verpflichten die Kreis- und Orts-Behörden, so wie die Kreis-Physiker, den Hebammen ihres Wirkungskreises diese Erläu— terung vorzuhalten; auch hegen wir zu den Aerzten die Erwartung,
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daß sie in ihrem Geschäftsbereiche ein Gleiches thun werden. Arnsberg, den 26. Juli 1852. Königliche Regierung.
Per sonal - Chronik der PBrovinzial⸗ Behörden.
Provinz Preußen.
Ernannt sind: Die bisherigen Auskultatoren Jorck und Scha— per bei dem Appellationsgerichte zu Marienwerder zu Referendarien und sind dieselben dem Stadt- und Kreisgericht zu Danzig zur Beschäftigung überwiesen worden; der bisherige Appellationsgerichts-Referendarius Friedrich Wilhelm Schöndörfer zum Gerichts-Assessor; der bisherige Appellations— gerichts⸗Auskultator Emil Ludwig Gustav Hildebrandt zum Appella— tionsgerichts-Referendarius; der Bürgermeister Marquardt in Schippen— beil zum Polizei-Anwalt; der bisherige Polizei-Sectetair Möbius zum Polizei-Assessor und ist als solcher bei dem Königlichen Polizei-Präsidium zu Königsberg angestellt. l
Verliehen ist: Dem seitherigen Pfarrer zu Rheinfeld, Heinrich Julius Fischer, die erledigte Pfarrstelle an der evangelischen Kirche zu Bordzichow in der Diözese Pr. Stargardt; dem forstversorgungsbereéchtig- ten Oberjäger Otto Friedrich Bertram Bock die Försterstelle zu Baltupö— nen, Oberförsterei Jura, nach Ablauf der Probedienstzeit zu Lubönen, in der Oberförsterei Trappönen, definitiv.
Bestätigt ist: Der bisherige Lehrer an der höheren Schule zu Wehlau, Dr. Herrmann Robert Gieswald, als Oberlehrer an der höhe ren Bürgerschule zu St. Petri in Danzig.
Uebertragen ist: Nach dem Ausscheiden des früheren Post-Expe— dieurs Henselmann die Verwaltung der Post-Expedition zu Zoppot dem pensionirten Gensdarmen Karbiner; die Verwaltung der neu eingerichte— ten Post-Expedition zu Skurcz dem dasigen Apotheker Friedrich Gustav Löopold Pethkez die interimistische Verwaltung des Bürgermeister-Amtes in Tapiau dem Regierungs-Civil-Supernumergrius Lange.
Versetzt sind: Der Referendarius Zach von dem Appellations⸗ haicht zu Glogau an das Appellationsgericht zu Marienwerder und ist deselbe dem Stadt- und Kreisgericht zu Danzig zur Beschäftigung über— wiesen worden; die Auskultatoren Löffler und Saage von dem Appel— lationsgericht zu Königsberg an das Appellationsgericht zu Marienwerder und sind dieselben den Kreisgerichten resp. zu Elbing und Marienburg zur Beschäftigung überwiesen worden; der Auskultator Preuschoff von dem Appellationsgericht zu Breslau an das Appellationsgericht zu Marienwer— der und ist derselbe dem Kreisgericht zu Elbing zur Beschäftigung über— wiesen worden. ö
Angestellt ist: Der bei dem Appellationsgericht zu Marienwerder Eschäftigt gewesene Kanzlei⸗-Diätarius Döring als Kanzlist bei dem Stadt- und Kreisgericht zu Danzig definitiv; der bisherige Navigations kchrer⸗Aspirant Schröder als Lehrer bei der Königlichen Navigations- Schule in Pillau.
Angenommen ist: Der Rechtskandidat Beber bei dem Appella⸗ nonsgericht zu Marienwerder als Auskultator und ist derselbe dem Stadt—
und Kreisgericht zu Danzig zur Beschäftigung überwiesen worden.
Ertheilt ist: Dem Regierungs-Referendarius Appelbaum die
nachgesuchte Entlassung aus dein Staatsdienste.
gung, besonders wenn sie Weigerung oder Gleichgültigkeit
Pensionirt wird: Der bei dem Kreisgericht zu Elbing angestellte
Secretair Schwerdtfeger vom 1. Januar 2.76 ab.
YVro vin; Brandenburg.
Bestätigt ist: Der bisherige Kämmerer Hahn zu Reetz als Kämmerer zu Berlinchen, auf sechs Jahre. n„Angestellt find: Der Küster und Lehrer Johann Friedrich Pötz sch, bisher in Reu-Küstrinchen, als Kantor und Lehrer der reformirten Ge— mind; zu Königsberg i. d. N.; der Elementarlehrer Friedrich Gustav Pab stlebe in Soldin als Kantor und Lehrer der dortigen reformirten Gemeinde; der Elementar-Schulamts-Kandibat Friedrich Wilhelm Bra⸗ 1. up als sechster Lehrer an der Schule zu Letschin; der Post-Expediteur—= Gehülfe Theodor August Otto Sup'li bei der Post-Expedition in Wolden⸗ berg als Post-Expedient.
Uebertragen ist: kenstein die kommissarische Kreises.
Bestellt ist: Der Predigtamts-Kandidat und Rektor Albert Theo— dor Jokfisch zu Wriezen zum evangelischen Pfarr- Adjunkten cum spe zuccedendi ur die Parochie Gossow. .
Erledigt ist: Die Schullehrerstelle zu Jessern, Diözese Lübben.
Provinz Bommern. Ernannt ist:; Der Predigtamts-Kandidat Harnisch zum Pastor in Colzow, Synode Wollin. . Angestellt sind: Der Kandidat der Theologie, Gustav Immanuel Bu ch, als Rektor an der Elementarschule zu Greifenberg; an der Grund— klasse der Elementarschule zu Greifenberg der Lehrer Fenner.
Dem Regierungs-Assessor Grafen von Fin— Verwaltung des Landraths-Amtes soldiner
. Provin; Schlesien.
Bestätigt sind: Der bisherige Schullehrer zu Fürstenau, Wil⸗ lenberg, als evangelischer Schullehrer und Organist zu Gramschütz, glo—⸗ gaucr Kreises; der bisherige Adjuvant Albert Hein als Schullehrer zu FJürstenau, grünberger Kreises; der Predigtamts-Kandidat Friedrich August Bergan als Pastor in Särchen, Kreis Hoyerswerda; der Predigtamts⸗ ., David Herrmann Naumann als Pfarrer in Schöndorf, Kreis Bunzlau.
( PBrovinz Sachsen.
Ernannt sind: Der bisherige Appellations-Gerichts-Referendarius Herold und den bisherige Appellations-Gerichts-Auskultator von Brandt zu Neferendarien bei der Regierung in Erfurt; det interimistische Verwalter der Oberförsterei Königshof, Feldjäger-Lieutenant Hin ze, zum Königlichen Oberförster; der zweite katholische Elementarlehrer Karl Schwert zu Din— gelstedt, Kreises Heiligenstadt, zum ersten Elementarlehrer daselbst.
Bestätigt ist: Der Bürgetmeister Baumgarten zu Ellrich an— derweit auf die Dauer von 12 Jahren zum Bürgermeister der gedachten Stadt.
Rhein ⸗ Provinz.
Ernannt find: Der Schulamts-Kandidat Peter Joseph Dax zum Schullehrer bei der katholischen Gemeinde zu Morizheim provisorisch; der Schulamté-Kandidat Johann Adam Schumann zum Schullehrer bei der evangelischen Gemeinde zu Fladersbach provisorisch; der Rechts-Kandidat Karl Heinrich Felir von Strenge zu Kreuznach und der Rechts-Kandi⸗ dat Eugen von Kesseler aus Köln zu Landgerichts-Auskultatoren.
Erledigt ist: Durch den Abgang des Pfarrers Burkhardt Altena eine Pfarrstelle der evangelischen Gemeinde zu Schermbeck (Sono Wesel). ;
Gegründet ist: Bei der evangelischen Schule zu Kreuznach eine neue Lehrerstelle. Bewerber haben sich bei dem Superintendenten Eberts in Kreuznach zu melden.
Niedergelassen hat sich: Der praktische Arzt und Wundarzt Doktor Michael Lönartz zu Ernst, Kreis Cochem.
Königliche Schansviele.
Oktober. Im Opernhause. lung.) Neu einstudirt: Der Postillon von Lonjumeau, k Oper in 3 Abtheilungen, nach dem Französischen von Leuven Brunswick, von M. G. Friedrich, Musik von A. Adam. Besetzung: Chapelou, Herr Formes. Bijou, Herr Marquis v. Corc, Herr Mantius. Magdalena,
Herrenburg-Tuczek. Bourdon, Herr Mickler
Frau Hiltl.
Nach dem ersten Akt: Solotanz, ausgeführt von Frau Brue den Fräuls. Bethge, Koch und Herrn Gasperini.
Kleine Preise: Fremden⸗Loge 2 Rthlr. und Balkon daselbst, inkl. der Prosceniums-Logen dale Orchester 1 Sthlr. Parquet, Tribüne, Parquet⸗Loge und nium des zweiten Ranges 20 Sgr. Zweiter Rang Dritter Rang und Balkon daselbst 123 Sgr. Parterre Amphitheater 77 Sgr.
In Potsdam. Mit Allerbhöchster Genehmigung Zum Besten der Unterstützungskasse für hülfsbedürftige Schauspieler. Zum ersten Male: Ein seltenes Weib, Drama in 1 Akt nach dem Französt von A. Bahn. Hierauf: Scine und Polka aus dem ersten Akt Ballets Satanella. Und, zum ersten Male: spiel in 3 Abtheilungen, von Scribe n Laube. Anfang 6 Uhr.
Billets zu dieser Vorstellung sind in der Kastellan im Schauspielhause zu Potsdam zu folgenden
. .
Erster Balkon und erste Rang⸗Loge 25 Sg
— = * — (158ste Vorf
Troit 9 Freisg; s
1 11
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sGiesck⸗ 83 chiesck 2 Y 27942 Rose,
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