1530
Bekanntmachung,
die Londoner Industrie-Ausstellung betreffend.
Von der Königlich großbritannischen Kommission für die Len— doner Industrie⸗Ausstellung ist uns
1) für jeden diesseitigen Aussteller 2 ein Exemplar des Berichts der Geschworenen für die Beurtheilung der zur Ausstellung gesendeten Gegenstände, ein Certifikat über die Betheiligung bei der Ausstel⸗ lung, beziehungsweise über die zuerkannten Preise und ehrenvollen Erwähnungen, 2) für jeden diesseitigen Aussteller, welcher die große Medaille oder die Preismedaille nicht erhalten hat, eine besondere Medaille übersendet worden.
Diejenigen der in Berlin wohnhaften Aussteller, welche noch nicht in Folge unserer Bekanntmachung vom 17. September d. J. (Staats -Anzeiger Nr. 240 S. 1429) diese Gegenstände in Em— pfang genommen haben, werden nunmehr wiederholt ersucht, die— selben in den Tagen vom 1. bis 6. November d. J., Morgens von 10 bis 12 Uhr, im Gewerbehause (Klosterstraße Nr. 36) in Em— pfang zu nehmen.
Berlin, den 17. Oktober 1852.
Kommission für die Londoner Industrie Ausstellung. von Viebahn. Druckenmüller. Wedding.
Bekanntmachung vom 12. Oktober 1852 — betreffend die Prüfung derjenigen Lehrer, welchen die Fort⸗ führung einer erledigten Schule oder die Begründung einer neuen Anstalt oder eine Hauptlehrerstelle an
einer Kommunal-Schule übertragen werden soll. Mit Genehmigung des Herrn Ministers der geistlichen, Unter—
richts und Medizinal-Angelegenheiten werden von jetzt ab diejeni— gen Lehrer, welchen hierselbst die Fortführung einer erledigten Schule
oder die Begründung einer neuen Anstalt oder eine Hauptlehrer— stelle an einer Kommunalschule übertragen werden soll, einer heson— deren Prüfung unterworfen werden.
In Folge dieser Bestimmung bringen wir Nachstehendes hier— durch zur öffentlichen Kenntniß:
1) Aus den zur Fortführung einer erledigten Schule oder zur Begründung einer neuen Anstalt von der Behörde, von welcher der Vorschlag zur Besetzung der Stille ausgeht, uns nam— haft gemachten Bewerbern wählen wir denjenigen aus, der nach seinen bisherigen Leistungen als der am besten Qualifi— zirte erscheint und unterstellen ihn einer Prüfung, deren Zweck es ist, zu ermitteln, ob der in Betracht genommene Bewerber für die selbstständige Leitung einer Schule be— fähigt ist.
Gleicherweise wird derjenige Lehrer, der im Fall der Erledi— gung einer Hauptlehrerstelle an einer Kommunal-Schule für diese Stelle von der Schul-Deputation des hiesigen Magistrats ausersehen ist, durch diese zu einer solchen Prüfung bei uns präsentirt.
Die Prüfungen werden durch eine Kommission bewirkt, welche aus einem Mitgliede unseres Kollegiums, dem Stadt-Schul— rath, dem Direktor des hiesigen Seminars für Stadtschulen und dem Direktor der hiesigen Bildungs-Anstalt für Lehre— rinnen besteht, und welche so oft, als es das Bedürfniß erfordert, unter dem Vorsitz des zuerst Genannten zusam— mentritt.
4) Die Prüfung soll der Regel nach bestehen:
a) in der Anfertigung einer schriftlichen Klausurarbeit über einen Gegenstand aus der Volksschul-Pädagogik;
b) in der Abhaltung einer oder einiger Probe-Lectlonen;
c) in einer mündlichen Unterredung mit den Mitgliedern
; der Kommission.
5) Das Thema zu der schriftlichen Arbeit, so wie die Aufgaben zu den Probe-Lectionen, stellt der Vorsitzende der Prüfungs— Kommission; derselbe bestimmt auch die Schule, in welcher die Probe- Lectionen in seiner und in Gegenwart wenigstens noch eines Kommissions-Mitgliedes abgehalten werden. Das Resultat der Prüfung wird unmittelbar nach Beendi— gung derselben durch Berathung der Mitglieder der Prü— fungs Kommission entwẽeder als „genügend“ oder als „unge— nügend, protokollarisch festgestellt,Sund' das Protokoll an uns zur weiteren Veranlassung eingereicht. Die Ausfertigung eines peztellen Prüfungszeugnisses findet nicht statt. . Erweist sich der geprüfte Bewerber als genügend qualifizirt für die Fortführung einer erledigten oder für die Begrün— dung einer neuen Schule, so erfolgt unsererseits die Bestäti⸗ gung der auf ihn gefallenen Wahl. Ist dies nicht der Fall so wird ein anderer der in Vorschlag gebrachten Bewerber
zu einer gleichen Prüfung herangezogen.
8) Gleicherweise wird die Schul-Deputatlon eine erledigte Haupt⸗
lehrerstelle nur einem in der vorgedachten Prüfung alz qualifizirt befundenen Lehrer definitiv verleihen und, wenn der dafür in Aussicht genommene Lehrer seine Qualification nicht darthut, einen anderen zur Prüfung bei uns präsen. tiren.
Berlin, den 12. Oktober 1852.
Königliches Schul-Kollegium der Provinz Brandenburg.
Königliche Schanspiele.
Sonnabend, 30. Oktober. Im Opernhause. (179ste Schau— spielhaus-Abonnements-Vorstellung): Im Walde, ländliches Cha— raktergemälde in 4 Akten, mit freier Benutzung einer Erzählung der George Sand, von Ch. Birch-Pfeiffer. .
Kleine Preise: Fremden -Loge 2 KRtthlr. Erster dtang und Balkon daselbst, inkl. der Prosceniums-Logen daselbst und am Orchester 1 Rthlr. Parquet, Tribüne, Varquet-Loge nnd Prosck— nium des zweiten Ranges 20 Sgr. Zweiter Rang 15 Sgr, Dritter Rang und Balkon daselbst 125 Sgr. Parterre 15 Sg Amphitheater 75 Sgr.
Sonntag, 31. Oktober. Im Opernhause. (159ste Vorstellung): Der Prophet. Anfang 6 Uhr.
Mittel ⸗Preise: Fremden⸗Loge 2 Rthlr. Erster Rang und Balkon daselbst, inkl. der Prosceniums-Logen daselbst und am Orchester 1 Rthlr. 10 Sgr. Parquet, Tribüne, Parquet- Loge und Proscenium des zweiten Ranges 1 Rthlr. Zweiter Rang 335 Dritter Rang und Balkon daselbst 177 Sgr. Parterre
72 Sgr. 20 Sgr. Amphitheater 10 Sgr.
II a R Hat res. kerlin, den 28. Oktober. Zu Lande Weizen 2 ihn 7 8 6 8 8 ne nnr, d d 9 . Gerste 1 Rthlr. 22 6 Pf. Hafer 1 Rihlr, 8 Sgr. 9 . 3Pf 2 Rthlr. 10 Sgr Zu VWäasser: . . 5 Pf. Grosse 3 Pf., auch 1 Rihlr.
Roggen Grolse auch Rthlr. 6 Sgr auch , . Hafer Rthlr. 6 7 Sgr. 6 Pf
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Spiritus mit mehr Abgebern niedriger verkauft.